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Nachrichten für Naunhof Sachs. Landeszeitung Fernsprecher Nr.L Amtlicher Anzeiger Sllustr. Sonntagsbeilage für die Gemeinden Albrechtsharn, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshai«, Fuchshain, Groß-und Kleinsteinberg, Klinga,Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erschein! wöchentlich s Mole Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends s Uhr, Bezngsprets mcilaltShrUch I Mark KO Ptennige ausichlietzlich des Poslbestettgöldes, Anzeigenpreis: die fiinfgespaltene Korpuszeile 12 Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshanptm. Grimma 15 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. Beilagegebühren nach Übereinkunft. Anzeigen-Annahme bis vorm. 10 Uhr. - — » e Druck und Verlag: GünzLEuleln Naunhof. — —- -- Nr. 25.Freitag, den 2. März 1917.28. Jahrgang. Heringsverkauf. Don Freitag, den S. März ab kommen bei den hiesigen Kaufleuten wieder Keringe für 33 Pfg. das Stück zum Verkauf. Bei der Entnahme ist die neue Warenbezugskarte 6 vorzulegen. Auf jede Karte wird ein Kering gewährt. Die jenigen Karteninhaber, die jetzt nicht berücksichtigt werden können, werden bei der nächsten Verteilung bedacht. Die Heringe find bei dem Kändler zu entnehmen, dem die Warenbezugsk'arte für den Bezug der übrigen Waren vorgelegt wurde. Der Kändler hat die Karte bei der Abgabe der Keringe durch Abschneiden der rechten oberen Ecke der Stammleiste zu kennzeichnen. Naunhof, am 28. Februar 1917. Der Bürgermeister. Möhreu-Berkauf. Anstelle der Kohlrüben werden non jehl an Möhren als Ersatz der fehlenden Kartoffeln gegen KartoffelmarLen geliefert. Abgegeben werden auf eine Kartoffelmarke drei Pfund Kartoffeln und vier Pfund Möhren zum Preise von 5'^ Pfg. je Pfund. Naunhof, am I.MSrz 1917. Der Bürgermeister. Amtliches. Z l. An Geschäften, in denen Fleischwaren, Butter, Schmalz, Speisefette, Eier, Quarr, Käse. Milch, frisches oder getrocknetes Gemüse und Obst, Konserven aller Art, Külsenfrüchte, Kartoffeln,' Zucker oder Fische und Fischwaren aller Art (auch Fischwurst) im Kleinhandel verkauft werden, sind die Preise dieser Waren in der Nähe jedes für die Käufer bestimmten Einganges durch einen von außen deutlich lesbaren Anschlag bekannt zu geben. Die an geschlagenen Preise sind für alle Warenmengen gültig, für welche keine besonderen Preise in dem Anschläge verzeichnet sind. Die Ver pflichtung zum Anschlag der Preise gilt auch für sdie Stände in Markt hallen und auf Wochenmärkten, sowie für den Stratzenhandel. Gemäß 8 1 der Bekanntmachung über den Aushang von Preisen in Verkaufsräumen des Kleinhandels vom 24. Juni 19l5 — Reicksgesetzblatt Seite 353 — verbunden mit 88 73 und 74 der Reichsgewerbeordnung sind die Ortspolizeibehörden befugt, die Vor schriften des Absatz 1 auf andere Gegenstände des täglichen Bedarfs auszudehnen. Die Befugnis der Preisprüfungsstellen gemäß 8 5 der Be kanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versoraungsreaelung vom 25. September 1915 — Reichsgcsetzblatt Seite 607 — Preisaushänge für den Kleinhandel mlt bestimmten Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs vorzuschreiben, bleibt unberührt. . 8 2. Das zum Aushang bestimmte Preisverzeichnis ist von der Gemeindebehörde oder der von dieser zu bestimmenden Dienststelle kostenfrei abzustempeln. Es ist in zwei Abschriften an die Gemeindebehörde oder die von dieser zu bestimmenden Dienststelle bei der Abstempelung abzu liefern. Die eine Abschrift ist nach Beglaubigung der Uebereinstimmung mit der Urschrift von der Gemeindebehörde sofort an die zuständige Preisprüfunasstelle abzuliefern, die die Preisaushänge und die Inne haltung der Preise ständig in geeigneter Weise zu überwachen hat. Die zweite Abschrift ist zum Dienstgebräuche zu verwahren. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn die Preisprüfungs- stellen auf Grund von 8 5 der Bundesratsverordnung vom 25 Sep- tember 1915 — Reichsgesetzblait Seite 607 — für bestimmte Gegen stände des notwendigen Lebensbedarls den Preisaushang vorschreiben. 8 3. Der Gesckättsinhaber ist jederzeit berechtigt, abgeänderte Preisverzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen. Bis zum Aushang eines dienstlich abgestempelten neuen Preisverzeichnisses bleiben die ausgehängten Preise mit der Wirkung in Kraft, daß keine höheren Preise gefordert oder genommen werden dürfen. Vorgesckriebene Köchstvreise sind sofort zu berücksichtigen. 8 4. Bei allen Gegeständen des notwendigen Lebensbedarfs für die noch den vorstehenden Bestimmungen der Preisaushang vor geschrieben ist oder noch wird, ist an den in Schaufenstern, in Läden, Marktverkaufsständen. auf den Wogen oder Ständen der Straßen- händler oder in ähnlicher Weise ausgelegten Waren der im Preis aushang bezeichnete Verkaufspreis auf kleinen an die Ware selbst oder die Behältnisse, in denen sich die Waren befinden, anzusteckenden oder sonst zu befestigenden Tafeln anzugeben. Die Schrift auf den Tafeln muß mindestens 5 am hoch und deutlich lesbar sein. 8 5. Bei allen Gegenständen! des notwendigen Lebensbedarfs, für die der Preisaushang vorgeschrieben ist oder noch wird, darf die Abgabe der im Kleinverkaus üblichen Mengen an Verbraucher zu dem angekündigten Preise gegen Bezahlung nicht verweigert werden. 8 6. Die Durchführung der Verordnung liegt den Amtshaupt mannschaften und Stadträten der Städte mit revidierter Städteordnung ob. Sie sind ermächtigt, im Rahmen dieser Verordnung erläuternde und ergänzende Bestimmungen zu irrsten. 8 7. Wer den in den 88 1 bis 3, 5 und den auf Grund von 8 6 erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt oder als Verkäufer dis im Preisverzeichnis angegebenen Preise überschreitet, wird — so weit nicht 8 l9 der Bekanntmachung über die Errichtung von Preis prüfungsstellen und die Versorgunasregelung vom 25. September 1915 — Reichsgesetzblakt Seite 607 — Anwendung zu finden hat oder Köchslpreisüberschreitung oder Preiswucher vorliegt, gemäß 8 2 der Bekanntmachung über den Aushang von Preisen in Verkaufs räumen des Kleinhandels vom 24. Juni 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 353 — mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögens salle mit Kast dis zu 4 Wochen bestraft. Wer den Vorschriften in 8 4 zuwiderhandelt, wird auf Grund von 88 l2 Ziffer 1, 15 Absatz 3, 17 Ziffer 2 der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Dersorgungs- regelung vom 1915 Reichsgesetzblatt Seite 607,728-mit movemver Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 8 8. Diese Verordnung tritt mit dem 1. März 1917 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte werden die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 22 Juli 1915 — 1454 II 8 I — (Sächsische Siaoks- zeiiung Nr. 168 vom 23. Juli 1915). vom 27. Juli 1915 — 1454 a 1l 8 l — (Sächsische Staatszeitung Nr. 171 vom 27. Juli 1915) und vom 5. Juni 1916 — 881 tt 8 la — (Michsische Staotszeitung Nr. 129 vom 6. Juni 1916) aufgehoben. Dresden, den 20. Februar 1917. Ministerium des Innern. wenig zu erfüllen, wie die Wünsche von Ortsfremden um marken freie Abgabe von Lebensmitteln, für die Markenzwang einge führt ist. Alle die, welche den aus wohl durchdachten Erwägungen her aus erlassenen Vorschriften über den Verbrauch der einzelnen Nahrungs mittel zuwiderhandeln, schädigen die Allgemeinheit und machen sich obendrein strafbar. Grimma, 27. Februar 1917. N 240. Der Bezirksausschuß. Amlshauptmann v. Bose, Vorsitzender; Kommerzienrat Bäßler, Wurzen; Bürgermeister Lobeck, Grimma; Rittergutsbesitzer Nette, Müglenz; Gemeindevorstand Petzold, Falkenhain; Gutsbesitzer Richter, Erlbach; Brennereigutsbesiher Schilling, Kleinbardau; Gemeindevor stand Teuscher, Kleinpösna; Bürgermeister Willer, Naunhof. ZtMvtMnktkll - ertrettt - Wahl. Infolge militärischer Einziehung der Kerren Stadtverord neten Arthur Willy Herfurth, Baugewerksmeisterl anWNa Friedrich Paul Ketzler, Gastwirt / Keinrich Wilhelm Mischkewitz, 1 Buchdruckereibesitzer, r unansässtg. Friedrich Robert Scheffler, Maurer 1 sind gesetzlicher Bestimmung gemäß an deren Stelle 2 mit Gütern oder mit Wohnhäusern in Naunhof angesessene und 2 unangesessene Bürger, sämtlich in Naunhof wohnhaft, als einst weilige Stellvertreter auf die Dauer der durch den Krieg herbei geführten Behinderung dek 4 genannten Stadtverordneten zu wählen. Nach Beschluß der Gemeindevertretung ist von Auf- stellung und Auslegung neuer Wahllisten Abstand zu nehmen; es gilt die bei der Stadkverordneten-Ergänzungswahl im Jahre 1913 ausgestellte Wahlliste. Die Wahl ist öffentlich und findet Sonnabend, den 3. Mürz d. I. von 3 bis 7 Uhr nachmittags im Nebenzimmer der hiesigen Ratskellerwirtschaft statt. Die Wahl erfolgt durch Abgabe eines Stimmzettels. Jeder Stimmzettel ist von den Wählern in einem mit amtlichen Stempel versehenen Umschlag abzugeben. An der Wahlstelle wird durch ein Mitglied des Wahlausschusses jedem Wähler ein Umschlag ausgehändigt. In einem Nebenraum, der nur durch das Wahlzimmer betretbar ist, kann der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag legen. Die Stimmberechtigten werden aufgefordert, ihre Stimm zettel zur bestimmten Zeit im Wahlzimmer persönlich abzugeben. Die zu Wählenden sind auf dem Stimmzettel so genau zu be zeichnen, daß über die Person keine Zweifel entstehen. Inso weit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind sie ungültig. Stimm zettel, die nicht in dem abgestempelken Umschlag abgegeben werden, ebenso die Stimmzettel solcher Wähler, die sich nicht in den Nebenraum begeben haben, find zurückzuweisen. Naunhof, am 14. Februar 1917. Der Bürgermeister. Der Bezirksausschuß will nicht unterlassen, auch seinerseits noch besonders auf die große Wichtigkeit hinzuweisen, die Ker ve standSaufnaftme Ker Kartoffel« am 1. nächsten Monats beikommt, und die Bezirkseingesessenen in Stadt und Land nachdrücklichst auf- zusordern, die geforderten Angaben in gewifienhaftester Weise zu machen. Dabei sei gleichzeitig darauf hingewiesen, daß auch weiterhin strenge Einhaltung der über den Verbrauch von Kartoffeln, wie aller Lebensmittel gegebenen Vorschriften selten aller Kreise eine vaterländische Pflicht ist, die peinlich zu erfüllen wir fchon unseren tapferen Kämpfern schuldig sind. Insbesondere sind auch etwaige Forderungen des ländlichen Gesindes und der Gefangenen, daß dle Erzeuger der Nahrungs mittel ihnen mehr, als vorgefchrieben, überlasten möchten, ebenso Ablieferung mn Fahrradbereifungen. Die enteigneten Fahrradbereifungen sind zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung spätestens bis zum 13. März ISI7 abzulieferu. Bei der hiesigen Sammelstelle werden Fahrradbereifungen Montag, den 5. Mürz 1917 nachmittag von 3 bis 5 Uhr im Rathause zu Naunhof angenommen. Die Schläuche müssen mit vollständigen und brauchbare^ Ventilen abgeliefert werden. Naunhof, am 28. Februar 1917. Der Bürgermeister. Diekanrierrecle im Reichstag. l88. Sitzung.) W. Berlin, 27. Februar. Die Ankündigung der Kanzlerrede hatte die Abgeord neten fast vollzählig herbeigerufen, auch die Tribünen waren bis auf den letzten Platz besetzt, in den Hof logen sah man zahlreiche Zuhörer. An den Eingängen des Reichstagsgebändes bemühten sich noch unge zählte Personen vergeblich um Einlaß. Am Bundesrats tische saßen der Reichskanzler und die Staatssekretäre Dr. Helfferich, Zimmermann, Graf o. Roedern, Capelle, Lisco und Krätke, sowie Kriegsminister o. Stein. Sofort nach Eröffnung der Sitzung gab Präsident Kaempf dem Kanzler das Wort. Keicksksn-ler v. Ketkmann Hollweg: Meine Herren.' Während unsere Krieger draußen im Trommelfeuer in den Schützengräben stehen und unsere V-Boote mit Todesverachtung die See durchkreuzen, während wir in der Heimat an nichts, an gar nichts anderem zu arbeiten haben, als Geschütze und Munition zu schaffen, als Lebensmittel zu erzeugen und sie gerecht zu verteilen, mitten in diesen aufs höchste gespannten Kämpfen gibt es nur eine Forderung des Tages, die alle politischen Fragen im Innern und Äußern beherrschen: Kämpfen und siege«. (Lebhafter Beifall.) Die vom Reichstag in der vorigen Woche mit überwältigender Mehrheit beschlossene Bewilligung der Kriegskredite verkündet aller Welt unseren unwiderruflichen Entschluß zu fechten, bis der Feind zum Frieden bereit ist. (Erneuter Beifall.) Wie dieser Frieden aussehen soll, darüber ist seit Freigabe der Kriegszielerörterungen viel in der Presse geschrieben und in Versammlungen gesprochen worden. Auch im Preußischen Abgeordnetenhause wurde kürzlich eingehend erörtert, ob und welche Landerwerbungen und welche Sicherungen der Friede uns bringen muß. So entscheidend diese Fragen für. unsere Zukunft sind und so tief sie des- vaw mu vollem Neckt die Gemüter bewegen, so würde ick es doch nicht für gut halten, wenn ich mich meinerseits an solchen Debatten beteiligen wollte. (Sehr richtig i links und im Zentrum.) Ich kann von meiner Seite aus nicht Ver sprechungen machen oder ins einzelne gehende Formulierungen unserer Bedingungen aufstellen. Das wäre unfruchtbar. (Sehr richtig 1 links und im Zentrum.) Die feindlichen Macht haber haben es reichlich getan. Sie haben sich untereinander ausschweifende Zusicherungen gemacht, aber doch nichts weiter amit erreicht, als daß sie sich und ihre Völker immer tiefer in den Krieg verstrickt haben. (Lebhafte Zustimmung links und im Zentrum.) Ihr Beispiel lockt mich nicht. Was ich über Richtung «nd Ziel unserer Bedingungen sagen konnte, habe ich wiederholt gesagt: dem Kriege ein Ende mache« durch eine« danerhaften Friede», der «nS Entschädig««- gewährt für alle erlittene Unbill «nd der einem starke» Deutschland et» gesichertes Dasein »nd eine gesicherte Znknnft bietet. (Lebhaftex Beifall.) DaS ist Mlser Ziel. Wie auf dem Gebiete der äußeren Politik, so haben sich auch grobe innerpolitische Probleme ergeben. Ich will mich nur auf allgemeine Bemerkungen beschränken. Wie über die Kriegsziele, so gehen über die Gestaltung unserer inner- polttrschen Verhältnisse die Meinungen auseinander. Neuorientierung! Kein schönes Wort. (Sehr richtig Ü Ich glaube, ich nehme eS heute zum ersten Mal in den Mund. Es erweckt so leicht eine falsche Vorstellung, als ob es in unserem Belieben läge, ob wir uns neuorientieren wollen oder nicht. Nein, meine Herren, eine neue Zeit mit einem neuen gewaltigen Wollen ist da! Ein Geschlecht, das durch das ungeheure Erleben bis in die letzten Phasen erschüttert ist. ein Volk, von dem ein ergreifendes Wort eines feldgrauenDichters sagenkonnte, daßsein ärmster Sohn auch sein getreuester war. Meine Herren, das sind lebendige Kräfte, die sich von keinem Parteiprogramm, weder von rechts noch von links, einschränken oder aus ihrer Bahn werfen lasten. Es bandelt sich nicht darum, dar Volk zu belohnen, sondern es handelt sich nur darum, den richtigen politischen und staatlichen Ausdruck dafür zu finden, was dieses Volk ist! Meine Herren, gewaltige geistige, wirtschaftliche, soziale Auf gaben stehen uns nach dem Kriege bevor. Lösen können wir sie nur, wenn die gesamte Kraft, deren Zusammenfassung eS uns allein ermöglicht, den Krieg ,u gewinnen, stei und freudig fortwirken kann. DaS ist eine Forderung der inneren Stärke unseres StaateS, Mld diese Forderung wird sich durchsetzen. Meine Herren, wenn jemand hiergegen eimvenden wollte, daß nach den Be freiungskriegen vor hundert Jahren die Hoffnungen cutt eine volkstümliche Gestaltuna unseres inneren politischen Leben»