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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Industrie dieser Weg nicht so finden, wie die deutsche Industrie ihn in den letzten beiden Jahren glaubte suchen zu müssen. Wir können nicht anerkennen, daß die Industrie immer das jenige Mindestmaß an Verständnis für den Gartenbau ausgebracht hat, das wir verlangen müssen, bzw. die praktischen Folgerungen in der Handelspolitik daraus gezogen hat. Zur Erhärtung dieser unserer Behauptung dürfen wir Sie auf eine Darstellung verweisen, welche wir in der anliegenden Nr. 12 unter dem ^üchwort „lOOprozentige Exportpolitik" wieder- «-^den haben. Das in der genannten Tagung des Vereins deutscher Maschinenbau-Anstalten für die Belange des Gartenbaues bewiesene Verständnis bzw. Unverständnis muß doch schließlich auch bei unserem Berufsstand eine selbstverständliche Reaktion auslöjen. Wir stehen nicht an, zu erklären, daß wir mit Be- sriedigung in den letzten Monaten ein Wachsen des Verständnisses der Industrie für die Land wirtschaft und den Gartenbau als die stärkste Stütze des sogenannten inneren Marktes fest stellen konnten. Hoffentlich wird sich dieses Verständnis auch in handelspolitischer Be ziehung in die Praxis umsetzen. Wenn Sie, Herr Geheimer Kommerzienrat, die „Garten- bauwirtschast" laufend verfolgen, so werden Sie zugeben müssen, daß gnade unser Berufs stand und unser Reichsvcrband — als sein Vertreter — es nicht dabei bewenden läßt, in unangebrachter Weise nach Zöllen und Staats hilse zu schreien, sondern daß wir bemüht sind, in mindestens demselben Maße wie die Indu strie an der Rationalisierung der Erzeugung und der Absatzformen zu arbeiten. Möglich ist uns das allerdings nur dann, wenn durch eine gewisse Zollhöhe eine Beruhigung des deutschen Marktes eintritt, Notwendigkeiten, welche die Industrie als selbstverständlich für sich in Anspruch nimmt swir erinnern beispiels weise nur an Automobil- und Maschinenzölle und ähnliches). Hessische Soudersieuer vom bebaute» Gmubbesttz. (Eingesandt v. Landesverb. Hessen-Darmstadt.) Die neue Verordnung über die Sonder- Gebäudesteuer vom 10. März 1926 enthält eine Anzahl Steuerbefreiungen und -erleich- terungen, die zur besseren Uebersicht für den Steuerpflichtigen hier nochmals (vgl. „Garten bauwirtschaft" Nr. 36) zusammengestellt werden: 1. Artikel 6 schreibt vor, daß Einfami lienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 bezugs fertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt mit nicht mehr als 20. v. H. des Friedenswertes belastet waren, auf Antrag von der Steuer freizustellen sind, sofern sie ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt wer- den und die Wohnfläche nicht mehr als 70 qm beträgt. Die Freistellung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Einfamilienwohnhaus zum geringen Teil auf Grund behördlicher Maßnahmen vermietet worden ist. 2. Im Artikel 7 sind Bestimmungen über die Erweiterung der steuerlichen Vergünsti gungsvorschriften des seitherigen ß 28 Abs. 5 der Dritten Steuernotverordnung enthalten. Die seitherigen Vorschriften begünstigen nur diejenigen Steuerpflichtigen, deren Anwesen am 1. Juli 1914 nicht belastet oder gering belastet waren; statt dessen gilt jetzt der 31. Dezember 1918 als Stichtag. Die Ver günstigung konnte seither eintreten, wenn die Belastung nicht höher als 20»/<> des Gesamt wertes eines Grundstücks war. Jetzt ist die Belastungsgrenze auf 30°/o des Friedenswertes festgesetzt. Nach der Reichsvorschrift mußten aber die Ermäßigungen in der neuen Ver ordnung abgestellt werden auf Hundertteile des Friedemswerts gegenüber seither Friedens miete. Bei Grundstücken, deren dingliche privat rechtliche Belastung nicht mehr als 30 v. H. betrug, ist der Betrag der Steuer (Staats- und Gemeindesteuer) auf Antrag des Eigen tümers auf 1,75 v. H. des Friedenswertes und bei unbelasteten Grundstücken oder bei einer Belastung bis zu 20 v. H. des Friedens werts auf 1 v. H. des Friedenswerts fest zusetzen. Zur Beschleunigung der Erledigung derartiger Anträge wird es dienen, wenn die Pflichtigen bei Stellung des Antrags die Be scheinigung des zuständigen Amtsgerichts über die Belastungsverhältnifse — Ausfertigung ge schieht stempel- und gebührenfrei — vorlegen, soweit dies nicht schon im Vorjahr geschah. 3. Der Artikel 10 überläßt die Entschei dung darüber, ob ein Mieter oder auch ein Hauseigentümer für seine eigene Wohnung die durch die Sondergebäudesteuer veranlaßte Miet erhöhung tragen kann, den Fürsorgeämtern; die Finanzämter haben damit nichts mehr zu tun. 4. Nach Artikel 15 ist der Minister der Finanzen im Rahmen deS si 108 der Reichs- abgabenyrdnung und des Artikels 3 Abs. 4 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Finanz ausgleichsgesetz ermächtigt, die staatliche Son- dergebäudcsteuer in Fällen besonderer Unbillig keit ganz oder teilweise zu erlassen. Der genannte Minister hat auf Grund der zuerst genannten Gesetzesvorschrift die ihm erteilte Befugnis zunächst auf die Finanzämter über tragen, und es sind daher Gesuche um Er mäßigung der Steuern auf Grund des Ar tikels 15 genannter Verordnung zunächst an diese Behörden zu richten. Den Finanzämtern wurden für die Behandlung derartiger An träge nachstehende Richtlinien gegeben. Ermäßigungen an Sondcrsteuer können ein treten, wenn zwischen der Friedensmiete und einer bproz. Verzinsung des Friedenswertes ein erheblicher Unterschied besteht (wenn die Frie- densmiete nicht mehr als 4»/o des Steuer werts beträgt). Beispiel: Friedcnswert 100000 Mark, amtlich anerkannte Friedensmiete 3000 Mark, die Miete entspricht in diesem Falle einer 3proz. Verzinsung deS Werts, mithin Ermäßigungsmöglichkeit der Steuer auf 26°/o von 3000 M. -- 780 M. anstatt 1275 M- Voraussetzung für eine Ermäßigung ist, daß auch die Gemeinden eine verhältnismäßige Er- Mäßigung zubilligen, und daß etwaige Ermäßi- gungsansprüche aus Rechtsgründen (Artikel 7 VO) befriedigt sind. Weiter kann Steuerermäßigung eintreten, wenn Mieträume ohne Verschulden deS Eigen tümers leerstehen. Der Belastung deS Eigentümers durch lau fende Geldverpflichtungen auS solchen Hypo theken, die mit mehr als 25 v. H. aufge wertet worden sind (Restkaufgeldforderungen usw.) ist durch Niederschlagung von Steuer beträgen im Verhältnis zu den Mehraufwen dungen für Zinsen gegenüber der 25proz. Auf wertung in vollem Umfange Rechnung zu tragen. Ile badische Gebäudesondersleuec. In Baden werden, wie !m Steuersonderheft Seite 33 eingehend dargelcgt, landwirtschaftliche und gewerbliche Gebäude bei der Heranziehung zur Gebäudesondersteuer unterschiedlich behan delt. Obwohl nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Gartenbau in allen seinen Zweigen grundsätzlich der Landwirtschaft glsich- zustellen ist, ist dieser Grundsatz bei Durch führung der Veranlagung von den Nachgeordne ten Behörden nicht immer beachtet worden. Die an sich bestehende Verwirrung über die steuer rechtliche Zuteilung des Gartenbaues wurde noch erhöht durch einen Erlaß deS Badischen Innen ministeriums vom 10. November 1925 — Nr. 120208 —, der außerordentliche Beunruhi gung in den Kreisen des badischen Gartenbaues hervorgerufen Hot, weil aus dem Erlaß heraus- qelesen werden konnte, daß nur die Gebäude der Baum- und Gemüsezüchter so behandelt werden sollten wie die land- und forstwirtschaftlichen; nicht aber die Gebäude der Blumenzüchter. Zur Klärung der Frage und zur Erzielung einer befriedigenden Lösung nahm aus Veran lassung des Landesverbandes ein Beamter der Hauptgeschäftsstelle an einer Sitzung des 8. Aus schusses der Londwirtschaftskammer Baden teil und berichtete hier eingehend über die Lösung der gärtnerischen Rechtsfrage im Steuerrecht. Anschließend fanden im Ba dischen Ministerium des Innern Verhand lungen statt, an denen außer dem Ver treter des Reichsverbandes Vertreter des Landes verbandes und der Landwirtschaftskammer teil nahmen. Nunmehr ist die Entscheidung des Badischen Innenministeriums in unserem Sinne qcsallen. Durch Erlaß vom 8. Mai 1926 — Nr. 51482, Norm. XXVI. 2. XXII. 5. — sind die badischen Bezirksämter wie folgt ange wiesen: „Nach Mitteilung der Badischen Landwirt schaftskammer sowie des Verbandes Ba discher Gartenbaubetriebe*) sind Ge meindebehörden bei der Veranlagung der Ge bäudesondersteuer dazu übergegangen, die Ge bäude fast aller Erwerbsgärtner, nicht als zur Landwirtschaft gehörig zu behandeln und demge mäß mit dem höheren Steuersatz zur Gebäuße- sondersteuer heranzuziehen. Ein derartiges Ver fahren der Gemeinden stände mit den nach 8 10 des Gebäudejondersteuergesetzes auch hier maß gebenden Vorschriften in § 74 Abs. 2 der Voll zugsverordnung vom !l. Februar 1922 zum Grund- und Gewerbesteuergesetz (GVBl. S. 51) in der Fassung der Verordnung vom 12. Mai 1923 (GVBl. S. 99), auf die ich in meinem *) Gemeint ist der Landesverband Baden im Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Die Schriftleitung. Runderlaß vom 10. November 1925 ausdrücklich hingewiesen habe, im Widerspruch. Grund sätzlich gehört der Gartenbau zur Landwirtschaft. Was in der genannten an die Gärtnereien seitens des kaufenden Publikums gestellt wer den, erscheint es überdies ge boten, die erwähnte Verordnungs- bestimmung nicht zu eng auszu- legcn. Aus die Art der gewonne nen Erzeugnisse (Gemüse, Blu men usw.) kommt es ebensowenig an, wie darauf, ob veredelte oder unveredelte Erzeugnisse gewon nen und verkauft werden; unerheb lich ist auch, ob der Verkauf in der Gärtnerei selbst oder in einem von dieser getrennten besonderen Verkaufsraum erfolgt. Auch das Vorhandensein besonderer dem. Gärtnereibetriebe eigener An lagen (Gewächshäuser und dgl.) schließt die Behandlung als Land wirtschaftsbetrieb nicht aus. Zu den Landwirtschaftsbetrieben wer den also im allgemeinen alle Gar tenbaubetriebe gerechnet werden können, die sich mit der Aufzucht von Pflanzen, Blumen, Früchten usw. auf eigenen oder fremden Grundstücken und mit der Weiter verarbeitung, Veredelungund dem Vertrieb solcher selb st gewonnenen Erzeugnisse befassen, während Ge werbebetriebe dann anzunehmen wären, wenn überwiegend gekaufte Erzeugnisse weiter be arbeitet, veredelt und verwertet werden, die Eigenprodukte also eine untergeordnete Rolle spielt. Ob hiernach ein Gärtnereibetrieb als land wirtschaftlicher Betrieb oder als Gewerbebetrieb zu behandeln ist, muß nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen zunächst von der die Gebäudesondersteuer veranlagenden Gemeinde behörde entschieden werden. Gegen die Ver anlagung steht den Steuerpflichtigen die Be schwerde und die verwaltungsgerichtliche Klage (Z 10 Abs. 2 und 3 B-S-St.C.) zu. Die in Betracht kommenden Gemeinden sind alsbald zu verständigen. Mitglieder, die glauben, von ihrem Bezirksamt obiger Anweisung entsprechend nicht veranlagt worden zu sein, werden Abänderung der Ver anlagung durch Vorlage obigen Bescheides er zielen. Sie erhalten ferner eingehende Beratung durch die Geschäftsstelle des Landesverbandes, Karlsruhe, Kriegsstr. 184. —ä. Gorgast, die wiege des deul chen ZÄH- gemiisebaues unler Sias »ach holländischer Arl. Von Rudolf Schrön in Dresden-Reick. Nicht mit Unrecht gebrauchte Gartenbau direktor Grobben, Altlangsow, diese Worie in seiner Begrüßungsansprache an die Teil nehmer des Frühgemüsebau-Lehrganges, der vom 22.-24. März d. I. in Gorgast stattge funden hat. Die Landwirtschaftskammer für Brandenburg und für Berlin, gemeinsam mit unserem Reichsverband des deutschen Garten baues e. V., waren die Veranstalter dieses so wichtigen Lehrganges. - Etwa 40—45 Teilnehmer hatten sich aus fast allen Teilen Deutschlands züsammengefunden. Im Jahre 1911 hat die Frühgemüsezucht-Genossenfchaft den Betrieb er richtet. 40 Mitglieder mit je 1000 M. Stamm anteil gehörten ihr damals an. Mit sechs Gurken- und vier Tomatenhäusern hat man den Anfang gemacht, und heute findet man dort 14 Gurkenhäuser, je 50 m lang, 8 heiz bare Tomatenhäuser und mehrere nicht heiz bare resp. Warmhäuser, von 1 Morgen Größe. Gorgast hat äußerst günstige Bahnverbindun gen nach allen Großstädten. Nach 2—3 Stunden Bahntransport erreichen die Waren schon die größeren Marktplätze. Das in Gorgast gegebene großzügige Beispiel ist bis heute in Deutsch land noch nicht weiter nachgeahmt worden, wenn auch an verschiedenen Plätzen sich ähn liche kleinere Unternehmen aufgemacht haben. Woran liegt es? am Mut des Unternehmers? Nein! An der Geldfrage und an der mangeln den Unterstützung unserer Regierung scheitert alle Unternehmerlust. Der deutsche Garten bau wird noch viel zu wenig beachtet, finan zielle Unterstützung erhält er von Regierungs seite aus so gut wie nicht. Wie ganz anders liegen doch die Verhältnisse in Holland, das im Jahre 1925 wieder für 47 Mill. Gulden Gemüse, fast zollfrei, nach Dcntschland ein- sührte. Und dennoch! Wir deutschen Gärt ner müssen das so vorbildliche Beispiel von Gorgast sinngemäß überall dort, wo die Dor« aussetzungen dazu gegeben sind, nachahmen. Am ersten Tage sanden vormittags in dem Gasthaus Ripke von 10—1 Uhr Borträge statt. Sie behandelten: 1. Die Bedeutung des Frühgemüscbaues unter Glas und gegen wärtiger Stand derselben in Brandenburg. (Redner: Gartenbaudirektor Grobben, Alt« langsow.) 2. Vorbedingungen und Rentabili» tätsaussichten des Frühgemüsebaues unter Glas. (Redner: Gartenbaudirektor Grob ben, Altlangsow.) 3. Welche Kultureinrich tungen sind erforderlich, wie ist deren Bau? (Redner: H. Kremers, Leiter der Frich« gemüsezucht-Genossenschaft in Gorgast.) Nach mittags wurde von den Teilnehmern der Gor- gaster Betrieb der Genossenschaft besichtigt. Wohl auf alle hat er einen großen Eindruck gemacht. Alle Kulturen in den Gurkenhäusern standen in strotzender Gesundheit und reichem Behang da. Verwendet war eine englische Sorte „Spootsree". Man schnitt in diesen Tagen die ersten Früchte. Sicher eine Voll leistung, denn in Holland waren nur 14 Tag« früher und in England 4 Wochen früher die ersten Gurken auf den Markt gekommen. In der Zeit der Vollernte schneidet man im Gor- gastcr Betrieb täglich rund 10 000 Stück Gurken. Die Tomatenblocks waren teils bepflanzt oder wurden für die Aufnahme der Pflanzung vorgerichtet. Tausende und Abertausende To- matcnpflanzcn standen in Pikierkästen, be stimmt für die Freilandkultur, die sich für Tomaten auch auf viele, viele Morgen er streckt. Als Hauptsorte baut man „Tucks- wood" an, weil sie gegenüber anderen, glatt- früchtigen die besten Erträge brachte. Noch der Besichtigung fand dann gegen Abend eine allgemeine Anssprache über das Gehört« und Gesehene statt. Am zweiten Tage waren mittags wieder drei Vorträge angeseht. 1. Welche Ge müsearten und -sorten kommen für den brandenburgischen Frühgemüsebau in erster Linie in Frage? (Redner: Gartenbau direktor Grobben, Altlangsow.) 2. Welche Bodenverhältnisse sind erforderlich? Vorbe reitung, Bearbeitung des Bodens, einschließ lich Düngung. (Redner: H. Kremers, Leiter der Frühgemüsezucht-Gcnossenschast in Gorgast.) 3. Samenbeschaffung, Aussaat und Pflanzenzucht. (Redner: H. Kremers, Lei ter der Frühgemüsezucht-Genossenfchaft in Gor gast.) Nachmittags wurden die Gartenbaube triebe von Albrecht und Lenz in Gor gast besichtigt. Beide Kleinbetriebe waren mustergültig nach Art der Gorgaster Genossen schaft angelegt. Sie zeigten, daß man auch auf einfachste Weise Blockbauten und Häuser Herstellen kann, welche dennoch guten Erfolg zeitigen. Weiter besuchte man dann, in dem etwa eine halbe Stunde entfernt liegenden Mansch- now, den Riesenbetrieb des van Sprontzen, einem Holländer, der früher Leiter der Gor gaster Genossenschaftsgärtnerei war. Es waren sehr viele Gurkcnhäuser, deren Kulturen aller dings hinter den Gorgaster Kulturen etwas zurückgeblieben waren, Tomatenblocks, in denen man dabei war, Beregnungsanlagen zu schaffen, Blocks mit Hunderttausenden von überwin terten Blumen-, Rot- und Weißkohlpslayzen, in Töpfen fürs Freiland bestimmt, waren zu sehen. Noch zwei kleinere Betriebe besuchten wir, die ihre Glashäuser selbst gebaut hatten und trotz alledem mustergültig hergestellt waren. Am Abend sanden dann die Aussprachen über das Erlebte statt, anschließend zwei Licht bildervorträge. Dr. Ebert, Berlin, zeigte Bilder aus Holland, verschiedene Anbaugebiete, Kohl scheunen und die Versteigerungsplätze. Prof. Dr. Ludwigs, Berlin-Dahlem, führte im Lichtbild Krankheiten und Pflanzenschädlinge im Gemüsebau vor. Der dritte Tag brachte als ersten Vor trag: Die Kultur der einzelnen Gemüsearten unter den verschiedenen Voraussetzungen: im Frühbeet, im Warmhaus, im Kalthaus. (Red ner: H. Kremers, Leiter der Frühge- müsezucht-Genossenschaft in Gorgast.) Im zweiten Vortrag beleuchtete Dr. Ebert, Ber lin, Absatzsragen beim Frühgemüsebau. Er ging auf Sortenfragen, Verpackung, Sortie rung und dergleichen ein. An Hand von Kur ven wies der Redner auf Absatz und Preis gestaltung der verschiedenen Gemüse während des Jahres hin. Den letzten Vortrag hatte Prof. Dr. Ludwigs, Berlin-Dahlem, über nommen. Krankheiten und Schädlinge des Gemüfebaues unter besonderer Berücksichtigung des Gemüsebaues unter Glas, war das Thema. In leicht verständlicher Weise schilderte der Vortragende bereits bekannte, aber auch noch nicht völlig erkannte Krankheiten und Schäd linge, und sprach über erprobte Bekämpfungs- und Vorbeugungsmittel. Ser Mitzdora «»Ü Schwarzdorn. lDie Blumen in Sage und Geschichte, von M. v. Strantz, Berlin, Verlag von Th. Ehr. Fr. Enslin, 1875) Wir haken es hier mit einem Strauch zu tun, dessen weitverzweigtes Geschlecht uns zu- rücksührt in das alte Griechentum, und zwar bis zum Tempel des Aestulap. Denn wir meinet«, daß jener ihm geweihte Viter .V^uus aaxtus ein nahes Geschwisterkind unserer Weiß dorne ist, der bei den Alten unter dem Namen „Keuschbanm" verehrt wurde. Medizin und Pflanzenkunde gingen Hand in Hand, und Pythagoras sagt: „Die unsterb lichen Götter erfanden die Heilkräuter". Pflan zen waren die einzigen Mittel, die man an zuwenden Pflegte, aber die Priester der heil bringenden Gottheiten zogen absichtlich über alles, was die Ausübung ihrer Kunst in den Tempeln anbetraf, einen geheimnisvollen Schleier, Wir wissen nur, daß der Keufchbaum dem Aeskulap heilig war, daß in den frühesten Zeiten Braut und Bräutigam bei Hochzeiten Kränze von Keuschbaumblüten trugen und sie als ein Zaubermittel und als Hilse gegen Vergiftungen galten. Bei der Feier der Thesmophorien schmückten sich auch die athenicnsischen Frauen damit und schliefen auf den Blättern des Baumes, um Reinheit und Keuschheit zu bewahren. Der Baum war bei den Griechen und Römern ein Sinnbild des ehelichen Vereins, der Liebe und Treue, seine Blüten waren ihnen Glück bringende. Bei Vermählungen wurden die leichten Zweige aufrecht getragen, das neuvermählte Paar wurde mit brennenden Fackeln von Weißdornholz zum Heiligtum des Hauses ge führt. Die Griechen sympatisierten tief innerlich mit den Gaben der Natur, daher schmückten sie mit verschwenderischer Blumensülle das Brautgemach. Auch heute soll es noch Titte sein, die Braut und den Brautaltar mit Weiß- dornblüten zu umkränzen. Zu heiligen Feuern wurde der Baum vor zugsweise gern benutzt; kein Holz soll eine reinere, hellere — „keuschere" Flamme geben als der Weißdorn. Man verbrannte ihn vor den Türen, wo ein Totenopfer zu feiern war. Daher heißt die Pflanze auch Persephonium, und war ihre Flamme geeignet, die Eumenidcn und die Plagegeister der Verstorbenen zu be sänftigen. Janns schenkte sie der Nymphe Carna, wo durch ihr die Macht wurde, bei Kinderkrank heiten nützlich zu sein und namentlich die Hexen oder Dämonen von ihnen abzuhalten. Diesem Sinne gemäß führt auch Homer ihn an, wenn er uns erzählt, daß Odysseus bei seiner Heimkehr seinen Vater Laertes allein im Garten findet und von ihm erfährt, daß er seine Leute ausgeschickt, um Hagedorn zu holen, der die Grenzen ihres Obstgartens nicht nur mit seinen Blüten schmücken, sondern ihn auch kräjtigeu und beschützen soll, Die Verehrung des Weißdorns pflanzte sich nach Rom fort, denn auch dort galt er für jene Staude, die allen bösen Einfluß dämonischer Mächte bannen könne. Als daher bei dem Fest, das Romolus gab, um seinen Gewaltstreich auszuführen, dir sabinischen Hirten mit Weißdornkränzen Ge schmückt erschienen, sah man es als eine g!üÄ» liehe Vorbedeutung an; und den RömeM der Raub der Frauen glücklich gelang, dr hielt man den Strauch für besonders glückbringend und für ein der Liebe günstiges Zeichen. Fortan bekränzte man das hochzeitliche Haus mit Weißdornzweigen, und die jungen Mädchen brachten der Braut einen Äorb, der mit Weißdornblüten angefüllt war, um das zunge Glück vor jedem Ungemach zu behüten. Auch bei den orientalischen Völkern lebte der Weißdorn in Tradition fort, und betrach teten die Türken die Darreichung eines solchen Zweiged als eine Art Liebeserklärung, denn er drückte ganz unzweifelhaft den Wunsch aus, einen Kuß zu emvsangen. Wird die Bitte er füllt, so ist die Sache richtig. (Forts, folgt.)
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