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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
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- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
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- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
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- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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L Kskivralk» 48 PK sk mm 78 pk.) Psa7rvomv7>r7ft 10^ ^«cksvdlUA. v>« ^uknsdmo erfolgt in üsr nLaksksresiakdsrsa Kummer. — ksklsmetionsi, nur di» S Isgs nued Emcksinsa zulässig. — Salsgsxsmplsn» nur auk Vsclangan gegen portoscsstL — pü« Pedler clurck uncksutvaves ^Isnusicrlp» keine ttuktung. Sei Linrisdung cturok Ssrladt oct. i. Konkursveriskrsn Glt 6sr dsrsckn. krsdatt fort. ServKHprel» ßHsiK *— »au «küsst. —' Kar»ks«»»an»8m«: tzerNn SW 48. prieüriodstrsüs 16, nsdan <t»r SSrtnermsrktliLlla. — Die Sakisucksesnrsigsn sind von ckv Veröffentlichung susgesodlossen. — ver ^uftrsggebsr gibt cturok 6>» »ukgabs üss Inssrst» »ein SnvsrstLnctnIs sd, Preiss unter ctsr Scdlsucks'- prsirgrenro ckae V«rdSn6» vrsgruissssn. — Erfüllungsort Ssckia-kSiN« ^s-r?LN^5^ssK: K^O-,5VkWE Vk5V^75MM6EMstQNS N/8pr?U^I ^40-:-Vk6!L6- 6LK7NM5M5 Vksrl.^65-6k5 k^.8.«. Ar. 101 I 41. Jahrgang der B-rbandszeitung. l Berlin, Frei lag, den 17. Dezember 1926 Erscheint Dienstags u Freitags Aahrg. 1926 e e r» Ziele und Wege des deutschen Bodenseeobstbaues. — Der Gartenbau in Sachsen gewerbesteuersrei. (Fortsetzung und Schluß.) — Demschcs Obst — Auslandsobst. — Zum Ausbau der AUA ükM Mljm!' Reichswasserstraßen. — Ernteergebnis und Obstabsatz in ihrer Beziehung zum Frankfurter Markt im Jahre 1926. — Aus der Fach- und Tagespreise. — Aus den Landesverbänden und Bezirksqruppen. — Marktrundschau. Ziele und Vege Les deutsche« LodenseeoWaues. Von W. Karmann in Karlsruhe in Baben. I. Reue Verwertungsmöglichkelten. F. Weiland, Usberlingen, bestätigt am Schlüsse seiner Betrachtungen über die Weg: zur Förderung des Bodensso-ObstabsatzeS rn Rr. 85 der „Gartenhauwirtschast", daß der Erfolg über die Richtigkeit eines gewählten Weges entscheiden werde. Das ist zweifellos der Fall, aber erst dann feststellbar, wenn man den Erfolg bereits errungen hat. Ebenso zweifelhaft ist daS aber, wenn man vyn einem Erfolg andersgearteter Verhältnisse, beispiels weise von einem reinen Obstbau- und Groß betriebe, wie ihn die Amerikaner u. a., neuer dings auch die Afrikaner im Herzen der Buren- distrikte haben, schließen würde. Sogar in Tirol und in der benachbarten Schweiz sind d.s Verhältnisse anders gelagert als am Boden see und im übrigen Deutschland. Man kann nur mit einigermaßen bestimm ter Gewähr aus den Erfolgen des eigenen oder doch gleichartigen Bezirkes Rückschlüsse für sich und seine Berufsgenojsen ziehen. Darüber kann es bei gutem Willen und Beiseitelasssn von Eigendünkel keinen Streit der Meinungen geben, zumal das durch Tatsachen sattsam be wiesen wird. Trotzdem gibt es in solch gleichartigen Ver hältnissen Hemmungen zu beseitigen oder zu überbrücken, wie sie wohl nur hei unZ vor- lisgsn. Gewiß gebürt dazu auch der im Zwerg betriebe eingeschaltete Obstbau mit seiner teil weise» Verkehrsabgelegenheit, auch andere Nach teile, die den einen mehr, den anderen weniger treffen. Alle Obstpslanzer ohne Ausnahme, also der ganze Beruf, soweit er sich aus den Erwerb eingestellt hat, leidet unter den Folgen dcr einseitigen Sortenliebhabcrei, die uns ganz abwegig vom Ziel gemacht hat. Man kann in jener Zeit nicht ernstlich an die Aufgabe des deutschen Obstbaues, an das heute allseitig erstrebte Ziel gedacht haben, denn dann wären die hieraus entstandenen Schäden nicht so groß unk umfassend ge worden, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Darüber dürste doch wohl auch kein Zweifel herrschen, wenn man nicht beschönigen Witt. Alle Fehler und Mängel lassen sich aber gar- nicht nennen, weil schon nicht alle ohne weiteres erkennbar, sind. Um aber Schäden zu vermeiden, gegebenen falls bekämpfen und beseitigen zu können, muß man ihre Ursachen erkennen und nennen. Weshalb soll man das nicht offen aussprechen, was jeder Einsichtige denken muß und in Fach kreisen auch ausspricht?. Den Vorgängern wer den dadurch die. Verdienste durchaus nicht ge schmälert, sofern sie solche erworben haben und nicht nur Nachbeter waren. Meine Hochachtung vor d.er gewaltigen ureigenen Arbeit eines Oberdieck ist durch nichts zu verringern, um nur dieses eine Beispiel zu nennen, das sich in Beziehung auf dis Sortenvielheit aufdrängt. Rau hat aber die Feststellungen dieses und an derer Pioniere im Obstbau nicht im Sinne des heutmen Zieles ausgewertet, wohl — um es zu entschuldigen — weil die Verhältnisse seiner zeit noch nicht so lagen, daß man auch den Obstbau zu einem so ausgesprochenen ErwerbS- zweig machen zu müssen glaubte, als das heute der Fall ist. Damit ist die Fehlerquelle, die hier in erster Linie den Weg zum Ziele hemmt, ge nügend umfassend gezeichnet und jeder weitere Versuch zu weiterer Erläuterung führt nur zu nutzloser Weitschweifigkeit, zumal die ge nannte nicht die einzige Fehlerquelle ist. Es kommt lediglich aus die Nutzanwendung deS Einsichtigen an und hier ist leider die negative für viele Auch-Obstpflanzer die aus- erwählte, well bequemste gegenüber der posi tiven mit dem Zwang noch Sorte »Ver ringerung und »beschrävkung auf die wirt schaftlich wertvollsten Arten und Sorten. Hierin und in der gründlichen Bewirtschas- tm n g der Pflanzung liegt alles, woS not wendig ist, um daS gesteckte Ziel zu erreichen. Darin liegt aber bis zur letzten Folgerung der Verwertung eine so ungeheure Arbeit, wenn man das Gesamtbild betrachtet, daß es der Anspannung aller Kräfte bedarf, um das zu erreichen, was man erreichen muß: eine ein heitliche marktfähige Ware, wobei die Quali- tätssrage mit Rücksicht auf die zukünftige Ge staltung der Dinge nicht außer acht bleiben darf. Dabei denke ich gar nicht an die Bevor zugung von Luxusobst, sondern lediglich an die Ausmerzung minderwertiger Marktsortcn. Um dieses Große zu erreichen, bedarf es aber wiederum der Tat, in Form des Bei spieles der durch vorbildlichen Betrieb führenden Obstpslanzer. Derartige Beispiele müssen nicht nur vorbildliche Erzeugnisse ein heitlicher Marktsorten zeigen, sondern auch bis - Zergliederung des Gesamternteanfalles inDer- sandware zur Versorgung der Verbraucher mit Frischobst und in de» Ausfall zur Verwertung. Für den letzteren Fall haben wir uns einer unbedingt wertvollen Neuerung von ausschlag gebender Bedeutung zu erfreuen, dje nur des wegen noch zu wenig bekannt ist, weil sie nicht mit dem heutigentags üblichen Tamtam eingeführt wird, und wohl auch mit aus dem Grunde, well man im allgemeine» der Ber- wertungSfrage praktisch zu fremd gegenüber- steht. Es handelt sich hier um die naturgemässe Herstellung von Obstsaft, wobei der süße Most unter Ausschaltung einer Garung „entkeimt" wird. Die mit dem hierbei in Frage kommen den Seitzschen Entksimuugsfilter (Eka-Filter) behandelten Säfte übertreffen die üblicherweise sterilisierten, pasteurisierten und sonstwie er hitzten Säfte derart, baß sie diese verdrängen werde». ES liegt auch hier wiederum am Obstpslanzer selbst, diese Neuerung für sich und seine Svsrte auszunutzs», wobei ich keineswegs der Ausfassung war, noch bin, daß die Her stellung eines guten Obstweines eingestellt werden soll. Wohl aber halte ich es aus ver schiedenen triftigen Gründen sür notwendig, daß die Herstellung von Obstsäften auf naturge- mäßeste Weise einer Vergärung zu Wein vor angestellt werde. Auch die Schwierigkeit deS Absatzes von Obstwein bildet mit Grund für die Aufnahme des neuen Weges. Der Absatz von Obst wein ist sehr schwierig! Davon kann sich jeder überzeugen, der sich an Keltereien, an Mosthändler oder an den Pflanzer selbst wendet, der seinen gelegentlichen Ueberfluß abstoßen möchte. Auch die Preise sind durchaus unbe friedigend. Zum Teil liegt das an der er zwungen sparsamen Haushaltung, zum größten Teil aber an der nicht befriedigenden unterschiedliche» Qualität der angebotenen Obst weine, die nicht nur vom Antialkoholiker, sondern auch von Gemäßigten abgelehnt werden. Aus eigener Erfahrung ist mir die Schwie rigkeit des Absatzes von Obstweinen bekannt. Ich hatte in einzelnen Jahren meiner letzt- jährigen Tätigkeit bis zu einer halben Million Liter Obstwein zu verkaufen. Trotz des voll- kaufmännisch geschulten Stabes, der den Wein als erstklassig bemustern und anbieten konnte, blieb cs außerordentlich schwierig, die Ware endlich durch den Zwischenhandel abzustoßen, von wo sie wohl in Destillerien wanderte, weil das Destillat aus Obstwein, also der ,Qbstwein- brand" wesentlich besser ist als Obstbranntwein unmittelbar aus Obst hergestellt. In der Schweiz ist das durchaus nicht anders. Bei diesem Verfahren bleibt nur noch ein Genuß mittel für den eigentlichen Alkoholiker übrig, wogegen die Gruppen der Gemäßigten und der extremen Gegner fast vollständig aussatten. Sämtliche Gruppen werden aber ohne Zweifel nach bestem Vermögen Abnehmer der ent keimten Säfte ohne Koch- und Metallgeschmack, die in ihrer Qualität tatsächlich die Spitze des Erreichbare» biete». Ich habe . Proben von Obst- und Traubensäften wiederholt bei passen der Gelegenheit vorgeführt und bei jeder Prüfung höchste Befriedigung aller Beteiligten feststellen können. Der abstoßende Geichmack erhitzter Moste fehlt vollständig. Es ist besonders sür Traubensaft bemerkenswert und wichtig, daß gerade die sauersten Gewächse die schmackhafte sten Säfte ergeben, da bei süßen Säften die Süße aufdringlich wirkt. Ich selbst habe bei einer Probeherstellung unter Leitung von Dr. Schmitthcnner, dem Konstrukteur des Eka-Filters, gemischten Obst-- sast verwendet, dem sogar ein Posten Birnen saft zugesetzt war, und koirnte damit gegen dessen Saft aus eben baumreifen Trierer Wein äpfeln nicht landen. Ebenso waren die geringsten Gewächse von Riesling und Svwaner gerade recht zur Herstellung feinster Säfte. In der Schweiz bestehen bereits seit einigen Jahren zwei große Betriebe zur Herstellung von Säften nach dem genannten Verfahren, wogegen derlei Säfte erstmalig auf der Kölner Jahr- to u j e n d an s st e l l u n g im Jahre 1925 in bescheidener Menge, in diesem Jahre aber in großem Umfange gelegentlich der „Gesolei", Düsseldorf, ausgeschenlt wurden. Die Vorräte reichten nicht aus! Es ist hieraus zu erkennen, daß es sich um etwas überragend Gutes handelt, und es liegt in der Hand eines jeden, das Gebotene aus- zuwcrte». Auch hierbei wird nur daS Beispiel helfen und an Hand des Beispiels läßt sich möglicherweise Stimmung sür eine Derwertungsgenossenschast machen, obwohl der Geist, der zur Zeit herrscht, das Gegenteil von dem ist, waS man von Glieder» einer Gei ossenschast erwarten muß. All diese Gegensätze bringe ich unter daS in Nr. 68 dieses Fachblattcs genannte Dach. (Fortsetzung u«d Schluß folgt.) Ser Garlenban In Sachsen gewerbefienersrei. Von Walter Dänhardt in Dresden, Direktor der Fachkammer für Gartenbau. (Fprtsetzung und Schluß.) Schwede fügt seiner Erläuterung des Z 4, dis sich im übrige» mit der entsprechen de» Stelle der Gesetzesbegründung deckt, noch folgenden Satz an-): „Werden freilich die fremden Erzeug nisse in rohem oder halbseitigem Zustand (z. B- als Samen, Stecklinge, Jüugpflanze») bezogen und erhalten sie erst durch die Weiterkultur, die sie i» der Gärtnerei erfahren, Handelswert, so wird man sie als eigens Erzeugnisse der Gärt nerei ansvrschen können; der Vertrieb dieser Erzeugnisse wird daher nicht gewerbe steuerpflichtig sein (PrOBG. U. III. GSt. SS4/22 vom 15. 3. 23)." Diese Erläuterung ist wertvoll, bringt sie doch klarer als die entsprechende Stelle in der Begründung zunr Ausdruck, wo hinsichtlich des Zukaufes die Grenze zwischen Steuerfreiheit und Steucrpflicht gezogen werden kann. Somit ergibt sich vom 1. 4. 26 an für den sächsischen Gartenbau folgende neue Rechts lage; 1. Der bodenbewirtschaftLnd« Gartenbau (Urproduktion) ist in seinem ganzen Umfang abweichend vom bisherigen Rechte gewerbe steuersrei. 2. Dagegen sind gcwerbesteuerpflichtig: u) die reinen Pflanzen-, Blumen- und Samenhandlungen sowie bis reinen Bin dereigeschäfte, d. h. ohne eigenen Erzeuger betrieb; b) die reinen Dekorations-, Landschafts- und Friedhofsgärtnereien ohne eigenen Er- zeugerbetrieb; c) die gewerblichen Obst- und Gemülsever- wertungsbetriebe. 3. Gartenbaubetrieb«, die sowohl selbst gewonnene Erzeugnisse (in rohem Zu stand oder nach einer berussüblichen Verarbei tung), als auch aus fremden Betrieben bezogene gärtnerische Erzeugnisse veräußern, sind für den gesamten Betrieb gewerbesteuer frei, wenn die fremden Erzeugnisse beim Ein kauf noch nicht in verkaufsfertigem Zu stand waren. Außer de» als Beispiel schon genannten Samen, Stecklingen und Jung pflanzen gehören hierher noch: Knospenaza- lcen znm Treiben in der eigenen Gärtnerei, Eriken, die nach nicht gefärbt sind und bis zur vollen Färbung beim Käufer durch gärt nerische Behandlung zur verkaufsfertigen Ent wicklung gebracht werden sollen, Rosen znm Selbst-Eintopfen, Palmen», Orchideen- und Kakteen-Jmporte zur eigenen Weiterkultur, Blu menzwiebeln zur eigenen Treiberei, Bermeh- rnngs- und Beredlungsgut aller Art usw. — kurz, was roh oder halbfertig ist und durch gärtnerische Arbeit in verkaufsfertigen Zustand gebracht wird. Wenn aber z. B. importierte Orchideen, japanische Lilien n. a. als solche unverändert weiterverkauft werde», so ist dies« und jede ähnliche Handelstätigkeit gewerbe steuerpflichtig. 4. Gartenbaubetriebe, hie sowohl selb st - gewonnene als auch fremde Erzeugnisse, die in verkanfsfertigem Zu st and ein gekauft wurden, veräußern, sind hinsichtlich des Absatzes der eigenen Erzeugnisse gewerbe steuerfrei, der fremden Ware aber steuer pflichtig. Es darf hierbei wohl als selbstverständ lich angenommen werden, daß ein unerheb licher oder gelegentlicher Zukauf ser- tiger Ware die Gewerbesienerpflicht noch nicht begründet. Wenn z. B. infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse ein Gartenbauunter nehmer gezwungen ist, ab und zu fertige Ware in geringen Mengen hinzuznkanfcn, um den Bedarf s«iner festen Kundschaft auch in solchen Fällen fortlaufend decken zn können, so wird es kanm Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, solche Fälle der Gewerbestenerpslicht zu unterwersen. Wenn sich plötzlich Familienfest lichkeiten oder Trauersälle häufen und die Bewirtschafter kleinerer und mittlerer Be triebe einer unerwartet starken Nachfrage gegen über stehen und nun etwas hinzukanfen, so wird man die Gcwcrbesteuerpsiicht nicht be jahen können. Wenn jemand bestimmte Pflan zen oder Blumen oder Samen, di« der be treffende Betrieb nicht führt, weil sie zu selten verlangt werden, bestellt und es handelt sich hierbei nur nm vereinzelte Fälle, so kann man wohl kaum die Gewerbesteuerpflicht hier für anerkennen. Solcher Fälle gibt es im Gartenbau noch mancherlei. Man wird im allgemeinen davon auszugehen haben und dürste damit auch dem Witte» des Gesetz- —O. D. ST gebers entsprechen, daß nur regelmäßiger und nicht unerheblicher Zu kauf ver- kaussfertiger Ware die Gewerbesteuer pflicht begründet. Es wäre wünschenswert ge wesen, wenn wenigstens in der Ausführungs verordnung aus dies« Fragen eingegangen wäre. (Die Fachkammer sür Gartenbau zieht die Grenze zwischen „erheblich" und „unerheblich" bei SO v. H. des Gesamtumsatzes.) Da dis Freigrenze für dis Gewerbesteuer bei einem Jahresertrag von 1600 liegt unk da nach Mitteilung von maßgebender Stelle der Begriff Freigrenze in bezug auf den Gartenbau so zu verstehen ist, daß ein Hinzu kauf sofort verkaufssertigcr gärtnerischer Er- zeugnisse, deren Ertrag 1500 Mk nicht über steigt, unter alle» Umständen gewerbesteuersrei ist, scheiden bis Hinzukäuse der kleinsten Be triebe ohne weiteres aus. 5. Ist mit einem Erzeugerbetrieb ei» Nebenbetrieb gewerblicher Art ver bunden, so ist der Erzeugerbetrieb grundsätzlich gewerbesteuerfrei. Der Nebenbetrieb ist der Steuer unterworfen, wenn folgende Voraus setzungen erfüllt sind: s) di« den Gegenstand des Nebenbetriebes bildende Tätigkeit darf nicht der unmittel bare Ausfluß des gärtnerischen Haupt betriebes sein, sondern muß diesem gegen über eine gewisse Selbständigkeit haben, die die Ausübung des Nebenbetrie bes auch außerhalb des Hauptbetriebes und unabhängig von diesem ermöglichen würde; b) wenn der Nebenbetrieb der Verarbeitung der im Hauptbetrieb gewonnenen Er zeugnisse dient, darf diese. Verarbeitung dem Hauptbetrieb gegenüber nicht etwa völlig untergeordnet und ihm gegen über mir von nebensächlicher Bedeutung sein; e) die dem Nebenbetrieb dienenden Einrich tungen müssen vielmehr aus dem Be reich der reinen Gärtnerei her austreten und den Charakter selb ständiger gewerblicher Unternehmungen an nehmen, wie sie auch von andern als Gärtnern betrieben werden; ck) der gewerbliche Nebenbetrieb wird viel fach nach kaufmännische» Grund sätzen bewirtschaftet. Daraus ergibt sich: 6. Die sogenannten gemischten Garten baubetriebe, deren Tätigkeit neben den« Er- zeugerbetrieb auch etwas Landschafts-, Friedhofs- und Dtkorationsgärt- nerei umfaßt, sind auch für die genannte» Nebenbetrieb« steuerfrei, wenn diese dem Er zeugerbetrieb gegenüber völlig untergeordnet und ihm gegenüber von nebensächlicher Bedeu tung sind. Das wird bei vielen kleinen und mittleren Betrieben in Sachsen der Fall sein. Hat dagegen z. B- eins größere Baumschule eine selbständige Abteilung für Gartengestal tung, so ist diese Abteilung gewerbesteuer- pflichtig. 7. Di« Binderei in gemischten Be trieben (ohne Laden) ist nur dann go werbesteuerpflichtig, wenn sie in größerem Umfange ausgeübt wird und wenn es sich um feinere Binderei handelt. Das Unfertigen einfacher Kränze, Gewinde ünd Sträuße, wie es in gemischten Gartenbaubetrieben nebenher bei Bedarf allgemein üblich ist (Gelegenheits binderei), sott somit gewerbesteuersrei sein. Man wird auch für Binderei in vorübergehend größerem Umfange (Totensonntag) die Ge werbesteuerpflicht nicht bejahen können. 8. Ist mit dem Erzeugerbetrieb ein Blu men- und Binderei g «schäft (Laden) verbunden, ja kommt es darauf an, ob es sich um einen selbständigen Verlaufsladen außer halb der Gärtnerei handelt. Der nicht selbständige Verkaufsladen innerhatü des Betriebes begründet die Gewerbesteuer pflicht sür den Absatz aus dem Laden noch nichtl 9. Bei seIb st än dige m Laden außer halb der Gärtnerei ist dagegen die Rechtslage zweifelhaft. In der Begründung heißt «S: „Auch die Unterhaltung selbständiger Vet- kaufsläden (Blumen- und Bindereigeschäste) außerhalb des eigentlichen Gartenbaubetriebes wird als Nebenbetrieb gewerblicher Art zu gelten haben." Man beachte die vorsichtige Fassung „wird als — zu gelten haben". Hätte man diese Verkaufslädc» gcwerbesteuerpflichtig machen wollen, so wäre etwa der Wortlaut gewählt worden: „Auch die Unterhaltung . . . ist ein Nebenbetrieb gewerblicher Arp'. So heißt es aber nicht. Noch zurückhaltender äußert sich Schwede.') Er sagt: „MS Nebenbstriebe gewerblicher Art werden hier nach anzuspcechen sein im Bereich des Garten baues .... ferner wohl auch di« Unter haltung selbständiger Berkaufsläden (Blume«- und Bindereigeschäste) in der Stadt außer- m n S. 8L
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