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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Die Gartenbauwirtschaft Nr 11, 6. 2. INS. einem Hinweis an die italienischen Schnittblu- menzüchler und -Exporteure, ihrerseits auf die italienische Regierung einziuvirlcn, daß sie ihr Verhalten den Deutichstämmiaen Tirols gegen über ändere. Die Verbandszeitung hat auch be reits früher bei der Behandlung der Stelluyg- nahme zur Zollfrage erklärt, der Verband Deut scher Blumengeschäftsinhaber müsse sich bei seiner Zollpolitik von dem Gedanken leiten lassen, auch der heimischen Wirtschaft das zu geben, was ihr zum mindesten als unbeirrbares Rech! in der Ge genwart zusteht. Darunter war die Zustimmung zu einem mäßigen Zolljchutz zu verstehen, der dann auch als Folge der HandelSvertragSver- handlungen zwischen den Regierungen von Italien und Deutschland verwirklicht wurde. Nicht ganz folgerichtig war es jedoch, daß der selbe Verband durch einen Vertreter die Riviera bereisen ließ, um Jnjeratenaufträge zu sammeln. Die hierbei erzielten Erfolge sind gewiß augen fällig und bewirkten eine starke Zunahme des An zeigenteils. Wer widerspricht nicht die tzerein- nahme von Anzeigen der ausländischen Schnitt- blumenzüchter und -exporteure den beteuerten Grundsätzen und den Interessen der Mitglieder? Wohl die wenigsten werden in dieser uner freulichen Geschäftslage Vorteil vom direkten Import aus dem Süden haben, im Gegenteil rann man damit rechnen, daß allerhand Aus fälle und Nachteile damit verbunden sind. Warum setzt man dann diesen Kreisen solche Angebote vor? Inserate verteuern die Waren, sofern sie nicht erfolgreich sind, und erfolgreich können sie nicht sein, weil der Bedarf nicht groß ist infolge geschSfti^-m Minderverbrauches. Das Import geschäft i. Detailgeschästen — und um solche handelt cs sich, mit einer Anzahl bekannter Aus nahmen bei den Blumengeschäften — in der Regel nicht zuträglich, und schon mancher hat nach kostspieligen Versuchen den direkten Bezug Wieder ausgsgeben. Nur wer seine Lieferanten genau kennt, wer mit der gebotenen Rücksichts losigkeit gegen Mehrbelieferungen und unver langte Zusendungen uorgeht und für seine Im porte sofort Absatz hat, wird dabei Vorteil haben. Die Jmportfrage ist über die Belange der einzelnen Berufsgruppen hinaus Sine Frage der Handelswirtschaft der Nation, insofern die durch zu viele Importe erzeugte passive Handelsbilanz eine Verschuldung an das Ausland verursacht, die unsere Wirtschaft belastet. Es ist zu bedauern, daß die Reichsregierung von der Kontingentie rung, d. h. Beschränkung der Einfuhr auf Höchst mengen, keinen Gebrauch mehr macht. Rußland läßt nur soviel über die Grenze, als eS wirklichen Bedarf hat. Deutschland kauft über den Bedarf, weil wir die sogenannte freie Wirtschaft haben, aber leider sieht man keine Früchte reifen, trotz dem dis Wirtschaft nun wieder in dem Sinne der treibenden Kräfte dieser Freiheitsbewegung frei ist. Die Erfahrungen der Vorkriegszeit sind heute nicht mehr das Rüstzeug im Daseinskämpfe der Völler, das wird leider noch vielen zum eigenen Schaden klar werden. Die widereinander strei- tenden Wirtschastsintereffen, die in unserem Parlamentarismus zum Austrag kommen, sind keine Grundlage für die zielbewußte Lenkung der Staatsmaschine. Jede Gruppe will Riemen aus der Haut der andern schneiden und die Folge ist Verschlechterung statt Besserung der Geschäfts lage bei allen. Predigen hilft hier nichts, son dern nur die Erfahrung. Besinnen wir uns auf uns selbst, helfen wir die ungeheuren Gegensätze zwischen Besitzenden und Besitzlosen ausgleichen, kernen wir verstehen, daß, wenn der Arbeiter ver dient, auch das Geschäft flott geht, so wird es mit der Zeit wieder besser gehen. Vor allem muß dir Bautätigkeit mehr in Gang kommen, es wird viel zu wenig gebaut und dadurch liegen all« Industrien lahm, die durch das Bauen neue Nahrung erhalten. Das oft lächerlich ge machte und bekämpfte Siedeln, d. h. die Bildung neuer Wirtschaften kleiner und mittlerer Größe, das ist die Kulturtat, die uns wieder emporführt (noch wichtiger scheint uns im Augenblick, die be reits bestehenden Betriebe durch eins vernünftige Wirtschaftspolitik zu erhalten. Schriftleitung), nicht das Spekulantentum, das an der Börse vom Arbeitsertrag des Volkes Gewinne einheimst und diese ins Ausland trägt. wo;« ist dar Zlnanzaml befugl? Bon vr. jur. et rsr. xol. Brönner in Berlin. Infolge der schwer tragbaren Höhe der Steuerlasten, der andauernden Zahlungsschwie rigkeiten unter den gegenwärtigen Wirtschafts- Verhältnissen nehmen bei den zahlreichen Unklar heiten über die steuer rechtlichen Bestimmungen die Gegensätze zwischen den Steuerpflichtigen unk den Finanzämtern häufig schärfere Formen an. Die Betroffenen sind sich im entscheidenden Zeit punkt über die Grenzen der Befugnisse des Finanzamts fast stets im Zweifel. Die olgcnden Ausführungen sollen dazu dienen, bc- tchende Unklarheiten nach Möglichkeit zu be- eitigen. Anordnungen, die das Finanzamt nötigenfalls erzwingen will, müssen nach der Reichsabgabenordnung (8 262) im Besteuerungs- Verfahren auf gesetzlicher Grundlage er folgen. So kann Auskunft nicht gefordert werden, um unbekannte Steuerfälle auszu- dccken. Gewerbetreibende brauchen leine Lie feranten- oder Kundenverzeichnisse einzureichen, um dem Finanzamt das Vorgehen gegen drille Personen zu ermöglichen. Zu die- sem Zweck ist lediglich die Büchereinsicht seitens solcher Kaufleute zu gewähren, die Waren zum Weiterverkauf veräußern. Voraussetzung für ein derartiges Verlangen des Finanzamts ist die Ge nehmigung des übergeordneten Landesfinanz amts. — Ein Ersuchen, Bescheinigungen von Behörden oder dergleichen auf eigene Kosten beizubringen, ist unzulässig. Besonders bestimmt ist, daß Wertschätzungen von dem Fi nanzamt bereits bekannten Gegenständen an Ort und Stelle dem Finanzamt während der Arbeitszeit zu gestalten sind. Wertsachen sind vor- zulegen; in die für diese vorhandenen Behältnisse ist Einsicht zu gewähren. Alle umsatzsteuerpflichtigen Betriebe unterlie gen der sogenamllen L t e u e r a u f s i ch t, so daß bei ihnen jederzeit geprüft werden kann, pb die Bücher formell und sachlich richtig geführt sind, und ob der steuerpflichtige im übrigen die ihm im Getriebe von der Steuerverwaltung auferlegten Verpflichtungen erfüllt hat. Außerhalb liegende Zwecke dürfen dabei nicht verfolgt werden. Die Prüfung der Bücher, Aufzeichnungen (Korrespon, denz, Fakturen) und Verzeichnisse hat in den üblichen Geschäfts st unden stattzufinSen. Dem Prüfungsbeamten, der sich durch eine mit Amtsstempel versehene Ausfertigung seines Auf trags auszuweisen hat, ist ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen. Auch die Angestellten haben hierbei nötigenfalls Auskunft zu erteilen, während sonst andere Personen nur dazu ange halten werden dürfen, wenn die Verhandlungen mit dem Steuerpflichtigen selbst nicht zum Ziele führen oder keinen Erfolg versprechen. Dw Steueraussicht berechtigt das Finanzamt auch zur „N achscha u", die sogar zu jeder Zeit tattfindcn kann, „wenn Gefahr im Verzüge" be- teht, also eine Gefährdung von Steueran- prüchcn noch vorliegenden Tatsachen wahr- cheinlich ist. Betriebs-, und Lager räume sowie Verkaufsstellen sind demgemäß zugänglich zu mache», verschließbare Räume zu öffnen, jedoch nur, wenn es der Zweck, festzustellen, ob das Geschäftsgebaren des steuerpflichtigen den steuerlichen Vorschriften entspricht, erfordert. So kann in luxussteuer pflichtigen Betrieben nachgeprüft werden, ob die Lagerbestände sich in Uebereinstimmung mit den Lager- und Steuerbüchern befinden. Die Beamten haben sich bei dem Aufenthalt in den Geschäftsräumen auf die hierzu erforder liche Zeit zu beschränken. Wenn irgend möglich, ist cS zu v er me id en, daß das Publi kum auf die Vornahme der Prüfung aufmerksam wird oder eine Unterbrechung oder Stö rung des Geschäftsbetriebes eintritt. Auch bei Erfüllung der übrigen Auskunfts- und sonstigen steuerlichen Verpflichtungen kann Unbilliges nicht verlangt werden. Die Vorlegung eines umfangreichen Schriftwechsels aus dem Finanzamt kann dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden, wenn es angemessener wäre, daß ein Beamter des Finanzamts die Schriftstücke bei dem Steuerpflichtigen cinsieht. Die Beantwortung langer Fragebogen wird häu fig durch Anerbieten der Büchereinsicht abgewen det werden können. Innerhalb der gesetzlichen Befugnisse können die Finanzämter ihre Anordnungen durch Geld strafen, Ausführung auf Kosten des Steuer pflichtigen sowie auch durch unmittelbaren Zwang durchsetzen. Vorher hat jedoch unter Setzung einer angemessenen Frist eine Aufforderung zur Vornahme der geforder ten Handlung und Androhung des Zwangs mittels zu ergehen. Auch diese rechtfertigt sich erst, wenn der Steuerpflichtige durch sein Ver halten dazu Anlaß gegeben hat. —N—— Die Anordnung muß klar und bestimmt, ihre Ausführung selbstverständlich möglich sein. So war seitens eines Finanzamts unzulässiger weise ein Vertrag gefordert, besten Besitz der Steuerpflichtige bestritt und den das Finanzamt nicht nachweisen.konnte. Die Aufforderung muß grundsätzlich schrift lich erfolgen; eine Ausnahme ist nur gegeben, wenn in dem angegebenen Sinne „Gefahr im Verzüge" besteht. Auch dann nur oder sofern die Anordnung sonst nicht durchführbar ist, darf u n - mittelbarer Zwang angewendet werden. Immer muß aber eine angemessen« Frist gesetzt werden, di« allerdings, z. B. wenn gelegentlich einer Buchprüfung oder Nachschau zur Vorlegung von Schriftstücken oder zum Oesfnen eines Rau mes aufgefprdert wird, kurz sein kann. Liegen alle erwähnten Voraussetzungen vor und kann der beabsichtigte Zweck ohne Gefährdung des Steueranspruchs nicht anders erreicht werden, sp kann also auch körperlicher Zwang auSgeübt werden. Gegen die An drohung eines Zwangs- mittels ist die Beschwerde an das Landes- sinanzamt, die. jedoch keine ausschiebende Wirkung hat, und gegen die Beschwerdeent scheidung die Rechtsbeschwerde an den RcichSfinanzhof gegeben. Die Festsetzung und Durchführung des Zwangsmittels kann nur mit der Beschwerde angefochten werden. Niemals wird der Steuerpflichtige gezwungen werden können, sich selbst strafrechtlich zu belasten. Der Reichsfiuanzhof hat dies für den Fall der bereits erfolgten Einleitung eines Strafverfahrens ausdrücklich ent schieden. ES wird aber ebenso angenommen werden müssen, daß her Steuerpflichtige außer, halb eines solchen keine Auskunft zu geben braucht, die ihn der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen kann. Ist ein Strafverfahren «ingelci, tet, sp stehen den Finanzämtern weite» Befug nisse zu. Siq können Belchl a g nah m e n an ordnen und durch ihre Beamten äuSsühren lasten. Es muß sich dabei um Gegenstände handeln, die als Beweismittel für . die Untersuchung von Be deutung sein können oder der Einziehung unter liegen, die aber nicht freiwillig herausgegeben werden. Dem Betroffenen ist aus Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung genomme nen Sachen mitzuteilen. Die Beschlagnahme von Briefen und Sendungen kann stets nur vom Amtsgericht verfügt werden. Ebenso können Haussuchungen und sonstige Durchsuchungen — abgesehen von dem be reits oben behandelten Recht der Nachschau — nur auf Ersuchen des Finanzamts vom Gericht, bei Gefahr im Verzüge von der Staatsanwalt, schäft und den Nachgeordneten Polizeibcamten vorgcnommen werden, Finaüzheamte sind jedoch auf ihr Verlangen bei der Ausführung hinzuzu- zieheu. Lediglich nach einigen VerbrauchSab- gabengesctzen sowie dem Zollgesetz können di« Fi- nanzümtcr selbst Durchsuchungen anordnen. Im mer steht dem Steuerpflichtigen die Beschwerde offen. Wie man sieht, sind die Befugnisse Ser Finanzämter recht weitgehende und häufig nur durch das vernünftige Ermessen (ReichSabgaben- ordnung § 8) der zuständigen Beamten begrenzt. Die Beurteilung kann daher im einzelnen Falle immer noch Schwierigkeiten verursachen. Hier wird der Steuerpflichtige der Auffassung des Fi nanzamtes gegenüber sein eigenes Rcchtsgefühl geltend zu machen haben. Luser Lochwuchs uoi> seiue geistige AuM-Mg. Von Heinrich Hohm in Würzburg. Wie sich die Verhältnisse und Zeiten für uns gänzlich verändert haben, so haben sich auch die Anforderungen an unseren Nachwuchs geändert. Auch an ihn müssen höhere Anforderungen ge stellt werden. Unsere Zeit, die Zeit der inten sivsten Bewirtschaftung, fordert auch intensive Ar beit. Diese intensive Arbeit erfordert wiederum eine gute Vorbildung in rein praktischem und geistigem Sinne. Wir selbst haben das größte Interesse an der besten Ausbildung unserer jungen Gehilfen. Wie arm an Geist und Kenntnissen verlassen nur zu oft die jukgen Leute ihre Lehrstelle und stellen sich in der neuen Stelle an, als ob sie noch nie in einer Gärtnerei tätig waren. Hier fängt der junge Mann erst an zu lernen und der Betriebs- Inhaber hat einen bezahlten Lehrjungen. In den meisten Fällen ist der junge Mann gar nicht dafür verantwortlich zu machen, ex Hal es nicht bester gelernt, es hat ihm der Berater, der geistige Freund gefehlt. In vielen Fällen wird von dem Lehrherrn außer acht gelasten, daß der Junge bei ihm die Grundsteine seines späteren Könnens legen fall, daß sich ihm hier eine neu« Welt eröffnet, iü der ar als Mensch, nicht, als Maschine tätig sein soll. Wie wenige fragen danach, was der Jungr jetzt denkt, oder ob der Junge auch weiß, warum er das so und das andere so machen muß. Dafür hat man keine Zeit, der junge Mensch ist sich selbst überlasten, und je nach seiner geistigen Ver anlagung versimpelt er oder er wartet auf den Moment, wo er sich dis Zusammenhänge selbst zusammenreimen lau». Ost sind mit wenigen Worten der Grund und der Zweck der Arbeit erläutert und dem jungen, wißbegierigen Men schen ein geistiger Stoff gegeben, der auch nicht ohne Einfluß auf die geleistete Arbeit bleibt, der ihn anregt, die Arbeit aus die schnellste Art zu erledigen. Gerade unser Berus ist sp sehr auf das Denken angewiesen, tausend Möglichkeiten stellen sich in den Weg und «ine einzige'dieser Möglichkeiten ist in der Lage, eine große Arbeit zunichte zu mach«». Weil wir Erfahrung haben, sind wir in der Lage, diese Hindernisse zu überwinden, das jung« Menschenkind erfährt aber oft nicht, warum, und das ist es, was ich gern anstreben möchte. — Sehen wir uns einmal etwas bei den jungen Leuten um und denken uns in ihre Lage, in der wir ja auch gestanden haben. Die Veran lagung ist bei allen Menschen sehr verschieden. Es gibt Menschen, die zum Lump geboren sind und es auch bleiben, aber wir wollen den Durch schnitt nehmen, und das sind alles Menschen kinder, die etwas lernen und werden wolle». Bei vielen hilft schon ein gutes Wort, bei anderen muß ernster zugegrifsen werden. Die junge» Leute treffeu sich gelegentlich oder in der Schule, und hisr werden dann die Lehrbatriebsverhältmste besprochen, man glaubt nicht, was diese jungen Geister alles Vorbringen. — Sind sie länger in der Lehre, so werden ihnen durch Mittelsmänner bereits in der Lehre von sozialistischer Seite organisatorische, Gedanke» eingcslößt. Der Junge wird aufgewiegelt, auf geklärt: „Sobald du ausgelernt hast, mußt du soviel Lohn bekommen." — Memel er aber dafür leisten soll, darüber schweigt dieser Aufklärer. Der erste Funken ist in das junge Herz gelegt und glimmt weiter. Er brennt und lodert, sobald der junge Mensch ins Leben tritt und sich ent täuscht sieht. Daß er natürlich einen Teil Schuld daran mit trägt, daran denkt er nicht, sondern nur: Ich habe ausgelernt, ich muß diesen Lohn bekommen. -- Ist seine Unfähigkeit erkannt, dann erfolgt seine entsprechende Verwendung oder Entlastung. Das ist wieder Ocl auf das Feuer. Statt eines Gärtners wird ein Mensch aus ihm, der jedem zur Last ist, der gar nicht den Versuch unter nimmt, in die Tiefe unseres Berufs zu steigen, sondern schon an der Oberfläche abtieibt. —. Sind wir an diesem Werdegang schuldlos? Nein! Wir tragen oft ein großes Teil dieser Schuld. Erstens: weil wir schon sehr ost in der Lehre an den jungen Leuten sündigen, zweitens: weil wir uns di« jungen Herzen aus der Hand nehmen lasten, drittens: weil wir nichts dafür tun, uns gegenseitig die Hilfskräfte auszubauen, die wir haben müssen. Es steht mir fern, an un seren Lehrherren Kritik zu üben, als ob sic die gröbsten Fehler in der Erziehung machen würden. Nein, das ist nicht von mir beabsichtigt. Ich greife nur die Fälle heraus, die sich grobgezeichnet täglich ergeben. Es gibt auch genügend Lehr- jungen, in die der beste Lehrmeister, selbst mit den schärfsten Mitteln nichts Hineinbringen kann. Da hilft auch alles andere nichts. . Der Beruf des Gärtners ist nicht mit anderen Berufen zu vergleichen, und in ebensolchem Ge gensatz steht die soziale Organisation unserer Mit arbeiter zur Gärtnerei. Wir sind einmal die Ge hilfen der Natur und diese Natur läßt sich nicht organisieren. Sie hat ihre Gesetze und vor diesen muß sich selbst der hellste Kopf beugen. Diese Gesetze und ihre Launen schreiben uns unser Handeln vor. In diesem Kampf kann nur der Meister bleiben, der die Fähigkeiten hat, diese Launen vorher abzulesen und ihnen vorzubeuocn. Es ist wertvoll, den jungen Leuten gleich das richtige Verständnis für Beruf und Pflicht von Anfang an in die Seele zu legen, damit die Pflanze als das betrachtet wird, was sie ist, „ein lebendes Wesen", das nur durch sein ost dank bares Wachsen und Gedeihen zu uns spricht: „Du hast mich verstanden." Vorbemerkung der Schriftlritmig zu: Lie Geschichte -er SSrdterei uud GSrlnerfchaß in Alm a.D. Zu unserem größten Bedauern ist Herr Dr. A. Kölle, der uns in so anschaulicher Weise vergangene Tage gärtnerischen Lebens der Stadt Ulm geschildert hat, durch Krankheit verhindert worden, uns den zweiten Teil seiner Abhandlung gleich anschließend zur Verfügung zu stellen, so daß wir bis zu seiner Wiederherstellung, die wir recht bald erhoffen, den Abdruck unterlassen müssen. Wir möchten gleichzeitig unserer Bezirksgruppe Augsburg und Umgegend auch an dieser Stelle unseren verbindlichsten Dank für die uns zu gestellte Jubiläums-Gedenkschrift des Gärtner vereins für gewerbliche Interessen, Augsburg, aussprechen, in welcher in zwei Abschnitten „Gar tenkunst und Gärtnergewerbe in der Reichsstadt Augsburg" nach dem Augsburger Stadtarchiv und „Chronik des Gärtnervereins für gewerbliche Jn- teressen" nach alten Beschlüßen und Protoköll- büchern bearbeitet sind. Wir möchten unsere Bitte, die wir bei Beginn der Abhandlung des Herrn Dr. A. Kölle in Nr. 1-2 der „Gartenbauwirtschaft" aussprachen, wiederholen, uns weitere Chroniken und Ur- kunken gärtnerischer Vergangenheit zu einheit licher Sammlung zuzustellen. Schriftleitung. Der Spargelbau in Kalifornien. Ucbersctzung aus Msrcantile Trust Company (Monthly Review). Der Spargel ist ein interessantes Beispiel für die in Kalifornien auf Grund umsichtigen Ge müsebaues in der Zucht fremdländischer Gemüse- sorten erreichten Ergebnisse. Zunächst galt der Spargel als Luxusgenußmittel, aber während der 50er Jahre gelang sein Anbau dem Gemüse- gärtnec in der Umgegend von San Franzisca und anderen Orte» so gut, daß der Spargel bald billi ger und bekannter wurde. Seine Verschickung nach außerhalb Kaliforniens gelegenen Bezirken begann in den 70er Jahren, und nahm einen immer größeren Umfang an. Alsbald zeigte sich seine gute Verwendbarkeit zur Konservierung und seit ungefähr einem Vierteljahrhundert ist der konservierte kalifornische Spargel ein HauptauS- fuhrartikel. Zur Zeit besitzt der konservierte kalifornische Spargel das Monopol an allen Weltmärkten. Er wird angebaut und auch zum größten Teil ver schickt im sogenannten Deltagebiet. In den letzten Jahren wurden 1520 000 Kisten verschickt im Werte von ungefähr 6 000000 Dollar und einem Gewicht von ungefähr 45 000 Tonnen. Der Ver sand dieses Jahres (1924) . hätte ebenso groß oder noch großer sein müssen, weil eine größere Anbaufläche zur Verfügung stand — 33 610 engl. Acre gegenüber 29 380 im Jahre 1923. Aber die Nachfrage nach frischem Gemüse war bei Beginn der nunmehr beendeten Saison so anhaltend und beständig, daß für die Aufkäufer wenig übrig blieb; eS sei denn, daß die Exporteure eigene Be triebe oder vorher mit Farmern Abschlüße getätigt hatten. Bei Beginn der Saison war die Nachfrage so stark, daß ein Deltafarmer, der seine Ware zeitig nach New Tork gebracht hatte, für einen Korb 6b Dollar — rund 1,20 Dollar für das Pfd. erhielt. Eine andere Firnta einer Delta insel erzielte für ihre erste Ernte von insgesamt 191 Kisten einen Gesamterlös von 13 000 Dollar. Es handelt sich hierbei natürlich um erste Sorten, die einige Wochen, bevor die allgemeine Konkur- renz einsetzt, an den Markt gebracht und zu mär chenhaften Preisen obgesetzt werden. Aber sogar bei diesen Preisen überstieg die Nachfrage das Angebot. MS die Saison am 18. Februar wirk lich einsetzte, betrug der Preis Pro Pfund 6 Cents. Dieser Preis entspricht den für ersten Spargel in früheren und sogar Kriegssahren gegebenen Prei sen. Die Preisbildung für den aus dem Bezirk der San-Franzisco-Bücht kommenden Spargel erfolgt durch die Nachfrage der Kanadier. Es ist im allgemeinen üblich, daß bei mittleren Ernten, wenn der Züchter von dem Kanadier 5A oder 6 Cents für das Pfund bekommt, er von allen anderen Käufern oder 1 Cent mehr für das Pfund verlangen wird. Die Spargelsaison dauert ungefähr 120 Tage, und in der Hauptsaison schwanken die Kleinhandelspreise in San Fran zisca je nach Größe und Güte der Ware zwischen 10 und 20 Cents pro Pfund. Die Käufe werden nicht am Morgen durch Kommissionäre getätigt, sondern im allgemeinen im Laufe des Tages durch ortsansässige Kanadier. Diese halte» auch den Markt fest, ausgenommen wenn die Kanadier größere Vorräte haben, als sie absetzen können, was manchmal vorkommt. Zn solchen Fällen geht der Ueberschuß an die Kleinhandelsmärkte, und einige Kleinhändler verkaufen dann zu Prei sen, die unter den üblichen liegen. Die ausgesuchten Spargclsortcn werden jedoch nicht auf den Markt von San Franzisca gebracht, sondern an die östlichen Märkte, wo die Händler bedeutend bessere Preise zahlen wie hi« ein heimischen. Während der Händler in San Fran zisca für ein Pfund Spargel kaum mehrmals 12 oder 15 Cents bezahlen will, bieten die östlichen Aufkäufer 17^ bis 25 Cents für gut ausgesuch ten Spargel. Der für Spargel erzielte Höchst preis, der im April von Zwischenhändlern aus Chicago gezahlt wurde, betrug S,oO Dollar für einen Korb. Die New Uorkcr Preise schwankten zwischen 5,50 Dollar, 6 Dollar, 7 Dollar und 5 Dollar für einen Korb. Die Abnehmer von San Franzisca und Kali fornien ziehen im allgemeinen den weißen Spar gel vor besten weiße Farbe durch das Bedeckt- scin von einer Erdschicht, die tiefer ist, als in der er gevflanzt wurde, erzielt wird. Der östliche Feinschmecker, der mehr bezahlt und den ver wöhnteren Gaumen hat, zieht den grünen Spargel vor, und bezahlt für die hellgrünen Sorten mehr als für !ede andere. Der im letzten Jahr im Delta bezirk gezahlte Durchschnittspreis für grünen Spar- gel war p. Pfd. 9'/» Cents. (Forts, folgt.)
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