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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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M/40-- VNlL6: QLkriNMMk V8k^65-Ck5>1 S.tt.ekkl.M 7tr.73 Berlin, Freitag, den 10. September 1926 Erscheint Dienstags u. Freitags ^N^rg. 1926 41. Jahrgang der Verbandszeitung. Hnrstgsvprsws: L 2t. pstttrstls 42 Pf. sl mm t2 Pf.) plstrvvrsevrtkk 1V^> vis ^ukvsdms srkotgt In ctsr nLakstsrrsietidsrsn dlummsr — psklsmsbonsn nur bis 8 Tags nsak ^rsebsinsn ruILsstg. — ösle^sxsmplsra nur aut Vsrtangsn gsgsn portosrsutL — pür psblsr üurck unctsutlicbss szanuokrtpl Icsins I-tsktung. Lsi Linrlsbung cturad EsrieUt oct. 1 Konkursvsrkatvsa Wit ctsr bsrsobn. psbutt kart SsrugsprsI» iSsiK 5— mcmatklak«. — rtnrasgs«VnU«fsmo7 Ssetln ZlVsS. prisäriLbstrsSs 18, nsdsn ctsr SSrtnsrmarßtdatls. — Ois Lablsuctsrsnrstgsn ,in<t von 6sr VsrSkksnUiekung ausgssoklosssn. — Osr ^uktraggsdsr gibt öurob bis ^ukgads ciss Inssraks ssin Sinvsrstänctnls ad, prslss untsr ctsr Lcdisubsr- prslsgrsnrs <Isr VsrdSncts wsgrulssssn. — Erfüllungsort Ssrtin-^iN«. Aus dem Inhalt: Bericht über die 6. Sitzung des Hauptausschusses des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. B. am 6. 8. 1926 in Dresden, Hotel Bristol. — Reichskredit für den Frühgemüscbau. — Reichskredit und Gewächshausbau. — Sorgen und Hoffnungen des berufsständischen deutschen Obst- und Gemüsebaues. — Steuererklärungen abgeben I — Bericht über den Verpackungs kursus vom 23. und 24. 8. 1926. — Bericht über die Leipziger Pflanzenmesse. — Ausstellungen. — Bekanntmachung. — Aus der Fach- und Tagesprefse. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Lerichl über die k. Slhusg des Hauplausschusses des heichs- verdandes des deutschen Gartenbaues e. v. am ö. 8. MS in Dresden, Hotel Lrifiol. Ausgeferllgt auf Grund der stenographischen Niederschrift. (Fortsetzung.) V Dr. Reischle« Berlin betont, daß man unterscheiden müsse die Jahres dividende, den Satz für tägliches oder monatliches Geld. Seither sei lediglich die Dividendenfrags angeschnitten worden. Er könne aber versichern, daß für die täglichen Gelder auch bei der Deutschen Gartenbau- Kredit Aktiengesellschaft mehr als 4°/» Zinsen gezahlt würden. Die Frage der Dividende sei eine ganz andere. L o h s e - Kirchen hält es für zweckmäßig, nicht schon jetzt von den Dividenden zu sprechen, sondern es müsse zu nächst Aufgabe sein, die Deutsche Gartenbau- Kredit Aktiengesellschaft erst einmal leistungs fähig zu gestalten. Borchert-Stargard be gründet einen von der Bez.-Gr. Vorpommern- Rügen vorliegenden Antrag, der die Ein führung von Sparaktien zu 100 Mark wünscht. Die Mitglieder seines Landesverbandes hätten den Wunsch, ebenfalls mit an dem Ausbau der Deutschen Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft beteiligt zu sein, und die Deutsche Gartenbau- Kredit Aktiengesellschaft sollte die Vorbedin gungen dafür schaffen. Dr. Rei sch le« Berlin erklärt, daß die Deutsche Gartenbau- Kredit Aktiengesellschaft einen Modus finden werde, der die Möglichkeit der Einführung einer Sparaktie gebe. Der Hauptausschuß be schließt einstimmig Annahme des Antrages der Bez.-Gr. Vorpommern-Rügen. Zu 5), Beitragseinziehung und Beitragsver rechnung, berichtet Sievert-Berlin über die seither gemachten Erfahrungen mit der neuen Form der Beitragseinziehung. Er weist darauf hin, daß ein großer Teil von Bezirksgruppen, die seither ihre Beiträge noch selber eingezogen, inzwischen den Wunsch geäußert hätte, daß auch die Beiträge für sie durch den Reichs verband mit eingszogen würden. Auch aus den Berichten der Landesverbände sei zu ent nehmen, daß diese mit dem neuen Shstem der Beitragseinziehung durchaus zufrieden feien. Nachteile seien lediglich da entstanden, wo die Bezirksgruppen noch selbst die Beitragsein ziehung übernommen hätten. Die Abrechnun gen mit den Landesverbänden seien bis zum 3. Vierteljahr in der Form erfolgt, daß nur diejenigen Beiträge überwiesen wurden, die tatsächlich von den Mitgliedern bezahlt worden feien, seit dem 3. Vierteljahr jedoch würden die Beiträge von sämtlichen Mitgliedern über wiesen, die zuviel gezahlten Beträge würden bei der Abrechnung für das nächste Vierteljahr wieder in Abzug gebracht. Die Beitragsleistung für das Jahr 1926 habe seither einen den Erwartungen entsprechenden Verlaus genom men. Aus dem 1. und 2. Vierteljahr 1926 feien noch 5»a aller Mitglieder mit der Bei tragsleistung im Rückstand und aus dem 3. Vierteljahr etwa 12»/o. Aus dem Jahre 1925 feien noch insgesamt 260 Mitglieder mit der Beitragsleistung im Rückstand. Zur Regelung der Beitragseinziehung beschloß der Haupt ausschuß folgende Richtlinien: Auf die Beiträge der Mitglieder aus dem 1. Halbjahr 1925 wird verzichtet. Bei denjenigen Mitgliedern, die auch auf Grund des Zahlungsbefehls die Beiträge für das 2. Halbjahr 1926 nicht bezahlten, soll Vollstreckbarkeit beantragt werden. Für die Einziehung der rückständigen Beiträge werde« für die Zukunft folgende Richtlinien genehmigt: Alle Beiträge, die nach zweimaliger Nachnahme sendung und dreimaliger schriftlicher Mahnung nicht eingezahlt worden sind, sollen im Einver nehmen mit den Bezirksgruppen durch Zah- lungsbesehl eingezogen werden, es sei denn, daß dem Antragsteller ausdrücklich Stundung gewährt worden ist. Das Verfahren wird bis zum Antrag auf Vollstreckbarleit durchgesüürt. lieber die Vollstreckung selbst wird von Fall zu Fall entschieden. Die Gebühren für Mah nungen sind von dem Restanten zu bezahlen. Süptitz-Saalfeld bittet darum, daß für die Ehrenmitglieder von feiten des Ncichs- verbandes keine Beiträge eingezogen werden. Sievert-Berlin weist darauf hin, daß seit her die Beitrüge für die Ehrenmitglieder regel mäßig von dem Landesverband selbst be zahlt worden seien. Kraatz-Rastede gibt die Regelung der Beitragleistung sür die Ehren mitglieder in seinem Landesverband bekannt. Zu Punkt 5) lagen folgende Anträge vor: 1. Anträge der Bez.-Gr. Bunzl au und Umg.: a) Der Verbandsausschuß wolle be schließen, daß eine Erhöhung der Verbands beiträge nur mit Zustimmung der Bezirks gruppen erfolgen kann, b) Dis Berbandsbei- I träge sollen in Zutunst wieder nach der An- f zabl der in den Betrieben beschäftigten Per- I sonen eingezogen werben. 2. ,Anträge der Bez.-Gr. Isergebirge: s) Beitragser höhungen ohne vorherige Anhörung und Zu stimmung der Bezirksgruppen sind unzulässig und unwirksam, b) Die Beiträge werden ge- staffelt am Schlüsse eines jeden Vierteljahres in der Art erhoben, daß die kleineren Betriebe je nach der Kopfzahl der in dem betreffenden Betriebe beschäftigten Personen geringer be lastet werden als di« Großbetriebe. 3. An träge der Bez.-Gr. B e l zi g u. U m g.: s) Der Reichsverband möge die Vierteljahrsbeiträge von den Mitgliedern erstmalig spesenfrei er heben, dagegen bei Verweigerung der ersten Nachnahme, bei wiederholter Einziehung des Betrages sämtliche Portospesen, also auch der Spesen für die verweigerte Nachnahme sowie Verzugszinsen berechnen, b) Der Reichsver band des deutschen Gartenbaues möge bei der Reichseisenbahn vorstellig werden, daß die Frachtsätze sür lebende Blumen ganz bedeutend herabgesetzt werden. 4. Antrag der Bez.-Gr. Blumenthal: Das von der letzten Haupt ausschußsitzung beschlossene System der Bei tragseinziehung hat sowohl durch seine Form, wie auch durch seine Bestimmungen in bezug auf den Zeitpunkt der Einziehung vielfach Mißfallen und Verwirrung verursacht. Beson ders ungehalten ist man darüber, daß allen Mitgliedern im Jahre viermal,35 Pf. Nach nahmekosten verursacht werden, die der pünkt liche Zahler sparen kann, zumal auch früher versprochen wurde, daß die Nachnahmekosten vom Reichsverband und nicht von den einzel nen Mitgliedern erhoben werden sollen. Es wird deshalb salzende Neuregelung beantragt: 1. Jedem Mitglied steht es frei, seinen Ge samtbeitrag vierteljährlich oder halbjährlich im voraus zu zahlen. 2. Nur diejenigen Bei träge, welche bis zum ersten Tage des begin nenden Vierteljahres nicht bei der Hauptge schäftsstelle eingegangen sind, werden auf Kosten der Säumigen durch Nachnahme ein gezogen. 5. Antrag d»r Bez.-Gr. Oberes Erzgebirge: UmUchs-sten zu sparen, bittet die Bezirksgruppe, die ^ Einziehung der Bei träge nicht vierteljährlich, sondern halbjähr lich durchzuführen; jedesmal erwachsen allemal 35 Psg. Unkosten, und das macht im Jahr sehr viel aus; so können doch wenigstens 70 Psg. gespart werden. Vielleicht ist es möglich, im Verbandsblatt daraus hinzuweisen, den Betrag auf das ganze Jahr im voraus zu bezahlen, wer in der Lage ist, da erwachsen noch weniger Unkosten. 6. Antrag der Bez.-Gr. Hamburg u. Umg.: Jedem Mitglied muß es sreistehen, seinen Halbjahresbeitrag bis ult. Juni und ult. Dezember portofrei der Ge schäftsstelle zu überweisen. 7. Antrag der Bez.-Gr. Stettin: Der Ausschuß wolle be schließen, baß die Mitgliedsbeiträge des Reichs verbandes des deutschen Gartenbaues gestaffelt nach Größe der Betriebe vom neuen Geschäfts, jahr ab erhoben werden sollen. Bon seiten des Hauptvorstandes wird vorgeschlagen, die An träge abzulehnen. Es wird .darauf hinge- wiesen, daß die Regelung der Beitragsein ziehung mehrfach Gegenstand eingehender Aus- sprachen im Hauptausschuß gewesen ist. Die Anträge hätten zum größten Teil die freiwillige Beitragszahlung und die Staffelung der Bei träge zum Ziele. Die Aussprachen in den vergangenen Hauptausschußsitzungen haben je doch in eindeutiger Weise zum Ausdruck ge bracht, daß das jetzt eingesührte System zu nächst einmal durchgesührt werde und auch in der jetzigen Hauptausschußsitzung sei der Feststellung, daß sich das jetzige System be währt habe, nicht widersprochen worden. Es käme darauf an, das bisher bewährte System in der Form zu lassen und vorläufig keine Aenderungen vorzunehmen. Die Gebühren sür die Beitragseinziehung könnten von der Haupt geschäftsstelle nicht ohne weiteres übernommen werden, da ja mit der viermaligen Einziehung außerordentliche Arbeiten verknüpft seiest. Die von der Bezirksgruppe Hamburg erstrebte Wiedereinführung der halbjährlichen Einziehung widerspreche den Wünschen des größten Teiles der Mitglieder. Die Einziehung der Beiträge sür das 3. Vierteljahr habe bewiesen, daß durch die vierteljährliche Einziehung einem großen Teil der Mitglieder die Beitragslcistung wesentlich erleichtert würde, denn während im ersten Halbjahr 1926 25»/» der Mitglieder die Nachnahme nicht einlösten, hatten für das 3. Vierteljahr nur 12h'o die Annahme der Nachnahme verweigert (im 4. Vierteljahr etwa 9-10°/»). (Forts, folgt.) Seichskredll sür den Zcühgemüsebau. Drei Millionen Reichsmark auf fünf Jahre zu vier Prozent bei ratenweiser Rückzahlung. Anträge sind an die zuständige Staatsregierung bzw. Landwirtschaftskammer zu richten. Bank« mäßige Erledigung erfolgt durch die Deutsche Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft. Genaueste Beachtung der untenstehenden Richtlinien, insbesondere bezüglich der Sicherheiten notwendig. Anläßlich der Dresdener Tagung des Reichs verbandes hat der Staatssekretär des Reichs ministeriums sür Ernährung und Landwirtschast, Herr Dr. Hoffmann, kurze Ausführungen darüber gemacht, daß die Reichsregierung ge willt sei, zur Förderung der Rationalisierungs bestrebungen des Gartenbaues Reichsmittel auf dem Kreditwege zur Verfügung zu stellen. In zwischen hat die Reichsregierung den Kredit betrag auf drei Millionen Reichsmark fest gesetzt. Die Richtlinien sür die Durchführung des Kredits sind in Zusammenarbeit mit den Staatsregierungen der Länder und unter Zu ziehung von Vertretern der Preußischen Haupt landwirtschaftskammer und des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues sowie der Deutschen Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft sestgelegt worden. Mit der bankmäßigen Erledigung ist das berufsständische Bankinstitut des Gar tenbaues, die Deutsche Gartenbau-Kredit Ak tiengesellschaft, beauftragt worden. Die Kredit anträge selbst sind durch den Kreditnehmer bei der zuständigen Staatsregierung bzw. den von dieser bestimmten Stellen (Landwirtschasts- kammern) unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen einzureichen. Diese Stellen wer den eine genaue Prüsung der wirtschaftlichen Voraussetzungen des betreffenden Betriebes vor nehmen. Im Interesse einer raschen Erledi gung ist dringend erforderlich, daß die in den Richtlinien veröffentlichten Unterlagen lücken los beigebracht werden. Anträge, welche den Richtlinien nicht entsprechen, sind von vorn herein zwecklos. Die Bestimmungen bezüglich der ratenweisen Rückzahlung der Kredite sind unbedingt bindend. Die Zugehörigkeit > zu irgendeiner gartenbaulichen Organisation ist selbstverständlich nicht Voraussetzung für die Kreditberechtigung. Den Kreditnehmern wird dringend empfohlen, sich bezüglich ihrer Bau pläne sowie der Verhandlungen mit der her stellenden Jndustriefirma durch den Reichs verband des deutschen Gartenbaues beraten zu lassen. (Siehe unsere Veröffentlichung dar über in dieser Nummer der „Gartenbauwirt- schast".) Wer die Absicht hat, einen Kredit zu beanspruchen, geht zweckmäßigerweise wie folgt vor: 1. Von der Deutschen Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft, Berlin NW 40, Kron prinzenufer 27, unter Beifügung eines Freiumschlages ein Kreditformular an sordern; dabei ist gleichzeitig die Summe mitzuteilen, welche der Betreffende zu bekommen wünscht. 2. Beschaffung der nach Ziffer 9 der nach stehenden Richtlinien notwendigen Unter lagen. 3. Diese sind nebst dem ausgefüllten Kre ditformular an die Landesregierung bzw. die zuständige Landwirtschaftskammer einzusenden. Dabei ist gleichzeitig mit zuteilen, zu welchem genauen Zweck der Kredit beantragt wird (z. B- ein Gurken haus, 300 Frühbeetkästen usw.). 4. Nach Bewilligung des Kredits an den Reichsverband bezüglich Beratung mit Bauplänen und Kostenanschlägen heran treten. 5. Nach Fertigstellung der Anlage ist der Nachweis darüber zu sühren. —s. Der Reichsminister sür Ernährung und Landwirtschaft I 10955. Richtlinien für die Gewährung und Sicherstellung der nach dem Gesetz über die Gewährung von Darlehen zur Hebung der landwirtschastlichen Erzeu gung vom 22. Juni 1926 zur Förderung des deutschen Gartenbaues bereitge stellten Kredite. 1. Die nach dem Gesetz über die Ge währung von Darlehen zur Hebung der land wirtschastlichen Erzeugung vom 22. Juni 1926 zur Förderung des deutschen Gartenbaues bereitgestellten Mittel sollen in erster Linie durch Hingabe von Darlehen zur Förderung des einheimischen Frühgemüsebaues durch Er richtung und Inbetriebsetzung von Treiban lagen (Gewächshäuser, Frühbeetlästen usw.) verwendet werden. Das Reichsministerium sür Ernährung und Landwirtschaft behält sich vor, zu bestimmen, inwieweit aus diesen Mitteln auch noch andere der Förderung des heimischen Gartenbaues dienende Maßnahmen berücksich tigt werden können. 2. Die Hingabe von Darlehen darf ohne Rück sicht auf die Betriebsgröße nur an solche berufs- ständische Privatbetriebe crsolaen, die die Gewähr für eine Produktiv« betriebswirtschaftlich ein wandfreie Verwertung der Darlehen bieten. Bei der Vergebung von Darlehen sind ferner in erster Linie solche Gebiete zu berücksichtigen, die als günstigste Standorte die besten Erzeugung?« und Absatzbedingungen ausweisen. In Verbindung mit der Zuweisung der Dar lehen soll angestrebt werden, die vom Reichs verband des deutschen Gartenbaues e. V. be triebene Typisierung der Treibanlagen zu fördern, um damit eine Herabsetzung der Anschasfungs- und Unterhaltungskosten der Treibanlagen her beizuführen. Der Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. B. steht den Kreditnehmern zur Beratung jederzeit zur Verfügung. 3. Mit der bankmäßigen Erledigung der Kreditgesuche und mit der Sicherstellung der Kre dite wird vom Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Deutsche Gartenbau- Kredit A.-G-, Berlin NW 40, Kronprinzen- User 27, beauftragt. 4. Die Bewilligung der Kredite erfolgt nach der bankmäßigen Prüfung der Kreditgesuche durch die Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G., die dem Reichsminrsterium für Ernährung und Landwirt schaft jederzeit Auskunft zu geben und Einsicht in die Geschäftsbücher zu gewähren hat. Die Kreditbewilligung ist außer den Kreditsuchenden auch dem zuständigen Landesministerium durch die Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G. mitzuteilen. Um die Produktivität der Neuanlagen nicht unter einem Mangel an Betriebskapital leiden zu Wen, sollen die Anschaffungskosten der Tre.ib- anlagen bis zur Betriebsfertigkeit im allgemeinen 752L des Gesamtdarlehens ausmachen (Anlage kredit); die restlichen 25A dienen als Betriebs fonds (Betriebskredit). 5. Die Kredite dürfen von der Deutschen Gar tenbau-Kredit A.-G. nur gegen Sicherstellung weitergegeben werden. Die Sicherstellung soll grundsätzlich in dinglicher Form (Hypothek, bzw. Grundschuld) erfolgen, die entweder unmittelbar zugunsten der Deutschen Gartenbau-Kredit A.-G. einzutragen oder an diese abzutreten sind. Die Beleihung der Grundstücks soll 75 A des be richtigen Wehrbeitragswertes zuzüglich 50> des Wertes der neu zu errichtenden Anlage nicht übersteigen. Bei denjenigen Grundstücken, für die ein berichtigter Wehrbeitragswert nicht fest gesetzt ist, tritt an die Stells des berichtigten Wehrbeitragswerts der auf Grund amtlicher Schätzung festgestellte Wert. Die für die Schätzung zuständige Stelle wird von den Landesministerien bestimmt. In besonderen Fällen können aus nahmsweise bei nicht hinreichender dinglicher Sicherheit noch andere Sicherheiten (Bürgschaft, Wechsel, Sicherungsübereignung usw.) ange nommen werden. 6. Dis Darlehen werden auf die Dauer von höchstens 5 Jahren gegeben. Die letzte Rück zahlung muß spätestens am 30. Juni 1931 ge leistet fein. 7. Der von dem Kreditnehmer zu zahlende Zinssatz darf einschließlich Bankprovision 42L jährlich nicht übersteigen. Die Zinsen sind je weils am 30. VI. und 31. VII. fällig. Die Rück- zahlung der Darlehen erfolgt derart, daß am 30. VI. 1927 5A, am 30. VI. 1928 20A und am 30. VI. 1929, 30. VI. 1930 und 30. VI. 1931 je 25 A zurückzuzahlen sind. Die Zinsen werden jeweils dem Kapital zu geschlagen. Die zurückfließenden Raten werden bis zur Rückzahlung des Darlehens an das Reich von der Deutschen Gartenbau-Kredit A.-G. zur Förderung des Gartenbaues bankmäßig verwertet. 8. Die Kreditsuchenden haben zur Erlangung der Kredite die Anträge nebst den nach Ziffer 9 der Richtlinien erforderlichen Unterlagen bei den von der zuständigen Landesregierung bestimmten Stellen einzureichen. Diese Stellen'nehmen eine Prüfung der Anträge insbesondere daraufhin vor, ob der Betrieb und die Person des Antrag stellers geeignet sind, den beantragten Kredit im Sinne der vorstehenden Richtlinien zu verwerten. Sie prüfen des weiteren nach, ob ein bereit« bewilligter Kredit nach der vom Kreditnehmer eingereichtcn und von ihnen geprüften Auf stellung (Ziffer 9, 5) ordnungsgemäß verwendet worden ist. Die Kreditanträge werden zusammen mit den Prüfungsergebnissen beschleunigt den zuständigen Landesministerien übersandt. Abschrift der An träge sowie die für die bankmäßige Prüfung er forderlichen Unterlagen (Ziffer 9) werden der Deutschen Gartenbau-Kredit A.-G. unmittelbar übersandt. Die Landesministcricn leiten dis An träge nach Prüfung mit ihrer Stellungnahme an die Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G., Berlin NW 40, Kronprinzen-Ujer 27.
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