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Nachrichten für Naunhof : 24.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id178785101X-191701249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id178785101X-19170124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-178785101X-19170124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Nachrichten für Naunhof
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-01
- Tag 1917-01-24
-
Monat
1917-01
-
Jahr
1917
- Titel
- Nachrichten für Naunhof : 24.01.1917
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zulagen an oie BMtsicyuueyrer uno .leyrermnen Sorge zu tragen. ) Budapest, 22. Jan. Wie der „Az Est" erfährt, beabsichtigt der ungarische Handelsminister Baron Johann Harkanyt, sein Amt niederzulegen. Der Minister ist ermüdet und hat dieser Tage einen kurzen Urlaub angetreten. Die Geschäfte des Handelsministeriums werden provisorisch von dem Finanz minister Johann Telszky mahrgenommen. Basel, 22. Jan. Das Mailänder Blatt .Sera' meldet, daß im nächsten März eine neue große Kriegsanleihe begeben werde, die unter dem Namen Friedensanleihe lanciert werden soll. Stockholm, 22. Jan. „Rietsch" meldet aus Tokio: Die javanische.Regierung trat offiziell den Beschlüssen dec Pariser Konferenz bet unter oem Vorbehalt, daß allen teil nehmenden Staaten jener Konferenz das Recht eingeräumt wird, die Beschlüsse je nach den Verhältnissen und der Rechtslage der betreffenden Lander zu erweitern oder einzu schränken. Christiani«, 22. Jan. „Verdens Gang" schreibt zur Er richtung eines Zentralbefrachtungskontors der Alliierten, daß die Vorteile, die die Entente hierdurch durch niedrigere Frachten nach den alliierten Ländern herbeizusühren bezwecke, auf Kosten der Neutralen erreicht werden würden, die dafür höhere Frachten nach neutralen Ländern bezahlen müßten. Madrid, 22. Jan. Der Marineminister dementiert die Nachricht über dir Ankunft des spanischen Unterseebootes „Isaac Peral" in Dänemark. Das Unterseeboot! befinde sich noch auf einer amerikanischen Werft, von wo es sich direkt nach Spanien begeben werde. Madrid, 22. Jan. Als versenkt werden gemeldet die norwegischen Dampfer „Gaea" (1002 Tonnen) und „Espe- ranca" (4428 Tonnen), der spanische Daumier „Valle" (2365 Tonmn) und der französische Dreimaster „Louis Josephe". SäckÜlcke uv6 kokale Mitteilungen. Naunhof, 23. Januar l917. Merkblatt für den 24. Januar. Sonnenaufgang 7^ ij Mondausgang V. Sonnenuntergang U Monduntergang 6" N. Bo« Weltkrieg IVIS 1«. 24. 1. 1918. Seeschlacht in der Nordsee nordwestlich von Helgoland. Die Engländer verlieren einen Schlacht kreuzer und drei Torpedozerstörer. Der deutsche Panzerkreuzer .Blücher" gesunken. — 1916. Österreichisch-ungarische Truppen besetzen Skutari und Podgorica. — Bei Kut el Amara er leiden die Engländer eine schwere Niederlage: die Türken finden 3000 tote Engländer auf dem Schlachtfelde. 1712 Friedrich der Große geb. — 1732 Französischer Schrift- steiler Caron de Beaumarchais geb. — 1749 Englischer Staats mann Fox geb. — 1776 Schriftsteller Ernst Theodor Amadeus Hoffmann geb. — 1798 Dichter Karl o. Holtei geb. — 1867 Romanschriftsteller Ernst Zahn geb. - 1883 Komponist Friedrich o. Flotow gest. — 1916 Annahme des englischen Wehrpsiichtgesetzes im Unterhause in dritter Lesung. Q Warnung vor dem Bezug von Lebensmitteln aus dem Auslande. In den neutralen Ländern, besonders Holland und Dänemark, hat sich seit Monaten ein schwung hafter Handel entwickelt, der sich mit det Versendung von Lebensmitteln in Postpaketen an private Besteller in Deutschland befaßt. Verlockende Inserate, in denen Butter, Eier, Fleisch. Speck usw. angeboten werden, erscheinen in deutschen Zeitungen und finden nur zu willige Beachtung. Das deutsche Publikum kann nicht dringend genug davor gewarnt werden, sich auf diese Anpreisungen einzulassen und zwar aus folgenden Gründen: auf der einen Seite find viele der Firmen, die die Waren anbieten, einfach Schwindelgeschäfte. Sie verlangen von den Bestellern die vorherige Einsendung einer An zahlung und lasten nichts mehr von sich hören, sobald sie das Geld erhalten haben. Auf der anderen Seite können die Lebensmittel, selbst wenn ste richtig abgeschickt werden, nicht in die Hände der Besteller gelangen, denn, soweit es sich um zentralisierte Waren handell (Butter, Käse, Eier, Margarine, Schmalz, Hülsen früchte, Fleisch und Fleischwaren, Heringe, Kaffee, Tee, Kakao, kondensierte Milch), muffen die mit der Durch führung der Zentralisierung beauftragten Gesellschaften der ihr vom Gesetz übertragenen Pflicht genügen und die aus dem Auslande kommenden Lebensmittel mit Beschlag be legen, auch wenn es nur die geringen Mengen eines Post paketes find. Die Entschädigung, die der Besteller dann erhält, bleibt meist unter dem der ausländischen Firma be zahlten exorbitanten Preise. Auf jeden Fall hat also das Publikum, das sich auf privatem Wege Lebensmittel aus dem Auslande beschaffen will, nur Schaden davon. Wer sich vor diesem Schaden bewahren will, wird gut tun. den ausländischen Anpreisungen keinerlei Beachtung zu schenken. — Naunhof. Gestern den L2. dürfte wohl bei uns der kälteste Tag während der jetzigen Kölkeperiode gewesen sein, denn das Thermometer zeigte morgens um 7 Uhr ein Minus von 17 Grad 6. Sonderbarerweise soff im Gebirge die Kälte nicht einmal diese Höhe erreicht haben, da beispielsweise im Tal des Fichtelgebirges gestern bloß 5 Grad und auf der Höhe des Fichtelberges 10 Grad Kälte verzeichnet wurden. Der herrliche Sonntag im goldenen Sonnenglanz, lockte so manchen Stuben hockerin die so seltene Winterlandschaft hinaus, die Rodelbahnen waren überfüllt von fröhlicher Jugend; doch hat der gestrenge Herr nicht für jeden ein freundliches Gesicht, und wenn wir an unsere Feldgrauen draußen denken, die sich mit dem eisigen Frost nicht so leicht befreunden können und Entbehrungen man cher Art zu überwinden haben, überkommt uns ein Schauer, der die richtige Freude, selbst im güldensten Sonnenglanz, nicht aufkommen läßt. Der Winter hat wie alles im Leben seine Licht- und Schattenseiten, wohl dem, der es zuwege bringt ollen Unbilden zu trotzen. -Jubiläums-Brotkarte Diese Woche steht unter der Herrschaft der hundertsten Brotkarte. Durch hundert Wochen hindurch ist sie uns eine treue Lebensgefährtin, und sei ihr, so sei zu bemerken,besonders hoch angerechnst, daß ste uns, im Gegensatz zu den anderen, nach ihrem Dorbilde enstandenen Lebensmittelkarten, so gut wie nie im Stich gelaffen hat. — Strümpfe für Bedürftige. Wie die Reichsbeklstdungs- stclle mitteilt, stehen ihr in nächster Zeit größere Posten von grauen Männersocken, grauen Frauenstrümpfen und schwarzen und grauen Kinderstrümpsen zm Verfügung. Diese Strümpfe sollen durch die Kommunalverbände der bä>ürftigen Bevölke rung zugeführt werden. (U. 1.) Soweit Rübenliefsranlen die ihnen von den Roh zucker- und Weißzuckerfabriken auf Grund der Verordnung vom 5. Okt. 1916 zurückgelieferten Trockeuschnitzel, Melafft- trockenschnitzel und Steffenschnitzel nicht in ihrem eigenen Mirt- schafirbetriebe verwenden, haben ste, wie durch „M. T. B." mitgetetlt wird, diese der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Abteilung zuckerhaltige Futtermittel, Berlin 35 (Potsdamerstr. 30) zum Preise von 12 Mk. für 50 KZ aus- schließlich Sack frei Waggon Verladestation anzubieten, damit ste der Allgemeinheit zugute kommen. o Abfindungssummen für wieder heiratende Krieger- Witwen. Witwen, denen auS Anlaß deS gegenwärtigen Krieges Kriegswitwengeld gewährt ist, können im Falle ihrer Wiederverheiratung unter gewissen Voraussetzungen eine einmalige Abfindungssumme bis zur Höhe von '/» des! dreifachen Betrages der Kriegsoersorgung erhalten. Anträge sind an die örtlichen Fürsorgestellen oder an die Ortspolizeibehörde zu richten. 4- Für die nächste Zeit sind weitere Änderungen im Eisenbahnbetrieb zu erwarten. Infolge des stark an gewachsenen Güterverkehrs läßt die Eisenbahnoerwaltung vom 23. Januar ab noch eine Reihe von Schnoll- und Personen zögen ausfallen. Ferner ist in nächster Zeit erforderlich, eine Reihe von Gütern von der Eisenbahnbeförderung zurückzustellen. ES wird daher allgemein empfohlen, bei beabsichtigter Auf gabe von Gütern sich vorher bei den Annahmestellen zu erkundigen, ob sie entgegengenommen werden können. Für besonders dringliche Güter, sowie für Militärgut und Prioatgut für die Militärverwaltung wendet sich der Ab sender am besten an die für den Verladeort zuständige Linienkommandantur. 4- In Zukunft soll das Handgepäck der Reisenden untersucht werden können. Die Behörden haben ferner die Postämter angewiesen, in denjenigen Kreisen, in denen Ausfuhrverbote bestehen, Sendungen, die offensichtlich Speisefett irgendwelcher Art enthalten, von der Post beförderung auszuschließen. Derartige Speisefette können, da sie der Verkehrs- und Verbrauchsregelung entzogen worden sind, ohne Entschädigung für die Kommunal verbände enteignet werden, außerdem setzt sich der Ver sender der Bestrafung aus. Die Polizeibehörden sind be rechtigt, das Handgepäck der Reisenden auf solche Gegen stände untersuchen zu lassen, deren Ausfuhr verboten ist. Derartige Untersuchungen werden außerhalb der Bahnhöfe auf den zu dem Bahnhof führenden Zufuhrstraßen und auf den Bahnhofsvorplätzen oorgenommen werden. In besonderen Ausnahmefällen sind aber solche Untersuchungen auch auf den Bahnhöfen selbst zuzulasten. o Die Beschränkung der Einfuhr. Eine Verordnung des Bundesrats vom 16. Januar 1917 bestimmt, daß künftig die Einfuhr aller Waren über die Grenzen des Deutschen Reiches nur mit Bemilligung der zuständigen Behörde ge^ stattet ist. Die Einfuhr ohne Bewilligung gilt als Schleich handel und ist demgemäß mit Geldstrafe und Beschlagnahme der Ware bedroht. Der Reichskanzler kann anordnen, daß die in Beschlag genommenen Waren der Heeres- und Marineverwaltung oder gemeinnützigen Stellen oder Ge sellschaften, die der Versorgung des deutschen Volkes während des Krieges dienen, zum Kauf anzubieten sind. Ausnahmen vom Bewilligungszwang können nur vom Reichskanzler gestattet werden. Solche Ausnahmen allge meiner Art find in der Ausführungsverordnung enthalten; danach werden die Zollbehörden ermächtigt, ohne Be willigung zuzulaffen: 1. Gegenstände deS eigenen, per sönlichen Gebrauches der Reisenden oder Zuziehenden, Muster und Proben, Materialien zum Bau u. a. m. Aus genommen sind jedoch Edelsteine und echte Perlen sowie mit Edelsteinen oder Perlen besetzte Gegenstände im Werte von mehr als 20V Mark, auch wenn sie als Schmuck auf der Person getragen werden. 2. Die Einfuhr von Gegen ständen im kleinen Grenzverkehr für die Bewohner der Grenzbezirke. 3. Die Einfuhr in einem bestehenden Ber- edelungs- sowie im Ausbesserungs- und Rückwarenver» kehr: ausgeschloffen sind wiederum echte Perlen und Edel steine. 4. Kriegs- und Zioilgefangenensendungen, die an die Gefangenenlager ausgehändigt werben. 6. Liebes aabensendungen, die für deutsche Truppen oder für das Rote Kreuz gespendet werden. 6. Prisengut, Militärgut und Privatgut der Militärverwaltung. 7. Dienstgegen stände für die diplomatischen Vertreter fremder Regie rungen. 8. Postpaketsendungen auf Grund konsularische Ausnahm «scheine. Die neue Regelung tritt sofort in Kratt, / 0 Keine ^riefe mit Gold- und Silberfachen noch Aer Türkei. Neuerdings gehen häufig Briefe aus Deutsch land in der Türkei ein, die Gold- oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände enthalten. Da das Einlegen von Goldwaren — für die auch ein deutsches Ausfuhrverbot besteht — sowie von Silbersachen usw. in Brtefsendungen durch die türkische Gesetzgebung verboten ist, hat die Postoerwattung an- georbnet, daß Briefsendungen mit solchem Inhalt nach dem Aufgabeort zurückgesandt werden. — Zweck- Verbesserung de- Postverkehrs mit den Ge fangenen in der französischen Armeezone ist die Beschaffung der notwendigen Unterlagen erforderlich. Der Landesausschuß vom Roten Kreuz bittet daher die Familien von Gefangenen, die von den Franzosen in der Kriegszone zurückgehalten werden und an die unter der Adresse „Bureau de Renseignemenks Paris" geschrieben werden soll, um Einsendung einer Originalkarle des Gefangenen, auf der die jetzige Adresse des Gefangenen an gegeben ist, an die Auskunftsstelle vom Roten Kreuz Dresden, Taschenberg 3, oder an die Auskunftsstelle vom Roten Kreuz, Nachrichtenstelle für Verluste im Felde in Leipzig. Roßplah 11. Außer den genauen Personalien des Gefangenen wird gebeten, auch Tag und Ork der Gefangennahme anzugeben. Neue Wege der Goldsammlung. Die Eingänge an Goldmünzen bei den Reichsbankanstalten lassen mehr und mehr nach. Man nimmk aber an, daß immer noch erhebliche Beträge zurückgehalten werden, namentlich von der ländlichen und kleinstädtischen Bevölkerung. Ilm auch diese Goldmünzen für die Reichsbonk zu gewinnen, hat der preußische Minister des Innern und der preußische Unterrichtsminister den preußischen Regierungspräsidenten ein neues Verfahren empfohlen. Bei den Vorständen der Landgemeinden und Gutsbezirke sowie der kleineren Städte sollen Urkunden nach dem Entwürfe von Prof. Kampf aufgelegt und durch sämtliche Haushaltungsoorstände der Gemeinde unterzeichnet werden. Die Unterzeichner versichern darin in feierlicher Form, daß ste ihre Goldmünzen abgeliefert haben. Die Urkunden werden mit den Unterschriften an den Stellen für die amtlichen Bekanntmachungen ausgehöngk. Nach Ablauf einer angemessenen Frist sollen die Namen der Gemeinde- Mitglieder in der Urkunde vermerkt werden, die ihre Unterschrift endgültig verweigern. Zur Erinnerung werden die Urkunden mit den gesammelten Unterschriften der Ortschronik etnverleibt. Solche, die den Besitz von Goldmünzen bisher abgeleugnet haben, sollen dadurch Gelegenheit erhallen, das Gold unauffällig «bzu- führen, sei es, daß der Pfarrer oder Lehrer das Gold bei Ge legenheit von Hausbesuchen an sich nimmt, sei es, daß sie oder andere Vertrauensmänner sich bereiterktären, die Goldmünzen jederzeit, insbesondere auch abends, entgegenzunehmen. — Sehr nachahmenswert! ch Das Kgl. Konsistorium hat beschlossen, daß mit Rück sicht auf den Mangel an Kleiderstoffen sowie auf die Knappheit an Arbeitskräften in diesem Jahr von der Beschaffung beson- derer Kleidung für die Konfirmation ganz abzusehen sei. In Anbetracht der Kriegszett genüge es vollauf, wenn Konfir manden in ihren bisherigen Sonntagskleidern zur Konfirmation gehen. ch Das Eiserne Kreuz 1. Klasse in der Deut schen Turnerschast. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse in der Deutschen Turnerschast erhielten außer den bereits bekanntge gebenen 736 Mitgliedern weiter in den letzten zwei Monaten über 250 Turner, sodaß die deutsche Turnerschast nunmehr über 1000 Ritter des Eisernen Kreuzes 1. Klasse in ihren Reihen zählt unter rund 50 000 Rittern des Eisernen Kreuzes 2. Klasse. - s- Ein zeitgemäßes Geschenk. Der Vorschuhoerein der mittelschlesischen Stadt Waldenburg Kat der dortigen Stadt verwaltung vier Milchkühe geschenkt. Die von den Tieren täg lich gewonnenen 40 bis 45 Liter Vollmilch verteilt die Stadt nach der Bestimmung der Geschenkgeber an 120 schwächliche Schulkinder, die nach sechs- bis achtwöchiger Milchkur von t 20 anderen Kindern abgelöst werden sollen. — Königsreise nach Leipzig. Se. Mai. der König beabsichtigt, am Freitag, den 2. Februar, der Stadt Leipzig einen Besuch zu machen. Nach dem hierfür ausgestellten Plan erfolgt die Ankunft in Leipzig, Hauptbahnhof, vormittags in der 9. Stunde. Es findet kein Empfang statt. Der König wird das Friedrich-August-Kinderschutzhaus, die Chtrurigische Klinik derllmversität, das Augusteum, dis Frauenhochschule, ein Lazarett und einige Veranstaltungen besuchen und gegen ^9 Ilhr abends die Rückreise nach Dresden antreten. — Die Verschmelzung der Leipziger Straßen bahnen. Die Leipziger Stadtverordneten haben einer Rats vorlage zugestimmt, welche verschiedene wichtige Aenderungen im Leipziger Straßenbahnwesen vorsieht. Künftig werden die beiden nebeneinander bestehenden Straßenbahnunternehmungen, die Große Leipziger Straßenbahn, „Die Blaue", und die Leip ziger Elektrische Bahn „Die Rote", zu einer Gesellschaft, der Großen Leipziger Straßenbahn - Aktiengesellschaft ver schmolzen. Dieser ist städlischerseits die Betriebskonzession ver längert worden. Der bisherige Einheitsfahrtarif von 10 Pfg., der sich in Leipzig sehr bewährt und es der Großen Leipziger Straßenbahn ermöglicht hat, stets ansehnliche Dividenden für ihre Aktionäre auszuschütten, wird auch künftig beibehalten. Leipzig. Als ein gefährlicher Mensch hat sich der Pro kurist Schmitts in einem hiesigen ersten Zigarrenhause entpuppt. Der ungetreue Beamte hat seiner Firma in verhältnismäßig kurzer Zeit etwa 40 000 Mark unterschlagen. Er wurde ver haftet. In seinem Besitze wurden noch über 20000 Mark nor- gefunden. — Leipzig. In der Bornaischen Straße kam ein sechs jähriges Mädchen in der elterlichen Wohnung mit einem Lichte einer Zelluloidpuppe zu nahe, die sofort in Brand geriet. Das Feuer griff schnell um sich, so daß einige Wirkschaftsgegenslände Kleidungsstücke und ein Federbett verbrannten. Das Feuer wurde von Hausbewohnern gelöscht. — Bitterfeld. Auf dem Rausiner Rittergut, wo etwa t OO Schweine bis zu 3 Lentner untergebrocht sind, wurden vier Rasse-Zuchtschweine an Ort und Stelle abgeschlachtet und ge stohlen. - Die Polizei in Altenburg hat in einem Nachbardors einen guten Fang gemacht. Es waren dort nämlich Frauen in den Verdacht geraten, Brote gestohlen zu haben. Bei der Haus suchung war anfänglich nichts zu finden. Endlich kam der Wachtmeister an ein Bett, worin ein kleines Mädchen lag. „Warum liegst Du denn im Bett?" fragte teilnehmend der Mann des Gesetzes. „Weil ich krank bin", lautete die Ant wort. „Nun siehe doch einmal aus", sagte daraus der Wacht meister. „O, ich kann nicht", erwiderte das Mädchen. „Na warte", meinte hierauf der Polizist, „ich will Dir Kelsen". Mit diesen Worten hob er das Kind aus dem Bett, und untersuchte letzteres genau, wobei er entdeckte, daß aus der Matratze ein Dutzend Brote verborgen waren. - Zwickau. Der Rat Hai beschlossen, einen Teil der schönen Ekadkparkanlagen für die Kriegswirtschaft nutzbar zu machen, und zwar sollen verschiedene Rasenschmuckflächen in Gemüsefelder umgewandell werden. — Oberplanitz b. Zwickau. In der hiesigen Transfor matorenanstalk ist der Hahn des Oelbehälters geöffnet und für 600 Mk. Oel zum Weglaufen gebracht morden. Als Täter ist ein früherer Wärter ermittelt und an die Staatsanwaltschaft Zwickau abgesiesert worden. —Heinewalde. Die beschlagnahmten ChrWollen.die in der Weihnachtswoche in einer hiesigen Bäckerei hergestellt wor den waren,sind deshalb von der Königlichen Amtshauptmann schaft an die Besteller wieder freigegeben, weil diese als Buße eine ansehnliche Menge Fett für die Schwerarbeiter zur Ver fügung stellen. Die Fettabtieferung mußte in jetziger Zeit der Behörde allerdings wertvoller erscheinen, als die Wegnahme des Gebäcks, zumal auch die gerichtliche Bestrafung hierdurch nicht berührt wird. Volk» un<t * Mineralöle und Kerzen. Vom 21. d. M5. ab ist die Bewirtschaftung von mineralischem Roköl und allen bei seiner Verarbeitung anfallenden Erzeugnissen (z.B. Schmieröl, Gasbl. Solaröl, Rückstands! Paraffin, Olgoudron, Hartpech, Weich- vech, Petrolkoks allein und in Mischungen) sowie Erdwachs. Kerzen und Kerzenersadmitteln in die Hände der Kriegs- schmierölgesellschaft m. b. H. in Berlin gelegt. Ihr sind so- wohl die aus dem Auslande eingcführten. wie die im Jn- lande vorhandenen und erzeugten Waren der bezeichneten Art anzuzeigen und auf Verlangen zu liefern. Wird die Lieferung verweigert, so erfolgt Enteignung. Nicht unter den eben geschilderten Anzeige« und Lieferungszwangfallen Mineral- öle. die bei plus 15 Grad Celsius ein spezifisches Gewicht von nicht über 0,825 einschließlich haben (Gasolin, Benzin, Petroleum). Rohstoffe zur Kerzenherstelluns dürfen von der Kriegs- schmteröl-Gesellschaft m. b. H. nur mit der Auflage abge geben werden, bah ste lediglich zu diesem Zwecke verwendet werden. Außerdem hat die Krieasschmierol-Gesellschaft die Kleinverkaufspreise oorzuschreiben, die für die Kerzen auf den Packungen anzugeben sind. Die Kerzenpackungen müssen an der Außenseite deutlich lesbare Angaben über Namen, Firma und Ort der gewerblichen Hauptniederlaffung des Herstellers, den KleinverkaubwreiS für die ganz« Packung und für die
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