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Amtlicher Anzeiger Illustr. Sonntagsbeilage Sachs. Landeszeitung Seenfprecher Netz für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beuch«, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich l Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die fitnsgespaltene Korpuszeile l2Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. BeilagegebUhren nach Übereinkunft. Anzcigen-Annahme bis vorm. 10Uhr. — . — - Druck und Perlon: «Siinz K ^ulr in Rnund^t. — —— .... Nr. 8 28. Jahrgang. Sonntag, den 21. Januar 1917. Von ctsn Amtlich, Großes Hauptquartier, 20. Januar 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Bei Wytschaete und La Bosfee wurden heute Nacht ongreisende englische Patrouillen abgewiesen. Zwischen Doller und Rhein-Rhone-Kanal angesetzte Erkundungsunternehmungen sind von württem- bergischen Truppen erfolgreich durchgeführt. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Keine besonderen Er- ^"'^Front Generaloberst Erzherzog Joseph. In den Ostkarpathen nordöstlich Belbor griffen mehrfach kleinere russische Abteilungen unsere Stellungen erfolglos an. An einer Stelle überraschend eingedrungener Femd wurde im Kandgemenge zurückgeworsen. Nördlich des Susita-Tales erneuerten die Rumänen an den Stellen, wie tags zuvor, ihre ver zweifelten Angriffe. Fünf mal wurden sie nach schwerem Kampfe blutig abgewiesen. Außer mehreren Kundert Toten, die vor unserer Stellung liegen, verlor der Angreifer 400 Gefangene. Front des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Starkes Schneetreiben und schlechte Be leuchtung bchindertezdie Tätigkeit unserer Artillerie. Trotzdem wurde gestern der am Sereth gelegene Ort Manelii von dtuWn Truppen im Sturm genommen. Mazedonische Front. Tag und Nach! verliefen ruhig'. Der erste Generalqnartiermeisler Ludendorff. lW. T. B.) Amtliches. Aus Warenbezugsmarke k Nr. lO werden vom 25. bis mit 29. Januar lOO e Graupen oder Gerstengrütze für 6 Pfg. abgegeben. Anspruch auf eine bestimmte Sorte besteht nicht. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: Mittwoch, den 24. Januar. Grimma, 19. Januar l917. !, 269. Der Bezirksverband der Königlichen Bmtohauptmannschaft. Beschränkung des Milchverbrauchs. Di« Bekanntmachung des Bezirksverbondee vom 7. November 1V6 wird wie folgt ergänzt: Eine Familie erhält ohne Rücksicht aus die Anzahl ihrer Kaus» haltsangehörigen für alle Kaushaltsangehörigen zusammen nicht mehr Milchkärlen und Milchvorzugskarten, als zu einem Bezüge von l', , l Vollmilch berechtigen. Dabei werden nicht eingerechnet diejenigen Karten, die an Kranke, schwangere oder stillende Frauen ausgegeben werden. Grimma, l8. Januar 1917. 259 I.. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Zur Durchführung der Bekanntmachung des Königlichen stellv. General-Kommando vom 10. Januar 1917 betr. Beschlagnahme, Be- stondserhebung und Enteignung von Profpektpfetfen o»S Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, -schalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten wird bestimmt: l. Die im K 4 der Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos angeführten Personen, Betriebe und dergl. (z. B. Kirchengemeinden, Verwaltungen von Schulen und Krankenhäusern, Vereine), die sich im Besitze einer Orgel befinden, haben bis zum 1. Februar 1917 Zahl und Gewicht der vollständig aus Zinn bestehenden stummen und sprechenden Prospeklpfeisen von Orgeln bei der Königlichen Amls- hauptmonnschast anzumelden. Unter Prospektpfeifen werden alle die jenigen zinnercn Orgelpfeifen verstanden, welch« im Prospekt einer Orgel von außen sichtbar untergedrachl sind 2 d«r Bekannt- machungf. Die Meldung Hal aus besonderen Vordrucken zu erfolgen, die den Kirchengemeinden für die Kirchenorgeln von hier aus zugefertigi werden, im übrigen bei der Kanzlei zu entnehmen find. «I. Die weiteren Aussührungsbeskimmungen können bei den Orls- behörden eingesehen werden. tll. Wer den Ausführungsbestimmungen zuwiderhandel!, wird mii Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft. Griffnna, 13. Januar 1917. k! II 84. Der Bezirksverband der Königliche« Amtshauptmannschast; Amtshauptmonn v. Bose. Mimtimsliarttn Her aiMnUWn Weiter. Die hier aufhältlichen ausländischen Arbeiter haben - soweil sie nicht nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. Dezember 1916 von dem Legilimierungszwange ausdrücklich befreit sind. Anträge auf Ausstellung von Legitimationstartcn für das Jahr 1917 umgehend im Meldeamtszimmer de- Rathauses zu stellen. Dabei sind die abgelaufenen Legitimationskarten und sämtliche Leimatrpaptere oorzulegen. An Gebühren sind 2 Mk. zu entrichten. Bei Anträgen, die erst nach dem 31. Januar 1917 gestellt werden, beträgt die Gebühr 5 Mk. Naunhof, am 19. Januar 1917. Der Bürgermeister. BMterverkanf. Die Butler für die Zeil vom 22. bis 28. Januar 1917 wird Montag, den 22. Jaauar d. I. nach den auf den Speisefettkarten gedruckten Nummern ab gegeben bei Frau Minna Schi rach, Bahnhofstraße 18 vormittags 8—10 Uhr für Karten Nr. 1 —600 vormittags 10—12 Uhr für Karten Nr. 601 — 1100 Frau Anna Kaase, Langestratze 9 vormittags 8—10 Uhr für Karten Nr. 1101 -1700 vormittags 10—12 Uhr für Karlen Nr. 1701—2200 Frau Bertha Wiegner, Lange Straße 54 vormittags 8 — 10 Uhr für Karten Nr. 2201 -2700 vormittags 10—12 Uhr für Karten Nr. 2701 und darüber. Abgegeben wird auf jede Speisefettkarte */« Pfund Butter zum Preise von 2 55 -I das Pfund. Es kostet Pfund 32 2), -, 64 3,, V, 96 , 1 -F 28 H, V. 1 60 ' , 1 92 2 24 -V « , 2 55 4-,. Naunhof, am 20. Januar 1917. Der Bürgermeister. Polizeistunde. Laut oberbehördlicher Genehmigung ist die noch der Bundesratsverordnung vom > 1. Dezember 1916 vorgeschriebene Polizeistunde für die hiesige Stadt a«f II Nhr abends hinaus geschoben worden. Naunhof, am 20. Januar 1917. Der Bürgermeister. Vepeinsbank üarmkolm Daunkol KrRil-Gewüyrung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Einlagen aus Sparbücher: Tägl. Verzinsung 4',.. ', jähr.Kündigung4v,' Größere Einlagen nach Vereinbarung. 44. GrlchSfdzci!: 8 1 Uhr. Pospcheckkond»: vripzi« Ni 10 7N. SackMcke uvä kokale Mttteiluvgeo. Naunhof, 20. Januar 19l7. - Naunhof. Das gegenwärtige Schneeweller bringt für die Fußgänger recht üble Zustände mit sich, der Verkehr auf den Fußwegen ist oftmals ein recht schwieriger. Die Grund stücksbesitzer könnten sich nun um die Bevölkerung recht ver dient machen, wenn sie die behördlichen Anordnungen über die Reinigung der Fußwege und — bei Glatteis - Bestreuen der Wege recht schnell vor ihren Käufern ausführen ließen. Die Aufforderung der Ausstchtsbeamten darf nicht erst adgewarlet werden, die Notwendigkeit der Schneebeseitigung ist ja leichl zu erkennen. Verantwortlich für die Ausführung find nicht nur die Grundstücksbesitzer, sondern auch die mit der Arbeit beauf tragten Personen. -f- Ans verschiedenen Gegenden wird strenge Katte ge meldet. In Westrußland und Ostpreußen ist am Mittwoch morgen plötzlich strenge Kälte eingetreten. Aus Kowno und Mitau werden bis 22 Grad Kälte, aus Memel und Königsberg 18 Grad gemeldet. Die Kältewelle rückt langsam gegen Mittel europa vor. — Naunhof. Die nach der Bundesratsverordnung ans 10 Uhr abends festgesetzte Polizeistunde ist nach ober behördlicher Genehmigung für hiesige Stadt bis II Uhr ver längert worden. — Raunhof. In hiesigen Geschäften liegen zum Teil noch Ankündigungen »Ohne Bezugsschein" oder.Bezugsscheinsrei" aus. Dies ist nach neuerlicher Verordnung der Reichsbe- kleidungsstelle verboten und unter Strafe gestellt. — Naunhof. Wiederholt laufen ständig Beschwerden darüber ein, daß Keeresangehörige, die verwundet, vermißt oder gefallen sind, in unseren Auszügen der amtlichen Sachs. Verlustliste nicht mit aufgesührt resp. veröffentlicht werden. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, müssen uns künftig Dor- und Familienname, Geburtstag und -Jahr sowie der Geburtsort des Betreffenden mitgeteilt werden, da sich sonst die Ausfindig machung derselben unserer Kenntnis entzieht. — Aus dem Bahnhof Paunsdorf-Stünz geriet am Donners tag abend infolge Unfalls der zur Zeit als Arbeiter beurlaubte Soldat Arthur Lange aus Naunhof unter den einfahrenden Zug Leipzig-Naunhof, der seinen sofortigen Tod herbeisührte. Der Bedauernswerte war des öfteren mit Krampfanfällen behaftet. Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Pferdefleisch vom 13. Dezember 1916 dürfen die Preise für Pferdefleisch im Kleinhandel bei der Abgabe an den Verbraucher folgende Beträge nicht übersteigen. für 1 Pfund Lendenbratfleisch. Leber. Frischwurst oder Fett 1.80 Mk.. für 1 Pfund Muskel'- fleifch, ausgenommen Lendenbratfleisch, ohne Knochen 1.60 Mk.. für 1 Pfund Kerz und Eingeweide, Kopsfleisch und andere ge ringere Sorten Fleisch, ausgenommen Leber 1.40 Mk., für 1 Pfund Knochen 0.20 Mk. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehn tallsend Mark bestraf!. Wiederum wende! sich das Vaterland, diesesmal an di« ver- mögenderen Kreit« -er Bevölkerung, mit einer Bitte. Um den breiten Schichten der Einwohnerschaft gebrauchsfähige wohlfeile Kleidung zu verschaffen, bittet die Reichsbekleidungsstelle olle diejenigen, die alte nicht v«rcha«r NOtwenbig« Klei»u«gS- »ub Wäschestücke und Gchuhware« besitzen, diese an eine der demnächst in jeder Stadl des Bezirkes der Königlichen Amtshauptmonnschafl Grimma und in Borsdorf zu errichtenden bereits bekannt gegebenen Annahmeflelle unentgeltlich oder gegen Entgelt abzuliesern. Die Vaterlandsliebe und der Opferstnn, der alle Kreise unseres Volkes beseel!, wird sicher auch hier einsetzen, um die edle Absicht der Reichsleikung soviel als möglich zu verwirklichen. Manche arme Kriegersfrau, deren Mann vielleicht schon seit Jahr und Tag das Vaterland beschützen hilft, kann dann ein notwendiges Kleidungsstück für sich und für ihre Kinder, die den lieben Vater schon so lange entbehren, erwerben, und aus diese Weise einer schwerdrückenden Sorge, die vielleicht auch den tn Feindeslanden weilenden Mann mit ergriffen hol, ledig werden. Wi« manche Soldatenwitwe, die ihren geliebten Gotten, wie manches ver waiste Soldatenkind, dos den lreusorgenden Vater verloren hat, wie manche hvchbctagten Eltern, die ihre einzige Stütze, den geliebten Sohn auf dem Felde der Ehre haben -ahinfinken sehen, können sich auf dies« wohlfeile Weise mit der nötigsten Bekleidung varsehen. Es ergeht daher an alle unsere bester gestellten Bewohner von Stad! und Land die herzliche Bitte, ihre Kleiderschränkk, ihre Wüschebe- hällcr durchzusehen: sicher wird sich dies und jenes, vielleicht schon seit langer Zeil nicht mehr benutzte Kleidungs- oder Wäschestück oder getrogenes Schuhwerk finden, dos der Annahmestelle unentgeltlich oder gegen Entgelt überlassen werden kann. Die Feststellung des zu zahlenden Preises erfolgt durch fachkundige Personen im Wege der Abschätzung und ist für beide Teile, Verkäufer und Annahmestelle, bindend. Wem es unangenehm berühren sollte, wenn er ein von ihm getragenes Kleidungsstück nunmehr in den Künden eines anderen Menschen steht, ist es unbenommen, seine Kleider an irgend eine andere Annahmestelle im Deutschen Reiche zu senden, da Versendung mit der Post nachge. lassen ist: eine solche Sendung wird in der nämlichen Weise erledigt, wie die persönlich obgeiieserten Gegenstände. Alle aber, die dieser Bille um Abgabe ihrer nicht mehr benötigten Kleider und Wäschestücke oder Schuhwaren entsprechen, Helsen mii, daß mit den noch vorhandenen Vorräten an neuen und alten Kleidern sowie an Stoffen durchgehaltsn wird, um die Absicht unserer Feinde, uns infolge Mangels zur Unter- wcrfung zu zwingen, zu vereiteln. — KriegSmuS, nicht Marmelade, wird mit Ende d. M. zum Verkauf gelangen. Reine Marmelade konnte für den Massenbedarf nicht hergestellt werden. Das Kriegsmus besteht aus Obst und Steckrüben und ist mit Zucker eingekocht. Der Rübengeschmack ist durch Zusatz von Ztirone oder Orange völlig ausgeschaltek. — Mit einer weiteren Einschränkung der Biererzen-ung muh in nicht allzuserner Zeit gerechnet werden. Die dadurch frei werdende Gerste soll in erster Linie zur Streckung unseres Brotgetreides an Stelle von Kartoffeln, sodann auch zur Ver mehrung unserer einheimischen Futtermittelbestände dienen. —