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Juni 1926 i Erscheint Dienstags u Freitags Zahrg. 1926 ne,,- Sommertagung 1926. —'Oeffentliche Sitzung der Fachausschüsse für Obstbau. — Tarifpolitik der Reichsbahn. — Lieferungsbedingungen 1926/27 der Konservenindustric. — Amderuna des «US ULM Expreßguttarifes. — Lübeck 709 Jahre Freie Reichsstadt. — Dresden. — Verzeichnis der künstlichen Düngemittel (Schluß). — Äusden Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. TaritzoM -er Reichsbahn. Der Außenhandelsverband hat sich mit einer Eingabe an den Reichsverkehrsmmister gewandt, welche wir nachstehend im Auszug , veröffentlichen. Die Politik der internatio nalisierten Reichsbahn hat es nunmehr glück lich zuwege gebracht, daß die Entrüstung bei . allen Erwerbsständen aus ein Höchstmaß an gewachsen ist. Schristlcitung. Die Tarifpolitik der Reichsbahn stellt sich als ein so schweres Hindernis für die Ueberwindung der unseligen Wirtschaftskrise dar, daß wir uns gedrängt fühlen, Ihnen, hochgeehrter Herr Mi nister, unsere ernsten Bedeuten dagegen vor zukragen. Der Außenhandelsverband hat, als die Reichs bahn bei der Wühruirgsstabilisieruiig die un geheure Erhöhung der Eisenbahntarife vornahm, alsbald seine warnende Stimme dagegen erhoben; er hat damals vorausgesagt, daß die enorme Ver teuerung eines so wichtigen Faktors der Pro duktionskosten, wie sie die Bahnfrachten dar stellen, sich in einer außerordentlichen Teuerungs welle auswirksn würde, die unsere Ausfuhr stark einschränken und damit unser ganzes Wirtschafts leben aufs Nachteiligste beeinflussen müsse. Das aber müsse sich wieder an der Reichsbahn im Rückgang des Verkehrs, ebenso wie an der Stei gerung ihrer eigenen Personal- und Material- Ausgaben bitter rächen. Dis Uebertastung mit Steuern und Verkehrs- gsbühren — denn auch die Post belastet die ver armte deutsche Wirtschaft mit rund einer Mil liarde mehr als in der Vorkriegszeit — mußte sich naturnotwendig in einer beträchtlichen Steige rung des Preisniveaus und folgeweije des Lohn- und Gehaltsniveaus, ebenso wie der Pensions- lastem auswirken, wenn auch freilich die letzteren durch die Masseneinstellung von Beamten während des Krieges und der später, erfolgender) Mässen-Penswnierung auf die heutige ganz un gewöhnliche Höhe gekommen sind. Wenn die Reichsbahn an Löhnen und Gehältern jetzt 59,56 v.H. und einschließlich der Ruhegehälter und Wohlfahrtsausgaben sogar 78,81 v.O. mehr bezahlen muß als 1913 und im Jahre 1925 diese Ausgaben gegen das Vorjahr um 280 Mill. M. gestiegen sind, so ist das nicht zuletzt die Aus wirkung der von der Reichsbahn zuerst begonne nen Verteucrungspolitik. Unsererseits wird kei- negswsgs verkannt, daß die Reichsbahn als Hauptträger der Reparationslasten in einer über aus schwierigen finanzieller! Läge ist. Aber auch vor dem Kriege hatten ihre Vorgängerinnen in den uns verbliebenen Gebieten rund eine Mil liarde Mar! BetriebSübcrsckmß. so daß ihre Re parationslast nicht wesentlich höher ist als ihr früherer Betriebsüberschuß. Zudem ist durch tech nische Verbesserungen ihr Verbrauch an Kohle und Schmiermaterial erheblich zurückgegangen. Es kann freilich unmöglich genügen, allein durch Rationalisierung des technischen Betriebes die Selbstkosten herabzumindern; auch an den Pcr- sonalausgaben muß — sei es durch weitere Her abminderung des Personalbestandes, sei es durch Senkung des Lohn- und Gebaltsniveaus — ge spart werden. Denn jede Erhöhung desselben ist mit Tariferhöhungen, zunächst freilich nur der Personentarife, beantwortet worden, perhin- dert aber auch eine Ermäßigung der überhohen Gütertarife. Die Wirtschaftskrise, die furchtbare Arbeits losen- und Kurzarbeiterzahl, das Stocken unserer Ausfuhr war die unumgängliche Folge der Stei gerung 'des Preisniveaus durch dis Üeberlastung inst Steuern und Gebühren und fortgesetzter Er höhung der Löhne, Gehalter und Pensionen. Letztere stellt sich, da sie sich immer wieder in einer Verteuerung der Preise auswirken rmjß, als eine Schraube ohne Ende dar. Es kann nicht gehofft werden, yus der Krise herauszukommen, wenn es nicht gelingt, Steuern, Verkehrsgebüh ren, Löhne und Gehälter so zu senken, daß wir auch in Stavelnrtikeln wieder ausfuhrfähig wer den. Eine starke Hebung der Ausfuhr und eine andauernde Aktivierung der Handelsbilanz ist nun einmal die unerläßliche Voraussetzung für die Wiederbelebung unserer Wirtschaft. Wenn in den letzten Monaten unsere Handelsbilanz wieder aktiv geworden ist, so beruht das neben der ungewöhnlich günstigen Ernte und der Ueber- ausfuhr von Weizen in dieser Zeit vor allem auf dem starken Rückgang der Einfuhr von Roh stoffen und Halbfabrikaten, der ein trauriges Zeichen der mangelhaften Beschäftigung der deut schen Industrie darstellt. In den Monaten Ia- nuar/Februar dieses Jahres ist gegenüber der gleichen Zeit deS Voriahres unstre E'nsuhr in Kuvfer von 30 110 auf 16 332 t, in Blei von 23 224 auf 12 838 t, in Zinn von 2474 auf 1240 t, in Aluminium von 1542 auf 732 t, in Nickel von 329 aus 90 t, in Antimon von 456 auf 206 t, in Silber von 173 auf 37 t zuriickgegangen. — Aehnlich liegen die Verhältnisse in Spinnstoffen. Ünsere Ausfuhr von Fertigfabrikaten war da gegen in den Monaten Januar/Februar um rund Sommertagung 1926. Voranzeige. Für den 4. Deutschen Gartenbautag sind vor läufig folgende Veranstaltungen vorgesehen: 5. August 1926: 21. Sitzung des Verwaltungs rates; 5. Sitzung des Hauptvorstandes. 6. August 1926: 6. Sitzung des Hauptaus schusses. 7. August 1926: Eröffnung dec SommerblumeMau. 7. August 1926: abends Begrüßungsabend im Hauptrestaurant der Ausstellung. 8. August 1926: 4. Deutscher Garleubautag. Die Landesverbände und Bezirksgruppen werden gebeten, g r ö ß er e Veranstaltungen sv sestzulegen, daß der Besuch des deutschen Garten- üautages dadurch nicht beeinflußt wird. Zweck mäßigerweise verhandeln Bezirksgruppen und Landesverbände schon jetzt mit der Reichsbahn ¬ verwaltung über die Stellung von Sonderzügen bzw. Sonderwagen zu ermäßigten Preisen. Die Arbeiten des Landesverbandes Freistaat Sachsen zur Durchführung des Gartenoautages können wesentlich erleichtert werden, wenn die Bezirksgruppen schon jetzt die ungefähre Teil nehmerzahl festzustellen versuchen und der Gc- schästsstxlle des Landesverbandes Freistaat Sachsen in Coswig, Romerstr., mitteilen. Die Tagesordnungen, Versammlungsräume und -zeiten werden rechtzeitig und ausführlich an dieser Stelle bekanntgegeben. Notwendige Anträge bitten wir durch die zuständigen Lan desverbände einzureichen, solche auf Satzungs änderung müssen spätestens bis zum 1. Juli bei der Hauptgeschäftsstelle eingegangen sein, damit die rechtzeitige Bekanntmachung (8 49) in den Vsrbandsorganen erfolgen kann. Mglieder. rüffel Euch zum Besuch des Deutsche» GarleubauWes am 7. und 8. August in Dresden. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e.V. Schetelig Grobben Bern stiel Fachmann. Lesfenlllche Sitzung -er zachaiisWsss für S-slbas. Unser Reichsverband veranstaltet im Rahmen des Fachausschusses für Obstbau am 14. und 15. Juli in Dresden eine öffentliche Sitzung, die sich lediglich mit der Frage des Straßenobstbaues beschäftigen wird. Ort und Zeit wurden ge wählt, um den Besuchern Gelegenheit zu geben, die vom 10. bis 13. Juli stattfindende „Frühobst- und Gemüssschau" in Dresden zu besichtigen. Wir gehen nachfolgend die vorläufige Tagesordnung bekannt und bitten schon heute um recht zahl reiche Beteiligung an dieser Sonder-Veranstal tung, zu der auch die maßgebenden Behörden eingeladen werden sollen. Vorläufige Tagesordnung: Dienstag, den 13. Juli 1926. 8 Uhr abends: Begrüßung der zur Tagung bereits Erschienenen. Mittwoch, den 14. Juli 1926. 9—10 Uhr: Vorträge. 1. Die zukünftige Entwicklung des Straßenöbstbaues im Hinblick auf den zunehmenden Postauto- vsrkehr. Redner: Landesbaurat Becker, Cassel. 2. Planwirtschaft im Straßen obstbau durch Vereinheitlichung des Anbaues der Obstarten und Obstsorten. 10—12 Uhr: Aussprache über Vortrag 1 und 2. 12—2 Uhr: Mittagspause. 2—3 Uhr: Vorträge. 3. Absatzfragen im kommu nalen Obstbau (Selbsternts und Verpachtung). Redner: Reqie- rungSrat Falk, Weimar, Re ferent im Thür. Wirtschaftsmini- sterium. 4. Der Straßenobstbau im Freistaat Sachsen. Redner: Land wirtschaftsrat für Obstbau S ch o- merus, Geschäftsführer des Landesverbandes Sachsen sür Obst- und Weinbau, Dresden. 3—5 Uhr: Aussprache über die Vorträge 3 und 4. Donnerstag, den 15. Juli 1926. Besichtigung des sächsischen Straßenöbstbaues mittels Postautos. Heber diesen Ausflug wird erst näher berichtet werden können, wenn wir über die ungefähre Beteiligung einen Ueberblick haben. Wir bitten darum "schon heute um Mit teilung, wer an diesem Ausflug teilzunehmen gedenli. Leichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Die Hauplgeschäftsskelle: Fachmann. 100 Mill M geringer als im Oktober v. I. und hat erstmals im März die Oktobcrziffer über troffen. Auf Vorkriegswerte berechnet, bleibt sie aber immer noch um 28 vH. hinter der vom Mürz 1913 zurück. Die ungeheure Arbeitslosenzahl ist nicht zuletzt auf dieses starke Zurückbleiben der Ausfuhr zurückzuführen. . Die Schwierigkeiten, welche der Reichsbahn aus den ihr auferlegten großen Reparationslasten einerseits, den so hoch gesteigerten Betriebskosten andererseits erwachsen, führen bei ihr leider auch sonst zu einem kleinlichen Verhalten gegenüber anderen Verkehrsvermittlern, insbesondere im Automobilverkehr, und zur Schaffung von ge mischtwirtschaftlichen Konkurrenzbetrieben, in denen die Reichsbahn den allein maßgebenden Einfluß besitzt; ja, selbst zur Bedrohung der Spediteure mit Verkehrsentziehung oder der Sperre gegen GleisansKlußinhaber. Infolgedessen hat sich in nahezu allen wirt schaftlichen Kreisen eine immer stärkere Miß stimmung gegen dis Rcichsbahnverwaltung ent wickelt. Auf dis Dauer ist es nicht möglich, dem Verkehr fortgesetzt neue Lasten aufzuerlegen und ihn zu erschweren, ohne den Verkehr und die Wirtschaft zu drosseln. Der Außenhandelsverband verkennt nicht die schwierige Lage der Reichsbahn, dis freilich ganz besonders dadurch hervorgerufen worden ist, daß sie die im Dawesplan zur Rationalisierung ihrer Einrichtungen und zur Erfüllung des Obli- gationendiensteS in den ersten zwei Betrisbs- jahrsn zur Verfügung gestellten anderthalb Mil liarden ReichSmark Vorzugsaktien nicht hat ver werten können, wodurch sie gezwungen war, alle werbenden Ausgaben aus laufenden Betriebs mitteln zu decken. Bei der Erleichterung, die heute der Geldmarkt gefunden hat, dürfte es ihr möglich sein, Vorzugsaktien für diese Zwecke zu begeben. Die Einnahmen durch Erhöhung der Tarife steigern zu wollen, ist aber Raubbau an der deut schen Wirtschaft, heißt sie wettbewerbsunfähig gegenüber dem Anslande machen. Das liegt nicht einmal im Interesse der Reparationsemp fänger-Staaten, denen Zinsen und Tilgungsbs- träge der Reichsbahn-Obligationen auf die Dauer nur überwiesen werden können, wenn dies ohne Gefährdung der deutschen Währung möglich ist. Vermag sich die deutsche Wirtschaft nicht zu er holen, so können die von der Reichsbahn an das Konto des Reparations-Agenten bei der Neichs- bank abgeführten Obligotionszinsen und Til- gungSbeträge nicht an die Reparationsompfänger- Staaten transferiert werden. Deren wohlver standenes Interesse gebietet also, die deutsche Wirtschaft leben?« uno leistungsfähig zu erhalten. Deutschland kann seine Welthandelsstellung aber nur wieder erlangen, wenn seine Waren min destens nicht teuerer sind als die des Auslandes; deshalb gilt es, das Preisniveau zu senken, nicht dagegen, es dmnb übertriebene Stenern und Ver- kehrSgebühren auf ungesunder Höhe zu halten oder gar zu steigern. Liesemugsbe-InMngeu 1sr8-rr -er ksuseriM- Industrie. Maßgebend sür die Lieferung von Gemüse konserven sind die „Geschäftsbedingungen der Obst- und Gemüsekonservenbranche für den Jn- landverkehr", soweit durch die nachstehenden Zah- lunqs- und Lieferungsbedingungen des Schutz- veröandes der deutschen Konservenindustrie E. B. nicht anderes vereinbart gilt. 8 1. Für Gemüsekonserven gelten die Preise des Schutzverbandes vom Tugs des Kaufab schlusses. Für Pilz- und Obstkonserven gelten die Preise vom Tage des Kaufabschlusses; diese sind nach den Kalkulalionsgrundsätzen des Schutzver- bandes errechnet. Sollten jedoch vom Schutzverband unmittel bar nach der Ernte Preisermäßigungen festgesetzt bzw. bei Pilz- und Obstkonserven errechnet wer den, so gelten diese auch für Vorabschlüsse. tz 2. Die Preise verstehen sich ab Station der liefernden Fabrik unter Vergütung der 10 000 Kilogramm Waggonfracht einschließlich Verpackung Lieferung erfolgt möglichst nach Fer tigstellung, sofern nichts anderes vereinbart' ist. Der Versand geschieht auf Rechnung und Ge fahr des Empfängers. 8 3. Zahlung erfolgt gegen Kasse porto- und spesenfrei innerhalb 30 Eagen nach Rech nungsdatum einschließlich unter Abzug von 2 Prozent Skonto oder durch ein für den Käu fer spesenfreies, diskontfähiges Akzept, das un verzüglich, jedoch spätestens bis zum 14. Tage nach Rechnungsdatum einzusenden und auf den 6G Tag nach Rechuungsdatum auszüstellen ist. Bei Hergabe von Akzepten gilt als Zahlung erst die Honorierung der gegebenen Akzepte. Ist bis zum^Sb. Tage nach Rechnungsdatum die Bar zahlung nicht eingegangen, so wird ohne vor herige Ankündigung der volle Rechnungsbetrag bereits zum 45. Tuge nach Rechnungsdatum durch Tratte erhoben oder in anderer Form einge zogen. Bei verspäteter Zahlung gerät der Abnehmer ohne besondere Mitteilung der Lieferfirma in Verzug. In diesem Falle werden Verzugs zinsen und Provision vom Tage des Eintritts oes Verzuges in Höhe der jeweiligen Bankspesen berechnet. Das Datum der Rechnung muß stets mit dem Datum des Frachtbriefes übereinstimmen. 8 4. Alle Aufträge, auch die von Vertretern und Reisenden überschriebenen, werden erst durch die schriftliche Bestätigung der liefernden Fabrik sür diese verbindlich. Bei dem Fehlen einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung wird der Käufer frei, falls nicht binnen 14 Tagen seit der Auftragserteilung die Bestätigung erfolgt ist. 8 5. In dem Falle, in dem vor Ausführung des Auftrages die Verhältnisse des Käufers von vertrauenswürdiger Seite, insbesondere einer an gesehenen Auskunftei, als ungünstig geschildert werden, ist die liefernde Fabrik berechtigt, vor herige volle Zahlung oder entsprechende Sicher heitsleistung vor der Absendung der Ware zu verlangen; geschieht das nicht, so kann die lie fernde Fabrik von der Lieferung zurücktreten. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen irgend welcher Gegenansprüche des Bestellers, sowie Aufrechnung von solchen ist ausgeschlossen. 8 6. Mängel, die 1rotz ordnungsmäßiger Untersuchung nicht erkennbar sind, können, sach gemäße Lagerung der gelieferten Waren voraus gesetzt, auch noch nach Ablaus von 9 Monaten nach Lieferung, jedoch nicht über den ersten Oktober des auf das Produktionsjahr folgenden Jahres hinaus gerügt werden. Plombierte und vernagelte Dosen sind zur Verfügung der lie fernden Fabrik zu halten und müssen auf Ver langen zurückgesandt werden. Für mit Recht beanstandete Dosen erfolgt nach Wahl der Fabrik Ersatz in bar, und zwar aus Grund des Tages preises oder in Waren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Für sogenannte geheime Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8 7. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrage ergeben, sind durch schiedsrichterliches Verfahren auf Grund der zwischen dem Schutz- verbänd und den Unternehmerverbänden ver einbarten Schiedsgerichlsordnung zu entscheiden. Ausgenommen sind die Fälle, in denen der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt, sei es aus Bös willigkeit, sei es aus Zahlungsunfähigkeit. Bös willigkeit oder Zahlungsunfälngkeit werden an genommen, wenn der Abnehmer nicht binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware sachliche Ein wendungen macht. 8 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort der gewerb lichen Niederlassung der liefernden Fabrik. 8 9. Für die Anwendung des Mißerntevor- behalts ist der Paragraph 4 der allgemeinen Ge schäftsbedingungen mit folgenden Zusätzen maß- gebend^