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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
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- Gartenbauwirtschaft
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4 Die Gartenbauwirtschaft Nr. 91. IS. 11. 1926 ? Für den Einzelhandel sprach Senator -< May, Bremen: Der Einzelhandel wird in starkem Maste durch die Betätigung der öffentlichen Hand getroffen und geschädigt. In Düsseldorf hat der preußische HandelSminister Dr. Schreiber anläßlich der letzten Tagung der Hauptgcmein- schast des Deutschen Einzelhandels alle, die es angcht, erneut darauf hiugewiescn, wie wichtig für unsere gesamte deutsche Wirt schaft der Einzelhandel ist und wie notwendig nach all den Schwierigkeiten der letzten Jahre eine pflegliche Behandlung sei. Der Handels minister hat gewiß nicht zuviel gesagt, wenn er behauptet, daß die Schwierigkeiten und Note der letzten Jahre bis zur Stabilisierung der Währung kaum auf einen anderen Wirtschafts zweig so gelastet hätten, wie auf dem deutschen Einzelhandel, der durch die Gesetzgebung viel fach gezwungen wurde, sein Betriebsvermögen zu verschleudern, da diese von dem Irrglauben ausging, daß die Papiermark von heute noch die Papiermark von gestern sei. Hat hiernach der Einzelhandel einen ganz besonderen An spruch auf pflegliche Behandlung, so ist cs um soweniger zu verstehen, daß die maßgebenden öffentlichen Stellen vielfach auf seine Aus schaltung bedacht sind und jede Rücksichtnahme vermissen lassen. Am schärfsten fühlbar macht sich die Konkurrenz der Gas- und Elektrizitätswerke, die in vielen Städten von Anfang an in öffentlicher Hand gelegen haben, in anderen im Laufe der Zeit von den Ge meinden aufgekauft morden sind. Soweit diese Werke durch Ausschaltung usw. auf neue Artikel Hinweisen,' durch deren Gebrauch der Konsum von Gas und elektrischem Strom ge steigert wird (Gaskocher, Kochapparate, Plätt eifen, Staubsauger usw.), und diese Artikel praktisch vorführen, sind Einwände nicht zu erheben. Die Werke sind aber zum großen Teil zum Selbstverrauf solcher Artikel übcr- gegangen und machen dem Einzelhandel unter rücksichtsloser Ausnutzung ihrer öffentlichen Machtstellung die schärfste Konkurrenz. Die städtischen Werke sind durch Befreiung von einer ganzen Reihe von Steuern dem Einzelhandel gegenüber im Vorteil. Sie haben ferner die Möglichkeit, etwaige Untcrbilanzen durch Er höhung von Gas- und Strompreisen sowie andere Gebühren anszugleichen. Die Konkur renz zwischen ihnen und dem Handel beruht also nicht auf freiem Wettbewerb. Es tritt hinzu, daß die städtischen Werke in umfang reicher Weise das vom Handel einmülig ver urteilte Zugabesystem Pflegen (Klagen liegen vor aus Berlin, Bielefeld, Brandenburg, Bres lau, Cassel, Chemnitz, Crottorf, Eisfeld, Essen, Frankfurt, Hagen, Halberstadt, Hannover, Har burg, Höchst, Liegnitz, Magdeburg, Münster, Stuttgart, Würzburg und vielen anderen Städten). In ihren« Interesse betroffen wer den hier vor allen Dingen die Beleuchtungs- geschäfte und Eisenwarcnhändler. Zu weiteren schweren Klagen des Einzel handels (Blumengeschäfte) gibt die Verkanfs- iätigkeit städtischer Gärtnereien, Park- und Friedhofsverwaltungen Anlaß. In zahlreichen Städten hat mau iin Laufe der letzten Jahre begonnen, Bindereien für Grabschmuck und Blumenarrangements für festliche Gelegenheiten anzufertigen und an private Konsumenten zu vertreiben (lebhafte Klagen, besonders aus Wetzlar, Rathenow, Stettin, Duisburg, Kon stanz, Magdeburg, Breslau und vielen anderen Orten). Die Tatsache, daß in den letzten Iss Jahren nicht weniger als 1200 Blumen geschäfte eingegangen sind, ist z. T. auf die Konkurrenz der Stadtgärtnereien und Fried- Hofsperwaltungen zurückzuführen. Im Buchhandel wird die Ausdehnung der Reichsdruckerei auf das Wirkungsgebiet des Kunstverlages sowie auf Buch- und Zeitschristen verlag beanstandet. Ebenso beklagt sich der Buchhandel über die Berkehrswissenschaftliche Gesellschaft m.b. H. bei der' Deutschen Reichs bahn, über das Preußische Justizministerium und über den Lehrmittel- und Buchhandel an Schulen. Schwere Beeinträchtigungen liegen auf dem Gebiet des Kohlenhandels vor. Zum Beispiel hat sich die Stadt Berlin in der Berliner Brennstoff-Gesellschaft ein Unternehmen geschaf fen, das sich nach eigene» Behauptungen seit seiner Gründung im Jahre 1922 zum größten Kohlenplatzbetriebe Deutschlands entwickelt hat. Daß die Berliner Kohlenhandelsbetriebe mit über 30 Angestellten im Jahre 1925 gegenüber 1924 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang um 12,8 Prozent, in Einzelfällen bis zu 28 Pro zent, zu verzeichnen hatten, ist zu wesent lichen Teilen auf die Tätigkeit der Berliner Brennstoff-Gesellschaft zurückzuführcn. Besonders nachträglich für den Einzelhandel ist ferner der Beamtenhandel und die Tätigkeit der staatlichen Beschasfungsstellen. Bei den Reichsbehörden, in Sachsen und in Thüringen ist der Beamtenhandel bereits verboten worden, bei den preußischen Behörden leider noch nicht. Der Einzelhandel muß laut und deutlich die Regierungen aufsordern, sich an den Z 164 der Reichsversassung zu erinnern, der bestimmt, daß der selbständige Mittelstand in Landwirtschaft, Gewerbe und Hande! in Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Uebcr- laftung und Aussaugung zu schützen ist. Ms Vertreter der Interessen der privaten Ver sicherungsanstalten führte Versicherungsdirektor Hilgard folgendes aus: Die ösfentlich-rechtlichen Versicherungsanstal ten, ursprünglich auf das Gebiet der Gebäude- Feuerversicherung beschränkt, haben in den letzten Jahren auf nahezu alle großen VersicherungS- zwcige übergegrisfen. Sie betreiben heute die Mobiliar-Feuerversicherung, die Hagelversiche rung, die Transportversicherung, die Auto- Kaskoversicherung, die Lebensversicherung sowie die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Dieses Vordringen war möglich, weil die öffentlich- -rechtlichen Anstalten in der Konkurrenz mit den privaten Versicherungsgesellschaften ganz erhebliche Vergünstigungen genießen. Gemeind- , liche und staatliche Verwaltungsorgane, von den höchsten Behörden herab bis zum kleinsten Magistrat, stellen ihren amtlichen Apparat be reitwillig in den Dienst der Werbetätigkeit sür die öffentliche Versicherung. Steuerlich sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten von Reich und Ländern weitgehend privilegiert. Während die Privatgesellschaften einer straffe«« Reichs aufsicht unterstehen, unterliegen die öffentlich- rechtlichen Anstalten einer Landesaufsicht, hie ihnen weitgehende Freiheiten einräuint. Viele öffentliche Anstalten sind überdies mit einer Finanzgarantie des hinter ihnen stehenden öffentlich-rechtlichen Verbandes nuSgestattet und können kraft dieser Rückendeckung nicht nur übertriebene Reklame, sondern auch von Ren tabilitätsrücksichten vielfach unbeeinflußte Pra- mienpolitik betreiben. Erstaunlicherwcise wer den an die Publizität der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten geringere Anforderungen gestellt als an die der Privatgesellschaften; deshalb ist es so schwierig, über die Auswir kungen ihrer Konkurrenz Klarheit zu gewinnen. Die Privatversicherung will es mit einer Kon kurrenz zu tun haben, die unter genau den gleichen Bedingungen arbeiten muß wie. sie selbst. Der Wettbewerb mit ungleichen Waffen ist eine Gefahr für die Privatvcrficherung, die in erfolgversprechendem Wiederaufbau ihre frühere Bedeutung als Steuerguelle und Faktor dec deutschen Zahlungsbilanz wicdcrzuerlangen strebt. Auslandsgeschäft können die öffentlichen Anstalten nicht betreibe««: Lahmlegung der Privatversicherung bedeutet Ausschaltung Deutschlands aus dein Weltversicherullgsmarkt und Zerstörung der Erwerbsmöglichkeiten eines großen Teiles der halben Million Deutscher, denen die Privawersicherung Brot und Arbeit gibt. Die Landwirtschaft war durch Freiherrn von Kerckerinck zur Barg vertreten, welcher u. a. auSführtc: Der Geist, der unsere Zeit erfüllt, ist der Geist der Sozialisierung. Der Begriff, gegen den er zu Felde zieht, heißt Eigentum. Die sinnfälligste Fern« dieses Begriffes aber ist das Eigentum an Grund und Boden. Die auf gesetzgeberische««, Wege geplante schrittweise lleberführung des ländlichen Grund eigentums in neue Rechtsform und an neue Besitzerkreise — mit anderen Worten: die kalte Sozialisierung der landwirtschaftliche«, Betriebe — bedurfte nach außen eines versöhnenden und zugleich werbenden Stichwortes. Man übernahm das Stichwort der Bodenreform, es heißt: Siedlung. Die Landwirtschaft hat die Siedlung selbst gefordert, aber sie will Sied lung nach individuellen Gesichtspunkten, unter Schutz und Steigerung der Produktion und mit den, Ziel der Schaffung eines bodenständigen Landvolkes auf lebensfähige«, Betrieben. Von aktueller Bedeutung sind zwei Gesetz entwürfe: Das erste ist das Wohnheimstätten gesetz der Bodenrcformer, durch das die Städte und Gemeinden auf dem Wege der Enteignung eine Rodenvorratswirtschast betreibe«, müssen. Der Antrag ist im Reichstage angenommen, ein Beleg, wie sehr auf der bürgerlichen Seite des hohen Hauses die Ausnahmefähigkeit für den Bazillus der kalten Sozialisierung bereits zugenvmmen hat. Der zweite Entwurf ist das Städtebaugeietz. Dieses Gesetz will innerhalb großer Zone«, iin Umkreise der Städte den ländliche«, Grund eigentümer unter ein minderes Recht stellen. Im Bewußtsein, den Begriff des Eigentums vor allem berufsständisch zu verkörpern, erblickt die Landwirtschaft ihre Sendung darin, Seite a«, Seite mit den anderen Wirtschaftsständen voranzugchen im Kampfe, um diesen Eckstein der abendländischen Kultur durch das Chaos unserer Tage hindurch au das Ufer einer kommenden Epoche zu retten. Ser SMemusfühkepLe und -le Lehörden. Von Gartenarchitekt C. Rimann in Berlin-Steglitz. Vorsitzender des Fachausschusses sür Gartenaus führungen i«n Reichsverband des deutschen Gartenbaues c. V. Auf der letzte«, öffentlichen Sitzung des Fachausschusses für Gartenausführende in Dresden wurde eine Anzahl Anträge zur Beratung und zur Bearbeitung einge- rcicht, die darauf hinauSliefen, den, heute schwer darniederliegendcn Berufszweige des Landschaftsgärtners und Gartenarchitekten dadurch zu helfen, daß sowohl die städti schen und staatlichen Behörden als auch die Fricdhossverwaltunge» angegangen wckrdcn sollten, den crwerbsmäßigen Gartcnausführen- den Arbeiten zuznweiscn und ihnen somit Be schäftigung und Verdienst zukommen zu lassen. Diese vielfache Anregung hat natürlich in unseren Kreisen ein lebhaftes Echo gefunden, und kaum einer aus unseren Reihen wird diese Anregungen, die ja nicht erst von heute und gestern sind, nicht freudig begrüßen und gern unterstützen. Wenn auch einige umsichtige Stadt väter und Stadtdirsktoren diesem Wunsche unserer Mitglieder Nach Arbcits- und Verdienst möglichkeit sympathisch gegenüberstehen, so gibt es doch in größerer Anzahl solche, die sich diesen, Wunsche verschließen. Zunächst wende ich mich an diejenigen, die aus Prinzip die Vergebung städtischer Garten arbeiten ablehnen und unterscheide dabei einen Teil der Stadtvätcr und die Vorstände der Gartenverwaltungen. Erstere sind diejenigen, die alles kommunalisieren wollen und daher dem Unternehmer feindlich gegenüberstehcn. Sic bedenken dabei nicht, daß erhebliche Werte erspart werden könnten, daß mit der Beschäfti gung der Unternehmer vielen arbeitslosen Ar beitnehmern geholfen werden könnte. Wenn man bedenkt, daß alle sonstigen sür emq« Stadtgemcinde notwendigen Anlagen, seien cS. Straßenbauten und -Pflasterungen, seien cs Kaualisations- und WasscrleitungSbauten, seien es Hock,- oder Tiefbautcn, Brücken, Bahn-, Untergrund bah«,bauten usw. an Un ternehmer vergeben werden, und die Ge meinde dabei wohlführt, so ist es nicht ein» zusehen, weshalb nicht auch gärtnerische An lage» in dieser Weise vergeben werden könnten. Bei der Vergebung jener Bauten ist weder der städtische Baubeamte »och der Techniker zu entbehren, denn ihnen fällt die Aufgabe zu, die Entwürfe für die projektierten Bauten und Adrigen bis ins Kleinste auszuarbeiten, wie auch bei der Ausführung die Aufsicht, die Beratung, die Messungen und Berechnungen zu führen und darüber zu wachen, daß alle Arbeiten sachgemäß und einwandfrei ausge führt werden. Ich kenne keinen Stadtbaurat, der den Ehrgeiz besessen hätte, den Entwurf eines Baues in eigener Regie auszuführen, der aber wohl sehr genau darauf achtete, daß sein Entwurf, sein geistiges Werk, so ausgeführt wurde, wie er es erdacht und ge wollt hatte. Dadurch aber, daß solch eine Arbeit vergebe«, wird, wird manches Neue, Praktische, Wertvolle erzielt, und der einsichtige Schöpfer eines solchen Werkes verschließt sich nicht den praktischen Vorschlägen des Ausfüh renden, wen«, es sich uin gute Neuerungen und Verbesserungen handelt, die dem Werke dienlich sind. Könnte es nicht bei der Ausführung der Gartenanlogen ebenso geschehen, und würde das dem Rufe und Ruhme des Entwurfes eine«, Abbruch tun, wenn die Ausführung dem leistungsfähigen, praktischen Gartengestalter überlassen würde'? Gewiß, auch i«, eigener Regie kann die Gartenanlage gut und tadellos werden, aber, ob sie billiger und rascher zu Ende geführt wird, daß ist die große Frage. Darin liegt hauptsächlich der wunde Punkt, denn es «st nicht einmal, sonder«, vielfach vorge- kommen, daß städtische Gartenanlagen ohne vorher durchdachten Plan gejchas- fe» wurden. Es ist vorgekommen, daß auf Anordnung des Gartendirektors Hunderte von Kubikmetern aufgeschüttet wurden, die nach kurzer Zeit wieder abgetragen wurden, weil dem Schöpfer plötzlich eine andere Idee gekommen war. Solches Schaffen durste sich ein Fürst Pü ekler mit seinem eigenen Gelbe leisten, ein Gartendireltor, der die An lage aus städtischen Mitteln schafft, die die Bürgerschaft mit ihren Steuern aufgebracht hat, darf das nicht. Freilich gehört ein durchdachter, ausgearbeiteter Entwurf dazu, nm solche unnötigen Kosten zu vermeiden, und nicht nur oberflächliche Angaben, deren Unzu länglichkeit sich bald herausstellt und die nur mit erheblichen Kasten wieder gilt gemacht werden können. Darin muß und soll der Ehr geiz des städtischen Gartendirektors liegen: daß sein Entwurf nach künstlerische» Angaben und technischen Gesetzen «lud Möglichkeiten so dnrchgearbcitet zur Ausführung herausgebracht wird, daß umsangreiche kostspielige Milderungen ausgeschlossen sind. Das ist seine Aufgabe und die Aufgabe seines Büros. Wehe dem crwerbs mäßigen Gartengsstalter, wenn er im Privat- gorteü solche Fehler und Nachlässigkeiten machen würde! Wehe dein Unternehmer, der sich bei einer Vergebung von Arbeiten in der Kalkula tion irrt! Auch ihn« wird sein Versehen nicht vergütet. Die heute so sehr ins Vordertreffen ge langten Stadions, Sportanlagen, Spiel« und Erholungsplätze, die nur zu oft in einem Ausmaße angelegt werden, die den späteren Gebrauch weit überschreiten, werden meist in eigener Regie angelegt, also mit gärtneri schen Hilfskräften. Wenn aber wirklich einmal eine Ausschreibung erfolgt, dann werden Pflastermcister, Ticfbausirmen, Baufirmen und Bauunternehmer herangezogen und selbst rein gärtnerische Leistungen wie Nasenaussaat, Baum- und Strauchpflanzungen von solchen Firmen auSgesührt, die dafür keinerlei Vor bildung und Ahnung haben, während gärtneri sche Firmen Not leiden und gärtnerische Arbeit nehmer der Arbeitslosenunterstützung zur Last fallen. In solchen Fällen müssen die Behörden unbedingt nur gärtnerische Firmen, die alle mit der Anlage von Sport- und Spielplätzen, rnit Wege- und Aschenbahnanlagen, besonders aber mit Rafenanlagen und Pflanzungen Be scheid wissen, heranzichen. Bei Submissionen kommen solche Resultate nicht heraus, wie dies beispielsweise in allerjüngstcr Zeit in Char lottenburg vorgekommen ist. Dort wollte der billigste Bieter eine Sportanlage für rund '28 000 Mark, der teuerste sür rund 127 000 Mark aussühren. Im allgemeinen bewegten sich die Angebote zwischen 45 000 und 65 000 Mark, ei» Beweis, wie wenig Uebersicht die Bieter von der Arbeit hatten, wenn solche Differenzen entstehen konnten. Ich bin der Ueberzeugung, daß alle meine Ausführungen den gleichen Widerhall unter unseren Mitglieder«« in ganz Deutschland finden werden, da die traurigen Arbeitsverhältnisse überall gleich sind, und es eine behördliche Hilfsbereitschaft nirgends gibt. Welcher Weg dafür zu beschreiten ist, dar über muß die hierüber eingeleitcte Aussprache das Resultat ergeben. Wenn ich aber vorweg eine Anregung geben darf, so berührt dieselbe den empfindlichsten Nerv der Stadtverwaltung- gcn: die Geldfrage. Jminer und überall «vird bei Eingaben und persönlicher Fühlungnahme in dieser Hinsicht von den maßgebenden Per sönlichkeiten betont, daß der Nachweis der billigeren Arbeit erbracht werden müßte, um überzeugend zu wirken, daß tatsächlich bei der Vergebung von gärtnerischen Arbeiten Er sparnisse gemacht werden können. Solche ex akten Nachweise sind natürlich schwer beizu-- bringen, denn die Gartenvcrwaltungcn werden sich niemals herbeilassen, uns einen Einblick in ihre Bücher zu gewähren. Dennoch könne» wir den Nachweis erbringen, wem« «vir die Zeitdauer verschiedener Arbeiten, die voi« städti schen Verwaltungen in eigener Regie ausge-. führt werden, feststellen. Sei es, daß es sich um Wegeherstellungen und Grabarbeiten, sei es, daß es sich um Erdbewegungen oder Pflanzar.beite» handelt. Solche einwandfrei festgestellte Daten, allerorts und wiederholt angewendct, dürften das weitgehendste Mittel und die beste Handhabe sein, um den Beweis / zu erbringen, wie teuer, langsam und umständlich in eigener Regie gearbeitet wird, und wie oft auch derartige Arbeiten selbst von den städtischen Arbeitnehmern absichtlich in die Länge gezogen werden und infolgedessen viel größere Kosten verursachen als wenn von gärtnerischen Firmer« diese Arbeiten auS- gesührt werden. Um also nicht nutzlos und ohne einwand freie Daten weitere Eingaben bei den städti schen Behörden zu machen, die meist „wohl wollend" geprüft, dann aber sck aets gelegt werden, ist es zweckmäßig, solche Daten zu sammeln und der Hauvtgcschäftsstelle ziir Kennt nis zu bringen. Nur so können wir unser Ziel erreichen und unserer Not steuern. Wenn dem Stodtsäckel einwandfrei bewiesen «vird, daß er billiger arbeiten kann, wird er sich zu den billigere«« Quellen bekennen, und die Oefsentlichkeit wird fordern müssen, daß die billigere und raschere Arbeit der teueren und langsameren vorgezogen wird. Aorl mit -er Konkurrenz der öffentlichen Garlenvemallnnge»! Der deutsche Erwcrbsgartenbau kämpft schwer um seine Existenz. In diesem Kampfe hat er bisher nur schwache Unterstützung gefunden. Nur langsam wächst das Verständnis her dafür zu ständige«« Stellen des Reiches und der Länder für die Nöte unseres Berufes. Die immer stärker werdende Einstellung der Betriebe der öffentlichen Hand auf die Belange des Erwerbsgartenbaues gibt zu ernster Sarge Veranlassung. Deshalb erscheint es notwerchig, zu dicker Frage Stellung zu nchmen Oeffentlichx Betriebe, staatliche und städtische haben ««ach unserem Dafürhalten nur insoweit Existenzberechtigung, als sie zur Ver schönerung des Stadtbildes oder anderer Anlage«« diene». Sie solle«« der Stadtbevölkerung als Ersatz für die Natur dienen und Erziehung und Kräftigung des Volkes unterstützen. In immer stärkerem Maße werden aber solche Betriebe auf den Erwerb eingestellt. Man geht an vielen Stellen über die eigentliche Zweckbestimmung hinweg und sucht sich im Erwerb zu betätigen, Dios ruft in Fachkreisen immer mehr Verwun derung hervor. Mit welchem Rechte stellen sich städtische oder staatliche Gärtnereiei« als Er- wcrbsbetriebe um? Der Erwerbsgartenbau ist ein Beruf, der mehr als jeder andere verhältnis mäßig hohe Anforderungen an die Bstriebsin- haber stellt. Nur derjenige, welcher kulturelle Fähigkeit rnit den Eigenschaften eines tüchtigen Geschäftsmannes verbindet, kommt vorwärts. Der Gartenbau gehört nicht zu den Berufsarten, in denen man auf leichte Weise schnell großes Vermöge«« erworben kann. Er ist im Gegenteil ein Beruf des langsamen Aufstiegs. Die meisten der heute maßgebenden Gartenbaubetriebe sind aus verhältnismäßig kleinen Anfängen ent standen. Vielfach habe«« plötzlich entstandene Großbetriebe die Erwartungen, die an sie und ihre Rentabilität geknüpft wurden, nicht erfüllt. Wer dies beachtet, kann eigentlich nicht verstehen, wie sich städtische oder staatliche Behörden über haupt mit dem Betriebe erwerbsgärtnerischsr Unternehmungen befasse» könne««. Wenn irgend wo berechtigte Zweifel gegen die Sozialisierung erhoben werden können, so ist dies hier der Fall. Bestimmend für die Rentabilität eines Betriebes ist auch im Gartenbau das persönliche Inter esse des Leiters oder Inhabers. Beamte wer den niemals, auch dann nicht, wenn man ihnen größte Pflichttreue und größten Schaffensdrang nachrühmen kann, das herzugeben in der Lage sein, wozu der Betriebsrnhaber, «vcnn sei» Betrieb erhalten bleibe«« soll, gezwungen ist. Er kann auch nicht aus Zuschüsse rechnen, ist auch persönlich viel «nehr mit dein Betriebe verwachse«« als ein Bcaintec. Aber gerade diese persönliche Verbundenheit «nit dem Betriebe spielt gerade im Gartenbau eine wesentliche Rolle, die der in jahrzehntelanger Tätigkeit stehende private Betriebsleiter selbstverständlich leistet. Das liegt in der Natur des Gartenbaues und ist nicht zu ändern. Diese Gründe allein rechtfertige» den Schluß, daß lleberfchußwirt- schast vielleicht sogar auch die Deckung aller Unkosten staatlicher oder städtischer Betriebe Ausnahme, hingegen Bezuschussung Regel ist. Betrachten wir nun einmal einzelne Fälle, die ein trauriges Bild von Entgleisungen zum Schaden des "Erwerbsgartenbaues geben. In Rathenow hat die Stadtverwaltung einen pri vate«« Gartenbaubetrieb erworben und diesen zu einer regelrechten Erwerbsgärtnerei ausgcbaut. Der Stadtgärtner ist gleichzeitig Leiter der Er werbsgärtnerei, in welcher auch Handel mit Ge müse und Bindereien getrieben wird. Für letztere «vird das Rohmaterial aus den städtischer« Schmuckanlagen gewonnen, wobei man soweit geht, diese ihres Blumenschmuckes zum Zwecke des Verkaufes zu berauben. Man nimmt also den Bürgern zur Verschönerung der Stadt Steuern ab und verkauft diesen aus öffentlichen Mitteln geschaffenen Schmuck durch die Stadt gärtnerei." Am 29 4. 25 konnten wir in Ra. thenow feststellen, daß die bereits grünen Straßen bäume sehr zu ihrem Schaden erst zu dieser späten Zeit geschnitten wurden. Man vernach lässigt also die aus öffentlichen Mitteln ge schaffenen Anlage», weil anscheinend die hierfür bestimmte«« Arbeitskräfte in den« städtischen Er- werbsbetriebe so stark beschäftigt waren, daß für ihre eigentliche Tätigkeit keine Zeit mehr übrig blieb. Wir hörten ferner, daß die Stadtgärt- »crei Rathenow nicht rentabel arbeitet. Jeder Kommentar hierzu ist überflüssig. — Die Stadt- gärtnerei iii Mühlheim a. d. Ruhr versandte in diesem Jahr einen regelrechten Katalog über Stauden und andere Freilandgewächse an eine
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