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Wir bitten, die mit *vkv gezeichneten Artikel durch die Prrsscwartc den Tageszeitungen zuzu» stellen. *o^o vie vlludeu und die Llumeu. Wenn man in einem Atemzuge von den Unglücklichen spricht, in deren Augen auch der schönste Anblick erlischt und in Nacht unter« taucht — und von den leuchtenden Blumen, die ja zu allererst doch gerade unsere Blicke auf sich lenken, ehe wir zu Freude an ihnen gelangen, so kann leicht in unserem Empfinden die Frage aussteigen: Was sollen die einen — diese einen — mit den andern? Können Blumen denn einem blinden Menschen über haupt etwas bedeuten, da er doch außerstande ist, ihren zart gegliederten Bau, ihre so man nigfach geformten Blüten und ihre vielerlei Farben, mit denen sie sich schmücken, auch nur einmal wahrnehmen zu können? Gewiß, der Duft der Blumen kann sich auch über die harten Grenzen schwingen, die einem Blinden im Leben gezogen worden sind, und kann somit leicht zu ihm gelangen — aber der Dust ist doch nicht alles, ja er ist vielleicht nicht ein mal das Beste und Schönste an den Blumen! Nein, es ist nicht alles, und wir lieben an de» Blumen auch noch anderes mehr — ihr graziöses Wiegen und Nicken im Winde, und vor allem doch ihre Farben — ein Blinder wirb hier freilich von der vollkommenen Freude ausgeschlossen bleiben müssen. Doch braucht er nicht auch auf den Teil der Freude zu ver- zichten, den das Schicksal ihm noch gelassen hat, und wir, die wir glücklicher sind, als er, können ihn leicht darin noch bereichern. Wenn wir den Blinden Blumen bringen, jedesmal nur eine Art, so werden sie diese bald nach ihrem Dust kennen, das vermögen sie wohl; da aber müssen wir dann selbst helfend ein springen, indem wir das „kennen" vervollkomm nen, ihnen die Blumen in die tastenden Hände legen, und ihnen die Blüten schildern, die ja auch so köstlich schön sein müssen, um diesen wunderbaren Duft fassen zu dürfen — wir erzählen von der zarten Form der Blättchen, über welche ihr Duft emporquillt — von der übergroßen Masse der Blüten, gerade jetzt im Sommer, aus der so viel Duft aufsteigt, daß die weite warme Luft ringsum voll und schwer davon geworden ist! Wenn wir nicht nur einen armen Blinden lieben, sondern auch die rechte dankbare Freude an unseren Blumen haben, so können wir wohl etwas tun, daß die einen mit dem andern etwas anzufangen wissen! Valerie Kutscher. Mr bitte«, uns von den in de« Tageszeitungen erschienenen S?v-Artikeln stets ein Beleg exemplar einsenden zu wollen. Manzen uud Blumenzwiebeln. Freiliste 1d zum Umsatzsteuergesetz. Durch die neue Fassung der DurchführungS- bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 ist der sinnentstellende Druck fehler der alten Freiliste, nämlich die Ein schaltung eines Bindestriches hinter „Pflanzen", beseitigt worden. Damit entfällt künftig jeder Zweifel, daß leider noch immer alle lebenden Pflanzen bäm ersten Umsatz nach der Einfuhr an Wiederverkäufe! umsatzsteuerfrei sind. (Dgl. die Veröffentlichungen 1925, Seite 72; Ver- banbSorgan 1924, Heft 47.) —6. Vorauszahlnugsbelräge und Musea. ' Gemäß Z 102 Abs. 4 werden die Boraus- zahlungSbeträge, die die Steuerschuld über steigen, nach der erfolgten Veranlagung er stattet, sobald die Veranlagung unanfechtbar geworden ist. Im 8 132 der Reichsabgaben ordnung wird der Zinssatz für zu erstattende Beträge, jedoch nur wenn diese 100.— M übersteigen, mit 5 vH. von der Entrichtung an festgesetzt. Zinsbeträge unter 1.— M wer- den nicht ausbezahlt. Der § 132 setzt aber daS Zutrefsen der KZ 128 und 129 der Reichs- abgabenordnung voraus. Wird eine Steuer festsetzung durch Aufhebung, Rücknahme oder Aenderung des früher erlassenen Bescheides be richtigt, so ist gemäß Z 128 die zu Unrecht gezahlte Steuer zürückzuzahlen. Ist eine Steuer zu Unrecht beigetrieben, weil der Steueran spruch erloschen oder gestundet war, oder daS Zwangsverfahren gegen den, gegen den eS ge- richtet war, nicht hätte erfolgen dürfen, oder ist eine Steuer doppelt bezahlt, so ist gemäß 8 129 der zu Unrecht gezahlte Betrag zu er statten. Es ist nun ein Zweifel darüber ent standen, ob diese Voraussetzungen bei Rück zahlungen gemäß 8 102 des Einkommensteuer gesetzes bzw. 8 24 des Körperschaftssteuer gesetzes zutreffen. Der Reichsfinanzminister hat den ReichSsinanzhof um ein Gutachten hierüber ersucht. Inzwischen hat der Reichsfinanzmini- ster durch einen Erlaß vom 25. Juni 1926 die Finanzämter angewiesen, zunächst bei Rück zahlungen gemäß 8 102 EStG. bzw. 8 24 KStG. Zinsen nicht zu erstatten. Es empfiehlt sich, in jedem Falle zur Wahrung des Rechts einen Antrag aus Rückerstattung der Zinsen zu stellen. Achtung! Mr die Teilnehmer der Sommertaguug in Dresden. Die Anmeldungen zu den Besichtigungs fahrten bitten wir durch den in Nr. 14 des „Obst- und Gemüsebaues" und Nr. 14 des „Blumen- und Pflanzenbaues" abgedruckten Anmeldebogen auszufüllen und an die Ge schäftsstelle Sachsen, Romer, Coswig i. Sachsen zu senden. Gleiche Fragebogen können auch durch die Hauptgeschäftsstelle bezogen werden. übslemleaurfichieu «ud -MckMe in Sayern MS. 1 — sehr gut, 2 gut, 3 ---- mittel, 4 — gering, 5 — Mißernte. Regierungsbezirke 8 8 8 L Obstart <2 D 3 3 3V- Aepfel 3Vr 3 2V- 3V, 3 8 2 Kirschen 3V- 2 3 3 3V- 3 2 4 3 2 2Vr 4 3 3V- 3 3 3 3 Birnen . Zwetschgen 2Vr 3 4 V, 8 3V- 3 2 4V- 2V- 8 8 4Vr 2 2 4 2V- 2 S 2 4 4 3 3 2V- 2V- 4V- 3 3V- 2V- 2V, 4 KV- 3 2 lV, 4 3 3V, 2V, 2Vr 4 3Vr 8 3 4 2 2V- 4V- 2 4V- I 1 4V- v 2 4 8 2V- 4 8V, 2 3 8 4 Johannisbeeren . . Stachelbeeren . . . Wal- u. Haselnüsse . 2V- 2V, 3 SV- 3 g 2 s 'S G «- S L 0 2 2 3 2N 2 -'V, 3V- 2 V, 3Vr 2V- 2Vr 4V- 2V, 3 4V- Erdbeeren . . . . Himbeeren . . . . Aprikosen u. Pfirsiche Weintrauben . . . Heidelbeeren . . . Bemerkungen Frostschäden, starkes Auf treten von Apfelblüten stecher Frostschäden und starker Schitdlausbesall Frostschaden in den niederen Lagen. Im Forchheimer Kmchgebiet auch Hagel schaden Die Walnußbäume hatten stark geblüht und guten Fruchtansatz, sind aber durch den Maifrost völlig zurückgcfroren Sleuernlabelle. Direkte Steuern. I. Reichssteuern. Steuern Berechnung Fälligkeit 1. Einkommensteuer. Bon dem ermittelten Einkommen ist abzuziehen: a) der steuerfreie Einkommensteil: 550 M (1925); b) die Ermäßigung für die Familen- angehörigen (Ehefrau und minder jährige Kinder, soweit sie nicht über 18 Jahre alt sind und eigenes Arbeitseinkommen beziehen): auf die ersten 8000 Alk vermindert sich der Satz von 10°/» um je 1°/», bei Einkommen von weniger als 20lDM 2°/» vom dritten Kinde ab (1925). Die Steuer beträgt: für die ersten 8000 M ---10°/» „ „ weiteren 4 000 M — 12r/,°/» „ ,, „ 4 000 AU —15°/» „ „ „ 4000 M---20°/» „ „ „ 8 000 M 25°/» „ „ „ 18 000 30°/» „ „ „ 34000M---35»/» „ „ „ Beträge —40°/» Die Steuer wird auf einen durch 20 M teilbaren Betrag nach unten abgerundet. Bis zum Erhalt eines Steuerbescheides 1925 bzw. 1924/25 gelten die bisherigen Vor auszahlungsbestimmungen weiter. Nach Erhalt beS Steuerbe scheide- sind die Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der festgestell te« Jahressteuerschulb zu leisten. Landwirtschaft: Voraus zahlungen am 15. Novem ber in Höhe der Halste, am 15. Februar und 15 Mai in Höhe von je einem Viertel der zuletzt festgestellten Steuerschuld zu entrichten. Gartenbau wie Landwirt schaft. Die Landesfinanz ämter können die Voraus zahlungen anderweit fest» setzen. Gewerbe: 10 (17) April 1O.(17.)Iul> 1O.(17.)Oktob 10. (17.) Jan. je V« der zuletzt fest- gestellten Steuerschuld 2. Lohnsteuer. 3. Abzug vom Sapitaler- trage (kommt nicht in Frag« z. B. für Darlehns und Hypothekeazinsen so wie Gewinnausschüttun gen einer G. m. b.H.). 4. SSrperschaslssteuer. 10«/» deS Arbeitslohn- nach Abzug s) eines stcue:s:e^n Belages (ein schließlich Abgeltung der Wer- bungs^pen und Sonderleistungen) von 100,— M bei monatlicher Zahlung, 24,— M bei wöchentli cher Zahlung; d) der Ermäßigung nach dem Fami lienstände, und zwar je nach der Höhe des Arbeitslohns: ss) in Form von Mindestsätzen; bd) in Form deS prozentualen Systems (10«/» des über die zu s) genannten Beträge hin- ausgehenden Arbeitslohns für die Familienangehörigen (ver gleiche 1b). 10 V.H. der Kapitalerträge ohne Abzug von Schuldzinsen, Werbungs kosten und deS als Steuer zu ent richtenden Betrages. Dom Arbeitgeber in Form des Lohnabzuges am S., 15 und 25. eines seden Monats für die vorangegang ne De kade für Rechnung des Ar beitnehmers abzujühren. Dom Schuldner beiFöllig- keit des Kapitalertrages für Rechnung des Gläubigers einzubehalten undinnerhalb einer Woche abzuführen. 20»/» des ausgewiesenen Gewinns. Ausnahmetarife: a) G.m.b.H. und Genossenschaften mit einem Stammkapital bzw. Vermögen unter 50 000 M für die erst u ugenen oder vollen 8000 M -10°/» 4000M--12Vr°/» 4000 M--15°/» 4000 H-k --- 20°/» 8000 M---25°/a für die weiteren Beträge---30°/» mit der Maßgabe, daß die Steuer 20°/» deS gesamten Einkommens nicht üoerstergen darf; b) bei den in § 21 Ziff. 3 deS KörperschaflSsteuergesetzes beson ders bezeichneten Steuerpflichtigen 10»/» des Einkommens. 10. (17.) April 10. (17.) Juli 10. (17.) Oktober 10. (17.) Januar (Forlsetzung folgt.) Vorläufige Ernleausflchteu in der Provinz Sachsen. Bohnen: Obwohl tue nasse und kalt« Witterung im Mai-Juni den Bohnen nicht zu träglich war, haben sich die Pflanzen in letzter Zeit doch ganz gut entwickelt. Dasselbe gilt für Stangenbohnen. Anbau in Buschbohnen ziemlich reichlich, in Stangenbohnen normal. Erbsen: Anbau normal. Niedrige und auch halbhohe Sorten haben stark unter Ver unkrautung gelitten, die bei dem dauernden Regenwetter nicht zu vermeiden war, so daß stellenweise kaum die Aussaat wieder geerntet wird. Hier und da hat auch Befall Schaden verursacht. In diesen Sorten wird daher die Ernte ganz verschieden ausfallen, im Durch schnitt unter Mittel, in hohen Sorten besser. Gurken: Das naßkalte Wetter, beson- sonders die kalten Nächte bei Nordwind, haben das Wachstum derart nachteilig beeinflußt, daß für die Samengewinnung wohl wenig Aussicht besteht. Kerbel: Wenig Anbau, gute Mittelernte. Kohlsaaten: Geringer Anbau, zum Teil schwacher Ansatz. Dasselbe gilt für Kohlrabi. Herbst- und Kohlrüben: sind zum größten Teil ausgewintert. Viele Felder mußten umgepflügt werden. Ansatz mäßig, kleine Mittelernte. Kresse: Anbau normal, verspricht Mittel ernte. Möhren: Kleiner Anbau. Bestand ziem lich gut. Petersilie: zeigt bei normalem Anbau bis jetzt guten Stand. Radies und Rettich: Normaler An bau. Stand ziemlich gut. Rapunzel: hat bei normalem Anbau eine Durchschnittsernte gebracht. Note Rüben: Anbau nicht groß. Stand bis jetzt gut. Futterrüben: Stecklinge waren reich, lich vorhanden und sind gut durch den Winter gekommen. Stand bis jetzt gut. Salat: Anbau normal, jedoch noch weit in der Entwicklung zurück. Braucht noch sehr viel und andauernd schönes Wetter. Die Kulturen zeigen infolge Fäulnis, hervorge rufen durch das dauernd naßkalte Wetter, zum Teil große Lücken. Sellerie: Normaler Anbau steht ziem lich gut, zum Teil lückenhaft, infolge AuS- Winterung. Spinat: Anbau reichlich. Winterspinate sind gut durch den Winter gekommen, aller dings sind nicht unbedeutende Flächen durch Unwetter und Ueberschwemmungen vernichtet worden. Das Wachstum ist durch die feuchte Witterung im Mai-Juni sehr gefördert worden. Es ist mit einer guten Mittelernte zu rechnen, die jedoch etwas später als in trockenen Jahren hereinkommt. Sommerspinate ebenfalls gut. Zwiebeln: sind reichlich ausgepflanzt, zeigten jedoch schon im Frühjahr Befall (Rotz- krankheit), wodurch die Felder ein kümmer liches Aussehen bekamen. Stellenweise mußten Flächen umpepflügt oder zusammengelegt werden. In letzter Zeit hat sich der Stand etwas gebessert, immerhin ist mit einer nor malen Ernte nicht mehr zu rechnen. Reinhold Haubner L Co. Ans üerFach-und Tagespresse. Wie Ungarn seinen Obst- und Gemüsebau fördert. Das Ungarische Landwirtschajtsministerium hat im Einvernehmen mit der Direktion der Ungarischen Staatsbahnen dem Ungarischei: Agrikulturverein, dem Ungarischen Kausmänni- schen Landesverband sowie den Vertretern des Obst- und Gemüsehandels eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die die Ausfuhr von frischen Gemüse und Obst und zwar insbe sondere nach Wien und München, fördern sollen. Diese Maßnahmen bestehen in einer Er mäßigung der Eisenvahntarise, die bei Obst etwa 30—35»/», bei Gemüse 10—20°,» der Normalsrachten ausmacht. Eine wettere 10°»ige Tarisermüßigung wird gewährt, falls die Ver sendung in Kisten eines bestimmten von der Eisenbahn vorgeschriebenen Typs erfolgt. Zwecks dieser letzteren Maßnahme ist die Hebung der Qualität der ausgeführten Erzeugnisse, die bis- her infolge ungenügender Verpackung in Körben, zum Teil verdorben, ihren Bestimmungsort er reichten. Ferner werden vom 15. Juni 1926 ab zehn Spezialwagen für den Obsttransport in Verkehr gesetzt, die auch Schnellzügen ange koppelt werden können. 600 Wagen sind mit Obsttransportcinrichtungen und 300 mit be sonderen Leistungsvorrichtungen versehen worden. Außerdem sind besondere Züge ein- gerichtet, die mit einer stündlichen Geschwindig keit von 50 km fahren. So fördert das Ausland den Obst- und Ge müsebau! Was geschieht in Deutschland? Wir erhalten nicht nur keine billigeren Frachttarife, im Gegenteil, man versucht den Reexpeditions- verkehr noch weiter auszudehnen! „DerLlumeu- und Pflanzenbau" Heft 15. vom 22. Zull 1926. enthält u. a. folgende beachtenswerte Aufsätze: Hornveilchen. Von F. Meyer, Hamburg. Die Anzucht von Poinsettia-Schnittblumen. Don A. Trebst, Merseburg. Winterhärte Rhododendron. Von G. Schön- born, Potsdam. Die Anzucht der Rosa canlna als Unter lage. Von L- Stjepanovit, Tuzla. Neubau und Garten. Von C. Rimann, Berlin. Crassula rubicunda. Bon Fr. Schün, Kronshagen b. Kiel. Die Technik des Pflanzenschutzes. Don U. Baehr, München. Die Jubiläums-Gartenbau-Nuestellung im Zeichen des Regens. Von Ed. A. Noll eck, Dresden,