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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Di-ns ags u Fr- t°g- Zahrg. 1926 ——^^^^^^^EWWMMWWWWMWWWWWWMM>MWWWWW»WWWWUMWVWIMWWWWWWWMWWW8WWWWWMWW»M ÄÜ3 Ükül Unsere Wintcrtagung 1926. — Die Konknrsgefahr in der Landwirtschaft und das neue Vergleichsverfahren. — Inten ivierung. — Steuerzahitage für Februar. — Bayerische Gewerbesteuer. Fragekabeu. — Tarifanderungen im Ei enbahn-Süterverkehr. — Von der Not der Gartenbauer. — Aus der Fach- u. Tagespreise. — Reichsvcrband, sei auf dem Damm. — Marktrundschau. Aus den Landesverbänden und Bezirksgroppen. Sie konkursgefahr in der Landwirtschaft «md das neue Vergleichsverfahren. Selbst die ältesten Landwirte können sich kaum einer Zeit erinnern, in der die Konlursgesahr eine so grobe Zahl von landwirtschaftlichen Be trieben bedroht hat, wie gerade jetzt. Während vor dem Kriege für die Auslösung eines land wirtschaftlichen Betriebes sehr selten die Form des Konkurses angewendet wurde, werden heule geschäftstüchtige Gläubiger des Landwirts, die sich womöglich noch selbst in schwieriger Lage be finden, aus die Anwendung dieser Form dringen, wenn sie hoffen können, dadurch einen Teil ihrer Autzenstände hereinzube'ommen. Die neue Gesetzgebung hatte nun zugunsten des vom Konkurse bedrohten Schuldners die Geschästsaussicht als Hilfsmaßnahme eingeführt. Wer infolge des Krieges oder der aus ihm er wachsenen Verhältnisse zahlungsunfähig gewor den ist, konnte die Geschästsaussicht zur Abwen dung des Konkurses beantragen, sosern die be gründete Aussicht bestand, dass in absehbarer Zeit die Zahlungsunsähigkcit behoben oder der Kon kurs durch ein Uebereinkommen mit den Gläubi gern abgewendet würde. Während der Dauer der Geschästsaussicht konnte das Konkursverfahren nicht eröffnet werden. Wenn nun in letzter Zeit auch landwirtschaftliche Betriebe von der Ge schästsaussicht Gebrauch machen mutzten, so er wies sich dabei die Möglichkeit einer längeren Ausdehnung des Verfahrens als vorteilhaft, ins besondere deshalb, weil ja der zahlungsunfähige Betrieb nach Einbringung der Ernte meist wieder zahlungsfähig wurde. Die Existenz eines tüchti gen Landwirts konnte so in vielen Fällen durch die Geschäftsaufsicht gerettet werden. Ganz anders wirkte sich die Geschästsaussicht in Handel und Gewerbe aus. Sse wurde nicht selten von den Schuldnern mißbraucht, um Zei ten schlechter Konjunktur zu überwinden. Da durch wurden die Preise aus einer nicht gerecht fertigten Höhe gehalten. Die Kreditbeschaffung wurde gehindert und das Ansehen des deutschen Kaufmanns im Auslände geschädigt. Es lieg! also im Interesse des Verbrauchers, daß der Gläubiger seine Rechte nachdrücklich geltend machen kann, wenn auch deshalb der Schuldner, soweit er es wirtschaftlich verdient, seiner Exi stenz nicht beraubt werden darf. Aus diesem Grunde hat die Reichsregierung in Artikel I des Entwurfes eines „Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" die Aushebung der Geschüftsaufsicht vorgeschlagen, und an ihre Stelle den „Vergleich zur Abwendung des Konkurses" gesetzt. Der Vergleich, der auch unter der Ge schästsaussicht schon möglich war, tritt also jetzt als selbständiges Rechtsinstitut an deren Stelle. Durch diese Neuregelung soll eine Höchstdauer des Verfahrens sestgelegt werden, damit schnell klare Verhältnisse entstehen und die Waren- und Ver- mögensbcstände der zahlungsunfähig gewordenen Betriebe schneller in Umlauf gesetzt werden. Man glaubt dadurch eine Herabsetzung der Preise er- rcichen zu können. Wer von dem Vergleich zur Abwendung des Konkurses Gebrauch machen will, mutz dem Ge richt einen bestimmten Bergleichsvorschlag vor legen. Der Mehrheit der beteiligten Gläubiger, sosern sie zugleich mindestens drei Viertel der Ge samtsumme der betroffenen Forderungen vertritt, mutz schriftlich ihr Einverständnis erklären. Das Gericht kann dem Schuldner bei der Erösfnung des Verfahrens, gegebenenfalls auf den Vorschlag der Gläubiger, eine Vertraueusperson bestellen, es kann dem Schuldner auch ein allgemeines oder teilweises Beräußerungsverbot auferlegen. Der Beschlutz des Gerichtes über Eröffnung des Vergleichsverfahrens soll spätestens binnen drei Wochen nach Eingang getrosten werden. Die Erösfnung ist abzulehnen, wenn Tatsachen vor liegen, die für die Person des Schuldners nach teilig sind, besonders aber auch dann, wenn der Vergleichsvorschlag einen Erlatz der Forderung von mehr als die Hälfte Vorsicht. Wird die Er öffnung des Verfahrens abgelehnt, so soll das Ge richt von Amts wegen über die Erösfnung dos Konkurses entscheiden. Ist die Eröffnung des Vergleichsverfahrens beschlossen, so ist dies sofort öffentlich bekannlzugcben. Der Bergleichstermin soll innerhalb eines Monats stalkfinden. Dort wird festgestelli, welche Forderungen und welche Stimmrechte der Gläubiger zu Recht bestehen, und gegebenenfalls der vorgeschlagene Vergleich abgeschlossen. In die Vergleichsmasie fallen auch diejenigen Bestandteile des Vermögens, auf die ein Gläubiger bis zu 30 Tagen nor Stellung des Antrages auf Eröffnung des Verfahrens einen Arrest oder die Zwangsvollstreckung gelegt hat. Man sieht auf den ersten Blick, daß dieses Ge setz rein auf die kaufmännischen nnd die gewerb lichen Betriebe zugeschnitten ist; nach spätestens Ansere Mnlerlagung 182k. Mr die Mnleriagung 1926 ist vorläufig fol gende Zeiteinteilung vorgesehen: 19. 2. 1926 Sitzung des Verwaltungsrates u. des Hauptvorstandes. 20. 2. 1926 Sitzung des Hauptausschusses. 21. 2.1926 vormittags: Hauptversammlung, Begrüßung, wirtschaftspolitischer Vortrag. 21. 2.1926 nachmittags: Vortrag über Blumen- und Pflanzenbau, Vortrag über Obst- und Gemüsebau, Versammlung der Gartenausführenden. Die genauen T.-O. der Sitzungen und der Hauptversammlung sowie die Voriragsthemen werden an dieser Stelle noch bekannt gegeben. — Die Hauptversammlung und die Vorträge am 21. 2. finden auf dem Berliner Messegelände am Kaiserdamm statt, damit die Mitglieder Gelegenheit haben, gleichzeitig die „Grüne Messe" zu besuchen. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Schetelig. Grobbeu. VernstieK Iachmana. 7 Wochen gelangt die Warenmasse wieder in den Umlauf und das Gesetz hat seinen Zweck erfüllt. Was aber hat — so fragen wir — die Be gründung dieser neuen Maßnahme mit der Land wirtschaft zu tun? Die Preise für landwirtschaft liche Produkte sind ja schon so niedrig, dätz die deutsche Landwirtschaft bittere Not leidet. Durch zahlreiche Konkurse bei Landwirten würde wohl kaum erreicht werden, datz die Preise noch weiter sinken, wohl aber würden die Preise für land wirtschaftliche Grundstücke einen so niedrigen Stand erreichen, datz Banken oder Privatper sonen, die über verhältnismäßig wenig Kapital verfügen, mit Leichtigkeit zu einer Latisundien- bildung schreiten können. Sollte etwa die Reichsreaierung einer solchen Möglichkeit Vor schub leisten wollen? Für die Landwirtschaft ist also eine solche ge setzliche Regelung weder zweckmäßig noch not wendig. Gerade in dem Augenblick, wo «ine große Airzahl von Landwirten in ihrer großen Not sich der Geschäftsausticht bedienen möchten, wird ihnen die Möglichkeit dazu geraubt. Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen, wenn sie in ungünstige Verhältnisse geraten sind, unter Berücksichtigung des nur einmal jährlichen Um schlages viel mehr Zeit zur Gesundung als der Gewerbetreibende oder der Kaufmann. Hinzu kommt noch, daß der Landwirt, der einmal von seinem Grund und Boden vertrieben ist, in der Regel keine selbständige Existenz wieder gründen kann, während die viel gewandteren Kaufleute und Gewerbetreibenden nach dem Konkurse, frei von allen Schulden, ihre frühere Tätigkeit wieder aufnehmen können. Ganz abgesehen davon, daß das neue Gesetz den Lebensnotwendigkeiten der Landwirtschaft keine Rechnung trägt, indem es die Geschüstsauf- sicht aufhebt, finden sich im einzelnen zahlreiche Bestimmungen, die für die Landwirtschaft ganz besondere Härten bedeuten. Vor allen Dingen erscheint von diesem Gesichtspunkt aus die über triebene Oefsentlichkeit des Gerichtsverfahrens überflüssig. Der Makel, der demjenigen an- gchüngt wird, der sich des Vergleiches bedient, hat seine Berechtigung im Handel und Gewerbe. Der Landwirt aber, der bei seinem zurückgezo genen Leben viel mehr auf die Meinung und das Urteil seiner Nachbarn angewiesen ist als der Städter, wird durch die öffentliche Bekanntgabe einer Tatsache, deren Bedeutung von seiner Um gebung meist nicht verstanden wird, auf Jahre hinaus benachteiligt. Eine Bekanntmachung an der Gerichtstafel dürfte für die Oefsentlichkeit — wenn diese unbedingt erforderlich ist — ge nügen. Forner ist das Verlangen nach einem bestimmten Vergleichsvorschlag, besonders für den kleinen Landwirt, eine schwere Belastung. Er wird selten geschickt genug sein und auch meist nicht über die notwendige Zeit verfügen, um mit den Kaufleuten, die ja als Gläubiger meist in Frage kommen, verhandeln zu können. Gerade für ihn ist eine Vertrauensperjon, die von kauf männischen und industriellen Kreisen abgelehnt wird, unbedingt Notwendig. Ja, der Landwirt müßte sogar darüber hinaus das Recht haben, zu verlangen, daß er zunächst an Stelle des An trages auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens einen Antrag aus Bestellung einer Vertrauens- pcrson zur Führung der erforderlichen Verhand lungen mit den Gläubigern stellen kann. Unver ständlich ist schließlich noch, warum ein Schulden erlaß von mehr als die Hälfte nicht gestattet sein soll. In der Landwirtschaft haben Schuldner und Gläubiger sehr ost ein Interesse daran, sich aus einer niedrigeren Quote zu vergleichen, denn, wenn in einer bestimmten Gegend Konkurse bei Landwirten häufig auftreten, dürfte infolge der schwierigen Verwertbarkeit der Grundstücke oft sehr viel weniger als die Hälfte herauskommen. Auch aus diesem Grunde ist die Vorschrift un zweckmäßig. Unter Umständen darf aber für die Landwirt schaft nicht die geplante Bestimmung zur Anwen dung kommen, daß im Falle der Ablehnung der Eröffnung des Vergleichsverfahrens sofort von Amts wegen darüber entschieden wird, ob das Konkursverfahren zu eröffnen ist. Auch Veräuße rungsverbote dürsten nur in seltenen Notfällen zur Anwendung kommen, denn die Fortführung des Betriebes muß dem Landwirt wegen der Schwierigkeiten in der Behandlung seiner Er zeugnisse in vollem Umfang« gewährleistet werden. Der Entwurf wird demnächst dem Reichstag zugehen. D. L. R. Steuerabzug vom Arbeitslohn. Bis 15. Februar Nachweise einreichen! Bis zum 15. Februar müßen alle Arbeit geber ihrem Finanzamt einen Nachweis über den im Kalenderjahr 1925 durch Steuerabzug vom Arbeitslohn einbchaltcncn Lohnsteuerbetrag einrcichen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird ausnahmsweise von der Einreichung dieser Ausweise für diejenigen Arbeitnehmer abgesehen, deren Arbeitsstelle und Wohnsitz im gleichen Orte liegen, d. h. die Belege sind nur für solche Arbeit nehmer bclzubringen, dip außerhalb der Beschüfti- gungsgemcinde ihren Wohnsitz hatten. Nähere Ausführungen folgen in der nächsten Nummer des Bcrbandsorganes. Wir empfehlen den Mit gliedern, auch die öffentlichen Bekanntmachungen ihres Finanzamtes zu beachten und sich schon jetzt die erforderlichen Vordrucke von ihrem Finanzamt zu beschaffen. Wer 1925 nur Arbeit nehmer beschädigt hat, die ihren Wohnsitz am Orte des Betriebes haben, muß mindestens, eine Fehlanzeige an das Finanzamt einreichen. — d. Zulensiviemng. Von F. Werner in Beuel a. Rh. Jedenfalls kein schönes Wort. Doch man muß sich damit beschäftigen, je schwerer die Verhält nisse sind. Und welche Zeit wäre da geeigneter als die augenblickliche? Die Betriebe so wirt schaftlich zu gestalten, daß sie noch lebensfähig bleiben, daß sie dem Besitzer nach Abzug aller Kosten Lebensmöglichkeit lassen — das ist Intensivierung, ohne dabei den Begriff vollständig zu erschöpfen. Auf den ersten Blick erscheinen uns die neuzeit lichen industriellen Werke als Vorbild, abgesehen von der Gegeiuvart, in der schließlich alles ver sagt. Alles wirtschaftlich, maschinenmäßig, kauf männisch unter Ausnutzung aller praktischen Neuerungen. Das ist das Zeichen moderner In dustriebetriebe. Auch bei der Landwirtschaft? Ja, wenn auch nicht überall. Die Handarbeit mußte weichen, Motor mrd Maschine beherrschen die Muster betriebe, um Zeit zu sparen, Massenarbeit zu leisten. Gründliche Kenntnis der landwirtschaft lichen Betriebslehre und Benutzung derselben ist jür die moderne Landwirtschaft selbstverständlich. Dieselbe fehlt fast vollständig im Gartenbau. Trotzdem sich viele Betriebe den Zeiten nicht ver schlossen, sondern sich geschickt den Forderungen der neuen Zeit nnpaßtcn, ist es nötig, hier all seitig Hand anzulegen. Was vor 30 oder 40 Jahren gang und gäbe war, paßt nicht in unsere Verhältnisse. Noch zuviel wird gedankenlos im alten Gleise weitergearbeitct. Manches schier Unmögliche ist nach wie vor Tagesordnung. Daß wir dabei viel Vorbildliches auch im Ausland sehen, ist kaum nölig, zu betonen. Amerikas Obstbau — Deutschlands O b st b a u. Dort die rechten Sorten in den entsprechenden Gegenden in Massenanpflanzung, einfachste Forni, aus die man allmählich auch in Deutschland wieder - zurückkommt nach Vergeudung kostbarer Jahrzehnte, in denen man botanische Sorken- sammkungen pflegte und in Wort und Schrift über den richtigen Obstbaumschnilt die Zeit tot- schluq. Maschinelle Bearbeitung. Und deshalb die Form und Möglichkeit der Ernte und des Versandes in die Welt. Hier bei uns ist das selbe größtenteils unmöglich aus genannten und begreiflichen. Gründen. Einzelne Gegenden Deutschlands und Mitteleuropas beweisen, daß es möglich ist, ähnlich den ausländischen Ver hältnissen zu produzieren und zu verkaufen. Wie stehts im Gemüsebau? Vielfach ähnlich. Vorbildlich sind u. a. Holland, selbst das kleine Dänemark. Hier Sonderknltnrcn unter Beseitigung Mes Nebensächlichen. Die ge- müjebaulichen Großbetriebe und Kleinbetriebe ar beiten Hand in Hand, sie haben längst billigste Kukturbedingungen und gemeinsamen Ab-, s a tz eingeführt. Deshalb genügen die Preise für ein Vorwärtskommen, auch die ElaSkulturen bleiben rentabel. Möchten doch vor allem unsere gemischten Betriebe mit dem „Gemischten" endlich aufräumen! Die Zeit zwingt dazu; weg mit dem Vielerlei, Umstellung auf einzelne Kulturen, nicht auf eine, aber einfacher und rationeller und billiger arbeiten. Es geht und muß gehen bei Ausnutzung aller bewährten Hilfsmittel, beson ders auch solcher maschineller Art. Dann dürfte zu prüfen sein die Vereinfachung der Kulturen, vielleicht schenkt man mehr Aufmerksamkeit den Schnittblumen im Gegensatz zu den Topfpflanzen. Wirds nicht vielfach' angängig sein, Anzuchten in Töpfen nmzustellen in solche für Auspflan zung? Prüfe ein jeder nach seinen Verhältnissen, ein Allheilmittel gibts nicht. Dann beachte man: Maßhalten mit diesem und jenem dann, wenn andere den Markt überschwemmen, Hernnzucht für Zeiten größeren Bedarfs, in denen in der Regel Mangel. Und nun nutze man alle Fortschritte aus, die unsere Versuchs- und Forschungsan- stalten erzielten: Kulturfragen, Dün gung, Nachdüngung, ZuchtreHeln, Bastardierung und was noch mehr. Nur andeutungsweise sei an dieses letztere, hochwichtige Kapitel erinnert. Also Selbsthilfe! Darum ar beite man mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, mit klarem Überlegen und Berechnen. Es geht nur durch eigene Kraft! Daß die deutsche Landwirtschaft, somit auch der Gartenbau, nebenher geschützt werden muß gegenüber dem Auslände, wenn besondere Ver hältnisse dies erfordern, darüber ist nicht zu streiten. Manverlangt nichtmehrund weniger als das, was die Industrie forderte und erhielt. Wir müssen weiter dasselbe tun, wie es andere Länder machen: sich durch Zölle schützen gegen Konknrrcnzc n. Das ist klar, wie zweimal zwei vier ist, trotz doktrinärer Einwendungen solcher, die sich in „Theorien und . böber-n Svhüren" bewegen und keme Wirk lichkeit verstehen.
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