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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band
Band 41.1926
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Erreichung möglichster Einheitlichkeit zu bleiben. Es muß immer wieder von neuem versucht werden, so viel Aufträge als möglich aus dem Friedhofsgeschäft herauszuholen. Auf der anderen Seite müssen berechtigte Wünsche der Friedhofsverwaltungen berücksichtigt werden. Will z. B. eine Friedhofsverwaltung auf dem ganzen Friedhöfe oder auf Teilen desselben eine gewisse Einheitlichkeit erreichen und macht zeitig genug entsprechende Vorschläge, so ist es immer ratsam, solche Vorschläge nach- zuprüfen und eventuell Gegenvorschläge zu machen. Jin. BerhandlungswegeAassen sich da durch Meinungsverschiedenheiten aneinander an- gleichen und die Möglichkeiten nutzenbringen der Arbeit auf den Friedhöfen vergrößern. 2. Fried hofSgärtnercien, in denen alle Arbeiten auf dem Friedhöfe als Monopol beansprucht werden. In neuerer Zeit gehen viele städtischen und kirchlichen Friedlwfsverwaltnngen dazu über, alle Arbeiten, also auch dis Bepflanzung der Gräber, - soweit--diese nicht von den Hinter bliebenen selbst erfolgt, für sich zu bean spruchen. Gegen ein derartiges Vorgehen muß mit allen Mittel» angekämpft werden. Nach der Auffassung, die der Beruf über die Aus schmückung der Gräber hat, liegt für eine der artige Einstellung der Friedhofsverwaltungen nicht die. geringste Veranlassung vor. Alle Gründe, die seitens der Besitzer der Friedhöfe zur Rechtfertigung ihreS Vorgehens angeführt werden, dürften zu-widerlegen sein. Vor allen Dingen muß überall da, wo solche Bestrebun gen im Gange sind, möglichst fchop während der Verhandlungen über die FriedhofSorduung, spätestens- aber sofort nach dein Bekanntwerdcn solcher-Bestimmungen die breite Oesfentlichkeit auf die Nachteile, die dadurch auch für die Grqbstelleninhaber entstehen können, hinge wiesen werden. In gemeinschaftlicher Arbeit mit anderen Berufszweigen (Grabstein-Indu strie usw.) muß gegen derartige Bestimmungen der Friedhofsordnuug angekämpft werden. Es ist dringend notwendig, in solchen Füllen der Hauptgeschäftsstelle des NeichsverbandeS des deutschen Gartenbaues e.V, in welcher diese Fragen von dem Sonderausschuß für Fried- hofSgärtner bearbeitet werden, Mitteilung zu» gehcn zu lassen. Gerade in solchen Fällen darf der Weg für die notwendigen Verhandlungen nicht dadurch versperrt werden, daß sich der einzelne zu Auseinandersetzungen mit der unter geordneten Organisation hinrcißen läßt. Man beachte immer, daß die Friedhofsbeamten nur Ausführende der Beschlüsse ihrer vorgesetzten Stelle sind, daß besonders durch beleidigende Aeußerungen niemals etwas erreicht wird. Kann in solchen Fällen im Biege der Ver handlung mit den kompetenten Stellen das Ziel nicht erreicht werden, so muß versucht werden, bei den vorgesetzten Stellen durch zukommen. Jedenfalls ist es stets schädlich, wenn, wie es immer wieder vorkommt, Gärtner wegen Hausfriedensbruch von Friedhöfen ver wiesen. werden, oder wenn gar Bestrafungen deswegen stattgefunden haben. Derartige Zwischenfälle werden dann später gerade zur Rechtfertigung der Bestimmungen der Friedhofsordnungen herangezogen und er schweren oder machen mindestens hie einzulci- tcnden Verhandlungen unmöglich. Deshalb be wahre der einzelne, auch wenn er sich in der Ausübung seines Berufes behindert glaubt, in allen Fällen Kaltblütigkeit und gebe seinen Leuten Anweisung, daß auch sie in Vorkommen» de» Fällen Auseinandersetzungen vermeiden, denn der betreffend^ Gärtner haftet auch für das Tun seiner Leute. 3. Friedhofsbeamte, denen als ne benamtliche Einnahmequelle der Verkauf gärtnerischer Erzeugnisse seitens der vorgesetzten Behörde gestattet wird. Wo Friedhofsbeamten, die von den Stadt« vder Airchenaemeinden bezahlt werden, der Ber kaus gärtnerischer Erzeugnisse seitens der vor gesetzten Behörde gestattet wird, muß nachge prüft werden, wie groß dje Umsätze der be treffenden Beamten sind. Alle diese Fälle dürften nicht nach bestimmtem, hier aRzu- gebsndem Schema zu bekämpfen sein. Es wird vielmehr von Fall zu Fall zu prüfen sein, ob und inwieweit gegen derartige Konkurrenz vor gegangen werden kann. Aber auch hier wird es immer notwendig sein, persönliche Schärfen nach Möglichkeit zu vermeiden, denn vorge- koinmendc Fälle beweisen, daß die Gärtner, die sich in eine persönliche Fehde mit den FriedhofSbeamten einließen, keinen Nutzen durch eine Aendcrnng der Verhältnisse hatten, sondern im Gegenteil Verschlechterung eingetreten war. O. Konkurrenz städtischer und staatlicher Beamten und Arbeiter. 1. Auf dem Gebiete der Gartenkunst und aus dem Gebiete der Garten« aussührungen. Es erscheint notwendig, hierüber in einem gesonderten Artikel zu berichten. Im allgemeinen muß noch gesagt werden, daß die Gärtner überall, mehr als dies ge schieht, darauf hinwirken müssen, daß auch sie in den Gemeindevertretungen und in der Stadtverordnetenversammlung e nc Rolle spielen. Dadurch gewinnt der Beruf Einfluß und Ein blick in die Verhältnisse und wird viel eher die Maßnahmen der Stadtverwaltung zu seinen Gunsten beeinflussen können, als wenn er abseits steht. —ckt. Lerichl über den Verlauf der Kundgebung am 19. November 1928. Die Spitzenverbände der Wirtschaft, der Deutsche Industrie- und HandclStag, dicHaupt- gemeinschast des Deutschen Einzelhandels, der Reichsausschuß der Deutschen Landwirtschaft, der Neichsverband der Deutschen Industrie, der Rcichsverband der Privatversicherung, der Reichsvorband des Deutschen Handwerks, der Zentralverband des Deutschen Banko und Ban kiergewerbes. und. der Zentralvorstand des- Deutschen Großhandels veranstalteten am gestrigen Mittwoch nachmittag in der Sing akademie eine gemeinsame Kundgebung, um auf die Gefahren hinzuweisen, die der Wirtschaft aus der zunehmenden Betätigung der öffent lichen Hand im Erwerbsleben drohen. Die stark besuchte Kundgebung wurde von dem Prä sidenten des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Geh. NegEat Prof. Dr. h. c. Duisberg (Köln) eröffnet. Für den Deut schen Industrie- und Handelstag sprach, der Präsident der Industrie- und Handelskammer Stettin, Generaldirektor Dr. Toepffer. Der Ursprung der ständig zunehmenden Ein griffe der öffentlichen Hand in die Privatwirt-, schäft liegt in der Zwangsorganisation der Kriegswirtschaft. Nach Beendigung des Kriege? trat an Stelle planmäßigen Abbaues der zwecks Befriedigung des Kriegsbedarfs geschaffenen Be triebe der Drang nach Ausdehnung und Erwei terung, eine Entwickelung, die in den auf Plan wirtschaft und Sozialisierung gerichteten Be strebungen einen starken Rückhalt fand und die auch jetzt, obwohl der Ruf nach Sozialisierung nicht mehr so laut ertönt, mehr und mehr sortschresltzt. Trotzdem liegt es der Privatwirtschaft fern, grundsätzlich jede wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu bekämpfen. Ueberall dort, wo die Eigenart der Aufgabe es mit sich bringt, daß die Privatwirtschaft zu ihrer Lösung nicht in dem Maße fähig sein kann, wie es die öffent liche Hand ist, wird eine verständige und ihrer Grenzen bewußte Privatwirtschaft die in Frage kommenden Gebiete der Betätigung der öffent lichen Hand überlassen; jedoch dürften Betriebs, deren oberster Zweck Versorgung der Allgemein heit ist, nicht das Bestreben nach privatwirt schaftlichem .Erwerb in den Vordergrund stellen und sich zu reinen'Erwerbsbetrtebeu ansbilden. Und doch sieht man eine derartige Entwicklung auf allen Gebieten, vor allem bei den Kraft werken und Gasanstalten, bei den Kraftverkehrs gesellschaften und auf dem Gebiete der WohnuugS- wirtschaft. Die Gefahren, die der Wirtschaft durch die Betätigung der öffentlichen Hand ent stehen, sind wesentlich größer als die Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine Verständigung auf erstgenanntem Gebiet er scheint leichter als eine Zurückführung,der öffent lichen Hand in die ihr zukommenden Tätigkeits felder Manchem Bürgermeister, Landrat oder Gemeindevorsteher möchte ich heute zurufen: „Bedenken Sie, mit welchem Opfer Sie Vorteile bezahlen, die vielleicht in einzelnen Fällen dem Gemeindewesen heute durch Beteiligung att Un ternehmungen entstehen. Bedenken Sie ferner, zurüüblickend aus die Erfahrungen, die an vielen Stellen mir solchen llnternehmuugen gemacht sind, daß ohne Individualisierung, ohne kauf männischen Geist im wahren Sinne des Wortes kein Unternehmen gedeihen kann, und daß Unter nehmungen, die nur dadurch gehalten werden können, daß zur Deckung von Defizits Steuern erhoben werden, auf die Dauer unhaltbar sind. Graben Sie nicht die Steucrkräfte der Privat wirtschaft, auf der letzten Endes die Existenz des Reiches, der Länder und der Kommunen be ruht, ab, indem Sie Konkurrenzen schaffen, die niemals das leisten können, was privatwirtschnft- liche Tätigkeit leisten kann, und letzten Endes uns in eine Staatsform treibt, die Sie selber nicht wollen." Für die Industrie führte Fabrikbesitzer Fro wein, Vizepräsident des Reichsverbanbes der Deutschen Industrie, Elberscld, ungefähr fol gendes aus: Die heute versammelten Spitzcnverbände sind weit entfernt, eine doktrinäre Haltung einzu- nehmen. Eine Betätigung des Staats auf wirt schaftlichem Gebiete hat es immer gegeben; sic ist beispielsweise bei dec Eisenbahn von großem Segen für die Allgemeinheit gewesen. Dem Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsleben hat jedoch immer ein bestimmter Gedanke zu grunde gelegen, so das Vorliegen eines beson deren Äohlfahrtsinteresses, wie bei der Errich tung von Beispiels- und Musterwirtschaften. Heute kann man als charakteristisch nur die Tat sache bezeichnen, daß ein System nicht vorliegt. Die ungeheure Uebersteuerung der Wirtschaft in den beiden Jahren nach der Stabilisierung hat dem Staat überfüllte Finanzkasfen gebracht und fo die Möglichkeit gegeben, wahllos aus gerade zur Verfügung stehenden Steuermitteln Betriebe aufzukaufen. Vielfach ist dies gerade erst in folge der durch die Maßnahmen des Staates selbst verursacht«» Kredituot der Wirtschaft ermög licht worden. Auf der anderen Seite aber haben trotz der erheblichen steuerlichen Bevorzngungen eine größere Reihe von Unternehmungen auf den verschiedenste» Gebiete» der Industrie, die sich im Besitz der öffentlicheu Hand befanden, wegen Unrentabilität liquidiert werden müssen. Be sonders bedenklich ist die Tatsache, das; bei Reich und Ländern dieselben Beamten, die in die Aus- sichtsräte der der ösfcntlicheu Hand gehörenden gezogen. Curtius auf dem Partei kürzlich geäußerten Grundsätze muffen, richtig durchgeführt, dazu führen, daß der Staat sich nicht nur Beschränkung bezüglich einer wei teren Betätigung im Erwerbsleben auferleat, sondern daß er ganz entschieden dazu übergeht, die bisherige Betätigung abzubauen. Mit vollem Recht hat Professor Göppert im vorigen Jahr in Düsseldorf die Worte gesprochen: „Können verpflichtet, aber Nichtkönnen verpflichtet auch; es verpflichtet dazn, seine Finger von dem zu lassen, was man sachgemäß nicht auszusühren vermag." Aktiengesellschaften entsendet werden, gleichzeitig auch als Referenten die Hoheilsrechte des Staates gegenüber dem Industriezweig vertreten, zu dem das betreffende staatliche Werk gehört. Der Staat muß sich iunerhulb der Grenzen hallen, die ihm die Form, in der er sich gerade betätigt, vor schreibt. England als vorbildlicher parlamen tarischer Staat hat sich deshalb stets von der Be tätigung im Erwerbsleben serngehalten. Das gleiche Verhalten muß auch Deutschland unter seiner parlamentarisch-demokratischen Regierung beobachten, die notwendig innerpolitische und parteipolitische Rücksichten zu nehmen hat; in dieser Feststellung ist keinerlei Kritik der gegenwärtigen Ttaatsform enthalten. In gewissem Sinne hat der- Staat durch Verselbständigung der Reichs- bank und der Reichsbahn, die keineswegs nur unter dem böswilligen Druck ehemaliger Feinde erfolgt ist, die Folgerungen hieraus schon selbst Die von Reichswirtschaftsminister Parteitag der Deutschen Volks- Das Handwerk ließ sich vertreten durch Klemp- ucrmcistcr Derlien, Vorsitzender des Rcichs- verbandeS des Deutschen Handwerks, Hannover. Er äußerle sich wie folgt: Von den heute versammelten wirtschaftlichen Verbänden hat das Handwerk wohl schon am längsten Einspruch gegen das Eingreifen der öffentlichen Hand in das private Wirtschaftsleben erhöben Seit mehr als 30 Jahren führt z. B. das Jnstallationsgewerbe einen ununterbrochenen harten Kampf gegen die monopölistifchen Be triebe der Licht- und Wasserwerke, die sich viel fach nicht darauf beschränken, Gas, Wasser und Strom zu liefern, sondern auch die innere Ein- rickitung von Gebäuden bis ins kleinste über nehmen. Dabei hat man sich nicht immer der schönsten Mittel bedient und insbesondere die Monopolstellung der Werke oft genug zum Nach teil des Handwerks ausgenutzt. Es ist ein Un ding, wenn Monopolinhaber gleichzeitig Auf sichtsrechte über Kreise ausüben, denen sie aks Konkurrenten gegenüberstehen. Es fördert auch nicht das Ansehen her öffentlichen Hand oder der von ihr finanzierten Gesellschaften, wenn bei der Kundenwerbung mit groben Reklametiteln oder ihnen ähnlichen Praktiken gearbeitet wird. Soweit selbständige Handwerker als Unternehmer in Anspruch genommen werden, mutet man ihnen heute vielfach zu, behördlich angclieferte Materialien zu verarbeiten. Abgesehen von der hierin liegenden entwürdigenden Lohnmeisterei will ich nur andeutungsweise fragen, wer da wohl dafür sorgt, daß sparsam gewirtschaftet wird. Es scheint, als ob wir noch unter einer gewissen Kriegspsychose ständen. Damals glaubte man alles von der öffentlichen Hand aus machen zu können. Trotz zahlreicher Fehlschläge will dieser Geist und wollen diese Unternehmungen nicht sterben, weil sich ein Heer von Interessenten dagegen stemmt. So sind z. B. die Deutschen Orthopädischen Werke mit ihren 42 Nieder lassungen heute völlig überflüssig, aber sie haben von jeher ihre behördlichen Beziehungen dazu ausgenutzt, sich günstigere Herstellungsbedin gungen und einen Kundenkreis zu schaffen, an den das freie Gewerbe gar nicht erst heran kann. Klagen des betroffenen Gewerbes führten lediglich dazu, daß man die Gesellschaften in die privat- wirtschaftliche Form überführte, im übrigen aber alles beim alten ließ. Dieses Verschleierungsver fahren wird heutzutage überhaupt mehr und mehr üblich. Man gründet Gesellschaften unter unverfänglicher Firma und erweckt dadurch bei Unkundige» den Anschein, als ob es sich um pri vate Unternehmungen handele, während in der Tat die öffentliche Hand nach wie vor ihre ver derbliche Tätigkeit fortsetzt. Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden richten immer mehr eigene Druckereibetriebe ein; fortgesetzt laufen beim Reichsverbcmd des Deutschen Handwerks Klagen darüber ein, daß selbständige Fleischer, Bäcker, Tischler, Schlosser, Schneider, Buchbin der, Schuhmacher, Korbmacher u. a. m. ihre Existenz durch Errichtung von Regiebetrieben verlieren. In 80 von 100 Fällen würde üch ergeben, daß das freie Gewerbe den vorhandenen Bedarf billiger decken kann. Ich schließe »reine Ansführungcn mit eiiienr Appell an unsere eigenen Kreise: Wer dis Eingriffe der öffentlichen Hand in die private Wirtschaft nicht billigt, der darf auch die öfseutlichen Betriebe nicht unnötig in Anspruch nehmen und ihnen nicht seine Kund schaft zuführen. Wenn jeder der heute hier ver tretenen Berufsstände einmal in dieser Beziehung seine Mitglieder aufrüttelt und sie im eigenen Hause Nachschau halten läßt, dann werden wir schon ein gutes Stück vorwärts kommen. Die Inflation hat die Masse des Proletariats schon genügend vermehrt, man braucht ihr durch die sogenannte kalte Sozialisierung nicht noch neue Scharen zuzuführen. Als nächster Redner ergriff Bankdirektor Dr. Eduard Mosler, Berlin, das Wort: Das Bank- und Bankiergewerbc fühlt sich durch die wachsende Betätigung der öffentlichen Hand im Erwerbsleben nicht weniger bedroht als die übrigen Wirtschaftskreise. Auch in der Vor kriegszeit hat es Staatsbanken und Landes banken, vereinzelt auch Stadtbauken gegeben; im i großen und ganzen waren sich aber die Sffent- : lichen Institute damals des aus ihrer Sonder stellung sich ergebenden besonderen Charakters be wußt, und es bestand zwischen ihnen und den privaten Banken eine im wesentlichen innege haltene Arbeitstrennung Im großen betrachtet, ist das Eindringen der öffentlichen Hand in das private Bankgcwerbe wesentlich ein Produkt der Inflationszeit. Sämtliche Träger der öffentlichen Gewalt in Reich, Ländern und Gemeinden wollten Anteil an den vermeintlichen Gewinnen haben, die der Betrieb von Bankgeschäften da mals in Aussicht stellte. Als vorübergehend ge dachte Bildungen der Kriegs- und Uebergangs- wirtschaft wurden in Aktienbanken mit dauernder Zweckbestimmung verwandelt. Eine Reihe von Ländern gründete neue Bankinstitute, die von dem konservativen Geist der alten Staatsbanken weit entfernt waren. Eine - große politische Partei begrüßte die zunehmende Entwickelung der Sparkassen zu Bankgeschäften und zu Kon kurrenzunternehmungen namentlich der selb ständigen Proüinzbankiers als Beginn der So zialisierung des Bankwesens. Die ursprünglich zu ganz anderen Zwecken gegründeten Giro zentralen wuchsen sich zu Unternehmungen aus, denen keine bankgeschästliche Betätigung, fast kein bankgeschäftliches Risiko und keine Kon kurrenzmaßregel fremd war. Die Rückschläge waren groß und empfindlich. Wir haben un längst gern gehört, daß auch die leitenden Stellen des kommunalen Bankwesens heute eine extensive Betätigung ihrer Institute und Spar kaffen nicht mehr wünschen. Es ist jedoch eine Betätigung extensivster Art, wenn die Begriffe Mündelsicherheit und Gemeinnützigkeit in den Dienst reiner Wettbcwerbsbestrebungen zum Nach teil der privaten und geiwssenschaftlichen Banken gestellt werden. Es ist kein freier und loyaler Wettbewerb, wenn die übermächtige Obrigkeit im Kleide des Geschäftsmanns ihre Macht zu Er werbszwecken und zur Schädigung ihrer Steuer untertanen mißbraucht. Auch bei den versteckt staatlichen Gesellschaften in handelsrechtlicher Form handelt es sich praktisch um Unterneh mungen mit unbeschränkter Haftung deS Staates und "unbeschränkter Handlungsfreiheit der Ver waltung; je nach Zweckmäßigkeit gebärden sie sich entweder als öffentlich-rechtliche Institute und Behörden oder als private Geschäftsunter- uehmungen. Auch auf dem Gebiete des Real kredits zeigt sich zum Nachteil allgemeiner In teressen das Bestreben, die Privatwirtschaft durch die öffentliche Hand zu verdrängen. Weit wich tiger als alle ihre eigenen Sorgen ist jedoch für die Banken die allgemeine Frage, ob die Wirt schaft, der ihre Arbeit gilt und von der sie lediglich ein Glied bilden, Privatwirtschaft bleiben, der freien Betätigung des einzelnen wie bisher freien Spielraum gewähren, oder ob int Sinne der Ziele, gegen die wir uns heute wen den, die Privatwirtschaft als ein einstweilen noch notwendiges Uebe! nur noch zeitweilig ge-. duldet, aber allmählich auf allen Gebieten zu rückgedrängt werden soll — wie wir überzeugt sind, nicht zum Besten des von uns allen er strebten Wiederaufstiegs des deutschen Volkes! Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Großhandels, Geheimer Kommerzien rat Dr. Louis Ravens, wies an einer Reihe von Beispielen nach, daß bereits große und wirtschaftlich notwendige Gruppen des Groß handels durch das Vordringen der öffentlichen Hand erheblich in ihrer Entfaltung geschwächt sind. Geheimrat Ravens erwähnte die Elektrizitätswerke, die mehr und mehr eigene Ab teilungen für den Verkauf von Jnstallations-, Beleuchtungsmaterial und Apparaten usw. auf machen, wovon oft unter rücksichtsloser Aus nutzung des den Elektrizitätswerken verliehenen Stromlieferungsmonopols vorgegangen wird, um die privatwirtschaftliche Konkurrenz zu erdrücken. Zur Ausschaltung des Kohlengroßhandcls ist für die Versorgung der Reichs- und Staatsbehörden ein Kohlenhandels-Bevollmächtigter eingesetzt worden, dessen Aufgabe es ist, unter Umgehung des Kohlenhandels die Versorgung der Dienst- qebäude der Reichs- und Staatsbehörden mit Brennstoffen zu übernehmen. Nicht minder ge fährdet ist der Nahrungsmittelgroßhandel, wo aller Orten kommunale Lebensmittelversorgungs anstalten gegründet werden. Die Kraftverkehrs gesellschaften betreiben den Handel mit Auto zubehörteilen und Betriebsstoffen. Der Mineral ölhandel spürt den Wettbewerb der Kommunal und Provinzialbehörden an den Forderungen, die für die Genehmigung zur Errichtung von Tankzapfstcllcn auf öffentlichen Straßen oder Plätzen seitens der öffentlichen Körperschaften gestellt werden. Geheimrat Ravens be rührte dann die Ausschaltung des Textilgroß handels durch die städtischen Wohlfahrtsämter, wies auf das Bestehen von kommunalen Blumengeschäften und auf die Ausschaltung des Drogen- und Chemikalien- und des optischen Großhandels durch die Krankenkassen hin, die ihren Kunden Arzneien, Drogen, Brillen, Gläser usw. unter Umgehung des Großhandels und Kleinhandels liefern. Die steuerliche Belastung der Privatwirtschaft und die steuerliche Frei lassung der Betriebe der öffentlichen Hand haben es den letzteren möglich gemacht, in diesem mit ungleichen Mitteln geführten Konkurrenzkampf ständig an Boden zu gewinnen. Hinter den Be trieben der öffentlichen Hand steht in mehr oder minder kontrollierbarem Zusammenhang die öffentliche Gewalt, die staatliche Autorität. Hier liegt die große Gefahrenquelle für die zukünftige Entwicklung. Geheimrat Ravenö schloß mit einem Appel an die parlamentarische Ge walt, die der Privatwirtschaft zu Hilfe kommen muß, um ihr die ungestörte Weiterarbeit am Wiederausbau Deutschlands zu ermöglichen. erbMguug der Bodenfräsen. Der Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. und die Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft haben mit den Siemens-Schuckert-Werken ein Abkommen zur Verbilligung der Bodenfräsen für die Mitglieder des Reichsverbandes getroffen. Außerdem kann bei dem Kauf einer Bodenfräse Kredit bis zu 2 Jahren gewährt werden. Die Preisermäßigungen haben nur Gültigkeit, wenn die Bestellungen über den Reichsverband gehen. Wir bitten, die Veröffentlichung in der Dienstag- Nummer au beackten.
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