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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 7. 22- t. 1S2K für seine Produkte die Meistbegünstigung sofort in Kraft gesetzt wissen will, um möglichst schon im Februar dieses Jahres, auf alle Fälle aber im März, seine Exportüberschüsse in Deutsch land abziisetzcn. Leider scheint bei den zuständigen deutschen Stellen die Auffassung zu bestellen, daß die Ein räumung der deutschen Meistbegünstigung Frankreich gegenüber kein wesentliches Zu- acjtändnis wäre und daß man aus diesem Grunde Frankreichs Wunsch erfüllen könnte, wie man auch große Gegenforderungen non Frank- reich nicht zu verlangen brauch?. Aber wie wird sich die Lage tatsächlich entwickeln, wenn den französischen Wünschen entsprochen werden würde? Dann würde Frankreich sofort die Meistbegünstigung für seine Produkte erhalten, Deutschland dagegen würde günstigenfalls erst nach 14 Monaten wirklichen Nutzen auS der Vereinbarung ziehen können. Ob innerhalb dieser Zeit der neue französische Zolltarif durch gebracht wird oder aber eine Entscheidung über die neue deutsche Zollgesetzgebung fällt, ist zwar mit Bestimmtheit nicht zu sagen; eS ist ober doch sehr wohl möglich, daß eine solche Ände rung eintritt und daß dann Frankreich ent sprechend der im Provisorium vorzusetzenden Kündigungsmöglichkeit das Abkommen kündigt, bevor Deutschland irgendwelchen Nutzen aus der ihm für die Zukunft zugestandcnen, durch die Kündigung aber entwerteten französischen Meist begünstigung hat ziehen können. Es erübrigt sich, auseinanderzusetzen, daß die vermehrte Zufuhr von französischen Gartcnbau- erzengnissen und von Mein auf den deutschen Markt hier die Preise weiter drücken wird. Man darf nicht etwa glauben, daß es für Deutsch land belanglos ist, wenn auch noch Frankreich zu denselben Zöllen nach Deutschland imvor- Ueren darf, welche deutscherseits anderen Län dern bereits eingerüuml sind. Der niedrige Stand der französischen Valuta wird eine ge waltige Überschwemmung des deutschen Marktes mit Produkten der französischen Landwirtschaft mit sich bringen und schon dadurch preisdrückend wirken; der niedrige Stand der französischen Valuta wird zu einem Dumping führen, welches auch Italien, Spanien und andere Länder zum Nachlassen bei der Preisgestaltung zwingen wird. Sollte sich die bisherige handelspolitische Auffassung der verantwortlichen Regierungs stellen weiterhin durchsetzen, so gehen wir einer Zeit entgegen, welche auch den letzten niedrigen Zollschutz, den die Landwirtschaft noch besitzt, völlig beseitigt sieht, wohingegen die hohen deut schen Jndustriezölle weiter bestehen. Es ist bemerkenswert, daß Dr. Kurt Rit ter, welcher sich als einziger Nationalökonom im Vorjahr vor der Zollregelung mit größtem Nachdruck für wirkungsvolle Agrarzölle ein gesetzt hat, in seiner neuen, im Verlag Paul Parey bereits in zweiter Auflage erscheinen-, den Schrift .Die Überwindung der Kapttalnot in der Landwirtschaft" die handelspolitische Lage der Landwirtschaft, des GartenbaneS und deZ Weinbaues nach der neuen Zovge'etzacbung untersucht und dabei zu dem Schluß kommt, daß Lester als die jetzige Situation ein Zoll verzicht auf d^r ganzen Linie wäre. In her Dat, wenn die gegenwärtige handelspoliti'che Lage der Landwirtschaft zu einer dauernden werden sollte und ständig hohe Jndustriezölle niedrigen und wirkungslosen Agrarzöllen gegen überstehen, — wenn die Gefahr droht, daß auch E der Zollneuregelung in zwei Jahren die Agrarzölle nur .zwecks Durchdringung hoher Jn- dustriezölle eingeführt, dann ober unter Auf rechterhaltung der Jndustriezölle auf dem Han- dcleveriraosweg wieder abgebaut werden, ist es für die Landwirtschaft wett. bester, Zollverzicht auf der ganzen Linie zu verlangen. Bei der durch Zollverzicht herbcigcführten glei chen Behandlung von Industrie und Landwirt schaft ist die deutsche Landwirtschaft in allen ihren Zweigen dem Ausland gegenüber weit kon kurrenzfähiger als gegenwärtig. Auch bietet sich bei einem solchen System weitgehendsten Zoll verzichts aus der ganzen Linie die auch von Dr. Ritter angcdeutete Möglichkeit, dann für einige wenige Erzeugnisse, welche auf jeden Fall eines Zollschutzes bedürfen, einen solchen durch- zusetzen und aufrechtzucrhaltcn. Die deutsche Landwirtschaft in allen ihren Zweigen hat größte Veranlassung, sich mit die- ,en hier angeschnitenen Fragen eingehend zu beschäftigen, um aus der unglücklichen Handels politik des letzten Jahres Lehren zu ziehen. Jie MrlschaflsmrhaMtmgen mi! Amkreich. Tic Gefahren für den deutschen Gartenbau. — Ernsteste Bedrohung des Rheinlauües. Wir haben den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft unter Darstellung der Notlage des deutschen Gartenbaues und in Anlehnung an schriftliche und mündliche Vorstellungen gebeten, uns beschleunigte Antwort über die Absichten der Neichsregierung bezüglich des bevorstehenden Abschlusses eines deutsch-französischen Propi- soriums zugehen zu lasten, da aus verschiedenen Aeußerunacn der großen Tagespreise ersichtlich ist, daß Kräfte am Werke zu sein scheinen, die die Einräumung noch niedrigerer'Zollsätze ins- besondere für Frühgemüse und Obst in den Han« delSvsrtrogsverhandkirngem mit Frankreich an streben. Wir haben dabei darauf hingewiescn, daß bei allen bisher zum Abschluß gebrachten Han delsverträgen dem deutschen Gartenbau dem Obst- und Gemüsebau sowie dem Blumen- und Pflanzenbau — die schwersten Opfer zugemutcl worden sind, die weit über ein erträgliches Maß hinnuSgehen. Wir haben des weiteren daraus hingewiesen, daß schon heute die Zollsätze des autonom »n Darifes für Frankreich angesichts der llnterwcrtigkeit seiner.Währung keine Rolle spielen. Unter Bezugnahme auf den Artikel über „Die Hochwasscrkntostrophe im Rheinland" und über < „Tie Krcdithilkc der Deutschen Gartenbau-Kredit > >A.-G. für die durch Hochwasser geschädigten Mit glieder" in Nr. 5 der „Garteubouwirtschaft" , haben wir unsere Befürchtung zum Ausdruck ge bracht, daß insbesondere eine e-hebliche Zahl rheinischer Gartenbaubetriebe, die durch die Hoch wasserkatastrophe ohnehin an den Rand des Ab grundes gebracht worden sind, an ihrer Existenz- Möglichkeit völlig verzweifeln mästen, wenn die nach den Pressemeldungen beabsichtigte Herab, setzung der Zollsätze gegenüber Frankreich tat sächlich zur Durchführung kommen soll. Deri Deutschen LandwirtschaslSrnt und d': Landwirtschaftskommer für die Rheinprovinz haben wir gebeten, uns tatkräftig zu unterstützen, damit weiteres Unheil abgewendet wird. —n. Aushebung des ermWgsen Expreß«? Ilarifs? Von unserem ständigen .verseh,rSpolitischcn- Mitarbeiter. , Bekanntlich wird zurzeit für Gemüse aller Axt, Beeren. Obst und Kartoffeln, sämtlich frisch, soweit es sich um einheimische landwirt schaftliche Erzeugnisse handelt, auf Entfernungen bis 360 Kilometer nur die halbe Expreßgut- fraÄt erhoben. In. der letzten Sitzung der Ständigen Tarif- kommission Ler Deutschen Eisenbahnen, Ende Oktober 1925, ist angeregt worden, den er- - mäßigten Erpreßguttarif auch für einheimiiche frische Waldbeeren und Pilze sowie für Wal- und Haselnüsse zu gewähren, obgleich diese Früchte zu den landwirtschaftlichen- Erzeugnisten im engeren Sinne eigentlich nicht gehören. Dieser Anregung wurde nicht entsprochen, vielmehr empfohlen, den ermäßigten Expreßgut tarif ganz aufzuhebcn, weil sich die Verhältnisse, die zu seiner Einführung als Notstandsmaß nahme geführt haben, inzwischen vollständig ge- - ändert hätten. Die Einführung sei seinerzeit er folgt, um den tzamsterverkehr einzuschränken, um lcichtverderbliche Lebensmittel rasch und bil lig nach den Großstädten und den Industriezen tren zu bringen, um die einheimische Landwirt schaft zu schützen und um den Bedarf an aus ländischen Devisen herabznmindern. Jetzt aber hqtte der Hamsterverkehr aufgehört, die Versor gung der Großstädte usw. mit Lebensmitteln sei infolge Einführung der wertbeständigen Währung verhältnismäßig günstig geworden, die Land wirtschaft habe den Schutzzoll erhalten und die Dcviscnfrage habe erheblich an Bedeutung ver loren. Die Ermäßigung habe im allgemeinen nicht verkehrssteigernd (Zunahme, bei gewöhn lichem Exvreßgut 83 v. H. bei ermäßigtem Ex- preßgut 70 v. H.) und auch nicht prnssenkeud gewirkt. Das twmäßigte Expreßgut wer^c bis zu 20 v. H. billiger als Eilgut gefahren (auf 100 Kilo- meter losten 100 Kilogramm gewöhnliches Fracht. Expreßgut' 7 Mark, ermäßigtes Expreßgut 3,5-0 Mark, gewöhnliches Eilgut 4,10 Mark, er mäßigtes Eilgut 3 Mark, beschleunigtes Eilgut — zu berechnen Eilgutsracht sür das anderthalbfache - Gewicht — 6,10 Markst Der Eitmokmeausfall, der der Eisenbahn durch die Ermäßigung erwachse, sei außer ordentlich hoch; es sei mehr als zweifelhaft, ob diesem Ausfall ein entsprechender Vorteil für die Allgemeinheit gegcnüberstehe, und ob nicht dieser Vorteil bester durch eine Tarifcrmäßigung an anderer Stelle erreicht werden kann. Die alsbaldige Aushebung der Ermäßigung wurde schließlich aus der Erwägung abgelehnt, daß sie voraussichtlich zu Preiserhöhungen führen würde und daß im Hinblick aus die von der Reichsregierung eingelciteten Prcisab- baubestrcbnngcn der gegenwärtige Zeitpunkt sür die Abschaffung eines ermäßigten Tarifs für Lebensmittel äußerst ungünstig sei. ES soll aber zu gegebener Zeit, etwa nach 6 Monaten, die Aushebung noch mals in Erwägung gezogen werden. Der deutsche Gartenbau muß gegen die be absichtigte Aushebung Einspruch erheben. Die lcicsitvimderblichen gartenbaulichen Erzeugnisse müssen schnell befördert werden, vertragen aber nicht die hohe Fracht wie die anderen meist höherwertigen Erpreügüter. Zudem gilt die Er mäßigung nur für Personenzüge, nicht auch für Schnellzüge. Die Aufgabe als. Eilgut bedeutet in der Regel eine Verzögerung in der Beförde rung gegenüber Ervrcßgut, auch ist sie an die Dienstktundsn der EAgutabfertigunoen gebunden. Tie Aufgabe als beschleunigtes Eilgut wird zu teuer, zumal da hierfür der Nottarif nicht ge währt wird. Anaesichts der ttcberschmemmnng des heimischen Marktes mit ausländischen Er- zeuanillcn inGlae der HandelSvertröoe ist jeden falls eine weitere Belastung des deutschen Gar tenbaues durch Tariferhöhungen keineswegs ge- recht'erti^t. Bei den geringwertigen Erzeugnis sen des Gartenbaues macht auch die ermäßigte Exvrebgntfrocht noch einen wesentkick'-m P-o- zentkatz des Er-euae-M'si'e^ Die Eisenbahn berechnet den . 'ehrlichen EinnahmcauSfall, der ihr dnrch die Ermäßigung Mein für dre- a-oße- Veriandstotionen ernmäZen ist, auf 1 Million Reichsmark. Diese Schäünna trifft offenbar nicht zu. denN es'ist zu berücksichtigen ein g-Mer Toft" de- Sendungen, die der. ve-MtpiSmäüig billigen Fracht Hegen als Exvreßg'it'aNfgegeben würden sind, nicht als soktbss aufgegeben wor den ttärgn. wenn die volle Errrebgutfracht. allo da- Doppelte der «'HMsnsn Fracht, zu erbeben aewe'on wäre. Wird damit geregnet, daß die Sendungen dann größtenteils als Eilgut zur Ermäßigten Eikgutkkasse aufgegeben wo-den wären, so e-gibt sich sogar ein bedeutender Ein nahmevorteil für die Eisenbahn (100 Kilometer und 100 Kilogramm ermäßigtes Exvroügut Z,5O Mark, dagegen ermäßigtes Eilgut nub 2 Markst Bei Aufhebung der Ermäßigung würde über dies ein grober T"il des Verkehrs aus Post und Kraftwagen übergehen. Nach allem empfiehlt es sich, zum Nutzen der Allgemeinheit, des deutschen Gartenbaues und schließlich auch der Eisenbahn selbst die Ermäßi gung weiterzngewähren. Sie wäre auf Wald beeren und Pilze auszudehnen und aus ein heimische Erzengnisse zu beschränken. Die erträgliche Gestaltung der Frachttarife für gartenbauliche Erzeugnisse ist eine der dring lichsten Forderungen, die der deutsche Gartenbau zum teilweisen Ausgleich nicht erfüllter Notwen digkeiten ans handelspolitischem Gebiet erwarten muß. ZahrhunderWer der.Fora" in Dresdn. Am 22. Februar 1926 kann die „Flora", Sächsische Gesellschaft sür Botanik und Garten bau, in Dresden auf ihr hundertjähriges Be- stehen zurückblickew Aus diesem Anlaß ist eine Feier geplant, für die folgende vorläufige Ein teilung vorgesehen ist' Am 32. Februar Fest- nktuS " (Leitung: Herr Stadigartsndireltor p. USlar, Vorsitzender der „Flora").. Fest vortrag: „Hunderj Jahre „Flora' und ihre Be deutung für den vaterländischen Gartenbau: Walter Dänharpt Tire'tor der Fachkammer für Gartenbau, Dresden. Am 23. Februar vrm 10 bis 1 Uhr wispmschastlicher Teil (Leitung? Herr ObergärtcrHixc.kor a. D. Hoftat Bouchs. Ehrenvorsitzender k^r „Flora"). Vorträge, zum Teil mit Lichtbildern, haben zugesagt die Herren: Dr. Sülze, Dresden» „Römische Garten. Pläne"; Direktor A. Sieffen, Pillnitz: „Gärtnerische Arbeitslehrc rxnd gärtnerische Ve- triebskührung"; Dr. Frimmes. Leiter des Mendel-JnstuutS in Eisgrub: „Die Bedeutung der stimulierenden Wirkung des KrenzungsalteS für die gärtnerische PslAizenzückftuyg"; Gehei mer Nat Professor. Dr. O. Drude, Dresden: „Heerschau der Garicnflora Deutschlands 1926". Am Abend Festtafel und Ball im Konzertsaale des Städtischen Ausstellungspalastes. Außerdem wird eine Fest schrist herauSHegebcir, Das endgültige Programm wird in Kurze an dieser Stelle belanntgegeben werden. , Verband Lest-kreichlscher Mmen- geschWlNhaber. Ain 4. dieses Monats fand unter überaus zahlreicher Beteiligung der BlumengsschäftSin- lmbcr Österreichs im Schützensaale, Wien VIII, die gründende Versammlung dieses Verbandes statt. Robert Bittner eröffnete die Versamm lung, welche einen sehr ange egten Verlauf halte, und konnte als Gäste und Delegierte begrüßen: Den Vizepräsidenten der Österreichischen Gar- tenbaugesellschnft, Herrn Johann Repse, Wr.» Ükeustadt, den Gcnossenschaftsvorsteher der Natur- blumcnbindcr und -Händler, Herrn Emil Mag - schiy, den Cenoffenschaftsvorstchcr der Natur blumenbinder und -Händler aus Graz, Herrn Franz Hayek, mit den Ausschußmitgliedern Frau Hofer und Herrn Z o h n e r. Für die Se'tion 1 der Österreichischen Gartenbauge^cll- schaft und die Bereinigung der Blumengürtner Wiens, Herrn Franz Hoffmann. Genosscn- schaftsvorsteher Alois Gamauf, Linz. Vom Verein für Blumcnbinde- und -Dekorationskunst der Alpcnkänder in Graz Herrn Anton Nepse, Graz. In Vertretung des GewerbeinspektoratS Frau Oberinspektor Alice Ritter. In den tzauvtausschuß wurden geHählt: 1. Vorstand: Robert Bittner, Men I, 2. Vö-- stand: Gustav Baumgartner, Wien VII, 3. Vorstand: Alois Gam auf, Linz, Schatz meister-Willy Kiesling er. Als Aus'chnß. Mitglieder wurden gewählt: Die Damen W. Formanek, Vien I, Anno Fuch S, Men XVI, Antonie Fuchs, Wien V, Luise U lrich, Wien VI, die Herren Franz Aienbauer, Wien XV, Wil-. Helm Haase, Wien Xkll, Franz KieSlinger, Wien I, Franz Lange, Vie» I. Johann. Repse, Wr.-Neustadt, Gustav Rehner, Wien VI, Heinrich Sch w o rz, Wien VI. Einstimmig wurde Ler Wunsch ausgesprochen, dielen neuen Verband stützen und fördern zu helfen. Die Geschäftsstelle des Verbandes ist: Wien VII, Westbahnstraße Nr. 35. Zum Nachdenken. Unsere ständigen Vcrösfentlichuugen unter dem Zeichen l-ro. erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn in allen unsere» Bezirksgruppea „Prcssewartc" tätig sind. Unser Rundschreiben an mehr als 250 Bc- zir'Sgruppen ist bisher erst von 65 BezirkSgrup- pen entsprechend beachtet worden. Sie Geschichte der Gärtnerei und Gärlnerschast in Ulm a.S. Von Dr. A. Kölle. (4. Fortsetzung.) WaS aber das Verhältnis von Weinbau und Weingärtnern zum Gartenbau anbelangt, jo gibt bier der sogenannte Weingärtnerhauptbricf vom Jahre 1477 Auskunft. Danach bauen diese, die Weingärtner, in ihren Gärten außer Wein noch Rüben, Kraut, Zwiebeln, Knoblauch und Erbse», weiter Apfel, Birnen und Weichseln, ferner junge Bäume, Ilgen (Lilien), Rosen, Lavendel und andere „Wurzeln", teilweise auch Anis und Weberkarden, und dies alles sowohl zum Verkauf im großen (Samenverlauf) wie auch zum Verkauf auf dem Markt und zum Verbrauch im eigenen Haus wesen. Man sieht, wi- der Ulmer Gärtner Ge- müsegörtner ist, der km Nebenbei ieb auch Blu menpflanzen zieht, Io ist der Weingärtner neben bei Gemüse- und BlnmcnaLrtner Dazu ist er um so mehr imstande, als er einen Teil der lesten, sonnigsten Lagen besitzt. Vielleicht sind mit den Weinreben zugleich auch einige neue Obst-, Gemüse- oder Zierpflanzenarten mit eint gewandert. Bevor hier nun die eigenartige recht liche Stellung der Weingärten und Wein- ! gärtncrschaft ins Auge gefaßt werden kann, müssen noch die Rechte der Banleutezunft näher geklärt werde». Wir sehen schon, wie die Bauleute unk mit ihnen die Gärt ner und Karrer sich gleich den eigentlichen Hand werkern wirtschaftliche und politische Vorrechte *) Nübling, a. n. O. S. 59. H. Greiner, Geich, d. Ulmer. Spitals, Mürtt. VertcljahrShcfte s. Landesgesch. 1907, S. 116. erkämpft haben, wie ihre berufliche Vereinigung als vollwertige Zunft anerkannt wurde und den Zunftzwang "erlangte. Mit dein letzteren Recht hatten die Gärtner, die uns besonders angehen, ein gewißes Vorrecht hinsichtlich der Erzeugung und des Verkaufs ihrer Gewächse und Früchte erlangt. Indes war dafür geborgt, daß ihr Kraut nicht bis zum Himmel wuchs und die Blätter ihrer Rüben nicht an die Wollen ansiießen. Der Rat hatte wohlweislich etliche genügend große Löcher im Zunftprivikeg gelassen, so daß der frische Wind des Wettbewerbs nach wohl hin- dnrchfahren konnte. Denn sein Hauptaugenmerk richtete sich daraus, daß die Bevölkerung in hin reichender Menge mit guter Ware versehen werde, unk daß diese Ware zu gerechtem Preis ab- gesetzt werde. DaS war nun freilich eigentlich eine unerfüllbare Aufgabe, und die Klagen und Beschwerden der beteiligten Kreise hörten nie ans. Auch die Gärtner führte» eine» steten Kamvs um die Behauptung und später besonders um die Erweiterung ihrer Rechte. Zunächst galt auch sür sie die allgemeine Reges des Mittelalters, daß der Wochemnarkt daS Zunftvorrecht durchbrach, insofern hier jeder, insbesondere der fremde Marktbesuchsr, verkau fen durfte, und ebenso blieb der andere Grund satz wirksam, daß der Handel im, großen jsder- mann frcistatrd. Auch von anderen Vorrechten, z. B- auf den Zwischenhandel (Furkans) mit Ken „zünftigen" Waren,' ist im Bauleptezunftbrief nichts zp leseir. Besonders mißlich war aber, daß die Angehörigen der Bauleuteznnft nicht die ein zigen Güterbcsitzer waren, sondern, daß außer den größeren Grnndbesitzern, Wit den. Klöstern und Kem Holvital, auch viele Mitbürger jawohl vom Geschlecht (Patriziats wie von den Hand werkerzünften liegende Güter und insbesondere Gärten in der Stadtmarkiing besäße». Hier konnte es leicht vorkommen, daß die Eigentümer diese Gütet durch andere umtreibett ließen, welche nicht Bürger waren und auch nicht in die Bau leutezunft eintraten. Aber auch abgesehen davon erwuchs ans solchen Güterbesitzern den Gärtnern insofern ein Wettbewerb, als diese die Ueber- schüsie, die über den Hausbedarf erzeugt wurden, nicht nur im großen, sondern .auch auf dem Markt oder unter der Woche in den Häusern ver kauften und verkaufen durfte». ES würde uns zu weit führen, wollten wir all' den Einzelheiten des Kampfes der Zunft mit dem Rat und Ken andern Stadtbewohnern um die Beherrschung des Markts verfolgen. Aber einiges sei dock, angeführt, was auch sonst Ein blicke in damalige Verhältnissen der Gärtnerei gewährt. Lehrreich ist in dieser Hinsicht der Aries von den Garten vom Jahre 1520*): Bür germeister, großer und klainex Rat öfter löb lichen Statt Ulm haben ernstlich angesehen und verpoten zum ersten, das nyemond fürhas (künftig) mer, wer der oder die waren, außerhalb derer, so in der Baulent-Zunsi send, kain Rüben pder Kraut mehr sürkaufen (im Avischenhankel ous- kaufen) und die »achvolgsnd widerumbcn auf dem Platz (dem Platz vor oem Haupteingang des Münsters, der damaligen BerlnufSstatte der Gärtner an den Markttagen) oder in öfter Statt fayl Haban soll-. Welch aber Rüben und Kraut pauten, die mugen die zu »rem aigen Nuz selbs fail- hahen und verkaufendes seh auf.dem Markt oder m der Stakt, wo inen das geliegt, wollten aber dieselben sollich Rüben oder Kraut samcntlich (im große») und miteinander hingebcn, so sollen IN die niemand kann kcnjhenen, so in der Bauleut Hrnft send, zu kaufen geben. Uird welch das *) RatSbcschluß aus Pergament ohne Siegel mit dem rückseitigen Vermerk: Das ist der Brref von den Garten. Im Besitz des Ulmer Gärtner vereins, oder, wie er jetzt heißt, des' Vereins der Gärlnereibesider in Ulm und Neuulm. überführe», verprechen und uit hielten, als oft und dick das besehele, es were in laufen oder ver kaufen, der oder dieselben sollen jedesmalS dar- umben zu Pccn und Straf ain Pfund. Haller zu geben schuldig und verfallen sein. Und sollen die Weingarter Mögen und Macht haben, was in irer Hut und am Perg lig und von Rüben und Kraut daran erwachse und von ine, den Win- gartern, selbst mit der Hauen oder Karst erpaut werde, das sy sollichS und anders nichts, umb ainander kaufen und das widerumben fayl haben inoge». Zum andern, das ain ersamer Rate ainem yedcn Burger und Zünftigen zu Ulm gunen und gestatten wolle, Acker, Meder und Garten zu be- stan (pachtens und dieselben zu seinem Nuz zu nicsse». Melcher aber in sollichen bestanden Gü tern Rüben oder Kraut crpauen wurde, der mog nach vermag des erstgegebnen Entscheids der selbst auf dem Platzmarkt oder in der Stall vayl- haben und »erkaufen, wollt er aber die samenthast und mitainonder hingeben. daS soll er gegen niemand zu tun die Macht haben, dann gegen denjhen^n, so in der Bauleut Zunft send bey Straf yftgomelter Pecn ainS Pfund Hallers. Actum Anno (Domini) 1520- In kurze Worte zusammenaefaßt/ bedeutet die ser Raksbe'chkuß, daß d<>r Zwischenhandel mit Rüben und Kraut, wie die Gärtnerware.meist kurz heißt, der Bauleutezünft und vor allem Keir Gärtnern gehören soll. Eine Ausnahme ist nur insoweit zuaelassen, als den Weingärtnern der Zwischenhandel untereinander mit eigener, am Berg gewachsener Ware erlaubt bleibt. Die Vor schrift richtet sich hauptsächlich gegen solche Ange hörige der übrigen Zünfte, welche Güter Po» anderen Bürgern auf eigene Röchnuug umlrei- ben. Richt verbürgerte Unternehmer dieser Art sch-"' at es damals nicht gegeben zu hohen. - (Fortsetzung solgt.)
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