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Nachrichten fürNaunhos Sächs. LandesMung Fernsprecher Nr.» Freitag, den 28. Februar 1919. Nr. 26. 30. Jahrgang Nachrichten für Naunhof material ist ausgehlieben Amtliches. Zahl der Gehöft« mit Schweine bestünden Gemeind« 6 390 b- 475 ff. L N 821 b. Gey. Schreiber. Gey. Schreiber. K n 457. Gey. Schreib esr. UNS, Der Arbeiterrat. Thiemann. Der Arbeiterrat Thteman n. digen. Grimma. IS. Februar 1S1S. für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Der Bürgermeister. Willer. Es wird darauf hingewiesen, bah auf Grund der Sächsi schen Aussührungsoerordnung vom 14. Februar 1919 zur Reichsoerordnung über Waffenbesitz vom 13. Januar 1919 (Sächsische Staatszettung vom 18. Februar 1919) sämtliche Schußwaffen, sowie alle Munition bis zum Ltt. Fe bruar ISIS bei der OrtSbehörde abzugebe« sind, soweit nicht nach Punkt 3 der Ausführungsverordnung aus drücklich von der Ablieferungspflicht befreit worden ist. Die Hausbesitzer oder deren gesetzliche Vertreter find bet Strafe verpflichtet, von dem Vorhandensein nicht angemeldeter Waffen in ihren Grundstücken der Gemeindebehörde Mitteilung zu machen. Wer nach Ablauf der Ablieferungspflicht im unbefugten Besitz von Schußwaffen oder Munition betroffen wird, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren, und mit Geldstrafe bis zu Grimma, 22. Februar ISIS. Die Amtshauptmannschaft. 3. V.: Dr. v. Schwartz. Der Arbeiter- und Soldatenrat. fängnis nicht unter 3 Monaten. Grimma, 26. Februar 1919. Die Amtshauptmanuschast. 3. V.: Dr. o. Schwartz. Der Arbeiter- und Soldatenrat. Der Bezirksverband der Amtshauptmanuschast. 3. D.: Or. v. Schwar tz. Der Arbeiter- und Soldatenrat. 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Sollten die Waffen oder die Munition zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verwendet werden, so ist die Strafe Zuchthaus bis zu S Jahren, bet mildernden Umständen Ge- Gaseinschränkung. Die Abstellung des Gases erfolgt von jetzt an täglich nur von früh 8 bis nachmittags 3 Uhr. Die übrigen wiederholt bekanntgegebenen Einschränkungsvor- schrtften bleiben aufrecht erhalten. Naun Hof, am 27. Februar 1919. Schutzimpfungen gegen den Gchweiuerotkauf. Gesamtzahl der Schweine nach der letzten Viehzähl. Erschein: wocheluUch dreimal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends v Uhr Bezugspreis oierteljährl. 2 Mk. 10 Psg-, monail.-70 Psg.. durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2Mk. 20Psg. Anzeigenpreis: die sechsgespaltene Petitzetle 20 Psg., auswärts 25 Psg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezetle 50 Psg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. u > Im Fall» hüherer Sewall, Krieg. Streik, Aussperrung, Maschinenbruch, Betriebsstörung im Betrieb der Druckerei oder unserer Lieferanten hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Blickzahlung des Bezugspreises. > — Habt Ihr Augen? Habt Ihr Augen? An diese Hamletworte wird man heute auf Schritt und Tritt erinnert. Hineinrufen möchte man sie in di« Menge der Gleichgültigen und Leichtfinnigen, die in diesen schwersten Zeiten, da deutsche Not zum Himmel schreit, von Vergnügen zu Ver gnügen taumeln, möchte sie rufen und schreien, daß ihnen allen die Ohren gellen! Unser Deutschland liegt in Trümmern. Ein fiegtrunkener Gegner schickt sich an, uns in immer härteren Waffenstillstands bedingungen den Todesstoß zu geben. Heer und Flotte find dahin. Unsere Industrie bricht saft- und kraftlos zusammen; war sie noch trotz allen Mangels an Lebenskraft besaß, haben die immer steigenden Lohnforderungen ihr genommen. Hundert tausende sind ohne Arbeit und Verdienst. Der Feind denkt nicht daran, uns Lebensmittel zu liefern. Unsere Industrie ist vernichtet, unser Geld durch eigene Schuld entwertet. Dar Ausland hat kein Interesse an unserer Existenz. Wahnsinn, hirnverbrannter Blödsinn ist es, auf den Großmut der Gegner zu bauen. Lernen wir doch endlich aus den Tatsachen! Er gibt keine Ethik in der Politik! Jeder denkt zunächst an sich. Wenn wir doch nur einsehen wollten; es schenkt uns keiner was! Niemals war es so trostlos bestellt um Deutschland! . Und was tun wir? Wie stellt sich der große Teil unseres Volkes zu diesem Schicksalsschlage? — Er rast im Wahn sinn. Tausende taumeln in den Städten von Vergnügen zu Vergnügen; Kino, Variete und Tanzsaal sind überfüllter als je. Die Jüngsten sind die Schlimmsten, und von den Aelteren sind viele nicht bester. Fabriken stehen still, nicht weil die Roh stoffe fehlen, sondern weil übertriebene Forderungen der Arbeiten den den Betrieb zum Ruin brachten. Das Ausland rüstet sich zum Neuaufbau des Handels, wir experimentieren und soziali sieren. Wir richten uns selbst zu Grunde. Ein Menetekel deS Grauens könnte uns das russische Lhaos sein! Mit Blindheit sind wir geschlagen! Ader die Stunde kommt bedenklich näher, wo auch dem Blindesten die Augen geöffnet werden. Dann wird es wie ein Schauer durch die Menge gehen, wenn der zielbewußte rücksichtslose Feind die Stunde nützt und uns mit dem Lächeln deT Japaners die härtesten aller Frtedensbeding- ungen präsentiert. Wehrlos sind wir in seine Hand gegeben — dann ist es zu spät, dann steht uns noch^ eins bevor, da» Letzte, Rußland zeigt es uns: der Maffenwahnsinn, der Bolsche wismus! Noch ist es Zetz, wenn auch die höchste; noch kann Ver- Alle Rader stehen still, wenn Eisenbahn und Post versagt. Infolge des Leipzi ger Generalstreikes ruht der Verkehr auch hier teilweise. Unser wichtigstes Zeitungs Gasanftaltsfuhren. Auf die Je« vom 1. April ISIS bis 31. März lSM ist die Abfuhre von etwa 70 Doppelwagen je 200 Zent ner Kohle vom hiesigen Bahnhof bis an den Kohlen schuppen der Gasanstalt einschließlich Einwerfen in den Schuppen zu vergeben. Es wird beabsichtigt, jeden ein zelnen Wagen Kohle auf der Aatswage am Markt wiegen zu lassen. Deshalb wird ersucht, die Preise ab zugeben, s.) wenn die Ansuhre mit dem beabsichtigten Wiegen, b.) wenn die Anfuhre ohne das Wiegen erfolgt. Weiter sind etwa 800 Zentner Teer von der Gas anstalt nach dem Bahnhof zu fahren. Das Füllen des Teeres Zn den vorhandenen Leerwagen besorgt die Gas anstalt. Gebote aus die Fuhren werden bis zum IV. Marz d. I. erbeten. Naunhof, am27. Februar 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiterrat. Willer. Thiemann. Viehzählung. Am !. März 1919 findet eine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh und Kaninchen. Die Auf zeichnung erfolgt im hiesigen Stadtbezirk mittels Ortslisten. Die Viehdesitzer werden aufgesordert, die bei der Aufnahme an sie gerichteten Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß den Zählern zu beantworten. Bei der Zählung wirkt der Ortsausschuß zur Si cherung der Volksernährung mit. Wer vorsätzlich eine Anzeige nicht erstattet, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu 10 000 M. bestraft; auch kann Vieh im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Naunhof, am 27. Februar 1919. ' nanft und Einsicht aller das Fürchterlichste abwenden. Wehe wenn wir zögern!' Das Schreckensende naht! mindestens ein Viertel aller Echweinedesttzer des Ottes beträgt, das Verzeichnis in doppelter Ausfertigung dem Bezirkslierarzle An fang März zu übersenden. Bei den mit vom Staate gelieferten 3mpsstoffen vorgenommenen Schutzimpfungen können in Ermangelung einer Dereindarung die 3mpfkosten (einschließlich Reisekosten und Tagegeld) nach folgenden Gebührenhöchstsätzen berechnet werden: Für die 3mpsung von Beständen bis zu 10 Schweinen eines Gehöftes je 1,- mindestens jedoch 3,— . dergl. bis zu 100 Schweinen eines Gehöftes je 0,75 »L mindestens jedoch 10,— . über 100 .ein Gehöfts je 0,S0 mindestens jedoch 7ö,— „Habt Ihr Augen? Habt Ihr Augen? Karl Rauch. Politische Rundschau. Deutsches Reich. -s- Ludendorffs Rechtfertigung. General Luden dorff hat dem Reichspräsident Ebert brieflich mitgeleilt, daß er nach Deutschland zurückkehrt und sein bereits angekündigtes Rechtfertigungsbuch veröffentlichen wird. Ludendorff sagt da rin u. a.: .Ein großer Teil des deutschen Volkes ist wider mich. Aus meiner Schrift wird es mein Landeln erkennen. Sie kann nur meine Auffassung vertreten. Es ist für das Va terland, aber auch für mich notwendig, daß allseitige Klarheit darüber herrscht, was ich während der vier Kriegsjahre tat und wo die Wurzeln unseres Unglücks liegen." Ziffer 4 der Bekanntmachung vom 10. 3anuar 1919 über .Er- rtchlung eines Beztrks-Arbeitsnachweises mit Nebenstellen- — K II 22 — erhält folgende Fassung: Die Vermittlung geschieht in streng unparteiischer Weise. Bei Arbeitseinstellungen und Aussperrungen setzen die Arbeitsnachweise ihre Tätigkeit fort, doch sind, sobald die Arbeitsnachweise von einer solchen Maßnahme förmlich benachrichtigt worden sind, die Arbeit geber und Arbeitnehmer, die die Dienste der Arbeitsnachweise in An- spruch nehmen, gleichmäßig und zwar die Arbeitgeber von Aussper rungen und die Arbeitnehmer -von Arbeitseinstellungen zu verstän- Außer den Arbeitern erhallen auch Angestellle, die während der wirtschaftlichen Demobilmachung entlassen sind und während der ersten 5 Tage nach der Kündigung nach ihrem Keimatsorte fahren, gegen besondere bei den Ortspolizeibehörden (Stadträte, Bürger meister und Gemetndevorstände) erhältliche Ausweise freie Fahrt in der 4. Klasse der sächsischen Staatsbahnen. - Das Ministerium des Innern hat in Ergänzung von 8 48 der Verordnung vom 7. April 1912 zur Ausführung des Diehseuchenge- setzes vom 26. 3uni 1909 am 20. Januar 1917 — Staatszettung Nr. 23 — die nachstehend auszugsweise aufgefühtten Grundsätze für Schutzimpfungen gegen den Schweinerollauf aufgestellt. Für RMouflchutzimpfungen, welche die Schweinebesitzer in den Monaten März bis 3uli jedes Jahres freiwillig durch Tierärzte ausführen lassen wollen, wird staatlicherseits der Impsstoff kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern mindestens der vierte Teil der Schweine- besiher einer Gemeinde bis Ende Februar jedes Jahres die Vor- nähme der Impfung beantragt. Die Kosten für die Impfung selbst sind von den Besitzern zu tragen. Sie haben den Antrag aus Imp fung ihrer Bestände sofort bei ihrer Ortsbehörde zu stellen. Diese hat die Anmeldung entgegenzuneymen, in ein Verzeichnis nach dem untenstehenden Muster v «inzutragen und, wenn die Beteiligung Grimma, Colditz und Wurzen. 20. Februar 1919. Die Amtshauptmanuschast und die Stadträte. Der Bürgermeister. Willer. Amtlicher Anzeiger SSustr. So«utas»deNas< Lfd. Nr. Dor- und Zuname des Besitzers Ottslisten-Nr. oder Straße und Kaus-Nr. Zal Ferkel unter 8 Wochen alt hl der vorhandi Läufer- schweine bis '/, Jahr alt men Schweine über V, 3ahr alt Weicher Tier arzt soll di« Impfungen aussühren? Wann ungefähr soll geimpft werden? Be merkungen ! .. — . -