Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
änseigsnprsiss: r. 21. l>stitrsNs 4S k»k. (1 mm IS kl.) PIsvomomSE 10»> ^ukablag Ois ^ut-iLvms srkolgt in cksr nüLdstStrsiLbdsrso tlummsr. — Ksklsmstionsn nur dis 8 lags nscd brscbsinan rulässig. — öslsgsxsmplsrs nur aut Vnrisngsn gsgsn portosesutr. — k^ür psdlsr ciured unclsuilicdss IKsoustciäpt ksms läattuog. 6si Linrisdung ckurak Gaechpt ock. 1 Konlcursvsick»tvor> Wit cksr bsrsvkn. Ksbstt kort. Ssrugsprsis «2r1< L— monLtNatr - /tnrslgsnsnnsdm«: S«rvn 8Vi/»8 ^nscincdstrLÜs 16, nsbsn 6sr 6Z.rtnsrm2rtrti13.ll8. — vis LaklsucksrsnLSigsn sm6 von 6sr Vseöttenlliakung susgesodlosssn. -- vsr ^uttraggodsr gibt Äu^od cj>« Hukgsds 6ss lnssruts ssin Dnvsrstsncknis ab. prsiss untsr 6sr Saklsucksr- prsisgrsnrs cksr VsrdSn6s vrsgrulssssn. —Lrtükungsort Ssrlin-^in« kk!(N5VLWE ve5 0WI5ÄLU6Lkr7M6ÜUO eV be^U^ M/40-r-VLK!^6-- VLK^6L-Le5.^.8.tt. KMi.M 8^4S Nr. 11 41. Jahrgang der VerLaudszeiLung. Berlin, Freitag, den ö. Februar 1926 Erscheint Dienstags ». Zahrg. 1926 »«iE»-»»-»." ÄÜ3 ökN EZas wird aus der Spargelernte? — Steuerstundung bei den durch Hochwasser Geschädigten. — Zur Veranlagung des Einkommens der ErwerbLgärtner. — Gewissensnöte. — Zum Dar gehe» der Eisenacher Gärtner und Blumengeschäftsinhaber. — Wozu ist das Finanzamt befugt? — Unser Nachwuchs und seine geistige Ausbildung. — Aus den Parlamenten. — Fragc- kasten. — Aus der Fach- und Tagespreise. — Marktrundschau. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. Was wird aus der SpargelernLe? Ende vergangenen Blonats traten auf Ein ladung des Reichsoerbandes des deutsche« Garten baues die Spargelzüchter aus nahezu allen An- baugebieteu des Reiches zusammen, um Aus sprache über die Lage zu halten, und um geeig nete Maßnahmen für das Frühjahr zu beraten. In eingehenden Aussprachen wurden die Er fahrungen des vergangenen Jahres sowohl mit den Frischmärlten, als auch mit den Konservenfabriken erörtert, um sie in der kom menden Saison für die Züchter allgemein nutzbar zu machen. Die Aussprache über die Preise, die für die Verhandlungen zum Zwecke des Abschlusses mit der Ronsermmindustrie zu grunde gelegt werden müssen, war vor der Hand unverbindlich, da die Wirtschaftslage noch nicht hinreichend geklärt war, um genaue Feststellungen machen zu können. Trotzdem wurden bereits Fälle genannt, in denen Konservenfabriken schon jetzt zur Tätigung von Abschlüssen an einzelne Züchter herangetrete» sind; es mutz von jedem Züchter erwartet werden, daß er unseren Verhandlungen mit der Konscrvenindustrie nicht vor- greift, wenn er nicht unsere und seins Lage erschweren will. Anschließend sand eine Aus sprache über Maßnahmen zur Be lebung des Absatzes aus dem Frisch- markte statt. Am Nachmittag trat ein Ausschuß der Spar gelzüchter zu einer erste» Besprechung mit Vertretern der Industrie im Ber- baudshause des Neichsoerbandes zusammen. In besonders eingehender Weise wurde die schwierige Lage der Konservenindustrie und die Notwen digkeit zur Beschaffung langfristi ger Kredite durchgesprochen, die zuvor vom Reichsverband und von der Wirtschaftlichen Ber einigung der Konseroenindustrie gemeinsam bei den zuständigen Behörden cingeleitet worden waren. Eine weitere Besprechung zwischen Züch tern und Industrie wird in diesem Monat statt- sinden, um die Preise sür evtl. Abschluß zu be raten. Das Verständnis der gegenseitigen wirt schaftlichen Slotlage läßt hoffen, daß die Verhand lungen günstig fortschreiten. Seitens der Züch ter wnrde die Notwendigkeit betont, bis spätestens Anfang März Klarheit darüber haben zu können, welche Mengen abge nommen und welche Preise gezahlt werden wür ben. Auch die Industrie legte Wert darauf, bis zu diesem Zeitpunkte klarzuschcn. Irr einer nachfolgenden Besprechung der Züchter wurden die bereits am Vormittag ge gebenen Anregungen bezüglich des Zu sam- mcnschlusses der Spargelzüchter iw Reichsverband des deutschen Gartenbaues und be züglich der Steigerung des Absatzes von Spargel im Frischverkauf ein gehend besprochen. Urber die weiteren Verhandlungen wird recht zeitig berichtet werden. —u. Sleuerslundung Sei Sen durch Hochwasser Geschädigten. Der Reichsminister der Finanzen hat einen für die durch Hochwasser Geschädigten außer ordentlich wichtigen Erlaß vom 20. Januar 1026 Wz. III a. 3. 100 herausgegeben, in welchem er folgende Anordnungen trifft: In meinem Runderlaß vom 15. Juli 1924 — III6* 3240 (abgedruckt und erläutert im „Deutschen Erwerbsgartenbau" 1924, Sette 522, und in der „Deutschen Obst- und Gemüsebauzei tung" 1924, Seite 510) habe ich bereits darauf bingewiesen, daß bei der Entscheidung über Stundungsgesuche auch Schäden berücksichtigt wer den müssen, die den Steuerpflichtigen durch Na turereignisse, insbesondere durch Hochwasser, ge troffen haben. Diese Anweisung ist nach wie vor in Kraft (vgl. auch den Runderlaß vom 10. Ok tober 1925 — III k 18804 —) (abgedruckt im Berbandsorgan 1925, Sette 631). Wegen der schweren Hochwasserschäden Verletz ten Wochen besteht Veranlassung, diese Bestimmung in Erinnerung zu bringen. Eine entsprechende Erklärung hat die Reichsregierung auch bei Beratung der Anträge und Interpellationen wegen der Hoch wasserschäden am 15. Januar 1926 im Reichstag abgegeben. Dabei bemerke ich aber, daß es immer auf den einzelnen Fall ankommt. Es kann auch innerhalb der von Hochwasserschäden betroffenen Gebiete Steuerpflichtige geben, deren steuerliche Leistungs fähigkeit nicht beeinträchtigt worden ist und die daher ihre Steuerschulden pünktlich zu erfüllen haben. Aus diesem Grunde kommt auch eine Er klärung zu Notgebieten nicht in Frag?. Im einzelnen sind folgende Anordnungen für die Fälle getroffen, in denen eine Beeinträchti gung der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen feststeht. I. Einkommensteuer. Ist der Steuerpflichtige noch die Abschlußzahlung, die sich auf Grund der Veranlagung nach dem Wirtschaftsjahr 1924-25 ergeben hat,' schuldig, so kann sie bis auf weiteres gestundet werden. Bei den Vorauszahlungen auf die Reichseinkommensteusr für das Wirtschafts jahr 1925-26 ist entweder zu prüfen, ob die Vor auszahlungen teilweise gestundet werden können, weil auf Grund der Hochwasserschäden das Ein kommen des Wirtschaftsjahres 1925-26 sich um ein Fünftel, mindestens aber 1000 Reichsmark gegenüber dem Wirtschaftsjahr 1924-25 verrin gern wird (8 100, Absatz 1, des Einkommensteuer gesetzes), oder es sind, sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, die Vorauszahlungsraten voin 15. Dezember und 15. Februar gemäß ß 105, Ab satz 2, der ReichsabgÄenordnung zu stunden. Dieser Paragraph schreibt vor, daß Zahlungen von Steuer- und sonstigen Geldleistungen gestun det werden können, wenn ihre Einziehung mit er heblichen Härten für den Steuerpflichtigen ver bunden wird und der Anspruch durch die Stun dung nicht gefährdet wird. Die Stundung soll in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung und Ver zinsung gewährt werden. Auf Grund der Hochwasserschäden werden die betroffenen Steuerpflichtigen aller Voraussicht nach für das Wirtschaftsjahr 1925-26 ein bedeu tend geringeres Einkommen als sür das Wirt schaftsjahr 1924-25 aufweisen, so daß dadurch eine geringere Besteuerung herbeigeführt wird. Dar über hinaus können Hochwasserschäden noch im Rahmen des § 56, Absatz 1, des Einkommen steuergesetzes berücksichtigt werden, der bestimmt, daß bei der Veranlagung besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung oder Erlaß der Einkommensteuer berücksichtigt werden, wenn das Einkommen 30 000 Mark nicht übersteigt. Als Beispiel für besondere wirtschaftliche Verhältnisse führt der Paragraph unter anderem auch Hochwasser schäden an. II. Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die durch den Steuerabzug vom Ar beitslohn vom Arbeitgeber einbe haltene Lohnsteuer ist unter allen Umständen pünktlich an das Finanz amt abzuführen, eine Stundung ist nicht möglich. HI. Vermögenssteuer. Es wird zu beachten sein, daß einzelne Gegenden mit einer gewissen Regelmäßigkeit unter Hochwasser zu leiden haben; die hierdurch sich ergebende Ertragsminderung ist vielfach schon bei der Bewertung berücksichtigt. Bet außergewöhnlichen Schäden kann die am 15. Februar 1926 fällige Vorauszahlung ganz oder teilweise gestundet werden. IV. Umsatzsteuer. Eine Stundung der Umsatz steuer kommt zwar grundsätzlich nicht in Frage. Dagegen wird im Emzelfall bei großen Schäden eine Erleichterung je nach Größe und Umfang der Schäden in Erwägung zu ziehen sein. - Zum Schluß bemerkt der Reichssinanzminister: Zur Entscheidung von Erlaßanträgen, insbe ¬ sondere zur Frage der Umwandlung der Stun- düng in einen Erlaß, wird erst dann Stellung ge nommen werden können, wenn die Folgen des Hochwassers sich endgültig übersehen lassen. Die Landesfinanzäntter sind ermächtigt, bis zu 1000 Reichsmark auch für die Hochwasserschäden über Erlaßanträge selbständig zu entscheiden. Wegen der Rentenbankzinsen und der Vor auszahlungen auf Grund des Ausbringungsge setzes verbleibt es bei den bisherigen Bestim mungen. Das Reichsfinanzministerium hat auch mit den Regierungen der einzelnen Länder Fühlung genommen und ihnen anheimgestellt, hinsichtlich der Landessteuer die gleichen Anweisungen wie oben zu treffen. Die obigen Vergünstigungen werden nur auf Antrag der einzelnen Steuerpflichtigen gewährt. —c. Zur Veranlagung -es Ein kommens Ler EmerbssSriner. Von Dr. Kneipp in Gonzenheim. Die Vermttagung der Gärtner zur Ein kommensteuer sür das Wirtschaftsjahr 1924-1925 ist durchgeführt. Es sei mir nun gestattet, meine in der „Veranlagungs-Kampagne" gesammelten Erfahrungen hier mttzuteilen. Anerkannt muß werden, daß unser Reichsverband sich die erdenk lichste Mühe gegeben hat, um Aufklärung überall hinzutragen. Fast jede Nummer unserer Fach zeitschrift brachte aufklärende Mitteilungen. Durch ein sehr umfassendes Stcuersonderheft sollte es jedem Mitglied möglich gemacht werden, sich in die überaus schwierige Materie der wichtigsten Steuergesetze einzuarbeiten. Von dieser Stelle aus war also nichts versäumt worden. Auch in den Landesverbänden bis zu den Bezirksgruppen hinab war man bestrebt, die Kenntnis der steuer lichen Bestimmungen zu verbreiten. Mir selbst fiel im Auftrage des Landesverbandes Hessen- Nassau die Aufgabe zu, bei einigen Bezirksgruppen Stcuervortäge zu halten, in denen in erster Linie das Einkommensteuergesetz und das Reichs- bewcrtungsgcsetz Behandlung fanden. Die mir jetzt aus den verschiedenstell Bezirken unserer Provinz Angehenden Nachrichten klingen sehr be trüblich. Um es klipp und klar heraus zu sagen: Die meisten Kollegen sind außerordentlich über schätzt worden und müssen ganz beträchtliche Nachzahlungen für 1924-1925 leisten. Sic werden nach einem Einkommen versteuert, das sie nie und nimmer gehabt haben. Wie ist nun ein solches Ergebnis möglich gewesen? Den Reinfall haben wir in allererster Linie dem überall zutage getretenen Mangel an steuerlichen Begriffen zu verdanken. Der Begriff Einkommen im Sinne des Einkommen steuergesetzes ist nur von wenigen Gärtnern er faßt worden. Der Begriff Werbungskoften noch nicht einmal Gemeingut von auch nur 20?» aller Kollegen. Ich weiß nicht, ob es in anderen Ge genden besser bestellt ist, die Ausführungeil treffen in allererster Linie für Nassau zu. So wurde ich nebst zwei weiteren Vorstandsmitgliedern der Bez.-Gr. Bad Homburg aufangs Dezember zum Vorstand des Finanzamtes gebeten, weil diesem die abgegebenen Deklarationen der Gärtner seines großen Finanzamtsbezirks einfach unfaßbar waren. Hatte doch ein Betrieb, der sogar Buch führung haben soll und mit meist fremden Leuten arbeitet, nur 1898 Werbungskosten angegeben, ein anderer größerer Betrieb auch nur 2498 Wer- bungskosten vom Umsatz. Durchweg hielten sich dis Werbungskoften auf einer sehr bescheidenen Höhe. Ich fiel mit den von mir angegebenen und nachgewiesenen 79,5 98 Werbungskosten vom Gesamtumsatz ganz aus dem Rahmen heraus und wurde sogar noch einmal zur näheren Erklärung vorgeladen. Man werfe mir nun nicht ein, als ob hier Mangel an Buchführung schuld an einem so kläglichen Ergebnis gewesen sei. Es waren gerade größere Betriebe, die dem Finanzamt mit solchen Zahlen aufwartcten. Dabei wird in un serer Gegend der auf Pauschale abaestellten Land wirtschaft ein WerbungSkostenpauschsatz von 60 bis 7098 des Umsatzes ohne weiteres zugesprochen. Es muß sich ja bei den mit der Bearbeitung dieser Angelegenheiten beschäftigten Finanzbeam ten der Gedanke aufdrängen, als ob wir mit sehr niedrigen Unkosten zu rechnen hätten. Hatte man doch schon in den Verhandlungen der Jahre 1921 und 1922 den Gärtnern rund 60 A Werbungs kosten zugcsprochcn. Im benachbarten Frankfurt a. M. hatte der Steuerausschuß der Bezirlsgruppe in Verhandlungen mit dem Finanzamt so genannte Richtsätze vereinbart. Man kann ja zu Richtsätzen stehen, wie man will, man wird sie noch auf lange Zeit hinaus nicht entbehren könncli. Wir muffen natürlich immmer wieder auf die Wichtigkeit der Buchführung Hinweisen und jedem Berufsangehörigen dringend raten, Bücher zu führen, aber wir werden auch in den nächsten zwanzig Jahren der Buchführung nicht zur all gemeinen Einführung verhelfen. Was wir aber.tun können und tun müssen, das ist: Aufklärung auch dem letzten unserer Kollegen bringen. Dies kann nicht durch die Spitzenorgani sation und ihr Fachblatt allein ge schehen. Hier müssen die Landes- Verbünde und Bezirks gruppen ein greifen. Sie müßen vor allen Dingen die sogenannten Unterführer heranbilden, die in ihren Bezirken die Bearbeitung steuerlicher An gelegenheit und die Verhandlungen mit dem Finanzamt führen. Es ertönt immer der Ruf: „Wir muffen auch in den Steuerausschüsjen usw. vertreten sein!" Eine berechtigte Forderung. Aber was nützt es uns denn, wenn wir einen Berufskollegen in einen solchen Ausschuß hiuein- schicken, der steuerlichen Fragen wie ein hilfloses Kind gegcnübcrsteht? Wollen wir schon eine Rolle spielen, und wir müssen cS, — wir wollen fürderhin auch Hammer sein —, daun haben w i r a b e r d i e v e r d a m m t e P f l i ch t, u n s auch reif zu machen zur Vertretung u n s e r e r A n g e l e g e n h e i t c n. Davon sind wir an vielen StellenHoch weit entfernt. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der die harte Arbeit des Gartners eine Unterbrechung gestattet, muß dos auf diesem Gebiete bisher Versäumte uachgeholt werden. Ich empfehle dringend, daß die Landes verbände in Ler nächsten Zeit Kurse abhallen mit dem Ziele, sogenannte Steucrfachmänuer für die einzelnen Bezirksgruppen heranzubilden. Mr dann kann eine systematische Aufklärungsarbeit Lei den einzelnen Bezirksgruppen durchgeführl werden, nur dann fetzen wir uns auch bei den Steuerbehörden durch. Diese Arbeit äst um so wichtiger gerade jetzt, da wir vor der Bildung der Grundwertausschüsss stehen und in Kürze die Bewertung gärtnerischer Betriebe beginnen dürste. „Gewissensnöte". Von Edgar Jonassen, Breitenau, Bez. Eqssel. Im Gegensatz zu manchen pessimistischen Äußerungen glaube ich an die Kraft und an den Aufstieg des deutschen Gartenbaues. Es erscheint mir im Hinblick auf die derzeitige schwere Lage des Gartenbaues geradezu gefährlich, stark pessi mistisch gefärbte Nachrichten in die Welt zu setzen, ohne gleichzeitig Hoffnungen auf eine bessere Zu. kunft Irgendwelchen Raum zu lassen. Kein Stand, kein Beruf, so wenig wie irgendeine Einzelperson, waren jemals in der Lage, ihre Verhältnisse durch Pessimismus zu bessern. Nur ein gesunder, nicht übertriebener Optimismus bringt uns eini germaßen über den Berg hinweg und hilft uns die widerlichen Umstände überwinden! Ich übersehe durchaus nicht die nicderdrückeu- den Umstände, die z. B. Herrn Dr. Ebert in seine „Gewissensnöte" hineinaetriebeu haben, verkenne ebensowenig die Triebfedern hierzu, sie liegen ja tatsächlich klar genug auf der Hand, aber ein Ueberhandnehmen solcher Stimmungen bedeutet nicht mehr und nicht weniger als den Niedergang unseres Berufes, und zwar zugunsten unserer Widersacher. Wi r w o ll e n un S a b c r nicht unter- kriegen lassen. Wir behaupten unser Recht auf eine ausreichende Existenz und müssen uns unbedingt auf die Erreichung dieses Zieles cin- stellen. Ich war äußerst erstaunt, die „Gewissensnöte" gerade von Herrn Dr. Ebert vorgesetzt zu be kommen, um so mehr, als er bisher doch gerade einer von denen war, die das Rückgrat der Gar- tenbautreibenden von Zeit zu Zeit so wohltuend stärkten. Und mit mir denken sicher noch viele andere das gleiche. Es freut sich doch höchstens die ausländische Konkurrenz, wenn sie das liest, dis freut sich, wenn wir unseren Gemüsebau nicht erweitern oder gar einjchränken und unsere Leistungsfähigkeit dadurch verlieren. Ich be dauere es, daß es überhaupt möglich war, daß Dr. Ebert „Gewissensnöte" bekam, aber noch mehr, daß er sich veranlaßt sah, sie zu veröffent lichen, denn der ganze von Niedergedrücktheit triefende Aufsatz ist sehr geeignet, große Unsicher heit in die Reihen des ohnehin schwankenden Gartenbaues zu bringen, er arbeitet direkt gegen das zielsichere Donvärtsstrcben der letzten Jahre. Jeder von uns sah mit großer Freude den kraft vollen Aufbau des deutschen Gartenbaues feiner Verwirklichung cntgegengehen, sah den Kreis der hunderttausende Gartenbauinteressenten sich immer zielsicherer züsammenschließsn und immer mehr erweitern, uns schwebte schon im Geiste ein wuchtiges, schwerwiegendes Ganzes vor dem inneren Auge, um nicht mehr wie sonst Almosen zu erbetteln, sondern stark und trotzig unser Recht auf Anerkennung zu fordern! Auch in den Kreisen der Industrie und des Bergbaues kommt die Entwicklung zn einem großen Gairzen nicht ohne Schmerzen, dort finden wir keine Zaghaftigkeit, wenn es gilt, vorgefteckte. Ziele zu erreichen. Ich erinnere hier nur an die Aga-Affäre. Und das steht doch fest, je größer der Kreis der durch gemeinsame Interessen Zusammen - geschweißten, desto mehr Wucht und Kraft verleiht er seinen Wünschen. Es erscheint mir vielmehr als ein größeres Gebot der Stunde,daß w i r dazu übergehen, unsere Belange im Sinne der Abhandlung „Absatz - und Berufswerbung" in Nr. 7 zu vertreten und nicht kleinlich den Mut über Verhältnisse, die jeder längst kommen sah, sinken zu lassen, Ich halte daran fest, mir unsere eigene Züch tungsfähigkeit in bezug auf ausreichende Erzeu gung schafft uns die ausländische Konkurrenz vom Halse. ________ Zum Vorgehen Ler Eisenacher GSrlner »nL Mnmengeschösk- inhaber. Von W. Tschcnke in Berlin. Die „Berbandszeituug deutscher Blumcnge- schästsinhaber" hat in der Nummer 4 die Tat fache bekarmtgegeben, weshalb die Eisenacher Kol legen bis aus weiteres keine italienischen Schnitt bl'umcu beziehen wollen. Die Schriftleitung der VerbaudLzeitung fügt hirizu, daß dieser berechtigte Ruf der Empörung veröffentlicht werde mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)