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Beitragseinziehung. — Bericht über Sie 6. Sitzung des Hauptausschusses des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. V. am 6. 8.1926 in Dresden, Hotel Bristol. — Gartenbau AuS vkltl ^Wiiil. und bayerische Gewerbesteuer. — Nachweis des Betriebsvermögens. — Was geht in Palästina vor? — Preise der landwirtschaftlichen Betriebsmittel und Erzeugnisse sowie für.Lebensmittel im Kleinhandel. — Bekanntmachung. — Aus der Fach- und Tagespresse. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Lerichl über die k. Sitzung des HauMusschusfes des Neichs- verbandes des deutschen Garieubaues e. V. am 8.8.MK in Dresden, Hotel vristol. Ausgeferligl auf Grund der stenographischen Niederschrift. (Fortsetzung.) Zu Z, Junggärtnerbewegung, be richtet Werner-Beuel über die seitherige Entwicklung der Junggärtnerbewegung. Dem Hauptausschuß wird folgende Entschließung zur Beschlußfassung vorgelegt: „Wir begrüßen den Zusammenschluß der Junggärtner mit dem Ziele kameradschaftlichen Verkehrs, deutscher Lebensart und der beruflichen Weiterbildung auf dem Gebiete gärtnerischer Fach- und Wirt- schastsfragen, aber frei von parteipolitischen Zielen. Dieser Zusammenschluß soll im Be reiche der Bezirksgruppen und Landesverbände von diesen gefördert werden. In Anlehnung an die Bezirksgruppen soll den Junggärtnern dis Möglichkeit zu sachlichen Veranstaltungen, Vorträgen, Lehrreisen, Besichtigungen von gärtnerischen Betrieben, gärtnerischen Anlagen usw., sowie die Vermittlung gärtnerischer Fachschriften, die Beschaffung von Büchern weitgehend erleichtert werden. Es ist Pflicht der führenden Männer, die Bszirksgruppen mit den Junggärtnern Fühlung zu belichten und ihnen die Möglichkeit zu geben, Anregungen von Junggärtnern gemeinsam zu behandeln. Ein weitgehender Einfluß auf die Arbeiten und die inneren Angelegenheiten der Berufs organisation kann ihnen nicht zugestanden wer den. In geeigneten Fällen sollen die Bc- zirksgruppen und Landesverbände die Jung gärtner zu ihren Veranstaltungen, nötigenfalls unter Aufteilung der Tagesordnung hinzu- ziehen". Becker-Wiesbaden begrüßt es, daß der Reichsverband die Notwendigkeit der Mit arbeit bei den Jnnggärtnergruppen anerkenne, und daß man sich die seinerzeit in Wiesbaden bereits durchgeführten Richtlinien ebenfalls zum Beispiel genommen habe. Die Entschließung wird einstimmig angenommen. Zu 9, Bil dung einer Unter st ützungskasse, aus der Mitgliedern des Reichsver bandes Unterstützungen bei solchen Schadensfällen gezahlt werden können,die nicht durch Versiche rungen zu decken sind, liegt ein An trag des Landesverbandes der Provinz Sachsen mit folgendem Wortlaut vor: „Der Landes verband der Provinz Sachsen ersucht i den Reichsverband, doch für künftighin für diejenigen Betriebe Gelder bereithalten zu wollen, deren Existenz infolge von Hochwasser oder Wolken brüchen gefährdet ist. Es sollte wieder, wie es früher war, für solche Zwecke ein Unter stützungsfonds eingerichtet werden." Ein An trag der Bez.-Gr. Meißner Lande folgenden Wortlautes: „Der Hauptausschuß wolle be schließen, von jedem Mitglied pro Jahr 3 M. extra zu erheben, zur Gründung einer Unter- stütznngskasse sür Wetterkatastrophen. Die Ein ziehung möchte mit der Einziehung des Ver bandsbeitrages im Sommerhalbjahr erfolgen", verfolgt das gleiche Ziel. Rupflin-Lin- dau führt zu diesem Anträge aus, daß zur Durchführung einer derartigen Unterstützung sehr erhebliche Beträge zur Verfügung stehen müßten. Nur, wenn die Möglichkeit gegeben wäre, mit erheblichen Mitteln cinzugreifen, würde die Gründung einer derartigen Unter stützungskasse überhaupt Zweck haben. Es käme noch hinzu, daß von einem solchen Fonds naturgemäß nur die Zinsen Verwendung fin den könnten. Es würde außerdem nicht zu vermeiden sein, daß bei Gewährung derartiger Unterstützungen Unstimmigkeiten in Mitglieder kreisen entständen. Viel zweckmäßiger erscheine ihm die freiwillige Hilfeleistung bei derartigen Schadensfällen. Romer-Coswig ist der An sicht, daß das Geld nicht ä kovcks psrcku ge geben werden solle, sondern daß die Unter stützungen als Darlehn zu betrachten seien und jährlich eine 10proz. Rückzahlung zu erfolgen habe. Damit würde vermieden, daß ungerecht fertigte Anforderungen an die Unterstützungs- kasse gestellt würden. Ein derartiger Unter stützungsfonds müsse unbedingt geschaffen wer den. Zur Zeit könnten die Mitglieder in solchen Fällen keine Ansprüche an den Reichs verband stellen, da die Beiträge hierzu nicht ausreichtcn. Wenn jährlich 3 M. sür solche Zwecke von den Mitgliedern mit erhoben wür den, würde schon die Möglichkeit bestehen, einen derartigen Fonds einzurichten. Es sei vielleicht zweckmäßig, den Antrag des Landes verbandes der Provinz Sachsen und der Bez.- Vetr. Beilragseinziehung. Zuschriften aus Mitgliederkreisen lassen erkennen, daß über die Beitragseinziehung vielfach noch Unklarheit herrscht. Wir geben nachstehend nochmals die Beschlüsse des Hauptausschusses bekannt. Den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragend, beschloß der Haupt ausschuß, dem die Vorsitzenden sämtlicher Landesverbände angehören, statt der halbjährlichen die vierteljährliche Einziehung einzuführen. Gleichzeitig beschloß er, auf Anregung einer Reihe von Bezirksgruppen die Termine so festzulegen, daß Beitragseinziehungen nur im Frühjahr, Sommer und frühen Herbst erfolgen. Es wurden folgende Termine festgelegt: am 15. März werden die Beiträge für das 2. Vierteljahr am 15. Juni „ „ „ „ „ 3. „ am 15. August „ . „ » . 4. am 15. Oktober „ „ „ „ „ 1. „ eingezogen. Dadurch erfolgt zwar die Einziehung in verhältnismäßig kurzen Abständen, aber es ist erreicht, daß in der einnahmenarmen Zeit vom 15. Oktober bis 15. März keine Beiträge mehr eingezogen werden. Das Ergebnis der vierteljährlichen Einziehung hat bewiesen, daß gerade den Inhabern weniger leistungsfähiger Betriebe die Beitragsleistung dadurch wesentlich erleichtert wird, solange nicht eine allgemeine Besserung der Wirtschafts lage auch die Verhältnisse im deutschen Gartenbau günstig beeinflußt. Wir möchten auch an dieser Stelle nochmals die Bitte aussprechen, der Hauptge schäftsstelle durch pünktliche Einlösung der Nachnahmen unnötige Arbeiten und Unkosten zu ersparen. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e.V. Vie Hauptgeschäftsstelle Fachmann. Gr. Meißner Lands anzunehmen, die endgül tige Durchführung aber auf das kommende Jahr zu verschieben. Sievert-Berlin weist darauf hin, daß in anderen Landesverbänden auch die Frage der Einführung einer Alters unterstützungskasse fehr lebhaft erörtert würde, so daß die Ausdehnung der Untsrstützungskasse nicht nnr auf Schadensfälle durch Unwetter beschränkt bleiben würde. Es wäre wünschens wert, wenn die Landesverbandsvorsitzenden mit den Bez.-Gr.-Obmännern die Frage der Errich tung einer Unterstützungskasse zunächst einmal eingehend erörtern und dann dem Hauptaus schuß entsprechende Vorschläge unterbreiten. Schneider-Darmstadt wünscht, daß auch die Frage der Errichtung einer Sterbekasse erneut geprüft werde. Die seinerzeit be schlossene Regelung, durch Verbindung mit der Gärtner-Krankenkasse ein Sterbegeld zu sichern, würde im Landesverband Hessen-Darmstadt nicht begrüßt. S ch e te l i g-Lübeck weist dar auf hin, daß es zur Zeit eine Unmöglich keit ist, von den Mitgliedern einen Sonderbei trag sür eine Unterstützungskasse zu erheben und schlägt Vertagung vor. Bergener- Paderborn, hält die Gründung einer Unter stützungskasse sür durchaus notwendig, da sie ein großes Werbemittel darstelle und außerdem den Mitgliedern tatsächlich Vorteile daraus er wüchsen. Wenn der Betrag von 3 M. in drei Raten eingezogen würde, so würde dadurch die Zahlung des Betrages für die Mitglieder wesentlich erleichtert werden. Rupflin-Lin dau ist der Ansicht, daß mit einem Betrag von 60 000 M. eine wirksame Unterstützung nicht durchgesührt werden könne, außerdem könne man gar nicht verlangen, daß 20 000 Mitglieder regelmäßig einen Betrag von 3 M. für derartige Zwecke zahlten, ohne daß sie selbst die Gewißheit hätten, auch einmal in den Genuß der Vorteile einer solchen Kasse zu kommen. Nur dann, wenn idie Unter stützungskasse auch eine Sterbekassenversicherung oder Altersversicherung oder dergleichen ein schließe, die also im Laufe der Zeit sämtlichen Mitgliedern zugute kommt, könne man damit rechnen, daß in Mitgliederkreisen Interesse sür diese Kasse vorhanden sei. > Karius- Dessau ist der Ansicht, daß es nicht Aufgabe des Reichsverbandes sei, derartige Kassen zu schaffen. Es wird beschlossen, den Bezirks gruppen die Anträge zur Beratung zuzustellcn und eine Neuabstimmung gelegentlich der Wintertagung 1927 vorzunehmen. Zu 10, Richtlinien für die Durchführung der Gartenbautage berichtet Fach mann-Berlin über die Erfahrungen, die in den einzelnen Landesverbänden bei der Durch führung der Gartenbautage gemacht worden wären. Insbesondere habe sich bei dem im vergan genen Jahre in Düsseldorf abgehaltenen Gar- tenbantag, der mit einem Defizit von zirka 10 000 M. abgeschlossen habe, die Notwendig keit herausgestellt, daß dem Reichsverband ein Mitwirkungsrecht bei der Durchführung der Gartenbautage zugestanden werde; denn wenn der Reichsvcrband verpflichtet sein solle, das Defizit derartiger Gartcnbantage zu tragen, so müsse ihm auch die Möglichkeit gegeben werde, an der Organisation der Gartenbautage selbst mitzuwirken. Er. schlägt vor, daß Neichs- verband, Landesverband und Bezirlsgruppe je ein Drittel des Risikos übernehmen und ge gebenenfalls auch zu je einem Drittel an einem etwaigen Ueberschuß beteiligt seien. Die Beteiligung des Reichsverbandes an der Durch führung der Gartenbautage -sei./ inshKsAnP^r- deswegen notwendig, weil man unmöglich von kleineren Landesverbänden verlangen könne, daß sie die Finanzierung eines Gartenbautages übernehmen. Durch die Beteiligung des Reichs verbandes solle auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Erfahrungen der Gartenbautage zu sammeln, um dadurch eine gewisse Konti nuierlichkeit in die Veranstaltungen gelegentlich der Gartenbautage zu bringen. Die endgültige Regelung der Angelegenheit könne auf die Wintertagung verschoben werden. Romer- Coswig unterstützt die Ausführungen Fach manns und hält es sür unbedingt notwendig, eine gemeinsame Arbeit zwischen Reichsver- verband und Landesverbänden bei Durch führung der Gartenbautage sicherzustellen. Ins besondere sei es angebracht, wenn für die- jenigen Veranstaltungen, die von seiten des Reichsverbandes ausgingen, also für die Haupt versammlungen, der Reichsverband die Unkosten trage. Haug-Stuttgart unterstützt die Aus führungen Fachmanns; notwendig sei es aber, daß die Landesverbände ihre Mitglieder darauf Hinweisen, daß die Finanzierung der Garten bautage auch von den einzelnen Mitgliedern unterstützt werden müsse. Fachmann-Ber lin glaubt, daß durch die Einwirkung des Reichsverbandes die Unkosten für derartige Veranstaltungen wesentlich herabgesetzt werden könnten. Man könne auf die Dauer den Mit gliedern nicht zumute«, daß sie für die Teil nahme am Gartenbautag regelmäßig die hohe Ausgabe von 7,— bis 10,— M. hätten. Es müsse erstrebt werden, eine Beständigkeit in die Gartenbautage hineinzubringen, damit mit einer möglichst großen Zahl von Besuchern gerechnet werden könne. Es wird beschlossen, die endgültige Regelung über die Festsetzung von Richtlinien sür die Durchführung der Gar tenbautage auf die Februartagung zu vertagen. Die Richtlinien sollen zunächst bearbeitet wer den von den Herren: L o h se-Kirchen, Romer-Coswig, Ernst-Möhringen. Zu 11. Festsetzung von Ort und Zeit des nächsten Gartenbautages liegen Ein ladungen vor, von den Städten Braunschweig, Wiesbaden, und München. Es wird beschlossen, der Einladung des Landesverbandes Bayern zu folgen und den 5. Deutschen Gartenbautag in München abzuhalten. Kraatz-Rastede bittet darum, den Gartenbautag 1928 in Bremen oder Oldenburg abzuhalten. Zu 12. Eingegangene Anträge. Antrag des Landes verbandes Rheinland: „Der Reichsverband wolle an den zuständigen Stellen dahin wirken, daß bei der Vergebung von gärtnerischen Arbeiten und Lieferungen nur Fachleute, also Land schaftsgärtner und Gartenbaubetriebe berück sichtigt werden". R i m a n-Steglitz unterstützt den Antrag. Jnbesondere müsse darauf gesehen werden, daß nicht mehr, wie seither, von den Städten Pflastermeistcr und Tiefbauunterneh mer mit der Ausführung von Sportplatzanlagen usw. betraut würden. Der Antrag wird ein stimmig angenommen. (Forts, folgt.) Sarlenba« md bayerische Gewerbesteuer. Auch der bayerische Gartenbau gewerbcsteuerfrek. Durch bas neue bayerische Gewerbesteuer gesetz ist die Steuerfreiheit des gesamten Gar tenbaues ausgesprochen Hvorden. Die von der Regierung gegebene Begründung für diese all seitig eingetretene Aenderung verdient allge mein bekanntgemacht zu werden, weshalb wir sie nachstehend veröffentlichen. Sie ist das beste Hilfsmittel zur Durchfechtung von Rechts mittelverfahren. Der oberste Grundsatz des Art. 1 beS geltenden Gewerbesteuergesetzes, wonach „der Gewerbesteuer die in Bayern betriebenen Ge werbe einschließlich des Bergbaues und der auf Ausbeutung von Steinbrüchen und Ge winnung von Kalk, Zement, Ton und dgl. gerichteten Unternehmungen unterliegen", be darf keiner Aenderung. Dagegen hat die in Abs. 2 Ziff. 1 des Art. 1 getroffene Regelung bezüglich der nicht unter das Gewerbesteuerge setz fallenden Betriebe in den letzten Jahren in Ansehung der steuerlichen Behandlung des „Gartenbaues" zunehmende Anfechtung er fahren. Hierwegen darf folgendes bemerkt werden: > Der Gartenbau ist in Bayern von jeher grundsätzlich gleich dem Be triebe der Land- und Forstwirt schaft gewerbesteuerfrei behandelt worden. Fast ebenso alt wie die Regel ist aber die Ausnahme, wonach die „Kunst- und Handelsgärtner" der Gewerbesteuerpflicht unterworfen wurden (zu vgl. die Tarife zu den Gewerbesteuergesetzen vom 1. Juli 1856, 19. Mai 1881 und 9. Juni 1899). Das Ge werbesteuergesetz vom 14. August 1910, das mit der Merkmalsbcsteuerung gebrochen und die Ertragsbesteuerung an die Stelle gesetzt hat, hat diese Auffassung beibehalten und in Art. 1 Äbs. 2 als nicht unter das Gewerbesteuer gesetz fallend den „Gartenbau mit Ausnahme der Kunst- und Handelsgärtnerei" erklärt. Die Bestimmung ist auch in das Gewerbesteuer gesetz vom 27. Juli 1921/18. Juli 1923 un verändert übergegangen. Der Begriff der Kunst- und Handelsgärtnerei ist im Gesetz selbst nicht umschrieben. Die Praxis hat sich aber im allgemeinen dahin entschieden, daß eine Kunst- und Hanbelsgärtnerei dann vorliegt, wenn der Betrieb durch besondere Vor- und Einrichtungen (Treibhäuser, Warmhäuser, Heizanlagen, Frühbeete von größerem Ausmaß), durch Pflege von Speziali täten, durch kaufmännisch gewerbliche Gestal tung des Absatzes der Erzeugnisse oder durch den von der normalen Bodennutzung erheb lich abweichenden Ertrag sich von der gewöhn lichen, wenn auch intensiven Bodenbenützung erheblich unterscheidet (zu vgl. von Breu nig, Gewerbesteuergesetz, Anmerkung 18 zu Art. 1, Seite 176, ähnlich Dr. Ringelmann und Dr. Mühlfeld, Gewerbesteuergesetz, An merkung 8 zu Art. 1, Seite 22/23). Die Entwicklung im Laufe der Jahre brachte es mit sich, daß in der Praxis die vorbezeichne ten Merkmale auf eine immer sich mehrende Zahl von Gärtnereien als zutreffend er achtet wurden, zumal auch die Gärtner selbst -- wohl unter gleichzeitiger Verbesserung ihrer Einrichtungen — sich in wachsender Zahl als „Kunst- und Handelsgärtner" bezeichneten. (? Schriftltg.) Eine auf erhobene Klagen, daß fast sämtliche Gärtnereien in Bayern mit Gewerbesteuern belegt seien, ergangene Finanz- ministerialentschließung vom 1. August 1924 Nr. 34 551, durch welche die Finanzämter unter Hinweis auf die grundsätzliche Ein stellung des Gewerbesteuergesetzes zur Frage der Gewerbesteuerpflicht der Gärtnereien an gewiesen wurden, vom Beginn des Rechnungs jahres 1924 an die Gärtnereien regelmäßig nicht mehr zu den Gewerbesteucrvoraus- Zahlungen heranzuziehen und Gewerbesteuer pflicht nur mehr für Betriebe anzunehmen, die nach Art und Umfang über die im Gärtnerei betrieb üblichen Bctriebssormen wesentlich hin ausgreifen, hat eine vollkommen befriedigende Lösung der Frage nicht herbeizusühren ver mocht. Bei dem Versuche einer solchen befriedigenden Lösung darf nicht außer acht gelassen werden, daß auch die Landwirtschaft im Laufe der Jahre zu einer intensiveren Bewirtschaftung des Grund und Bodens übergegangen ist und ge lernt hat, durch ausgedehnte Ver wendung von Maschinen und künst lichen Förderun g smitteln die Ur produktion zu fördern und die Er tragsfähigkeit zu verbessern. Das Vorhandensein von Frühbeeten, Treibhäusern und dgl. dürfte daher mindestens nicht mehr in dem Maße wie früher als Kennzeichen eines