Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4 Die Gartenbauwirtschaft Nr. 92. 16.11.192« Wir bitten, die mit *6P0 gezeichneten Artikel dnrch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzustelle». '6?v Ler Welhnachlsopfel. Rotwangige Aepfel und goldene Nüsse sind Dinge, die unzertrennlich mit der Vorstellung eines richtigen Wcihnachtsfestes verknüpft sind. Vor allem muß sich der Duft der Aepfel Mit dem der Tannen mischen, um die richtige Weihnachtsstimmung zu erzeugen. Reinetten, Gravensteiner, Goldparmänen und wie sie alle heißen mögen, alle müssen zu Weihnachten ihre Dienste leisten. Ja, der Apfel wurde viel fach zum Symbol dessen, was den Kindern lieb und wert ist, so in dem schon von Luther gebrauchten Sprichwort: Neben der Rute soll der Apfel liegen. Aber auch in den Advents- und Neujahrs bräuchen spielen die Aepfel und Nüsse eine große Rolle. Der Volksglaube nimmt an, in den zwölf Rauhnächten, Wynächten, Unter- Nächten, Zwischennächtcn den Schleier der Zukunft lüften zu können, um verborgene Dinge zu erschauen. Gewöhnlich legt man die zwölf Nächte zwischen den 24. Dezember und den 6. Januar. In manchen deutschen Landschaften fallen sie jedoch anders, in Schlesien vor Weihnachten, in Franken und Mecklenburg vor Sylvester. Der Apfel, der, von der jugendfrischen Jdun gereicht, den Göttern ewige Jugend ver leiht, der Wodans Gemahlin, Freia oder Frigga, geweiht ist, und die Nuß, die in der Jdunsage die fliehende Göttin verbergen hilft, werden in der Mythologie immer wieder er wähnt. In der Thomasnacht (21. Dezember) wird ein Apfel entzwei geschnitten, dann werden die in dem einen Teil enthaltenen Kerne ge zählt. Ist die festgestellte Zahl durch zwei teil bar, so heiratet man bald, ist dies jedoch nicht der Fall, so ist noch gar nicht daran zu denken. In vielen Gegenden schälen die Mädchen am Sylvester- oder Andrealabend einen Apfel, indem sie das Messer oben einsetzen und rundherum bis zum Stiele führen. Erhalten sie dabei die Schale unzerrissen, so steht ihnen im . nächsten Jahre ein großes Glück bevor. Im Saterlande wirft heute noch der Bursche dem geliebten Mädchen am Neujahrstage ein sogenanntes Wepelrad, d. i. ein Rad, an dessen Speichen Aepfel stecken, ins Haus. Seine Annahme wird als Zustimmung zur Ver lobung angesehen. In vielen Gegen den ist auch der Glaube lebendig, daß man am Weihnachtsabend stillschweigend Aepfel essen muß, um das ganze Jahr hindurch gegen das Kalte Fieber gesichert zu sein. Diese und viele andere Bräuche zeigen, daß das Volk in dem Apfel eine geheimnisvolle Frucht erblickt. A. E. Wir bitten, uns von den In den Tageszeitungen erschienenen 6V0-Artikcln stets ein Beleg exemplar einscnden zu wollen. eine Nachprüfung nnd Richtigstellung der Grundstcucrrcinerträge auf den heutigen Stand auf. Wer von den Gärtnern weiß etwas von diesem Gesetz vom Jahre 1861, das aus einmal wieder zu einem größeren Ansehen kommt. Hier muß schon beizeiten der Landesverband sich in den Sattel setzen und seine Steuerausschußmitglieder und Steuersachverständigen rechtzeitig belehren, da mit wir bei der Bewertungsarbeit mit dabei sind. Versteht sich, daß von allen geleisteten Arbeiten der Zentrale sofort Kunde zu geben ist, einerseits, daß diese selbst nötigenfalls mit Rat und Tat beispringen kann, anderer seits auch etwaige Ergebnisse unserer Arbeit sofort den anderen Landesverbänden mit teilen kann. Dann' noch ein wichtiger Punkt: Benach barte Landesverbände müssen aufs engste, ge rade in steuerlicher Hinsicht, Zusammenwirken, wenn ihre Arbeit, ihr Abschluß bei einer Steuerbehörde nicht von der betreffenden Stcuerstelle (z. B. Landesfinanzamt) ausge schlachtet werden soll. Hier ist gute Ge legenheit für die Landesverbände, reiche Er folge zu erzielen. 3. Aber alle diese Arbeit bleibt fruchtlos, wenn cS nicht gelingt, auch die Mitglieder der einzelnen Gruppen steuerlich zu betreuen. Um unsere Verbandsangelcgenheitsn wirklich allumfassend zu behandeln, werden bald die üblichen Monatsversammlungsn nicht mehr aus reichen. Denn, wenn das Schiss in Not und von Gefahren umtost ist, müssen alle Mann an Bord und Abwehrarbeit leisten. Roch herrschen bei vielen unserer Kollegen steuerliche Begriffe, die mehr als vorsintflut lich anmuten. Und viele Kollegen zahlen ein Mehrfaches an Steuern, als sie zahlen brauch ten. Die Gruppen müssen die vom Landes verband, dessen Gteuerausschuß und dessen Ge schäftsstelle erhaltenen Ratschläge und Beleh rungen auch an dis Steuerbehörden weiter geben, denn diese sind zum Teil auch heute noch nicht bezüglich der Stellung unseres Beruses im Klaren. Daß eines unserer Mit glieder in Nassau noch kürzlich dem Magistrate seines Wohnortes durch die Organisation klar- mnchen mußte, daß auch der sogenannte „Kunst- und Handelsgärtnor" heute gewerbe- steuerfrei ist, ist eines der vielen Beispiele, die beweisen, daß Gott zwar manchem ein Acht gibt, aber damit nicht immer gleich das nötige Rüstzeug zum richtigen Versehen demselben. Leisten wir diese Kleinarbeit und stehen unserem Kollegen auch in all diesen Swuersochen bei, daß er jederzeit weiß, wo ihm Rat und Hilfe wird, dann wird er seiner Organisation treu verbunden sein und bleiben. Drum herein in die Organisation, daß sic zu diesen Arbeiten be fähigt ist. Wenn alle Wässerlein rinnen zu Hauf, dann gibt es einen Fluß, wenn jedes nimmt einen anderen Lauf, eines ohne das andere vertrocknen muß. Sleuerzahllage Im November MS. Relchssteuern. 5. November: Slbführung der Lohnsteuer für 21. bis 31. Oktober. Keine Schonfrist. 10. November: Umsatzstcuer-VoranmAdung und Vorauszahlung der Monatszahlec (»he/» der Oktoberumsätze). Ablauf dec Schonfrist: 17. November. 15. November: Abführung der Lrhnsteuer für 1. bis 10. November. Keine Schonfrist. 15. November: Einkommenstenervorauszahlung*) für Juli—Dezember 1926 in Höhe der Hälfte der zuletzt durch Einkommensteuer bescheid festgesetzten Jahressteuerschuld, so weit nicht aus Antrag des Landesverbandes durch das Landesfinanzamt eine ander weitige Regelung getroffen worden ist. Ablauf der Schonsrist: 22. November. 15. November: Rcichsvermögenstcuervorauszah- l»ng*j. s) für Landwirte und Pflichtige, deren Vermögen hauptsächlich aus landwirt schaftlichem Vermögen besteht (ß 15 Abs. 1 Verm.-St.-Ges.) für das Halb jahr Juli—Dezember 1926, und zwar ist zwei Viertel der zuletzt (Vermögen steuerbescheid 1924) festgestellten Jahres steuerschuld zu zahlen, soweit nicht der neue Vermögensteucrbescheid für 4925 bis 1926 bereits zugestellt ist. d) für alle anderen Pflichtigen für Oktober bis Dezember 1926, und zwar ist ein Viertel der zuletzt (Bermögenftcuerbe- scheid 1924 bzw. soweit schon zugestellt, 1925/26) sestgcstellten Jahressteuerschuld zu zahlen. Ablauf der Schonfrist: 22. November. 25. November: Abführung der Lohnsteuer für 11. bis 20. November. Keine Schonsrist. ö. Preußische Landes- und Kommunalsteuern. 15. November: Grundvermögensteuerrate — Novemberrate — nebst Gemeindezuschlag für Monatszahler, d. h. für nicht landwirtschaft lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch ge nutzte Grundstücke (Gebäude, Bauplätze — Z 2 Abs. 1u und o des Gesetzes). Die Zahlung hat unaufgefordert zu erfolgen, und zwar an Len Vorstand der Gemeinde oder des Gutsbezirks, in welchem das Grund stück gelegen ist. — ZahlungSpslichtig ist bei obengenannten Grundstücken derjenige, der zu Beginn des Kalendermonats Steuer schuldner war, und zwar sür den vollen Kalendermonat. Ablauf der Schonfrist: 22. November. 15. November: Grundvcrmögcusteucr^ sür Oktober—Dezember sür Vierteliahreszahler, d. h. für land-, forstwirtschaftlich oder gärt nerisch genutzte Grundstücke (H 2 Abs. 1b des Grdv.-St.-G.). ZahlungSpslichtig ist, wer zu Beginn des Kalendervierteljahrcs *) Wegen der schlechten Wirtschaftslage schwe ben z. Z. Verhandlungen, ob nicht die Hinaus schiebung, wenigstens eines Teiles der am 15. bzw. 22. November fälligen Zahlungen er reicht werden kann. Wir empfehlen daher, sich mit den Zahlungen so einzurichten, daß eine evtl. Hinausschiebung eines Zahlungstermins noch aüsgenutzt werden kann. D. Schristltg. Steuerschuldner war, und zwar für das volle Kalendervierteljahr; im übrigen wie vorstehend für Monatszahler.' Ablauf der Schonfrist: 22. November. 15. November: Hauszinsstcuer — November rate — sür bis im § 2 Abs. 1s, Grundver mögensteuergesetz bezeichneten Grundstücke (siehe vorstehend). Ablauf der Schonfrist: 22. November. 15. November: Gewcrbcertragsteuer sür Okto ber-Dezember. 15. November: Gewerbckapitalstcucr für Okto ber-Dezember. 15. November: Gewerbesteuer nach der Lohn summe sür die im Oktober gezahlten Löhne und Gehälter. Gleichzeitig ist eine Erklä rung über die Höhe der im Vormonat in der Betriebsstätte erwachsenen Lohnsumme und die Zahl der in dieser beschäftigten Arbeitnehmer abzngeben, die als Steuer erklärung gilt. — Vorstehendes gilt, wenn in der Gemeinde nicht die Zahlung der Lohnsnmmensteuer sür einen längeren als einmonatigen Zeitraum be stimmt worden ist. Bei keiner der drei Gewerbesteuerarten ist eine Schonfrist gegeben. Freistaat Anhalt. 1. November: Anhaltische Steuer vom be bauten Grundbesitz — Oktoberrate. Ablauf der Schonfrist: 10. November. 15. November: Anhaltische Gewerbesteuer — 3. Rate — (nicht sür Landwirtschaft). Ablauf der Schonfrist: 22. November. Freistaat Sachsen. 5. November: Mietzins-tAufwertungs-jSteuer. 40 v.H.der Friedensmiete sür einen Monat. Zahlstelle: Gemeinde. Ablauf der Schonfrist: 12. November. Freistaat Thüringen. 10. November: Gewerbesteuer sür das dritte Rechnungsvierteljahr 1926. Ablauf der Schonfrist: 17. November. 10. November: Aufwcrtungssteucr (Mietszins steuer) für Oktober. Ablauf der Schonfrist: 17. November. Freistaat Braunschweig. 1. November: Hauszinsstcuer für Oktober. Keine Schonsrist. 15. November: Kirchensteuer — letzte Halb jahresrate für die cv.-luth. Kirche. Ablauf der Schonfrist: 22. November. Freistaat Bayern. 1. November: Hausstcucr — mit einem Zwölftel der Jahresschuldigkeit nebst Kreis- und Kirchenumlagen. Ablauf der Schonsrist: 8. November. F r e i st a a t Mecklenburg - Schwerin. 15. November: Grundsteuer, Mictzinssteucr, Wegcabgabe, Gcwrrbrcrtragsteucr, Gcwcrbc- kapitalsteuer, und zwar ein Viertel des sich aus dem neuen Landessteuerbescheid sür 1926 ergebenden Jahresbetrages. Z a h I st e l l e: s) in den Landgemeinden: Amtskasse bzw. Gemeindevorsteher; b) im übrigen: Steuerkonto des Meckl. Finanzministeriums bei der Girozentrale Mecklenburg, Meckl. Dep. u. Wechsel bank Schwerin, Raiffeisenbank Schwerin und deren Nebenstellen. Ablauf der Schonsrist: 22. November. Las VerUner Rathaus schmück! sich zum Empsang Hindenburgs. Hervorragende Leistungen Berliner Gartenbaubetriebe. Die Vertreter der ausführcndcn Firmen werden dem Reichspräsidenten vorgestcllt. Wenn immer wieder an dieser Stelle an geregt worden ist, daß unsere Bezirksgruppen bemüht sein müßten, auch durch Mitarbeit bei Veranstaltungen der breiten Oesfentlichkeit auf die Leistungen des deutschen Gartenbaues aufmerksam zu machen, so ist diese Forderung von der Bezirksgruppe Berlin unseres Reichs verbandes in diesem Jahre sehr weitgehend ersüllt worden. Wir berichteten bereits über den Verlauf der Ausstellung Blumen und Pflanzen im Rathaus. Vom 27. Oktober bis 7. November veranstaltete die Bezirks gruppe die große Berliner Herbstblumenschau in der Funkhalle am Kaiserdamm, die von nahezu 80 000 Personen besucht worden ist, und gleichzeitig fanden die Betriebe sich noch bereit, der Stadt Berlin einen außerordent lichen Dienst zu erweisen. Der Oberbürger meister der Stadt Berlin, der mit großem Interesse die Bestrebungen des Berufes ver folgt, hatte unsere Mitglieder gebeten, zum Empfang des Reichspräsidenten den Rathaus saal und das Rathaus zu schmücken. In rich tiger Erkenntnis der außerordentlichen Wir kung einer derartigen Betätigung erklärten sich die Firmen Brandt, Faßbender, Gabbert, Grille, Moll, Noack, Platz, Rothe und Schwarz bereit, die kostenlose Ausschmückung zu besorgen. Die Wirkung dieser Betätigung geht aus nachfol gendem Bericht des „Berliner Lokal-Änzei- gers" recht deutlich hervor: „Tas Rote Haus wird heute abend beim Besuche des Reichspräsidenten in fest lichem Schmuck prangen. Draußen vor der Auffahrt stauten sich während des ganzen Vormittags die Lastautos und Fuhrwerke der großen Blumenhandlungen nnd Gärtnereien. Unablässig eilten die Gärtnergehilfen und Angestellten mit ihren grünen und bunten Lasten die Treppen hinauf. Andere disponierten an Hand von Zeichnungen, wie die Lorbeerbäume, die Palmen, die Blumen je nach Größe und Farbe geordnet werden sollen. Die Phantasie der Blumenkünstler hat im Treppenaufgang des Hauptportals schon i Außerordentliches geschaffen: die aufstre benden Flächen der hohen Halle sind zu beiden Seiten mit großen grünen Topf gewächsen geschmückt; Astern, Geranien und andere in der Farbe gut abgestufte Blumen geben dem sonst so ernsten Milieu ein heiteres, prächtiges Aussehen. Auch das Rondell am Ende der Treppe mit dem Springbrunnen ist mit Blumenschmuck phantasievoll ausgestattet. Im Stadt- verordneten-Sitzungssaal hat man nur dis Fenster und den breiten Raum vor dem Rednerpult mit Blumen versehen, aber der benachbarte Festsaal, in dem sich die 500 Gäste zum Bankett versammeln wer den, wird eine geradezu verwirrende Fülle von Blüten und Laub aufweisen. Beson ders die Ehrentafel an der äußeren Front seite ist eigenartig geschmückt. Man stand in der Wandelhalle vor dem Stadtverordnetsn-Sitzungssaal. Eine festliche Stimmung stieg auf. Mildes Licht füllte den Raum. Bunt sprang die Fon täne. Das Auge hing an dem pracht vollen Blumenschmuck, der das Treppen haus zu einem feierlichen Hain gestaltete. Plaudernd verbrachte man' die Minuten des Wartens. Und man erfuhr, daß Berlins bedeutendste Gärtnereien das ge samte Blumenmaterial zur Verfügung ge stellt haben. Man schaute sich um unter diesen Pflanzenwundern, unter diesen Chry santhemen, Primeln, unter dem Grün des Kirschlorbeers und der Palmen. Für- wahr ein Beweis der- hohen Kunst der Berliner Gärtner, dis Spende eine Be kräftigung ihres Bürgersinns." Dis Ausführung der Dekoration lag in Händen von Luise Tillner-Berlin. Die Gärtuereibesitzer Adolf Grille und Hermann Rot h e stellten in der Hauptsache die grünen Dekorationspflanzen, H. Faßbender, Fritz Gabbert und Otto Platz die blühenden Pflanzen. Pie Rosen für Lie Tafel lieferten Arthur Brandt, August Noack und Fritz Schwarz; den großen Tafel schmuck zierte Curt Moll mit Unterstützung von Fräulein Tillner durch Nelken. Stadtgarteudircktor Barth hatte die Ausschmückung in folgender Weise durchgeführt: Von der Königstraße aus gelangte man zunächst auf einen feierlich ernst gehaltenen, nur mit mächtigen Lorbeerbäumen umstellten Vorplatz. Von ihm führte eine breite Treppe zu dem Vorraum des Stadr- verordnetensitzungssaales. Die Treppe zu bei den Seiten in den Berliner Farben weißrot mit weißen Chrysanthemum und leuchtend roten chinesischen Primeln und dem Grün des Kirsch- lorbeers als Hintergrund geschmückt. Zum Vorraum gelangte man durch ein aus zwei mächtigen Dattelpalmen gebildetes Tor. Der Vorraum selbst war im Gegensatz zur schweren ernsten Dekoration der unteren Räume in einen Hain leichter, zierlicher Dracaenen und Palmen verwandelt und reich mit Chrysan themen in bunten Farben geziert. In seiner Mitte sprudelte ein mit Blumen geschmückter Springbrunnen. Der Stadtverordnetensitzungs saal ist festlich verschönert durch weiße und rote Alpenveilchen in großen Massen. I» ganz besonders hervorragender Weise war der große Festsaal gestaltet. Er war ringsum von Lorbeerkugelbäumen umrahmt. Die beiden Haupttascln sind mit Tausenden von Riesen nelken das Haüptschmuckstück. Die übrigen Tafeln sind mit herrlichen Rosen in verschwen derischer Fülle ausgestattet. Nicht nur dies« Haupträume, sondern auch die Wandelgänge sind mit Lorbeerbäumen und Blumen in einen Garten verwandelt. Während der Veranstaltung wurden die an der Feier teilnehmenden Firmeninhaber dem Reichspräsidenten vorgestellt, dem bei dieser Gelegenheit je ein Strauß deutscher Nelken (von Moll), Rosen (von Schwarz) und Chrysanthemen (von Gabbert) überreicht wurden. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die Betätigung der Bez^-Gr. Berlin in diesen beiden großen Veranstaltungen — der Berliner Herbstblumenschau und der Aus schmückung des Rathauses — unter Aufwen dung allergrößter finanzieller Mittel und Pslanzenbestände eine nach außenhin wir kungsvolle Kundgebung für die Leistungs fähigkeit ihrer Mitglieder bedeutet. —t. Aus der Jach-und Tagespreise. „Berliner Lokal-Anzeiger" vom Sonnabend, 6. November 1926: Sitzung. Ein in das organisierte Dasein unserer Tage vielfach verwickelter Mann hat einmal be hauptet: Wenn ich einmal ins Gefängnis müßte und mir dann die Stunden angerechnet würden, die ich in meinem Leben schon „ge sessen" habe, so könnten'S schon ein paar Jahre sein, die mir dann erlassen würden! Ich habe auch in meinem Leben viel „ge sessen", aber je älter ich werde, um so weniger Halts ich von Sitzungen. Am schlimmsten sind die, dis satzungsgemäß gehalten werden müssen, ob Stoff da ist oder nicht; die dauern am längsten, weil jeder sich krampfhaft bemüht, irgend etwas vorzubringen, um die Zeit aus zufüllen. Wissen die Einberufer und Führer, was sie wollen, so können die Geladenen nur mit dem Kopf nicken und zustimmen. Sie tun auch am besten so, denn nur die Eingearbeite ten übersehen die Sache und die Lage. Findet sich ein Oppositionsgeist, der allerlei zu meckern und zu mäkeln hat, so bringt man ihn um! Nicht mit Gift oder Dolch, nicht mit Ausschluß oder Hinauswurs, auch nicht durch überzeugende Gründe und Roden — sondern durch Wahl in den Vorstand! — Weiß keiner recht, was aus der Sitzung herauskommen soll, ist keine planmäßige Führung vorhanden, so rettete man sich und die Sache durch die Wahl eines Ausschusses. Im ersten Fall war die Sitzung unnötig, dec Vorstand hätte es allein machen können, im zweiten auch, denn die Inter essierten hätten sich vorher verständigen und die Sache vorbereiten können. Aber wehe, wenn in einer Sitzung nicht die Sache, sondern die Personen die Hauptsache sind. Sie wollen ihre Gaben und Kräfte zeigen, sie schwelgen in der eigenen Redekunst, sie haben nur drei Worte zu sagen, aber sie wiederholen alles noch einmal, was schon gesagt ist. Am schlimmsten sind die, die mit den Worten beginnen: „Nur ein paar Worte!", oder „Ich will mich kurz fassen!" — Die reden am längsten. In der Bewunderung der eigenen Leistung, im Neide der anderen, im Groll über die vergeudete Zeit geht die Sache unter. In jedem Sitzungssaal müßte in großen Lettern an der Wand der Spruch Luthers für die Pfarrer stehen: „Tritt fest auf, tu's Maul auf, hör' bald auf!" ..Der Blumen- und Pflanzenbau" Hesl 23 vom 11. November 1926 enthüll u. a. folgende beachtenswerte Aufsätze: Die große Berliner Herbst-Blumenschau. 28. Oktober bis 7. November 1926. Bon E. Dageförde, Berlin. Bewährte Fuchjienjorten. Von G. Hart mann jr., Bad Kreuznach. Die Stauden. Von Rausch, Köln. Nephrolepis „Bornstedt" eine Neuzüchtung. Von O. Bernstiel, Bornstedt bei Potsdam. Die Gartenbau-Ausstellung in Goslar vom 18. bis 26. September 1926. Von H. Fricke, Goslar. Kakteen auf der Ausstellung in Goslar. Von K. Zenker, Goslar. Der Wert der Verwendung von „Pflanzen ammen" im Erwerbsgartenbau, insbesondere im Frühgemüsebau. Von W. Link, Ocholt i. Oldenburg. Die Ueberwinterung von Stauden. Von A. Ern st, Möhringen a. F., Stuttgart. Schriftleitung: K. Fachmann, Berlin. Ver antwortlich sür den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin: sür die Verbands nachrichten: N. Sievert, Berlin; sür die Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin. Verlag: Gärtnerische Verlagsgesellschaft m.b.H-, Berlin. .SW 48, Druck: Gebr. Radetzki, Berlin SW 48.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)