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Wir bitten, die mit *8k0 gezeichneten Artikel bnrch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzu- ftellen. »6?v Ziergehöze. Ern Gang durch eine unserer großen Baum schulen oder durch ein sogenanntes Arboretum versetzt den Laien und auch noch manchen Fachmann immer wieder in Staunen über die Mannigfaltigkeit der vorhandenen Ziergehölze. Um so verwunderlicher ist es, daß die Mehr zahl der Vor- und Hausgärten, ja häufig auch der landschaftlichen Parks nach dieser Richtung hin so überaus ärmlich ausgcstattet sind. Viel leicht mag es daran liegen, daß bei der Gartenanlage allzuoft eine sehr unangebrachte Sparsamkeit den Ausschlag bei der Wahl der Gehölze gegeben hat. Die Folge davon ist, daß immer wieder billige Massensträucher Ver wendung finden. Durch eine geringere Er höhung der Ausgaben für die Anschaffung von Ziersträuchern ließe sich ein wesentlich ab wechselungsreicheres und erfreulicheres Bild schaffen. Durch sachkundige Auswahl der Zier gehölze läßt sich in jedem größeren Garten erreichen, daß vom zeitigen Frühjahr bis in den Herbst hinein ein Blütenstrauch den anderen ablöst. Man braucht dabei nicht zu befürchten, daß es sich hierbei um Gehölze handelt, welche aus günstigeren Klimaten kommend unserem Winter nicht gewachsen sind. Jeder gärtneri sche Fachmann, sowohl Baumschulenbesitzer wie Gartenarchitekt wird in der Lage sein, eine große Auswahl für die jeweiligen Bodenver hältnisse geeigneter Sträucher vorzuschlagen. Ein wirklicher Erfolg kann allerdings nur erzielt werden, wenn auch bei der Verwendung von Gehölzen im Garten ein gärtnerischer Fach mann das Wort hat, denn nur durch Berück sichtigung der Wuchskraft, der Wuchsform, der Blütezeit und Blütenfarbe kann ein wirklich befriedigendes Bild erzielt werden. —en. Wir bitten, uns von den in den Tageszeitungen erschienenen Öko-Artikeln stets ein Beleg exemplar cinsenden zu wollen. Empfängers. Die Gebühr für Stückgut wird erhöht von 50 Pfg. auf 1,— M. für die Sendung. k) Nachnahmegebühr. Die Gebühr beträgt bis 100M.Nachnahme: 2°/o, mindestens0,20M., bei höheren Beträgen: 1«/«, mindestens 2,— M- Beispiel: SO,- M. -- 1,80 M. Provision, 190,— M. --- 2,00 M. 290,— M. -- 2,90 M. Für Benachrichtigung des Absenders davon, daß der Empfänger die Nachnahme einge- zahlt hat, wird nur noch das Postgeld er hoben; die besondere Gebühr von 20 Pfg. fällt weg. Z) Gebühr für nachträgliche Ver fügungen des Absenders. Die Gebühr für Stückgut wird erhöht von SO Pfg. auf 1,— M. Das gilt auch für nachträgliche Aenderung der Nachnahme und für nachträgliche Frankierung. h) Unbestellbarkeitsmeldungen usw. Die Gebühr für Benachrichtigung des Ab senders von Ablieferungshindernissen wird er höht aus 70 Pfg.; bisher 40 und 50 Pfg. Postgeld wird nur insoweit erhoben, als es den Betrag jür einen einfachen Jnlandsbrics übersteigt. Die Gebühren für Ausführung der An weisungen des Absenders werden wie folgt erhöht: 1. Anweisung, dem Empfänger das Gut noch mals anzubieten: SO Pfg.; bisher 20 Pfg. 2. Nachträgliche Aenderung der Nachnahme und nachträgliche Frankierung: 1,— M.; bisher SO Pfg. 3. in allen übrigen Fällen: Stückgut 1,— M.; bisher 30 Pfg.; Wagenladungen 3,— M.; bisher 1,50 M. i) Benachrichtigungsgebühr. Die Gebühr für Benachrichtigung durch Boten der Eisenbahn wtrd erhöht 1. für Entfernungen bis 2 km: auf 25 Pfg.; bisher 10 Pfg. 2. für Entfernungen über 2 km: auf 10 Pfg.; bisher 5 Pfg. Die Gebühr wird nur einmal erhoben, wenn mehrere Benachrichtigungen an einen Emp fänger gleichzeitig bestellt werden. k) Gebühr für Verkauf unan- bringltcher Güter. Die Mindestgebühr wird erhöht von 1,— M. auf 2,— M. Fragelaslen. Frage 54. Einkommen aus Gartenbau. DaS Finanzamt hat mein Einkommen aus Garten bau otg gewerbliches angesehen und meinen Ein spruch nach vorangegangener Besichtigung mit folgender Begründung abgelehnt: Das Grund stück des Pflichtigen besteht aus dem Wohnhaus, den Treibhäusern, den Freiland- und Mistbeet- knlturen. Die Treibhäuser dienen nur der Auf zucht der Asparagus-Plumosns und eines Blatt gewächses, des sogenannten Frauenhaars. — Den (Äcwinn, den der Steuerpflichtige aus der Auf zucht und dem Verkauf dieser Pflanzen, ins besondere der erstgenannten Pflanze erzielt, muß das Finanzamt als gewerbliches Einkommen an sprechen. — Die erstgenannte Pflanze, die in Nordafrika und Südfrankreich beheimatet ist, ge deiht in dieser Gegend nur in Treibhäusern. Die Aufzucht dieser Pflanze erfordert besondere Kenntnisse. Ein Betrieb zur Aufzucht und zum Absatz einzelner bestimmter Blumensorten (Azaleen, Fuchsien, Hortensien, Erika usw.), welcher seinem Gegenstände nach besondere Kennt nisse, die Verwendung vorgebildcter Gehilfen und künstliche Anstalten (Treibhäuser) erfordert, ist regelmäßig Kunst- und Handelsgärtnerei. Ver gleiche Fuisting Kommentar zum preußischen Ge- werbestcuergesetz vom 24. Juli 1891, 8 4 Nr. 8f). Da diese Voraussetzungen hier voll und ganz ge geben sind, so ist der Betrieb als Gewerbe an zusprechen. I. R. in H. Antwort: Die Auffassung des Finanzamtes ist völlig unhaltbar. Alle Einkünfte aus dem Absatz selbstgewonnener Erzeugnisse sind den Ein künften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft zuzurechnen. Belanglos ist einerseits, vermittels welcher Kulturmaßnahmen die Erzeugnisse ge wonnen worden sind, andererseits in welcher Form sie abgesetzt werden. Der Hinweis auf das veraltete preußische Gewerbestcuerrecht ist völlig verfehlt, da die Einkommensteuer eine Rcichs- steuer und dem Neichssteuerrecht der Begriff „Kunst- und Handelsgärtnerei" von jeher völlig fremd war. — Wir empfehlen Ihnen, die ge samten Akten der Geschäftsstelle einzusenden, oamit wir von hier aus das Rcchtsmittclver- fahren, u. U. bis zum Reichsfinanzhof, durch führen können. Wenn Sie sich selbst ausführlich über die einschlägigen Fragen unterrichten wollen, empfehlen wir Ihnen, den Auffatz: „Reichssteuerreform und gärtnerische Rechtsfrage" im Steuersonderheft nächzulesen. In diesem Aufsatz ist eine ausführliche Darstellung der historischen Entwicklung des gärtnerischen Steuerrechtes gegeben. —ck. Frage 53. Wirtschaftsjahr. Das Finanzamt lehnt die Veranlagung meines Betriebes (Frei ¬ landanbau von Blumen und Obst) zur Ein kommensteuer nach dem Wirtschaftsjahre vom l. Juli bis zum 30. Juni mit der Begründung ab, daß dieses Wirtschaftsjahr nur für die reinen Obst- und Gemüsebaubetriebe zntreffe. Es käme für meinen Betrieb insbesondere aus dem Grunde nicht in Frage, weil ich meine selbstgc- wonncnen Erzeugnisse in einem besonderen Ver kaufsräume absetzc. I. F. in B. Antwort: Dis Auffassung des Finanzamtes ist unbegründet. Für alle Zweige des Garten baues gilt grundsätzlich das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni (vgl. im einzelnen den Aufsatz: „Das Wirtschaftsjahr des Gartenbaues" in Nr. 58 der „Gartcnbanwirtschnft"). Als reine Obst- und Gemüsebaubetriebe kann durch das Landcsfinanzamt als Wirtschaftsjahr der Zeit raum vom I. März bis zum 28. Februar oder vom 1. April bis zum 3l. März festgesetzt werden. Das ist in einer Reihe von Bezirken bereits ge schehen. Voraussetzung für die Zugrundelegung des Wirtschaftsjahres vom 1. Juli bis zum 30. Juni ist nur, daß die Einkünfte überwiegend aus dem Absatz und aus der Verarbeitung der selbst- qewonncnen Erzeugnisse erzielt werden. Daß der Absatz in einem besonderen Verkaufsraums durch geführt wird, ist für die ganze Frage völlig be langlos. Wir verweisen Sie noch auf die Dar legungen im Verbandsorgcm 1925, Seite 554 und ans die eingehenden Darlegungen im Steuer- fonderheft. ^Sollte das Finanzamt nach dieser Klarstellung noch immer nicht gewillt sein, Sie nach dem Ergebnis der Wirtschaftsjahres zu ver anlagen, empfehlen wir Ihnen, die Entscheidung des Landesfinanzamtes anzurufen. —d. Frage 52. Wert der eigenen Arbeit. Ist es zulässig, bei Ermittlung des Einkommens den Wert der Arbeitskraft des Besitzers in Abzug zu bringen und auf Grund Melcher Bestimmungen ist dieses möglich? L. G. in S. Antwort: Der Wert der Arbeitskraft des Besitzers kann nach dem Einkommensteuergesetz bei der Ermittlung des Einkommens nicht als Ausgabe in Abzug gebracht werden. Zu Ihrer Frage sind Sie vermutlich veranlaßt worden durch die im preußischen Gewerbesteuergesetz ge troffene Regelung, nach der es zulässig ist, vom gewerblicher: Ertrag als Entgelt für die persön lichen Arbeiten und Dienste des Betriebsinhabers 1500 NM abzuziehen. —<1. Frage 65. Wie erziele Ich saubere Erdbeeren? Wie erziele ich bei einem nassen Sommer, wie dem jetzigen, auf einfachste und preiswerteste Art saubere Erdbeeren? M. H. in C. Im übrigen werden wie bisher So/o des Er löses berechnet. I) Gebühr für unbegründete Tat- b e st a n d s f e stst e l l un g. Die Gebühr wird erhöht von 1,— M. auf 3,— M. für jede angefangene Stunde. Wann und inwieweit die Vorschläge der ständigen Tarifkommisfion durchgesührt werden, teilen wir fpäter mit. Vorläufig treten sie noch nicht in Kraft. Ausnahme des poMberweisungsverlehrs mil den Niederlanden. (V Schp.513s). Am 6. Juli 1926 wurde der Postüberwei sungsverkehr zwischen den deutschen PSchÄ und dem niederländischen Zentral-Postgiro- kontor im Haag ausgenommen. Der Betrag für die Ueberweisungen ist nicht begrenzt. Die Gebühr beträgt für je 100 M 5 Pf., min destens 20 Pf. Die Ueberweisungsaufträge können vom Absender in Reichsmark oder in niederländischer Währung (Gulden und Cents) erteilt werden. Es sind hierzu die Ueber- weisungsvordrucke des innerdeutschen Verkehrs zu verwenden. Mitteilungen für den Empfän ger sind auf dem Abschnitt zugclassen. Ver- mittlungs-PSchÄ sind Berlin für den Bereich der PSchÄ Berlin, Breslau, Königsberg (Pr.) und Stettin und Köln für den Bereich der PSchÄ Dortmund, Dresden, Erfurt, Essen, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, Ludwigshafen (Rhein), Magde burg, München, Nürnberg und Stuttgart. Das niederländische Postscheckkundenver zeichnis Ausgabe 1924, einschließlich der seither erschienenen Nachträge, kann durch Vermitt lung der deutschen PSchÄ zum Preise von 1 Gulden 75 Cents bezogen werden. Feslschrisl. Jeder Teilnehmer des 4. deutschen Gartcn- bautagcs vom 7. bis 10. August 1926 in Dresden muß unbedingt im Besitze einer Fest schrift sein, die zum Preise von 4 NM. zur Teilnahme am Begrüßungsabcnd, am 7. August 1926 in beiden Sälen der Ausstel lung, und zum 4. Deutschen Gartenbautag im Zirkus Sarrasani berechtigt bzw. als Ausweis dient. Die Festschriften, zum Preise Von 6 RM. berechtigen außerdem zum ununterbrochenen freien Eintritt in die Jubiläums-Gartenbau- Ausstcllung vom 7. bis 9. August 1926. Es genügt nicht, wenn z. B. in einer Fa milie ein Fcstbuch entnommen wird, jedoch mehrere Familienmitglieder an diesen Veran staltungen teilnchmcn. Reichsverband des deutschen Garten baues e. v. 4. Deutscher Gartenbautag. Aus der Fach-und Tagespresse. Im „Berliner Lokalanzeiger"' vom 13. Juli 1926 macht Prof. Dr. Seligmann wichtige Ausführungen über „Geheimnisvolle Nähr stoffe": Alls Welt spricht von den Vitaminen. Der tieser Gebildete weiß sogar, daß es verschiedene Gruppen dieser geheimnisvollen Stoffe gibt, daß sie mit Buchstaben des Alphabets (-1—O) unterschieden werden und daß sie für gesundes Wachstum und vernünftige Ernährung unentbehrlich und lebenswichtig sind. Die er fahrene Mutter stellt den häuslichen Speise zettel danach ein und versorgt besonders die Kleinsten im Hause mit vitaminreicher Nahrung. Zum Schrecken mancher Großmütter erhält der Säugling schon srüh Obstsäfte und Gemüse als Zukost. Und das junge Volk gedeiht dabei vorzüglich. Wirkung der Vitamine! Was mögen das für geheimnisvolle Stosse sein, die so tief in die Lebensvorgänge ein- greijen? — Zahlreiche Forscher haben sich um sie bemüht, dickleibige Bücher sind über sie geschrieben worden, aber entschleiert sind sie bisher noch nicht. Man kennt nur ihre Wir kung, aber nicht ihr Wesen, man kennt die Kraft, aber nicht den Stoff. Ja, neuerdings zweifelt man sogar, ob es sich überhaupt um konkrete Stoffe handelt, ob nicht vielmehr pbysikalische oder chemische Zustandsformen die Vitaminwirkung bedingen. Ob besondere, chemisch greifbare Stoffe diesen Segen bringen oder bekannte Nähr stoffe in besonderer Zustandsform, ist für die Allgemeinheit zunächst gleichgültig. Wichtiger ist für uns, daß wir im täglichen Leben die Quellen dieser Kraft verwerten. Deshalb seien die Nahrungsmittel noch einmal kurz aufge- sührt, die mit Rocht als vitaminreich gelten: Obst und Früchte, Salat und grün« Gemüse, Butter, Milch (leider nicht immer) und Eier, Hefe, grobes Brot und grobes Mehl. Längeres Erhitzen schädigt einen Teil der Vitamine — so kann die Kochkiste ernährungsphysiologisch ein Nachteil werden —, Abgießen der Brühe ent führt dem Gemüse wertvolle Stoffe. Wir Erwachsenen, die wir von gemischter Kost leben, erhalten im allgemeinen genügend Vitamine mit unserer Nahrung. Das junge wachsende Kind braucht mehr, zumal es ein seitiger ernährt werden muß; deshalb tut gerade ihm die Zufuhr vitaminreicher Stoffe so not. Tomatensaft ist heute kein Luxus, sondern ein notwendiger Bestandteil der Säug lingsernährung schon in frühen Monaten ge worden. 30000 Hefte ..Mm» im Seim" sind in Z Wochen verlasst worden. Ein Beweis der vor ¬ züglichen Werbewirkung. Die 2. Auflage, 32 Seiten stark im Vierfarbendruck ist soeben erschienen. Preis 0,35 RM. Firmeneindruck 1 Hundert 6,50 RM., jedes weitere Hundert 1,70 RM. Bestellungen an die Hauptgeschäftsstelle des Reichsverbandes Berlin I^W40, Kronprinzenufer 27. Anmeldungen und FeWcher für die Teilnehmer on der Sommerlsgang 1828 in Dresden. Es sei nochmals an alle Kollegen die drin gende Bitte gerichtet, die Fcstbücher und Woh nungen spätestens bis zum 25. Juli bei der „Geschäftsstelle des 4. Deutschen Garten- bautagcs, Vorsitzender Carl Romer, Coswig bei Dresden, Romerstr. 2" zu bestellen und den Betrag einzuscnden oder Fcstbuch und Logiskarte sich per Nachnahme zuscndcn zu lassen. Man erspart sich dann in Dresden langes Warten und erhält mit Sicherheit Unterkunft. Bei Anmeldungen, die nach dem 25. Juli cingchcn, kann keine Garantie für die gewünschte Unterkunft übernommen werden. Ein Fcstbuch kostet M. 6,— und berechtigt zu freiem Eintritt für eine Person am Bc- grüßungsabend, Sonnabend, den 7. 8. im Ausstellungspalast, zur Hauptversammlung am Sonntag, dem 8. 8., im Zirkus Sarrasani und zu unterbrochenem freien Eintritt in die „JubilSums-Gartcnbau-Ausstcllung" am 7., 8. nnd 9. August. Für den Landesverband Arelslaal Sachsen: Romer. Fahkgelege«HM «ach Dresden: Jedes einzelne Mitglied erkundige sich rechtzeitig, ob Sonderzüge fahren oder ob die Bezirksgruppen bzw. Landesverbände Gesellschaftsfahrten beabsichtigen. Auch hierzu ist rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Bekanntmachungen hierüber erscheinen laufend in der „Gartenbauwirtschaft" unter „Verbandsnachrichten". Fahrgelegenheilen nach Pillnitz zur öffentlichen Sitzung des Fachausschusses für Blumen- u. Pflanzenbau 1. Dampfer ab Dresden, Brühl'sche Terrasse 7 Uhr (ab Blasewitz 7" Uhr) an Pillnitz 8^- Diese erfrischende und landschaftlich so schöne Fahrt ist sehr zu empfehlen. Gelegenheit zum Frühstücken auf dem Schiff oder im Dampfschiffrestaurant Pillnitz. Von dort 5 Minuten zur Lehranstalt. 2. Mit der Staatseisenbahn ab Dresden Hauptbahnhof 8" Uhr, an Niedersedlitz 8'^. Von dortmit der Straßenbahn bis zur Elbfähre Zschachwitz u.oon dort in 12Min.zurLehranstalt. 3. Mit Straßenbahnlinie 18 ab Postplatz: anschließend Weiterfahrt mit Omnibus bis zum „Goldenen Löwen" unmittelbar an der Staatslehranstalt. Anschlußlinien an 18 sind: ab Hauptbahnhof Linie 1, ab Neustadt 26 und 8. Da die Strecke 18 aus- gebessert wird, dauert die Fahrt 75 Minuten und hat nur Einhalbstundenverkehr. 4. Von Dresden-Neustadt mit Straßenbahnlinie 12 bis Bahnhof Niedersedlitz. Dort mit der Straßenbahn weiter nach der Elbfähre Zschachwitz. Von der Ausstellung gelangt man ebenso mit Linie 12 oder 19 nach Niedersedlitz.