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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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bom Inkmlf' Beitragskinziehung kür das III. Vierteljahr 1926. — Schutz gegenüber dem Finanzamt! — Förderung der Frühgemüsebaues. — Klärung der Argrarpolitik? — PrciscntM<lunz der Tomaten vem JlUfMl. auf dem Berliner Großmarkt. — Aendcrung des Expreßguttarifs. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppeu. — Marktrundschau. Schutz gegenüber dem Knanz- aml! Bon Dr. Brönner, Berlin. Im vergangenen wie auch in diesem Jahre sind zahlreiche Steuergesetze grundlegend ge ändert und, wie trotz mancher im einzelnen noch bestehenden Mängel nicht zu bestreiten ist, erhebliche Verbesserungen vorgenommen. Da gegen ist die Reichsabgabenordnung bisher im wesentlichen unangetastet geblieben; nur wenige Bestimmungen haben — zum Teil mit Rück sicht auf die Neuordnung der Währung, teil weise infolge anderweitiger Regelung allge meiner strafrechtlicher Vorschriften oder auch aus besonderen Gründen — eine Abänderung erfahren. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß nach Ueberwindung der schlimmsten Nach kriegszeit auch die außerordentlichen Befug nisse der Finanzämter, die sich nur mit der damaligen Notlage rechtfertigen ließen, auf ein erträgliches Maß zurückgesührt werden. Der augenblickliche Reche---!stanb bedarf, wie sich aus den folgenden Ausführungen ergeben wird, in verschiedener Hinsicht der Abänderung. Bereits im gewöhnlichen Steuerer- MitlungSv erfahren, das die Veran- kagung einer bestimmten Steuer bezweckt, ist das Finanzamt zur Feststellung der Steucr- ansprüche mit weitgehenden Rechten ausge- stattet. Alle uMsatzsteuerpfllhtigen Betriebs unterliegen außerdem der sogenannten S r e u'e r a u f s i ch t,' die das Finanzamt be rechtigt, zu jeder Zeit — lediglich an die Geschäftszeit gebunden — Buchprüfungen vor zunehmen und unter Umständen „Nachschau" in den Geschäftsräumen zu halten. Wenn auch hierbei vermieden werden soll, haß das Publikum auf die Vornahme der Prüfung aufmerksam oder eine Unterbrechung oder Störung des Geschäftsbetriebes verursacht wird, so treten infolge Abwesenheit des In habers oder aus sonstigen Gründen doch häufig: Mißstände ein. Erforderlich erscheint, daß eine vorherige Mitteilung des Finanzamts zwingend und Verständigung mit dem Betriebs inhaber über die Zeit der Buchprüfung wenig- stens durch eine Ordnungsvorschrift gesetz lich bestimmt wird. Innerhalb ihrer Befugnisse können die Fi nanzämter ihre Anordnungen durch Geld strafen, Ausführung auf Kosten des Steuer- pflichtigen sowie durch unmittelbaren Zwang . i» durchsetzen. Vorgeschrieben ist hier, daß vor- M zE unter Setzung einer angemessenen Frist und Androhung des Zwangsmittels an den Steuerpflichtigen eine Aufforderung zur Vor nahme der geforderten Handlung ergeht. Grundsätzlich muß die Aufforderung schriftlich erfolgen; doch ist eine Ausnahme gegeben, wenn „Gefahr im Verzüge" besteht, also eine Gefährdung von Steueransprüchen nrch vorliegenden Tatsachen wahrscheinlich ist. Nur dann auch oder sofern die Anordnung sonst nicht durchführbar ist, darf unmittelbarer Zwang angewendet werden. Die gegen die Androhung, Festsetzung und Durchführung eines Zwangsmittels zulässige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Im Strafverfahren gehen die Befugnisse des Finanzamts noch weiter. Die Einleitung des Strafver fahrens wird vielfach dadurch veranlaßt, daß das Finanzamt durch eine anonyme An zeige von einer angeblichen Steuerzuwioer- handlung Kenntnis erhält. Solche Denunzia- tionen gehen meist von entlassenen Ange stellten aus. Die Finanzbehörden können grundsätzlich nicht darauf verzichten, auf ano nyme Anzeigen hin einzuschreiten, da ihnen auf diese Weise die mellten Nachrichten zugehen und ihnen sonst viele Fälle tatsächlich als Steuer hinterziehungen unbekannt blieben. Um so mehr erscheint eS aber als erforderlich, daß nicht nur im Verwaltungswege auf äußerste Vorsicht in solchen Fällen gedrungen wird, sondern auch für den Steuerpflichtigen ein ausreichender Rechtsschutz besteht, was zur Zeit durchaus nicht der Fall ist. Soll gegen einen Steuerpflichtigen eingefchrilten werden, so wird das regelmäßig nur durch einen Vermerk aktenkundig gemacht. Eine Mittei lung an den Steuerpflichtigen ist nicht er forderlich. Die erste Maßnahme pflegt dann die Vor nahme einer Durchsuchung von feiten des Finanzamts zu sein. Zwar schreibt die Reichs abgabenordnung vor, daß das Finanzamt die nach der Strasprozeßordnuug zuständigen Be- Hörden und Beamten entsprechend zu ersuchen hat. Danach sind grundsätzlich das Gericht, bei „Gefahr im Verzugs" die Staatsanwaltschaft und die Nachgeordneten Polizeibeamten für die Anordnung der Durch'uchung zuständig. Nach- > dem aber die von der Rcichssinanzverwaltung zu „Beamten des Steueraußendienstes" ernann ten Beamten durch ministerielle preußische Vcr- Klärung der Agrar-Mik? Die Darmstädter Tagung des Deutschen Landwirtschaftsrates. Von Frithjof Melzer. s Die Darmstädter Tagung des Deutschen Landwirtschaftsrates als der Spitzenorgani sation der landwirtschaftlichen Berufsvertre tungen ist zu Ende gegangen. Sie hat überall in der Oeffentlichkcit weitgehende Beachtung gefunden. Der Reichskanzler, der Reichser nährungsminister, die Vertreter der anderen Reichsministerien und der Länder, der Reichs bankpräsident und der Rentcnbankpräsident, die Präsidenten der preußischen Staatsbank und der Preußenkasse sowie die Vertreter der anderen großen Berufsstände haben es für erforderlich gehalten, an dieser großen Jahrestagung der führenden landwirtschaft lichen Fachorganisation teilzunehmen und vor den verantwortlichen Vertretern der landwirt schaftlichen Praxis zu den aktuellen Agrar« Problemen Stellung zu nehmen. Die Tages ordnung und die Wahl der Referenten war dazu angetan, ein klares Bild von der Lage der Landwirtschaft insgesamt und in ihren einzelnen Betriebszweigen zu entrollen, auf die Ursachen für die Zuspitzung der Lage der Landwirtschaft hinzuweiscn und daraus auch die notwendigen Schlußfolgerungen für die künftige Agrarpolitik und für die künftige Produltiottseruheuung der Landwirtschaft zu ziehen. Ist dadurch nun wirklich eine eindeutige Klärung der Agrarpolitik erreicht worden? Kann nun wirklich die Landwirtschaft mit ganz bestimmten Faktoren bei ihrer weiteren Pro duktion rechnen? Besteht die gewisse Aus sicht, daß die drohende Katastrophe der Land wirtschaft ' als Abschluß der Agrarkrisis ver mieden werden kann, daß nach dem mengen mäßigen und finanziellen Ertrag der laufen den Jahresproduktion mit dem Herbst wieder ein langsamer Aufstieg des landwirtschaftlichen Berufsstandes bevorsteht? Wollte man sich nur - nach dem Wortlaut der Regierungser klärungen richten, so müßte man allerdings diese Ueberzeugung von Darmstadt mit nach Hause nehmen. Erklärungen derart, wie sie in Darmstadt zu hören waren, sind aber auch früher oft genug abgegeben worden. Und doch ist als Ergebnis der Wirtschafts- und Handels politik des Reiches die Lage der Landwirt schaft in fortschreitendem Maße schwieriger ge worden. Das ist auch der Grund dafür, daß diesmal auf der Tagung des Landwirtschasts- rates wiederholt ein deutlicher Ton ange schlagen wurde, wie er sonst in den Beratun gen dieser Körperschaft nur selten zu hören war. Es ist der Gegensatz zwischen den Worten und den Taten, den die Landwirtschaft nun nicht länger mehr ertragen kann, wenn sie nicht sich selbst und damit die Zukunft einer gesunden Volkswirtschaft aufgeben will. Das ist aber eine Stimmung im landwirtschaftlichen Berufsstand, mit der jeder Teilnehmer von vornherein zu rechnen hatte, über die sich auch der Reichskanzler und der Reichsbankpräsident von vornherein hätte klar sein müssen. Darum war nicht der geringste Grund dazu gegeben, etwa die Möglichkeit der vertrauensvollen Zu sammenarbeit anzuzweifeln. ES muß deut lich betont werden, daß sich die Mitglieder des Landwirtschaftsrats, insbesondere der Prä sident Dr. Brandes eine Mäßigung und Zurückhaltung auferlegt haben, die ihre Be gründung nur in der Notwendigkeit der ver trauensvollen Zusammenarbeit mit den Re gierungsstellen findet und die, trotz anfäng licher Verärgerung des immer noch unter der Ueberfülle der Arbeit leidenden Kanzlers unk trotz des nervösen Temperamentes des Reichs präsidenten, auch von diesen schließlich aner kannt wurde. Als einstweiliges Ergebnis der Tagung stellen wir fest, daß der Reichskanzler trotz mancher beschwörenden Worte an die Landwirt schaft seine grundsätzlichen Erklärungen vor dem Industrie- und Handelstag nochmals unterstrichen und die notwendige Berücksich tigung der Landwirtschaft als der Grund lage der Wirtschaft noch stärker betont bat. Er hat allerdings im einzelnen keinerlei kon krete Zusagen gegeben, er hat aber doch allgemeine Feststellungen gebraucht, auf die die Landwirtschaft sich mit Fug und Recht be rufen kann. Die verschiedenen Erklärungen des Reichsministers sür Ernährung und Land wirtschaft hatten allerdings, entgegen jeder Erwartung und entgegen den Ankündigungen, das Eingehen auf konkrete Einzelheiten voll kommen vermissen lassen; er hat sich damit vielleicht manche Sympathien verscherzt, die ihm bisher besonders von der westdeutschen Land- wirt'chaft cnkgegengebracht wurden. DerReichs- bankpräfidcnt Dr, Schacht hat über die Berlin, Freitag, den 21. Mai 1926 Nr. 41 Erscheint Dienstags u. Freitag« )ahrg. 1926 41. Jahrgang der verbandSzcitung. ordnung zu Hilsspolizeibeamten bestellt sind, können sie Durchsuchungen von sich aus vor nehmen. Voraussetzung ist lediglich, daß „Ge fahr im Verzüge" vorliegt. Wann „Gefahr im Verzüge" in dem oben erwähnten Sinne vorliegt, kann in der Praxis recht zweifelhaft sein. Liegt sie nach Ansicht des Beamten vor, so hat der Steuerpflichtige keine Möglichkeit, richterliche Nachprüfung zu verlangen. Selbst Leibesvisitationen sind aus diesem Wege zn- gelassen. Bei diesen Befugnissen bleibt es ziemlich belanglos, daß die oben beschriebenen sonstigen Zwangsmittel, die dem Finanzamt außerhalb des Strafverfahrens zustehen, nach ausdrück licher Vorschrift unstatthaft sind, sofern es sich darum handelt, Spuren einer Steuer« zuwiderhandlung zu verfolgen. Gibt der Steuerpflichtige die seitens der Beamten — im allgemeinen nehmen drei, näm lich ein Beamter und Hilfsbeamter des Finanz- amts sowie der zum Polizeibeamten bestellte Beamte des Steueraußendienstes an der Durch suchung teil — von ihm verlangten Gegen stände, die nach ihrer Auffassung als Beweis mittel von Bedeutung sind, nicht heraus, so werden sie beschlagnahmt. Auch diese Maßnahme kann vom Vorsteher des Finanz amts oder seinem Vertreter, bei „Gefahr im Verzüge" aber auch von jedem anderen Be amten des Finanzamts angeordnet werden; im letzteren Falle ist lediglich innerhalb von drei Tagen die Bestätigung des Finanzamts nachzusuchen. Dem Betroffenen ist zwar auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung genommenen Gegenstände mitzuteilen; auch kann er jederzeit Entscheidung durch daS Finanz amt selbst beantragen. Dagegen fehlt eben falls dis richterliche Kontrolle. Ledig lich kann Beschwerde an das Landesfinanzamt eingelegt werden; weitere Rechtsmittel stehen nach der Rechtsprechung des ReichsfinanzhofS nicht zu. Schließlich sind die Finanzämter und ihrs Hilfsbeamten hei Verdacht einer Steuerzu widerhandlung unter den sonstigen Voraus- setzungen eines Haftbefehls, wenn „Gefahr im Verzüge" besteht, auch zur vorläufigen Festnahme eines beschuldigten Steuer pflichtigen befugt; doch hat hier der Steuer pflichtige die Wahl, ob er sich dem nächsten Finanzamt oder dem zuständigen Amts richter vorführen lassen will. Wenn man berücksichtigt, daß hier straf prozessuale Entscheidungen in die Hände von Beamten gelegt werden, die zum großen Teil in dieser Hinsicht erst durch die Erfahrung ge- schult werben, zunächst aber ihrer Ausbildung nach das Notwendige Verständnis für die Trag weite ihrer Handlungen in den kritischen Lagen häufig nicht werden aufbringen können, so erscheint es unerträglich, daß hier die Mög lichkeit der richterlichen Nachprüfung sowohl durch das sonst zuständige Amtsgericht wie seitens des Reichsfinanzhofs fehlt. Förderung der Ariihgemüse- bauer. Einer Einladung der Brandenburgischen Frühgemüfezucht-Genossenschaft folgend, be sichtigten am 28. April Vertreter des ReichS- ernährnngsministeriums, des Preußischen Land wirtschaftsministeriums, der Landwirtschafts- kammer Berlin, des Kreises Lebus und des Provinzial-GenossenschaftSverbandeS die Früh- gemüsekulturen der Genossenschaft in Gorgast und der Gebrüder van Spronsen in Manschnow. Don hier brachten Autos auf den mit blü henden Obstbäumen bestandenen Straßen die Reiseteilnehmer nach Frankfurt a. O., um die von märkischen Erzeugern mit tatkräftiger Unterstützung verschiedener Behörden gegründete Ostmärkrsche Gemüse- uni» Obstverwertungs- A.-G-, deren Rohbau beendet ist, zu besichtigen. Bei dem anschließend von der Gorgaster Ge nossenschaft gereichten Essen bot sich Gelegen heit, das Gesehene zu besprechen. Graf von der Schulenburg.Grün thal, der Dor- sitzende des Aufsichtsrates der Gorgaster Ge nossenschaft, wies bei seiner Begrüßungsan sprache auf die Bedeutung und die Erfolge heS deutschen Frühgemüsebaues hin, wie sie im Osten des Reiches in erster Linie durch daS Beispiel der Frühgemüsezucht-Genossen- schaft nachweislich erzielt seien. Hier gelte es, den Hebel einzusetzen und die gesunden An fänge tatkräftig und großzügig weiterzuent wickeln Hierbei sei namentlich unter den heutigen Verhältnissen die StaatSbcihilse un entbehrlich. NamenS der Vertreter der Be hörden antwortete Geheimer OberregierungSrat Dr. Bansi vom Preuß. LandwirtschaftS- Ministerium. Den Dank an die einladende Genossenschaft ergänzte die Mitteilung, daß die Reise bei den Teilnehmern einen überaus günstigen Eindruck hinterlassen habe. Die zähe Energie, mit welcher der deutsche Frühgcmüse- bau voranstrebe, sei besonders erfreulich und lasse für die Zukunft das Beste erhoffen. Die Ministerien seien sich darüber klar, daß das Einsetzen von Staatsmitteln auf diesem Gebiet nicht nur besonders dringlich, sondern auch be- sonders erfolgverheißend sei. Es solle daher versucht werden, möglichst große Mittel zur Förderung des Frühgemüsebaues bereitzustcllcn. Hallet Euch für die große Sommertagung in Dresden am 7. u. S. August bereit. Veilragseluziehung für das Höbe der Beiträge sür 1,50 4,- 8,50 3,— 8,— 4. 7,— wird noch milgeleilt') Name des Landesverbandes Auf Grund eines Beschlusses beS Haupt- ausschnsses vom 20. 2. 26 werden die Bei träge für das S. Vierteljahr 1926 am 1. 6. 26 bei alle» Mitgliedern durch Nachnahme ein- gezogsn. Die Höhe der Beiträge ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Anhält ... . Baden (nur für die Bez.-Är. Pforz heim, Karlsruhe, Offenburg, Frei- bürg, Konstanz, Lörrach, Heidel berg,Baden-Baden) Baden für dis übri gen Äez.-Gr. . . Bayern .... Berlin -Brandenburg e. V. (ohne Bez.- Gr. Berlin) . , *) Die Mitteilung über die endgültige F stsetzung der Beiträge von den noch fehlen den Landesverbänden erbitten wir spätestens bis zum 21. ö. 26. Sollten bis zu dieser Zeit einige Landesverbände die Beitragssätze noch nicht an uns mitgetsilt haben, so nehmen wir an, daß die alten bisher geltenden Bei tragssätze Leibehalten werden und durch uns zur Einziehung gelangen sollen. I». VIerleljahr 1828. 150 1- 10— mitgeteilt 1,- wird noch mitgeteilt 5,— 5.50 7.— 1,50 1,— 8.50 5.50 6,— 4, 4, 4, 1,— 150 Wird noch 3,— 1,50 1.- 1, 1,- sL,-1 4,-s 6,— wird noch mitgeteilt Berlin-Brandenburg Bez -Gr. Berlin . Braunschweig . . Freistaat Sachsen . Hannover ... . . Hessen-Darmstadt Hessen-Nassau . . Mecklenburg . . . Nordwest (ohne Bre ¬ men) und Blumen thal Nordwest (Bez.-Gr. Bremen . . . . Nordwest (Vez.-Gr. Blumenthal . . . Ostpreußen . - . Pfalz Pommern (ohne Stettin) . . . Pommern (Dez.-Gr. Stettin) . . . Provinz Sachsen . Rheinland . . . Schlesien . . . . Schleswig-Holstein Thüringen . . . Westfalen . . . . Württemberg . . . wird noch mitqeteilt 2.-j - ,4.-, 6.- wucd noch mUgcteilt wird noch mitgeteilt Nam« Lei Landesverbandes Höhe der Beiträge fü 'S Anrslgonpeolr«: r. D. pvütrsll« 4S stf. (I mm iS?k.j plstrvvrsatvMW?» /iuksotilNA Ois Ztuknsvmo erfolgt in «ter nöcchsterreiokdLrea dlummsr. — KsklsmLtlonsn nur di» 8 Inga naek Ersobsinsn ruISsslg. — Sslsgsxemplnr« nue aut Verlangen gegen Portoersstr. — pür psklsr «lurck uncköutäckss döanuskript keine Haftung. Lei Einriskung «turok Ssricbt oct. i. Xonlcursvsrkatusn tÄlt ckse bsrsckn. Ksbatt kort. Serugsprel» -S«» 1— monachckr — 4lnr»lg«n»an»hm»7 Sockln SW4L priectriodstraSe 18, nevon <l»r Lärtnsrmackckkalls — Vie Scdleucksranrvigen «Mit von <tve Veröffentlichung »usgoscklossen. — Oer Auftraggeber gibt ckurck «ti» Aufgabe <te» Inserat» »«in LinvvfstLnckni» ob, Preiss unter äse Sckieuckor- prsi»gr»nre «ter VerdSncko «ogruiasson. — Erfüllungsort Ssrün-Klitto.
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