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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sllustr. Sonntagsbeilage Sachs. Landeszeitung Fernsprecher Re.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlichdreimal: Dienstag, Donnerslag und Sonnahend, abends 6 Uhr Bezugspreis oierteljährl. 2 Mk. 40 Psg., monatl. 8g Pfg., durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mk. 60Pfg. Anzeigenpreis: die sechsgespaltene Petitzeile 25 Pfg., auswärts 30 Pfg. Amtlicher Teil 50 Psg. Reklamezeile 60 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. - - 2m Falle höherer Sewall, Krieg, Streik, Aussperrung, Waschinenbruch, Belriebsstvrung lm Beirieb der Druckerei oder unserer Lieseranlea Hai der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung der Heilung oder Rückzahlung des Bezugspreises. - - Nr. 69. Sonntag, den 8. Juni 1919. 30. Jahrgang. Amtliches. Auf die Warenbezugskarlen des Bezirksverbandes werden vom 12. bis 16. Juni verausgabt: > Auf die rote Karte Marke I. Nr. 11 250 Suppe für 50, 83, 88 oder 90 Pfg. 125 „ Graupen oder Grütze für 11 Pfg. gegen Abschneiden der zweiten Kälste der gelben Kinderkarle Marke b Nr. 6 500 Ar Kindergerstenmehl gegen Abschneiden der zweilen Kälste der grauen Kinderkarke Marke L Nr. 6 750 Ar Kindergerstenmehl (der Preis ist den Paketen ausgedruckl). Gleichzeitig kommen auf die Brotausstrich-Bezugsmarke Nr. 18 250 Ar Zuckerhonig, Paketware für 40 Pfg. oder lose für 39 Pfg. zur Ausgabe. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: 11. Juni. Gesäße sind ^itzubringen. Der Bezirksverband hat einen kleinen Posten Fischmarinaden frisch hereindekommen und können die Kändler solche bei den Waren- verteilungsflellen entnehmen. Grimma 7. Juni 1919. Der Bezirksoerband der Amtshauptmannschaft. Warenoberverleilungsstelle: E. A. Rost. Wegfall der Brotßreikung. Nach Anordnung des Landeslebensmittelamtes fällt die Streckung des Schwarzbrotes mit Rübenmehl weg. Zur Bereitung von Schwarz, brot ist nur noch reines Roggenmehl zu verwenden. Das Brot der Selbstversorger ist nach der Bekanntmachung vom 21. August 1918 — 6etr. 2245 a — weiter zu strecken. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernie 1918 deslraft. Grimma, 2. Juni 1919. 6etr. 1156 Der Westsächsische Kommunaloerband für den Bezirksverband Grimma. Ilm den Minderbemittelten die Versorgung mit ausländischem Mehl zu erleichtern, hat das Wirtschaftsministerium unterm 9. Mai 1919 Folgendes bestimmt: 8 1. Die Bezugsberechtigten werden in 4 Klassen eingeleilt. Es umfaßt: Klasse ^4: die Kaushaltungsborstände mit einem Einkommen bis zu 1900 Mark in Dresden, Leipzig und Chemnitz und bis 1600 Mark in allen übrigen Orten, Klasse It: die Kaushaltungsvorstände mit einem Einkommen über 1900 Mark oder 1600 Mark bis 6800 Mark, Klasse 0: die Kaushaltungsoorstände mit einem Einkommen über 6800 Mark bis 10000 Mark, blasse v: die Kaushaltungsvorstände mit einem Einkommen über 10000 Mark. 8 2. Für die Einreihung in die Klassen der Bezugsberechtigten ist die Einschätzung zur Staatseinkommensteuer vom lausenden^Jahre zum Anhalte zu nehmen. Bei Bezugsberechtigten, denen ein Staats- einkommcnsteuerzeitel im laufenden Jahre noch nicht behändigt worden ist, kann auf das Ergebnis der vorjährigen Einschätzung zurückgegriffen werden. In beiden Fällen ist das Einkommen von den Bezugsberech tigten, die eine Preisvergünstigung beanspruchen, aüf Erfordern der Be hörden durch Vorlegung des Staatseinkommensteuerzettels nachzuwetsen. Bei Bezugsberechtigten, die einen Staalseinkommensteuerzettel aus dem laufenden oder letzlvergangenen Jahr nicht vorlegen können, ist das auf anderc Art nachzuweisende gegenwärtige Einkommen entscheidend. Wenn seit der letzten Steuereinschätzung eine wesentliche Verän derung des Einkommens eingetreten ist, so können die Bezugsberech tigten in eine andere Klasse, als sich nach der Slaalssteueretnschätzung ergibt, aus Antrag oder von Amts wegen eingereiht werden. Beim Vorhandensein von Familiengliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die zur Staatseinkommensteuer nicht besonders ein geschäht sind, ist der Kaushaltungsvorstand in eine niedrigere Steuer- Klasse, als der Steuerzetlel aufweist, cinzureihen, und zwar ist er bei 1, 2 oder 3 Familiengliedern um eine, bei 4 oder 5 Familiengliedern um zwei und bei 6 oder mehreren Familiengliedern um 3 Steuer- Klassen tiefer einzustellen. Diese Kerabsetzung hat auch gegenüber den Bezugsberechtigten Platz zu greifen, bei denen bereits bei der Ein schätzung zur Staalseinkommensteuer mit Rücksicht auf die Zahl der Famitienglieder eine Steuerermäßigung flattgesunden hak. Für die Berechnung des Alters ist der Ausgabetag der Zusatzkarten maßgebend. Die Einreihung in eine andere Klasse der Bezugsberechtigten hat keine rückwirkende Kraft. 8 3. Alle Familtenglieder des Kaushaltungsvorstandes gehören zur gleichen Klasse, wie der Kaushaltungsoorstand. Andere Mitglieder eines Kaushalles werden je nach ihrem Einkommen in Klaffe l) eingereiht. Wer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung von einem Dritten seinen Ilnlerholt bezieht, ist in die Klasse des Unterhaltspflichtigen einzureihen, auch wenn er dessen Kaushalt nicht teilt. 8 4. Die Insassen von Anstalten, welche vom Staate, Kommu nalverbänden, Gemeinden, gemeinnützigen und wohltätigen Körper- schäften oder solchen Vereinen zum Zwecke der Erziehung, Ausbilduna, Keilung und Versorgung unterhalten werden, find allgemein in Klasse 8 etnzurethen. 8 5. Wer es unterläßt, auf Erfordern der Behörden die für die Klasseneinteilung nötigen Anaaben zu machen, kann bis zu deren Beibringung in Klasse V eingereiht werden. > Wer falsche Angaben über sein Einkommen macht, kann von dem Bezüge ausländischer Lebensmittel vorübergehend oder dauernd ausgeschlossen werden: auch hat er, soweit nicht schwerere allgemeine strafrechtliche Bestimmungen, insbesondere die Über Betrug, Platz greifen, Bestrafung aus Grund von 8 17 der Verordnung über die Errichtung von Pretsprüsungsstellen und die Dersorgungsregelung vom 25. 9. 1915, 4. 11.1915 (R. G. Bl. S. 607, 728) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Marn zu gewärtigen. Zur Durchführung der Klasseneinteilung werden durch die Gemeindebehörden an sämtliche Kaushaltungen Kaushaltungslisten ausgegeben. Diese Listen sind genau auszufallen und bis zum 18. Juni 1919 an die Gemeindebehörden zurückzugeben bez. von diesen einzusammeln. Die Angaben der Kaushaltungslisten bilden die Grundlage, auf der die weiteren Verteilungen von Auslandsmehl vorgenommen werden. Grimma, 3. Juni 1919. 6etr. 1120 c. Der Westsächsische Kommunaloerband für den Bezirksverband Grimma. Der Bezirkstierarzt Dr. Gebauer wohnt von jetzt ab in.Grimma. Beiersdorfer Straße 1 (Gensel.sches Landhaus). Fernsprechanschluß: Nummer 300, Amt Grimma. Grimma, 5. Juni 19l9. 247 b. ff. Die Amtshauptmannschaft. Sitzungsbericht. In der gestrigen Sitzung des Stadtgemeinderales ist über folgendes beraten und Beschluß gefaßt worden. 1. Das Baugesuch des Lerrn Bildhauers E. Martini in Grimma wegen Errichtung eines Doppelwohnhauses an der Lenaustraße wurde befürwortet. 2. Gegen die Verlängerung der Fernsprechleitung in der Schillerstraße war nichts einzuwenden. 3. Von den Zuschriften der Generaldirektion der Staats- - eisenbahnen Dresden wegen Aufhebung der Verträge über Gas- und Wasserlieferung an die Siaatsbahnoerwaltung nahm man Kenntnis. 4. Das Ortsgesetz über die Ruhezeit für Gehiisen, Lehr linge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen wurde gutgeheiben. 5. Zu den abgegebenen Löchstgedotensür die diesjährigen Grasnutzungen wurde der Zuschlag erteilt. 6. Das Gesuch des Lerrn Gastwirts Oswin Söllner um Erhöhung der unentgeltlich gelieferten Wassermenge für das Bad in der Schloßmühle wurde genehmigt. Die alten Zuge ständnisse sollen aufrecht erhalten werden, aber unter der Be dingung, daß das Bad umgehend gehörig gereinigt wird. 7. Den bestehenden Anordnungen hinsichtlich der Aufrük- kungs- und Ausschreibungs-Bedingungen der den Mtlitäran- wärtern vorbehaltenen Beamtenstellen soll nachgegangen werden. 8. Von einer Mitteilung des Vorstandes des Sächsischen Gemetndetäges über Arbeitgeber-Verbände, Beamtenausschüsse und die Gemeindelehranstalt, nahm man Kenntnis. 9. Es soll davon abgesehen werden eine Einwohnerwehr zft gründen. 10. Die Beschlüsse des Gasanstaltausschusses vom 21. Mai wurden genehmigt. Sie betrafen u. a. die Erneuerung des Dreier- und Fünfer-Ofens, die Vergebung der Kohlen-und der Teer-Fuhren an Herrn Arno Kretzschmar, die Kohlenpreiser höhung, den Wegfall der Forderung des Gasaufgeldes, eine neue Einteilung der Arbeitsschichten und die Beschaffung von zwei Kleiderschränken. Der Gaspreis wurde vom 1. Juli ab aus 60 Psg. je Kubikmeter, die Gasmesfermiete aus das 4fache der bisherigen Sätze erhöht. 11. Die Beschlüße des Bauausschuffes vom 2. d. M. wurden genehmigt. Es handelt sich u. a. um die Bestellung von Bordschwellen, Pflastersteinen und Klarschlag zum Einbau der verlängerten Bismarckstraße, um die Entwässerung des städtischen Grundstücks Lange Straße 56, um Vergebung der Dachdeckerarbeiten am städtischen Lause Leipziger Straße 51, sowie um die Ausbesserungen am Rathaus. 12. Von den eingegangenen Gesuchen wegen der Bauaus führung und Bauausstcht der Notstandsbauten nahm man Kenntnis. Der Einreichung einer Zeichnung von der Firma I. L R. Koppe zu den Kleinwohnungsbauten steht man entgegen. 13. Die eingegangenen Kostenanschläge für den Umbau des städtischen Laufes Lange Straße 1 wurden geöffnet. Die Anschläge sollen oorgeprstst und vom Bauausschuß durchberaten werden. 14. Die Kohlenoersorgung für Sommerfrischler wurde abgelehnl. 15. Die Mittel für die letzten Gehallis- uftd Lohnzulagen sollen für das laufende Jahr aus Kriegsanleihe aufgebracht werden. 16. Den Straßen- (Notstands-) Arbeitern soll ein Stun denlohn von 1 Mk. 50 Pfg. gewährt werden. Naunhof, am 6. Juni 1919. Der Stadtgemeiuderat. Die Staatseinkommen- und Ergäuzungssteuer auf den 1. Termin nebst Zuschlägen und die Gemeiude- einkommensteuer auf den 1. Termin, fällig am 30. April d. 3.. sind bl- spätestens den 20. Jnni d. I.: an die Sladtsteuereinnahme zu bezahlen. Naunhof, am 7. Juni 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiterrat. Willer. Thiemann. Mahlkarten für KrotjWntchrger. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß Mahl karten für Roggen, Weizen, Gerste und Laser, soweit dies noch nicht geschehen ist, sofort im Meldeamtszimmer des Rathauses hier zu beantragen sind. Naunhof, am 7. Juni 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiterrat. Willer. Thiemann. Gaspreis — Gasmeffermiete. Vom 1. Juli d. 2. ab wird der Preis für den Kubikmeter Leuchtgas aus 60 Pfg., gewerbliches Gas auf 50 Pfg. erhöht. Die Gasmessermiete beträgt von dieser Zeit ab monatlich für den 3 flamm. Gasmesser 1 Mk. — Pfg. 5 - - 1 - 20 - 10- - 1 60 - 20 - - 2 - 40 - 30 - - 3 - 20 - Naunhof, am 7. Juni 1919. Der Stadtgemeinderat. Befahren der Fußwege. Das Befahren der Fußwege mit Fahrrädern, Karren und Wagen (Kinderwagen ausgenommen) ist nach der hiesigen Straßenpolizeiordnung bei Strafe verboten. Dieses Verbot ist in letzter Zeit nicht immer beachtet worden. Dadurch haben sich wiederholte Belästigungen der Bevölkerung ergeben. Es wird deshalb jetzt streng auf die Durchführung der Vorschrift geachtet werden. Aus diesem Grunde wird ersucht, das Befahren der Fußwege zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden nunmehr unnachsichtlich bestraft. Naunhof, am 5. Juni 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiterrat. Willer. Thiemann. Die Versteigerung des im hiesigen Staatswalde anstehenden Futtergrases findet Dienstag, den L0. ds. Mts. statt. Zusammen kunft 8 Uhr bei Bahnwärter Aurtg. Staatsforstrevierverwaltung Naunhof, am 5. Juni 1919. Leiserlinq-Bersteigerung auf Pomßen Belgershainer Revier. Es soll am i Mittwoch, den 11. Jnni ISIS von vorm. 10 Uhr an, in der Mühle zu Lindhardt das im Revier anstehende Leiserlinggras, unter den vor der Ver steigerung bekannt zu gebenden Bedingungen und gegen Barzahlung versteigert werden. Fürstlich Schönburg'sche Forstverwaltung Pomßen-Belgershain. Vepeinsbankstaunkofinltaunksk Kredit-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Scheck- und Giro-Verkehr. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Fernsprecher 44. Geschäftszeit: 10—l Uhr. Postscheckkonto : Leipzig Nr. 10783. ! "?>eutschland kanß seine durch die Waffenstillstands- ^-»^bedingungen übernommenen Verpflichtungen nur in Arbeit zahlen. «Lin verstümmelter und zerstückelter Körper kann nicht arbeiten. Rkichsfinanznünister Dernbu r g. Ans der Protestnummer der Leipziger „Illnskrirlen Zeitung" sVerlag 2. I. Weber.) Die Regierungstruppen und die Unabhängigen. In der sächsischen Volkskammer haben die Unabhängigen den Antrag eingebracht: