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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Rationalisierung des gärtnerischen Genossenschaftswesens. — Kundgebung gegen die öffen-liche Hand im Erwerbsleben. — Wer hat schon mal . . . ? — Neuregelung des Steuererlaffcs bei «US öklu Besitz- und Verkehrssteuern. — Uebermäßigc Erzeugung. — Ein nachahmenswertes Beispiel persönlicher Werbung. — Lagebericht. .— Die Notlage des Berufes erfordert Zusammenschluß. — Ans der Fach- und Ta esprefse. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marklrundschau. Erscheint Dienstags u. Freitags 1926 MWMWWWW»WiWWW^WSSMWWWÄ>«s»W»«o»o«W»«»»i Lakonalifiemng Les Wkierischen Genossenschafls- wesens. Man darf heute, drei Monate nach dem 4. Deutschen Gartenbautag in Dresden, ohne Uebertretbung feststellen, daß die. dort an den Beruf ausgegebene Losung: „Rationalisierung der gärtnerischen Wirtschaft" starken Widerhall gefunden hat. Das geht einmal aus den Berichten über die in der - Zwischenzeit statt gefundenen Landesverbands- und Bezirks- gruppen-Versammlungen hervor, bei denen die in Dresden gegebenen Leitsätze den breitesten Schichten des Berufes mit' Erfolg vermittelt worden sind, zum anderen beweisen die in zwischen stattgefundenen Ausstellungen, vor allem beispielsweise die als Abschluß der Dres dener Jubiläums-Gartönbau-Ausstellung statt gefundene Reichsobstschau, daß der Gedanke der Vereinheitlichung der Sortierung und Ver packung, die svgenannte „Standardisierung", marschiert. Am handgreiflichsten wirken je doch die kN Verbindung mit der Begebung des Reichskredits für den Frühgemüsebau er zielten Fortschritte bezüglich der Typisierung und gleichzeitigen Verbilligung der Treib anlagen sowie der dazu erforderlichen Hilfs mittel, wie Glas, Nahmen usw. Ohne Frage wird sich der damit auch in die Industrie der gartenbaulichen Bedarfsartikel getragene Impuls in nächster Zeit noch ganz erheblich auswirken, denn auch die Rationalisierung dieser Hilfsindustrie ist eine nicht zu umgehende Folge und zur Stärkung der Wettbewerbs fähigkeit des Gartenbaues selbst unerläßlich notwendig. In aller Stille scheint sich nun auch auf einem für den Gartenbau sehr bedeutungs vollen, in der gärtnerischen Oeffentlichkeit je doch wenig beachteten Teilgebiet unserer Be rufswirtschaft, nämlich dem Gcnossenschafts- und Zentralenwesen, eine tiefgehende Neu orientierung anzubahnen. Der Sturm der Wirtschaftskrise hat auch hier manches mit großer Hoffnung gehegte Pflänzchen wcggefegt, jq selbst bei den leistungsfähigsten Unter nehmungen ging es auf Biegen und Brechen, sei es, weil das mangelnde Solidaritätsgefühl der Genossen auf die Umsatztätigkcit drückte, sei es, weil der chronische Mangel an Be triebskapital und Substanz und die gegen über den Anforderungen der Wirtschaftskrise mangelhafte Elastizität der Verwaltungen Ver luste brachte. Jedenfalls schlug die am Ende der Inflationszeit scheinbar kräftig fortschrei tende Bewegung bald in eine ebenso heftige wie langwierige Krisis um. Bei den noch vorhandenen Unternehmungen sind jedoch nunmehr recht erfreuliche Ansätze sichtbar, um eine Wiedcrgesundung herbeizu- sühren. Die in der gesamten deutschen Wirt schaft in den letzten Monaten betriebene Zu sammenfassung der Kräfte zu immer geschlosse nerer Machteinheit bricht sich auch bei diesen Gesellschaften Bahn. So schweben z. B„ wie wir hören, seit Wochen in Süddeutsch land Verhandlungen zwischen der württem- bergischen Gärtnergenossenschaft e. G.m.b.H. Asperg und der Süddeutschen Gärtnerei-Ge nossenschaft e. G.m.b.H. Karlsruhe mit dem Bestreben, die beiden Unternehmungen zu einer einheitlichen, das gesamte süddeutsche Vcr- bandsgebiet erfassenden Genossenschaft zu sammenzuschließen. Neben den sich dabei hin sichtlich der Unkostenersparnis infolge der Zu- sammenlegung der Verwaltungsapparate er gebenden Vorteilen, der Stärkung der Kapi tals- und damit der Wettbewerbskraft, und ferner neben der Ausschaltung kleinlicher ver lustbringender Gebietskämpfe würde dieser Zu sammenschluß vom Standpunkt des gesamten Gartenbaues aus schon deshalb begrüßenswert sein, weil die in Asperg bestehende Fabri kationsanlage bei einem vergrößerten Umsatz innerhalb des ganzen süddeutschen Verbraucher gebiets eine wesentlich bessere und rentablere Auswertung finden würde, wodurch auf der anderen Seite eine größere Leistungsfähigkeit bezüglich der Preisstellung und der Kreditge währung verbunden sein könnte. Wie wir erfahren, ist seitens der Karlsruher Genossen schaft, deren Tätigkeitsgebiet insbesondere in Baden, Pfalz, Hessen und Bayern liegt, be reits ein Gcneralvcrsammlungsbeschluß mit grundsätzlicher Zusammenstimmung zur Fusion mit Asperg erfolgt. Die Asperger Genossen schaft will denselben Beschlußantrag in den nächsten Tagen ihrer Generalversammlung zur Entscheidung vorlegen. Im Interesse der be teiligten Genossenschaften sowohl als auch ihrer Mitglieder und vom Standpunkt der allgemeinen Bcrufszielc aus, muß eine posi tive Entscheidung dringend gewünscht werden, schon deshalb, weil dann auch eine frucht bringende Zusammenarbeit der süddeutschen Zentralgenosjenschaft mit der Deutschen Garten bau-Kredit Aktiengesellschaft als wirtschaftlicher Spitzenorganisation unseres Berrkfes herbeige- sührt werden kann. Gerade in dieser Zu sammenarbeit jedoch liegen sehr wesentliche Möglichkeiten zur Wiedererstarkung der auch in Süddeutschland schwer kämpfenden Be triebe. —e. Kundgebung gegen die öffenl- liche Hand im Erwerbsleben. Der Deutsche I n dustrie - und H an bei s t a g, die Hauptgemeinschaft des Deut schen Einzelhandels, der Reichs ausschuß der Deutschen Landwirt schaft, der Reichsverband der Deut schen Industrie, der Rcichsverband der Privatversicherung, der Reichsverband des Deutschen Handwerks, der Zentralver band des Deutsche» Bank- und Bankier gewerbes und des Zentralverban, des des Deutschen Großhandels haben im Hinblick auf die Gefahren, welche der Wirtschaft aus der zunehmenden Betäti gung der öffentlichen Hand im Erwerbsleben sowie aus sonstigen Beschränkungen und Be einträchtigungen des Privateigentums drohen, beschlössen, amMittwoch, den 10-NoveIn der 1826, nachmittags 5 Uhr, im Plenarsitzungssaal des Vorläufigen Reichs- wirtschaftsrat'c-Z eine gemeinsame Kundgebung zu veranstalten, in welcher der Präsident des Reichsvcrbandcs der Deutschen Industrie, Ge heimrat Dr. h. c. Duisberg, den Vorsitz führe» wird. Zum Thema der Veranstaltung werden vom Standpunkte der beteiligten Be rufskreise sprechen die Herren Klempnermeister Fritz Derlien (Hannvv-r), Fabrikant Abra ham Frowein (Elberfeld), Versicherungs direktor Hilgard (Berlin), Frhr. v. Kercke- rinck zur Borg, Senator May (Bremen), Bankdirektor Dr. Eduard Mosler (Berlin), Geh. Kommerzienrat Dr. Louis Ravens (Berlin), Generaldirektor Dr. Toepffer, Präsident der Industrie- und Handelskammer (Stettin). Mitglieder der genannten Verbände können Eintrittskarten, soweit verfügbar, bei den Geschäftsstellen der Verbände erhalten. An die Vertreter der Presse und sonstige Gäste ergehen besondere Einladungen. Auch der Reichsverband des deutschen Gartenbaues wird als Mitglied im Neichsausschuß der deutschen Landwirtschaft an der Tagung teilnehmcn. Seine besonderen Wünsche werden in dem Vortrag des Frhrn. v. Kcrckering zur Borg, dem Sprecher für die gesamte Land wirtschaft, behandelt werden. Der Landesverband Berlin- Brandenburg hat in seiner am 28- 10. 1926 abgehaltencn außerordentlichen Versamm lung zu der vorstehenden Angelegenheit fol gende Entschließung angenommen: „Der Reichsverband wird gebeten, gelegentlich der am 10. 11. 1926 nachmittags um 5 Uhr im Plenar sitzungssaal des Vorläufigen Reichs wirtschaftsrats stattfindenden Kund gebung des Deutschen Industrie- und Handelstages der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels gegen die Betätigung der öffentlichen Hand im Erwerbsleben Einspruch zu erheben gegen die Erwerbstätigkeit von Behörden und Gemeinden im Gartenbau. Es wird ferner gebeten, besonders darauf hin zuweisen, daß der deutsche Gartenbau infolge niedriger Zollsätze und billiger Frachttarife für ausländische Erzeugnisse des Gartenbaues schwer um seine Existenz ringt und daß er durch die Konkurrenz von Behörden und Ge meinden in untragbarer Weise ge schädigt wird." vis^itglisrlsr «»! I» ermöglichen uns I einen weiteren Ausbau I 8 unserer ^scbpfasss, 8 g wenn sie uns öurck I » kufgsbs von Anzeigen I unterstützen. L wer hat schau mal.... ? (Eine Gewissensfrqge.) Fraglos habe» die letzt vergangenen Jahre dem gärtnerischen Berufsstande einige recht erfreuliche fortschrittliche Erfolge eingebracht und sicherlich waren es die „sieben mageren Jahre", — um einmal mit Moses zu reden — die den Berus günstiger in seiner Entwicklung beeinflußt haben, als die fetten es je erreicht hätten. Aus der Serie neuzeitlicher Errungen schaften bilden die Arbeiten im Ausbildungs wesen, soweit sie sich mit der Ausbildung der Lehrlinge beschäftigen, einen bedeutsamen Wendepunkt in der beruflichen. Entwicklung. Spiegelt sich doch in ihr die Erkenntnis, daß neben ein „Können" auch ein „Wissen" einen unentbehrlichen Faktor erfolgreichen wirtschaft lichen Handels darstellt. Der Gärtner unserer Tage muß praktisch arbeiten können und wissen, welche und warum er die oder jene Arbeit zu leisten hat. Von diesem Ge danken ausgehend führte man den Tagcbuch- zwang für Lehrlinge ein. Es ist sehr wahr scheinlich, daß alle Gärtner von der Nützlichkeit einer solchen Arbeit überzeugt sind und daß sie — jeder nach seinem Temperament — ihre Lehr linge zur sorgfältigen Führung auhalten werden. Wie jede Schreibarbeit ein. gewisses Nach denken erfordert — zu mindestens so viel, um die Buchstaben sinnvoll aneinander zu reihen — so gibt auch das Tagebuch den Anlaß, zum Denken im allgemeinen und zur Rückerinne rung der täglichen Geschehnisse im besonderen. Niemand wird abstreiteu können, daß schon da durch ein nicht unbeachtlicher Nutzen erreicht ist, wenn man sich daran erinnert, daß von dem tagsüber bald hier bald dort vielseitig be schäftigten Lehrling ein hohes Maß an Können verlangt wird, das seine Kräfte gänzlich in Anspruch nimmt und ihm nicht die Möglichkeit gibt, die geleistete Arbeit zu üb er denken, die einzelne praktische Tätigkeit sozusagen zu einem Mosaikbild zusammenzufügen. Diese ver bindende, zusammenfassende, organisierende Arbeit soll das Tagebuch aufnehmen. Da durch werden die tagsüber nebeneinander bzw. nacheinander ausgeführten Tätigkeiten zu. einer in sich geschlossenen Kette von Vorgängen, zum sichtbaren Niederschlag der organisatorischen Gedankenarbeit des Betriebsleiters. Denn der Betriebsleiter ordnet an, er sagt was ge macht wird, er ist das „geistige Zentrum" des Betriebes, wie es das Gehirn im Menschen ist. Im Tagebuch des Lehrlings wird diese organisatorische Arbeit mehr oder weniger ge schickt rekonstruiert. Sie dient dann als Grund lage für die Beantwortung sich aufdrängender Fragen: Warum wurde dieses oder jenes ge tan? Warum wurde das gerade zu dieser Zeit getan? usw. Denn das ist der Sinn der Tagebuchfüh rung: die Unverläßlichkeit des Gedächtnisses zu ersetzen durch die Unvertilgbarkeit der Schrift, das isolierte neben- und nachein ander Abläufe» dec Handlungen zn einem geschlossenen Bande zu vereinigen — so wie aus den Einzelbildern der Filmstreifen entsteht — und aus de» Gliedern heraus, den leitenden Gedanken aufzuspüren und eine ständige Kontrolle über die Richtig keit der Anordnungen zu gewinnen. Dem geneigten Leser wird nicht entgangen sein, daß die richtige Tagebuchsührung mehr als eine bloße Schreibarbeit und mehr als eine bloße Ausfüllung arbeitsfreier Stunden darstellt und daß sie Anforderungen verlangt, denen wohl nur die wenigsten Lehrlinge ge wachsen sein dürften, und daß sie andererseits von so nutzbringender Wirkung ist, daß es keines großen Sprunges mehr bedarf, nm zu der schon in der Uebcrschrift angedeuteten Frage zu gelangen: Wer hat schon mal dar über nachgedacht, daß das, was er jedem Lehrling zu tuu empfiehlt, für ihn selber nützlicher und notwendiger wäre? Ist. er in seinen Anordnungen unfehlbar? Braucht er keine Kontrolle über die Erfolge der einzelnen Arbeiten und dec BctriebSorganisation im ganzen? Weiß jeder Betriebsleiter, wann und wie dis Arbeiten mit dem größten Nutzen auS- geführt. werden? Erkenne dich selbst, deine Leistung und deinen Betrieb in dem sorgfältig und ausführlich geführten Tagebuch mit seinen monatlichen Zusammenstellungen, mit seinen graphischen Darstellungen der Witterung, der Arbeitsleistungen und -aufwendungen und schaffe dir durch das Tagebuch die Grund lage für eine ordnungsmäßige Buchsühruug. Dann wirst dn auch das unsichere' Tasten nach Ausnutzung der Konjunkturen durch ziel- und zwcckbewußtcS erfolgreiches Handeln ersetzen können und aus den vielgestaltigen Marktver- hältnisscn das für dich Nützliche herausfinden und das Ziel des gesamteu Zweckes: Anpassung an die Marktlage, um ein gewaltiges näher gekommen sein. —r. veurezelung desSIeuererlaffes bei Lefitz- und Verkehrs- fieaem. Von Karl Stephan, Volkswirt N. D. B. in Halle a. d. S. Erweiterung der Zuständigkeit der Finanzämter. K. Grundsätzliches. In einem soeben bekanntwerdenden Erlaß des Reichsfinanzministers vom 13. 10. 1926 Illa 3900 — betr. Erweiterung der Zu ständigkeiten der LandLsfinanzämter und Finanzämter für den Erlaß von Besitz- und Verkehrssteuern weist der Minister darauf bin, daß die jahrelange Praxis der Nachgeordneten Behörden erkennbar gemacht haben wird, nach welchen Gesichtspunkten Erlaßanträge zu ent scheiden sind. Als besondere Grundsätze betont der Minister, daß die Behandlung der Erlaßan- träge mit wirtschaftlichem Verständ nis erfolgen soll und daß eine gleichmäßige Behandlung der eingehenden Erlaßanträge ge sichert wird. 8. Rückstände aus der Jnflations- und Ucvergangszcit. Für solche Rückstände hält der Minister die Anlegung eines besonders wohl wollenden Maßstabes für angebracht, da diese Steuern vielfach auf äußeren Maß stäben beruhen, die der wahren Leistungsfähig keit der Steuerpflichtigen nicht immer ent sprechen und sich nun häufig härter auswirken, als der Gesetzgeber seinerzeit beabsichtigt hatte. Damit entspricht der Ministerialerlaß einem im Reichstag geltend gemachte» Verlangen, die Steuerrückstände aus der Jnflations« und Uebergangszeit allgemein niederzuschlagen bzw. zu erlassen, insoweit, als die Stellung von Einzelanträgen seitens der Steuerpflichtigen erwartet wird, die sodann besonders wohl wollend behandelt werden sollen. Q Zuständlgkeitsgrenzen bei den einzelnen Stcucrartcn. 1. Brotversorgungsabgabe, Rhein- Ruhr-Abgabe, Arbeitgeberab gabe, Landabgabe. 2. Einkommen-, Körperschafts-, Vermögen st euer. Zu 1 und 2: Zuständig ist, wenn der Gegenstand des Antrages für die einzelnen Steuerarten keinen höheren Wert hat als 200 -kN: das Finanzamt; über 200 « bis 1000«: der Präsident des Landessinanzamtes. 3. Aufbring nngsla st en undRenten- bankzinscn. Zuständig ist, wenn der Jahresbe trag keinen höheren Wert hat als 200 «: das Finanzamt; über 200 « bis 1000«: der Präsident des Landessinanzamtes. Die Aufbringungslasten können nicht er lassen, sondern nur gestundet werden. r.) 4. Erbschaftsteuer. , Al 5. Umsatzsteuer. Zu 4 und 5: Zuständig ist, wenn der Gegenstand des Antrages keinen höheren Wert hat als 100 «: das Finanzamt; über 100 M bis 500 «: der Präsident dcS Landesfinanzamtes. 6. Kapitalverkehr-, Wechsel-, Obli gatio n s -, Gr u n d e r w e r b st e u c r. Zuständig ist, wenn der Gegenstand des Antrages für die einzelnen 'Steuerarten keinen höheren Wert hat als 500 «: das Finanzamt; über 500 « bis 2000 «: der Präsident des Landesfinanzamtes. Die Sonderveranlagung bei der Grund- crwerbsteuer für Len Erwerb von Ersatz- grundstücken durch aus den abgetretenen Ge bieten Verdrängte bleibt gemäß Runderlaß vom 18. 6. 1926 unberührt. 7. Geld-, Ordnungs-, E r sa tz st r a fc n, Kosten des Strafverfahrens bei Strafbescheide» oder klnter wer» f u n gs p r o to k o l l c, ErzwingungS- strasc n. Zuständig ist, wenn der Gegenstand des Antrages keinen höheren Wert hat als 1000 «: der Präsident dcS LandcS- finanzamtes. 8. Steuer zu schlage nach ß 870 Abs. 2 R. A. O., Zinsen und Kosten. Die Behandlung der Erlaßanträge für Steuerzuschläge richtet sich nach obige» Vor schriften für die einzelne» Steuerarten, die Behandlung der Zinse» und Kosten nach vorstehend laufender Nummer 7.
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