Volltext Seite (XML)
Nachrichten für Naunhof - Amtlicher Anzeiger Sächs.Landeszeitung Sllupr.S-nntag-beUag^ Fernsprecher Ar.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kletnsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seisertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. ErjchelNl wöchentlich dreimal: Dienstag, Danaerstag und Sonnabend, aoends 6 Uhr. Bezugspreis viertel,ührl.ch 3 Mb., monatlich 1 Mk., durch die Post bezogen mkl. der Postgebühren 3 Mk. 20Pfg. Anzeigenpreis: die sechsgespaltene Petilzeile LS Pfg., auswärts 30 Pfg. Amtlicher Teil 50 Psg. Reklamezeile 60 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen dis 10 Uhr vorm. 8m Fall« HSHrrer ««wo«, «U«, 6tr*tk, «uHmmmg. Malchlnendn,». D«M«b»stSrm,g »m B«tr>«b der Drucker.« oder «ns«rer Llesermile« Hal d«r Bezieher keinen Anpruch aus Lirfenmg der Zeitung oder RSckzahbmg d«, Bezug,prel,«. — Nr. 125. Amtliches. Veränderte Ausmahlung; Brot und Mehlpreise. Laut Festsetzung der Reichsgetreidestelle find vom 16. Oktober an folgende MIndeslausmahlungssStze vorgeschrieben: bei Weizen 80 v. K., bei Roggen 82 o. K. und bei Gerste 75 v. K. Das Getreide ist zu dem festgesetzten Mindestsätze einheitlich durchzu. mahlen. Diese Bestimmung tritt an Stelle des bisherigen 3. Absatzes der Bekanntmachung über die Bewirtschaftung der Feldfrüchte im Bezirke der Amtshauptmannschast Grimma vom 29. Juli 1919. Die jetzt.noch vorhandenen Vorräte an höher ausgemahlenem Getreidemehl müssen noch aufgebraucht werden. Die Mühlen haben daher Anweisung erhalten, mit der Serausgabe von niedriger aus- gemahlenem Mehle nicht vor Montag, dem 20. Oktober 1919 zu beginnen. Für 94" „iges Brotgetreidemchl und daraus hergeslelltes Gebäck gelten die in der Bekanntmachung vom 18. Juli 1919 festgesetzten Preise. Für Mehl de/ neuen Ausmahlung und daraus hergeslelltes Gebäck werden folgende Preise festgesetzt: 1 Pfund Schwarzbrot 36 Psg., 1 . Weißbrot 60 , , 75 g Weißbrot (l Semmel) 12 . 1 Pfund Weizenmehl im Kleinhandel 56 » 1 . Roggenmehl . . 40 , . Pssnnigbruchteile dürfen nach oben abgerundet werden. Durch die veränderte Ausmahlung wird mit Wirkung vom 20. Oktober 1919 die Versorgung der Kranken mit Weißbrot unnötig. Die d^fe Ver- forgung regelnden Vorschriften des Beztrksoerbandes werderr daher hiermit aufgehoben? Grimma, den 15. Oktober 1919. 6etr. 2M2. Der Westsüchsische Kommunalverband für den BezirskverbandEder Amtshauptmannschast Grimma. Ktlikfnttng dkl NiihrmittMarttll für Kranke, Schwangere und Stillende mit je 150 xr Weizengrieß und 1 Tafel Gchokolade oder 100 8r Kakao in der Zeit vom 23.-26. Oktober. Karteninhaber Haden bis zum 19. Oktober bei einem von der Gemeinde angegebenen Kändler oder einer Apotheke eine« Be- slellabschnitt abtrennen zu lasten. Die Kändler bszw. Apotheken liefern die Beflellabschnitte bis zum 20. Oktober ob. Die Abgabe an die Kändler erfolgt am 22. Oktober. Grimma, 16. Oktober 1919. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschast. Warenoberoerteilungsstelle T. A. Rost. Wöchentliche Fettmenge. In der Woche vom 20.-26. Oktober 1S19 beträgt die Fettmenge für Versorgungsderechtigte 40 x Butter und 50 e Speiseöl. Das Speiseöl ist dort zu entnehmen, wo der Verbraucher seine Brotauf. strtchkorten angemeldet hat. Auf die noch folgende Bekanntmachung der Warenverteilungsstelle wird hingewiesen. Den Gemeinden bleibt es überlassen, den Tag der VerteiluM zu bestimmen. Grimma, 18. OhtMr 1919. 995 ffe. Der BezirksveMmd der Amtshauptmannschast. Uulichk «t KM et 16. Mto-tk 1919. Dorf^st^n Verkehr mit SM ad 16. Oktober gellen folgende 1 .)Der Versand von Safer mit der Eisenbahn ist nur mit de- sonderer Genehmigung des Beztrksoerbandes erlaubt. Mit Erteilung Lieser Genehmtgaag H wie bisher die Getreide- geschästsstelle beauftragt worden. An diese find daher etwaige Gesuche z« richten. Bel Stückgutverladuvg ist der Fracht- brief beizufügen. L.)Vas durch Bekanntmachung vom 22. September 1919, 6etr. 1978 erlassene Verbot der Ausfuhr von Kaser und Gemenge, in dem sich Kaser befindet, bleibt auch nach dem 16. Oktober 1919 in Kraft. Ausnahmen von diesem Ausfuhrverbot be dürfen der schriftlichen Genehmigung der Getreidegeschästs- stelle, an die dahingehende Gesuche zu richten find. 3 .) Dem Ausdrusch von Kaser steht nach dem 18. Oktober nichts mehr im Wege. 4 .) Von der Pflichtlieserung an Safer, die den Landwirten gemäß Bekanntmachung vom 2. September 1919 von der Getreide- geschästsstelle auferlegl worden ist, sind nach neuerlicher Festsetzung der Reichsgetreidestelle zu liesern.: ein Viertel der Menge bi» spätestens 1. Dezember IAO und «in weiteres Viertel (also mindestens die KÄste der za liefernden Menge) bis spätestens zum 1. Januar 1920. Die in dem LieserungsauSschreiben der Gelreidaeeschästsstrlle angeaebene andere Frlsibemestuna erledigt sich hierdurch. Zuwiderhandlungen gegen diese Dorschristen werden gemäß 8 80 der Retchsgetreideordnung für die Ernte 1919 bestraft. Außer- Sonntag, den 19. Oktober 1919. dem werden die fraglichen Kolermengen enischSdigungslds für ver- fallen erklärt werden. Grimma, den 15. Oktober 1919. 6^tr. 1918 a. Der Westsächfische Kommunalverband für den Bezirksverband der Amtshauptmannschast Grimma. Sitzungsbericht. In der gestrigen Sitzung des Stadtgemeinderates ist über folgendes beraten und Beschluß gefaßt worden. 1. In der Bausache des Herrn Schlossermeisters Karl Schüller muß der Anschluß des Grundstücks Hainstraße Orlslisten-Nr. 138L gefordert werden. Das Gesuch des Herrn Kriegsinvaliden Albert Grampe um Errichtung einer Waschküche im Grundstück Leipziger Straße 15 wurde bedingungsweise befürwortet. 2. Donjen Mitteilungen des Vorstandes des Säch sischen Gememdetages nahm man Kenntnis. 3. Von dem Gutachten des Hygienischen Instituts Leipzig, über im Monat September entnommene Lei tungswasserproben, nahm man Kenntnis. 4. Das Gesuch der Schornstetnfegermeister um Er höhung der Gebühren wurde als erledigt betrachtet, da für Naunhof bereits die höheren Sähe bewilligt und auch angewendet worden sind. 5. Die ständige Polizeiaufsicht bei öffentlichen Tanz vergnügungen soll unterbleiben. Es wurde für genügend erachtet, wenn die Aufsicht bei Gelegenheit des Nacht dienstes durch die Schutzleute erfolgt. 6. Die Dienstzeit für die Ratsbeamten wird vom 20. d. M. ad Lis 15. April 1920 so festgefetzt, wie sie von den Beamten gewünscht wird. Die Kassenzett wurde von 8—1 Uhr festgesetzt, während für den übrigen Ver kehr für das Publikum die Zett, mit Ausschluß einer Mittagspause von 1 —2 Uhr, bis 4 Uhr bestimmt wurde. 7. In den Schulvorstand wurden gewählt: von der bürgerlichen Gemeindevertretung die Herren Stadträte Beyer und Thiemann, die Herren Stadtverordneten König, Oberläuter und Schimpf, aus der Elternschaft: Frau Anna Haase, die Herren Apotheker Lerscht und Markt helfer Schiller. 8. Zu dem Plan über die Errichtung einer ober irdischen Telegraphenlinie an der Bismarck- und König- Albert-Straße erklärt man sich einverstanden. 9. Der frühere Hilfsarbeiter Stopp, der aus dem Heeresdienst entlassen ist, soll vorläufig aus 3 Monate eingestellt werden. 10. Von der Annahme des Arbeiters Langguth als Lalernenwärter nahm man genehmigend Kenntnis. 11. Von der Bewilligung eines Beitrags zur Ver billigung der Lebensmittel nahm man Kenntnis. 12. Die Beschlüsse des Beschleusungsausschusses vom 11. d. M. wurden genehmigt. Es handelte sich u. a. um die Uebertragung der Arbeiten für die Verbindung zwischen dem letzten Schacht und dem Tiefbrunnen an die Firma Eduard Steyer in Leipzig, um das Streichen des Zaunes um die Kläranlage, sowie um die Bepflanzung des Grundstücks der Kläranlage mit Aepfelbäumen. 13. Zur Behebung des Brennstoffmangels soll ver sucht werden, Briketts heranzubekommen. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Naunhof, am 17. Oktober 1919. Dcr Stadtgeveinderat. GyWsM der WtW» Kermltn-. Don Montag, den 20. d. M. ob sind die Geschäftsräume der städtischen Verwaltung zu folgenden Zetten geöffnet: Sparkasse: Montag bis Freitag vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr, nachmittags 2 bis 4 Uhr, Sonnabend vormittags 8 bis nachmittags 2 Uhr. Stadtkasse: Montag bis Sonnabend vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr, die übrige« Geschäftsräume: Montag bis Freitag vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr, nachmittags 2 bis 4 Uhr, Sonnabends vormittags 8 bis nachmittags 2 Uhr. Naunhof, am 17. Oktober 1919. Der Bürgermeister. Der Arbetterrat. Willer. Thiemann. Die Gtaatseinkommem und GrgSvzungSsteuer auf den 2. Termin nebst Zuschlägen und die Gemeludeei«« kommeustener aus den 3. Termin, fällig am 30. September, sind bi» »V. Oktvber d. I., 30. Jahrgang. die Braudkassenbeiträge aus den 2. Termin, fällig am 1. Oktober, sind ! bis »4. Oktober d. I. an die Stadtsteuer-Etnnahme zu bezahlen. Naunhof, am 29. September 1919. Der Stadtrat. Fleifchbezugdausweise. Die Ausgabe der Fletschbezugsauswetse findet Dienstag, den 2k. Oktober LV1V vormittags S bis L2 Uhr im Rathaussaale zu Naunhof statt. Naunhof, am 18. Oktober 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiterrat. Willer. Thiemann. Nutzholz-Auktion auf PWßrn-Kelgkrshainer Forstrevier. Donnerstag, den 33. d. Mts. von Borm. LV Uhr ab in der Mühle Lindhardt versteigert werden : 383 ki. Klötze 8/12 cm Oberstärke aus Abt. 8, 13 und 45 250 fi. Stangen 3 cm Unterftärke 300 „ „ 5 „ , /aus Abt.45 (Oberbirken) 120 „ 7 „ » 2 rm eich. Nutzschette aus Abt. 18 (Lindhardt.) 36 „ ki. „ , » 13 Ferner werden co. 50 rm ki. Schneidelreisig aus Ab teilung 37 (Fuchslöcher) zum gesetzlichen Preise abgegeben. Fürst!. Revierverwaltnng Fürst!. Rentamt Lindhardt bei Naunhof. Pomßen. VeneinsbanKOaunkotiniraunkot Kredil-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Scheck- und Giro-Verkehr. Aufbewahrung und Verwaltung von Werlpapieren. Fernsprecher 44. SeschSsdzell: 10—l Uhr. Postscheckkonto : Leipzig Nr. 10783. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die deutsche Regierung bat bei der Entente wegen der Sverre in der Ostsee bringende Vorstellungen erhoben. * Die Reichsregierung hat in Holland mit Zustimmung dcr holländischen Regierung einen neuen groben Valutakredit ausgenommen. * Der Ausschuß der Nationalversammlung hat die Soziali- sierung der Elektrizitätswerke genehmigt. * Die deutsche Friedensdelegation ist von Versailles nach Paris übergesredklt. * Zum 1. Januar wird der Präsident des Reichsgerichts. Wirkliche Geheime Rat Dr. Rudolf Freiherr von Seckendörff aus dem Amte scheiden. * Der Kommandant der britischen Seestreitkräfte in der Ostsee bat an Oberst Bermondt ein Ultimatum gerichtet, vie Aoiltäcte von Riga zu räumen, widrigenfalls die Stadt bombardiert werde. * Um die Vorstädte Rigas finden zwischen den von eng lischen Kriegsschiffen unterstützten Letten und der Armee Bermondt heftige Kämpfe statt. * In Ost-Turkestan haben die Bolschewisten eine schwere Niederlage erlitten, bei der sie 83 000 Gefangene einbützten. * Die neugebildete bulgarische Regierung hat sich entschlossen, den Friedensvertrag zu unterzeichnen. -- -sE—W— Kriegsverursacher—Friedensverderber Di- alt« Matai-Fra,« ,WaS Ist Wahrheit?' ertönt immer autS neue. Noch heute zerbrechen sich unsere H storiker die Köpfe und reden sie sich Heitz, wenn sie über Schuld oder Unschuld an weltgeschichtlichen Katastrophen entscheiden wollen, die etliche hundert Jahre zurückliegen und über die alles Aktenmaterial beider streitenden Par teien längst beisammen ist. Wiev'el schwieriger mutz dies bei Dingen sein, die wir noch selbst miterlebt habenl Man wollte ursprünglich den ganzen Komplex von Fragen, den der eben verrauschte Weltkrieg umfaßt, kurzerhand durch ein Volksgericht lösen lassen. Volksgerichte bringen selten die Wahrheit an den Tag. Sie kreuzigen das reine Wollen und rufen: -Gebt uns Barrabam frei!* Wir sind geschlagen. Keine deutsche Festung ist er obert, keine deutsche Armee hat eine Schlacht von Tannen berg mit völliger Vernichtung erlitten, an keiner deutschen