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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sächs.Landeszettung SLuftr. S-«u1as»beila«< Fernsprecher Nr.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen,Ammelshain. Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannsyain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seisertshain, Sommerfeld, Staudtnltz, Threna re. Erscheint wdLenMch dreimal- Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, aoends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich 3 Mk., monatlich 1 MK.» durch die Post bezogen tnki. der Postgebühren 3 Mk. 20Psg. Anzeigenpreis: die sechsgespaltene Petitzetle 25 Psg., auswärts 30 Pfg. Amtlicher Teil 50 Psg. Reklamezeile 60 Pfg. Deilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vor«. , 3m Fg,, SewaU, Krieg, Slrei», «u-iperrung, Maschinenbruch. »etriebsstörung im Betrieb der Druckerei oder unser« hat der Bezieher »einen Anpruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung de» Bezugspreis«. Nr, i2o. Mittwoch, den 8. Oktober 1919. 30. Jahrgang. Amtliches. Aus Marke bi Nr. 4 der roten Karte werden vom 9. bis 13. Oktober verausgabt: 125 Zr Teigware« für 17 oder 22 Pfg. (Anspruch auf eine bestimmte Sorte besteht nicht.) 125 ßr Suppe verschiedener Preislagen und 1 Paket Milchsüßspeise für 55 Psg. Gleichzeitig kommen auf die Brotaufstrich.Bezugsmarke Nr. 9 125 xr Kunsthonig für 20 Psg. zur Ausgabe. Abgabe an die Ländler beiden Warenvertetlungsstellen: 8. Oktober. Gesäße sind mttzubringen. Grimma, 4. Oktober 1919. Der Bezirksoerband der Amtshauptmannschaft. Warenoberoerteilungsstelle: C. A. Rost. Wöchentliche Jettmenge. In derWoche vom 6.—12. Oktober 1919 beträgt die Fettmenge sür Versorgungsberechtigte 40 g Butter und 50 g Margarine. Den Gemeinden bleibt es überlasten, den Tag der Verteilung zu bestimmen. Grimma, 4. Oktober 1919. 995 be. Der Bezirksverband *der Amtshauptmannschaft. Nachdem die Geschäftsstellen des Bezirks»erbandes und zwar die Fleisch- und Fettslelle, Getreide- geschäslsstelle und Kartosfelstelle in das Schützenhaus zu Grimma verlegt worden sind, liegt es im Interesse rascher Geschastsabwickelung, datz die an diese Stellen ge richteten Schriftstücke unmilleldsr dahin und nistU erst in die Kanzlet der Amtshauptmannschaft gelangen. Alle im Geschäftsverkehr mrt obigen Stellen stehenden Behörden und Privatpersonen werden deshalb ersucht, ihren Postsendungen an diese Stellen aus der äußeren Anschrift stets den Namen der betreffen den Stelle sowie die Bezeichnung .Grimma Schühenhaus- hinzuzufügen. Grimma, 1. Oktober 1919. 365 vir. Der Bezirksoerbaud der Amtshauptmannschast. Verwendung des Mehrerlöses sus-knHSuikNWnMaWkhun-IchlachM Nach einer Verordnung des Reichswirtschastsministers vom 23. September 1919 werden die Mehrerlöse, die sich aus der Steigerung der Preise sür rohe Läute und Felle von Schlachltieren (Rindern, Kälbern, Schafen, Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln) -gegen über den durch die Bekanntmachung vom 1. Mat 1919, betreffend Höchstpreise von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten und betreffend Höchstpreise von Kalb-, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 100) festgesetzten Höchstpreisen ergeben, auf den Tierhalter, das Reich und den Kommunalverdand verteilt. Bis zum 14. Oktober 1919 beträgt Ler Ääutezuschlag, den der Tierhalter bei Abgabe von Schlachtvieh zu beanspruchen hat, aus den Zentner Lebendgewicht bei Rindern bei Kälbern bei Schafen bei Pferden 18 Wk. 25 Mk. 20 Mk. 7 Mk. Den HSulezuschlag hat der Landwirt von jetzt ab dem DIehabnehmer in Rechnung zu stellen und von ihm einzuziehen. Die Anteile des Reiches und des Kommunaioerbandes am voraussichtlichen Mehrer- lös von Tieren, die nicht durch Vermittelung des Diehhandelsver- dandes aufgekaust sind, sind vom Viehadnehmer an die Fleischslelle des Beztrksverbandes abzusühren und zwar sür Reich und Kommunal verband je der gleiche Betrag, wie er an den Viehholler zu zahlen ist. Der Käutezuschlaa, sowie die Anteil« des Reiches und des Kommunaloerbandes sind auch sür Vieh, das am 16. September 1919 oder später abgenommen worden ist, nachzuzahlen. Die Nach zahlung an den Landwirt für Vieh, das nicht durch den Vieh- Handelsverband abgenommen worden ist, erfolgt durch Vermittelung der Fleischstelle de» Bezirksverbandes, die die geschuldeten Beträge von den Dtehabnehmern etazieht. Grimma, 2. Oktober 1919. 2907 s ft. Der Beztrksverband der Amtshauptmannschast. MWeß m So»,- und Fe-ta-ea. Die Bekanntmachung vom 31. März 1919, L II 727, erhält unter II, Ausnahmen betr., folgende Fassung: Die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern wird widerruflich gestattet: 1 . an allen Sonn- und Festtagen — mit Ausnahme des 2. Weih- nochts-, Oster- und Psingstseierlages — zur Ausgabe der Morgenzeilungen in den Kaupt- und Nebenoertrtebsstellen der Zeitungsunternehmungen und zum Austragen in die Häuser von 6—'/,S Uhr morgens, 2 an allen Sonn- und Festtagen von vormittags 11 bis nach mittags 1 Uhr zum Verkaufe a) der Tageszeitungen in den auf öffentlichen Straßen und Plätzen befindlichen Derkoufsständen, b) von Back» und Kondiloreiwaren, c) von Blumen, Blumengewinden und Topfpflanzen, ci) von Zigarren, 3. an allen Sonn- und Festtagen von morgens 7 bis S Uhr, längstens aber bis zum Beginn Les Vormtttagsgottesdienstes, zum Verkause von Fletsch, Flelschwaren, frischen Fischen, frischem Gemüse, frischem Obst« und von Roheis, 4. an allen Sonn- und Festtagen von früh 7 bis 8 Uhr und von vormittags 1l bis nachmittags 1 Uhr zum Verkaufe von Milch, 5. an den Sonntagen der jeweiligen Erntezeit von morgens 8 bis abends 8 Uhr aber mit Ausnahme der Zeit des Vormittags gottesdienstes zum Verkaufe von selbstgeerntetem Obst in den zu diesem Zwecke errichteten sogenannten Obsthütten. Grimma, 3. Oktober 1919. L il 1571. Die Amtshauptmannschaft. Stadtgemeinderatssttzung. Donnerstag, den S. Oktober 1S1S, abends '^8 Uhr. Tagesordnung befindet sich im Rashause am Breti. NtUWhlrn zur KtzirksoechnmlMg. Am Sonntag, den L. November IVIS, vormittags IL Uhr findet im Sitzungszimmer des Stadtgemetnderales im Rathause zu Naunhof die Neuwahl zur Beztrkssersammlung statt. Die Stadtgemetnde Naunhof gehört dem 5. Wahlkreise an, in dem 5 Abgeordnete zu wählen find. Als Wahlkommistar ist Bürgermeister Willer in Naunhof ernannt worden. Wahlvorschläge sind bis zum IS. Oktober ISIS beim Wahlkommistar etnzureichen. Sie find von mindestens 3 Stimmberechtigten zu unterschreiben und können verbunden werden. Die Wahloorschläge müssen die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge nach Name, Stand, Beruf und Wohnort so genau angebrn, daß über Ihre Person kekr Zweifeb bestehen kann. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Abgeordnete zu wählen find. Als Berlrauensmann für den Wahloorschlag gilt der erste Unterzeichner. Er ist berechtigt, die Zurücknahme des Wahloorschlages und seine Verbindung mit anderen zu er klären. Mit ihm verhandelt der Wahlkommistar wegen Be richtigung und Ergänzung der Wahloorschläge. Zu den Wahlvorschlägen find Erklärungen der Bewerber beizubringen, daß sie die Ausnahme ihrer Namen in den Wahl vorschlag gestatten und die Wahl anzunehmen bereit find. Kein Bewerber darf sich in mehrere Wahloorschläge eines Wahlkreises ausnehmen lasten. Bewerber, die auf demselben Wahloorschlag mehrmals benannt find, gelten als nur einmal vorgeschlagen. Jeder Wahloorschlag darf nur einer Gruppe von verbundenen Wahlvorschlägen angehören. In den 2 städtischen Wahlkreisen dürfen Wahlvorschläge mit dem Beginn der Abstimmung nicht mehr abgeändert, verbunden oder zurückgenommen werden. In den zusammengesetzten Wahlkreisen ist es bis zum 8. Tage nach dem zur Einreichung der Wahloorschläge bestimmten Termin zulässig eingereichte Wahloorschläge abzuändern, die Verbin dung von Wahlvorschlägen zu erklären und Wahloorschläge zurückzunehmen. Die Rücknahme verbundener Wahlvorschläge darf nur gemeinschaflltch erklärt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit gebundenen Listen und ist geheim. Stimmberechtigt find in den Städten die Stadtverordneten, in den Gemeinden mit Gemeinderat die Gemetndeoertreter, in Gemeinden mit Gemeindeversammlung deren Mitglieder, in selbständigen Gutsbeztrken alle Personen, die zur Wahl das 20. Lebensjahr vollendet haben und in Sachsen wohnen, sofern sie nicht entmündigt sind, oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen, oder infolge eines rechtskräftigen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte ermangeln. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Den Stimmen der Stadtverordneten und Gemeindevertreter wird jedoch bei der Feststellung des Wahlergebnisses der Wert deigelegt, der fich aus der Teilung der Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Gemeindewahl in ihrer Gemeinde durch die Zahl der Sladlverordneten oder Gemeindevertreter ergibt. Der fich hier nach ergebende Stimmwert wird vom Bezirksausschüsse fest gestellt und den Gemeinden mitgetetlt werden. Wählbar zur Bezirksoersammlung find alle deutschen Männer und Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit ist: 1. wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormund schaft steht. 2. wer rechtskräftig zu Zuchthausstrafe verurteilt ist oder infolge eines rechtskräftigen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter ermangelt, auf die Dauer dieses Mangels. 3. gegen wen rechlkrüstig aus Entziehung öffentlicher Aemler erkannt worden ist, auf die Dauer von 5 Fahren. 4. Wer unter Polizeiaufsicht steht. Naunhof, am 4. Oktober 1919. Der Bürgermeister. Willer. WiiM ül KMM »SSM In »MU läglicke Verrlnsung öer Linlaken mit 4°/„. Obsrtrsxunßsn «turok unser portrokoekkonto l^IprlA blo. 10 783 spessnkrei. — Sssobsklsrelt 10—1 vkr. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Mitteilung Erzbergers von einem holländischen Valutakredit wird von Holland aus in Abrede gestellt. * An Stelle des zum Reichsjustizminister ernannten Abge ordneten Schiffer hat Abgeordneter Petersen den Vorsitz in e der Demokratischen Reichstagsfraktion übernommen. * Infolge des Strafantrages Erzbergers vom 29. September gegen Helfferich bat die Staatsanwaltschaft gegen letzteren das Ermittlungsverfahren etngeteitet. * Nach der neuen Verfassung für Elsatz-Lothringen bleibt die deutsche Gesetzgebung zunächst bestellen. * Frankreich hat den Abtransport der schweroerwundeten deutschen Kriegsgefangenen um 16 Tage ohne Angabe von Gründen oerfchoben. * Der Eisenbadnerstretk in England ist beendet. Die Arbeit wurde wieder ausgenommen. * Der türkische Großwesir und das ganze Ministerium sind zurückgetreten. * Tschitscherin hat einen scharfen Protest gegen jede Ent- scheidu« g über die Aalandsinseln ohne eine vorherige Über einkunft mit Rußland veröffentlicht. ? Me'düngen aus Amerika besagen, daß die erste Sitzung des Völkerbundes im November in Washington stattfinden soll. Oie Rechnung. Vorläufig ist es nur die kleine Kostenrechnung, die uns repräsentiert wird; auf die große, die man früher Kontributionen genannt hat, jetzt aber, da man im 20. Jahrhundert um vieles gebildeter geworden ist, nur noch harmlos als Wiedergutmachungen bezeichnet, auf sie werden wir noch Jahr und Tag zu warten haben. Aber außer dem Finanzminister, der gar nicht früh genug er fahren kann, wie viele Milliarden man uns abfordern will, ist wohl kein Mensch in Deutschland io neugierig, um in Paris auf möglichst baldige Bekanntgabe der abschließenden Zahlen zu drängen. Nein, niemand ist neugierig; wir wissen ohnedies, daß uns, wenn es so weit ist, die Haare zu Berge steigen werden. Aber auch, da uns jetzt die kleine Kostenrechnung vor- gelegt wird, ist der Empfänger versucht, »sich mit Grausen zu wenden". Es handelt sich nm die Kosten der feind lichen Besatzungstruppen im Westen, zu denen sich bald auch noch Einquartierungen gleicher Art in Schleswig, in Ost- und Westpreußen und in Oberschlesien gesellen werden, und um die Kosten aller der vielen hoben und ganz^hen Übeiwachungskommissionen, mit denen Deutsch land für die nächsten Jahre gesegnet sein wird. Die zehn oder elf Monate Waffenstillstand, die hinter uns liegen, haben an Besatzungskosten bereits das nette Sümmchen von rund 900 Millionen Mark verschlungen, und für die Zukunft werden für diesen Posten allein 50 Millionen den Monat in Ansatz gebracht. Macht 600 Millionen das Jahr. Das ist selbst für den Milliardenetat, den wir uns jetzt angewöhnen müssen, ein tüchtiger Posten, für dessen Beschaffung Herr Erzberger sich gehörig den Kops zerbrechen muß, da er trotz aller Steueroorlaaen. die er bereits ausgebrütet hat, immer noch mit einem nach Milliarden zählenden Defizit zu ringen hat. Daneben stehen ein malige Ausgaben für die Unterbringung der Besatzungs truppen im Rheinland, die durch Grundstückserwerbungen, Nm- und Neubauten erfoiderlich geworden sind. Der Etat des Reichsschatzamtes, in dem alle diese Dinge in Zukunft in die Erscheinung treten werden, sieht sür diese Zwecke den Betrag von 20 Millionen vor, fügt aber sofort hinzu, daß er „nach den bisherigen Erfahrungen" um ein Viel faches überschritten werden dürfte. Denn die alliierten und assoziierten Herrschaften kümmern sich den Teufel um einmal getroffene Abmachungen; was ihnen gefällt, das nehmen sie für sich in Anspruch, gleichviel vorder bereits andere Vereinbarungen getroffen worden sind oder nicht. Und irgendwelche Rechnungslegung ist überhaupt nicht ihre Sache; sie sind schon wiederholt ersucht worden, in dieser Beziehung das Versäumte nachzuholen, haben aber bisher nicht die geringste Lust gezeigt, sich auf so langweilige Schreibereien einzulassen. Sie fordern lediglich, was ihnen in den Sinn kommt, und wir haben unbesehen zu bezahlen. Vielleicht, daß sie mit ihren „Abrechnungen" Herausrücken werden, wenn in Deutschland lein Stein mehr auf dem andern stehen wird. Aber nun kommen noch der „Hohe Ausschuß" und die allerhand Kommissionen, mit denen er fick zur Durch führung de- Friedensoertrages umgeben hat und noch umgeben wird. Grundsatz ist: die am besten eingerichteten Villen und Gebäude sind für diese Herren gerade gut genug. In Koblenz, tvo sie bis auf weiteres ihr Haupt quartier aufgeschlagen haben, werden achtzig bis neunzig Familienwohnungen allein sür den „Hohen Ausschuß" erforderlich werden, ungerechnet die Ge chäftsräume, die