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Fcii'splcchsleUi Ni. 22. Di« „Sächsisch« Elbz«iimig" erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blatte« erfolgt TagS vorher nachm. 4 Uhr. Abonnements Preis viertel- «hrlich l Mk. KN Pfg., Mi< monatlich I Mk., einmonat lich VO Pfg- Einzelne Nummern 10 Pf. Alle laiserl. Postanfialten, Postboten, sowie die ZritungSträger nehmen stet« Bestellungen auf die .Sächsische Elbzeitung" an. Sonnabends: „Zkustr. UnikrhaMmgoNclI". ÄiUilA IzeitiG Amtsblätt fit Sar MMt MrMt, i«r WMt SmfljMt «r »ei ktidlnt II SW«, swie sik dti WizemMmt is tziWii. Druck und Verlag: Legler L Zeuner Nachf. — Verantwortlicher Redakteur: Paul Runge, Schandau. Tel.-Adr.: Elbzeiiung. Inserat», bei der weiten Verbreitung d.BI. von großer Wirkung, sind MontagS, MittwochSundFrettagS bis spätestens vormittag» 0 Uhr aufzugeben. Preis slir die gespaltene TorpuSzeil« oder deren Raum 1S Pf. stabellartsche und komplizierte nach Übereinkunft.) „Eingesandt" unten» Strich SO Pf. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Donnerstag: „Landwlrlschastilchr Sella,e" „Seifenblasen". Inseraten-«nnahmrNrllen: In Schandau: Expedition Zaukrnstraße 1S4, in Dresden und Leipzig: dir «nnoncrn. Bureau« von Haasrnfiein L Vogler, Invalidendank und Rudolf Mosse, in Frankfurt a. M.: «. L. Daube L To. wr »S Schandau, Donnerstag, den l. Oktober 1808. 52. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nach 8 1? flgd. der revidierten Städteordnung vom 24. April 1873 sind zum Erwerb des Bürgerrechts alle Gemeindemitglieder berechtigt, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt Habelt, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten 2 Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staats- und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder ») im Gemcindebczirk ansässig sind oder b) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben oder v) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen nach Vorstehendem dazu berechtigten Gemeindemitglieder, welche männlichen Geschlechts sind, v) seit drei Jahren im Gemeindebczirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 0) mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu ent richten haben. Diejenigen, welche zur Erwerbung des Bürgerrechts nur berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, werden aufgefordert, sich, dafern sie von diesem Rechte Gebrauch machen wollen bis zum W. Oktober 1008 in hiesiger NatSexpedition Zimmer 3 zu melden, diejenigen aber, welche zur Erwerbung des Bürgerrechtes verpflichtet sind, angewiesen, bis zn dem gleichen Tage bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 Mark ev. Haft bis zn zwei Tagen ihre Anmeldung an derselben Stelle zu bewirken. Schandau, am 29. September 190)4. Der Stadtrat. vr. Voigt, B ü rgcrmeister. Der VeilmL Mjs. Verkehrs-Meine erhielt auf eine Eingabe von der Kgl. Gcneraldirektion der Sächs. Staatscisenbahncn unterm 7. September nachstehendes Schriftstück zugestellt: Auf die Eingabe vom 3. September 1907 und das gefl. Schreiben vom 24. Juli 1908 teilen wir ergebenst mit, daß vom 1. Oktober 1908 an im Bereiche der Sächsischen StaatSetsenbahnen die 4. Wagenklasse auch an Sonntagen und Festtagen geführt wird, wodurch dem Wunsche, daß auch Minderbemittelte an Sonntagen Ge legenheit zu billigen Ausflügen mit der Bahn erhalten sollen, entsprochen wird. Betreffs des Antrages auf Ausgabe von Sonntags fahrkarten erwidern wir mit Ermächtigung des König lichen Finanzministeriums folgendes: Im sächsischen Verwaltungsbereiche haben Sonntags karten zum ermäßigten Preise bis 1. Mai 1907 nur für die Strecke Zittau-Nikrisch bestanden; außerdem sind von gewißen Stationen nach Bad Elster an Sonn- und Fest tagen innerhalb der Sommcrfahrplanperiode gewöhnliche Rückfahrkarten mit Gültigkeit für den Tag der Lösung ausgegebcn worden, die mit dem Vorteil verknüpft waren, daß sie in Schnellzügen ohne Zuschlag benutzt werden konnten. Mit der vom genannten Tage an durch- gcführten Neugestaltung der deutschen Personentarife, die die Herbeiführung einheitlicher Einheitssätze und die möglichste Abschaffung aller Sondcreinrichtungcn bezweckte, sind u. a. auch die ebengenannten Ausnahmen unter Zustimmung des Eisenbahnrates beseitigt worden. Im preußischen Bahnbercich, auf das Sie Bezug nehmen, haben Sonntagskarten seit langer Zeit in sehr viel größerem Umfange bestanden. Bei Einführung der 45tägigen Gültigkeit der früheren Rückfahrkarten waren sie wesentlich vermindert und auf Stationsverbindungcn beschränkt worden, in denen mindestens 300 Stück im Jahre verkauft worden waren. Gelegentlich der Per- sonentarisrcform hat die preuß. Verwaltung zwar diese Ausnahmccinrichtung mit Rücksicht auf ihre geschichtliche Entwickelung und die lange Gewöhnung des Publikums nicht völlig beseitigt, doch sollte die Einrichtung nicht weiter ausgedehnt werden. Nach den von der Preußischen Verwaltung beobachteten Grundsätzen werden Sonntags karten nicht allgemein, sondern nur nach solchen Orten ausgegeben, wo sich Gelegenheit zur Erholung in ge sunder freier Lust bietet und nur von Orten, die wegen ihrer Lage oder Größe ihren Einwohnern keine Gelegen heit geben. Nach größeren Städten und von Vade- odcr Ausflugsorten werden solche Karten nicht aus- gegcben. Ferner ist eine Grenze hinsichtlich der Entfernung vorgesehen. Wenn diese Grundsätze auch für das preußische Ge biet zur Beurteilung der Vcdürfnisfrage im allgemeinen richtig zu sein scheinen, so lassen sie sich doch nicht ohne weiteres für das sächsische Bereich anmcnden. In erster Linie ergeben sich fast unüberwindliche Schwierigkeiten bet der Feststellung der Stationen, nach denen Sonntags karten ausgcgcbeu werden sollen. Dies hat sich schon in Preußen gezeigt und würde noch weit mehr in Sachsen hcrvortreten, wo auf einem verhältnismäßig engen Naum außerordentlich zahlreiche Ausflugsorte in landschaftlich reizvoller Umgebung zusammcngedrängt beieinander liegen. Nach den meisten dieser Orte würden Sonntagskarten verlangt werden und nach und nach würden die einzelnen Ausflugsorte durch gegenseitige Berufungen und durch den Hinweis auf Wettbewerbsrücksichten eine immer Nichtamtlicher Teil. weitere Ausdehnung der fraglichen Einrichtung zu er reichen suchen. Aber nicht bloß die Auswahl der zu berücksichtigenden Ausflugsorte, sondern auch die Bestimmung derjenigen Orte, wo Sonntagskarten ausgegcben werden sollen, würde große Schwierigkeiten bereiten. Bei Anlehnung an die preußischen Grundsätze könnten z. B. in Dresden keine Sonntagskarten aufgelegt werden, denn es wird nicht behauptet werden können, daß Dresden seinen Be wohnern in unmittelbarer Umgebung keine Gelegenheit zur Erholung in gesunder freier Lust biete. Anderer seits möchte aber als ausgeschlossen gelten, der Stadt Dresden die Einrichtung vorzuenthalten. Bei anderen Städten würden dann ähnlich freie Auslegungen der Anwendungsbcstimmungen Platz greifen müssen, sodaß nach und nach die Zahl der Stationen mit Sonntags karten außerordentlich anmachsen und diese Einrichtung nicht bloß für die großen, sondern auch für die mitt leren und kleinen Städte verlangt werden würde. Schließlich würde sich der unerwünschte Zustand ein- stcllen, daß an Sonn- und Festtagen, wo jetzt schon die geordnete Abwicklung des Personenverkehrs besonders er schwert ist, eine starke Vermehrung der Schmierigkeiten für Abfertigung und Betrieb cintretcn würde. Deren Uebcrmindung märe mit den jetzigen Einrichtungen viel fach nicht ohne weiteres möglich: vielmehr bedürfte es lediglich wegen des Sonntagsverkehrs zahlreicher Er weiterungen und Personalvermehrung, für die eine ent sprechende Ausnützung an Werktagen nicht gegeben wäre. Da, wie eingangs erwähnt, vom 1. Oktober d. I. ab durch Führung der 4. Klasse auch an Sonntagen den Minderbemittelten Gelegenheit geboten ist, zu billigen und die Kosten von Sonnlagskarten nicht übersteigenden Preisen Ausflüge mit der Bahn zu machen, muß nach dem Gesagten von der Einführung von Sonntagskarten im Sächs. Bereiche abgesehen werden. Unter Billigung dieses Standpunktes hat auch die Finanzdeputation der 2 Ständekammer, bezw. diese Kammer selbst die Petitionen wegen Einführung billiger Sonntagskarten zur Zeit auf sich beruhen lassen. Wir geben anheim, die Behörden usw., die nach Ihrem Schreiben vom 8. Nov. 1907 Ihrer Anregung zugcstimmt haben, hiernach zu verständigen. Den in diesem Schreiben genannten Stadtgcmeinderat Johann georgenstadt und Gemeinnützigen Verein Wilsdruff, von denen wir eine gleiche Eingabe erhalten hatten, haben wir bereits beschicken. gcz. D. Pfotenhauer. (Hoffentlich werden nun auch die Wagen 4. Klasse so renoviert, daß eine Fahrt in denselben auch einer Frau möglich ist, vielleicht folgen die Sächs. Staats- bahncn auch den anderen und richten Abteile für Nicht raucher ein.) Politische Rundschau Deutsches Reich. Die Nachricht von einem zu erwartende» Besuche Kaiser Wilhelms in Friedrichshafen, wo er einem Auf stiege des Grafen Zeppelin bcizumohnen gedenkt, soll sich bestätigen. Uebcr den Zeitpunkt des Eintreffens des Kaisers in Friedrichshafen scheint allerdings noch nichts festzustehcn. Das zuerst von der „Lipp. Landeszeitung" in Detmold gebrachte Sensationsgerücht von einem pein lichen Zwtfchensall zwischen dem Kaifer und dem Prinzen Bernhard zu Lippe, einen: Bruder des regierenden Fürsten Leopold hei den diesjährigen Kavallerie-Uebungen im Scnnelagcr werden jetzt vom Prinzen Bernhard selber durch eine Erklärung in der genannten Zeitung dementiert. Nach dieser Erklärung hat Prinz Bernhard aus rein persönlichen Gründen seinen Abschied aus der Armee genommen. Das spanische Königspaar traf am Montag vormittag zu dem angekündigten Besuche am verwandten bayerischen Königshofe in München ein. Prinz-Regent Luitpold, begleitet von der Prinzessin Ludwig und von sämtlichen zur Zeit in München anwesenden bayerischen Prinzen, empfing seine hohen Gäste auf dem Bahnhofe, die gegen seitige Begrüßung war eine sehr herzliche. Nach Erledigung der üblichen Empfangszeremonien fuhren die gesamten hochfürstlichen Herrschaften nach der Residenz. . Die Wahlrcchtsdeputation der Zweiten sächsischen Kammer trat am Montag nach längerer Paufc wieder zusammen. Regierungsseitig wohnten Staatsminister Graf Hohenthal und Geh. Oberregierungsrat Heink der Sitzung bei. Graf Hohenthal gab namens der Negierung eine versöhnlich gehaltene Erklärung zur Wahlreform ab, hierbei betonend, eine befriedigende Lösung derselben sei nur durch Konzession auf beiden Seiten möglich. Als dann wurden der Deputation zwei Vorschläge über die Wahlkreiseinteilung unterbreitet, der eine vom Ober- rcgierungSrat Heink, der andere vom Abgeordneten Andrä ausgearbeitet, mit welchen Vorschlägen sich die Deputation in ihren nächsten Sitzungen befassen wird. Die Berliner Zeitungsmeldung, Fürst Eulenburg be absichtige, nach Rorschach in der Schweiz überzusiedeln, erweist sich als unbegründet. Bei diesem angeblichen Plane des Fürsten Eulenburg würde allerdings wohl auch die Berliner Staatsanwaltschaft ein Wörtchen mit darein geredet haben. Gestern protestierte der österreich-ungarische, heute der deutsche diplomatische Vertreter in Angelegenheit der Orientbahn. Beide forderten die bedingungslose Rück gabe der Strecke. Die Antwort wird ein morgen ab zuhaltender Ministerrat beschließen. Am Sonntag fand eine eigenartige Demonstration für die Unabhängigkeit Bulgariens statt. In Burgas wurde nach Sofia ein Etscnbahnzug abgclassen, dessen Lokomotive den Namen „Ferdinand I." zeigte und eine Fahne trug mit der Aufschrift: „Vorwärts, Fürst, du hast das Wort!" Eine grobe Verletzung völkerrechtlicher Gebräuche und Bestimmungen hat sich französisches Militär in Casablanca durch Bedrohung und tätliche Insulten gegen deutsche KonsulatSbcamte zu Schulden kommen lassen. Der Vorgang ist folgender: Als am 25. September mittags der deutsche Konsulatssekretär Just in Casablanca in Begleitung eines Konsulatssoldatcn einige Legionäre, die sich unter den Schutz des Konsulats gestellt hatten, zum Hafen in ein Boot begleitet hatte, das sie zu dem deutschen Dampfer „Cintra" bringen sollte, wurde ihre Einschiffung durch französisches Militär verhindert. Das Boot schlug um, die Insassen sielen in das Wasser und gerieten in Gefahr zu ertrinken. Die französischen Soldaten entrissen die Legionäre gewaltsam den Be gleitern, sie schlugen den Konsulatssoldaten blutig und schlugen dem Konsulatssekretär Just derart ins Gesicht, daß cs anschwoll, auch zerrissen sie ihm den Anzug. Just erhob gegen die Wegnahme der Legionäre Einspruch, worauf der Hafcnkapitän ihn mit dem Revolver be drohte. Darauf erschien Vizekonsul Maenß mit einem Dragoman und verlangte die sofortige Freilassung des Konsulatssoldaten, der in roher Weise gefesselt worden war. Die Entlassung wurde anfangs verweigert; erst