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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger ) R 1 Sachs. Landeszettung Slluftr. Sonntag«beUag< >818^ Fernsprecher «r.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Sngelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich dreimal: Dienrtag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr Bezugspreis oterteljährl. 2 MK.10Pfg., monatl. 70Pfg., durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2MK. 20Pfg. Anzeigenpreis: die sechsgespaltene Petitzeile 20 Pfg., auswärts 25 Pfg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezeile 50 Pfg. Betlagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen dis 10 Uhr vorm. Im Falle höherer Sewall, Krieg, Skeik, Aussperrung, Waschinenbm», Betriebsstörung im Betrieb der Drucker«, oder unserer Lieserante« hat der Bezieher »einen Anspruch aus Nehrung der Zeitung oder Rückzahlung des Bizugspreis«. Nr. 16. Mittwoch, den 5, Februar 1919.30. Jahrgang. Amtliches. Nachstehende Bekanntmachung des Reichsamtes für wirtschaft liche Demobilmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge bracht. Grimma, 29. Januar 1919. Die Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Nr. L. ft. 790 12. 18. k. ft. -V Zu der Verordnung des Bundesrats über künstliche Dünge- mittel vom 3. August 1918 (Reichs-Gesehbl. S. 999) wird folgendes angeordnet. Artikel I. Die gewerbsmäßige Kerstellung von Mischungen aus 1. schwefelsaurem Ammoniak mit Superphosphat, 2. Natrium-Ammonium-Sulfat mit Superphosphat, 3. schwefelsaurem Ammoniak mit Superphosphat und Kali, 4. Natrium-Ammonium-Sulfat mit Superphosphat und Kali wird mit der Maßgabe gestattet, daß die fertige Mischung min destens 4. v. K. wasserlöslicher Phosphorsäure und höchstens 4 v. K. Kali (N 20) enthält. Artikel II. Die gewerbsmäßige Kerstellung dieser Mischungen ist nur denen gestattet, die sie schon vor dem 1. August 1914 gewerbsmäßig her gestellt haben. Artikel III. Der Preis der Mischungen berechnet sich nach dem Köchstpreise für Slickstoff und Phosphorsäure. Der Kalipreis darf 30 Pfg. für dos Kilo Kali 20) nicht übersteigen. Als Mischlohn dürfen außer dem Köchstpreis 2,20 Mk. für 100 Ke berechnet werden. Artikel IV. Diese Bekanntmachung tritt am 21. Dezember in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1918. 240 l.. Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung. (Demobilmachvngsaml) > gez. Ko eth. Kartoffeln. I. Der Slaatssekretär des Reichsernährungsamts hat im Kinblick auf die bestehenden großen Schwierigkeiten einiger Kommunalverdände (Großstädte pp.) in Bezug auf die Kartoffeloersorgung angeordnet, daß vom 3. Februar 1919 ob s) die lägfiche Karioffelration der Selbstversorger von 1'/, Pfund auf ein Mund, d) die wöchentliche Kartoffelration der Versorgungsberechligle« von 7 Pfund auf 5 Psund herabgesetzt werde. Ib Durch diese Verkürzungen werden s) auf jeden Kopf eines Selbstversorgers bis zum Schluffe des Wirtschaftsjahres SS Psund, b) auf jeden Kopf eines Dersorgungsberechliglen, der sich auf Landeskartoffelkarten mit -re, Zentnern Kartoffeln aus der vorjährigen Ernte hat eindecken können, ein halber Zentner Kartoffeln erspart. III. Auf Grund von 8 12 der Bundesratsverordnung vom 18. Juli 1918 über die Kartoffeloersorgung wird gemäß Anordnung der Landeskartoffelstelle hierdurch das Eigentum an den nach Ziffer II zu ersparenden Kartoffelmengen aus den Bezirksverband der Amts hauptmannschaft Grimma übertragen. Die enteigneten Kartoffeln sind, da die Landeskartoffelstelle so fortige Abnahme angeordnet hat, in guter, einwandfreier Ware schleunigst und spätestens bis 5. Februar 1919 an besonders hierfür von den Gemeinden — zugleich mit für die Gutsbezirke — zu errich tende örtliche Kartoffel Gammelftellen abzuliefern. Es hat hiernach s) jeder Vorstand eines Selbstversorger-Kaushalts, abgesehen von seiner sonstigen Lieferungsverpflichtung, soviel mal 96 Psund und b) jeder Vorstand eines versorgungsberechtigten Kaushalts (Ziffer II unter b) soviel mal 50 Psund an die Sammelstelle zu bringen, als sein Kaushalt Angehörige zählt. Durch Nachprüfungen von Kaus zu Kaus wird die Erfüllung der Lieferungspfltcht festgestellt werden. 1V. Der Lnkeignungspreis beträgt bei rechtzeitiger Ablieferung a) für jeden von einem Selbstversorger abzuliefernden Zentner Kartoffeln 7,25 Mk. (einschl. 1,25 Mk. Ausbewahrungsgebüh^, b) für jedes Pfund der von Versorgungsberechtigten abzugebenden Kartoffeln neun Pfennige und wird sofort von der Sammelstelle erlegt (Ziffer V, Abs. 2). Bei säumiger Ablieferung mutz Abnahme Ler Kartoffeln zu einem um 3 Mark verminderten Zenknerpreis erfolgen (zu vgl. auch Ziffer VII dieser Bekanntmachung). V. Die Gemeinden haben die bei den Sammelstellen eingegan genen Kartoffelmenaen bis zum 7. Februar 1919 dem zuständigen Kommissionär des Bezirksverbands anzuzeigen, der für alsbaldigen Abruf unter Berücksichtigung der Witterungsverhälknisfe Sorge tragen wird. Die Abfuhr der Kartoffeln nach der Bahn oder BedaHsstelle ist von der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Kommissionär auf Kosten der Lieferungspflichttgen zu bewirken. Letzteren müssen zur Deckung dieser Kosten die anteiligen Abzüge bet Bezahlung der Kar toffeln gemacht werden. VI Die Gemeinden haben ferner der Amtshauptmannschaft bis zum 8. Februar 1919 diejenigen Kaushalkungsvorflände, Selbstver sorger und Dersoraungsberechtigte namhaft zu machen, die mit der Ablieferung rückständig geblieben sind. Vtt. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Koftstrase geahndet, soweit sie nickt gemäß Z 18 der obengenannten Bundesratsoerordnung mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen zu bestrafen find. Außerdem Können die Vorräte, aus die sich die strafbare Kandlung bezieht, ohne Entschädigung! für ver fallen erklärt werden, selbst wenn sie dem Täter gehören. VIII. Die Marken der Bezirkskartoffelaarten gelten für alle Versorgungsberechtigten bis auf weiteres nur noch auf 5 Psund wö chentlich. Grimma, 31. Januar 1919. K 112 a. Die Amtshauptmannschaft. I. V.: Dr. v. Schwartz. Der Arbeiter- und Soldateurat. Gey Schreiber. Aus Marke No. 6 der roten Karte werden vom 6. bis 10 Februar 125 8 Haferftocken für 16 Psg. verausgabt. Gleichzeitig kommen auf die Drotausstrichbezugsmarke No. 17 250 A Marmelade für 50 Pfg. zur Ausgabe. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsfiellen: 5. Februar Gesäße sind mitzubringen. Grimma, 1. Februar 1919. Z Der Bezirksverbaud der Amtshauptmannschaft. Warenoberoerteilungsstelle: C. A. Rost. Bekanntmachung. Die Geschäftsstelle des Kontroll-Bezirks VM des Kriegs gefangenenlagers Chemnitz in Grimma (Terrasse) ist unlerm 1. Februar 1919 aufgelöst. Eventuell noch einzureichende schriftliche Meldungen find zurichten an das Kriegsgefangenenlager (Kontroll-Bezirk VIN) in Chemnitz. Stölzel. Butter Verkauf. Der Verkauf der Butter oder Ersatzmittel erfolgt in den seitherigen Verkaufsstellen aber mit nacherstchtlichen Abänderun gen. Es ist Butter zu entnehmen bei Minna Schirach, Bahnhofstraße 18 für Karten Nr. 1 bis 1 200, Anna Laase, Langestraße 62 für Karten Nr. 1 201 bis 2 400, Bertha Wiegner, Langestraße 54 für Karten Nr. 2 401 und darüber. Naunhof, am 4. Februar 1919, Der Bürgermeister. Der Arbeiterrat. Willer. Thiemann. Räucherfisch. In den Landelsgeschästen vhn L. Baumann, Otto Aobig. Konsum-Verein, Richard Kühne, Minna Tänzer, Otto Tag, Lermann Wendt wird Mittwoch, den 5. d. M. geräuchertes Fischfleisch zum Preise von 4,50 Mk. das Pfund auf die noch rückständigen Marken 9 der Gemeindelebensmittelkarten verkauft. Abgege ben werden aus die Marken Pfund, 6 Pfund, L 1 Psund. Naunhof, am 4. Februar 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiterrak. Willer. Thiemann. Kür un sere Gefangenen! Die Angehörigen aller Kriegs- oder Zivil-Gefangenen aus unserer Stadt werden herzlich gebeten, fich zu einer Be sprechung Mittwoch, den 5. Februar, nachm. 7 Uhr im Konsirmandensaale einzufinden. Naunhof, den 3. Februar 1919. Der Kircheuvorstaud. Pf. Lerbrig, Vorsitzender. vereinsbanß Darmkosin kaunbok Kredit-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Scheck- und Giro-Verkehr. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. G-rnspr<ch«r 44. v-WSfi-M: 10-1 Uhr. PoM«Uwn1v: Leip,«, Ar. I078S. krzcknis dtt Mahl M WmalmsanmlW. Die amtliche Feststellung. Berlin, 3. Februar. Nach dem endgültigen Ergebnis der Wahlen zur deutschen Nationalversammlung am 19. Januar haben an Sitzen erhalten: Sozialdemokratische Partei tSS Christliche Bolkspartei 88 Deutsch-demokratische Partei 75 Deutschnationale Volkspartei 4S Unabhängige LL Deutsche Volkspartei SI Ferner erhielten noch: Bayerischer Bauernbund 4, Schles wig-Holsteinische Bauern- und Landarbeiter Demokratie 1, Braunschweigischer Landeswahloerband 1 und die Deutsch hannoversche Partei 4 Sitze. Zwang oder Freiheit? Aus mittelparteilichen Kreisen erhalten wir nachstehende Zuschrift, die wir nach dem Grundsatz, jede ehrliche Meinung zu Worte kommen zu lasten, veröffentlichen. Bemerken wollen wir, daß der Verfasser ein fleißiger Kopfarbeiter,also kein —Kriegsgewinnler ist. Der Zukunstsstaat, über den wir uns früher, noch zu Zeiten des Fürsten Bülow, so viel gestritten haben, ohne zu glauben, daß wir ihn noch erleben könnten, steht jetzt wirklich leibhaftig vor uns. Daß wir schon mitten drinnen stünden in dem neuen Volkshaus, um defsentwillen die aste Ordnung beseitigt wurde, läßt sich noch nicht gut be haupten, aber wir befinden uns im Übergangsstadium, im Umzug sozusagen, und Ler pflegt allemal mit Unbequem lichkeiten mancherlei Art verbunden zu sein. Immerhin, für's erste scheinen diejenigen recht behalten zu sollen, die die Meinung vertraten, daß die sozialistischen Ideale sich nicht mit weniger, sondern nur mit ungleich mehr Zwang würden verwirklichen lasten, als er in der bürgerlichen Gesellschaft üblich und notwendig war. Hier ein Beispiel: In einer der letzten Sitzungen der Groß-Berliner ASRäte wurde mitgeteilt, daß im Demobil machungsamt ein Gesetzentwurf ausgearbeitet worden sei, der auch die Bourgeoisie zur Arbeit zwinge. Auch die Bourgeoisie! Also scheint es sich um einen allgemeinen Arbeitszwang zu handeln. Die Arbeiter empfinden es offenbar oiekfach als eine Einseitigkeit, daß man ihnen immer nur predigt, wir müßten unbedingt aus dem jetzigen Zustand der Untätigkeit, Ler ArbeitSunluft herauS- kommen: „Die Kriegsgewinnler müssen in die Braun kohlen - Industrie" wurde in der Sitzung gerufen, und man wollte fich auch noch nicht recht beruhigen, als versichert wurde, daß selbstve-ständlich gar kein Unterschied gemacht werden würde in der Ein führung der Arbeitspflicht »wischen den verschiedenen Schichten unseres Volkes. ES wurde sogar hinzugefügt, daß, wenn Unternehmer die Produktion hindern sollten, mit schärfsten Mitteln gegen fie vorgegangen werden würde — fie würden sofort sozialisiert werden. Also wieder Zwang: Zwang für den Arbeitgeber, Zwang für den Arbeitnehmer, und das alles in dem Bewußtsein, daß man durch seine Anwendung im Grunde doch nichts Gescheites auSrichten könne. Denn alles mag man mit ihm ersetzen können, nur nicht die — Freiwilligkeit, die doch nun einmal der wirksamste und des freien, selbstbewußten Menschen auch allein würdige Bewegungsfaktor im gesell schaftlichen und gewerblichen Leben ist. Möglich, dich die Kriegsgewinnler durch dieLeichtigkeit ihrermehroderweniger mühelos erworbenen Verdienste ebenso arbeitsunwillig ge worden find, wie wir das jetzt bei wieder mit Erwerbslosen- Unterstützung versorgten Arbeitern beobachten wüsten. Aber zählen jene nach Hunderten, so diese nach Hunderttausend«. Und feiern die Arbeiter, so hat auch das Heer der An gestellten nichts »u tun, und schließlich muß auch der fleißigste Unternehmer die Hände in den Schoß leaen. Die unzähligen Räder, die sonst mit musterhafter Präzision ineinander greifen, geraten in Unordnung, ihr Gang ver langsamt sich, biS daS ganze Uhrwerk stillsteht. Ihm dann wieder einen neuen Antrieb zu geben, ist schwer, wenn nicht unmöglich. Man versucht es jetzt mit einem langsamen Abbau der Arbeitslosengelder; aber wie lange können wir dann noch warten? Und bald wird die zugunsten der Kriegsteilnehmer eingeführte Schutzfrist gegen Kündigungen abgelaufen sein — was dann? Zum 1. April rechnet man allein für Groß-Berlin mit der Entlastung von 200 MO Angestellten in Handel und Gewerbe um die Osterzett; im übrigen Deutschland wird eS auch nicht anders sein. Wenn dann nicht wenigstens alle diejenigen arbeiten, für die Arbeits gelegenheit, sei eS auch wo immer, vorhanden ist, waS soll bann auS unS allen werden? Wollen sie wirklich «Li warten, bis der Zwang kommt, der ein herzlich schlechter - Arbeitshelfer ist im Vergleich zur Freiwilligkeit, mit der wir im bürgerlichen Staat im großen und ganz« doch gar nicht übel ausgekommen sind? Kann mau nicht wenigstens, im schlimmsten Falle, beide Arbeitsanteiebe so miteinander verbinden, daß unS niemand nacklaasn