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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger SK«ftr. SO»»t«»»h»tt«L< Sächs. Landeszeitung F»r«f»rrch« Nr.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannsyain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheini wöchentlich dreimal: Dirirta-, Domwrsta-und Sonnabend, abends «Uhr Bezugspreis vterteljährl. 2 Mk. 40 Pfg., mvnatt. 80 Pfg., durch di« Post bezogen inbl. der Postgebühren LMK. 60 Pfg. Anzeigenpreis: die sechsgespaltene Petitzetle 2S Pfg., auswärts 30 Psg. Amtlicher Teil SO Psg. Nrklomezeile 60 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend lO Wb. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. - Im Fall« b»h«r«k Gewalt. Krieg, SNeck, Nu»sp«rrunz, Moschinenbruch, r«lrted»ft»ning im Priried »«« Druck« rei od« untrrrr Li«t»ranlr« Hal d«r D«zt«h« »«inm Anspruch «ms Vteftning der Zeitung «dsr ASckzahluag d«, B»tug»pr«is«. —< - Nr. 60 Sonntag, den 18. Mai 1919. 30. Jahrgang. 66sctistt8-ll6b6rsiM ger itgWksien 5pgrkM6 ?u llsunkot M gg§ Mr 1918. Rechnungs-Abschlutz Ramm, Kassierer. Die Sparkassen-Verwaltung. Willer, Bürgermeister. Neue Einlaaebücher wurden S73 ausgestellt, erlösche« sind 478. Die Zahl der am Schlusje des Rechnungsjahres überhaupt ausgegebenen Einlagebücher beträgt 33401, der noch im Umlauf befißdlichen 10622. Die Einlagen werden mit 3'/-- Prozent verzinst und zwar vom ersten Tage nach der Einzahlung bis zum letzten Tage vor der Rückzahlung. Geschäftszeit: Jeden Werktag von vormittags 8 bis nachmittags 3 Uhr, Sonnabends von vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr. Gemeindeoerbands-Gtrokonto 1. Postscheckkonto Leipzig 9809. Fernsprecher 1. Naunhof, am 12. Mai 1919. 3 435 17 2257629 87 1090851 25 420647 52 564863 60 171 40 522 331 75 5261 53 Einnahme. Kafjenbefland am 1. Januar 1918. Spareinlagen in 10466 Posten. Zurückgezahlle Kapitale. Zinsen von Wertpapieren und ausgeliehenen Kapitalen. Aufgenommene Darlehne. Zurückerhallene Gerichts- und andere Kosten. Ankauf der Werlpapiere der Kriegsanleihe. Verschiedene andere Einnahmen. 1 284 W3 5686 1316772 1 377863 16 735 57 60967 525 563 171609 44 952 08 96 55 60 38 90 13 05 - 59 85 i > »ME— Ausgabe. Rückzahlungen auf Spareinlagen in 3874 Posten. Zinsen auf zurückgezahlle Spareinlagen. Ausgeliehene Kapitale. Zurückgezahlle Darlehne. Verwallungsaufwand, Steuern und Abgaben. Gerichts- und andere Kosten. Verwendeter Ueberschuß. Ankauf der Wertpapiere der Kriegsanleihe. Kassenbefland am 31. Dezember 1918. Verschiedene andere Ausgaben. 4805192 09 Summe. 4805192 09 Snmme. Vermögens -Ueberstcht. r-, 7871 055 — 80600 Guthaben. Hypotheken. Bürgschafts-Darlehne. Pfanddarlehne. Darlehne an Gemeinden. 8857798 ! 53 D erbindlichkeilen. Guthaben der Einleger am 31. Dezember 1918: 7604614 77 H Bestand am 1. Januar 1918, 2257 629 „ 87 , Einlagen, 280536 „ 97 „ gulgeschriebene Zinsen, 49000 - ; Bankemiagen. 1609 WO 25 Werlpapiere nach dem Kurs vom 31. Dezember 1913 (abzüglich 10142781 61 H davon: 1284 983 „ 08 „ Rückzahlungen, j 2087 98 ! 517 20 17614 94 171609 59 ! Nennwerk: 1774000 H Wert des Mobiliars, der Tinlagebücher ufw Gerichlskoflenvorschutz. Zinsresle. Kassenbefland. 425000 — ! 460000 - 59646 43 8Ü57W8 53 H Bestand wie oben. Zurückzuzahlendes Darlehn. Satzungsgemätze Rücklagen. Ueberschuk des Rechnungsjahres, davon: 7(X)0 «M — H Überweisung an die satzungsgemätzen Rücklagen 52646 „43 „ zu wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken verwendbar. 59646 -^43^' 9802444 96 Summe. 9802444 ! 96 Summe. Verteilung von MMWtM Mtlschmintfltisch. Bon Mittwoch, den «1 Mai »VIS an gelangt an alle Personen, welche Flettchmarken beziehe«, ausiän- disches Pvkelschweinesleisch bei den Fleischern zum Verkauf, in deren Kuudenllste dle Bezieher eingetragen sind. Fleischfelbstversorger sind somit vom Bezüge ausgeschlossen. Die Abgabe des Fleisches erfolgt gegen Vorweisung der Fleisch- Karle. Fleischmarken sind nicht abzugeben. Nach der Belieferung Hot der Fleischer den Stammabschnitt jeder ihm zur Belieferung vorgeleglen Fleischkarte durch Aufdrückung seines Firmenstempels oder durch Durchstreichen mit Tintenstift zu entwerten. Aut Aorten mit entwertetem Stammobschnitte darf nicht nochmals Pökelschweinefleisch geliefert werden. Ls werden abgegeben aus den Kopf der Bezugsberechtigten 125 sf Fleisch an Inhaber von Bollkarte« 6S s an Inhaber v0H.Ki«derkarte« Der Preis für 12S g Pökelschweinesleisch beträgt I Mk. 53 Psg. Grimma, 16. Mai 1918. 1763 ft. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschast. Zur Fürsorge für die Säuglinge sind von der Amtshauptmann. schäft nach Gehör des Bezirksausschusses jährlich 3000 Mk. ousge- morsen worden, die in monatlichen Beträgen dis zu 50 Wk. an solche Ziehmütter Lur Auszahlung gebracht werden sollen, die eheliche oder unehelich« Kinder im Atter bis zu drei Jahren in gute Pflege nehmen. Die Ziehmütter habrn sich der Kontrolle durch di« Bezirkssür- sorgerin, Frau Lutz, Grimma, durch die Ortsbehörden und Ksdammen zu unkerwersrn. Berücksichtigt werden können nur Kinder solcher Mütter, die aus wirtschaftlichen oder sonsttaen Gründen zur eigenen Pflege des Kindes nach Lage der Verhältnisse nicht im Stand« find. Grim ma, 9. Mat 1919. W9 t-. Die Amtshauptmannschast. Die Mei«hofst-b«l»m- Gtaabtnttz, e. G m. b. K., beab- sichligt, aus dem Grundstücke 196 1 für Staudtnitz eine Waffervsr« sorgnngSanlag« zu errichten. Einwendungen sind bei Verlust des Widerspruchsrechts binnen 2 Wochen noch Erscheinen dieser Bekanntmachung hier anzubrtngen: soweit sie aus besonderen Privatrechtstiteln ruhen, schließt sie der Frislablauf nicht aus. Die Unterlagen künnen in der Amtshauptmannschast eingesthen werden. Grimma, 6. Mai 1919. 46 a Die Amtshauptmannschast. Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfun gen sollen Dienstag, den SO. Mai ISIS nachmittags L Uhr im Rathaussaale vorgenommen werden. Jur Impfung vorzustellen sind die Kinder, die 4) in Naunyof im Jahre 1918 geboren stnd, 2) nach Ausweis der Jmpfltften der vorhergegan genen Jahre der Impfpflicht nicht Genüge geleistet u. 3) im vorigen oder laufenden Jahre in Naunhof zugezogen sind und ihrer Impfpflicht noch nicht genügt haben. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder solcher Kinder werden hierdurch aufgefordert, diese mit reinge- waschenemjKörper und reinlich gekleidet zu dem anberaum ten Termin und zur Vornahme der Impfung zu brinaen oder die Befreiung von der Impfuna durch ärztliches Zeugnis im Impftermine nachzuweifen, bez. um die Befreiung beim Vorzeigen der Kinder im Impftermine nachzufuchen. Eine Woche nach der Impfung, also Dienstag, den S7. Mat 1SW nachmittag» S Uhr sind die geimpften Kinder im Impfraume zur Nachschau vorzustellen.