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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 62. 3. 8.192S Die Gartenbauwirtschaft Neue Richtlinien zur penerlichenVerWchlignng der Hochwasserschäden. Von Karl Stephan, Volkswirt R.D.V., Halle-S. (Schluß.) Nach Zusammenfassung aller maßgebenden Bestimmungen ergeben sich folgende all gemeine Richtlinien: I. Allgemeine Richtlinien. 1. Notgebiete wie 1924 werden nicht abge- grenzt. Die erforderlichen Steucrmilderungen werden grundsätzlich nur nach Prüfung der Lage im Einzclfalle getroffen. Bei Prüfung des EinzelfalleS ist insbe sondere zu erwägen: s) ob der eingetretene Schaden bereits in der Festsetzung (Veranlagung) der Steuern zu berücksichtigen ist, oder d) ob durch den entstandenen Schaden ledig lich die Zahlungssähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt worden ist und deswegen besondere Erleichterungen bei der Einziehung der Steuern (Stundung) gewährt werden müssen. Der Umfang des entstandenen Schadens und der dgdurch hervorgegangenen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuer pflichtigen kann erst später festgestellt werden. Es kommen infolgedessen bis zu diesem Zeit punkt späterer endgültiger Schadensseststellun- gen grundsätzlich zunächst nur (meist zinslose) Stundungen ohne Sicherheits leistung in Frage. Die Stundung erfolgt nur auf Antrag. Daß bei der Bewilligung von Stundungen nicht kleinlich verfahren, insbesondere nicht zu strenge Anforderungen an die Gaubhaft- machung der Schäden und dis Leistungsfähig keit des Steuerpflichtigen geknüpft werden, dürfte bei dem Umfange der Schäden anzu nehmen sein; für Zweifelssälle können aller dings die Finanzbehörden gemäß ß 78 RAO. jederzeitigen Widerruf der bewilligten Stun dung sich Vorbehalten. II. Behandlung von rückständigen S tenern (Einkommen-, Vermögen-, Umsatzsteuer). 1. Beitreibung. Beitreibungen sollen unterbleiben, solange der Umfang des eingetretenen Schadens noch nscht genau zu übersehen ist. 2. Steuererlaß. Steuererlaßanträge sollen zunächst nicht ent schieden werden; stattdessen erfolgt einstweilige Stundung. 3. Umsatzsteuer. Bei Umsatzsteuer gilt Abschnitt IZ IV des Erlasses des RFM. vom 20. 1.. 1926. Da nach soll mit Rücksicht auf "die Eigenart der Umsatzsteuer eine Stundung grundsätzlich nicht erfolgen. Doch soll in einzelnen Fällen bei großen Schäden eine Erleichterung je nach Größe und Umfang der Schäden erlassen werden. Soweit also mit Rücksicht auf frühere Hochwasserschäden eine solche Stundung in einzelnen Fällen bereits ausgesprochen ist, wür ben die bewilligten Stundungsfristen einst weilen weiter zu laufen haben, bis endgültige Entscheidung nach Schadensseststellung erfolgen kann. III. Behandlung künftig fällig wer dender Steuerzahlungen. I. Einkommensteuer, g) Stundung. Die Finanzämter werden wohl überall be reits von den Gemeindevorstehern Listen ein- gesordert haben, aus denen der Name des Geschädigten, die Gesamtgröße der Wirtschaft, die Größe der beschädigten Fläche und ihre Kulturart hervorgehen. Diese Angaben, bexen Richtigkeit später nachgeprüst werden wird, bilden die Grundlage für die SchadcnSfest- ftellungen, die später für jeden einzelnen Be trieb erfolgen. Nach H 100 Abs. 1 EStG, ist auf Antrag des Steuerpflichtigen der aus den wahrscheinlichen Betrag der Verminderung des Einkommens entfallende Teil der Vorauszah lungen zu stunden. Voraussetzung hiersür ist, daß der Steuerpflichtige glaubhaft macht, daß sich sein Einkommen für einen Steuerabschnitt gegenüber dem zuletzt sestgestellten Einkommen um mehr als. ein Fünftel, zum mindesten aber um 1000 ÄA niedriger berechnen wird. In den Fällen, in denen die vorgeschricbene Grenze von einem Fünftel oder 1000 M erreicht wird, wird zu prüfen sein, ob beim Borliegen der übrigen Boraussetzungen Stundung nach Z 105 Abs. 2 NAO. zu bewilligen ist. b- Besondere Berücksichtigung von kleinen Pächtern, die außerdem l o h n st e u e rp f l i ch t i g sind. Da auch vielfach kleine Pächter, die im übrigen lohnsteuetpflichtig sind, durch das Hoch wasser erheblich geschädigt worden sind, wird darauf hingewiesen, daß eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages gemäß Z 75 Nr. 1 EStG, auf Antrag erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen des ß 56 EStG, (besondere, die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigende Verhältnisse, insbe sondere Unglückssälle, außerordentliche Ernte- und Hochwasserschäden) gegeben find. Ein Landessinanzamt hat hierzu folgende Richt linien gegeben: „Bei der Behandlung solcher Anträge wird es wesentlich daraus ankommen, ob das sonstige Einkommen des Arbeitnehmers bei der vorjährigen Veranlagung herangezogen oder unberücksichtigt geblieben ist, weil die 500-M-Grenze nicht überschritten wurde. Im ersteren Falle ist zunächst in gleicher Weise zu verfahren, wie bei den übrigen veranlag ten Pflichtigen. Bei besonders großen Schk den, insbesondere Totalschäden, die über den Wegfall des sonstigen Einkommen? hinaus einen weiteren Verlust zur Folge gehabt haben, wird aus Antrag eine angemessene Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages zu bewilligen sein. In Fällen dieser Art kann auch den Lohnsteuerpflichtigen, deren sonsti ges Einkommen bei der Veranlagung unbe rücksichtigt geblieben ist, weil es nicht mehr als 500 M betrug, entsprechende Steuer erleichterung gewährt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Erhöhung des steuer freien Lohnbetrages nur sür die Zukunft gilt und sich daher noch für einige Monate des Jahres 1926 auswirkt." o- Behandlung einbehaltener Lohnsteuerbeträge. Rückstände an Lohnsteuern, die der Arbeit geber einbehalten und abzuführen hat, können nicht gestundet werden. Indessen kann auf besonderen Antrag von Beitreibungen je nach Lage des einzelnen Falles Abstand genommen werden, bis sich der Umfang des Schadens genauer übersehen läßt. 2. Umsatzsteuer. Die bis zum 24 . 7. 1926 zu zahlende Um satzsteuerrate fällt mit unter diejenigen Reichs steuerzahlungen, die auf Antrag nach den schon früher bestehenden Bestimmungen (R.F.M.- Erlaß vom 20. 1. 1926) zu stunden ist, wenn in einzelnen Fällen bei großen Schäden die Zahlung sich jetzt als unmöglich erweist. Ob in einzelnen Gemeinden später eine allge meine Senkung der. Umsatz st euer- richtzahlen erforderlich wird, bleibt spä teren besonderen Ermittlungen Vorbehalten. 3. Vermögensteuer. Die nächste Rate ist erst am 15. 11. 1926 fällig. Besondere Anordnungen erübrigen sich daher zur Zeit. 4. Rentenbankzinsen. Die Hochwasserschäden sind als außer gewöhnliche Unglücksfälle im Sinne des Z 28 R. B. V.D. anzusehen. Die Rentenbankzinsen sind daher gegebenenfalls aus Antrag zu stunden. Soweit ausnahmsweise infolge außergewöhnlicher Schäden ein Erlaß in Frage kommt, ist der Antrag vom Finanzamt unter eingehender Stellungnahme an das Lan desfinanzamt zur Weiterleitung an denRcichs- finanzminister vorzulegen. IV. Die Schadensfeststellung. Da die Schadenfeststellung nach einem Er laß des Preußischen Ministers des Innern vom 3. 7. 1926 durch besondere in den Gemeinden zu bildende Kommissionen unter Beteiligung der Landesbehörden stattsindet, sollen die Fi nanzämter zunächst von eigenen genaueren Schadensseststellungen Abstand nehmen, um un nötige Doppelarbeit zu vermeiden. Für die Finanzämter kommt eine gründ liche Prüfung der Schäden erst bei der Ent scheidung über Erlaßantrüge oder bei der Ver anlagung in Betracht. Für die Feststellung des Reiner- tragsvcrlustes genügt die oben sür die preußische Grundvermögensteuer empfohlene Be rechnung des Rohertragsverlustes natürlich noch nicht. Es ist eine andere Berechnung erforderlich, da u. U. schon ein teilweiser Ausfall am Roherträge jeden Gewinn aus schließt oder sogar Verlust zur Folge hat. Viehverluste werden, soweit sie nicht durch Versicherung gedeckt sind, durch Bescheini gung der Ortsbehörden nachgewiescn werden können. Für G e b ä u d e s ch ä d e n ist es zweck mäßig, sich ein Gutachten eines Bausachver ständigen zu verschaffen. Die Entwertung des Bodens, die durch die Ueberschwemmung vielfach entsteht und in einer nachhaltigen Aenderung seiner Ertragsfähigkeit sich auswirken kann, bedarf besonderer Beachtung und einer späteren Fest- stellung. V. Andere als land wirtschaftliche usw. Schäden. Soweit andere als landwirtschaftliche usw. Steuerpflichtige von Hochwasserschäden betroffen sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Deutsch - schweizerischer Handelsvertrag. Am 14. Juli ist nach langen und teilweise recht schwierigen Verhandlungen, die mehr als einmal dicht vor dem Abbruch standen, der end gültige deutsch-schweizerische Handelsvertrag ab geschlossen worden. Er lehnt sich in seinem Wortlaut eng an den mit Ausnahme der Tarif abreden noch jetzt geltenden Handels- und Zoll vertrag vom 10. November 1891 bzw. 12. No vember 1904 an, enthält insbesondere die beider seitige allgemeine Meistbegünstigung. Die E!n- und Ausfuhrverbote, die in den deutsch-schweize rischen Handelsbeziehungen der Nachkriegszeit eine gewichtige und unheilvolle Rolle gespielt haben, werden vertraglich ausgeschlossen mit den üblichen Ausnahmen (öffentliche Sicherheit, Gc- sundheitspolizei, Waffen, Munition, Kriegsgcrät, Gegenstände von Staatsmonopolen u. a.). Eino Neuerung gegenüber dem bisherigen Zustand bildet die Herausnahme des zollfreien Stickcrci- veredelungsverkehrs aus dem Vertrag, womit ein dringender Wunsch der sächsischen Spitzen industrie erfüllt ist. Von deutscher Seite mußten hinsichtlich der Zollsätze teilweise recht erhebliche Zugeständnisse gemacht werden, insbesondere bei Seide und Serdengeweben, während wir in manchen Positionen, z. B. für Erzeugnisse der elektrotechnischen Industrie, von den Schweizern nicht alles erreicht haben, was selbst bei be scheidenen Wünschen gefordert werden mußte; auch die deutsche ZurustungSindustrie wird von dem neuen Vertrag recht wenig erbaut sein. Aber über solchen vereinzelten Mängeln des Ab kommens darf man doch nicht vergeßen, daß eS als Ganzes gesehen durchaus geeignet erscheint, den deutsch-schweizerischen Warenaustausch, der sich in der Nachkriegszeit nicht gerade erfreulich für uns entwickelt hat, zu beleben. Tagung der Garleubauablelluug der preußischen Haupilandwirtschastslammer Berlin. Für die Blumen- und Gartenstadt Erfurt ist es nicht ohne Bedeutung, daß gerade sie dazu ausersehen war, den wichtigen Kongreß der Preußischen Hauptlandwirtschafts kammer zu beherbergen. Es handelte sich dies mal um den Fachausschuß für Gartenbau, der kürzlich im großen Saale des Hotels Kossen- haschen tagte. Zahlreiche Vertreter der Be hörden und der Bcrufsvertretungen des Gar tenbaues waren erschienen. Geh. Oberregie rungsrat Bansi vertrat das Preuß. Land wirtschaftsministerium, ebenfalls Gartenbau direktor Zeininger. Das Reichsministerium sür Ernährung und Landwirtschaft war durch Regierungsrat Rieder, die Preuß. Haupt landwirtschaftskammer durch Dr. Ritter vertreten. Eine große Anzahl Landwirtschafts kammern, darunter auch die Thüringer Hauptlandwirtschaftskammer, hatte ihre Direktoren entsandt. Die Stadt Erfurt nahm durch Stadtrat Holzborn und Gar tenbaudirektor Brabandt an der Sitzung teil. Außer diesen waren die Großjirmcn Heinemann, Haage L Schmidt, I. C. Schmidt und Gebrüder Ziegler anwesend. Der Leiter der Hauptsitzung, Gartenbau direktor Grobben, eröffnete am Sonnabend vormittag gegen 8.30 Uhr die Sitzung mit einer ausgezeichneten Ansprache. Er sagte ungefähr folgendes: Durch die Witterung des laufenden Jahres und ganz besonders durch die uner hörten Wasserkatastrophen der letzten Wochen ist dis Lage des Gärtnerstandes nicht besser geworden. Mit schweren Sorgen sehen ganze Teile dieses wichtigen Nährstanbes auf die kommende Entwicklung. An eine Ver besserung der Anlagen kann heute kaum einer denken. Alle sind froh, wenn sie sich über Wasser halten. Die Berufsgenossen wissen nicht, woher sie das notwendige Geld sür die Steuern und sozialen Lasten herbekommen sollen. Es mutz ein Steucrverfahrcn Platz greifen, das mit äuftcrstem Wohlwollen die Anträge prüft. Auch die sozialen Lasten sind ungeheuer ge stiegen. Sie haben sich gegen den Frieden bei nahe verdoppelt. Durch die große Einfuhr von ausländischem Gemüse, bas unbelastet nach Deutschland hereinkommt, ist der einheimische Gärtner nicht mehr kon kurrenzfähig. Die Produktionskosten sind im Ausland erheblich niedriger, so daß die fremden Gärtner ohne Zölle stets in der Lage sein wer den, ihr Gemüse sehr billig aus den Markt zu werfen. Aber bei aller Würdigung dieser Zustände darf der Gärtner niemals vergessen, daß er mit seiner eigenen Tüchtigkeit die Hauptperson bleibt. Nur er kann ganz allein die Gesun dung seine? Berufsstandes hcrbeiführen. Er muß seinen Betrieb reorganisieren, muß spe zialisieren und muß in noch weit größerem Maße wie bisher die Mechanik sich dienstbar machen. Alle nicht unbedingt notwendige Ar beit muß ebenso ausgeschaltet werden, wie jeder Luxus im Privatleben bereits von selbst, durch die Wirtschaftslage gezwungen, ver schwunden ist. Sodann sprach Oberregierungsrat Bansi des Landwirtschastsministeriums. Es hat sich in den Volksvertretungen immer mehr durch gesetzt, daß man nicht dadurch weiterkommt, indem man nur an dem Nährstand kritisiert nnd dauernd auf dem Nährstand herumtritt. Die Regierung wird ihren Einfluß weiterhin dahin geltend machen durch Aufklärung und sonstige Maßnahmen, daß diese Erkenntnis sich immer mehr Bahn bricht. Stadtrat Holzborn begrüßte darauf die Anwesenden im Namen der Stadt und brachte die Hofsnung zum Ausdruck, daß die Behörden und der Berufsgartenbau stets in guter Freundschaft weiterarbeiten möchten. Dann begannen einige recht interessante Referate, aus denen hier nur einiges wieder gegeben werden kann. Dr. Ritter, Berlin, sprach zu dem Thema „Folgerungen aus der wirtschaftlichen Lage des Gartenbaues". Der Gärtnerstand muß sich immer wieder vergegen wärtigen, daß er nur durch seine eigene-Kraft seine Lage verbessern kann. Es ist hocherfreu lich, daß es auch in dieser schwierigen Lage wieder der Gärtner ist, der als einer der ersten das Verständnis für die nene Wirtschaftslage Deutschlands bekommen hat. Es soll hier nur auf das Allerwichtigste eingegangen werden und das sind die Zölle. Bevor nicht eine Neuregelung der Zölle eintritt, ist nichts zu machen! Eine geradezu vernichtende Wirkung, durch die der deutsche Gartenbau schwer geschädigt ist, find die Jndustriezölle. Hier liegt die Wurzel zur verteuerten Pro duktion. Die Kaufkraft eines Volkes wird da durch zweifellos vermindert. Dr. Ritter sprach im Laufe der Sitzung noch einmal über „Die Notwendigkeit einer regel mäßigen Orientierung über die Produktions- und Marktverhältnisse des ausländischen Gar tenbaues". Es ist eine unbedingte Notwendig keit, daß wir in steter Fühlung mit dem Ausland bleiben und uns über dessen Ver hältnisse dauernd orientieren und auf dem lausenden bleiben. Bis jetzt kann man wohl sagen, daß im Gärtnerberuf eine solche Orien tierung immer zu spät gekommen ist. Nur wenn man weiß, was das Ausland vorhat, kann man sich gegen wirtschaftlich feindliche Maßnahmen beizeiten wehren. Aber nicht nur wehren, sondern auch lernen können wir von den anderen Kulturländern. In Amerika z. B. gibt es seit langer Zeit ein sehr ausgeprägtes Typisierung-?- bzw. Standardsystcm. Sämtliche Gemüsesortcn sind dort in gewisse Standardthpcn eingekeilt und j diese wieder in verschiedene Grade, je nach der Güte. Es hat den großen Vorteil, daß man eine Ware kaufen kann, ohne sie ge sehen zu haben. Dieses ist natürlich in ame rikanischen Verhältnissen noch viel wichtiger bei den riesigen Entfernungen als bei uns. Durch die oben eingeführten Typen ist der Händler in die Lage versetzt, genau zu wissen, was für Ware er bekommt, man muß da bei bedenken, daß die Entfernung zwischen dem Produktionsgebict Kalifornien und Chi cago so weit ist, wie von Moskau nach Madrid. (Bei uns weiß man auf 100 Kilometer Ent fernung noch nicht, was für Ware man be kommt.) Inspektoren prüfen die Richtigkeit der Angaben und gehen rigoros gegen Falschmel dungen vor. In Chicago befindet sich eine bzw. zwei Riesengesellschaften, die den gesam ten Vertrieb der Ware übernehmen. An jedem Morgen laufen durch ganz Amerika auf den Bureaus dieser Gesellschaften die Meldungen der auf Chicago laufenden Wagen ein. Früh morgens erscheint sodann für die Käufer ein kleiner Katalog. Gegen 11 Uhr findet die telephonische Versteigerung der Waren statt und einige Sekunden später wird bereits der > Zuschlag erteilt. An demselben Vormittag ist also der Käufer noch in der Lage, über seine Ware, die er dank der Typisierung genau kennt, und die er dank der Organisation sehr früh gekauft hat, zu disponieren. Wir haben in Deutschland ein ähnliches Verfahren im gesamten Getreidehandel. Ame rika ist auch nicht ohne weiteres zu diesem System gekommen, erst die Rot des Absatzes der Farmer hat diese geniale Organisation ge boren, um die wir sie heute beneiden können. Es soll hier aber keineswegs gesagt sein, daß derartige amerikanische Verhältnisse sich ohne weiteres auf unser deutsches Land übertragen lassen, es ist Sache unserer führenden Köpfe, nur das Beste herauszunehmen. Außer diesen, dem Inhalt nach angegebenen Referaten wurden eine ganze Anzahl sehr interessanter Vorträge gehalten, deren Wieder gabe hier leider unmöglich ist. Die Tagung endigte mit einer Besichtigung verschiedener Erfurter Großgärtnereicn. „Abwehr". In einer Auseinandersetzung über „Reklame" schreibt die Verbandszeitung deutscher Blumen geschäftsinhaber in Nr. 27 zum Schluß: „Wir fordern aber, und darin stimmen wir mit ihm überein, daß endlich sich auch die Gartenbaubetriebe an den Kosten der Werbung sür unsere Blumen und Pflanzen beteiligen möchten. Bisher haben diese ausschließlich auf den Schultern der Blumengeschäftsinhaber gelegen." Es soll hier nicht geprüft werden, inwie weit von einer Absatzwerbung in früheren Jahren überhaupt gesprochen werden kann. Der genaue und sorgfältige Beobachter wird aber fcststellen können, daß den vielfachen Anregungen unseres RcichSverbandes ent sprechend gerade auf dem Gebiete der Absatz werbung für Blumen und Pflanzen unter dem Zwange der wirtschaftlichen Verhältnisse von den Erzeugern sehr viel mehr als in den Vorjahren getan worden ist. Eine genaue Prüfung wird ergeben, daß die Schlußfolgerung; »Msher haben diese (die Kosten sür Ab satzwerbung) ausschließlich auf den Schul tern der Blumengeschästsinhaber gelegen" zu mindest nicht objektiv, wenn nicht vollkommen falsch ist. Die bei uns täglich eingehenden Belegexemplare von Anzeigen und Notizen in Tageszeitungen geben ein anschauliches Bild der überaus weitgehenden Werbung, die unsere Bezirksgruppen und ihre Pressewarte mit unS zusammen durchführen. Auch die im Vor jahre und in diefem Jahre an die Verbraucher verausgabten mehr als 60 OM Broschüren „Blumen im Heim", im Werte von ca. 25 000 M., wurden zu 75»/« durch Betricbs- inhaber zur Verteilung gebracht. Des weiteren muß mau doch wohl die sehr hohen Unkosten, die den Betriebsinhabern bei Beschickung der Ausstellungen entstehen, hinzurechuen, denn diese sind auch Mittel der Abfatzwcrbung. Welche ungeheuren Mittel haben die in Dresden ausstellenden Gartenbaubetriebe aufgewandt 1 Wird nicht gerade durch diese Mittel seitens der Erzeuger die größte und schönste Absatzwerbung durchgesührt, die jemals im deutschen Garten bau eingelcitet worden ist? Eine objektive Beurteilung wird also zu dem Ergebnis kommen müssen, daß zumindest in den letzten zwei Jahren der Erzeuger einen ebenso großen, wenn nicht größeren Anteil an der Werbung für den Absatz von Blumen und Pflanzen hat. Welche Maßnahmen hat denn der so urteilsfreudige Verband deutscher Blumengeschäftsinhaber durchgeführt? Aber das sollte im Augenblick wirtschaft licher gemeinsamer Notlage nicht die Haupt frage sein, wer den größten Anteil an der an sich erst in den Anfängen steckenden Werbung hat, der Blumengeschäftsinhaber oder der Er zeuger, sondern die Frage sollte zum Gegen stand gemeinsamer Erörterung «macht werden: Wie fördern wir gemein sMm den Absatz von Blumen und Pflanzen? Mit kleinsten Mitteln größten Erfolg zu erzielen, muß bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Ziel dieser Bestrebungen sein, und auf viele Schultern verteilt, wird es eher zu erreichen sein als wenn nur wenige die Lasten zu tragen haben. Trägt hier der Blumengeschäftsinhabcr den Verhältnissen der Zeit durch entsprechende Be schränkung der teilweise über das notwende Maß hinausgehendcn Verdienstspanne und durch den Verkauf erst der deutschen Erzeugnisse Rechnung und der Erzeuger durch Anpassung der Erzeugung an den Bedarf und die herr schende Geschmacksrichtung bei höchster Ouali- tätsleistung, so ist beiden Teilen gedient. Denn letzten Endes ist nicht der Grad der Werbung allein, sondern der Grad der Qualität und der Preiswürdigkeit die Grundlage aller Absatz förderung. Hier kann der Erzeuger nicht olme den Verkäufer und umgekehrt deu Weg suchen, Er ist gemeinsam zu beschreiten. --t.
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