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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 7^ 10. S. 1926 Die Gartenbauwirtschaft Wir bitten, die mit *0?v gezeichneten Artikel durch die Prcssewarte den Tageszeitungen zuzu- stellen. Deutsche Tomaten. Es dürfte wohl allgemein bekannt sein, daß notreif gewordenes Obst fade schmeckt und weniger süß und daher nicht so bekömmlich ist. Die Notreife bei den Früchten unserer Obst bäume stellt sich ein, wenn sie durch Trocken heit stark leiden. Und solche notreif gewordenen Früchte kaufen unsere lieben Deutschen Tag für Tag, we-.c sie e« nicht anders kennen, denn die dnnkelblutrote Farbe der Früchte ist so ve» führerisch. Ich denke dabei an die italienischen Tomaten, die bei uns so massenhaft einge führt werden. 1925 sind nur durch Einfuhr italienischer Toniaten dem deutschen Volks- Vermögen über 21 Millionen Rentenmark ver larengegangen. Die italienischen Tomaten sind viele Tage unterwegs und würden den Transport gar nichts auskalten, wenn sie reif gepflückt worden wären. Man nimmt sie des halb dort im ganz grünen Zustande von den Pflanzen ab, verpackt sie sehr sorgfältig, damit sie die Reise nach Deutschland gut über stehen. Durch die Hitze und die recht lange Reife reifen sie unterwegs, weshalb auch jetzt der Eifer der Händler zu verstehen ist, sie so schnell wie möglich abzusetzen, bevor sie in/ Fäulnis übergehen. Wie anders dagegen schmecken unsere deut schen Tomaten! Was für ein Genuß ist es, in eine so frisch gepflückte reife Tomate beißen zu können. Wir bevorzugen ja unsere Tomaten wegen der Wichtigkeit der in ihnen enthaltenen Vita- minstofse für die Ernährung des menschlichen Körpers. Dazu muß man aber ausgercifte Früchte nehmen! Wir sind ein armes Volk geworden und müssen und sollten sparsam mit dem Gelde um gehen. Wir können es uns einfach nicht mehr leisten, das Geld für unterwegs uotreif ge wordene Früchte aus dem Fenster heraus- zuwcrfen. Wir wollen lieber unsere Spargroschen für gesunde deutsche Tomaten anlegen. H.K. Wir bitten, uns von den in den Tageszeitungen erschienenen K?O-Artilcln stets ein Beleg exemplar einfenden zu wollen. Kosten des AeuerernMivngsverfahrens. Das Steuerermittlungsverfahren ist nach 8 216 A. O. grundsätzlich kosten-, gebühren- und stempelsrei. Die 88 205 Abs. 3 und 206 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung enthalten jedoch zwei Ausnahmen. Die erste Ausnahme betrifft die Fälle, in denen sich auf Grund der Ermitt ungsn des Finanzamtes ein Steucr- betrag ergibt, der den der Steuererklärung entsprechenden Steuerbctrag um mehr als ein Drittel übersteigt. In diesen Fällen hat der Steuerpflichtige die Kosten der Ermittlung zu tragen, es sei denn, daß die von dem Steuer pflichtigen gemachten zu niedrigen Steucran- gabsn durch die Schwierigkeit der Wertab schätzung oder durch sonstige entschuldbare Irr tümer entstanden sind. Unter Kosten im Sinne des 8 205 Abs. 3 A O. werden die dem Finanzamt durch die Ermittlungen entstandenen Auslagen verstanden. In dem Erlaß vom 10. Oktober 1925 — III U 18804 — hat der R.-M. d.F. ergänzend folgendes ausgeführt: Wenn die von einem Fin.-A. angestellten Er mittlungen in einer Buchprüfung bestanden haben, so kann in den Fällen, in denen als Buchprüfer ein Beamter des Fin.-A. tätig gewesen ist, der Steuerpflichtige nicht mit einem Betrags sür die von dem Buchprüfer entfaltete Tätigkeit belastet werden. Wlkd da gegen mit der Buchprüfung ein Sachverständi ger betraut, der nicht ständig im Dienste des Fiu.-A. verwendet' wird, so würde an sich die Möglichkeit bestehen, daß das Fin.-A. die Ver gütung, die eS dem Buchprüfer für die Vor nahme der Buchprüfung zu entrichten hat, dem Pflichtigen in Rechnung stellt. Das würde je doch deshalb unbillig sein, weil eine ver schiedenartige Behandlung der Steuerpflichtigen einträte, je nachdem, ob das Fin.-A. mit der Vornahme der Buchprüfung eine ständige in seinem Dienste stehende Person oder einen von Fall zu Fall zugezogenen Buchprüfer betraut. Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Ver fahrens hat sich der R.d.Fin. in dem ange führten Erlaß daher damit einverstanden er klärt, daß Auslagen sür die von Buchprüfern entfaltete Tätigkeit nicht von dem Steuer pflichtigen cingezogen werden. Bei Buchprüfun gen im Steuerermittlungsverfahren nach 8 205 Abs. 3 A.O. kommt also eine Kostenpflicht nicht in Frage. Die zweite Ausnahme (8 206 Abs. 2 A.O.) betr. die Fälle, in denen der Steuerpflichtige beantragt, eine in seinem Betriebe vorzu- nchmende Prüfung durch einen besonderen Sachverständigen vornehmen zu lassen, wenn er von der Tätigkeit der sinanzamtlichen Sach verständigen die Verletzung eines Geschästs- oder Betriebsgeheimnisses oder Schaden für seine geschäftliche Tätigkeit befürchtet. In diesen Fällen hat der Steuerpflichtige die Auslagen, die durch die Zuziehung besonderer Sachverständigen entstehen, zu tragen. (D. L. R.) Zragekaslen. Frage 57. ExplosionSschädcn. Mein Wohn- Haus und angrenzende Gärtnerei liegen in der Nähe einer Teerproduktcnfabrik. In dieser explodierte kürzlich eine Tecrblase mit großer Gewalt. Der mächtige Kessel verspritzte den kochenden Teer auf viele Meter im Umkreise. Dabei wurde nicht nur unsere gerade zum Trocknen auf dem Hofe hängende Wäsche zum großen Teile unbrauchbar gemacht, sondern durch das osfenstehende Wohnzimmerfenster hin- durch wurden auch Gardinen und Möbelstücke stark beschädigt- Ich schütze den Gcsamischaden aus über M. 500,—. Diesen habe ich bei meiner Versicherungsgesellschaft angemeldet und schreibt sie mir, derartige Explosions- schaden seien bedingungsgen/»; nicht ersatz pflichtig, die Mitversicherung beoürfe besonderer Vereinbarung und erfordere einen besonde ren Zuschlag. — Verfahren alle Gesellschaften in dieser Weise? A. B. in E. Antwort 57. ExplosionsschSden. Nach den Vcrficherungsbedingungen der Gesellschaften er streckt sich die Haftung auf Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion von Leucht- gas aller Art, auch wenn es zu anderen als zu Beleuchtungszwecken dient, ferner auf Schä den durch Explosion von Haushaltungs-Heiz- einrichtungen und von Beleuchtungskörpern. Die Haftung sür weitsrgehende ExplosionS- schäden bedarf stets besonderer Vereinbarung. Mangels einer solchen ist also auch der von Ihnen berichtete Schaden in der Tat nicht ersatzpflichtig; ebensowenig wäre es ein Schaden durch Explosion von Dampfkesseln, von Aether, Benzin, Spiritus und dergleichen, sowie durch Explosion von Sprengstoffen. Einige Ver sicherungsanstalten gewähren allerdings kosten los einen erweiterten ExPlosionSjchutz. So schließt die Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit, die Bertragsgesellschaft des ReichsAwbandes der deutschen Gartenbaues und der Gartenbauberufsgenossenschaft in Kassel, bei Versicherungen von Wohngebäuden und häuslichem Mobiliar Explosionsschä den jeder Art grundsätzlich ohne weiteres kostenlos in den Feuerschutz ein. G.F. Antwort 50. Düngcrmischungcn. Ein prakti scher Mischdünger, der sich für den Gebrauch in Gärtnereien und Heimgärten vorzüglich eignet und zu jeder Pflanzenart verwendet werden kann, ist der im Laufe diese? Sommers im Handel erschienene neue Volldünger Harnstofs- Kali-Phosphor 8-^8?, welcher von der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Ludwigs hafen a. Rhein, hergestellt wird und bereits in allen einschlägigen Geschäften zu haben sein dürfte. Der Nährstoffgehalt (28°/o Stick stoff, 14°/o Kali, 14»/o Phosphorsäure) ist garantiert und kann durch jede beliebige chemische Untersuchungsanstalt auf seinen Ge halt nachgeprüft werden. Dr. Schn. Antwort 65. Wie erziele ich saubere Erd beeren? Ich bearbeite meine Erdbeeren seit Jahren mit einer Einradhacke „Senior" und habe hiermit gute Erfolge erzielt. Mit den Hackmessern hacke ich Unkraut und Ranken. Zum Herbst häufle ich die Pflanzenreihen mit dem Flugschar an. S. Mchbesprechmig. Handbuch für den Außenhandel. Herausgegeben von Generalkonsul Dr. Wilhelm Müller, Berlin, und Dr. Walther Becker, Leip zig; für den Handels- und zollpoliiischen Teil: Hofrat Max Findeklee, Berlin. 1. Aus gabe 1926, Preis gebunden -S-k 9.—. Das Buch kann als eine hochbedeutsame Neuerscheinung für die kaufmännische Praxis begrüßt werden. Der fast 800 Seiten starke Band enthält für jedes Land der Erde einen knappen, aber inhaltreichen Abriß der für den Geschäftsverkehr nichtigsten Erfahrungen und Tatsachen, so z. B- wie geschäftliche Beziehun gen anzuknüpfen sind, wie und wo man Kredit auskünfte über Firmen erhält, welche Zah lungsbedingungen üblich sind, was bei der Aus führung von Aufträgen, bei der Versendung der Waren, beim Briefverkehr, bei der Reklame usw. zu berücksichtigen ist. Ferner: welche Zoll- und Devisenvorschriften in den einzelnen Ländern bestehen, welche Bestimmungen sür Einreise und Niederlassung sowie für Geschäfts reisende gelten, wie man Forderungen ein zieht und einklagt. In diesem Zusammenhang sind gerade heute auch die Angaben über die Rechtsverhältnisse der einzelnen Länder, die Gerichts- und Anwaltskosten, die konkurs- und wechselrcchtlichen Verhältnisse und die Voll streckung deutscher Urteile wichtig. Zur Be- arbetztung ist weitgehend amtliches Material benutzt worden. Sehr bereichert wird der Inhalt des Buches durch die für jedes Land ausgegebenen Adressen zuverlässiger Banken und Jnkassobüros, Rechts und Patentanwälte, wirtschaftlicher Organi sationen, guter Handelsadreßbücher usw. Wir können das neue Handbuch ohne Ueber« treibung ein Standard-Werk auf dem Ge biete der kaufmännischen Literatur nennen. Es bietet jedem, der mit dem Ausland geschäft lich zu tun hat, Erzeugerbetrieben und Expor teuren, Importeuren, Spediteuren usw. eine Fülle praktischer Erfahrungen. Seine Be nutzung wird zahlreiche Rückfragen im Aus land, vor allem aber auch Verluste ersparen. Namentlich im Interesse des Exports ist diesem wertvollen und dabei billigen Buch weiteste Verbreitung zu wünschen. Eine neue..Höhere Gärlner-Lchranslall". Für die Besucher der bisher "bestehenden Höheren Gärtner-Lehranstalten (in Preußen Lehr- und Forschungsanstalten für Garten bau usw.) in Dahlem, Geisenheim, Weihen- stcphan und Pillnitz (Dahlem hat nur einen höheren Lehrgang, während die übrigen auch einen niederen Lehrgang haben) ist zur Aus- nähme Reise für Obersekundaund vierjährige Praxis Vorbedingung. Nach viersemestrigem Besuch des höheren Lehrgangs erfolgt die Prüfung als „staatl. geprüf- terGarten-, Ob st-, Weinbautechni ker". Nach weiteren drei Jahren Praxis kann die Prüfung 'als „staatl. diplomierter G ar t e n b a u i n s p e k t o r" abgelegt werden. Die Lehrlings- und Obergärtner-Prüfung (in Sachsen und Württemberg auch die Garten- Meisterprüfung) werden bei den betr. Landwirt- schaftslammern abgelegt. „Geprüfter Ober gärtner." (Geprüfter Gartenmeister".) Die höheren Gärtner-Lehranstalten erhalten jetzt einen scheinbaren Zuwachs durch die „Höhere Gärtner-Lehranstalt Köstritz". Sie gliedert sich in einen Gehilfen- und einen Techniker-Kursus von je zweisemestriger Dauer. Vorbedingung: dreijährige Praxis und eine gute Schul- und Allge meinbildung. Wer den Technikerkursus besuchen will, muß den zweisemestrigen Ge hilfenkursus absolviert haben. Wer den Ge- hilfenkursus mit „gut" absolviert, kann nach neunjähriger Praxis die Qualifikation als „staatl. geprüfter Obergärtner" er werben. Zum Schluß des Technikerkursus kann die Prüfung als „staatlich geprüfter Garten- bzw. Obstbau- und Kul turtechniker" abgelegt werden. Nach neunjähriger Praxis können die staatlich geprüsten Gartentechniker die Qualifikation als „staatl. geprüfter Gartenmeister" und wenn sie über die Obersekunda-Reife' verfügen, als „staatl. geprüfter Garten-In spektor" (nicht Gartenbau-Inspektor) er langen. Von der Obersekunda-Neife kann eventuell abgesehen werden, wenn der Kandidat in seinem Berufe mindestens zwölf Jahre mit Erfolg tätig war, eine entsprechende soziale Stellung in der Praxis einnimmt und über eine sehr gute Allgemeinbildung verfügt. Außerdem muß der Kandidat für die Garten- Jnspektor-Qualifikation, gleichgültig ob er die Obersekunda-Reife hat oder nicht, min destens 26 (14-s-12) Jahre alt sein. Es ist ja sehr schön, wenn die einzelnen Staaten dafür sorgen, daß jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Eine andere Frage ist es, wie die in den einzelnen Staaten ab gelegten Prüfungen in den anderen deutschen Staaten bewertet werden, eine Frage, deren Lösung auf die Dauer sich nicht wird um gehen lassen. Wie soll sich zudem ein Laie über den Gärtnerberuf orientieren, wenn der Gärtner durch diese verschiedenen Vorbedingun gen, Prüfungen und Titel sich selbst nicht mehr hindurchsindet? Zeininger. Lekannlmachimg. Im Handelsregister 8 ist unter Nr. 160 bei der Firma: Deutsche Obst- und Gemüseversorgung. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Eisenach, heute eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Zum Liquidator ist der Syndikus Dr. Karl Haldenwang in Berlin-Südende, Denkstraße 9, bestellt worden. Eisenach, den 15. Juni 1926. Thüring. Amtsgericht. (gez.) Henßge. Ausgefertigt: Sutt, Kanzlei-Assistent. Wer vom 4. Deutschen Gartenbaulag. Der Photograph Herr Buttchereit in Nieder, 'ötznitz hat gelegentlich der L:fcchligungssahrtrn s-ügcndc Aufnahmen hergestellt: l. Autofahrt nach Moritzburg, ausgenommen , in Kötzschcnbroda, 2. Postwagen auf der Fahrt nach der Friedensburg, Kotzschenbroda, 3. Grü ner Wagen auf der Fahrt nach der Friedens burg, Kötzscheubroda, 4. Begrüßung im Betriebe der Firma Reichelt, Kötzscheubroda (2 Auf nahmen), 5. Dampfer l, Ankunft in Schandau, 6. Dampfer 2, Ankunft in Schandau, 7. Be grüßung in Schandau, 8. Wasserfall Schandau. Die Bilder sind zum Preise von 0,60 M. durch den Photographen zu beziehen. Geschäftliche Eurt Forkert in Neustadt in Sachsen. Nach Mitteilung eine- Mitgliedes ist vor obigem Curt Forkert, der selbst leitende Stellung evtl, als Obergärtner sucht und mehreren Eleven eine Stellung zu verschaffen bereit ist, zu warnen. Schulz, Paul Hermann Kurt, Gärtner. Ein Mitglied bittet uns, Nachforschungen anzustellen nach dem Verbleib des Gärtners Paul Hermann Kurt Schulz, geboren am 8. 1. 1902 in Neusalz ä. d. O., seit dem 24. Oktober 1923 bis Ende Oktober 1925 in Borsberg, Post Pillnitz. Letzter Aufenthalts- Nachweis: Brief an seine Frau, Weihnachten Mitteilungen. 1925, aus Küstrin. Mitglieder, die zweckdien liche Mitteilungen zu machen in der Lage sind, bitten wir diese an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. Franz Hellmuth sen. in Bernburg. Ueber das Vermögen obiger Firma ist am 16. August 1926, nachmittags 5 Uhr, das Kon kursverfahren eröffnet worden. Als Konkurs- Verwalter ist der Bücherrevisor Ernst Fritsche in Bernburg, Steinstr. 58s, bestellt worden. Konkursforderungen sind bis zum 13. 9. 1926 bei dem Anhaltischen Amtsgericht in Bernburg anzumelden. Ws derZach-unS Tagespreise, vom französischen Obst- und Gemüse- Exporl. (Schluß.) In Anbetracht dessen, baß unsere provencalische Weintraube in ihrer natür lichen Frische auf die Verbrauchsplätze ge langt — die Ware wird nur ein einziges Mal durch die Bauern selbst bearbeitet und ist nicht den Stößen unterworfen, die sich naturgemäß beim Umhüllen ergeben —, wäre eS sehr wün schenswert, wenn unsere Unterhändler bei den Handelsvertragsverhandlungen auf den Schaden Hinweisen würden, den der Verzicht auf diese in der ganzen Welt berühmte Verpackungs- spezialität unserer Gegend zufügen würde. Nun besitzen die Exporteure von Vaucluse und der angrenzenden Bezirke einen Vorrat an Kisten von 20 kg, die entsprechend den neuen Anord nungen geändert werden müßten, was eine» großen Nachteil im Hinblick auf ihren Wert zur Folge haben würde. Bei der großen Bedeutung dieser Frage ist zu sagen, daß eine Verpackung in Kisten von 15 kg nicht zu empfehlen ist, außerdem haben unsere zahlreichen Fabriken nicht die nötigen Maschinen, um sie in großen Serien Herstellen zu können. Man muß sich also auf einen großen Mangel an Verpackungs material gefaßt machen, und dieser wird zu nächst eine Rückwirkung auf den Wert der Ware haben. Es ist sogar zu befürchten, daß diese aus diesem Grunde nicht besördert werden kann. Die Fabrikanten wollen Kisten von 15 kg nicht Herstellen, aus Furcht, sie nicht verlaufen zu können, der Exporteur kann Käufe nicht vornehmen, er wartet schon zwei Monate und hofft, über diesen Gegenstand bald bestimmte Nachrichten zu erhalten, um handeln zu können. Die Fabriken feiern schon seit langem, die Exporteure müssen schon jetzt Aufträge ablehnen und es wird ihnen sogar unmöglich sein, selbst übernommene Aufträge auszuführen. Es ist also zu befürchten, daß die französische Traubenausfuhr keinen Nutzen aus den Vorteilen eines eventuellen Vertrages ziehen kann, der mit hohen französischen Kon zessionen erkauft ist, ohne daß sich hieraus für sie ein Gegenwert ergeben dürfte. Zusammenfassend kann man sagen, es han delt sich um eine Angelegenheit, die dringend der Lösung bedarf. Zur Leachlung! Die Anträge zur Erlangung eine« Reichs kredites für den Frühgemüsebau sind la Preußen bei den zuständigen Landwlrkschastskammera einzureichen. Das gleiche gilt für Bremen und Lübeck. Vie Veröffentlichung der Einrelchuug»- stellen der übrigen Länder erfolgt sofort nach entsprechender Mitteilung an uns. Gleichzeitig verweisen wir nochmal» auf die in Nr. 7Z der Gartenbauwirlschaft be- kannlgegebenen Richtlinien, die dringend einzuhalten find. Deutsche Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft gez. Fachmann Dr. Reischle Verlchligung. In Nr. 73 der „Gartenbauwirtschaft" muß es unter Abs. 7 im „Reichskredit für den Frühgemüsebau" folgendermaßen heißen: Die Zinsen sind jeweils am 30. VI. und 31. XII. fällig. ..Der Sdsl- und Gemüsebau". Heft 17 vom 8. September 1926 enthält n. a. folgende beachtenswerte Aussätze: Beobachtungen über KrankhcitSerscheinungcn am Obst. Von Prof. Dr. Ludwigs, Berlin- Dahlem. Die Sortenbeschränkung sm Obstbau. Don Jos. Leiß, Oberzissen b. Brohltal. Gewächshäuser in Eisenbeton. Von Prof. Dr.-Jng. A. Kleinlogel, Darmstadt. Die Typisierung der Gewächshäuser. Don Ing. Pfeiffer, Breslau. Das Gemüse auf der 4. Dresdener Sonder schau. Das Vielerlei der Erdbeersorten und der Wert einiger älterer Sorten sür den Groß anbau. Von P. Schmidt, GerichShain b. Machern. Wie kommen wir im Obstbau weiter? Bon W. Beuß, Zossen. Etwas vom Frostspanner. Weinhefe und Obstweinbereitung. Don Dr. R. Krause, Berlin. F Schutzhecken für Obstplantagen. Drohende Massenvermehrung der Acker schnecke. Kleine Mitteilungen. — Ausstellungen, Messen und Schauen. — Fragekasten. .— Aus unseren Zeitschriften. Schriftleitung: K. Fachmann, Berlin. Dev antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin; für die BerbandS- nachrichten: R. Sievert, Berlin; für di« Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin. Verlag: Gärtnerische Berlaasgesellschaft m. b. tz, Berlin SW 48. Druck; Seb;. Rsde-lj« Neritz
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