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Nachrichten für Naunhof : 21.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id178785101X-191702211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id178785101X-19170221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-178785101X-19170221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Nachrichten für Naunhof
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-02
- Tag 1917-02-21
-
Monat
1917-02
-
Jahr
1917
- Titel
- Nachrichten für Naunhof : 21.02.1917
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fflowvegen. X Wie d^r norwegische Gesandte in London berichtet, ist die englische Kohlenausfuhr nach Norwegen plötzlich wieder gestattet worden, die vor einigen Wochen ebenso plötzlich eingestellt wurde. Damals hatten die Engländer, die durch den Kohlenmangel und die sich aus ihm er« gebenden Notstände für die norwegische Industrie das kleine neutrale Land völlig knechten wollten, als Vorwand gebraucht, daß Norwegen seine mit England abgeschlossenen Fifchereiverträge durch Ausfuhr nach Deutschland verletze. Wenn England jetzt die Kohlenausfuhr bewilligt, so_ ist Norwegen wenig damit gedient, denn die deutsche ^see- sperre ist hindernd dazwischengetreten. Das weiß man in London auch ganz gut und kann sich so auf billige Art großmütig stellen. Amerika. X Über den Abschied des deutschen Botschafters Grafen Bernstorff von Newyork wird noch berichtet, daß dem Grafen auf seiner ganzen Reise von Washington ab die größten Höflichkeiten und Rücksichten erwiesen wurden. Die amerikanischen Behörden hatten die strengsten Vorsichts maßregeln zu feinem Schutze an Land und auf dem Meer getroffen. Graf Bernstorff schied mit Dank für die ihm während seines achtjähriges Aufenthalts erwiesene große Freundlichkeit und herzliche Gastlichkeit. Er hoffe, daß der Krieg vermieden werden und die alten freundschaft lichen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland bald wiederhergestellt werden. X Wie Reuter meldet, hat Staatssekretär Lansing eine Erklärung abgegeben, daß der Bertrag mit Deutschland auch im Kriegsfall seine Geltung haben solle. Weder deutsche Schiffe noch sonstiges deutsches Privateigentum werde von den Vereinigten Staaten weder beschlagnahmt noch gebraucht werden. Während in den ursprünglichen Verträgen für die Bürger beider Länder ein Aufenthalts recht von neun Monaten gesichert war, soll dieses nach einem vom Schweizer Gesandten Ritter in Washington überbrachten Protokoll unbegrenzt sein. Die Schweizer Regierung erklärt, daß Ritter dabei ohne ihren Auftrag handelte. Aus In- unct Auslans. Rotterdam, 19. Febr. VerseM wurden der Dampfer »Worcestershire" von der Bibby-Steamship-Company (7175 Tonnen), ferner der Dampfer »Valdes" aus Liverpool (2233 Tonnen). Von dem Dampfer .Valdes" sind 2 Mann er trunken, 9 werden vermißt. Newyork, 19. Febr. An der mexikanischen Grenze kam es zu neuen Zwischenfällen, in deren Verlauf drei amerika nische Soldaten getötet wurden, was in Newyork eine grobe Erregung hervorgerufen hat. Söckliicke kokale Mitteilungen. Naunhof, 20. Februar 1917. Merkblatt für den 21. Februar. Sonnenaufgang 7"!! Mondaufgang 6" V. Sonnenuntergang 5*' !I Monduntergang 5?' N. Vom Weltkrieg LSl5 16 21. 2. RS1S. Hilfskreuzer »Kronprinz Wilhelm" versenkt fünf englische Handelsschiffe. — ISIS. Eroberung französischer Stellungen östlich Souchez. 1677 Philosoph Baruch Spinoza gest. — 1779 Rechtslehrer Friedrich Karl v. Savigny geb. — 1785 Schriftsteller Karl August Varnhagen v. Ense geb. — 1815 Französischer Maler Ernest Meissonier geb. — 1817 Jose Zorrilla, Spaniens nationalster Dichter, geb. — 1861 Bildhauer Ernst Rietschel gest. — 1916 Bild hauer Karl Begas gest. o Versteigerung leichtverderblicher Güter durch die Eisenbahn. Es ist wiederholl die Frage laut geworden, ob die Eisenbahnverwaltung leichtoerderbliche Güter, welche sie nicht abliefern kann, öffentlich meistbietend versteigern kann. Nach § 81 Absatz 4 der Eisenbahnverkehrsordnung ist zwar die Eisenbahnoerwaltung berechtigt, Güter, die nicht abgeliefert werden können, wenn sie schnellem Verderben unter liegen, sofort, sonst nach Ablauf einer bestimmten Frist, unter gewissen Voraussetzungen ohne Förmlichkeit bestmöglichst zu verkaufen. Diese Vorschrift ist jedoch durch die kriegswirt schaftlichen Verordnungen hinsichtlich der rationierten und zentralisierten Waren und auch für Waren, für die ein Höchstpreis feststeht, erheblich eingeschränkt worden. Ein freihändiger Verkauf rationierter Waren an Privatpersonen ohne gleichzeitige Anrechnung auf die Lebensmittelkarten kann daher nicht stattfinden. Ebenso wenig ist eine Überschreitung der Höchstpreise durch öffent liche Versteigerung erlaubt. Es empfiehlt sich daher, diese Waren, einerlei, ob es sich um größere oder geringere Mengen handelt, durch die Eisenbahnverwaltung dem nächsten Kommunaloerband zum Kauf anbieten zu lassen, der in der Regel gern jede Gelegenheit ergreifen wird, derartige Waren, selbst in kleinen Mengen, selbst verständlich unter Beobachtung der Höchstpreisvorschriften, abzunehmen. — Naunhof. Als einer der nützlichsten Vereine unserer Stadt darf der Obst- und Gartenbau-Verein be zeichnet werden. In seinen Versammlungen beschäftigt er sich ausschließlich nur mit gemeinnützigen Dingen, die den Garten- und Obstbau betreffen und viele seiner Mitglieder haben guten Rat erhalten. Nebenbei sorgt der Verein aber auch sonst noch für allerhand Nützlichkeiten. Durch seine Beziehungen ist er in der Lage, Sämereien zu versorgen, die teils für billiges Geld, teils sogar unentgeltlich verabfolgt werden. Jetzt verforgt er seine Mitglieder mit Samenkartoffeln. In der gestrigen Sitzung wurde bekannt gegeben, daß zirka 150 Zentner Frühkartoffel- samen bestellt werden. Sechs neue Mitglieder fanden Aufnahme. — Naunhof. Heute Nachmittag findet eine Versammlung im Sitzungssaals der Kgl. Amtshauptmannschaft statt, in welcher über die Einführung einer Geburtstags- und Familien- spende beraten werden soll. Die Genehmigung dieser Spende, die neue Mittel für die Kriegshilfe flüssig machen soll, ist bereits für den ganzen Bezirk genehmigt. — Die Königliche Amtshauptmannschafl macht bekannt, daß zufolge der Verfügung des stellv. Generalkommandos XIX die in den Amtsblättern bekannt gemachte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. d. Monats über die Schließung der Theater, Lichtspielhäuser, Säle und sonstigen Versammlungsräume vom 19. dieses Monats an wieder in Kraft zu treten hat. — Wieder 11 Uhr-Polizeistunde. Wie mitgeteilt wird, ist für Wurzen die Polizeistunde für Gast- und Schankwirt schaften von gestern ab bis auf weiteres wieder auf 11 Uhr nachts festgesetzt worden. Die Namen'der Wollhändler, die berechtigt sind, Wolle trotz deren Beschlagnahme aufzukaufen, können von den Schaf- Haltern in der Königlichen Amtshauptmannschafl erfragt werden. — Um mißverständlicher Austastung entgegenzutreken, weist der Bezirkserband darauf hin, daß die Anmeldeleiste für den Brotaufstrichbezug selbstverständlich nicht bei der Butterbe zugsstelle des Karteninhabers abgegeben zu werden braucht, daß im Gegenteil in der Mehrzahl der Fälle die Abgabe bei einem anderen Händler, der mit Marmelade usw. schon früher gehandelt hat, in Betracht kommen wird. — Einstellung der Herstellung billigster Zigaretten. Die Interessengemeinschaft deutscher Zigarettenfabrikanken beschloß, die Herstellung von Zigaretten in der Preislage von 1 bis 1,8 Pfg. für das Stück, mit Rücksichtnahme auf die unauskömm lichen Preise, einzustellen. Die billigste Preislage wird 2^ Pfennig das Stück sein. -s - Abreiben von Weidenkätzchen strafbar! Die für die Bienenzucht unersetzlichen Weidenkätzchen werden noch immer von gedankenlosen Menschen abgerissen, obwohl diese Unsitte durch das Forst- und Feldstrafgesetz mit empfindlicher Geld- oder Haftstrafe bedroht ist. Alle Spaziergänger, ob alt oder jung, werden daher eindringlich davor gewarnt, die Kätz chen zu pflücken; die Aufsichtführenden sind angewiesen worden, streng auf die Durchführung des Verbotes zu achten. — Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Paket karte ist vom 1 9 Februar ab bis auf weiteres auch im in neren deutschen Verkehr nicht gestattet. -j - Der Frühjahrs-Bußkaq, der nur in Sachsen gefeiert wird, fällt dieses Jahr auf den 7. März; Palmsonntag ist der 1. April, Karfreitag der 6. April, und aus den 8. und 9. April fällt Ostern. Die Schulen werden am 20. März geschlossen; das neue Schuljahr beginnt am 16. April. Himmelfahrt ist am 17. Moi. Pfingsten am 27. und 28. Mai. Königs Geburtstag (25. Mai) fällt auf den Freitag vor Pfingsten. Daher schließt der Schulunterricht vor Pfingsten diesmal schon einen Tag früher, am Donnerstag, den 24. Mai. Am Tage darauf finden nur die Äönigsfeiern in den Schulen stakt. T Keine Bevorzugung der Gerste vor dem Hafer mehr. Die verschiedene Behandlung des Käfers und der Gerste hinsichtlich des Preises und der Ablieferungspflicht hat schon im vorigen Jahre dazu geführt, daß Gerste auf mehr zu Kaferbau geeigneten Böden gesät und daß der Ertrag des Landes dadurch zum Schaden der Volkswirtschaft herabgesetzt wurde. Um einem ähnlichen Mißstand bei der diesjährigen Frühjahrsbestellung vorzubeugen, werden die Landwirte schon jetzt darauf hingewiesen, daß in den demnächst be kannt zu gebenden Bestimmungen die bisherige Bevorzugung der Gerste vor dem Käfer nicht bei behalten werden wird. T Umgehung der Bestimmungen über Knochen, Fette u. dgl. Eine neue Bundesraksverordnung betrifft den Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere Knochenfetten und anderen fetthaltigen Stoffen. Diese Maßnahme hak sich nach den Erfahrungen der letzten Monate als notwendig erwiesen, da die Interessenten, teilweise mit Erfolg, versucht hoben, die bisherigen Bestimmungen durch gering- fügige Umwandlungen der Fette usw. zu umgehen. Im ganzen bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen, namentlich, daß Knochen nicht verbrannt, vergraben oder auf andere Weise vernichtet, noch zu Dung- oder Futkerzwecken verwendet werden dürfen, außer zur Verfütterung an Kunde und an Geflügel in der eigenen Wirtschaft. Knochenfette aller Art sind den Kriegsausschüssen für pflanzliche und tierische Oele, Futtermittel aus Knochen dem Kriegsausschutz für Ersatzfutter anzu melden und auf Verlangen abzuliefern. Z Auslandsseife. Don amtlicher Seite wird darauf aufmerk sam gemocht, datz die aus dem Ausland eingeführte Seife genau so wie die im Inland hergestellte Seife im Kandel nur auf Seifenkarken abgegeben werden darf. Gänseschmalz als Finderlohn. Wir lesen in der „Königsberger Allgemeinen Zeitung" folgendes „zeitge mäßes" Inserat: „Damenhandtasche im Luisen-Theater am Sonntag (Nachmittags-Vorstellung) abhanden gekommen. Als Finderlohn wird auf Wunsch Gänseschmalz oder Fleisch ge währt." — Glücklicher Finder? — 100 jähriges Jubiläum des Skatspiels. Die Skatbrüder können, wie die „Dresdner Nach." melden, Heuer ein Jubiläum feiern; im Jahre 1817 erfand Rechtsanwalt Hempel in Altenburg das neue Kartenspiel. — Oschatz. Zur Bekämpfung der Not an Heizmaterial läßt der Stadtrat im Stadtwald frisch geschnittene Brennrollen in Posten von halben Metern an abgeben. Der halbe Meter kostet 8 M., für Brennästeß M. Grimma. Bei der Kasse der Königlichen Amtshaupt- mannschaft sind weiter folgende Spenden eingegangen. 1. (für das Rote Kreuz. 1000 M. Hoburger Ouarz-Porphyrwerke, A.-G., Röcknitz; 200 M. N. N.; 70 M. Ungenannt, Grimma: 200 M. N.N.; 40 M. Iagdgenossenschafk Bach-Rothersdorf 25 M. N.N., Grimma; 5 M. Erfurth, Großskeinberg; 10 M. Oberinsp. Fritzsche, Brandis; 1,80 M. Döge, Höfgen; 100M. N.N.; 2 M. Busch Göttwitz; 3 M. Gründel, Gornewitz; 20 M. Schulkinder zu Nepperwitz (von der Brennesselprämie); 120 M. Ungenannt; 20 M. Ungenannt (für abgel. Speck); 17,64 M. Kupfer, Neichen (für abgel. Speck); 3 M. Keßler, Wurzen (für verk. Golds.); 2 M. Kießling, Wurzen (für oerk. Golds.) , 30 M. N.N., Wurzen (für ausländische Goldmünzen) 75 M. Pfarrer Baltzer Belgershain; 200 M. Kirchfahrt Nei chen und Obernihschka (Oktoberfammlung); 75 M. Ortsaus schuß Belgershain; 250 M. Ortsausschuß Borsdorf (28. und 29. Rate); 25 M. Ortsaußschuß Grotzbuch (21. Rate); 50 M. Kirchsahr! Brandis; 29.50 M. Turnverein Kössern; 61.41 M. Kirchfahrt Beucha-Zweenfurth; 10 M. Pfarramt Gerichshain; 17.14 M. Gesangverein Otterwisch: 190 M. Gde. Püchau; 20M. Gd. Pöhsig; 25 M. Gde. Kleinpößna; 17.73M. Gde. Dornrei- chenbach;(inKriegsbetstund.gesamm.);40M.Gde.Seiferishoin; 50 M. Gde. Fuchshatn; Ablieferung der Skadtkassen: 35 M. Naunhof und 113.88 M. Nerchau; 30 M. Sammelst. Böhlitz- Colmen; 266.46 M. aus im Bezirke aufgestellten Sammel büchsen und zwar: 73.36 M. Obstausstellung zu Wurzen; 26.93 M. Kanzlei der Kgl, Amtshauptmannschafl, 76.30 M. Neichen: 10.05 M. Altenbach; 12 M. Pomßen; 3.10 Mk. Bach; 1.- M. Kaltenborn; 7 M. Oelschütz; 3.05 M. Thümm- litz; 3 M. Nemt, 10 M. Zeititz; 18 M. Schwarzbach u. Umg.; 20.62 M. Schönbach; 2.05 M. Tonndorf, 2.) für dos Vulgär. Rote Kreuz: 50 M. N.N. 2 M. Erfurth, Grobsteinberg; 10 M. Oberinsp. Fritzsche. Brandis; 50 M. N. N.; 25 M. Un genannt; 50 M. N.N., Grimma; 75 M. N.N., 20 M. aus Püchau; 5 M. Pfarramt Gerichshain, 3.) für den Türkische» Roten Halbmond: 50 M. N. N., Grimma; 10 M. Oberinsp. Fritzsches Brandis; 25 M. Ungen.; 2 M. Erfurth, Grohstein- berg; 100 M. N.N.; 71 M. aus Püchau; 5 M. .Pfarramt Gerichshain; 10 M. Iagdgenossenschaft Bach-Rothersdorf; 4.) für den Verein der SanitätShunde: 4 M. Oberinsp. Fritzsche Brandis; 10 M. N.N.; 1 M. Pötzsch Wurzen ; 20 M. Dr. Lommatzsch, Wurzen ; 20 M. Tretbar Grimma; 20 M. N. N. , 75 M. N. N.; 20 M. abgeliefert von der Allgem. Deutschen Lreditonstalt, Filiale Grimma- — Leipzig. Anläßlich des 60. Geburtstages Maz Klin gers Hot der Rat der Stadt Leipzig beschlossen, den gegenüber dem Besitztum des Künstlers liegenden Park „Kttngerhain" zu benennen, um damit die Wertschätzung zum Ausdruck zu brin gen, die Klinger von feiner Vaterstadt entgegengebracht wird. — Chemnitz. Professor Kellerbauer hier beging den fünfzigsten Jahrestag seines Einkitts in die Chemnitzer frei willige Feuerwehr. Die Verdienste des Jubilars um das säch sische, insbesondere das Chemnitzer Feuerwehrwesen sind all- genein bekannt. — Zittau. Der Schulbetrieb ist heute an sämtlichen höh eren Lehranstalten sowie in den Volksschulen und den gewerb lichen Schulen wieder ausgenommen worden. — Schleiz. Infolge der starken Kälte ist der städtische Gasbehälter so stark mit Eis behaftet, daß er fast unbeweglich ist und daher die Fernzündung nicht ausgeführt werden kann. Es ist deshalb bis aus weiteres die Straßenbeleuchtung hier eingestellt worden. 6in franLöllkcker Oberst als Gefangenenmöräer. Aus französischer Gefangenschaft sind kürzlich Kranken träger nach Deutschland zurückgekehrt und haben unter Eid übereinstimmende Angaben über zwei Vorfälle während der Champagne-Schlacht (Herbst 1915) gemacht, die in geradezu erschreckender Weise zeigen, daß auch in dem französischen Offizier- und Unteroffizierrock oft nicht Menschen, sondern Bestien stecken. Lassen wir den einen Zeugen selbst sprechen; er berichtet zunächst von der Er stürmung seines Grabens durch die Franzosen und fährt dann fort: > „Plötzlich kam ein französischer Korporal der Infanterie in Begleitung eines Gefreiten. Er sah die Löcher des Grabens und wetterte andauernd darauf los: „Die deutsche Schwobe werden heute alle kaputt gemacht, heute kommen wir durch, wir haben viele Divisionen noch hinten." Er kam mit dem Revolver auf uns zu und fragte, was wir für Landsleute seien. Ich rief sofort: »Pardon, wir sind Krankenträger." Darauf sagte er: »Gut, da habt ihr Glück, sonst würdet ihr auch kaputt gemacht." Der Korporal hieß uns dann mit ihm nach hinten zur Division gehen. Da gerade ein verwundeter deutscher Husarin der Nähe lag.batich, diesen lwchverbindenzu dürfen. Der Husar gehörte zu einer Schwadron, die als Verstärkung unserer Kompagnie in unseren Graben eingerückt war. Er war an der Hüfte schwer verwundet, die Gedärme hingen heraus. Auf meine Bitte, ihn verbinden zu dürfen, sagte der Korporal: „Es wird nichts verbunden, es wird alles kaputt gemacht." Zu dem Husar gewendet, fragte er, halb deutsch, halb fran zösisch sprechend: „Was bist du für ein Landsipann?" Der Husar, der schon am Sterben war, die Frage noch und antwortete, er sei von H . . . . . Darauf sagte der Korporal: „So, du bist auch so ein Dreckschwobi", zog sein Dolchmesser heraus und schnitt dem Husar von vorn die Kehle durch. Der Husar war dann sofort tot . . Der gleiche Zeuge erzählt dann weiter den folgenden Fall, der eine furchtbare Anklage gegen das französische Offizierkorps bildet: . . . „Alsdann folgten wir dem Korporal zum Regiments kommandeur. Als dieser uns sah, rief er den: Korporal zu. er solle uns ins freie Feld laufen lassen und uns zusammen schießen. Der Korporal bat hierauf, uns schonen zu dürfen, da wir schon einen französischen Verwundeten verbunden hätten und Krankenträger seien. Der Oberst schickte uns dann weg und rief uns noch „doedos" nach. Das Regiment hatte eine Nummer zwischen 200 und 300. Wir gingen dann weiter mit dem französischen Korporal. Ein deutscher Verwundeter, ein ganz junger Infanterist sollte sich uns anschließen: er hatte eine Verletzung an der Hand und konnte nicht so schnell wie wir aus dem Graben heraus und dem Korporal folgen. Als der Oberst dies sah, rief er dem Korporal zu, er solle ihn zusammenschießen. Der Korporal schoß hierauf auf etwa 5 Meter Entfernung von hinten auf den jungen Infanteristen, so daß derselbe sofort umfiel. In diesen, Augenblick kam ein französischer Infanterist hinzu: als er sah, daß der deutsche Infanterist noch nicht tot war, drückte er die Mündung seines Gewehrs ganz nabe an den Kopf des Deutschen heran und gab einen Schuß ab. Sofort war der Kopf des Deutschen zerschmettert; das Gehirn hing vollständig heraus . . Von einer Armee, die auf der sittlichen Höhe steht wie die deutsche und in solch festgefügter Disziplin ist, kann man unmöglich verlangen, daß sie nach dem Grund satz „Auge um Auge, Zahn um Zahn" wehrlose französische Gefangene ebenso behandelt. Dagegen müssen Vorkomm nisse dieser Art uns in dem Willen bestärken, Vergel tungsmaßregeln, soweit sie nach unserm Empfinden an wendbar sind, mit straffer Hand und so scharf wie nur möglich durchzuführen, damit der erwünschte Erfolg erreicht wird. Die französischen Kriegsgefangenen, die darunter zu leiden haben, wie z. B. die jetzt in der Armeezone arbeitenden, mögen sich bei ihren schuldigen Kameraden, insbesondere diesen Offizieren bedanken. Oer Krieg. Mit Ausnahme von Erkundungsvorstößen und Bor postengeplänkeln ist von sämtlichen Kriegsschauplätzen nichts zu melden. Ver äeutfcke GeneraMabsberiM. «rotze- Hauptquartier, 19. Februar. Westlicher Kriegsschauplatz. An den meisten Stellen der Front herrschte starker Nebel, der die Tätigkeit von Artillerie und Fliegern ein- schränkte und nur Erkundungsoorstöße zuließ. — An der Wachsamkeit unserer Grabenbesatzungen scheiterten zahl reiche Unternehmungen des Feindes; unseren Erkundern gelang eS, mehrere Gefangene einzubringen. Östlicher Kriegsschauplatz. Nichts Wesentliches. Macedonische Front. Borpostengeplänkel und ver einzeltes Artilleriefeuer. Zwei feindliche Flugzeuge wurden abgeschoffen. Der Erste Generalauartiermeister Ludendorff. Wien, 19. Februar. Der amtliche Heeresbericht meldet erhöhte Tätigkeit der italienischen Artillerie und erfolgreiche österreichische Patrouillenunternehmungen. Der O Koot Krieg. Das norwegische Blatt „Jntelligenssedler" schreibt, daß der deutsche Unterseekrieg seinen Gang gehe. Von englischer Seite sei zwar hervorgehoben worden, daß Maß regeln getroffen seien, welche die deutschen U-Boote in Wirklichkeit unschädlich machen und die Wirkung deS deutschen Unterseekriegs auf dasjenige Maß beschränken würden, das er vorher gehabt habe. Bisher aber hätten diese Maßregeln keine volle Wirkung gehabt. Eine Menge neutraler Schiffe fei auS der Fahrt nach kriegführenden Ländern herausgezogen worden und läge im Hafen. Trotzdem Mten die Deutschen einen beträchtlichen Teil der neutralen Tonnage vernichtet und von feindlichen
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