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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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änrslgsnprwss: L 2t. psllrrsäs 42 Pf. si mm IS Pi.) plabevorvakrrtkt IVT» /lukseblag. l)is ^ukvsbms erfolgt in üsr nLckstsrrsiekbsren ^lummer. -- k?sk1smationsn irur dis 8 Tags naak Srscbsinsn rulsssig. — kslsgsxsmplars nur suk Verlangen gegen portosrssir. — pur Pedler «jurod unktsuliickss ^snuslcript keine tckaktung. Lei Sinrtstiung ciurcd Lsriokt oL 1 Konkursvsrkatnsr» füllt üer dersokn. Ksdatt kort. Ssrugsprsl» ldKuA 1— monsttlet». — »nrolgensnnsdms? Ssrtin 8V/4S. prisüriokstraSs 13, neben <tsr LärtnsrmsrktdsIIs. — Oie Lodisucisrsnrsigen Llnrt von clsr Vsröktontiickung susgssodlosssn. — Oer ^uttrsggsbsr gibt 0urcd 6i» Aufgabe clss Inserats sein Linverstänclnis ab. Preiss unter clsr 8cdlsu6sr- prsisgrsnrs clsr Verbände wsgrulssssn. — prküiiungsort Ssrlin-lülitt«. - UZ VW75M^ 6EM8LU55 ev 6^1.1^ M/40-. Vwt.Q6- MEKIZMk M!.L65-ek5 6-tt. 8MI.^ 5^/44 7tr.46 41. Jahrgang der Berbandszeitung. Berlin, Dienstag, den S. Zuni 1926 Erscheint Dienstags u. Freitags I ^a^rg. 1926 "'m u Utt« /tnm UnfrM- Frachtreklamationen. — Frachterhöhung für gebrauchte Packmittel. — Noch eine brennende Berufsfrage. — Als zweite Sieger gingen durchs Ziel — die Spargelzüchter. — Ziele und Wege «US vvM „MMl. des deutschen Bodenseeobstbaues. — Verzeichnis der künstlichen Düngemittel (1. Fortsetzung). — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Noch eine brennende Lerusssrage. Es ist noch nicht an der Zeit, im Brustton innerster Ueberzeugung die Leistungsfähigkeit und dis volkswirtschaftliche Bedeutung des Garten baues zu verkünden. Noch sehen wir nicht den Balken in unserem eigenen Auge und erwarten bzw. verlangen non der Zeit und ihren Zeit genossen, daß sie sich uns anpassen! Mau klagt und stöhnt und kann sich doch nur schwer ent schließen, aus dem so liebgewordenen altbewähr ten Tempo hernuszusteigen und sich den verän derten Verhältnissen durch rationelleres Uweiten anzupassen. Eine jener noch auszumerzenden Rückständigkeiten ist das Fehlen einer geordneten Buchführung. Wer nicht Buch führt, ist rückständig! Wer nicht weiß, wo er seine Wasserrechnung, seine Versicherungsprämien finden soll, wer nicht weiß, wieviel Markt beschickungskosten der Versand nach dem Markte erfordert, wer auch sonst nicht über Bestand, Um lauf, Rechnungen, Einkäufe, Lieferungen usw. usw. genau unterrichtet ist, den kann man nicht bedauern, wenn er über schlechten Geschäftsgang zu klagen hat, solange er es nicht lernen will, jeden Vorfall buchmäßig festzulcgen. Wenn wir Verständnis der anderen Berufs zweige und Berussgattungen für unsere Belange erwarten, so müssen auch wir unsererseits ein solches Verständnis durch größte Leistungsfähig keit rechtfertigen. Eine solche ist aber ohne Buch führung in einer Zeit, wo es auf allerschürsste Kontrolle der Kosten ankommt, undenkbar. Die Voraussetzung sür ein ergiebiges Wirt schaften ist die Einstellung aller Handlungen, d. h. aller Arbeiten im Betriebe unter dem Ge sichtspunkt der Zweckmäßigkeit: Kein Spatenstich, kein Schritt darf zuviel sein, keine Arbeit zu wenig durchdacht werden. Die vornehmste Auf gabe eines Betriebsinhabers ist es, durch zweck mäßige Aufeinanderfolge und Vereinigung von Arbeitsvorgängen das Optimum der Betriebs organisation zu schaffen. Ist eine solche Aufgabe aber lösbar ohne Ordnung? Ist sic lösbar, ohne daß sie in entsprechenden einzelnen Aufzeich nungen ihre Stütze findet? Eine ordnungs mäßige Buchführung läßt Fehler in der Be- triebsorganisation erkennen und zeigt, wie das Aufwandsverhältnis zu korrigieren ist, um ren tabel zu wirtschaften. Sic soll Aufschluß über dis Begetationsdaucr der Kulturen geben und durch mehrjährige Aufzeichnungen der Aussnat- vnd Ernlctcrmiuc den Zeitpunkt der Vcrknufs- fähigkSit im voraus berechnen lassen (man denke an dis Preiskurven!). Darüber hinaus ist es wichtig, zu wissen, was bringt mir die oder jene Kultur ein und wann bringt sie den höchsten Ertrag? Im Lause der Jahre wird man trotz größter Schwankungen an Hand der Aufzeich nungen die Zusammenhänge erkennen. Man braucht sich nicht mehr auf sein Gefühl zu ver lassen. Weiter ist eS unerläßlich, sich jederzeit icker seins Einkommensvcrhältnissc und über die Eräragssähigkcit des Betriebes unterrichten zu können. Ist die Buchführung nun wirklich so kompli ziert, daß sie für den „Praktiker" nicht in Frage kommt? Der kleinste Kaufmann, der kleinste Gewerbetreibende haben ihre Bedeutung erkannt und betreiben eine ordnungsmäßige Buchführung. Ist denn der Gartenbaubetrieb einfacher als jene aufgezogen? Lediglich die Voreingenommenheit vor dem „neumodischen Kram" oder Furcht vor zu hoher Stsucreinschätzung hält noch viele zu rück: „Bisher ging cs so, es wird auch weiter so gehen!" O nein, es wird durchaus nicht so weiter gehen! Die Wirtschaft kennt kein Er barmen für den Schwachen oder Unfähigen. Wer nicht mitgeht, bleibt nicht nur zurück, sondern er geht unter! Die bnchführeudcn Betriebe werden den nichtbuchführcudcn überlegen sein! Die Einwände gegen die Buchführung sind menschlich verständlich, wirtschaftlich unhaltbar. Buchführung ist eine Tätigkeit, die geübt sein will. Sollten wir Gärtner nicht lernen können, was jeder einzige Handwerker oder Krämer kann? Nicht etwa nach Feierabend hinletzen und schrei ben, nein, sondern jeden Tag eine Stunde wäh rend des Tages in eine stille Ecke gehen und die nötigsten Aufzeichnungen machen: Einnahmen, Ausgaben unv.. ferner als Ergänzung: vorge nommene Arbeiten, Anzahl der Leute, Wetter v. a. m. gewissenhaft notieren. Der Betriebsinhnber muß jederzeit in der Laae sein, alle wichtigen Betriebsvorgäuge nach Ark und Umfang beurteilen und sie einem Dritten gegenüber rechtskräftig nachweiien zu können. Was nun die Angst vor einer einsetzenden Steuer schraube betrifft, so ist dieser Einfall eines Ge schäftsmannes nicht würdig zu neunen. Wir wallen uns doch nicht selbst betrügen durch Ver schleierung des Betricbserfolges und nicht eine Vogel-Strauß-Politik treiben, anstatt der Wahr heit ins Ange zu sehen — ganz abgesehen davon, daß ein Betrieb, der eine ordnungsmäßige Büch- sührung ausweist, bei der Sleuereiuschätzung stets ArachlreNamalionen. Von unserem ständigen verlehrspolitischen Mit arbeiter. Bei unrichtiger Frachtberechnung oder un richtiger Anwendung des Tarifs muß die Eisen bahn den zuviel erhobenen Betrag zurückzahlen, Der Frachtzahler den zu wenig erhobenen Betrag nachzahlen. Per Frachtzahler ist in beiden Fällen un- verzüglichzu benachrichtigen. Da die Fehler- öfter erst (bei der bahnscitigen Nachprüfung) längere Zeit nach der Auslieferung der Güter festgestellt werden, so empfiehlt es "sich, daß der Frachtzahler, um sich vor Schaden zu bewahren, die Frachtbriefe auf die Richtigkeit der Berech nung nachprüft und gegebenenfalls bei der Güterabfertigung, an die er die Fracht gezahlt hat, Richtigstellung beantragt. Zur Geltendmachung von Frachterstattungs ansprüchen und zur Empfangnahme zuviel er hobener Fracht ist derjenige berechtigt, der die Mehrzahlung an die Eisenbahn geleistet hat. Der Berechtigte kann seine Forderung an einen Dritten abtreten. In diesem Falle muß der Dritte seinem Erstattungsantrage eine Ab tretungserklärung (Zession) beifügen. Zur Begründung des Anspruches ist der Frachtbrief einzureichen. Hat der Absender die Mehrzahlung geleistet, so genügt es, wenn er den etwa ausgestellten D u p l i k a t srachtbrief vorlegt. Die Eisenbahn kann dann aber bei der Rückzahlung die Vorlage des Originalfracht- bricfes verlangen, um aus diesem die Erledigung des Anspruches zu beurkunden. Es kommt öster vor, daß der Absender den Inhalt im Frachtbriefe nicht genau so, wie es der Taris vorschreibt, angibt lind die Eisen bahn dann eine höhere Fracht berechnet, als nach dem tatsächlichen Inhalte zu berechnen wäre. Der Absender trägt zwar nach den Bestimmungen der Verkehrsordnung alle Folgen, die aus un richtigen oder ungenauen Eintragungen ent springen. Da aber letzten Endes sür die Frachtberechmiug der tatsächliche und nickt der etwa versehentlich im Fracht briefe angegebene Inhalt maßgebend ist, so er stattet die. Eisenbahn auf Antrag in der Regel aus Billigkeitsgründen ganz oder zum Teil den Frachtunterschied, wenn ihr der tatsächliche In halt durch Rechnung usw. einwandfrei nach- gewicsen wird. Eine einfache Erklärung des Ab senders oder des Empfängers über den tatsäch lichen Inhalt wird aber, selbst wenn sie als eidesstattliche Erklärung bezeichnet wird, als solcher Nachweis nicht anerkannt. Auch F r a ch t z n s ch l ä g e wegen unrichtiger Inhalts- oder Gewichtsangabe usw. werden auf Antrag ganz oder zum Teil aus Billigkeit er stattet, wenn die unrichtige Angabe auf entschuld barem Versehen beruht und ein Schaden für die Eisenbahn überhaupt nicht oder nicht in Höhe des Frachtzuschlages entstanden ist. Die Ansprüche der Eisenbahn auf Nach zahlung zu wenig erhobener Fracht und die An sprüche des Frachtznhlers auf Erstattung zuviel erhobener Fracht verjähre n in einem Jahre, gerechnet vom Ablaufs, des Tages, an dem die Zahlung der unrichtig berechneten Fracht er- solgt ist. Die Verjährung des Anspruches auf Erstat tung wird gehemmt durch die schriftliche An meldung des Anspruchs bei der Eisenbahn. Wenn die Eisenbahn den Anlvruch nbgelchnt hat, so läuft die Verjährungsfrist von dem Tage an weiter, au dem die Eisenbahn schriftlichen Be scheid hierüber gegeben hat. Weitere Gesuche an die Eisenbahn oder an die vorgesetzten Behörden hemmen die Verjährung nicht. Wenn in einem A n s n a h m e t a r i f eine Frist für den nachträglichen Nachweis der Ver wendung vw-gs>ehen ist lbeim Nottarif z. B. drei Monate nach Aufgabe des Gutesl. so verjähren die Ansprüche bereits in dieser Frist. War indes auf Grund der Frachtbricfangabcn der Aus- nahmetarif von vornherein anzuwenden, liegt also ein Versehen der Eisenbahn bei der Fracht- berechnung vor, so veriäbren die Ansprüche eben falls erst in einem Jahre. besser verfahren wird als ein Betrieb, der auf dis Einschätzungen der Finanzbeamten angewiesen ist; denn diese werden in der Regel im Interesse des Staates schützen, lieber die privaten Vorteile binaus wird die Buchführnng die wichtigste Waffe in der Wirtschaftspolitik sein und eine ganz andere Schlagkraft ausüben als leidenschaft liche, aber „papierene Proteste". Der Staat kann auf Stöhnen, Klagen und Protestieren keine Er- lcicktcruugen oder Unterstützungen gewähren, so lang« sic nicht cimvandftei buchmäßig nach- gcwiescn werden können. Er darf es auch nicht im Interesse der Gesamtheit. Klagen sind hohl- lvo die Beweise sihlen! Die planmäßige Zu sammenfassung der BuchführungSergebnjsse in der BuchstthrnngSstatistik schafft diese Voraussetzung. Es liegt im Interesse jedes einzelnen, daran iuit- znarveiten und endl'ck den Anfang zu machen. ZrachlerhShung siir geiNMüste Paümillel. Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mit arbeiter. Am 1. Juni tritt der Nachtrag 3 zum Deut schen Eisenbahn-Gütertarif, Teil I, Abteilung hl, in Kraft. Er enthält u. a. neue Bestimmungen für gebrauchte Packmittel, die, da es sich um eine Frachtcrhöhung handelt, erst vom 1. A u q u st an gelten. Um Fracht zu ersparen, empfiehlt es sich also, gebrauchte Packmittel, soweit möglich, rechtzeitig vor diesem Zeit punkte aufzugeben. Die Fracht für gebrauchte Packmittel wurde bisher bei Ausgabe als Frachtstück sür das halbe wirkliche Gewicht zu den Sätzen der Ermäßigten Stückgutklasse II berechnet, mindestens sür 10 Kilogramm; Mindsstfracht 20 Pfennige. Künftig ist dis Fracht zwar ebenfalls nur für das halbe wirkliche Gewicht zu berechnen, es sind aber die Sätze der Allgemeinen Stückgutklaffe I anzuwenden; Mindestgewicht 20 Kilogramm, Mindsstfracht 40 Pfennige. Die 'Frachterhöhung beträgt sür 100 Kilo gramm abgerundetes Frachtberechnungsgewicht zum Beispiel auf 50 kmt 19 Pfg. „ 100 „ 37 „ „ 150 „ 54 „ „ 200 „ 71 „ „ 300 „ 100 ,, „ 400 „ 125 „ „ 500 „ 148 „ „ 600 „ 167 „ Für 150 Kilogramm gebrauchte Kisten auf 400 Kilometer waren bisher zu berechnen: 80 Kilogramm zum Satze der Stückgut klasse II 488: 3,90 M. Künftig sind zu berechnen für 80 Kilogramm zum Satze der Stückgut klasse I 613: 4,90 M. Durch den gleichen Nachtrag ist die Decken- miete, ebenfalls erst mit Gültigkeit vom 1. August an, erhöht worden. Sie beträgt künftig für jede Decke bei Verwendung aus eins Ent fernung von 1—200 km: 7,00 M., 201—300 „ 9,00 „ 301—500 „ 11,00 „ 501—700 „ 13,00 „ 701—1000 „ 14,00 , 1001 u. mehr „ 15,00 „ Der Absender hat ein schriftliches Anerkennt nis über den Zustand, in dem er die bahneigenen Decken übernimmt, abzugebcn. Er haftet für Be schädigungen, die bis zur Rückgabe der Decken am die Eisenbahn entstehen, sofern er nicht nach weist, daß die Beschädigung auf Verschulden der Eisenbahn oder auf natürliche Abnutzung zurück zuführen nt. Verteuerung aller Eisenbatznlarise um rund ein Drittes. Was die Daweslastcn bei der Verteuerung der Lebens- und der ganzen Wirtschafts führung in Deutschland für eine Rolle spielen, darüber geben einige Zahlen, welche Direktor- Dorpmüller von der Reichsbahngesellschaft in der Hauptausschußtogung des Reichsoerbauves der Deutschen Industrie belanntgab, er'chrcckende Klarheit: Aufzubringen find in diesem Jahre 840 Millionen Mark; wenn unsere Reichs bahn so wie früher ein Institut für die allgc- meine Wohlfahrt wäre (und nicht wie Heuer eine Einrichtung, die möglichst hohe Profite hcrauswirtschaften muß, d. h. wenn nicht die Daweslastcn auf der Reichsbahn ruhten), so könnten sämtliche Tarife um 27«,o, also annähernd ein Drittel ermäßigt wer den. Was eine derartige Ermäßigung allein der Frachten für die ganze Preisbildung in Deutschland bedeutete, bedarf keiner näheren Erklärung. Die Belastung wird jedoch bekanntlich nicht geringer, sondern sie schwillt von Jahr zu Jahr an! 'Arme deutsche Wirtschaft! Wenn auch der Anfang schwer ist, er muß ge macht werden, ehe es zu spät wird. Der Rcichsverband des deutschen Gartenbaues hat in seiner Buchführung zunächst eine Arbeit herausgcbracht, die insbesondere sür die kleinsten Betriebe geeignet ist und die in ihrer Einheit lichkeit dem deutschen Erwerbsgartenbau bei weiterem Ausbali zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel im Betrieb und in der Wirtschafts politik werden wird. Als erfreuliche Tatsache darf aber zum Schluß angeführt werden, daß die erste Allflage der vom Reichsve-bavd bearbeiteten Buchführung lchon setzt vergriffen ist. Dies darf als ein gutes Zeichen und unverkennbarer Fort schritt geblickt werden und berechtigt zu der Er wartung, daß bald die uns angeschloffenen Be triebe in der überwiegenden Mehrheit eine ard- nungsmäniae B"<4N',hrung betreiben. Die zweite Auflage ist bereits in erweiterter Form erschie nen. Sie enthält einen statistischen Anhang für die übersichtliche Gliederung der Aufwendungen und Leistungen des Betriebes während eines Jahres und gewährt dadurch auf einfache Art einen Einblick in die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes. Schon die alten Römer sagten: prinoipiis obste! Ueberwinde die Schwierigkeiten des An fanges, so wird der Lohn nicht ausbleiben! —r. Als zweite Sieger gingen durchs Ziel — die Spargel- zilchler. Von Dr. Ebert in Berlin. Gewiß, es „hätte" anders kommen können, es „hätte" eine Riesenernle geben können, der Spargel „hätte" auf der Straße gelegen, der Spargelzüchter „hätte" schwerste Verluste gehabt! Mein verehrter Herr Spargelzüchter, ein gütiges Schicksal, nämlich der mangelnde Gemeinschafts- Wille, hat es anders gewollt. Du brachtest nicht dis Entschlußkraft auf, einmal das Risiko zu tragen. Du verkauftest Dich mit Haut und Haaren vor der Zeit schon dem Stärkeren, der Kynservenindustrie, obwohl Du wissen mußtest, daß Dir dis gebotenen Preise, selbst bei guter Ernte, keinen Gewinn bringen konnten, denn es ist kein Gewinn, wenn Du nur soviel erhältst, daß daraus Deine Arbeitskraft kümmerlich be zahlt wird. Nun aber Du kein Risiko selbst tragen wolltest, hast Du zwar zum niedrigen Preis abgeschloffen, hast den „sicheren Abnehmer", hast aber auch keine Ernte und darfst zuschen, wie Dein Vertragspartner, die Konserven industrie, gar nicht daran denkt, die eingehenden Mengen zu kon servieren, sondern große Mengen den Hamburger, Berliner und an deren Märkten als Frisch Ware zu führt. Ein besseres Geschäft kann es für sie ja gar nicht geben, als die billig eingekaufte Ware ohne große Mehrkosten mit 40—100 Pro zent Gewinn sofort weiterzuverkaufen. Ja, sie macht ein doppeltes Geschäft, denn neben dem Gewinn aus dem Frischverkauf spart sie nicht nur an Geschäftsunkosten, die bei der Konser vierung recht beträchtlich sind, sondern sie erhöht auch die Lagermengen fertiger Konserven nicht, so daß es später ein knapperes Angebot, d. h. bessere Preise dafür gibt. Mit welchen Gefühlen mag der Spargelzüchter die Meldung des „Thalacker" (der ja in Braun schweig an der Quelle sitzt) vom 14. Mai ge lesen haben: „Die Konservenfabriken arbeiten nur einige Stunden pro Tag. Der meiste Spargel wird frisch versandt, und bis zu Pfingsten wird der Versand flott gehen. Besonders zu Pfingsten ist ja die Nachfrage sehr rege. Nach Pfingsten wird die Konservierung wieder regelmäßig be trieben." So ist es, Spargelzüchter! Man darf sich nicht wundern, daß, wenn man sein Fell freiwillig hinhält, die Riemen daraus noch lieber geschnitten werden. Mit welchem Recht willst Du auf die Kon servenindustrie schimpfen? Wenn Du ein tüchtiger Kaufmann wärest, würdest Du es anders machen? Du felbst bist schuld, daß Du am Jahresende nicht wissen wirst, womit Du Weiterarbeiten sollst. Was kann die Konservenindustrie dafür, daß Du o leicht Dich in die Fesseln fügtest? Was kann ic dafür, daß Du Deine Rechnung nicht mit Petrus machtest? Nur einen beneide ich nicht, das ist der Gemüsebau-Verein Braunschweig, der dem Widerstandswillen der anderen Spargel- züchtcr zuerst das Kreuz brncb. Ich fürchte, es wird in seinen Reihen bitter- Tage geben, wenn es gilt, die Schlußabrechnung zu ziehen. Werden die Spargelzüchter nun endlich aus dieser Ohrfeige lernen? Wie oft hat es ge heißen: „Haltet aus!" Genug hat unser Reichs verband gewarnt, voreilig abzuschließen. Der Braunschweiger Gemüscbauverein aber gab das Signal zum großen Rennen und „als zweite Sieger gingen durchs Ziel — die Spargel züchter". Eins ist aus der ganzen Lage aber besonders deutlich zu erkennen, nämlich, daß Verwertungs fabrik und Erzeuger zusammcngehörcn. Das zeigen die genoffeufchaftlich oder in anderer Ge sellschaftsform aufgezogenen Konservenfabriken, bei denen die Erzeuger nm Gewinn beteiligt sind. Die Spargelzüchter, welche an der „eigenen" Fabrik beteiligt sind, haben das geringste Risiko zu tragen. Denen wird auch in diesem Jahre trotz niedriger Vertragsabschlüsse der Gewinn nicht entgehen, wenn die Gesellschaft den Spargel nicht konserviert, sondern ihn zu günstigen Tages preisen frisch verwertet. Hier zeige» sich große Zukunstsaufgaben unseres Berufes. Ob unsere Spargelzüchter lcruen, daß die Beteiligung an einer gemeinschaftliche» Verwerlu»gsa»lagc eins Risikoprämie ist, wie jeder andere Vcrsichcrungs- abjchluß auch?
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