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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 61. 30. 7. 1926 Die Gartenbauwirtschaft Zur kallprelserWung. Bekanntlich beabsichtigt das Kalisynbi- kat eine Preiserhöhung teilweise bis über 30 Prozent hinaus. Die deutsche Presse lehnt diese Preiserhöhung durch weg ab. Marktbericht „Hansablum" Nr. 172 wird unter der Ueberschrift „Zur Kapitaler höhung" von E. Keßler, Staßsurt, ein eingehender Artikel gebracht, aus dem wir Nachstehendes wiedergeben: „Was ist mit der Zusammendrängung der Erzeugung auf einige wenige Großwerke und der großen Auslands- anleihe, welche nicht dem inländischen Kapita listen wohl aber dem ausländischen Zeichner eine sichere Rente gewährleistet, Nützliches er reicht worden? In den Hauptversammlun gen de? Kalikonzerne sagte inan: Bedeutendo Arbeiter- und Beamteuvermiuderung, Hebung des Effektes pro Mann und Schicht von früher 1 auf heute 2,5 Dz, woraus fich logisch auch eine Senkung der reinen Betriebskosten in demselben Ausmaße ergeben müßte. Die Sen kung der reinen Betriebskosten wird aber durch die zu leistenden hohen geldlichen Kosten (Quo tenabfindungen) au die stillgelegten Anlagen und die großen Anleihelasten mehr als auf gehoben, zumal die Großanlagen beim Fehlen entsprechenden Absatzes nicht ausgenutzt wer den können und sich die schon früher vorhanden gewesene Ueberproduktion durch die Errichtung der Großanlagen, für welche kein dringendes Bedürfnis vorlag, ganz bedeutend vermehrt hat. Damit bewahrheitet sich die bei Gelegenheit schon früher zum Ausdruck gebrachte Erkennt nis, daß kleiner dimensionierte Anlagen bei vollständiger Ausnutzung wirtschaftlicher arbei ten als größtnormiertc bei mangelhafter Be schäftigung, d. h. unzureichender Ausnutzung bei großen geldlichen Kosten. Man muß ferner berücksichtigen, daß die in der Kaliwirtschaft vor dem Kriege investierten Kapitalien ihr mehr aus Zubußen als aus festverzinslichen Grund schulden, welche letztere auch da, wo sic vor- kamen, sehr niedrig zu verzinsen waren, zu- geflossen sind. , Die Folgen der bei dem heutigen Stande der Kali-Industrie doch nicht mehr bestreitbaren Materiellen und finanztechnischen Konstruktions fehler erfordern nun freilich einen Ausgleich. Dieser heißt: Preiserhöhung. Ueber die An schauungen, daß die Kalipreise unbedingt aus reichend erhöht werden müßten, herrschte, wie aus den diesjährigen Kalireden genugsam hervorgeht, allseitig Einmütigkeit. Bemerkenswert ist, daß gerade der Wintershall-Konzern sein jahrelang zäh verfolgtes Prinzip plötzlich fallen läßt und in das gerade Gegenteil verkehrt. Den Schaden hat natürlich wieder, wie im Jahre 1924, wo man das Ausland billig be lieferte und die heimische Landwirtschaft bis zu SO vH. teurere Preise bezahlen ließ, die deutsche Landwirtschaft als Quelle und wich tigstes Fundament für unsere wirtschaftliche Grundlage. Man kann daher nicht umhin, die Entwicklung der Kaliwirtschaft so zu sehen, wie sie den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen nicht entspricht. Glaubt denn die Kaliwirt- fchaft im Ernst, die ihr so dringend nottuende Absatzsteigerung mit einer wesentlichen Preis erhöhung herbeisühren zu können? Und das angesichts der von ihr selbst betonten Tat sache, daß eine wesentliche Besserung der Ab satzverhältnisse erst dann gewährleistet sei, wenn die deutsche Landwirtschaft aus eigener Kraft gesunde? Wie soll. die Landwirtschaft aber gesunden, wenn ihr die Kali-Industrie, zu allen sonstigen Erschwernissen, noch den Bezug von Düngesalzen durch Preiserhöhungen, die den Konsum abdrosseln, erschwert?" teWngspriAilgen. Von N. Rausch in Köln. Dis Ausführungen des Herrn Winkel mann, LandwirtschastSrat .aus Stuttgart, über Lehrlingsprüfungen sind durchaus richtig und entsprechen so vollkommen den Tatsachen, daß es an der Zeit ist, Mittel und Wege zu suchen, um daS Lehrlingsprüsungswescn auf eine gleichmäßige Basis zu bringen. Sehr richtig ist, was Herr Winkelmann über die Erteilung der Noten sagt. Nicht zustimmen kann ich, und mit mir gewiß viele in der Praxis stehende Kollegen, dem Vorschlag: die Prüfungsmeister zu Muster prüfungen heranzuziehen, denn damit erreicht man nicht den Zweck der Hebung. Es fehlen m. E. den Prüfenden wie auch dem Prüfling die genau festliegenden Richtlinien und die Mindestforderungen, die wir von den Jung« gehilsen in unseren Betrieben verlangen müssen. Wir müssen bemüht sein, den Lehrlingen grund legende Mindestleistungen vorzuschreiben, Ver« antwortlichkeitsgesühl anzulernen und die Ge wißheit der Kenntnis dieser grundlegenden Forderungen, durch die bestandene Gehilsen- prüfung bzw. durch den Gehilfenbrief, erhalten. Wir dürfen m. E. nicht zu einer schulmäßigen Ausfajsung der Prüfung gelangen und können es auch infolge der praktischen Materie nicht. Den Prüfungen in den Schulen und höheren Lehranstalten liegen ganz bestimmt umrijsene Unterlagen zugrunde. Die Beherrschung dieses Pensums wird von den Prüflingen verlangt und beurteilt. Unsern Lehrlingen fehlt eine be stimmte feste Norm, des zu Lernenden die in Württemberg ebenso anerkannt werden mußte, als in der Nheinprovinz, in Bayern so gut wie in Schleswig-Holstein. Diese Leistungsnorm ist der Leitfaden für Lernende und Lehrende und soll die Grundlage der Praxis enthalten. Er soll auch die Angaben von Mindestforderungen enthalten, die von einen Durchschnittsarbeiter verlangt werden müssen, wenn auch der Meister aut seine Rechnung kommen will. Z. B. so und soviel Quadratmeter umgraben, rigolen, soviel stündlich veredeln, verpflanzen u. a. m., denn nur dadurch erziehen wir uns Helfer, die doch Gehilfen sein wollen. Das Aus stellen einer klaren Leistungsnorm für die Lehrjahre als Grundlage für die Prüfungen kür die Gärtnerlehrlingc, ist Sache unserer höheren Gärtnerlehranftalten. Tie Prädikate „ ^^76 — FILAS' — -E-Fs / ' ' " - / ?-/-S5 / - / z- u. V——ss- / r-- L5 / r L5- -- , - ss /V 7^——«s - 1 -v——— - 2/4LN4S N Ff / S. 5 2. § « -A -Äs' /F AkL Arr. Vs/? Die Preisentwicklung bei Taselöpfeln i. Qualität aus dem Lerliner Grotzmarll. (AuS den Arbeiten der Landwirtschastskammer in Berlin.) Nachdruck verboten. Vorbemerkung: Vergleiche die Ausführungen zu Pflaumen in Nr. 56 der „Gartenbauwirt- schaft^. Der Begriff „I. Qualität" ist bei heimischen Tafeläpfeln leider sehr starken Schwankungen unterworfen und wenig zuverlässig. Hinzu kommt, daß die einzelnen Sorten sehr verschie den bewertet werden. Die Vorkriegsstabilitüt der Preisbildung ist noch nicht wieder erreicht. Auffallend ist der tiefe Preisstand 1924. Der relative hohe Preisstand 1925 dürfte auf den Ausfall der Birnenernte zurückzuführen sein, ab gesehen davon, daß sich die Durchschnittsqualität infolge besserer Sortierung gehoben hat. Die Verwendung der Einheitslisten war noch nicht umfangreich genug, um ein klares Bild zu erhalten, zumal ein wohl unerheblicher Teil der Lieferanten Fehler beging. Bei einwand freier Anlieferung ergaben sich jedoch wesentlich bessere Preisverhältnisse als bei der sonst noch vorherrschenden Korbware/ Die Preisentwicklung bei Sellerie aus dem Berliner Grotzmarkl. (Aus den Arbeiten der Landwirtschaftskammer in Berlin.) Nachdruck verboten. Vorbermerkung: Vgl. die Ausführung zu Mohrrüben in Nr. 36 der „Gartenbauwirt- schast". Die Preisnotierungen für Sellerie erfolgen teils je Schockbund für Ware mit Blättern, teils in Gewicht, sobald Sellerie ohne Kraut gehandelt wird. In der Preiskurve sind nur dis Ge wichtsnotierungen berücksichtigt, da nur diese ein klares Bild ergeben. Das größere Angebot 1925-26, das auf die guten Preise des Jahres 1924-25 zurückzuführen fein dürfte, welches zu vermehrtem Anbau lockte, drückte die Preise. Kennzeichnend ist aber das Anziehen der Preise sm April und Mai, in welcher Zeit' in der Regel Knappheit herrscht. Sellerie wird zum Teil lose im Waggon ge liefert. Es muß darauf geachtet werden, daß die Knollen erdfrei sind, da sonst mit Beanstandungen sicher zu rechnen ist. Recht gut bewahrt hat sich eine Anlieferung in lockeren Jutesäcken mit SO Pfund Inhalt. (Bohnensack des Reichsver bandes.) können nun bei den Lehrlingsprüfungen nach diesen Unterlagen fortfallen. Während die Fortbildungsschulen und die höheren gärtneri schen Lehranstalten wie bisher Noten geben können. Dem praktischen Gärtner, der einen Gehilfen sucht, wird es genügen, wenn er weiß, daß der Junggehilfe die vorgcschriebene Grundlage hat und den behördlichen Gehilsen- brief besitzt. Es ist Tatsache, daß die Lehr herren der mit schlechten Noten gezeichneten Prüflinge meist sehr unzufrieden sind und den Grund der „Ungerechtigkeit und Parteilichkeit" (nach istrer Meinung) nicht einsehen können, da der Lehrling nach ihrer Meinung gut war, denn es genügten die Leistungen für seinen Be trieb, vielleicht übertrafen sie sogar die ge stellten Erwartungen. Der Gärtnerlehrling, der von der Prüfungskommission auf Grund der erfüllten Leistungsnorm (ohne Note) zum Gärtnergehilfen erklärt wird, gibt dem Garten baubetrieb, welcher einen Junggehilfen ein stellt, die Gewähr, daß der junge Mann den Anforderungen des Faches genügt, und das beigefügte Löhrzeugnis des Lehrherrn wird ihn weiterhin über besondere Eignung auf klären. Der Gesellenbrief wird so zur Urkunde, zur Ehrenurkunde, wie auch der spätere Meisterbrief. Lemerkungen zum keichs- bewerlungsgesetz. Bauland. Nach Z 36 des Reichsbcwertungsgesetzes sind Grundstücke, die nach ihrer Lage und den sonstigen obwaltenden Verhältnissen, insbeson dere 'mit Rücksicht auf die bestehenden Ver wertungsmöglichkeiten, als Bauland oder als Land sür Verkehrszwecke anzusehen sind, oder bei denen anzunehmen ist, daß sie in ab sehbarer Zeit anderen als land- oder forst wirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken dienen werden, auch dann mit dem Gemein wert zu bewerten, wenn sie am Feststellungs- zcitpunkt landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Hiergegen haben wir schriftlich, mündlich und in der Presse schärfstens Stellung genommen. Ebenso ist dieser Paragraph auf das schärfste bei. den parlamentarischen Verhandlungen über das Gesetz bekämpft worden. In diesen Verhand lungen hatte nun der Vertreter des Reichs finanzministeriums beruhigende Erklärungen in der Richtung abgegeben, daß in den Durch führungsbestimmungen die Anwendung des ß 36 möglichst eingeengt würde. Diese Er klärung hat ihren Niederschlag gesunden in § 36 der Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewertungsgesetz vom 14. Mai 1926. Es heißt dort: „Unbebaute Grund stücke, die bei der Vermögens, steuerveranlagung für das Jahr 1924 nicht als Bauland angesehen worden sind, gelten auch bei der Feststellung der Ein heits werte nach dem Stande bei Beginn des 1. Januar 1925 nicht als Bauland, es sei denn, daß die Grundstücke nach dem 1. Januar 1925 bebaut wor den sind oder daß am Feststellungs- zeitpunkt mit ziemlicher Sicher heit mit einer Bebauung inner halb der nächsten zwei Jahre zu rechnen war." . Multiplikator. Für die erstmalige Vermögenssteuerver anlagung ist der Multiplikator zur Ermittlung des Ertragswertes aus hem Reinertrag auf 18 festgesetzt worden. Für die Ermittlung des Kapitalwertes von laufenden Renten sind folgende Multiplikatoren festgesetzt worden: 4. Deutscher Gurtenbautag Es ist nicht leicht in Dresden mühelos unterznkommem - deshalb bestellen Sie Ihr Zimmer sofort! Benutzen Sie hierzu den Anmeldebogen zum 4. Deutschen Gartenbautag, der an Carl Romer, Coswig Bez. Dresden, einzusenden ist. Geben Sie die Tage genau an, für die Sie ein Zimmer wünschen. Der Betrag für die Zimmerkarte wird durch Postnachnahme erhoben. bei einem Alter 1. bis zu 15 Jahren auf 13 2. von mehr als 15 „ . 25 „ „ 12>/r 3. , „ . 25 „ „85 , „ 11V2 4. „ „ . 35 „ , 45 „ „10 5. , „ „ 45 „ „ 55 „ „ 8V- 6- „ „ „ 65 „ „ 65 „ „ 6 7. „ „ „ 65 „ „ 75 „ „ 3Vr 8- „ „ „ ^5 „ „ 80 „ „2 S> „ „ ,, 80 auf IV- Bindung der Länder an den EinhcitSwert. Die Schwierigkeiten, die sich der Durch führung des BewcrtungSgcsctzes entgegenstellen, haben es leider erforderlich gemacht, die Bin dung der Länder und Gemeinden an die Ein- heitSwertc sür die Grund- und Gebäudestcuern sowie Gewerbesteuer abermals hinauszuschieben. Vorläusig sind die Länder von der Zugrunde legung der Einhsitswerte bei der Bemessung obiger Steuern entbunden für die Jahre 1925 und 1926. Ob eine Zugrundelegung 1927 schon erfolgen kann, erscheint noch recht zweifel haft. —ck. ElAlommenskeuerveranlaaung. Um eine gleichmäßige Arbeitsverteilung über das ganze Jahr in den Veranlagungsbehörden und damit eine sorgfältige Bearbeitung aller Steuererklärungen sicherzustellen, ist das Ver- anlagungsgcschäft aufgeteilt worden. Während früher alle Steuerpflichtigen nach Schluß des Kalenderjahres veranlagt wurden, wird jetzt ein Teil im Frühjahr und ein Teil im Herbst veranlagt und zwar im Frühjahr vorwiegend die gewerblichen Betriebe, im Herbst dagegen vorwiegend die landwirtschaftlichen und gärt nerischen Betriebe. Die Einkommcnsteucrerklärungen sind für die Frühjahrsveranlagung in der zweiten Hälfte des Januar, dagegen für die Herbstveran- lqgung in der ersten Hälfte des September abzugeben. Ausnahmen von diesen Terminen können nur für einzelne Steuerpflichtige mit umfangreicher Buchführung auf Antrag zuge lassen werden. Erwerbsgärtner müssen also ihre Ein- kommensteuererklärungcn in der ersten Sep- temberhälste abgeben. Somit steht noch ge nügend Zeit zur Vorbereitung der Steuerer klärungen zur Verfügung. Wir . haben die , Landesverbandssteuerausschüsse mit Weisung für die Bearbeitung der Angelegenheit versehen. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet: 1. alle Steuerpflichtigen, die mehr als 8000 M Einkommen zu versteuern haben; 2. Steuerpflichtige, die ihr Einkommen auf der Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher ermitteln; 3. Steuerpflichtige, die vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung besonders aufgefordert werden. Als besondere Auf forderung gilt z. B. die Uebcrsendung eines Einkommensteuererklärungsvordruckes. Die Einkommensteuererklärung ist schrift lich abzugebcn; sie kann aber auch mündlich im Finanzamt zu Protokoll gegeben werden. Wird die Steuererklärung schriftlich abgegeben, muß der vorgeschriebene Vordruck für die Er klärung benutzt werden. Zur Abgabe der Steuererklärungen ergeht schriftlich Aufforderung, >-ei.
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