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Nr. 20. Nr. 21. 23. 24. 25. «mm g«igne diesem Ät-rn denen dem G diese« sich 'i ftem>sct pflichtig d'er in masiza bämni in der nicht r AmisA Kinder neben weiden erreicht Ebeqai Eltern nicht zu erz Nr. wahnwitzige Wuth bei den Armeniern mw verleitet den tollkühnsten Thaten, wie vorige Woche, wo unbel^ 50 Armenier mit Revolvern nnd 'Dynamitbomben in d" Ottomanische Bank in Konstantinopel eindrangen, die habenden türkischen Offiziere nnd Soldaten in der niedermachten und deren Köpfe den herbeieilenden Tin^ znwarfen. Dabei schleuderten die Armenier, um ihre M"' zu zeigen, aus der Bank einigo Dynamitbomben indicE stehende Volksmenge, nnd erklärten, daß sie die ganze manische Bank in die Luft sprengen würden, wenn E' nicht freier Abzug nach dem Auslande gewährt würde, b, die Schätze der Bank und die werthvollen Bankgebäudc retten, wurde von dem Sultan den Armeniern auch E Abzug bewilligt. In Konstantinopel kann also gegcimE ein Hanfe verwegener Kerle unter Ilmständen ganz straft die größten Verbrechen verüben!!! Sind dies nicht E stände, die einer jeden Staats- nnd Rechtsordnung sprechen!! — Da sollten die Großmächte doch darüber werden, die ganze türkische Regierung in direkte VornE schäft zu nehmen und dein Sultan und allen seinen - l amten vorschreiben, was sie im Interesse der Ordnung der Menschlichkeit zu thuu uud zu lassen haben. ThaE ist anch, daß die türkische Polizei auch dem türkischen Ms gegenüber ohnmächtig ist, denn die türkischen EinwolM, haben Hunderte von armenischen Familien, welche an d" Angriffe ans die Bank gar nicht betheiligt waren, überfa"s nnd abgeschlachtet, auch ihre Lädeu uud Häuser geplinst^ Ein Staat mit solchen Anständen muß mindestens »E strenge Aufsicht der Großmächte kommen, denn eigene zur Existenz besitzt die Türkei schon lange nicht mehr. 26. 27. 28. 29. S sittigt w ich Nsdi löm.-kc üisn«u 'n Au, (2325.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1896^97. S. 661. (2326.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1896 97. S. 666. , . (2327.) Gesetze betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichshceres nnd des Auswärtigen Amtes, sowie der Reichs-W' und Telegraphenverwaltnng. S- 668. (2328.) Verordnung, betreffend die Einführung der deutschen Militär-Strafgesetze in den Afrikanischen Schutzgebieten. S. 669. (2329.) Verordnung, betreffend das strasgerichtliche Verfahren gegen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen. S. 670. (2330.) Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Großherzogthum Luxemburg über den Verkehr mit Branntwein. S. 676. (2331.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Genehmigung eines revidirten Abgabentarifs für den Kaiser-Wilhelm-Kanal. S. 681. (Nr. 2332.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. S. 685. (Nr. 2333.) Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse des Landesbeamten in den Schutzgebieten. S> 691. (Nr. 2334.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirthschaftsgcnossenschaften vom 1. Mai 1889, sowie den Geschäfte betrieb von Konsumanstalten. S. 695. (Nr. 2335.) Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. S. 698. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht hier aus. Wilsdruff, den 31. August 1896. Der B ü r g e r m e i st e r. I. V. Gserne. Der Stadtrath I V kiovnne. Der Stadtgemeinderath. I. V. Goerne. in ! scim und schic! llmr ist d verli nnd Aull NIN schar der „No Fürs der I Nuß in d Dipl Die storb russis des entge schlie linge die ä Kais Dies viel zwar sich nach ziehe, Rede seiner Mini kenne ausw Bahr Kaise traue nach nnd! stand, L Press' liche i - ol schreit Borw nicht Wärt Was bei § Kams geben heute heute tich n um, Fahw bespri der § die R wir >) Hals! wir , den ( vou < N'ssisc lNschi L Heger Maric des K kniserl auf d Saal, zeicher zwei s auf t Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, denen durch die Truppenübungen in hiesiger Flur Schäden entstanden sind, wollen ihre Ansprüche auf deren Vergütung bis Sommbenö, den S. dieses Monats anher geltend machen. Wilsdruff, am 2. September 1896. Bekanntmachung. Bei den Ernte- und Feldbestellungsarbeiten sind mehrfach Abstecknngspfähle und Signale der abgesteckten Staatseisenbahnlinie Wilsdruff-Nossen angeackert und ihrcr genauen Lage gebracht worden. Unter Hinweis auf die Bekauntmachuug vom 20. Alai d. I. werden die betheiligten Grundstücksbesitzer und Pächter zur größten Schonung der Pfähle mmüB widrigenfalls sie sich der Anzeige behufs Bestrafung zu gewärtigen haben. Wilsdruff, am 1. September 1896. Der B ü r g e r m e i st e r. I. V. Gsevne. Bekanntmachung. In jüngster Zeit sind wiederholt Verunreinigungen des am Grundstücke des Herrn Handelsmanns Busch, Zellaerstraße, befindlichen Brunnens vorgekommeu. Wer die Verun reiniger bei uns dergestalt zur Anzeige bringt, daß dieselben gerichtlich belangt werden können, erhält eine »«ivkunux von 20 M mit zugesichert. Wilsdruff, am 2. September 1896. Tagesgefchichte. Die Lage des reichsläudischen Bauernstands läßt Manches zu wüuscheu übrig, wie u. A. aus der nehmenden Verschuldung desselben — es giebt ganze ss' meinden, die in die Hände von Wucherern gerathen — und namentlich auch daraus hervorgeht, daß Laudorte mehr nnd mehr zu Guusten der Industrie^"', entvölkern. Zn den im übrigen Deutschland zu tretenden Ursachen des allgemeinen Rückganges der der Laudwirthschaft tritt hier noch der besondere hinzu, daß der früher uugcmein einträglich gewesene TabM ban wegen ungenügender Nachfrage mehr und mehr zch'" geht. Unter diesen Umständen findet der unlängst gegrinst^ Bauernverein, vorausgesetzt, daß er sich von konfeinE' Sonderbestrebungen fernhält, ein dankbares Feld der AN . samkeit. Nach den vom Bezirkspräsidenten des Unteren, genehmigten Statuten stellt sich der Verein die geistige". wirthschaftliche Hebung seiner Mitglieder zur Aufg'^ Zu diesem Zwecke will er den Familiensinn pflegen, w Wort nnd Schrift belehrend wirken, den Absatz landim schaftlicher Produkte erleichtern, den Wucher und die ' wüchse des Zwischenhandels beseitigen und bessere dingnngen auf dem Gebiete des Versicherungswesen^ ^ streben, überhaupt Einfluß auf alle gesetzgeberischen nahmen, soweit sie landwirtschaftliche Jutereffen hcrm> zu gewinnen suchen. Ferner beabsichtigt der Verein 1/ Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren und Schicd^ge bei Zwistigkeiten zwischen Mitgliedern einzurichten. Auf den Glanz der Wiener Kaisertage, der den ginn der russischen Kaiserreise nmwob, ist der Vw , eines jähen Todes gefallen. Der Leiter der au^M Angelegenheiten des russischen Reiches, Furst Lobano , ZUM 2. September 1896. „Des Flammenstoßes Geleucht' facht an, Der Herr hat Großes an uns gethan. Ehre sei Gott in der Höhe!" In diesem Sinne, mit dem vor 26 Jahren einer der edelsten deutschen Sänger die Großthaten Gottes au unserem Volke pries, soll auch in diesem Jahre die Gedächtnisfeier des Sedantages von Alt-Deutschland begangen werden. Solch' ein Siegestag mit solchen Folgen wie dieser, er gehört als der köstlichsten Stücke eines zu dem geistigen Reichthum unseres Volkes nnd soll anfbewahrt bleiben in seinem Gedächtniß für alle Zeit. Die erste Wiederkehr des 2. September im Jahre 1871 ging im Ganzen ohne Sang und Klang, jedenfalls ohne gemeinsame nationale Feier vorüber. Da kam im Sommer 1872 von einer Vereinigung patriotischer Männer in dem kleinen Städtchen Langenberg bei Elberfeld ein Aufruf zu einem Nationalfeste am 2. September zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges 1870/71 und die Wiederaufrichtung des deutschen Reiches. Dieser Aufruf wurde in allen deutschen Gauen mit Freuden aufgenommen und fand in Städten und Dörfern begeisterte Anerkennung. So wurde denn zuerst am 2. September 1872 die Sedan feier allgemein als Volksfeier, als Schulfeier, als kirchliche Feier begangen uud hat nunmehr im Laufe der 25 Jahre das volle Bürgerrecht bei uns erworben. Ihren Höhepunkt hat sie wohl im vorigen Jahre erreicht, als bei dem fünf undzwanzigjährigen Sieges - Jubiläum die herrlichsten nationalen Volksfeiern in Nord und Süd des deutschen Vaterlandes stattfandeu. Mögen nun in diesem Jahre, dem ersten des zweiten Vierteljahrhnnderts, die Wogen der Festfeiern nicht so hoch gehen, mag die nationale Be geisterung nicht in so lauten und Hellen Tönen an den Tag treten, so offenbart uns doch der 2. September wieder die Tiefe des nationalen Sinnes, von dem All-Deutsch land, trotz Neid und niedriger Gesinnnng äußerer und innerer Feinde, doch beherrscht wird. Die deutschen Städte und Dörfer werden sich die nationale Volksseier des 2. Sep tember nicht mehr nehmen lassen, sondern werden sicher Jahr für Jahr weiter pflegen das Andenken an die sieg reichen Thaten der Väter. lind wir freuen uns über diese Festfeier, über diesen Aufschwung einer patriotischen Gesinnung, der uns aus der Enge des Alltagslebens und dem Druck der Mittel mäßigkeit hinaufhebt auf die Höheu großer Erinnerungen. Ach, daß wir nimmermehr die große Zeit vergäßen! Ach, daß wir der wunderbaren Fügungen Gottes eingedenk uns allzeit derselben dankbaren Herzens würdig erwiesen! Was war's denn, daß damals Jungdeutschland getrosten Muthes singen konnte: „Lieb Vaterland, magst ruhig sein!"? Was gab dem deutschen Heere den Sieg? Was sollen wir lernen aus jener Zeit? Vier Gedenksteine sind's auf dem Wege von Sedan, die mahnend für zukünftige Tage dem Wanderer cntgegen- ragen. Auf dem ersten steht geschrieben: „Fürchtet Gott"; auf den: zweiten: „Ehret den König"; auf dem dritten: „Thut Ehre Jedermann"; ans dem vierten: „Habt die Brüder lieb." Gottesfurcht, Königstrcue, Ehrgefühl, Einig keit — das sind die vier Gedenksteine, deren mahnenden Zuruf Deutschlands Söhne und Töchter hente wieder ver nehmen und zu Herzen nehmen sollen. Wenn unsere feindlichen Nachbarn beständig und ge- fllssentüch immer neues Oel in die Gluthen ihres Haffes (Nr. 2319.) Verordnung üoer die Kaution des Rendanten der Bureaukaffe beim Reichsversicherungsamt. S. 193. (Nr. 2320.) Bekanntmachung, betreffend Aendernngen der Anlage 8. zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. S. 193. Berichtigung. S. 194. (Nr. 2321.) Bürgerliches Gesetzbuch. S. 195. <Nr. 2322.) Einführungsgesetz znm Bürgerlichen Gefetzbnche. S. 604. . . (Nr. 2323.) Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verordnung vom 25. Mai 1894 wegen Erhebung eines Zollzuschlags für aus Spanieu und M spanischen Kolonien kommende Waaren und der dazu erlassenen Abändernngs-Verordnung vom 30. Juni 1895. S. 651. . , (Nr. 2324.) Bekanntmachung wegen Redaktion des Gesetzes, betreffend die Kaiserlichen Schntztrnppen in den Afrikanischen Schutzgebieten nnd die Am- Pflicht daselbst. S. 653. gießen, nach Revanche schreien und unsere Nachbarn im Osten gegen uns einnehmen, und die Schwerter bald stille, bald hörbar schärfen, so wollen wir den Streit nimmer mehr suchen, aber wollen uns wappnen und die Wacht am Rhein nicht einstellen. Das sind wir den Vätern und Brüdern schuldig, die ihr Blut vergossen haben, das sind wir den Kindern und Enkeln schuldig, die einst unsere Thaten mustern werden. Oft hat es in diesen 26 Jahren ansgesehen, als würden unsere Nachbarn von rechts und links ihre Waffen gegen uns erheben, und als müßte bald ein großer europäischer Völkerkricg entbrenueu. Es ist wohl zu beklagen, daß solche weitgebende Rüstungen, daß solch ein kriegerischer Friede viele Kräfte und Mittel unseres Volkes verschlingt, doch wir müssen die Hand am Schwerte behalten. Aber die andere Hand wollen wir zum Himmel heben. Mit Gott für König und Vaterland! In diesem Zeichen werden wir immer siegen! Neue Ltweisc für den unaufhaltsamen Zer fall der Türkei. Die Großmächte Europas verfolgen im Jntereffe des europäischen Friedens der faul und schwach gewordenen Türkei gegenüber die schwierige Politik, daß sie den Sultan sammt seiner schwankenden und mit meist unehrlichen Mitteln wirkenden Regierung schonend behandeln, sich aber gleich zeitig zu Anwälten und Schutzherren der noch unter türkischer Herrschaftschmachlenden christlichen Völkern anfiverfen und für diese eine Menge Reformen durchzusetze» bestrebt sind, damit Aufstand und Massenmord, Unordnung und allge meine Geschäftsstockung in der Türkei nicht allzusehr über hand nehme. Aber diese sonst weise Politik erweist sich auf die Dauer doch nicht für genügend, dies zeigt nicht nur der blutige Aufstand in Kreta und die fortwährende Revolutions lust der Griechen in Makedonien und der Armenier und Kurden in Kleinasien, sondern dies wird durch unerhörte Vorgänge in Konstantinopel selbst, also im Sitze der tür kischen letzten Macht, vor aller Welt mit blutigen Lettern bewiesen. Konstantinopel selbst, welches nur noch zur Hälfte von Türken, zu einem Viertel aber von Armeniern und im fiebrigen von Griechen, Bulgaren, Juden, Italienern, Fran zosen, Engländern, Deutschen u. s. w. bewohnt wird, birgt nämlich so große Gegensätze in sich, daß dieselben niemals unter türkischer Herrschaft beseitigt oder gemildert werden können. Ganz besonders unheilvoll sind die Verhältnisse zwischen den Türken und Armeniern. Die Türken sind die Herren des Staates, aber sie sind es nur durch rohe Ge walt, nicht durch Bildung, nicht durch Kultur, nicht durch Reichthum, denn der Türke ist im fiebrigen, so lange er nicht gereizt wird, gntmüthig, träge, abergläubisch, fanatisch nnd geduldig. Die Armenier sind aber die Verachteten, die Verhaßten, und zwar viel weniger deshalb, weil sie Christen sind, sondern weil die Armenier infolge ihres Fleißes, ihrer List, ihres Handelstriebes, ihrer Wucherlust, viel wohlhabender als die meisten Türken in Konstantinopel geworden find. Politisch, sozial gelten die Armenier in der Türkei gar nichts, sondern sie müssen sich von ihren tür kischen Bedrückern viel gefallen lasten. Erheben sich nun einmal die Armenier, um ihr Joch abzuschütteln, so wird jeder Armenier entweder vom türkischen Pöbel selbst mit Knütteln todtgeschlagen oder die türkischen Polizisten und Soldaten machen die Armenier, soweit sie mit Waffen er wischt werden, nieder. Dieser Zustand erzeugt eine ganz