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8k1M5Vkk8E UZ v8UI5Ej6L^8üUc^ kV 8k8!_I^I M/40--.-Vkfrt.Q6'. 6LKEM5Mk Vkk!.L65-ek5 !^ 8.«. LkkU^ 5^V4S Berlin, Freitag, den 4. Zum 1926 Nr. 45 Erscheint Dienstags u. Freitags Zuhrg. 1926 41. Jahrgang der Verbandszeitung. ae»- Steuerzahltage Juni 1926. — Die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen. — Absatzwerbung. — Gartenbau und Industrie. — Ziele und Wege des deutschen Bodenseeobstbaues. — «US VLUI JUtMl. Verzeichnis der künstlichen Düngemittel. — Ein neues Schattierverfahren. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Sleuekzahllage Zunl 1826 s. des 10. 1S. Preis regeln — immer noch, und treiben wir (II 0 die G n r t n e r s ch a f t zum s c l b st ä n d i g c n eigenen Tage- Zeiten gröstten ein- zum sein dazu ist, den fluh auf den die aus alter und die doch Strastcnhandel organisieren, Ein- Markthandel nehmen? Fragen, Gewohnheit Widerspruch erregen, durchdacht und den Notwcndig- Vortrag, lung der 1926 in keilen der Zeit angcpastt werden müssen. Je früher und je ernsthafter desto besser und erfolg versprechender. Konsumstcigerung ist nur bei angemessenen Preisen möglich! Preisgestaltung, ein Wort, das manchen heisten Streit, viel Aerger — und doch das beste Wollen wertvollster Kräfte des Berufes in sich schliestt. Seien wir uns bewußt, daß Angebot und Nachfrage den als wird alles vor dem Kriege, die den Präsidialmitglied Reichsverbaudes der deutschen Industrie. Unter Hinweis auf die in Nr. 44 der „Gartenbauwirtschaft" gebrachte Vcr- ösfentlichung über dieselbe Frage brin gen wir nachstehend eine Zuschrift eines weiteren, führenden Industriellen. Die Schristlcitung. Teil der Reichssteucrn. Juni: Abführung der Lohnsteuer für 2'1. bis 31. Mai. — (Keine Schonfrist.I Juni: Umsatzstcucrvorausahluug und Vor anmeldung der Monatszahler für die Mfli- umsätze. (s/40/0 der Maiumsätze.) — (Ab lauf der Schonfrist: 17, Mai.) Juni: Abführung der Lohnsteuer für 1. trag die holzverarbeitende Industrie, karugspeal« Usstst 1— monsstiekt — Anrslgsnsnnsdm«? Eselin SW4H ^eiscteiLbstealls 16, nsbon <1se Lsrtnsrmmkttmlls. — Ois ZctüsuUsesnrsigsn Lwäi von eise Vsrökksntlicduvg susgsscdtosssn. — Vse ^uktruggsdse gibt ckmad ct s ^ukgabs 6ss Inserats sein Sinvsrstsnünis sd. prsise unter eise Sadlsucksr, pesisgesnrs ctse Vsrbsncks svsgrulssssn. — Erfüllungsort 8selin-teitN« öinrstgsnpestss: r 2t. psbtrslls 45 pk. (1 mm 15 8k.) plaMvorsotirlst I07o ^uksodlsg. vis äuknädms sekotgt in etse näokstsrrsicdbursn Gummsr. -- k?sl<1sma1ionsn nur dis 8 Tags nacd Erscdsinsn ruiüssig. — kslsgsxsmplsrs nur auk Vsetangsn gsgsn portosrsatL — Eür Esdlsr dmcd uncksutllcdss k/Isnuskript keine Gattung. Lei Einrisdung ckurod Ssricdt oct. i Konkursvsrkatuen füllt ctse derscdn. kabatt kort. eine Preispolitik, die unsere Erzeugnisse Konsumartikcl möglich machen, denn sonst die Zeit und die Ueberproduktion über Wollen hinwegschreiten und diktieren. Wenn die Gesamt-Berufsorganisation mal und die örtliche Zusammenarbeit andern bei der Absatzwerbung behilflich schcidungsgründen stellt sich der 2. Strafsenat im Gegensatz zum Landgericht auf den vom Finanzamt vertretenen Standpunkt, daß zur Erfüllung des Tatbestandes der Verkürzung von Steuereinnahmen im Sinne des Z 359 Reichsabg.-Ordg. durchaus nicht notwendig sei, daß eine endgültige Entziehung der Steuer vorliegt, es genüge schon, wenn an dem be treffenden Fälligkeitstage der Fiskus die Ein nahme nicht erhält, auf die er einen Anspruch hat; eine endgültige Vermögensschädigung des Fiskus ist nicht erforderlich. Zum Steuerver gehen nach Z 359 Neichsabg.-Ordg. genügt im allgemeinen der Vorsatz. Eine beabsichtigte Jrr- tumserregung ist nicht nötig, sondern nur das Bewußtsein des Steuerpflichtigen, sein Ver halten habe zur Folge, daß au dem betreffenden Termin die Steuereinnahme verkürzt werde. Dagegen kann von einer strafbaren Handlung nicht die Rede sein, wenn ein Steuerpflichtiger die Erklärung rechtzeitig abgibt, aber dabei erklärt, daß er aus Mangel au Mitteln am Fälligkeitstage nicht zahlen lsjnne. 139/25. — 22. April 1926.) Gartenbau und Wuslrie. Von Geh. Bergrat Hilger, Dr.-Jiig. e. h., Ich gehöre als Besitzer eines größeren Gartenbaubetriebes zu den ständigen und auf merksamen Lesern der „Gartenbauwirtschaft". Der Artikel in Nr. 35 Ihres geschätzten Blattes von Freitag, den 30. April d. I. über die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Gartenbau und Industrie von Dr. Ebert in Berlin kann nicht unwidersprochen bleiben. Der Artikel verkennt die Zusammenhänge zwischen den Zöllen für landwirtschaftliche und industrielle Erzeugnisse. Es ist nicht Schuld der Industrie, wenn bei den Handclsvertrags- verhandlungech der letzten Zeil vielfach indu strielle Exportmteressen den landwirtschaft lichen Interessen gegcnüberstaudcn. Es ist eine unabänderliche Tatsache, daß die deutsche Land wirtschaft im Gegensatz zur Industrie nur ein geringes Aussuhrinteresse hat und Deutsch land sich bei den Handelsvertragsverhand lungen, in denen eine Ermäßigung der aus ländischen Jndustriezölle angcstreht werden muß, den landwirtschaftlichen Ausfuhrinter essen der fremden Länder gegenüber sieht. Auch die Landwirtschaft kann und darf nicht über sehen, daß eine Ermäßigung der ausländi schen Zölle nur erreicht werden kann gegen Zugeständnisse beim Deutschen Zolltarif, und daß es unvermeidlich ist, daß diese Zuge ständnisse sich auch mit auf landwirtschaftliche Erzeugnisse erstrecken müssen. Vielfach ist in der Landwirtschaft der Irr tum verbreitet, als ob Ermäßigung dcS deut schen Zolltarifs nur oder wenigstens in der Hauptsache auf Kosten der Landwirtschaft zuge standen werden müsse, und als wenn die In dustrie hierbei nur zum geringen Teil beteiligt sei. Man muß diesem Irrtum gegenüber daraus Hinweisen, daß im deutsch-italienischen Handelsvertrag beispielsweise die Seidenindu strie schwer bedroht war. Die Kunstseiden- industrie, die Automobiliudustric, die Hanf industrie, die Kautschukindustrie und viele an dere Industrien haben schwere Opfer bringen müssen. Bei den deutsch-französischen Haubclsvcr- tragsverhandlungcn werden die gesamten deutschen Textilzölle von der Gegenseite auf das heftigste angegriffen, und auch hier müssen Zugeständnisse gemacht werden. Auch auf die Bedrohung des Bergbaues und der Eisen industrie bei den französischen, polnischen und tschechoslowakischen Verhandlungen muß hingewiesen werden. In dem belgischen Ver trag hat die Oelindustrie eine starke Er mäßigung ihrer Zölle binnchmen müssen. Im kommenden Schweizer Vertrag werden die Schokoladenindustrie, einzelne Teile der Tex tilindustrie, im schwedischen und finnischen Vcr- (Schluß.) Sollen wir warten und zuschen, bis irgend jemand Blumen aus Holland, Frank reich, Italien und von den Bauern auf die Straße bringt, wollen wir warten bis die Waren häuser oder sonst mehr oder weniger geschäfts tüchtige Leute den Blumen- und Pflauzcnhandel organisieren? Die Anfänge sind schon gemacht, ein Ende kann in der Entwicklung niemand ab- schen! Sollen wir da nicht selbst — dort, wo die Notwendigkeit oder auch die Gelegenheit sollen, dann muß der einzelne Betrieb selbst und auch der Betriebsinhaber tätig Mit wirken. Ein ansprechender sauberer Be trieb, freundlich zuvorkommendes Personal, gute Umgangsformen und äußere Erscheinung sind Dinge, die hier nicht besonders behandelt, aber immerhin als erste Voraussetzung mit erwähnt werden müssen. Und dann — es ist ja ganz gleich, ob ich in der Gärtnerei, im Laden, aus Landschaft oder auf dem Friedhof mit dem Kun den in Berührung komme, immer findet sich Gelegenheit für den denkenden Menschen, etwas zu zeigen, das Interesse zu erregen, die Kauf lust zu beleben. Persönlichkeit ist alles! Das muß auch zum Ausdruck kommen durch Anzeigen, Rundschreiben an die Kundschaft, Geschäfts- Papiere, Firmicrung usw. Einen sichtbaren Ausdruck findet das Persönliche in der Marke. Eine gute geschmackvolle, sinnfällige Geschästs- marke verbürgt bei jeder Anwendung ein so fortiges Erinnern, und damit eine zugkräftige Wirkung. So gibt es noch manches, das der Eigenart und Findigkeit des einzelnen über lassen bleiben muß. Meine Ausführungen sollen keine Rezepte sein, sie sollen anregen und ausrütteln aus der schweren Berufsarbeit und den alltäglichen Sor gen. Es geht nicht an, daß wir gedankenlos vor uns hinarbeitcn und die Verhältnisse über uns Herr werden lassen — cs gilt, zu denken und neue Wege zu suchen, damit wir Herr über unsere Erzeugung bleiben. Denken wir an die bis 10. Juni. — (Keine Schonfrist.) 25. Juni: Abführung der Lohnsteuer für 11. bis 20. Juni. — (Keine Schonfrist.) Preußische Landes- und Kommunalsteuern. 15. Juni: Grundvcrmögcnsteuer (Junirate) sür Monatszahler, d. h. für nicht land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke (Gebäude, Bauplätze — § 2 Abs. 1s und o des Grdv. St. Ges.). Die Zahlung hat unaufgefordert zu erfolgen und zwar an den Gemeinde- Vorstand oder an den Vorstand des Guts bezirks, in welchem das Grundstück ge legen ist. Zahlungspflichtig ist bei oben genannten Grundstücken derjenige, der zu Beginn des Kalendermonats Steuer schuldner war, und zwar für den vollen Kalendermonat. — (Ablauf der Schousrist: 22. Juni.) 15. Juni: GcmcindegrundsteuerzuschlSge zur vorstehenden Grundvermögensteucrzahlung. — (Ablauf der Schonfrist: 22. Juni.) 15. Juni: Hauszinsstcucr (Junirate) für die im Z 2 Abs. 1s Grdv. St. Ges. be zeichneten Grundstücke (s. vorstehend). — Gewcrbckapital- oder Gewcrbclohnsummen» steuer ist fällig je nach örtlicher Regelung des GemcindevorstandeS. — (Keine Schou- frist.) Bayerische Landlssteuern. — Hausstenerratcn sür April, Mai und Juni: Erhebung bei der Landwirtschaft erfolgt Steuerhinkerziehung durch Billigung der falschen Schätzung des Finanzamts. Eine neue Reichsgerichtscntschcidung. Der verantwortliche Mitinhaber einer Damenhutfabrik G.m.b.H. in Berlin hatte die Voranmeldungen und Vorauszahlungen auf die Umsatz- und Körperschaftssteuer, die er monatlich qbzugeben hatte, vom April 1924 ab nicht an das Finanzamt abgesührt. Ende 1924 nahm das Finanzamt eine Schätzung der Einkünfte der G.m.b.H. vor. Der Inhaber erhob gegen die Schätzung keinen Widerspruch. Später wurde aber durch Prüfung der Bücher der G.m.b.H. vom Finanzamt ein wesentlich höheres Einkommen als das geschätzte festgestellt. Es erfolgte eine neue Steuerfestsetzung, die rechtskräftig wurde. Trotzdem diese Steuer von der G.m.b.H. samt Verzugszinsen an standslos bezahlt worden ist, wurde gegen den Inhaber das Verfahren wegen „Steuerhinter ziehung" eingcleitet. Das Schöffengericht ver urteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3000 .M. Auf die eingelegte Berufung sprach ihn das Landgericht l Berlin von der Steuerhinter ziehung srei, da durch Zahlung der Steuer mit Verzugszinsen eine Steuervcrkürzung nicht cin- getreten sei, erkannte aber wegen verzögerter Steuerzahlung auf eine Ordnungsstrafe von 500 Äst. — Auf die vom Finanzamt beim Reichsgericht eingelegte Revision wurde das laudgerichtiiche Urteil vom 2. Strafsenat des Reichsgerichts aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung uud Entscheidung an das Landgericht zurückverwieseu. In seinen Ent- Wahwerbung. gehalten auf der Mitgliedcrversamm- Bcz.-Gruppe Niederrhein am 2. Mai Mörs von Ernst Schröder, Creseld. Papierindustrie und einzelne Teile der Ma schinenindustrie Opfer bringen müssen. Diese Tatsachen scheinen von der Land wirtschaft übersehen oder nicht hinreichend ge würdigt zu werde». Sie scheint in ihren öffentlichen Erörterungen vorwiegend nur an den deutsch-spanischen Vertrag zu denken, bei dem ausnahmsweise industrielle Interessen auf der Einsuhrseite nicht bedroht werden. Es ist ferner zu bemerken, daß jeder Wirt schaftszweig — uud darin unterscheiden sich Landwirtschaft und Industrie nicht — bei der Bemessung seiner autonomen Zollsätze mit Er mäßigungen durch Handelsverträge rechnen mußte. Es war daher taktische Pflicht jedes Wirtschaftszweiges, dafür Sorge zu tragen, daß die autonomen Zölle so hoch 'gesetzt wurden, daß sie eine Ermäßigung auf dem Wege des Handelsvertrages ohne direkte Ge fährdung lebenswichtiger Interessen ertragen können. Die Industrie hat in dieser Beziehung landwirtschaftlichen Zollwünschsn bei der kleinen Zolltarifrevijion nicht nur keinen Wiocrstand entgegengesetzt, sondern im Gegenteil immer wieder betont, daß die landwirtschaftlichen Po sitionen gerade weil sie von bestimmten aus ländischen Staaten besonders angegriffen wer den, mit ausgesprochenen Verhandlungs-Zöllen belegt werden möchten.*) Es bezog diese Stel lungnahme der Industrie sich insbesondere auf *) Bedauerlicherweise haben bei Fest setzung der autonomen Zölle für Gartcnbau- crzcugnisse die Verbrauchergruppcn und ihre parteipolitischen Vertreter sich nicht auf diesen gesunden Standpunkt gestellt. Schristltg, löhn er herabgedrückt hatte. Heute sind wir weitaus besser gerüstet — nur gilt cs, die Zeichen der Zeit zu nutzen und in gemeinsamer Arbeit zu werbe», um den Platz an der Sonne zu erkämpfen. Sie deM-sranMchen Virlfchasksbeziehungen. Ablauf des 2. Frühgemüscprooisoriums. — Die französische Berbraucherschaft gegen die Gemüse- aussuhr? — Wann endet das Trauerspiel? Die deutsch-französischen Wirtschaftsverhand lungen haben die ehrwürdige Dauer von un gefähr 1)^ Jahren erreicht, ohne daß im Augen blick abzusehen wäre, wann des grausamen Spiels genug sein wird. Monatelang wurde ein recht erheblicher Delegations- und Sachverständigen apparat in Bewegung gehalten, wurden Ver handlungen von den beiderseitigen industriellen Jnteressentengruppen unter wohlwollender be hördlicher Förderung gepflogen. Und der Er folg? Zwei sogenannte Frühgemüseprovisorien, wie sie dilettantischer und einseitiger gar nicht gemacht werden konnten, indem man den Fran zosen in Form meistbegünstigter Kontingente sehr reale Zugeständnisse einräumte, während die „Erfolge" für die deutsche Industrie angesichts der französischen Inflation wohl fehr fraglicher Natur sein werden. Wie das Reichsfinanzministerium mitteilt, haben die Frankreich für die Dauer von drei Monaten eingeräumten Zollvergünstigungen für Gartenbauerzeugnisse mit dem 31. Mai 1926 ihre Geltung verloren. Vom 1. Juni 1926 ab sind demgemäß auf alle französischen Erzeugnisse wiederum die autonomen Zollsätze anzuwenden, während die Deutschland zugestandenen Vergün stigungen bekanntlich noch einen Monat weiter laufen. ES muß erwartet werden, daß die deutsche Reichsregieruug nach den bisher gemachten Er fahrungen vorläufig darauf verzichtet, die zweck lose» Verhandlungen wciterzuschlcppcu. Es dürfte vielmehr sehr angebracht sein, die deut schen Unterhändler abzuberusen uud Neuver handlungen bis nach erfolgter Stabilisierung des französischen Franke» ablehncn. Solange die Stabilität der französischen Währnng nicht ge währleistet erscheint, müssen alle weiteren Ver handlungen völlig einseitig zuungunsten Deutsch lands ausfallcn. Die deutsche Industrie sowohl als auch der Gartenbau haben an den Verhand lungen keinerlei Interesse, sie müssen es daher auch ablehncn, daß etwa aus rein politischen Er wägungen fortgesetzt Frankreich Entgegenkom men gezeigt wird. ' Darüber hinaus ist es hohe Zeit, für de» Fall des weiteren Absinkens des Franken Maßnahmen vorzubereiten, um fran zösische Erzeugnisse mit einem Dumpingzuschlag zu belegen. Nach den neuesten Meldungen aus Paris und dem Elsaß macht sich in Verbrauchcrlreisen eine große Verbitterung darüber geltend, daß in Aus wirkung deS Frankcnsturzcs die Gemüseausfuhr ständig gesteigert wird, während der französische Markt von Ware entblößt und Gemüse nur zu teuren Preisen käuflich ist. In diesem Zusam menhangs ist die Pariser Presse sogar gegen deutsche Händler ausfällig geworden, weil sic die Preise in die Höhe treiben würden. Unseres Erachtens kann man den Franzosen rubig de» Gefallen tun, ihr Gemüse selbst zu essen. —e. erst nach Beschlußfassung des Landtags über die geplante Aufhebung der Wohnungsbauabgabc. Freistaat Sachsen. 5. Juni: Mietzins- (Aufwertungs-j Steuer. Laut Notverordnung zur Aenderung des Gesetzes über den Geldentwertungsaus gleich bei bebauten Grundstücken beträgt der Steuersatz sür Juni 37 v.H. der Friedens,niete sür einen Monat. Zahlstelle: Gemeinde. — (Ablauf der Schonfrist: 12. Juni.) 5. Juni: Sachs. Arbcitgcbcrabgabe. Ein Viertel der Beträge, die kn der Zeit vom 1. bis zum letzten Mai von Lohnzahlungen einbebalten worden sind. (Betragen bei einem Arbeitgeber die Löhne und Gehälter im Vierteljahr mehr als 25 v.H. des Umsatzes, so kann auf An trag die Abgabe auf t/, der Lohnsteuer beträge herabgemindert werden. Zahl stelle: Gemeinde. — (Ablaus der Schon- srist: 12. Juni.) Freistaat Thüringen. 10. Juni: Aufwertungssteuer sMietzinssteucr). — (Ablauf der Schonfrist: 17. Juni.) 15. Juni: Grundsteuer sür 1. Rechnungs vierteljahr 1926 (1. 4. bis 30. 6. 26). — (Ablauf der Schonfrist: 22. Juni.), Freistaat Mecklenburg-Schwerin. Im Monat Juni sind keine Landessteuern fällig. Freistaat Anhalt. 1. Juni: Steuer vom bebauten Grundbesitz Mairate. — (Ablauf der Schonfrist: 10. Juni.) Freistaat Braunschweig. 1. Juni: HauSzjnssteuer sür Monat Mai. — (Keine Schonsrist.)