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..4 Uaunhchr Uachnchten Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden Tage?. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage des Erscheinens. Nr. 28. Freitag, den 6. März 1914 35. Jahrgang Mit einer Vierseitigere Muftrierte« So««tags»eilLOk Bezugspreis: Frei inS HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk. 1.30 vierteljährlich. Ankündigungen: Für Inserenten der Amtshauptmann« schäft Grimma 12 Psg. die fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 15 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verlag und Druck: Gönz Sr Eule, Namrhof. Redaktion: vrmnkrr MMMWWV» Amtliches Kekanntmchiing des Kgl. Amtsgerichts Grimms. Das im Grundbuche für Naunhof Blatt 649 auf den Namen Friedrich Paul Bernhardt eingetragene Grundstück, soll am LV. April ISL4, vormittags Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 5,5 Ar groß und ist aus 12500 Mk. geschäht. Es besteht in Wohnhaus, Gartengebäude, Kos und Garten. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schatzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 30. Januar 1914 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansvruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muh vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Grimma, den 25. Februar 1914. 69 6M./48 8. Gegenüber den ernsten Gefahren, die der Alkohol genuß ganz besonders der Jugend bringt, warnen wir alle Eltern und Pflegeeltern, die ihnen anvertrauten Kinder auch nur der Versuchung auszusetzen, sich an Alkoholgenuß zu ge wöhnen. Wir ermahnen deshalb insbesondere alle gewissen haften Eltern und Erzieher, ja alle wohlgesinnten Erwachsenen, in Zukunft Kinder nicht zum Einholen von Brannt wein zu Verwenden oder verwenden zu lasten. Grimma, 22. Februar 1914. Die Kircheninspektion und die Königliche Bezirks schulinspektion. bie. Ur. Albert. v. Bose. vr. Michel. Mitteilungen aus der Kirchenvorstands-Sitzung vom 25. Februar 1914 zu Naunhof. 1. An Stelle des Herrn Bochmann wird Herr Direktor Ohms einstimmig gewählt. 2 a) Auf eine Eingabe des Herrn Kantor Spänich, das der früheren Kantorei gehörige Kapital von 300 betr., wird beschloßen, dasselbe in die Verwaltung des Ktrchen-Vor- standes zu übernehmen und die Zinsen dem Freiwilligen Kirchen - ,chor, solange er Kirchenmusiken aufführt, alljährlich zu über weisen, die Genehmigung der vorgesetzten Behörde vorausgesetzt; b) der Vorsitzende des Freiwilligen Kirchenchores gibt bekannt, daß dieser eine Schenkung von 2 Altarleuchtern beabsichtigt, wofür herzlich gedankt wird. 3. Eine Eingabe betreffs Hausanschlüffe an die Schleuse wird als zurzeit erledigt angesehen. 4. Von der Genehmigung der Haushaltpläne wird Kenntnis genommen. 5. Die Beschlußfassung über anderweitige Verwendung der Abendmahls-Dankopfer wird vertagt. 6. Zur Verfügung der Kirchen-Inspektion zu Grimma, das Kirchensteuergesetz betr., wird mit den getanen Schritten Einverständnis erklärt. ! 7 s) Dem Mangel an Platz für Neihengräber soll nach Möglichkeit abgehosfen und die Kirchen-Inspektion um Be schleunigung wegen der Vergrößerung des Gottesackers gebeten werden; k)Die Gebühren-Liquidation des Amtsgerichts Grimma in der Kaufsache des jetzigen Gottesackers in Höhe von 59.30 wird bekanntgegeben und zur Auszahlung angewiesen. 8 n) Von einer Hypothekensache wird Kenntnis genommen, desgleichen d) von den Eingängen der Parthen-UnterhaltungS- Genoffenschaft; v) Ein verspätet eingegangenes Gesuch wird zurückgestellt. Pfarrer Herbrig, Vorsitzender. Vie äeMkk-femälicken Ku Nen. Kampf um die Handelsverträge. Namentlich im Süden Rußlands machen sich in den letzten Monaten lebhafte Treibereien bemerkbar, die von einer starken deutsch-feindlichen Tendenz getragen werden und hauptsächlich auS Kreisen der Industrie und deS Handels stammen. Heute liegt hierüber folgende Meldung vor. Kiew, 4. März. Der Kongreß der Exporteure hat eine Resolution an genommen, in der es heißt, Rußland müsse sich von der für eine Großmacht erniedrigenden wirtschaftlichen Ab hängigkeit von Deutschland befreien. Unverzüglich sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Handels beziehungen zu andern Staaten zu fördern. Der Vor schlag des Staatssekretärs Delbrück, den bestehenden Handelsvertrag mit Rußland zu verlängern, sei nach der Meinung des Kongresses für Rußland mehr als ver letzend. Bei Abschluß des neuen Handelsvertrages müllten schriftliche Kontrakte für die nach Deutschland gebenden russischen Arbeiter gefordert werden, und den russischen Arbeitern müßte in Deutschland der Arbeiter schutz nach deutschen Gesetzen zugute kommen. Außerdem beschloß der Kongreß, der schon mehrfach von sich reden machte, in der Frage des Arbeiterabgangs zu erforschen, ob nicht innerhalb Rußlands für die jetzt abmandernden Arbeiter Arbeit unter Bedingungen zu finden sei, die denen in Deutschland nicht nachständen. karämal Kopp Mit dem Hingang des Fürstbischofs der Diözese Breslau ist aus der Reihe der deutschen katholischen Kirchenfürsten eine der hervorragendsten, wenn nicht die )en. Fürstbischof Kopp, den seit 1893 der Kardinal purpur schmückte, hat das biblische Alter überschritten, er war 1837 in Duderstadt als Sobn bescheidener Landleute geboren, ging aus den kleinsten Verhält nissen hervor. Der Mangel an Mit teln verhinderte ibn anfangs in einer Jugend, sich dem geistlichen Studium zuzu wenden. Er ar beitete als Tele graphen-Beamter, bis ihm 1858 die Möglichkeit wurde, sich der priesterlichen Laufbahn zu widmen. 1881 wurde er Bischof zu Fulda, 1884 Mitglied des preußischen Staatsrats, 1886 ins preußische Herren haus berufen, 1887 Fürstbischof von Breslau, als solcher auch Mitglied des österreichischen Herrenhauses. Er war u. a. Ritter des preußischen Schwarzen Adlerordens und des österreichischen Ordens der Eisernen Krone I. Klasse. Das von Kardinal Kopp bisher verwaltete Bistum Breslau ist der Zahl seiner Gläubigen nach das größte katholische Bistum der Welt. Es umfaßt die preußische Provinz Schlesien mit Ausnahme der Grafschaft Glatz, die zur Prager, und des Bezirks Katscher, der zur Olmützer Diözese gebürt. Ferner gehören zum Breslauer Bistum der größte Teil der österreichischen Provinz Schlesien und, als „Diaspora" (dieses griechische Wort bedeutet „Be streuung", gemeint find in diesem Zusammenhänge die nicht beieinander, sondern in anderen Gegenden zerstreut lebenden Gläubigen), die Mark Brandenburg und die Provinz Pommern. Mit der Leitung der Seelsorge für die in der „Diaspora" ansässigen Katholiken ist ein dem Fürstbischof von Breslau verantwortlicher und von ihm ernannter „fürstbischöfllcher Delegat" betraut, der seinen Sitz in Berlin hat, während die Residenzen des Fürstbischofs sich auf der Dominsel in Breslau und zu Schloß Johannisberg in Osterreickisch-Schlesien befinden. Das größte katholische Bistum der Welt ist aber auch das zweitreichste. Noch höhere Einkünfte als der Fürstbischof von Breslau hat nur der Primas von Ungarn, der Erzbischof von Gran. Die Einkünfte des Breslauer Bischofs stammen zum größten Teil aus den sich noch im Besitz des Bistums befindenden Teilen des Fürstentums Neiße. Von diesem Fürstentum führen die Breslauer Bischöfe den Titel „Fürstbischof". Die in der preußischen Provinz Schlesien liegenden Güter des Fürstentums wurden seinerzeit „ver weltlicht", das heißt vom preußischen Staate eingezogen. Dafür erhält der Fürstbischof von Breslau vom Staate eine jährliche Rente von 12 000 Talern, «in Ministergehalt. Die in Osterreichisch-Schlesien sich erstreckenden Liegen schaften des Fürstentums Neiße, zu denen auch die reiche Herrschaft Johannisberg gehört, sind aber noch heute Eigentum des jeweiligen Fürstbischofs und werfen eine auf Hunderttausende sich beziffernde Rente ab. Schon um dieser Tatsachen willen ist dem Fürstbischof von Breslau in der katholischen Kirche eine hervorragende Stellung sicher. Kardinal Dr. Kopp aber war darüber hervorragendste Persönlichkeit hinaus eine auch politisch bedeutende, in Berlin wie in Rom einflußreiche Persönlichkeit. Solange Dr. Kopp Oberhirt der großen Breslauer Diözese war, hat er sich bemüht und hat er es verstanden, zwischen der Kirche und dem Staat gute Beziehungen zu schaffen und zu unterhalten. Wiederholt hat er und zwar mit Erfolg den Mittler zwischen Staat und Kirche gespielt. Im preußischen Herrenhause, dem er angehörte, ist Dr. Kopp häufig als Redner aufgetreten. Er sprach gut und seine Ausführungen wurden stets mit ge spanntester Aufmerksamkeit verfolgt. Verschiedene preußische Gesetze sind im Einvernehmen mit dem Fürstbischof von Breslau ausgearbeitet worden. So hatte Dr. Kopp einen erheblichen Anteil an der Verabschiedung der Vorlage, die den Charfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag auch für die Katholiken in Preußen machte. Bei der Gesetzgebung im Reiche hat sich der Fürst bischof auf Wunsch der preußischen Regierung mehrfach bemüht, die Zentrumspartei für die Regierungsforderungen zu gewinnen. Namentlich war dies bei der sogenannten großen Caprivischen Militärvorlage der Fall. Mehrere schlesische Granden stimmten damals, teils um ihrer militärischen Vergangenheit willen, teils unter dem Ein fluß des Fürstbischofs, für die Vorlage. Der weitaus größte Teil der Fraktion aber stimmte dagegen, so daß die Vorlage abgelehnt und der Reichstag, es war im Jahre 1893, aufgelöst wurde. In der Polenfrage stand Dr. Kopp stark auf feiten der Regierung. Der Fürstbischof wandte sich wiederholt entschieden,'gegen die Förderung, die der nationalpolnischen Agitation in manchen Kreisen Ober schlesiens zuteil wurde, über den Anteil, den der Fürst bischof und Kardinal an der letzten Reichstagsnmhl gehabt hat oder gehabt haben soll, wird später einmal die Geschichte berichten. In der letzten Zeit wurde Kardinal Kopps Name besonders oft genannt in den Meinungsverschieden-^ heilen, die sich über die Frage „christliche allgemeine" oder „rein katholische" Gewerkschaften erhoben haben. Kaiser Wilhelm schätzte den Verstorbenen außerordentlich, und sein Einfluß auf die Entscheidung mancher Staats angelegenheiten soll mehr als einmal ausschlaggebend ge wesen sein' In dem Kirchenfürsten ist ein bedeutender Politiker und Diplomat von hinnen gegangen. Anlaß, um ihn zu trauern, hat nicht nur die Kirche, der er treu gedient, sondern auch der Staat, dem er vielfach genutzt. >1. Ä. Keviston im Melrynski-proreK. Meserttz, 4. Mär». Die Staatsanwaltschaft hat gegen das frcisprccheude Urteil des Schwurgerichts gegen den Grafen Mielzynski Berufung beim Reichsgericht in Leipzig eingelegt. ES kann daher möglicherweise noch zu einer neuen Verhandlung kommen. Schon durch diese Tatsache wird die vielfach aufgestellte Behauptung hinfällig, der Erste Staatsanwalt habe nach dem Freispruch des Schwurgerichts dem Grafen in be sonders auffälliger Weise im Gerichtssaal die Hand ge schüttelt und ihm gewissermaßen Glück zu der Freisprechung gewünscht. Gleichzeitig wird aber auch diese ganze Episode von berufener Seite dahin richtig gestellt, daß der Erste Staatsanwalt in Meseritz den Grafen nicht „beglückwünscht" hat, daß er vielmehr nur, als dieser nach der Verhandlung mit den Worten: „Herr Erster Staatsanwalt, darf ich mich von Ihnen verabschieden", ihm die Hand entgegenstreckte, diese mit der Erwiderung „Adieu Herr Graf" in kühler und förmlicher Haltung ergriff. König Karol uncl cier fürst von Albanien. Vertrauliche Ratschläge. Bukarest, 4. März. Der König von Rumänien, bekanntlich der Onkel des neuen Fürsten von Albanien, hat bereits einen Gesandten für den Hof in Durazzo ernannt. Dieser ist gleichzeitig der Überbringer eines vertraulichen Briefes an den Fürsten von Albanien. Der Brief, den der Gesandte Burghele mitbringt, enthält wichtige politische Ratschläge des alten, erfahrenen Königs an seinen jungen Neffen. In dem Handschreiben wird ausgeführt, der Fürst möge den Vertreter Rumäniens als einen seiner treuesten und aufrichtigsten Ratgeber betrachten, der ihm besonders in den ersten Zeiten seiner Regierung von Nutzen sein könne. Herr Burghele ist der Meinung, daß die Hauptstadt Albaniens binnen kurzer Zeit von Durazzo wegverlegt werden müsse, da Durazzo für diese Zwecke ganz und gar nicht geeignet sei. Überfall auf ciie Böckler l^iman prkcbas. Hinrichtung der Täter. Konstantinopel, 4. März. Als die beiden Töchter des Chefs der deutschen Mlitärmission, des Generals Liman v. Sanders, jüngst in Begleitung eines deutschen Offiziers in Zivil einen Aus flug nach der Küste Kleinasiens unternahmen, wurden sie