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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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^orslgsnprslss' r ^s1!trsNs 45 Pf. fl mm 15 Pf.) pkskrvocsekwM 1V7» ^u^oblgg. Ois /rukaskims erfolgt in cksr nüodstsrrsiovberso blummsc. -- psklsmstionsn .nur dis 8 1sgs naob Lrscdsinsn rulsssig. — LslsgsxsmMrs nur auk Vsnangsn gsgsn portoscsstL — pür bediel' durcd uncksutüctrss blanuslcclpt ksins Haftung. Lei LInrisdung durcd 6sriLkf o5. r Kookucsvsrkgvrsn kÄIt cker bscscbo. Kadstt fort. Ssrugspe«!» monsMek. — ^nrakgsvsnnst'ms: Ssekln SV^4S. prisclriodstm^s 16, neben <tsr LLctnsccngclctvalls. — Ois 8akilsucksrsnrisigsn slnck von üsr VsrötksnUlabung susgssoblossen. — Osr ^uktrsggobsr gibt durcd «sie ^ufgobs üss Inssrsts sein ^invsrZtönänis erd, Preiss unter clsr 8adlsucksc- preisgrenre dsr Vsrbsncks msgrulssssn. — Erfüllungsort ösrIin-»/litta. 6NM5V^KFLttV !)k5 6EMVLU5Z kV M/40-- V^!.ü6-. 6LkriNM5Mk 6>k. tzMU!^ 5^V 4S 7lr. 94 41 Jahrgang der B-rbandsz-itung Berlin, Dienstag, den 23. November 1926 Erscheint Dienstags u. Freitags ^N^rg. 1926 a- t»«». Beschlüsse der ständigen Tarifkommission. — Betr. Kundgebung gegen die Betätigung der öffentlichen Hand im Erwerbsleben. — Leistungsstatistik. — Zweifelsfragen bei der Aufwertung von ÄuS vLM MiMi. Restkaufgeldhypotheken. — Wetterdienst und Landwirtschaft. — Betriebswirtschaftliche Betrachtungen über den Gutsgartcnbau. — Die neue Telegraphen-Ordnung. — Der Landwirtschastsfunk der Deutschen Welle. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. LeWnsrsralW. Von C. Rima nn, Vorsitzender des Fachausschusses für Gartenausführungen. Wiederholt ist aus vielen Gegenden Deutsch lands der Wunsch laut geworden, einen ein heitlichen, überall gleichmäßigen Tarif in den Einzelsätzen unserer Kostenanschläge zu haben. Eine gleichmäßige, überall maßgebende und gültige Tarifeinheit in einfachen Ziffern wird sich "kaum ermöglichen lassen, dafür sind die Arbeitslohnverhältnisse zu verschiedenartig. Dennoch gibt es einen Weg, um auf einer stabilen Grundlage die jeweiligen, für einen bestimmten Wirkungskreis in Frage kommenden Sätze zu bestimmen, und zwar nach dem überall gültigen Lsistnngssystem. Dieses be steht darin, die genaue Arbeitszeit für jede in der Gartentechnik auszuführende Arbeit zu ermitteln. Allerdings kann dagegen einge wendet werden, daß auch die Lsistuugskraft des Gärtners oder Gartenarbeiters eine ver schiedene ist. Gewiß, wir Menschen sind keine Maschinen und haben unter verschiedenen Ein flüssen zu leiden, die die Arbeitskraft herab setzen oder steigern können. Sofern man sich jedoch auf eine mittlere Linie beschränkt, wird sich überall ünd über jede Teilarbeit eine Zeit spanne feststsllen lassen, die die Ausführung einer Gartc^anlage bedingt. Sind die einzelnen Datei» gefunden und durch vielfältige Beob achtungen ergänzt, dann haben wir die Grund lage, die wir zum Aufbauen unserer Einzel sätze brauchen. Solche Daten wurden bereits vor einigen Jahren von den Gartenarchitekten Kölns in einem „Normaltarif" niedergelegt und veröffentlicht. So dankenswert und nütz lich diese Arbeit gewesen ist, so ist sie insofern nicht ganz zutreffend, als sie nur von einem kleinen Kreise von Berufsgenossen ausgc- arbeitet wurde. Dadurch sind einmal nicht alle Leistungen erprobt, dann aber sind die festgestellten nur in einem kleinen Bezirk er mittelt. Es fehlt daher diesem Tarif die Teilnahme der Berufsvertreter ganz Deutsch lands, um durch den Vergleich der Resultate aus den verschiedensten Gegenden zu prüfen, ob die angeführten Zeiten als allgemein gültig betrachtet werden können. Da aber eine solche Ermittlung für un seren Beruf äußerst wichtig ist, erschien es mir von großem Nutzen, auf dem gleichen Wege, durch Fragebogen mich an die Mit glieder unseres Reichsverbandes zu wenden, um durch ihre Vermittlung und , Mitarbeit zu einem möglichst genauen Resultat zu kommen. In diesen Fragebogen sind die bisher er mittelten Daten angegeben, die unsere Mit glieder auf ihre Richtigkeit prüfen sollen und etwaige Aenderungen eintragen und die noch unbeantwortet gebliebenen Fragen « gründlich und mehrfach fcsrstellen und ebenfalls eintragsu sollen. Von der regen Beteiligung an dieser Arbeit hängt natürlich auch die später aufzustellends Genauigkeit des Gesamtresultates ab, das dann ver öffentlicht werden wird. Deshalb richte ich an alle Bezirtsgruppen und an jedes ein zelne Mitglied die Bitte und Aufforderung, den Fragebogen vollkommen und nach den erfolgten Beobachtungen peinlich genau auszusüllen. Irgendwelche oberflächlichen An gaben nützen der Arbeit nichts. Unbenommen bleibt es — sogar erwünscht ist cs —, wenn irgendwelche, im Fragebogen nicht aufgeführten technischen Leistungen ein gefügt und in ihrer Dauer festgestellt werden. Sollte im Interesse der Genauigkeit und der umfangreicheren Ermittlung eine längere Zeitspanne erwünscht sein, so könnte dies der Geschäftsstelle mitgeteilt werden und würde dann ein weiterer Termin bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Ziehen wir nun den Nutzen aus diesen Er mittlungen, so liegt er darin, daß damit für alle technischen und sonstigen Arbeiten, die mit der Ausführung einer Gartenanlage zusammenhängen, eine Grundlage gegeben wird, aus der die Gestehungskosten der Einzelarbeiten gleichmäßig berechnet werden können, ohne daß die jeweiligen Löhne mit ihren örtlichen Ver schiedenheiten dabei einen Einsluß haben. Die Zeitangabe der Einzelarbeit ist auf die zur Zeit übliche^ Lohnsätze zu übertragen, dazu sind die sozialen und Geschäftsunkosten hinzuznrechnen, um die Gestehungskosten der Arbeit und unter Hinzurechnung des Gewinnsatzes den Kosten satz zu erhalten, den man dem Auftraggeber anzurechnen hat. Sehr von Vorteil wäre es, wenn bei der Aussüttung des Fragebogens die Mitglieder am Schlüsse angebsn wollten, welche sozialen Uu- koiten, welche Geschäftsspesen und welchen Ge- LeschWe der WnSigen TarislommWo». Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter. 1. Sperrige Expreßgüter. Auf den Antrag, Schnittblumen über haupt im Verzeichnis der sperrigen . Expreß güter zu streichen, also der Berechnung nicht das doppelte, sondern das einfache Gewicht zugrunde zu legen, ist entschieden worden, daß lediglich Blumen in Kisten nicht mehr sperrig sein sollen. Darüber hinaus sollen auch Sträucher und Pflanzen in Kisten nicht mehr sperrig sein. Neben den lebenden sollen auch künstliche Pflan zen im Verzeichnis als sperrig aufgesührt wer den. Hiernach sind also sperrig: Blumen, Gesträucher, Pflanzen, lebende oder künstliche, in Körben, Kübeln oder Kartons oder in dieser Verpackung mit Gestellen aufgeliefert. Pflanzen mit Erd ballen gelten nicht als sperrig. Bei. der Inhaltsangabe ist es also nötig, daß gegebenenfalls ausdrücklich angegeben wird „mit Erdballen", damit nicht die teure Fracht sür sperriges Expreßgut berechnet wird. Da Blumen und Pflanzen wegen schneller Verderblichkeit vielfach auf die Expreßgutbe- fürderung angewiesen sind und ihr Wert der hohen Fracht nicht entspricht, muß verlangt werden, daß sie allgemein, wie im Güterver kehr, nicht mehr als Sperrgut berechnet werden. 2. Expreßgut im allgemeinen. D'r Antrag, beliebig viele Stücke zur ge meinsamen Aufgabe mit nur einer Expreßgut karte zuzulassen, wurde abgesehnt. Hiernach dürfen wie bisher nur höchstens fünf Stücke mit einer Karte aufgegeben werden. Durch Eintragung des Antrages „bei Ab lieferungshindernis Rücksendung ohne »vorherige Benachrichtigung in die Expreßgutkarte" solidem Absender ermöglicht werden, bei Annahme ¬ verweigerung usw. ohne weiteres schnellstens zurückzuerhalten. 3. Saatkartoffeln. Die Vergünstigung für Saatkartoffeln (Stückgut, Klasse II, für das halbe Gewicht in der Zeit vom 1. Mürz bis 31. Mai und vom 20. September bis 20. November) soll nur gewährt werden bei Verwendung als Saatgut im Deutschen Reich. Der Antrag, auch für Saatkartoffeln in Wagenladungen eine Vergünstigung durch' Gewährung einer Ermäßigung um 10°,b von den Sätzen der Ladungsklasse „F" ist mit Rück sicht darauf zurückgeführt worden, daß der zur Zeit noch bestehende Ansnahmetarif 16a diese Vergünstigung bereits gewährt. 4. Ausladen selbstverladcner Stückgüter. Der Empfänger hat Stückgüter, die der Absender nach Vereinbarung mit der Eisenbahn selbst verladen hat, auf Verlangen der Eisen bahn selbst auszuladen. 5. Frühkarotten nnd Frühmohrrübcn. Um die Zweifel zu beseitigen, was unter Frühkarotteu und Frühmohrrüben zu verstehen ist, soll in der Ermäßigten Eilgutklasse statt „Frühkarotten, Frühmohrrüben" gesetzt werden: „Frühkarotten und Frühmohrrüben sowie ö junge Karotten und junge Mohrrüben, sämtlich mit Laub (Kraut)". Die Ermäßigte Eilgutklasse wird also für diese Früchte gewährt, sofern das Laub (Kraut) noch nicht entfernt ist. Bindende Kraft erhalten die Beschlüsse zu 1—5 erst, wenn von den zuständigen Stellen nicht widersprochen wird. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird seinerzeit mitgeteilt werden. Lek. Andgsbung gegen die LeMgmg Ser öffentliche« -and im Erwerhslebe» sm 18. Kövemder 1826 in Berlin. Im Anschluß an die Berichterstattung über den Verlaus und das Ergebnis dieser Kund gebung haben wir in der Nr. 91 (12. 11.) der „Gartenbanwirtschast" die Einwirkung der Konkurrenz der öffentlichen Betriebe auf die wirtschaftliche Lage des Gartenbaues ausführ licher behandelt. Um die Kundgebung auch für den Gartenbau auszuwcrten und über die immer noch herrschenden unerträglichen Ver ¬ hältnisse auszuklären, soll diese Nummer den Magistratsbehörden und Stadtverordneten, Fraktionen und Stadtverordneten aller in Frage kommenden Städte zugehen. Wir bitten die Bezirtsgruppen um umgehende Ein sendung einer Liste der Stadtverordneten, Fraktionen und einzelner Stadtverordneter, die für die Wahrung unserer Interessen in Frage kominen. ReWverdrmd des deutschen Gartenbaues e. V. Die Hauptgeschäftsstelle: Fachmann. Winn sie ortsüblich bei ihren Kostenanschlägen einsstzen, um auch hier eine möglichst große Uebersicht und Einheitlichkeit zu bekommen. Durch einen solchen allgemein ausgearbei teten Leistungs», Unkosten- und Gewinntarif würde mau auch eine vorzügliche und jeden falls anerkannte Handhabe bei gerichtlichen Austragungen haben. Bei der heutigen Ver schiedenheit, die sich allerdings auch später nicht gänzlich aus der Welt schaffen laßt, ließe sich mancher langwierige Streit und Prozeß wesentlich verkürzen, denn der Reichs- Verband würde dann erstreben, daß die er mittelten Daten auch von der Regierung und den Behörden als maßgebend anerkannt wer den würden. Nochmals richte ich an alle, denen vorn Reichsverband ein solcher Fragebogen zuge stellt worden ist, die Bitte und Aufforderung, mittätig zu helfen, nm ein lückenloses, voll wertiges Material sür die Ausarbeitung dieses jo wichtigen Leistungstarifes zu erhalten. Aufhebung der Verzugszuschläge. Neuregelung der Verzugszinsen. Der Reichsminister der Finanzen hat am 8. November 1926 eine Verordnung über Ver zugszuschläge und Verzugszinsen erlassen, die für die Zeit vom 1. Dezember 1926 ab an ordnet, daß auf dem Gebiete der Reichsstenern Verzugszuschläge, die zur Zeit halbmonatlich drei Viertel v. H. betragen, nicht mehr er hoben werden. Infolge dieser Anordnung wird vom 1. Dezember 1926 ab die bisher bestehende Ungleichmäßigkeit aufhören, daß für die wich tigsten Steuerarten (Einkommensteuer, Körpcr- schaftssteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer und Obligationensteuer) Verzugs zuschläge mit einer Schonfrist von einer Woche in Ansatz kamen, während für die übrigen Steuerartcn Verzugszinsen ohne Schonfrist be rechnet wurden. In Zukunft werden sür alle Reichssteuern Verzugszinsen nach dem Jahres satz von 10 v. H. zur Anwendung gelangen. Eine Schonfrist gibt es nicht mehr. Bei ge stundeten Steuerbeträgen beläuft sich der Zins fuß, sofern nicht zinslose Stundung bewilligt ist, nach wie vor auf höchstens 6 v. H. jährlich. -ck. Herabsetzung der Steuerzinfen. Im Verbandsorgan 1925, S. 88, haben wir die Stcuerzinsverorduung vom 6. 3. 1924 aus führlich erläutert. Die Zinssätze sind vom 1. 7. 1926 ab auf Grund einer Verordnung vom 15. 7. 1926 wie folgt festgesetzt worden: 1. Verzugszinsen (bei verspäteter Steuer zahlung) 9 v. H. jährlich. 2. Zahlungsaufschubzinsen (gilt nur für Zölle uud Verbrauchsabgaben) 6 v. H. jährlich. 3. Stundungszinsen (sofern nicht zinsfreie Stundung gewährt wird) 5—6 v. H. jähr lich nach Ermesfen des Finanzamts. Noch eine Veränderung haben die Ver zugszuschläge erfahren. Sie betragen nach dem Jahressatz 10 v.H. —cl. ZweiselsftMN bei der Aust werkmg vm LeBmfgeld- hMlheken. Von Dr. Brünner in Berlin. Die Aufwertung von Rsstkaufgeld- hypotheken beschäftigt die Rechtsprechung der höheren Gerichte in besonderem Maße. Mit Rücksicht auf die schwebenden Rechtsstrei tigkeiten ist die Kenntnis der neuen Ent scheidungen für die Beteiligten von besonderem Wert. Wir geben daher im folgenden eine kurze Uebersicht: 1. Auswertung der ins Grundbuch eingetragenen Hypothek. Das Aufwertungsgesetz entscheidet bekanntlich grundsätzlich zwischen der ins Grundbuch einge tragenen Hypothek und der ihr zngrunüe liegenden persönlichen Restkaufgeld- fordernng. Die Hypothek wird im Gegeu- fatz zu der letzteren stets nur in Höhe von 25 v. H. ihres" Goldmarkbctrages nufgewertet. Dieser errechnet sich — im Gegensatz zu dem Goldmarkbetrage der persönlichen Forderung — nicht nach dem Tage des Vertragsabschlusses, sondern nach dem Tage des Erwerbs des ding lichen Rechts, regelmäßig also der Eintragung ins Grundbuch (Urteil des Kammergerichts vom 24. Juni 1926; 9 tlrv III 222/26 U). Der Gläubiger ist nach einem Beschluß des Oberlandssgerichts Nürnberg vom 31. Mai 1926 (Bcschw. Reg. Nr. 324/26 k) genötigt, die Löschung der Hypothek zu bewilligen, sofern ihm der Aufwcrtnngsbetrag der Hypothek an geboten wird. Er kann nicht verlangen, daß der Hypothekenschuldner auch die darüber hinausge- heudc Aufwertung der persönlichen Forderung vorher begleicht. 2. Höhere Aufwertung der persönlichen Rest- kausgeldsorderung. Gemäß 8 l0, Zisf. 5 des Anfmertnngsgesehes kann die p e r s ö n l i ch e Ncstkausgeld- forderung über 25 v. H. ausgcwertet werden, wenn sie vor dem l. Jaunar 1909 begründet worden ist, und zwar kann die Aufwertung bei Begründung vor dein 1. Januar >912 auf 75 v H., bei Begründung vor dem 1. Januar 1922 auf 100 v. H, im Falle späterer Emstehuug der Forderung über 100 v. H. des Goldmarkbetraqes aufgewertet werden. Als Zeitpunkt der Begrün dung der Forderung ist nunmehr nach der ReichS- genchtsentscheidnng vom 23. Juni k!)26 der Tag des Kaufabschlusses maßgebend. Der Aufwertuugsbetrng ist in jedem Falle nicht lediglich auf " die Höchstgrenze festzusetzen, sondern individuell zu ermitteln. (Urteil des Kammergerichts vom 3. 6. 1926; 9 III 226/26.) Der heutige E r n u d st ü ck s w e r t ist bei der Aufwertung unter allen Umständen zn berücksichtigen, wie besonders das Kamniergcricht stets wieder betont hat «Urteil vom I. 10. 1925; 9 20/24 l<). Es ist demnach unzniässig, ein ¬ fach über den Dollarknr« oder eine sonstige Richi- zahl aufzuwerten. Andererseits darf aber als AnswertnngSbetrag nicht lediglich der Bruchteil des gegenwärtigen GrundstuclÄvertes festgesetzt werden, den das Restkaufgeld vom Kaufpreise auSmacht lR. G. Bd. 109 S. 163). Auch hat das Reichsgericht es nicht sür angängig erklärt, daß von dem Gegenwartswerte veS Grundstücks ausgegangen und dieser in dem Verhältnis des Vertragspreises zu dem zur Zeit des Vertrags abschlusses üblichen Preise herab- bM. herauf gesetzt werde, da dies zn einer Richtigstellung des nicht wertgerecht bemessenen Kaufpreises führe. (Urteil v. 6. 2. 1926 V 300/1925 II.) Der Gc- genwartswert des Grundstücks darf niemals zur Errechnung eines bestimmten Aufwertungsbe trages einen der Faktoren bilden, die neben allen anderen Umständen des einzelnen Falles sür die Aufwertung in Betracht komme» (Ur'cil des Oberlandesgcrichts Braunschweig v 30. 6. 26; I dl 61/26 I<). In der gleichen Nichlung be wegen sich die Aussührungen des Oberlandesge- richts Karlsruhe iu einer Entscheidung vom 7. 6. 1926 (2 I ^rrv 4/26 K): „Bei der Umwertung des alten Kaufpreises wird in einseitiger Weise Gewicht aus dcu heu - tigeu G r u n d st ü ck s w e r t gelegt. Gewiß ist dieser Wert von Bedeutung. Aber er ist, wie das Reichsgericht überzeugend dargelegt hat, nur ein Anhaltspunkt unter vielen. Es geht nicht an, neben dem Grundstückswert mir die per sönlichen Verhältnisse der beiden Teile zn beachten; vielmehr ist es geboten, im einzelnen Fall auch alle sonstigen sachlichen Gesichts punkte mit heranzuzrehen, welche bedeutsam sein können, um den in Papiermark arisgedrückten Kaufpreis iu den seiner inneren Kaufkraft nach gleichwertigen Goldmarkbeirag umzuwandeln.
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