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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Die Gartenbauwirtschaft Nr. 4S. 28. 8. 1926 sierung, Besserung der Absatzverhältnisse durch einheitlichere Verpackung und Sortierung werden seitens der Organisation mit allem Nachdruck weiter verfolgt werden. Jedoch auch für diese Arbeiten mutz die Unterstützung des zuständigen Neichsministeriums erbeten werden. Als zweiter Berichterstatter gibt Dr. Reischle ein Bild der auf binnenwirtschaft- lichem Gebiete durch den Reichsverdand ver anlaßten Maßnahmen. Ausgehend von der Tat sache, daß mit der augenblicklich in Deutschland erzeugten Ware praktisch gerechnet werden muß, legt er dar, mit welchen Mitteln die Absatz fähigkeit dieser Ware gesteigert werden soll. Neben der technischen Verbesserung der Absatzge bräuche kommt es weiterhin dem Reichsverband in erster Linie darauf an, eine rationellere und billigere Verwendung moderner Produktions mittel im Gartenbau zu erreichen. In erster Linie kommen als solche in Frage: einheitliche Typen von Gewächshaus- und Frühbeetanlagen, rationell arbeitende Geräte, besonders intensiv wirkende Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Grundlegend für die rasche Einführung dieser Produktionsmittel ist naturgemäß die finanzielle Seite, d. h. die Beschaffung des notwendigen Kapitals. Aus dieser Erkenntnis hat der Reichs verband aus freiwilligen Mitteln seiner Mit glieder die Deutsche Gartenbau-Kredit-A.-G. ge gründet. Er hofft, demnächst durch eine Ver breiterung der Kapitalsgrundlage dieser Gesell schaft die Vorbedingungen dafür zu schaffen, daß auch das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch dieses berufseigene Institut dem Gartenbau selbst Kapital zur Verfügung stellen wird, bzw. die Wege für eine anderweitige Kapitalbeschaffung ebnen wird. — Ein zweites wichtiges Problem ist die Durchführung einer nach einheitlichen Gesichtspunkten arbeitenden wirtschaftlichen Organisation, über welche der Absatz der vereinheitlichten Ware geleitet wer den kann. Unbeschadet einer möglichst engen Zusammenarbeit mit dem legitimen Handel er achtet es der Reichsverband für notwendig, re gionale eigene Absatzorganisationen zu fördern, irm diese für Pionierdienste bei einer modernen Gestaltung des Absatzes verwerten zu können. Auch zur "Durchführung dieser Arbeiten ist natur- zemäß eine zentrale Kapitalbeschaffung notwen dig, ein Arbeitsgebiet, welchem sich die oben genannte A.-G. gleichfalls zu widmen haben wird. Das Neichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft würde sich um die Entwick lung des einheimischen Gartenbaues ein beson deres Verdienst erwerben, wenn es mit allen Mitteln eine billige Kapitalbeschaffung für den Aufbau der besonders intensiven gartenbaulichen Erzeugung fördern würde. Die beiden Referate der Berichterstatter wur den durch Grobben, Bern stiel und Giese wirkungsvoll ergänzt, Beckmann betonteins besondere die dringende Notwendigkeit eines Sitzes für den Gartenbau im endgültigen Reichs wirtschaftsrat. Im Namen deZ Herrn Reichsministers äußerte sich Staatssekretär Hagedorf dahingehend, daß das Ministerium in Erkenntnis der volks wirtschaftlichen Bedeutung einer rationellen Gar- tsnbauerzeugung alle Mittel hierzu verwenden würde, den Gartenbau vorwärts zu bringen. Er hofft, schon in Bälde praktische Vorschläge in dieser Richtung machen zu können. —e. Zur AeiseukMmg der Süßkirschen. Aus den Arbeiten der Landwirtskammer in Berlin. (Nachdruck verboten.) (Bgl. dis Ausführungen an gleicher Stelle für Weichobsi, die sinngemäß auch hier gelten, „Gartenbauwirtschaft" Nr. 34.) Werdersche Süßkirschen. „Werderschs Süßkirschen" heißen auf dem Berliner Markt die besten Kirschqualitäten, auch wenn sie nicht auS Werder stammen, wenn auch das große Kirschengebiet um Werder und im Osthavelland den Hauptanteil der Qualitäts- wäre liefert. 4924 zeigt in der Tendenz eine deutliche Uebereinstimmung mit der Vorkriegs durchschnittskurve. Das Fehlerntsjahr 1925 in Verbindung mit der geringeren Beerenobst- crnte zeigt eine anormale Entwicklung. Die geringe Haltbarkeit, Druckempfindlichkeit und das bei feuchtem Wetter schnell einsetzende „Schielen" der Früchte erklärt den schnellen Preisabsturz, wenn der „Reiz der Neuheit" vor bei ist. Das Einsetzen der festeren und meist auch geschmackvolleren Knorpelkirschen bringt in Sie geWMche EnWÄmg Ser GarleÄmes in Gude«. Von Karl Gander in Guben. (Schluß.) Zur "allergrößten wirtschaftlichen Bedeu tung für Guben gelangte der Obstbau aber erst durch die Eisenbahnverbindung mit der Landeshauptstadt; von dieser Zeit an wurde Guben neben Werder eine Obst kammer Berlins. In welchem Maße sich die Obsterzengung hier steigerte, mag aus einer Berechnung erhellen, die der Gartenbauverein für das allerdings gute Obstjahr von 4881 ausstellte. Er schätzte den Ertrag, Versand und Verbrauch wie folgt: Eisenbahnverfrachtung 60—65 000 Zentner, zu Wagen auf der Land straße nach Cottbus und Forst 6000 Zentner, Verwendung zu Obstwein und Backobst 40 bis 45 000 Zentner, Verbrauch im Haushalt der Einwohner Gubens 50000 Zentner, im ganzen also auf 440—420 000 Zentner. In neuerer Zeit hat aber der Gemüsebau den Obstbau überholt. Der Grund, warum man den ersteren immer mehr bevorzugte, war natürlich ein wirtschaftlicher. Der Obst bau brachte infolge von Frost und Insektenfraß nicht selten Fehlernten, waS Leim Gemüse der 4. Kirschenwoche in der Regel ein Ansteigen der Preise. Beste Anlieferung in 10-Pfund- Spankörben. Arsenhaltiges übst. Folgen der amerikanischen Schädlingsbekämpfung. Das Reichsgesundheitsamt in Berlin war auf mehrere Krankheitsfälle in England aufmerksam geworden, die auf den Genuß von arsenhaltigen Aepfeln zurückgeführt wurden. Untersuchungen haben die Richtigkeit dieser Vermutung erwiesen, denn es gelang in fünf Fällen der einwandfreie Nachweis, daß die Erkrankten amerikanische FrischLpfel gegessen hatten, die sogenannten Jonathan-Aepfcl, die, wie eine Unter suchung erwies, 0.13 Prozent Arsen enthielten, während englische Apfelsorten durchaus arsenfrei waren. Es ist daraus zu Recht weiter geschlossen worden, daß das Arsen aus der in Amerika reichlich betriebenen Schädlinasbekämpfung mit Arsen herrührt. In den großen amerikanischen Fruchtgärten, so vor allem in Kalifornien und Oregon, werden die Obstbäums mehrmals mit Arsenikalien besprengt, und zwar kurz nach der Blüte und später noch einige Male, wenn die Raupen zu fressen beginnen. In anderen obst bautreibenden Ländern, die sich auf eine aus gedehnte Schädlingsbekämpfung mit arsenhalti gen Abwehrmitteln eingestellt haben, ist eine andere Uebung am Platze, dis nach diesen Er fahrungen jedenfalls den Vorzug der Schadlosig keit für den Apfelesser hat; in europäischen Län dern werden nämlich die Fruchtbäume erst dann mit Arsen behandelt, wenn die Fruchtansätze be reits die Größe einer guten Walnuß erreicht haben, so daß das Gift nicht mehr in den Frucht ansatz eindringen kann, wie das beim amerika nischen Verfahren der Fall ist. Da nach diesen englischen Erfahrungen der begründete Verdacht gegeben war, daß auch amerikanisches Trockenobst und Marmelade als arsenhaltig sich erweisen könnten, hatte das deutsche Wohlfahrtsministerium in einer Reihe deutscher Städte eine Untersuchung darüber an empfohlen. Auch das chemische Untersuchungs amt der Stadt Mülheim (Ruhr) hat solche Un tersuchungen an kalifornischem Dörrobst (Apri kosen und Ringäpfel) angestellt, wobei sich her ausgestellt hat, daß die kalifornischen Aprikosen durchweg Arsen enthalten. Der Stadtchemiker fand durchweg Gehalte von 0.2 bis 1.0 mg in 100 Gramm, ein Gehalt allerdings, von dem er eine Störung der Gesundheit nicht erwartet. Der Gehalt an schwefliger Säure lag aber in mehreren Fällen über der zulässigen Grenze (0.125 Prozent), er betrug z. B. 0.129 Prozent, 0,157 Prozent, 0,210 Prozent und sogar 0.231 Prozent. In einem Falle wurden sogar 3 mz Arsengehalt in 100 Gramm kalifornischer Dörr aprikosen gefunden! Die Ware wurde aus dem Handel entfernt. Solche Maßnahmen sind na türlich nur selten gegeben, da eine Dauerkon trolle in den Einzelstädten nicht durchgeführt werden kann. Eine Dauerkontrolle ist natürlich nur an den Grenzen möglich. In Ringäpfeln, bei denen häufig ein Zinkvorkammen beobachtet wurde, wurde nichts Nachteiliges nachgewiesen. weniger der Fall war; auch konnten bei diesem mehrere Ernten im Jahre erzielt werden. Gemüse ist selbstverständlich auch in früheren Jahrhunderten aus Gubens Bergen gebaut worden, aber stets in geringem Maße, nur für den eigenen Haushalt und für den Markt der Stadt. Die ersten Versuche, es in größerem Umfange anzubauen, machten die Winzer Ferd. Poetko und sein Schwager Karl Naschke um 1870. Sie waren von Erfolg und fanden Nachahmung, so daß sich seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts der Gemüsebau in steigendem Maße ausgebreitet hat. Die günstigen geologischen und klimatischen Verhältnisse Gubens, die einst den Weinbau ermöglichten, werden von unserer gartenbau treibenden Bevölkerung noch heute ausgenuht. Man bevorzugt hier Frühobst und edles Tafel obst, weil nur dieses lohnende Preise erzielt, ebenso Frühgemüse. Guben liefert den ersten Salat und die ersten Gurken aus heimischem Freilande, ebenso am frühesten grüne Erbsen und Kohlrabi für den Berliner Markt. Den Lohn, den unsere Gemüsebauer dafür ein- heimsen, müssen sie mühsam genug erwerben. Schon im Winter werden die Salat-, Gurken-, Erbsen- und Kohlrabipflanzen im Frühbeet her angezogen, um im Frühjahr möglichst zeitig auf die Ascker verpflanzt werden zu können. Schon um Pfingsten wird der Freilandsalat von den Beeten abgcräumt und verkauft, und Kirchensteuer für 1M in Preußen. Von K. Stephan in Halle. Mit Rücksicht aus die zur Zeit auftauchenden Zweifelsfragen geben wir über die Kirchensteuer folgendes bekannt: 1. Nach unserer — allerdings von Kirchenbe- hvrden bestrittenen — Rechtsauslcgung kann nur die endgültig veranlagte Ein kommensteuer für 1925 und können nicht die für 1925 geleisteten Voraus zahlungen die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer 1925 sein (8 9 Abs. 2 des Kirchen- steuecgesetzes vom 26. 5. 1905 in Verbindung mit tz I St.Ueb.G. vom 29. 5. 1295). Solange die endgültige Veranlagung der Einkommensteuer für 1925 (bei Erwerbsgärtnern Wirtschaftsjahr 1. 7. 4924 bis 30. 6. 1925) noch nicht seststcht, kann natürlich die Kirchenge- memde vorläufig die Vorauszahlungen zu grunde legen. Ob die Vorauszahlungen des Steuerabschnittes für die endgültige Veranla gung, also in unserem Falle die in der Zeit vom 1. 7. 1924 bis 30. 6. 1925 geleisteten Voraus zahlungen, zugrunde zu legen sind oder die tat sächlich während des Kirchenrechnungsjahres ge leisteten Zahlungen, ist eine offene Frage. Reichsfinanzministerium, Pr. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung sowie der Ev. Oberlirchenrat haben zu dieser Frage bisher voneinander abweichende Rechtsauffassungen be kundet. Wir sind um die Klärung dieser Frage bemüht und werden alsbald weitere Nachricht hier folgen lassen. 2. Das Rechnungsjahr der Kirchengemeinde, für welches die Kirchensteuer 1925 erhoben wird, läuft vom 1.4.1925 bis 31.3.1926 (8 16, Abs. 2, Kirchensteuergesetz). 3. Neben der Reichseinkommenstcuer kann als Bemelsunasgrundlage für die Kirchensteuer auch die staatlich veranlagte Grundvermögen- und Gewerbesteuer herangezogen werden (ß 9, Abs. 2 K.St.G.). Während die Sätze der Reichseinkom- mensteuer in voller Höhe des auf den Steuer pflichtigen insgesamt entfallenden Einkommen steuerbetrages zugrunde zu legen find — wo mehrfacher Wohnsitz vorlieat, greift das Vertei lungsverfahren nach 8 4 K.St.G. Platz —, können die Beträge der staatlich veranlagten Grundver mögen- und Gewerbesteuer nur insoweit von der Kirch enge meinde zu grunde gelegt werden, als sie auf Grundbesitz oder Gewerbebetrieb entfallen, die innerhalbdes Kir chengemeindebezirks des Wohn sitzes des Steuerpflichtigen ge legen sind (88 2 und 10, Abs. 2 K.St.G.). 4. Die Kirchenorgane (Geistliche und Mit glieder des Gemeindekirchenrats) sowie die bei der Veranlagung beteiligten Beamten haben ebenso wie tue Finanzbeamten und Steueraus schutzmitglieder das Steuergeheimnis zu wahren, d. h. über die zu ihrer Kenntnis gelangenden Erwerbs-, Vermögens- oder Einkommensverhält nisse eines Steuerpflichtigen zu schweigen (8 24 KStG.). JieMzugsWgkeil vonZracht- speseu bei der Umsatzsteuer. Von Dr. Brünner in Berlin. Beträge, die von dem Lieferanten seinem Abnehmer für die Beförderung der Waren in Rechnung gestellt werden, sind bei der Berech nung der Umsatzsteuer insoweit abzugs- sähig, als durch sie die Auslagen des Lieferanten für die Versendung ersetzt werden. Bisher konnte der Lieferer, der die Ware zum festen Preise franko Empfangs station verkauft hatte, den Abzug der Fracht- fpesen nicht vornehmen, da sowohl nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs wie auch der Verwaltungspraxis gesonderte Inrechnung stellung erforderlich war. Nunmehr hat sich der Reichsfinanzhof in einer Entscheidung vom 12. Februar 1926 (V.5 296/25) auf den Stand punkt gestellt, daß es „gleichgültig ist, ob ein Nettopreis vereinbart wird und dazu die Vsr- fendungskosten aufgejchlaqen werden oder ob ein diese mitumfassender Gesamtpreis aus geworfen wird, wenn er nur in die Berechnungs posten, bestehend aus dem Nettopreis und den Versendungslosten, in einer dem Emp fänger erkennbaren Weise zerlegt wird. Es ist nicht erforderlich, daß diese Zer legung schon beim Abschluß des Kaufvertrages ziffernmäßig zum Ausdruck kommt; es genügt auch die Zerlegung gelegentlich der Uebersendung mindestens dann, wenn, wie im folgenden Falle, äuS der Bestellung hervor- geht, daß nach Absicht der Vertragschließenden, im Kaufpreis für die Ware die von vornherein in ihrem Betrage feststehenden und beiden Teilen bekannten Verse ndungs- kosten eingerechnet sind". Demgemäß hat der Reichsfinauzhof im fol genden Falle den Frachtabzug zugelassen: Der Kunde bestellte auf Grund dec ihm von Bilger überreichten Offertkarte: „Senden Sie mir ohne Berechnung der Verpackung, frei (durch die Post) unter Nachnahme" — folgt Menge und Preis, in welchem die Versandkostcn ein- gcschlossen sind. Bei der Versendung wurde der Gesamtpreis durch Nachnahme erhoben. Den einzelnen Sendungen wurde ein gedruckter Zettel bcigefügt mit dem Vermerke: „Im Hinblick auf das Umsatz st eusrgesetz teilen wir Ihnen mit, daß in dem Nach nah mebetragc das Porto von M mitenthaltc'n ist", zu anderer Zeit war auf dem für den Kunden bcstimnklen Abschnitt der Paketkarte der Vermerk aufgedruckt: „In dem Nachnahmebetrag ist das Porto M enthalten." — Voraussetzung des Abzugs ist auch, worauf besonders hingewicsen sei, daß die Frachtbcträge tatsächlich von dem Lieferer verauslagt wurden. Kalkuliert dieser die Frachtkosten bis zur Station des Abnehmers ein, bezahlt aber der Empfänger die Frachtkosten und bringt sie der Lieserer dann aus der Rechnung in Abzug, so ist Abzugsfähigkeit nicht gegeben. (Urteil Pes Reichsfinanzhofs vom 7. 10. 1925; VL 165/2a.) Anssuhr nach dem Saargediel. Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft teilt uns folgendes mit: In dem am 8. April 1926 in Paris ab geschlossenen und bereits in Wirksamkeit ge» retenen Zusatzabkommen zum deutsch-franzö- ischen Handelsabkommen vom 12. Februar 1926 st Deutschland für Frischgemüse aus Tarifnum mer 158 des französischen Zolltarifs ein Ausfuhr kontingent von 1500 Doppelzentnern zu zoll- begünstigten Sätzen eingerüumt worden. Das Kontingent läuft am 30. Juni 1926 ab. Die Zollbegünstigungen werden nur solche Waren ge nießen, die bei ihrer Ausfuhr von einer Kon tingentsbescheinigung begleitet sind. Im Ein vernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen ist die Ausstellung der Kontingents bescheinigungen und die Ueberwachuna des'Kon tingents dem Zollamt in Zweibrüchen in der Pfalz übertragen worden. Ein Muster für die Kontingeutsbescheinigung ist in der Anlage bei gefügt. Die Kontingentsbescheinigungen werden von dem Zollamt Zweibrücken nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge ohne Rücksicht auf den Wohnort des Antragstellers und ohne Unter schied daraus ausgestellt, für welche Mengen der einzelnen im Rahmen des Kontingents in Be tracht kommenden Arten von frischem Gemüse die Anträge gestellt werden. Ich ersuche, hiervon Ihren Mitgliedern evtl, durch Veröffentlichung in Ihren Fachzeitschriften Kenntnis zu geben. Lonklngenks-Beschelnigung. (Nicht übertragbar.) Gültig bis zum 30. Juni 1926. Es wird hiermit bescheinigt, daß die nach stehend aufgcführte Ware: Waren bezeichnung Reingewicht (in Zohlen und Buchstaben) Zeichen oder Nr. der Sendung ildzuschreibcn vom Kontingent der tranzSfischen Zolltarifnummer Oexumss krais Frischgemüse 158 Zusammen Absender: Empfänger: . in das Kontingent für die in der Liste 8 des durch das Zusatzabkommen vom 7. April 1926 ergänzten deutsch - französischen Handelsabkom mens vom 12. Februar 1926 aufgezählten Waren, bei denen die Zollvergünstigungen auf Kontingente beschränkt sind, eingerechnet werden kann. Diese Erzeugnisse unterliegen bei ihrer Ein fuhr nach Frankreich den in Artikel 2 des ge nannten Zusatzabkommens vorgesehenen Ein fuhrzöllen. Zweibrücken, den .19 Hauptzollamt (Stempel) (Unterschritt) —e. Gurken, Kohlrabi Blumenkohl und Sellerie treten an seine Stelle. Seit etwa 10 Jahren ist auch der Anbau von Tomaten in erheblichem Maße ausgenommen worden, und diese Frucht kommt heute bereits in großen Mengen zum Versand. Unsere ehemaligen Winzer haben vielfach Ländereien im Lubsttal erworben und treiben dort den Gemüsebau feldmäßig. Daß dieser — wenigstens nach der Zentnerzahl der Erzeugung — den Obstbau überflügelt hat, wird aus folgendem ersichtlich: Auf dem hiesigen Bahnhofe wurden ver frachtet: 1912 Obst , 24321 Ztr. Gemüse 30851 „ 1920 Obst . 56689 „ Gemüse 64 715 „ Daß sich die Gubener Obst- und Gemüse züchter den natürlichen Bodenverhältnissen und den wirtschaftlichen Absatzbedingungen so treff lich anpaßten, dazu haben die hiesigen Gartenbauvereine viel beigetragen. Die Obst baugesellschaft war nach dem Tode des Stadt richters Buckatzsch eingegangen. Erst am 14. April 1850 wurde hier wieder ein Verein mit den Zielen des älteren gegründet, nämlich der Gaitenbauvcrcin, der im vergangenen Jahre sein 7öjührigcs Bestehen feierte und aus diesem Grunds wie vor 25 Jahren eine Jubiläums- Gartenbau-Ausstellung veranstaltete. Der Garteubauverein bat sich um den hiesigen Obst- und Gemüsebau in den 75 Jahren seines Bestehens große Verdienste er worben; er hat die Erfahrenen zu Lehrmeistern der Unerfahrenen gemacht, durch belehrende Vorträge seinen Mitgliedern gezeigt, wie man im Garten Nutzen schaffen und Schaden ver hüten kann; neue Obst- und Gemüsesorten wurden von ihm eingeführt und geprüft. Durch Ausstellungen, die er veranstaltete oder be schickte, hat er den blühenden Gartenbau Gubens belebt und auch in der Ferne zu Ansehen gebracht und dazu beigetragen, daß dieser zu einer immer höberen wirtschaft lichen Bedeutung für unsere Stadt gelangt. Im Jahre 1868 wurde neben dem Garten bauverein der Winzerverein gegründet, der 1891, als der Weinbau wenig mehr in Be tracht kam, seinen Namen in „Obst- und Gemüscgärtner-Vcrein" umänderte. Dieser bildet seit 1925 die Bez.-Gr. der Obst- und Gemüsegärtner von Guben und Umgegend im Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Auch diese, .die wie bei der diesjährigen, so auch bei früheren Ausstellungen mit dem Gartenbauverein zusammen wirkte, ist ständig mit dem Wort und noch mehr mit der Tat bemüht, den Erwsrbsgartenbau in Guben zu fördern.
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