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Nachrichten fürNaunhof 28. Jahrgang Mittwoch, den 5. Dezember 1917 Nr. 142 Amtliches Dresden, den 29. November 1917. 5817 Ministerium des Innern »5 'i' Ministerium des Innern 4 für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmarmshain, Fuchshain, Groß« und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis Vierteljahr!. 1 Mk. 75 Psg., monatl. 60 Pfg., durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mit Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg., auswärts s20 Pfg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezeile 40 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vvrm. kg Lebendgewicht festgesetzt. Dresden, am 28. November 1917. 8180 II L M ,816 Spanferkel markenfrei. Liner erneuten Anregung und Ermächtigung des Kriegser- nährungsamts folgend, wird bestimmt, datz der Verkauf von Span« serkelfleisch ohne Fleischmarken bis zum 15. Januar 1918 auch für das Königreich Sachsen und zwar auch in Gastwirtschaften und Fleischereien freigegeben wird. Ebenso wird der Aufkauf von Span ferkeln, d, h. Ferkeln bis zu 15 Kg von allen Beschränkungen frei- gegeben. Der Höchstpreis für Spanferkel wird auf 3,20 Mk. pro Auf Warenbezugsmarke L Nr. 13 der roten Karte werden vom 6. bis mit 10. Dezember . 125 A Grieß für 8 Pfg. vom 30. 10. 17) dahin abgeändert, datz der erste Satz des, Absatzes 5 dieser Verordnung künftig lautet: «Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 2. 10. 17 (Nr. 229 SSchs. Staatszeitung rom 2. 10. 1917) bleib! mit Aus nahme des Absatzes 3, der aufgehoben wird, in Kraft." III. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. 2095 b II 8 VIII Fisch-Verkauf. Mittwoch, den S. b. M. kommen in den hiesigen .Handelsgeschäften Brislinge (kleineSalzfifche) gegen Abgabe der Marke 16 der Gemeindelebensmittelkarle für 1 Mk. 20 Pfg. das Pfund zum Verkauf. Es erhält jede Person Pfund. Gefäße sind mitzu bringen. Naunhof, am 4. Dezember 1917. Der Bürgermeister. Bekanntmachung. In den letzten Monaten wurden von der Kriegs amtstelle Leipzig an die Rüstungsbetriebe im Bezirk des stellv. XlX. Armeekorps Meldekarten für Keeres- aufträge versandt und den übrigen Betrieben gleichzeitig Fragebogen übermittelt, die zu statistischen Erhebungen, zur Beurteilung allgemeiner Fragen sowie vor allem auch als Unterlagen für Zwecke der Uebergangswirtschaft be stimmt sind. Die sorgfältige Ausfüllung der Meldekarten und Fragebogen und die gewissenhafte Beantwortung aller Fragen liegt im eigensten dringenden Interesse jeder Firma. Alle Firmen, an die derartige Meldekarten oder Fragebogen «och nicht gesandt wurde«, werde« hierdurch aufgefordert, die Zusendung sofort schriftlich bei der Kriegsamtstelle Leipzig, Referat W. M., zu beantragen unter Angabe, ob .Heeres- oder nur Privataufträge ausgeführt werden. Leipzig, den 2. Dezember 1917. Kriegsamtstelle Leipzig. Süchs. Landeszettung Sernfpvech« -le. > Amtlicher Anzeiger Sllnftr. Gonntagabettags ««WMESSSMSSS , l alle Zeit gründlich geheilt sind. Können wir für Rudland diese Voraussetzungen wohl als gegeben ansehen? Nun, die Schrecken des Krieges hat es allerdings bis zur Neige kennengelernt. Ungezählte Millionen seiner Landeskinder sind auf der blutigen Walstatt geblieben, seine Westmarken sind verwüstet und verarmt, die „fremdstämmizen" Völker haben das Joch des Großrussentums abgefchüttelt und eine Schuldenlast hat sich in den Jahren des Krieges angehäuft, die selbst ahnungslose Kindergemüter erschauern machen kann. Und die für diese ungeheure Katastrophe persönlich die Ver antwortung zu tragen hatten, die sind bereits seit langem von der Rache des Schicksals ereilt worden. An der Spitze der Selbstherrscher aller Reußen, der Zepter und Krone verloren hat, dessen Thron zertrümmert ist und dem von allem Glanz und aller Macht seiner Dynastie nichts übrig geblieben ist als ein karges Gnadenbrot, das er fernab in Sibirien unter strenger Bewachung verzehren darf. Nicht viel besser ist es seiner Umgebung ergangen, denjenigen Männern, in denen sich das russische Regierungssystem, der russische leibhaftige Militarismus verkörperte, den General und Ministern, den Großfürsten und Botschaftern, die allesamt sich als die geborenen Vorkämpfer des AllslaventumS fühlten und betätigten und bewußt auf den Krieg hin arbeiteten, weil sie in Deutschland das kraftvollste Hindernis ihrer ehrgeizigen und herrschsüchtien Träume treffen und be seitigen wollten. In alle Winde sind sie zerstoben, und niemals wieder werden sie das russische Volk in Tod und Verderben hineinhetzen können. Aber mit ihnen sind auch diejenigen Schichten des Volkes, die an der unseligen Entwicklung der beiden letzten Jahrzehnte tätigen Anteil genommen hatten, bis ins Mark getroffen worden: die industrielle und die landwirtschaftliche Bourgeoisie, die mit ihrer nach Aus breitung und erweiterten Absatzgebieten hungrigen Wirt« schastsAaft die Eroberungspolitik des Zarismus unter stützte und in engstem Anschluß an britisch-französische Kulturideale das einzige Heil des Russentums erblickte. Sie werden in erster Linie die Kosten des Krieges zu tragen haben; ihre Macht im Staate ist dahin, sie haben jetzt zu gehorchen, wo sie früher zu befehlen hatten, und die innere Entwicklung droht zunächst einmal über sie hinwegzuschreiten und sie nur als Feinde des Volkswobles gelten zu lassen, bis dieses gegen jede Erneuerung des freventlichen Spiels mit dem Feuer, das der Welt im Sommer 1914 den Lkrieg gebracht hat, für immer sichergestellt ist. Was übrig bleibt voni russischem Volke, die kleinen Leute in Stadt und Land, die Arbeiter und Bauern, die waren nicht-) als die beklagenswerten Opfer dieses Spieles, und sie sind es, die jetzt, vertreten durch die Regierung der Maximalisten, an unsere Türe pochen und anfragen, ob es nicht endlich genug sein kann deS furchtbaren Blutvergießens. Wenn sie überhaupt eine Schuld zu büßen haben, im Verein mit den herrschenden Klassen, die früher über ihr Schicksal zu bestimmen hatten, so haben sie längst ihren Anteil abgetragen; und rSeun sie jetzt die Hand zum Frieden bieten, so bedeutet das vollends die Entiühuuug von jedweder Schuld, und wir können mit gutem Gewissen Ja und Amen sagen, wenn diesem ersten Schritt weitere Abmachungen folgen sollten. Fluch und Strafe allen denen, die den Jammer dieses Krieges über die Welt heraufbeschworen haben. Friede und Versöhnung dagegen mit denjenigen, die schuldlos in ibn verstrickt worden sind und nun in besserer Erkenn: die endliche Erlösung von dem Übel herbeisebnen! MW» W stMM MW!H MW. läßlicb Lin- unä Hückrsblungen: V6rrin8ung 4° ,. 6ei '.jährlicher künciigun^kürist 4' z°/o. drokers klnlsxen del läng. Kunäi^unA Notiere Unrrstre. LenetiLklsreit: 10—1 vo^elieLkkonio: I.eiprlx ». 10783. Entsühnung. Der Bann ist gebrochen — mau DM dir Tatsache als gegeben annehmen, daß Waffenuulstands- und FriedenSverbandlungen zwischen Rußland und den Mittelmächten begonnen haben, während die Westmächte ek aufgegeben haben, ihrem östlichen Verbündeten noch im letzten Augenblick von diesem Schritt zurückzuhalten. Der Bund der Entente, angeblich für die Ewigkeit geschmiedet, ist gesprengt, Rußland hat sich freigemacht von der tödlichen Umklammerung, in der Frankreich und England auf der einen, Amerika und Japan auf der anderen Seite eS er sticken wollten, und so kann es nach langen Jahren zum erstenmal wieder seinen eigenen Lebensinteressen sich zu« wenden, um zu retten, was nach dem ungeheuren Zu sammenbruch seiner Militärkraft, seines Wirtschaftslebens, seiner gesamten staatlichen Gemeinschaft noch zu retten ist. Eine Volksregierung hat die Zügel ergriffen, und niemand im Lande wagt ihr in den Arm zu fallen. Durch ohn mächtige Proteste aus Paris und London läßt sie sich nicht irre machen, sie geht ihren Weg, und wenn es ihr gelingt, das gequälte Land aus dem Kriegszustand mit einigem Anstand wieder Herauszuführen, dann wird die ganze Nation sie segnen, wie sie für den unstet und flüchtig ge wordenen Kerenski nur drei Kreuze übrig gehabt hat. Aber wir, wie stellen wir uns seelisch zu der neuen Wendung der Dinge? Wir hören immer von der Gegen seite, daß von Frieden erst wieder die Rede sein könne, wenn Deutschland sein,Verbrechen" gesühnt habe und für alle Zeiten gegen ihre Wiederholung Sicherheit geschaffen fei. Diesen Standpunkt können wir umkehren und sagen, daß wir einen Frieden nur mit denjenigen unserer Feinde eiugehen können, die ihre Schuld uns gegenüber hinreichend gebüßt haben und von denen zu erwarten ist, datz sie — nach menschlichem Ermessen wenigstens — von ihrer Verirrung für politische Rundschau. Veutfches Reich. 4- Am Sonntag weilte der ehemalige Reichskanzler Fürst Bülow beim Grafe» Hertling. Natürlich sprachen der frühere und der jetzige Kanzler auch über Politik. Von unterrichteter Seite wird dazu gemeldet, daß sich zwischen den beiden Staatsmännern eine völlige Überein stimmung in den schwebenden Fragen ergab. Da Fürst Bülow Mitglied deS Herrenhauses ist, so will man in ge wissen Kreisen in dem Besuch beim Grafen Hertling am Beginn der preußischen Wahlreformwoche eine Bestätigung dafür sehen, datz Fürst Bülow geneigt ist, den vom Grafen Hertling in Gemeinschaft mit der Reichstagsmehrheit ver tretenen Standpunkt in der inneren Politik zu unterstützen. 4- Anläßlich der bevorstehenden Reform des preußischer, Herrenhauses hielt der „Preußische Landesverband der Haus- und Grundbesitzervereine* im Zirkus Busch in Berlin eine Versammlung ab. Die einzelnen Redner er klärten, es sei unbedingt notwendig, daß bei der Neu gestaltung des Herrenhauses der HauSbesitz nicht zurück« stehe. Einige Redner traten auch für die Schaffung von Hausbesitzerkammern ein. Es wurde ferner die Hoffnung ausgesprochen, daß sich die Hausbesitzer Las Wahlrechts- Privileg zu Gemeindewahlen, deren Umgestaltung ebenfalls in Aussicht steht, nicht ohne Gegenleistung nehmen lassen werden. 4- Die Erweiterung der Kriegshilfskasseu fordert ein Zentrumsantrag, der dem preußischen Abgeordnetenhause zugegangen ist. Die Mittel der Kriegshilfskassen sollen nach diesem Antrag künftig auch Nichtkriegsteilnehmern, namentlich Angehörigen deS gewerblichen Mittelstandes, zu gute kommen, die durch die Kriegswirkungen eine schwere wirtschaftliche Schädiauna erlitten haben. Ein weiterer Verordnung zur Ausführung der Bekanntmachung der Reichsftelle für Gemüse und Obst über den Verkehr mit Saat- u. Steckzwiebeln st Saatzwecke»», denn Höchstpreise vom 15. November 1917. I. Eaatkarlen für Saat- (Samen- und Stech.) Zwiebeln werden auf Antrag des Erwerbers nach Prüfung'des Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt für Kändler durch den Landeskulturrat, für Verbraucher durch den Kommunalverbattd. Dieser kann die Aus- ftellung der Saatkarten anderen Stellen übertragen. Der Kommunol verband oder die Stelle, der er die Ausstellung übertragen hat, hat dem Landeskulturrak monatlich mitzutetlen, wieviel Saätkarken aus- gestellt worden sind, und über welche Mengen Eaatzwiebeln. Die Saatkarte muß Art und Menge des Saatguts, Namen, Wohnort und Bezirk des zum Erwerb Berechtigten, sowie den Ork, wohin geliefert werden soll, und, wenn das Saatgut mit der Bohn befördert werden soll, die Empfangsstation angeben. Der Erwerber von Saatgut hat die Saakkarte dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatguts auszuhändigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarke den Empfang bestätigen zu lassen. Der Veräußerer hat die Saatkarke mil der von der Eisen- bahnverwaliung ausgestellten Bescheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestätigung des Erwerbers unverzüglich dem Landes- kulturrat emzusenden. II. Die Erteilung der Absatzgenehmigung wird dem Landeskultur rak übertragen. Die Landesskette für Gemüse und Obst bleibt jedoch befugt, nach Anhörung des Landeskulturrats den Absatz von Saat zwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. Wer Saatzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatguts ver kaufen will, hat die Erteilung der Abfatzgenehmigung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Beifügung eines Musters bei dem Londeskulturrat zu beantragen. Der Landeskulturrak ist befugt, die Vorräte des Antragstellers durch einen Beaustragtens der sich als solcher ausweisl, besichtigen zu lassen. Erst nach erteilter Genehmigung durch den Landeskulturrat darf der Antragsteller die ihm bezeichneten Mengen zu den höheren Preisen der Saatzwiebeln gegen Saakkarte verkaufen. 2m übrigen unterliegen alle Zwiebeln, auch Steckzwiebeln den Erzeugerhvchstpreisen für gewöhnliche Zwiebeln. Die erste geaensleyenoe Beslimmung des Absatzes 3 der Verordnung des Ministeriums des Innern über Köchstpreise für Gemüse vom 2. Ok tober 1917 (Nr. 229 Sächs. Staatszeitung vom 2. 10. 17) wird auf gehoben und die Verordnung des Ministeriums des Innern betr. Köchstpreise für Gemüse vom 30.10. 17 (Ar. LS3 Sächs. Stabtszeitung abgegeben. Gleichzeitig kommen auf Nr. 10 der Brotaufstrichbezugsmarke 125 A Zuckerhonig für 14 Pfg. zur Ausgabe. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: 5. De- zember. Gefäße sind mttzubringen. Grimma, 1. Dezember 1917. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Warenobervsrteilungsslelle: L. A. Rost. Es wird darauf hingewiesen, datz Verbrauchern, die nicht im Besitze von Brennstoffen sind, - vorbehältlich ortsbehördlicher Be schränkungen — von den Kohlenhändlern, soweit deren Vorrat reicht, jedenfalls 2 Zentner Kohlen zu verabfolgen sind, und zwar selbst dann, wenn dadurch die Notstandsrücklage angegriffen werden müßte. Die Verbraucher haben durch ortsbehördliche Bescheinigung nachzuweisen, datz sie nicht im Besitze von Brennstoffen sind. Diese Bescheinigungen sind von den Kohlenhändlern mit dem Vermerke, wieviel Kohlen aus der Notstandsrücklage darauf abgegeben worden sind, gebündelt zusammen mit den Kohlenmarken dem Beztrksoer- verbande einzureichen. i l . ... ^"1 Im übrigen wird den Kohlenhändlern wiederum eine möglichst gleichmätzige Verteilung der eingehenden Kohlenmengen zur Pflicht gemacht. Grimma, 30. November 1917. ko 994 Der Bezirksoerbaud der König!. Amtshauptmannschaft. Geh. Reg-Rat. v. Bose, Amtshauptmann.