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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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-MV Vkkk^65-ee5 ö.tt. velrui^ H/v «kk^ZekLLK'- Kk1(»5VkWE!L5 Berlin, Dienstag, den 28. September 1926 j Erscheint D °E°gr u. Freitag- Zahrg. 1926 Nr. 78 41. Jahrgang der BerbandSzeituag. ^nrslgsnpevlss: r. 21 psvkrslls -8 PL sl mm 18 PI.) pkskrvocsekEkOfltz AakseNtsg. Lis /^ufsskms erfolgt in clsr näcdstsrrelaNdsrvn Kummer -- Ksklsmatlonsa nur bis 8 Isgs nsLb Lrsobsinsn rulässlg. — Lslsgsxsmpism nur suk Vorgangs» gsgsn portosrsatr. — pür Pebler üurob vncksutllebss Manuskript keine l-lattung. Lei Linrisbung clurek Qsricbt oct. 1 Xonkursvertsbren kLIIt clsr bsrsekn. Kadett kort. Sarug«pr«1, s— Ss^ln S1V4L prisäriLbstrsS« 16, nsdan Üer LLrtnsrmsrktbells — Lis 8aklsu6sranrsigsn «In« von 6er VsroffsnMcbung susgsseblosssn. — Ler Auftraggeber gibt ciurob bi« Aufgabe üss Inserats sein LinverstLnclnis ad. Preiss unter clsr 8cblsu6sr» proisgronrs üs» VordLn6s «sgruIasss«». —Erfüllungsort ösitin-lülittm ei' Steuerzahltage Oktober 1926. — Die Aufgaben der Sonderzüchtervereinigungcn zur Förderung des deutschen Blumen- und Pflanzenbaues (Schluß). — Nachnahmen im Eisenbahn-Güter- Aüö ökü! verkehr. — Die Herbsttagung der D. L. G. — Die Verteuerung der Güterftachten gegen die Vorkriegszeit und der Abschluß der Reichsbahngesellschaft. — Betr. Beitragseinziehung. — Zur Beachtungl — Aus der Fach- und Tagespreise. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Sie Ausgaben ber SonberMlervereiliigWgen zur ZSrberung bes -euWen Blumen- mb Pflanzenbaues. Vortrag von Gärtnereibesitzcr Georg Arends, gehalten aus der öffentlichen Fachausschußsitzung für Blumen- und Pflanzenbau am 7. August d. I. in Pillnitz bei Dresden. Preispolitik. — Planwirtschaft. — Absatz förderungen. — Die Konkurrenz mit dem Aus land. — Verkleinerung der Sortimente. — Zusammenschluß. (Schluß.) Wir müssen uns weiter als Gärt ner und Züchter unterrichten über all das, was heute über die Ver erbungslehre bekannt ist. Wir müssen dahin kommen, daß den Züchtern seitens der Abnehmer ibre Wünsche belanntgegeben werden, daß die Züchter genau wissen, in welcher Rich tung sie arbeiten können und arbeiten sollen. Die Anregungen müssen viel mehr noch, als das bisher der Fall ist, aus den Kreisen der Abnehmer kommen. Zielbewußte Züchterarbeit soll unter allen Umständen unterstützt werden. Wir müssen uns aber verwahren gegen eine Ueberslut von Neuheiten, von sogenannten Neu heiten, die in vielen Fällen keine Verbesserung r>«r schon vorhandenen Sorten darstellen. Wir müssen weiterhin unsere viel zu umfangreichen Sortimente ver kleinern. Wir müssen uns auf eine geringe Anzahl von Sorten beschränken, um unsere Kulturen zu vereinfachen und um vor allen Dingen in den vorhandenen Sorten die nötige Menge, die die Verbraucher verlangen, die vor allen Dingen die großen Verbraucher verlangen, zur Verfügung zu haben. Alles das, was durch bessere Neuzüchtungen über troffen ist, muß rücksichtslos auSgemerzt werden. Wir sind es gewöhnt, vielfach wenigstens, den Gartenbauer des Auslandes als maßgebend und als vorbildlich zu betrachten. Wenn in einzelnen Ländern der Gartenbau sich besser und schneller und viel umfangreicher entwickelt hat als bei uns, dann liegt das zum Teil daran, daß man in bezug auf Sortenwahl viel strengere Sichtung hält, daß man sich nicht mit unseren großen Sortimenten belastet. Das gilt im Blumen- und Pflanzenbau genau so gut wie im Gemüsebau, wie im Obstbau, kurz auf allen Gebieten. Wir sollen aber auf der anderen Seite die Zahl der Sorten, die wir kultivieren, nicht zu sehr beschränken. Wir sollen dem Abwechselungsbedürsnis unserer Ab nehmer Rechnung tragen und vor allen Dingen sorgen, daß auch rechtzeitig — zum Teil müssen wir ja mit der Mode gehen — den An sprüchen der Kundschaft in dieser Beziehung genügt werden kann. Wenn alle diese Bedingungen beachtet werden, wenn wir nnr erstklassige Ware er zielen und dabei , u guten Preisen verkaufen wollen, kommen wir ganz von selbst zu dem zweiten Punkt des Programms, zur Planwirt schaft. Wir sollen vor allen Dingen die Mengen der herangezogcnen Pflanzen entsprechend be schränken. Es hat keinen Wert, ungeheure Massei» der einen oder anderen Sorte heran zuziehen, die nachher wegen Mangels an Platz sich nicht entwickeln, sich nicht gut ausbilden können. Für solche minderwertige Ware wird man niemals gute Preise erzielen. D iese minderwertige Ware drückt unter allen Umständen die Preise für die gute und erstklassige Ware herun ter. Wir schädigen uns selbst, wenn wir zu große Mengen heranziehen, für die wir nachher nicht den notwendigen Platz zur Entwickelung haben. Wir werden uns in den Sonderzüchtcrvereini- gungen gegenseitig verständigen müssen über die Mengen, die wir heranzichen, damit nicht von dem einen oder anderen Artikel zu viel aus den Markt gebracht werden und dadurch der Preis gedrückt oder die Ware unverkäuflich und weggeworfen wird. Wenn dann . einmal von irgendeinem Artikel trotz aller VoranSsicht und trotz allein Uebcrlegen zu viel herangezogen worden ist, kommt es darauf an, diese Ware dennoch nach Möglichkeit gut abzusetzen. Somit komme ich zum dritten Punkt der Aufgabe der Sonderzüchtcrvereinigmigcn: Ab satzwerbung. In un'eren Fachblnttcrn und auch in unserer „Gartenbanwirtichaft" ist in der letzten Zeit sehr ost, gerade über das Thema „Absatz- Werbung", geschrieben worden. WaZ können wir tun, um unseren Absatz zu vermehren, um den Verbrauch der gärtnerischen Erzeugnisse zn fördern? Es sind viele Mittel vorge- fchlagcn wurden, von denen wohl keines als Sleuerzahllage Reichssteucrn. — Steuerabzug vom Kapitalertrag wird je weils innerhalb einer Woche nach Fälligkeit des betr. Kapitalertrags (der Zinsen usw.) fällig — mit einer weiteren Woche als Schonfrist. Gleichzeitig ist vom Schuldner des betr. Kapitalertrags eine Anzeige einzureichen (Muster beim Finanzamt). — Für Hypotheken- und Darlehenszinsen kommt ein Abzug von Kapitalertragsteuer nicht in Frage. I. Oktober: Rcntcnbankzinsen — zweite Halb- jahresrate für April bis September 1926. Ablauf der Schonfrist: 8. Oktober. 5. Oktober: Abführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für 21.-30. September. Keine Schonfrist. 11. Oktober: Einkommen- und Körperschafts- steueroorauszahlung für Juli bis Sep tember für alle Steuerpflichtigen, cinschl. der überwiegend aus Pachteinnahmen steuer pflichtigen Grundbesitzer, ausschließ lich der selbständig wirt schaftenden Landwirte, Forst wirte, Gärtner. Ablauf der Schonfrist: 18. Oktober. 11. Oktober: Umsatzsteuervorauszahlung und -Voranmeldung o) für Monatszahler: der September- umsätze; d) für Vierteljahreszahler: der Um ¬ sätze Juli—September. 1S. Oktober: Abführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für 1—10. Oktober. Keine Schonfrist. 25, Oktober: dgl. für 11.—20. Oktober. Keine Schonfrist. 8. Freistaat Preußen—-Landes und Kommunal st euern. 15. Oktober: Grundvermögenfteuer — Ok toberrate — nebst Gemeindezuschlag für nicht landwirtschaftlich, forstwirt schaftlich oder gärtnerisch genutzte Grund stücke (Gebäude, Bauplätze — §2 Abs. la und o des Grdv.-St.-Ges.) Ablauf der Schonfrist: 22. Oktober. 15. Oktober: Hauszinssteuer — Oktober rate — für die im § 2 Abs. la Grdv.-St.- Ges. bezeichneten bebauten Grundstücke, Ablauf der Schonfrist: 22. Oktober. l5. Oktober: Gewerbelohnsummensteuer für die im September gezahlten Löhne und Ge hälter Gleichzeitig ist eine Erklärung über die Höhe der im Vormonat in der Betriebsstätte erwachsenen Lohnsumme und die Zahl der in dieser beschäftigten Arbeit nehmer abzugeben, die als Steuerer klärung gilt. Vorstehendes gilt nicht, wenn in der Gemeinde die Zahlung der Lohnsnmmensteuer für einen längeren als einmonatigen Zeitraum bestimmt worden ist. Keine Schonfrist. Mber 1828. Freistaat Anhalt. 1. Oktober: Steuer vom bebauten Grund besitz — Monatsrate. Ablauf der Schonfrist: 10. Oktober. 15. Oktober: Anhaltische Grundwertsteuer — 3. Rate. Ablauf der Schonfrist: 3l. Oktober. Freistaat Sachsen. 5. Oktober: Mietzins- (Auswertungs-) Steuer. 40 v. H. der Friedensmiete für einen Mo nat. Zahlstelle Gemeinde. Ablauf der Schonfrist: 12. Oktober. 15. Oktober: Sachs. Grundsteuer. Die Zahlung hat nach den Bestimmungen des neuen Sächs. Grundsteuergesetzes vom 30. 7. 1926 zu erfolgen. Ist dem Steuer pflichtigen bis zur Fälligkeit dieses Grund steuertermins ein Steuerbescheid noch nicht zugestellt, so hat er die Vorauszahlung in Höhe von einem Viertel des im zuletzt zu gestellten Steuerbescheid festgesetzten Jahres steuerbetrages zu entrichten. (Die Zahlung wäre also in dem Falle noch in Höhe von 1,5 Rpfge. für je 100 PM des Grundsteuer wertes von 1922 pro Termin zu leisten). Zahlstelle Gemeinde. Ablauf der Schonfrist: 22. Oktober. Me Sächs. Gewerbesteuer einschl. Arbeit- gebernbgabe ist nach den Bestimmungen des neuen Sächs. Gewerbesteuergesetzes vom 30. 7. 1926 für die Landwirtschaft, jedoch nicht für gewerbliche Nebenbetriebe, in Weg fall gekommen. Die für das Rechnungsjahr 1926 bereits gezahlten Beträge sind auf etwaige rückständige Grundsteuern anzu rechnen, bzw. zurückzuerstatten. Freistaat Thüringen. 10. Oktober: Aufwertungssteuer (MietzinS- steucr) Ablauf der Schonfrist: 17. Oktober. Freistaat Braunschweig. 1. Oktober: Hauszinsstcuer für September. Keine Schonfrist. 1. Oktober: Grund- und Gewerbesteuerooraus- zahlungen für das 4. Kalenderviertcljahr. Ablauf der Schonfrist: 15. Oktober. Freistaat Mecklenburg-Schwerin. Im Oktober sind keine Landessteuern zu entrichten. Freistaat Bayern. 1. Oktober: Grundsteuer für das 3. Viertel jahr 1926 mit einem Viertel aus der Jahresschuldigkeit von 4 Pfg. pro Steuer verhältniszahl. Dazu Sonderzuschlag I002L sowie Kreisbauernkammer- und Kirchen- umlagem Ablauf der Schonfrist: 7. Oktober. 1. Oktober: Haussteuer mit einem Zwölftel der Jahresschuldigkeit nebst Kreis- und Kirchenumlagen. Ablaus der Schonfrist: 7. Oktober. 10. Oktober: Gewerbesteuer für das 3. Viertel jahr 1926 mit 20 der für den gleichen Zeitraum fälligen Einkommcusteuervoraus- zahlung. Dazu Sunderzuschlag 100^, so wie Kreis- und Kirchenumlagen. alleiniges Allheilmittel angesprochen werden kann. Wir sollen versuchen, ähn lich wie hier auf Ausstellungen dem breiteren Publikum, den Verbrau cherkreisen unsere Erzeugnisse in geschmackvoller Form, in guter Aufmachung vorzuführen und da durch die Liebe zu Blumen, zu Pflanzen in immer weitere Kreise tragen. Wir sollen aber das nicht nur auf großen Ausstellungen tun, wir sollen das.auch in kleinen lokalen Ausstellungen machen. Wir sollen unter Umständen auch in kleinen Aus stellungen im eigenen Betriebe diese oder jene Sonderkulturen in besonders günstiger Ent wicklung vorführcn. Mit diesen Ausstellungsbestrebungen Hand in Hand geht eine Ausklärung in Wort und Schrift. Aber eins, was in Gärtnerkreisen noch viel zu wenig beachtet wird, sollte man be sonders betonen: Die eigenen Betriebe sollten nach Möglichkeit sauber gehalten sein, in tadellosem Zustande sein, so daß mau jeder zeit Besuche empfangen und durchführen kann. Das ist eine der besten Absatzwerbungen meiner Ansicht nach. Erst dann, wenn man dem Kunden, dem Besuch seine Kulturen in muster haftem Zustande, in guter Entwicklung vor führen kann, erst dann wird es einem gelingen, auch in größeren Kreisen Interesse für unsere Erzeugnisse hervorznrufen. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben der Sonderzüchtervereinigungen, die Konkurrenz bes Auslandes zu beachten. Wenn wirklich der eine oder andere Artikel vom Nuslande viel leicht jetzt unter dem Einfluß einer niedrigen Währung besonders billig und besonders günstig angeboten wird, dann sollen wir doch immer berücksichtigen, daß man auch im Auslande Löhne zu zahlen hat, die im allgemeinen unseren Löhnen nicht nachstehen. Wir sollen nicht ohne weiteres, wenn der eine oder andere Artikel in großen Mengen aus dem Auslande kommt, die betreffenden Kulturen ganz auf geben, wir sollen wenigstens durchhalten, denn erfahrungsgemäß kommt nach solcher Zeit der Ueberproduktion immer die Zeit des Mangels. Also, wer nicht leichtfertig eine Kultur aufgibt, sondern nach Mög lichkeit durchzu halten versucht, wird schließlich doch den besten Er folg haben. Wir müssen gerade in bezug auf die ausländische Konkurrenz bemüht sein, durch gleich gute Ware und möglichste Ver billigung der Erzeugnisse versuchen, der aus ländischen Konkurrenz die Spitze zu bieten. Dasselbe, was ich zum Teil in bezug auf die Treibhäuser und Gewächshäuser gesagt habe, trifft in vollem Umfange für Freilandkulturen aller Art zu. Wer soll sich nun zu Sonderzüchtervereini gungen zusammenschließcn? Ich will" kurz an führen, welche Sonderziichtervcrcinigungen bis heute mir wenigstens bekannt sind. Ich glaube, die ersten, die sich zusammenschlossen, waren wohl die Cyklamenzüchter. Dann kamen die Jungp lanzenzüchter, die Farrenzüchter, die Dahlienzüchter, die Maiblumenzüchter, die Gladiolenzüchter, die Staudenzüchter und die Schnittblumenzüchter, die Nelkenzüchter, die Drockenblumenzüchter und die Chrysanthemum- züchter. Sie sehen, es ist schon eine ganz statt liche Reihe von Sonderzüchtern, die sich zu mehr oder weniger losen oder festen Vereini gungen zusammengeschlossen haben, um in der Hauptsache eine gesunde Preispolitik zu fördern. Ich denke mir, daß es sehr wohl mög lich sein kann, noch eine ganze Reihe anderer Züchter zu solchen Sonderzüchtervereinigungen zusammenzuschließen. Ich denke an Azalien kulturen, an etwas, was vielleicht vorläufig bei uns wenig Aussicht hat, aber im Auge be halten werden sollte: Palmenkulturen, Schnitt- hlumenkulturen im weitesten Sinne, gesondert in Treibkulturen, Rosenschnittkulturen, Schnitt grünkulturen unter Glas und im freien Land. Sie sehen, die Zahl der Sonderzüch tervereinigungen kann noch ganz erheblich erweitert werden. Manche werden erwidern: Was sollen wir in Sonderzüchtervereinigungen? Ich komme ganz gut herum und meine Erfahrungen möchte ich nicht ohne weiteres dem anderen zum besten geben. Aufgabe der Sonderzüchter- Vereinigungen soll und kann es nicht sein, den Einzelnen um den Erfolg seiner Bemühungen und Erfahrungen zu bringen, sondern er soll, was er im Laufe der Jahre als mühevolle Arbeit für sich als zweckmäßig herausgefunden hat, weiterhin pflegen. Aber es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die er mit seinen Kollegen, die die gleiche Richtung verfolgen, besprechen soll und besprechen muß. Wenn so die schon bestehenden Sonderzüchter- vereinigungsn sich aussprechen über ihre Ziele, die noch zu gründenden sich zusammenschlicßen und sich einigen, wenn sie erst ein Programm ausstellen, wie und in welcher Weise ihrem Sonderzweige geholfen werden kann, bin ich überzeugt, werden sich sehr bald Wege finden, wie das durchzuführen ist. Dazu mitzuhelfen, ist unser Verband jederzeit bereit, wenn er in der Lage ist, später auch einmal mit den nötigen Mitteln, «her vor allem mit Rat und Tat. Das ist eine der Hauptaufgaben unseres Verbandes, denn wenn es den Sonderzüchter vereinigungen gutgeht im Berufe, wenn sie von ihrer Arbeit und Mühe den Erfolg haben, den sie haben sollen, dann wird es besser jein um unseren ganzen Beruf. Die Aufgaben der Sonderzüchtervereini gungen können natürlich nicht alle vom Ver band gelöst werden. Notwendig ist cs, daß die Sonderzüchter selbst und intensiv und unter Aufbringung von Mitteln an der Erfüllung der Aufgaben arbeiten, die sie selbst als not wendig herausgefunden haben und die sie selbst als dringend empfinden. Bei solchem zielbewuß ten Zusammenarbeiten bin ich üöerzeugt, wer den die Sonderzüchtervereinigungen zu einem Erfolge kommen, und damit nicht allein einen Vorteil für sich und den einzelnen Betrieb, sondern für unseren ganzen Berus erzielen. Nachnahmen lm Eisenbahn- Gülernerkehr. Bon unserem ständigen Verkehrs« politischen Mitarbeiter. Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1926 an werden die Bestimmungen über die Belastung der Sendungen mit Nachnahme durch folgende neue Fassung des 8 72 der EVO und der Aus- führungsbestiinmungen hierzu wesentlich ge ändert: „ß 72. Nachnahme nach Eingang. B a r v o r s ch u ß. 1. Der Absender kann das Gut bis zur Höhe des Wertes mit Nachnahme noch Eingang be lasten. Der Tarif kann bestimmen, daß Nach nahmen nach Eingang erst von einem Mindest betrage an zulässig sind. Ausf. Best. I. Nachnahmen nach Eingang sind erst von einem Betrage von über 20 RM. zulässig, es sei denn, das; es sich um Güter handelt, für die nach § 69 EVO. Vorausbezahlung der Fracht verlangt werden kann, oder di? bahnlagernd ge stellt sind. Ob im übrigen eine Nachnahme in der an gegebenen Höhe zulässig ist, entscheidet die Vcr- sandabsertigung. 2. Als Bescheinigung über die Belastung mit Nachnahme dient der abgestempelte Fracht brief, das Duplikat oder die sonst zugelassene Bescheinigung über die Ablieferung des Gutes. Auf Verlangen sind außerdem besonders Naöbnahmsscheins gebührenfrei auszu- häudigem
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