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SonntagsbeUage Sernfvrecher Rr.S für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Bencha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannsyain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag nnd Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich l Mark 50 Pfennige ousschlieblich des Poftbeslellgelües. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 12 Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15 Pfg. Reklamezrilc 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. Beilagegebühren nach Übereinkunft. Auzeigen-Annahme bis vorm.lO NHr. -- — Druck und Vrrlag: SUnz » Eule in Naunhof. —— , . Nr. 6. Mittwoch, den 17. Januar 1917. 28. Jahrgang. Von den Amtlich, Trotzes Hauptquartier, 16. Januar 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Der Versuch französischer Abteilungen, bei Beuvraignes (südlich Voye) in unsere Stellungen einzudringen, wurde durch die Grabenbesatzung verhindert. Im übrigen hielt sich die beiderseitige Kampstätigkeit, abgesehen von stellenweise lebhafterem Artilleriefeuer, in mäßigen Grenzen. Oestliiber Kriegsschauplatz. 7^- Frsnl des Generalseldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Keine wesentlichen Ereignisse. Front des Generaloberst Erzherzog Joseph. Auch gestern blieben feindliche Angriffe zwischen Casinu- und Susita°Tal ohne jeden Erfolg. An einer Stelle eingedrungene Rumänen wurden durch Gegenstoß völlig zurückgeworsen und dabei 2 Offiziere mit 200 Mann gefangen genommen. Front des Generalseldmarschalls von Mackensen. Nach heftiger Artillerievorbereitung gingen beiderseits Fundeni starke russische Massen zum Angriff vor. Einige l 00 Meter vor unseren Stellungen brachen die Sturmwellen im Sperrfeuer zusammen. Bei Wiederholung der Angriffe am Abend ge langten schwache feindliche Teile in unsere Gräben, wurdek aber sofort wieder vertrieben. Die Ver luste des Feindes sind groß. Mazedonische Front. Die Loge ist unverändert. Der erste Generalquartlermeisler Ludendorff. (W. T. D.) Amtliches. Wchlngrirß auf WmnbtMSmrkt 8 Ar. S Auf Warenbezugsmarko k No 9 werden vom 18. bis mit 22. Januar lw p Weizengrieß für 6 Pfg. abgegeben. Wird auf 5 Karten auf einmal l Pfd. abgegeben, fo kostet das Psd. 28 Pfg. Abgabe an Kändler bei den Warennerleilungssiellen: Mittwoch, den 17. Januar. Grimma, am l5. Januar 1917. 162 l.. Für den Bezirksoerband der Köntattchen Amtshauvtmmmschaft: Amtshauptmann v. Bose. Brotstrektung. Bei der Bereituna von Schwarzbrot müssen aus 90 Gewichts- teile Voggcnmehl mindestens IO Gewichtsteile Streckungsmittel ver wendet werden Als Streckungsmtltel gellen Weizenschrot, Gersten- mehl, Gerslenfchrot. .Hafermehl, Bohnenmehl, Sojabohnenmehl, Erbsenmehl, fein vermahlene Kleie, Maismehl, Maniok- und Tapioka mehl, Veismehl, Sagomehl. Daneben bleibt bis auf weiteres noch zugelasfcn, zur .Herstellung des Brotes für Lttbstversorger ge quetschte oder geriebene Kartoffeln oder Kartoffelerzeugntsse (Korloffel- slocken, -walzmehi, -siärkcmehl) anstelle der genannten Streckungs mittel zu verwenden. Bei Verwendung voc Frischkartoffeln müssen aus w Gewichisteile Voggenmehl mindestens 30 Gewichisteile ge- qnetschle oder geriebene Kartoffeln genommen werden Zur Herstellung des Brotes für Dcrshrgungsberechtigtc dürsen Kartoffeln in keinem Falle, Kartoffelerzeugnisse (Karlossel slocken, -walzmehl, -stärkemehlt nur mit besonderer Genehmigung des Beztrksverbandes verwende! werden. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die Bekannt machung vom 5. Oktober 1916 4959 « i wird aufgehoben und ß 4 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Mehl und Backwaren sowie die Bereitung der Backwaren vom 1. Sept. 1915 entsprechend abgeändert. Grimma, Colditz und Wurzen, >3. Januar 1917. Der Bezirksverbaudd. Kgl. Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. Die Stadtrüte zu Colditz. Grimma. Wurzen. Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Liebert. Lobeck. Nr. Seetzen. Zur Durchführung des Erwerbes, der Bearbeitung und Ver äußerung getragener Kleidunas- und Wäschestücke und getragener Schuhwaren wird zur weiteren Ausführung der Vorschriften des Bundes rats bestimmt: I. Um einmal durch die Wiederverwendung getragener Kleidungs- und Wäschestücke und getragener Schuhwaren den Verbrauch der vor handenen Vorräte an Stoffen und ungebrauchten Bekleidungsstücken in möglichst großem Umsange «tnzuschränken und ferner den breitesten Schichten der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich mit ge brauchsfähiger billiger Bekleidung zu versehen, wird i« de« Städten des Bezirkes und in der Landgemeinde Borsdprf unter Aus sicht und auf Vechnung und Gefahr des Dezirkrverbandes je eine Annahmestelle für getragene Kleidungs- und Wäschestücke und gc- kragene Schuhwaren errichtet und zwar in Colditz; Topsmarkl 60; Grimma: Langeftratz« 59; Wurzen: Schützengraben 3; Brandis: sür Kleidungs« und Wäschestücke: Leipzigerstraße 3, sür Schuhwaren: Kleine Windmühlengosse l; Muhschkn: für Kleidungs-und Wäschestücke Grimmoischcstraße 5l, für Schuhwaren: .Hauptstr. lO; Naunhof: Leipzigerstraße 51, Ncrchgu: Hauptstraße 15; Tredscn: Brückenstraße 63; Borsdors: Hauptstraße 8. . Diese Stellen sind künftig allein zum gewerbsmäßigen Erwerbe non getragenen Kleidungs- und Wäschestücken und getragenem Schuh werke berechtigt. Die Zeiten der Annahme werden von den Ortsbe- Hörden bekanntgegeben. II. Angenommen werden grundsätzlich nur solche Kleidungs- und Wäschestücke, die sich wieder zu gebrauchsfähigen Sachen Herrichten taffen. Sckuhwaren werden tn Jeder Beschaffenheit angenommen. Wäsche ist in gewaschenem Zustande abzuliesern. Die Ablieferung kann bei jeder beliebiatn Stelle erfolgen; auch Zvfendung der Gegenstände durch die Post ist zugelaffen. lll. Die Annahme erfolgt entgeltlich oder unentgeltlich. Die Fest stellung des sür die abqelieferten Gegenstände zu zahlenden Preises - mit Ausnahme -er Preise für getragene Uniformen - erfolgt im Wege der Abschätzung durch die Inhaber der obengenannten An- nahmestellen. die als Sachverständiae vom Beztrksverbande bestimmt und auf ihre Unparteilichkeit verpflichtet sind. Bei der Abschätzung wirb -"r übliche Friedenspreis zugrunde gelegt. Der festgestellte Preis ist sür den Bezirksverband und den Veräußerer bindend. Bei Meinungsverschiedenheiten über dle Höbe des Preises oder die Annabmefähiqeit der Ware kann die Entscheidung der für lebe Annahmestelle bestellten Sachverständigenkommission angerufen werden. Ueber die Abschätzung von abgelieferten, getragenen Uniformen folgen noch Vorschriften. . IV. Wer ein hochwertiges Oberkleidungsstück oder «in gebrauchs fähiges Paar sogenannter Luxusschuhe oder Stiesel, deren Unterboden aus Leder besteht, entgeltlich oder unentgeltlich ablieserk, ist berechtigt, von der Annahmestelle darüber eine Abgabebefcheinigung zu verlangen. Gegen die Abgabe dieser Bescheinigung wird ihm ohne Prüfung -er Notwendigkeit -er Anschaffung von den Bekletdunqsskellen ein Be- zuasschein aus einen neuen Gegenstand der abgelieferken Art ausgc- stell! (Bezugsscheine <2 und O). Mehr als se 2 Abgabebescheinigungen sür Kleidungsstücke oder Schuhwaren dürsen grundsätzlich bis Ende 1917 von einem Ablieferer nicht gefordert werden; die Bescheinigungen sind nicht übertragbar. V. Personen, die bisher mit getragenen Kleidungs- und Wäsche- stücken und getragenen Schuhmaren etn Gewerbe betrieben haben, hoben bet Großhandel nach Ablauf des Monats Januar 1917. bei Kleinhandel nach Ablauf -es Monolg Februar 1917 ihren Bestand unverzüglich einer der Annahmestellen zum Kaufe anzubieten. VI. Di« abgeliei«rten Gegenstände werden desinfiziert, in geeigneten Betriebsstellen bearbeitet und wieder zum Verkaufe gestellt. Bestimmungen über die Wte-erveränherung, insbesondere über die Verkaufsstellen werden später bekanntgegeben. Vlk. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Gefäng nis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 Mark be- straf!. Grimma, 7. Januar 1917. kekl. 67. Der Bezirksverband der Königlichen Ämtshauplmannschaft: Amtshauplmann v. Bose. Hühnerfutter. Es ist ein Posten ausländisches Maismehl als Hühner- futler abzugeben. Die Hühnerbesther, die Maismehl zu beziehen wünschen, werden deshalb aufgeforderl, dies bis Donners tag, den K8. d. M. nachm. Uhr im Meldeamts zimmer des Rathauses hier zu melden. Die Abgabe erfolg! von Freitag, den VS. d. M. ob bei Herrn Geireidehündler Mahren. Ein Pfund Maismehl kostet 34 Pfg. Naunhof, am 16. Januar 1917. Der Bürgermeister. Gtratzenreinigung. Die Grundstücksbesitzer und deren Vertreter werden daraus hingewiesen, datz die Fußwege bei eintretendem Schneefall gehörig zu reinigen und bei Glätte mit Sand zu bestreuen sind Die Nichtbeachtung dieser Anordnung zieht Bestrafung nach der Stratzenpolizeiordnung nach sich. Naunhof, am 16. Januar 1917. Der Bürgermeister. 8M« Kl KMM KM in KM. Isßllvk kin- unä kkückrskiunßen: Verrinsunß 4° u. tZei ' ,jZtirlicber VünäißunkZirist 4' , °/g. LröKere kinlssen del lanx. künäisuns Nökore Unzsätre. QesedtNsrvN 9—1 (»»r. pvrlsekeekpoMo: rviprir 10713. Kückllcktglose Snllckloirenkeil. Unsere Feinde in der alten und in der neuen Welt haben sich an der Antwort-Note des Zehnoerbandes an Präsident Wilson einen kleinen Rausch angetrunken; wenigstens läßt die alberne Verstiegenheit, mit der sie diese „Tat* als einen vernichtenden Schlag gegen die Mittelmächte feiern, auf das gerade Gegenteil einer nor malen Geistesverfassung schließen. Sie sind wie die Kinder, die in der Finsternis ihrer Verlassenheit aus vollem Halse lärmen, um das Gefühl der Furcht nicht über mächtig werden zu lasten in ihrenängstlich slatterndenHerzen. Wenn sie aber glauben, mit ihrem Geschrei andere Leute in Schrecken setzen zu können, dann find sie freilich arg auf dem Holzweg. Wir haben wahrend dieses Krieges schon zu viele Schimpf- unb Brandreden über uns ergehen lassen, denen regelmäßig das tolle Geklapper der ganzen Ber- bandspreffe auf dem Fuße nachfolgte, als daß uns die innere Hohlzeit dieses Getriebes noch verborgen sein könnte. Am besten wäre es, sich um das Gekeife der Herrschaften überhaupt nicht zu kümmern, dann würden fie schließlich jede Freude an ihren eigenen Stilübungen verlieren. Jetzt wenigstens dürstet uns alle nach Taten, den einzigen Lehrmeistern, die vielleicht noch den Papierftrategen und Moralpredigern von der andern Seite den Mund stopfen werden. Als eine gute Vorbereitung für das, was nun kommen wird, können wir es begrüßen, daß jetzt ein kaiserliches Handschreiben an den Reichskanzler, datiert vom 31. Ok tober 1916 veröffentlicht wird, das in jeder Zeile und in jedem Worte den Nachweis erbringt, aus wie tiefem sitt lichen Ernst das deutsche Friedensangebot vom 12. De zember entsprossen war — und daß im Anschluß an diese Veröffentlichung die Versicherung abgegeben wird, daß der Ehrlichkeit des hier bekundeten Friedenswillens die rück sichtslose Entschlossenheit entsprechen werde, mit der wir den Krieg, dessen Fortsetzung sie unS aufgezwunqen haben, bis zum siegreichen Ende durchführen werden. Man weiß, welche eigentümliche Nebenbedeutung den hier hervorgehobenen Worten in den innerdeutschen Ausein andersetzungen der letzten Monate anhaftete, wie ihnen der amtliche Sprachgebrauch auswich, um nicht in den Ver dacht gewisser Entschlüsse zu kommen, die man sich erst für einen bestimmten Zeitpunkt aufzusparen gedachte. Jetzt wird diese Vorsicht fallen gelassen. Mag sein, daß damit noch keine entscheidende Wendung in der Art unserer Kriegführung angekündigt sein soll: wir würden es über- Haupt lieber sehen, wenn, was geschehen soll, eben einfach ins Werk gesetzt wird, ohne vorher erst förmlich und feier lich aller Welt angezeigt zu werden. In dieser Be ziehung sollten wir ruhig nach dem Muster unserer Feinde arbeiten, die von einer heute geübten scharfen Methode tn aller Seelenruhe morgen zu einer noch schärferen übergehen, ohne darüber vorher auch nur ein Sterbenswörtchen zu verlieren. Der Gegner, sagen sie sich, wird es schon frühzeitig genug merken, und die Neutralen, du lieber Gott, für die fallen hinterher ein paar Noten und eine Fülle von billigen Zeitungsartikeln ab, mehr können sie doch gewiß nicht verlangen. Aber mit Vergnügen vergleichen wir eine Meldung aus Kopen hagen, wonach der schwedische Dampfer .Ingeborg*, von England nach Göteborg unterwegs, von einem deutschen Unterseeboot gezwungen wurde, alle für Rußland, Rumänien, Italien und Japan bestimmten Postsäcke über Bord zu werfen, während die für neutrale Länder bestimmten Sen dungen unbehelligt blieben. Siebenhundert Säcke mußten infolgedessen den Fischen zum Fraß vorgeworfen werden. Ein kleiner Anfang, aber er wird sich ganz hübsch weiter ausbauen lassen. Und ferner: die neutralen Regierungen, die in Bukarest diplomatische Vertretungen hatten, sind ersucht worden, sie abzuberufen, da nach dem Abzug der rumänischen Regierung auS der Hauptstadt des Landes und der Einsetz,mg einer militärischen Verwaltung für die Ausübung diplomatischer Funktionen kein Raum mehr bleibt. Also haben die neutralen Gesandten Rumänien verlassen müssen. Ist auch nicht viel, aber doch immerhin etwas, namentlich wenn man daran denkt, daß in Brussel