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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung Sllustr. Sonntagsbeilage Fernsprecher Nr. 2 für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis olerieljährlich I Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 12 Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. Beilagegebllhren nach Übereinkunft. Anzeigen-Annahme bis vorm. 10 Uhr. —— —- > ' Druck und Verlag: Günz L Eule In Naunhof. — - —. Nr. 31. Freitag, den 16. März 1917 28. Jahrgang. Amtliches. KkWMhine von Gkgenliänden «ns Aluminium. Zur Durchführung der Bekanntmachung des stellv. General kommandos XIX. Armeekorps vom 1. März 1917 betr. Beschlag, nähme, Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium wird bestimmt: I. Die in 8 4 der Bekanntmachung des stellv. Generalkomman- dos angeführten Personen, Betriebe und dgl. z. B. Privalhaus- hallungsvorslände, Kändler, Erzeuger haben die in ihrem Besitze oder Gewahrsam befindlichen gebrauchten und ungebrauchten Gegen stände aus Aluminium dis zum 25. März 1917 bei der Königlichen Amtshauptmannschaft anzumelden. Meldevordrucke sind bei den Ortsbehörden oder der König- lichen Amtshauptmannschast zu entnehmen. Auf den Vordrucken ist im einzelnen angegeben, welche Gegenstände meldepflichtig sind. I«. Weitere Vorschriften über die Ablieferung der Gegenstände ulw. werden später erlassen. ill Wer den Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. Grimma, 3. März 1917. L II 483. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Ämtshauptmonn v. Bose. Zur Durchführung der Bekanntmachung des stellv. General kommandos XIX. Armeekorps betreffend die Beschlagnahme, Be standserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferung van Glocken ans Bronze vom 1. März 1917 wird bestimmt: I. Die im 8 4 der Bekanntmachung des stellv. Generalkomman dos angeführten Personen, Betriebe und dgl. (z. B. Verwaltungen von Kirchen, Schulen, Fabriken) haben bis zum l. Avril ISI7 die in ihrem Besitze befindlichen Bronzeglocke«, soweit sie nicht im 8 3 der Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos ausgenommen sind, bei der Königlichen Amtshauptmannschast anzumelden. Die Meldung hat auf besonderen Vordrucken zu erfolgen, die bei der Königlichen Amtshauptmannschast zu entnehmen sind. Bei der Ausfüllung der Meldevordrucke ist genau nach den darauf be merkten Anweisungen zu verfahren. II. Die weiteren Aussührungsbestimmungen wegen Ablieserung der Glocken usw. folgen später. III. Wer den Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. Grimma, 3. März 1917. L II 482 a. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Amtshauptmann o. Dose. In diesem Jahre ist der Anba« vo« HülsenfrUGte« von großer Bedeutung für die Volksernährung. Die Reichshülsenfrucht stelle, G. m. b. K., Berlin wird deshalb durch Vermittelung des Landeskulturrates oder ihrer Kommissionäre — im hiesigen Bezirke die Firma Wurzener Äunstmühlenwerke vorm. F. Krietsch in Wurzen - Anbauverträge abschließen. Letztgenannte Firma übersendet den Landwirten aus Wunsch die näheren Bestimmungen und Verträge unmittelbar. Die Reichshülsenfruchtstelle gewährt für jeden vertrags mäßig zum Anbau kommenden Kektar ein Recht auf Bezug von vier Doppelzentnern Thomasphosphalmeht. Hierbei wird wiederholt darauf hingewiesen, daß Külsenfrüchte nur an die Reichshülsenfruchtstelle oder deren mit Ausweis versehene Kommissionäre abaesetzt werden dürfen. Der Abschluß von Lieferungs- Verträgen mit industriellen Werken etwa gegen die Verpflichtung der Lieferung von schwefelsaurem Ammoniak ist daher unzulässig. Grimma, 12. Marz 1917. 1143 I_ Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Ämtshauptmonn v. Bose. Seefisch Verkauf. Freitag, den I«. d. M. nachmittag von 2 Uhr ab werden in der Freibank grüne (ungesalzene) Heringe für 45 Pfg. das Pfund und Schollen für 55 Pfg. das Pfund verkauft. Abgegeben werden für jeden Kaushalt 1 Pfund Heringe und 1 Pfund Scholten. Naunhof, am 15. März 1917. Der Bürgermeister. Die hiesige Annahme- und AbgabestelleMr getra gene Kleidung- und Wäschestücke und von getra genem Gchuhwerk befindet sich im städtischen Grundstück, Leipziger Straße St. Sie ist jeden Werktag vormittags 8 bis 12 und nachmittags 2 bis 6 Uhr geöffnet. Verwalter der Annahme und Abgabestelle ist Kerr Emil Engelmann, Leipziger Straße 51. Naunhof, am 14. März 1917. Der Bürgermeister. Ausgabe der Fleisch- und Milchkarten. Die für die Zeit vom 19. März bis 13. Mai 1917 gültigen Fleischkarten sowie die Fleischbezugsausweise werden Freitag, de« 16. März d. I. vormittags von 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Rathaussaale an die Einwohner der hiesigen Stadt ausge händigt. Die Fleischkarten sind alsbald nach der Aushändigung von dem Inhaber oder dem Kaushaltungsvorstand zu unterschreiben. Die neuen Fleischbezugsausweise sind in der Zeit vom 19. bis 21. März zwecks Bestellung auf die folgende Woche dem gewählten Fleischer vorzulegen. Denjenigen, die ihren Fleischbe darf durch Laus- od?r Notschlachtung gedeckt haben, werden weder Fleischkarten noch Fleisch bezugsausweise ausgehändigt. Gleichzeitig findet die Ausgabe der Milch- kartrn vom 19. März bis 13. Mai 1917 statt. Milchkarten für Kinder über 6 Jahre werden nicht ausgegeben, da der Milchvorrat hierzu nicht reicht. Personen über 65 Jahre alt, dürfen nicht damit rechnen, daß sie Milch er halten, da zunächst Kinder bis zu 6 Jahren, stillende Mütter und Kranke mit Milch zu versorgen sind. Die Kaushaltungsvorstände werden aus gefordert, entweder selbst oder durch zuverlässige Personen, die Auskunft über die zur Kaus haltung gehörigen Personen geben können, die Karten an der genannten Stelle zu ent nehmen. Naunhof, am 15. März 1917. Der Bürgermeister. Bekanntmachung Nummer 4 des Verordnungsblattes vom Jahre 1917 des Ev.-luth. Landeskonsistoriums für das Königreich Sachsen ist eingegangen und liegt für die Mitglieder der Kirchgemeinde Naunhof in der Kirchenexpedition zur Einficht aus. Naunhof, 13. März 1917. Das Ev.-luth. Pfarramt Naunhof. Vie frubjabrsrevotutton. Im März sollte es losgehen auf allen Fronten deS Zehnverbandes, und einiges Rumoren ist ja auch schon an dieser und jener Stelle vernehmbar. Ehe aber das volle Brausen des Waffenlärms sich noch entwickelt hat, ist in Rußland wieder einmal die Bombe geplatzt, die dort mehr oder weniger zu allen Zeiten die Staatsgeschäfte bedroht. Das Volk steht auf zum Kampf gegen die eigene Regierung, und diese weiß sich nicht anders zu helfen, als mit den bewährten Mitteln russischer Polizei wirtschaft: die Knute tritt wieder in ihre Rechte. Duma und Reichsrat werden nach Hause geschickt, auf den Straßen der Hauptstädte wird gehauen und gestochen und geschossen, der Zar verschwindet ins Hauptquartier und die Gefängnisse füllen sich mit „Politischen" aller Klaffen und Geschlechter. Das Kriegsrecht braucht nicht erst verhängt zu werden, denn es liegt allenthalben zur sofortigen Anwendung bereit, die Zeitungen werden ge schloffen, damit niemand erfährt, was eigentlich vorgebt, und welche Entschließungen sich etwa im Schoße der Re gierung vorbereiten, das wird die Welt immer noch früh genug erfahren. Also wird auch die Berichterstattung nach dem Ausland so gut wie völlig unterbunden, damit man erst einmal wieder „Ordnung" machen kann im eigenen Haus. Warten wir ruhig ab, wie fange es diesmal dauern wird. Zunächst also gibt eS jedenfalls auf russischer Seite eine kleine Frühjahrsrevolution statt der verabredeten großen und einheitlichen Frühjahrsoffensioe. Möglich zwar, ja wahrscheinlich, daß sich trotzdem die Armeen der Generale Brussilow und Gurko und Rutzki zur vereinbarten Zeit in Bewegung setzen werden, Henn wenn das Säbelregiment in der Heimat sich behaupten soll, darf natürlich auch die bewaff nete Macht es an sich nicht fehlen lassen. Aber wie kann man gegen einen äußeren Feind mit Todesverachtung inden Kampf ziehen, wenn zu Hause Vater und Mutter von Gendarmen und Polizisten niedergeknüttelt werden? Und wenn der preußische Kriegsminister schon vor Monaten den Gegner im Osten mit den niederschmetternden Worten abtat: Der Russe zählt nicht — wie brauchten wir jetzt noch seine Kampfkraft zu fürchten, da sein Schwert stumpf gemacht wird durch die Sorgen und Ängste um die dem Ab grund zutreibenden Zustände in der Heimat? Man kann ja nicht wissen, wie die Dinge sich entwickeln werden, aber es sieht dock so aus, als bliebe den russischen Machthabern bald nur noch die Wahl zwischen Krieg führung im Innern ooer nach außen; auf beiden Kriegs schauplätzen zugleich werden sie sich nicht behaupten können. Dazu reicht ihre ewene Kraft nicht aus und auch nicht diejenige des rutschen Volkes, weder die seelische noch die materielle. Das Land steht im Zeichen der Desorganisation auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, und die Erkenntnis, daß es eine bare Unmöglich keit ist, in dieser Verfassung einen Gegner wie Deutsch land über den Haufen zu rennen, verspricht nachgerade Allgemeingut im Reiche des Zaren zu werden. Früher oder später müssen daraus die praktischen Folgerungen gezogen werden. Vorerst zeigen sich in den Kreisen der Petersburger Regierung die altbekannten Anwandlungen von Unschlüssig keit. Der Ministerpräsident ließ durch den überaus volks tümlichen Vorsitzenden der Duma eine Erklärung veröffent lichen, worin er den Zusammentritt einer außerordentlichen Beratung ankündigte — als wenn es an solchen „Bera tungen" in Rußland jemals gefehlt hätte. Er ließ Herrn Rodsianko von traurigen, unduldbaren Versündigungen in der schicksalsschweren Kriegszeit sprechen und eiligst« Maßnahmen in Aussicht stellen. Als Antwort auf diese Be schwichtigungsnote flogen dir großen Speicher einer Peters burger Patronenfabrik in die Luft, uno die Straßen aufläufe nahmen immer bedrohlichere Formen an. In der zweiten Sitzung der Duma ruft ein Redner der Linken der Regierung warnend zu, daß die Stimmung der Volks- maffen mit unheimlicher Raschheit sinke; das ganze Wirt schaftsleben des Landes sei ruiniert, überall Desorganisation und Demoralisation. Mit imperialistischen Kriegszielen lasse das Volk sich nicht mehr von seinen wahren Nöten ablenken, vor allem wolle es frei heraussagen dürfen' — wie in Deutschland! --- was ihm not tue. Die Eroberungsabsichten der Regierenden würden von den Regierten mißbilligt, man solle das Bärenfell nicht teilen, bevor der Bär erlegt sei. Und diese Ausführun n werden hinterher in der Presse als Ausdruck der wahren Volks- ftimmung ausdrücklich anerkannt. Aber die Regierung fällt nun auf die „starke" Seite und schließt der Volksver tretung einfach den Mund zu, was Herrn Wilson in Washington höchlichst empören muß, denn er hat doch eben erst der alten Welt anbefohlen, daß die Regierenden sich überall nach dem Willen der Regierten zu richten haben. In Rußland fall eben einstweilen noch nach russischen Rezepten regiert werden. Es fragt sich nur, wie lange der Mut dazu bei den leitenden Männern Vorhalten wird. Herr Wilson ist weit, aber Herr Buchanan, der Botschafter Seiner großbritannischen Majestät, sitzt in Petersburg und er liebt nichts weniger als die Untätig keit. Wenn es jetzt zum Kampf um Sein oder Nichtsein der Selbstherrschaft des Zaren kommt, wird auch er und mit ihm die ganze Entente ihr Gewicht in die Wagschale der Entscheidung werfen — und dann wollen wir einmal sehen, ob das russische Volk sich dieses Jremdjoches zu er wehren wissen wird oder nicht. Politilcke Kunclkkau. Deutsches Keich. * Der Präsident des Preußischen Abgeordnetenhauses Dr. Graf o. Schwerin-Löwitz richtet anläßlich der Auf legung der 6. Kriegsanleihe einen Appell an die Land wirte. Er sagt: Für uns Landwirte bedeutet die Zeich nung von Kriegsanleihe: Verteidigung der heimischen Scholle, Erfüllung einer vaterländischen Pflicht und zu gleich die denkbar beste und sicherste Kapitalanlage, so lange das Deutsche Reich nicht zugrunde geht. — Mehr kann man doch nicht verlangen! - Graf o. Schwerin- Löwitz ist auck Präsident des Deutschen Landwirtschafts rates und des Preußischen Landesökonomiekollegiums. 4- Die beauftragte Kommission des Preußischen Ab geordnetenhauses behandelte den Punkt Familienstiftungen des Fideikommifigesetzes. Dabei erklärte der Justiz minister im Gegensatz zur Regierungsvorlage und zu seinen früheren eigenen Erklärungen, daß er sich dem Bedenken der Linken hinsichtlich der abweichenden Gestaltung der Familie im Vergleich zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr verschließen wolle und deswegen damit einverstanden sei, wenn die Anfechtung der Ehelichkeit, im Gegensatz zur Vorlage, nur in demselben Umfange wie im bürgerlichen Reckt zulässig sei. Demgemäß wurde beschlossen. Ein wettergehender Antrag der fortschrittlichen Volkspartei, auch die anderen Abweichungen vom bürgerlichen Recht hinsichtlich der Ehelichkeit der Kinder zu streichen, wurde vorerst abgelehnt mit der Erklärung, daß man die ganze Frage bei der zweiten Lesung noch einmal vrüfen wolle.