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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
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- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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2 Die Gartenbauwlrtschaft Nr. 70. 81.8.1926 ruhen, so dürften alle diejenigen von neuem enttäuscht sein, die durch das gezeigte Ent gegenkommen eine Aenderung der Politik der Reichsbahn in der Behandlung ausländischer und deutscher Erzeugnisse erwarteten. Eine solche Maßnahme dürfte mit Recht den schärf sten Protest der deutschen Landwirtschaft Her vorrufen, da sie von neuem geeignet ist, zum Schaden der deutschen Volkswirtschaft aus ländische Produkte zu bevorzugen. Wie wir erfahren, haben auch bereits die berufenen Vertretungen der deutschen Landwirtschaft die Gelegenheit zum Anlaß genommen, die Reichs- bahngescllschaft auf den Widerspruch solcher Maßnahmen hinzuweisen. Es handelt sich hier bei, wohlgemerkt, nicht nur um die Interessen eines deutschen Berufszweiges, in diesem Falle des deutschen Obst-, Gemüse-, Garten- und KartossclbaucS, sondern um eine ernste Frage der gesamten deutschen Wirtschaftspolitik. Es muß von der Rcichsbahngcsellschaft erwartet werden, daß sie trotz ihrer Einstellung als privatwirtschaftliches Unternehmen ihre Maß nahmen mehr in den Rahmen einer großen Volkswirtschaftspolitik cinglicdert, als es rm Augenblick, jedenfalls mit Rücksicht aus die Behandlung der inländischen und ausländischen Waren erfolgt, —. Naturalleistungen lt. Menkeilsvertrag gellen nicht als wertbeständige Reallast im Sinne der Hauszinsslenerverordnuug, sondern als Vapienvarkverpslichlung. Von K. Stephan in Halle a. d. S. Volkswirt R. D. V. Eutschd. dcS Preuß. Oberverwaltungsgerichts vom 13. 4. 1926 — VII O 75/25. Vorstehend auf eine knappe Form gebrachte Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungs gerichtes wird in weiten Kreisen der Landwirt schaft nicht verstanden werden, handelt es sich doch um eine völlige Verkennung des wirtschaft lichen Vorganges und des tieferen Sinnes, der dem Abschluß von Altenteilsverkrägcn in der Landwirtscha t zugrunde liegt. Zur Ent cheidung stand der Antrag eines Hauszinssteuerpflichtigen, der ein im Jahre 1902 vertraglich vereinbartes, grundbuchlich einge tragenes Auszugsrecht als eine unter 8 3, Abs. 1, der Preuß. Stenernotvdg. vom 1. 4. 1924 (GS. S. 191) fallende, am 13. 2. 1924 auf dem Grund stück ruhende „Reallast, bei der die in Geld zu entrichtende wiederkehrende Leistung nach einem wertbeständigen Maßstab usw. bestimmt ist", an erkannt und demgemäß Verminderung der Haus zinssteuer bewilligt wissen wollte. Jedermann in der Landwirtschaft weiß, daß Sinn und Ziel der Altenteilsverträge, Auszugs rechte usw. sind, dem Ueberlasser einen Anteil am Grundstücksvertrage in natura auf alle Fälle zu sichern. Gerade dadurch, daß üblicherweise der Vertragsgegenstand in Naturalien aus dem Grundstücke besteht, ist die wertbeständige, d. h. stets in bestimmter Relation zum Grundstück stehende Belastung deutlich ausgedrückt. DaS Oberverwaltungsgericht 'hat im Gegen satz zu dieser wirtschaftlichen Betrachtung in rein sormaljuriftischer Auslegung der Vorschrift aus gesprochen: „Die zu jener Zeit (1902) geschaffene, in Geld zu entrichtende wicdcrkehrende Leistung hat als eine Papiermarkverpslichtung zu gelten, für deren Aufwertung 8 3t deS Auf wert ungsgesctzcs vom 16. 7. 1925 (RGBl. I, S. 117) maßgebend ist. Wertbeständige Real lasten gemäß § 3, Abs. 1, der Preuß. Steuer- notverordnung sind dagegen, wie auch die Vorinstanz zutreffend ausgcsührt hat, nur die, bei denen es sich um wiederkchrendc Lei- s tungen handelt, die in Geld zu entrichten ind und für die ein wertbeständiger Mnß- tab im Sinne des Gesetzes vom 23. 6. 1923 bestimmt worden ist. Ob „Naturalien" ein wertbeständiger Maßstab sind, wie die Be schwerde meint, bedarf keiner Erörterung. Jedenfalls ist eine Verpflichtung zu Natural leistungen keine Verpflichtung zu Geld leistungen". Damit ist die bisherige Rechtsaufsassung des Pr. Fin.-Miu. bestätigt, die in dem Erlaß vom 4. 12. 1925 sFin.-Min.-Bl. 1925, S. 175) ge äußert worden ist. Nach diesem Erlaß soll die bestehende Härte dadurch behoben werden, daß „beim Vorliegen derartiger AktenteilSver- pflichtungen den Hauseigentümern auf Antrag ein entsprechender Teil der Hauszinssteuer ge stundet und später niedergeschlagen werde". Die Entscheidung ist abgedruckt im Fin.-Min - Bl. 1926, S. 242. -— Einreichung -er Lelege Wer den Slenerabzng vsm Arbeits lohn ISA. In einem Erlaß vom 23. Juli 1926 — Ille 4100 — legt der Reichsfinanzminister dar, daß es notwendig sei, wiederum zu einer Einreichung der Lohnsteuer-Ueberweisungsblättcr usw. überzugehen. Er empfiehlt Betrieben mit stark wechselnder Belegschaft, mit der Aus schreibung dieser Uebcrgangsblätter, die vom Finanzamt (Lohnstcuerabtcilung) bezogen wer den können, für die im Laufe des Kalender jahres 1926 ausgeschiedenen Arbeitnehmer als bald zu beginnen, damit die Zahl der nach Jnhresschlnß auszuschreibenden Belege mög lichst vermindert wird. Er weist ferner darauf hin, daß mit Rücksicht auf den Finanzausgleich die Arbeitgeber bei Führung des Lohnkontos die fortlaufend richtige Aufzeichnung des Wohn sitzes (Aufenthalts) des betreffenden Arbeit nehmers besonders beachten müssen. Nähere Anordnungen über die Art der Einlieferung der Steuerabzugsbelege nach Schluß des Kalender jahres 1926, werden noch ergehen. Der Reichs finanzminister macht aber jetzt schon darauf aufmerksam, daß eine Verlängerung der Einreichungsfrist über den 31. Januar 1927 unter keinen Um ständen möglich sei. —ck. Kündigungsschutz fiir ältere Angestellte. Durch Reichsgcsetz vom 9. Juli 1926, RGBl. I, S. 399, sind die Kündigungs fristen für ältere Angestellte erheblich er weitert w'ordcn. Den erhöhten Kündigungs schutz genießen alle Angestellte, die nach 8 1 des Angestclltcnvcrsicherungsgesetzes versiche rungspflichtig sind, sofern im Betriebe des Arbeitgebers mindestens zwei Angestellte (Lehr linge rechnen nicht) beschäftigt sind. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Beschäftigungsdauer bei einem Arbeitgeber, allerdings werden die vor Vollendung des 25. Lebensjahres zurückgelcgten Dicnstjahre uicht in Anrechnung gebracht. Die Kündigungsfrist beträgt: bei mindestens 5jähr. Beschäftigung 3 Monate, mach „ 8 „ „ 4 „ -- 10 „ ,, 5 ,, „ „ 12 „ „ 6 „ Dre Bedingungen über fristlose Kündigung bleiben selbstverständlich unberührt. Ferner bleiben unberührt die Vereinbarungen über die Kündigungsfrist des Angestellten dem Arbeit geber gegenüber, d. h. also, hätten beide Par teien eine monatliche Kündigungsfrist verein bart und ist der Angestellte mehr als 12 Jahre im Betriebe nach seinem 25. Lebensjahre tätig, so kann der Arbeitgeber ihn nur mit sechs- monatiger Frist kündigen, der Angestellte da gegen kann nach wie vor mit Monatsfrist kündige». Das Gesetz gilt mit Wirkung vom 15. Mai 1926. —<s. Sie wirlschastliche Bedeutung des Vbslweines. Von A. Erlbeck in Oetzsch. Die bei weitem wichtigste weinliefernde Pflanze ist bis heute noch der Weinstock. Da aber der Genuß von Traubenwein heute nur noch den glücklichen Besitzern eines wohlge- süllten Geldbeutels gestattet ist — eine Folge der hohen Weinsteuern —, so richtet sich das Bestreben vieler Kreise auf die Beschaffung eines billigen Weines. Einen solchen können wir im Obstwein haben. Die Obstweine sind bis heute freilich nur für einzelne Gegenden eigentliches „Volksgetränk", besonders im Süden und Westen Deutschlands. In erster Linie wird Apfel-, daneben auch Birnenwein hcrgcstcllt und zn Kelterzweckcn baut man schon seit Jahren besonders geeignete Sorten an. Einen wohlschmeckenden Obstwein liefern aber auch Erdbeeren, Johannisbeeren und Stachel beeren. Welchen Umfang die Obstweinbereitung Vor dem Kriege bereits angenommen hatte, mögen folgende Zahlen zeigen. Eine Frankfurter Kelterei erzeugte allein alljährlich 12—15 000 Hektoliter Apfelwein. Neben dieser größten bestehen in Frankfurt a. M. und seiner nächsten Umgebung noch etwa 50 mittlere und kleinere Keltereien. Aber auch in Norddeutsch land machte die Erzeugung von Obstwein er freuliche Fortschritte. In Guben schätzte man die Menge des alljährlich erzeugten Obstweines — in Vorkriegszeiten — aus 10000 Hektoliter, in Grünberg auf 5—6000 Hektoliter. Andere große Keltereien bestehen in Rötha b. Leipzig, in Groitzsch und Pegau in Sachsen, in Quedlin burg und in verschiedenen anderen Orten. Wenn wir nun den Obstwein als „Volks- getränk" cingeführt wissen wollen, so faßt man naturgemäß zunächst den Apfelwein als das von vielen als Ersatz für Traubcnwcin verwendete Getränk ins Auge. Nach dieser Richtung hin haben wir heute auch schon recht erfreuliche Fortschritte hinsichtlich der Qualität gemacht. Das gleiche gilt aber in vollem Umfang auch von den Obstweinen aus anderen Früchten, wie Erdbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren. Durch Verarbeitung allerbesten Edelobstes, strengste Aussortierung unreifer und angefaulter Früchte in Verbindung mit pein lichster Sauberkeit zeichnet sich ein solcher Obst wein durch seinen niedrigen Alkoholgehalt und die ihm eigenen Fruchtsäuren, die auch gesund- heitlich sehr zuträglich sind, aus. Auch der daraus bereitete Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von 6 bis 8 Prozent ist äußerst anregend und bekömmlich. Wir sehen also, daß cs sehr wohl möglich ist, dem heimischen Obstbau ein zuverlässiges Absatzgebiet zu erschließen. Ohne Frage ist dem Obstwein heimischer Herkunft die weiteste Verbreitung zu wünschen. Lin Work an die Sewöchshms- bm-Wuslkie. Von Zeininger in Berlin. Vorbemerkung: Wir geben der nachstehenden Mitteilung Raum, halten es jedoch für kaum wahrfcheinlich, daß die GewächShausbau-Jndustrie den Gedanken einer Preiserhöhung erwägen könnte. Wir sind vielmehr der bestimmten Ueberzeugung, daß sie sogar recht scharfe Preissenkungen vornehmen wird. Schriftleitung. Bekanntlich werden in der nächsten Zeit Staatskredite zum Bau von Gemüsetreibanla- gen zur Verfügung gestellt. Leider kann man jetzt fchon feststellen, daß diese Tatsache preis steigernd auf den Gewächshausbau wirkt. Die Rentabilität der Gemüsetreiberei hängt in erster Linie von den Baukosten ab. Werden diese, wie hier und da bereits geschehen, gegenüber den im Vorjahre errichteten Bauten sehr wesentlich erhöht, so kann der Gemüsezüchter nicht be stehen, und nicht nur dieser, fondern auch die Gewächshausbauindustrie hat den Schaden da von, weil dann weitere Trcibanlagcn nicht mehr gebaut werden. Die zu erwartenden Kredite bewegen sich in mäßigen Grenzen, doch ist zu hoffen, daß in Zukunst auch das Privatkapital für den Ban von Gemüsetreibanlagen zu haben sein wird, wenn deren Rentabilität gesichert ist. Es handelt sich zunächst um einen Anfang. Scheitert dieser an den zu hohen Baukosten, so kann sich jeder die Folgen leicht selbst vor stellen. Es handelt sich um die deutsche Wirt schaft im allgemeinen, welche Zuschußobjekt« ab lehnen muß. Diese Wirtschaft zu erhalten und zu fördern ist die vornehmste Aufgabe deS Erwerbsgemüsezüchtcrs. Er kann diese Aufgabe aber nur erfüllen, wenn er hierbei von der Gewächshausbauindustrie durch solide Bauten (Beispiele für eine diesbezügliche Typisierung find in Deutschland vorhanden) zu angemessenen und nicht zu übertriebenen Preisen unterstützt wird. Geschäfte auf lange Sicht muß die Losung sein. Der Gewächshausbauindustrie möchte ich daher bei den zu erwartenden Auf trägen in ihrem e: -enen Interesse genaueste Kalkulation empfehle». Biele Wenig machen auch ein Viel. Ein Mitglied unseres Landesverbandes Bayern schreibt uns über Die Wirkung des Gemüseplakales: „Bezugnehmend auf meine letzte Korrespon denz mit Ihnen möchte ich mitteilen, daß wir mit den bezogenen Gemüseplakaten einen vollen Erfolg hatten. Ueberall, wo diese ange schlagen wurden, sanden sie Beachtung; in den Blumengeschäften, wo sie zur Verteilung ge langten, wurden sie überall gerne angenommen und viele Stimmen wurden laut: „Endlich rührt sich auch der deutsche Gärtner einmal!" Diese und die in Nr. 68 der „Gartenbau wirtschaft" veröffentlichte Zuschrift über die Tomatenbroschüre zeigen deutlich, daß eine richtige und ausgiebige Verwendung unserer Werbemittel sehr wohl zum Erfolge führen kann. Die Bezirksgruppen sollten daher eine einmalige erhöhte Aufwendung von Mitteln .für diese allen ihren Mitgliedern in gleicher Weise zukommende Arbeit nicht scheuen. Ab satzwerbung ist nicht nur geeignet, den stocken den Absatz zu fördern, sondern sie lenkt gleich zeitig das Interesse der Oeffentlichkeit auf unseren Beruf, wirkt so als Berufswerbung, die zur Hebung allgemeiner berufspolitischer Auf gaben von größter Bedeutung ist. Sämtliche Werbemittel sind zu beziehen durch die Haupt geschäftsstelle des Reichsverbandes, Berlin NW 40, Kronprinzenufer 27. —t. Ser Gemüsebau i» Franken. Von I. Kindshoven, Landwirtschaftsrat in Bamberg. (Schluß.) Es fehlt ihr jegliche AusdehnungSkrast und Siedlungsmöglichkeit für den Nachwuchs. Daß sie sich bis jetzt noch halten konnte, liegt einzig und allein am zähen Gärtnervolk, das mit Söhnen und Töchtern wühlt und arbeitet von früh bis spät, unbekümmert ob der Tag 8 oder 10 oder 16 Stunden hat. Daß Spezialkulturen mit Ausdehnungs möglichkeiten noch rentabel sind, zeigt der im oberfränkischen Anbaugebiet der Bezirke Forch heim und Höchstadt immer mehr ausgedehnte M e e r r e tt i ch a n b au. Rund 52 000 Ztr. Meerrettich werden von dort nach Oesterreich, Tschechoslowakei, Schweiz, England und Amerika verfrachtet. Die während des Krieges errichteten Meerrettichkonservenfabriken mußten nach dem Kriege ebenso wie die Bamberger Präserven- und Trockenwerke stillgelegt werden. Nebenbei sei noch bemerkt, daß der landwirt schaftliche Kreisausschuß von Oberfranken in Bamberg Obst- und Gartenbaulehrgänge und ein Versuchsfeld eingerichtet hat und daß die Gärtner und Gemüsezüchter in mehreren Ver einen organisiert, vielleicht überorganisiert sind. Vom unterfränkischen Gemüse anbaugebiet, das die Bezirke Würzburg, Schweinfurt, Gochsheim, Sennfeld, Kitzingen, Etwashausen, Albertshosen, Schwabheim, Röth lein, Rheinfeld umfaßt, ist folgendes zu sagen: Das milde Klima Würzburgs ist der Ge müsetreiberei besonders günstig gewesen, ebenso der Umstand, daß reichlich Pferdedung vorhanden war, der als Wärmequelle diente. Leider ist heute ein großer Mangel hierin ein- gctreten, weshalb die Frühgemüsetrciberci zu gunsten einer mittelfrühen und späten Treiberei eingeschränkt werden mußte. Die ausgedehnten Gärtncreibetriebe in Würzburg, mit ihren Tausenden von Fenstern und den darunter zu beobachtenden Kultureinheiten, bilden für Kenner eine Sehenswürdigkeit. Die Würzburger Frühgcmüsetreiberei zählt mit zu den besten Deutschlands. Es sind lauter Kultureinheiten wie in Stuttgart, die in tausenden Fenstern gezüchtet werden. Würzburg zählt etwa 50 Gärtnereibetriebe. Der Unterschied zwischen Mrzburg und Bamberg kennzeichnet jich in folgendem Ausspruch eines Würzburger Gärt ners: „Wenn die Bamberger Freilandware auf den Markt kommt, dann muß unsere Ware verkauft sein, sonst können wir kein Geschäft mehr machen". Auf der Rahnst: ecke Würzburg—Nürnberg liegen die unterfränkischen Gemüseorte Kitzin gen, Etwashausen und Albertshofen. In Kitzingen sind ausgedehnte Mistbeetanlagen, neuzeitliche Gurkentreibhäuser und Kaltbeete zu sehen. Besonders interessant ist es zu wissen, daß in diesen Orten der Feldgemüsebau auf die jährliche Getreideernte folgt. Freilandgemüse wird außerdem auf Hunderten von Morgen Feldfläche» gebaut. Der Anbau von Wirsing und Kraut zum Wintereinschlag erfolgt hfer all- herbstlich aus freiem Feld. Im nahen Alberts hofen ist ausschließlich Feldgemüsebaubetrieb, in kleinerem Umfange auch gartenmäßiger Ge müsebau. Die großen Mengen der erzeugten Gemüse finden ihren Absatz nach Würzburg, Nürnberg, Meiningen und Thüringen, teils auch nach Aschaffenburg, Frankfurt und in bayerischen Badestädten. Bei Schweinfurt liegen die Gemüseorte Gochsheim und Senn feld. In beiden, früher reichsnnmittelbaren Dörfern wird schon seit Jahrhunderten Ge müsebau betrieben. Die günstigen Bodenver hältnisse (Humusboden) sowie der hohe Grund wasserstand waren dem Gemüsebau besonders zuträglich. Der feldmäßige Gemüsebau umfaßt in beiden Orten etwa 1000—1500 Morgen, be sonders werden Gurken in großen Massen erzeugt, ferner Zwiebeln, Möhren, Frühkar toffeln und Kohlgemüse. Auch der Anbau von Heilkräutern ist hier sehr ausgedehnt, insbe sondere Eibisch, Baldrian, Angelika und Woll blumen. An diese Orte schließen sich Schweb heim und Röthlein mit etwa 500—800 Morgen Gemüseland an, sowie Berg- und Grafenrhein feld, in welch letzteren Orten alljährlich unge fähr 150 Morgen mit Weißkraut bestellt werden. Erwähnenswert ist, daß mit Ausnahme von Würzburg, wo ein besonderer Berufsstand der Gemüscgärtner ausschließlich Gemüsebau be treibt, in den übrigen Gemüsebausorten die Bewohner mittlere und kleinere Landwirte sind, die den Gemüsebau als Nebenerwerb betreiben. In Veitshöchheim bei Würzburg wurde im Jahre 1900 eine staatliche Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau errichtet, die in den letzten Jahren sehr gut ausgebaut wurde, Das mittelfränkische Gemüse baugebiet umfaßt das sogenannte,-K n ob- lau ch s l a u d", das in den letzten Jahrzehnten das Hauptgemüseversorgungsgebiet für die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen wurde, hat von jeher neben dem allgemeinen landwirt schaftlichen Anbau eine Reihe von Sonder kulturen, insbesondere den Gemüsebau, gepflegt. Das Gebiet umfaßt etwa 20 Ort schaften in dem Städtedreieck Nürnberg—Fürth —Erlangen, mit einer angebauten Gesamt fläche von rund 5000 Hektar. Der Boden, ent standen aus den obersten Keuperschichten, ist in der Hauptsache Sand, der in den niedrigen Lagen anmoorig, in den höheren Lagen durch jahrzehntelange starke Stallmistdüngung mit Humus angereichert ist; einzelne Feldlagen haben mehr oder weniger starke lehmige und tonige Partien. Der landwirtschaftliche Betrieb ist einmal gekennzeichnet durch geringe Betriebs größen von etwa 3—4 ks, die größten Be triebe, die vereinzelt in den Orten sind, er reichen 20—25 da. Die meisten Betriebe liegen zwischen 2 und 8 da. Zum anderen ist infolge des zunehmenden Gemüsebaues ein ungünstiges Wiesenverhältnis vorhanden, wozu noch er schwerend kommt, daß auch der Feldfutterbau nur geringe Ausdehnung besitzt. Der eigent liche Gemüsebau umfaßt hier 700 da. Klein betriebe sind vorherrschend. ES werden beson ders angcbaut: Spargel, Herbst-und Dauerkohl, Meerrettich, Möhren, Stoppelrüben, Gurken, Rosenkohl, Blumenkohl und Wirsing. Der gar tenmäßige Gemüsebau, etwa ein Drittel der Anbaufläche, wird auf sogenanntem „Gewender- land" betrieben, das sind tief bearbeitete Feld stücke an den Bachläufen der Regnitz, dis intensiv mit besseren Gemüsearten ausgcnützt werden. Der Absatz der Gemüse geschieht durch die Frauen auf den Märkten der benachbarten Städte, wie überhaupt der ganze Gemüsebau im wesentlichen sich auf Frauenarbeit stützt. Sie hat den Anbau und die Pflege der Pflanzungen zu überwachen und dabei selbst stark mitzu arbeiten, ihr obliegt auch die richtige Verwer tung. Es ist klar, daß die Frau dadurch sehr stark belastet und dem Haushalt leider weit gehend entzogen ist. Die 1919 errichtete Ein« und VerkaufSge- nossenschast der Gemüsebauern des Knoblauch, landes mußte leider 1925 liquidiere», während die 191? j» Bamberg gegründete Gärtner ¬ genossenschaft fortbestehen konnte. Seit 1918 wurde auch von den Bezirken Fürth und Erlan gen ein 10 Tagwerk großes Gemüsebauversuchs feld in Höfles angelegt. Auch das mittelfränkische Gemüseanbaugebiet wurde durch die Auflösung der Kasernen deS natürlichen Düngers beraubt. Erstrebenswert für alle Gemüseanbauge biete erscheint die Spezialisierung der Betriebe, die Sortenverminde rung, die Ausnützung der verbil ligten Fracht durch den Waggonver- sand, die Beförderung aller fri schen grünen Gemüse beim Stück gutversand mitEilgutbeförderung zum gewöhnlichenFrachtgutsatz,die Heranzucht und Verwendung von erstklassigem Elite-Saatgut, die vermehrte Anwendung der künst lichen Düngemittel, der Sä- und Hackmaschinen, derBeregnungsan- lagen, die Einrichtung besserer UeberwinterungSmögl'ichkeiten für Dauergemüse; Schutz der ein heimischen Bodenerträgnisse durch Eindämmung der übermäßigen Auslandseinfuhrmitentsprechen den Zoll- und Handelsverträgen, Ansiedelungs- und Ausdehnungs- Möglichkeit für junge Gärtner, end lich aber auch Zugang des jungen Gärtnernachwuchses zu den Aus - bildungsstätten der Landwirt- fchafts- und der Gartenbauschulen, von deren Einrichtungen gerade die Gärtners« söhne am wenigsten Gebrauch machen. Es muß aber auch eine Trennung stattfinden zwischen dem landwirtschaftlichen Feldgemüsebau und dem gärtnerischen Gemüsebau, in dem alles, was die Landwirtschaft billiger erzeugt, von den teueren Gärtnercigrundstücken verschwindet und durch gärtnerische Früh« und Hochzuchtkul turen ersetzt wird, wie das in Stuttgart, im Rheinland und teils auch in Würzburg der Fall ist. In all diesen Bestrebungen erbitten wir die Mitarbeit der Gemüsezüchter und ins besondere die des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues. Staats- und Städte verwaltungen haben der Gärtnerei und dem Gemüsebau, der 30»/<> aller Nahrungsmittel er zeugt, viel genommen, mögen sie wenigstens dafür sorgen, daß ihre Existenzmöglichkeit er halten wird, sie ist des Opfers wert.
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