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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 36. 4. 5. 1926. Die Gartenbauwirtschaft Fernsprecher werden Sohn der Mutter in der bringen ihr die Binder und Gütern, die laut den müssen, ist brics einzulösen. Taris sreigemacht wer- stets der alte Fracht dankbare Kind Blumen auf das Grab an ihrem Geburts- und an ihrem Todestage. Wir bitten, uns von den in den Tageszeitungen erschienenen Vkv-Artikcln stets ein Beleg exemplar einsendcn zu wollen. Der im Frachtbrief bezeichnete Empfän ger kann der Bestimmungsstation folgende schriftliche Anweisungen auf besonderem Vor druck erteilen: 1. das; Gut und Frachtbrief gegen Fracht zahlung einem Dritten ansgcliescrt wird; 2. daß ihm gegen Frachtzahlung der Frachtbrief, einem Dritten aber das Gut ousgeliescrt wird; S. daß ihm der Frachtbrief, einem Dritten aber gegen Fracht; ah- lung.das Gut ausgelicscrt wird;. 4. daß das Gut nach Zahlung der Fracht oder — falls der Wert des Gutes, die Gesamtfracht sicher deckt — unter Nachnahme der Fracht nach einer anderen Station gesandt wird. In diesem Falle (4) muß der ursprüng liche Empfänger einen neuen Fracht brief ausstcllen. Er kann auch die Aus stellung eines neuen Frachtbriefes durch die Güterabfertigung beantragen, wenn nicht im Frachtbriefe die fehlende oder mangelhafte Verpackung anzuerkenne» oder ein bedeckter Wagen zu beantragen ist. Wird die ursprüngliche Fracht nach« gcnommen, so wird Nachnahmeprovision berechnet. Bei Wertnachnahmen und bei Anweisungen durch zurückgewiesen. Schriftliche Anweisungen, für die nicht der vorgcschriebcne Vordruck der- Empsänzeranweisungen Im Eisenbahll-Merveriehr. Von unserem ständigen vcrkehrspolitischen Mitarbeiter. Heimat, Blumen Enkel ins HauS. Und der Heimgegangenen Mutter legt das wendet ist, sowie telegraphische Anwei sungen werden ausnahmsweise angenommen. Der Anweisung wird nur entsprochen, wenn der Absender bis zur Aushändigung des Frachtbriefes an den Empfänger oder den Dritten nicht über die Sendung anderweitig verfügt hat, wenn ferner dis Sendung genau bezeichnet ist und wenn keine Zweifel über den Inhalt der Anweisung oder darüber, daß die Anweisung tatsächlich vom Empfänger her- rührt, bestehen. Anweisungen, dis nicht vom Empfänger, sondern von einem Dritten aus gehen, werden zurückgewiesen, ebenso Anwei sungen, das Gut auf Grund des ursprüng- lichen Frachtbriefes weiterzusenden oder das Gut auf Grund eines neuen Frachtbriefes auf der Bestimmungsstation an einen Drit ten auszulieser» oder das Gut an verschiedene Personen zu verteilen. Die Anweisungen werden bereits vor. Ein- trcssen des Gutes entgegcngenommcn. Trisst das Gut aber innerhalb einer Woche nicht ein, so wird die Anweisung dem Empfänger zurückgegebcn. Dem Antrags des Empfängers, Wagen ladungen ohne Umladung wciterzuscnden, wird in der Regel entsprochen. In diesem Falle wird nur die Entladefrist gewährt, keine be sondere Beladesrist. Dies gilt auch bei teil weiser Entladung vor der Weiterscndung. Die Gebühr für solche Anweisungen beträgt Lei Stückgut 50 Pfg., bei Wagenladungen 3 M. jür die Sendung. . Diese Gebühr wird nur erhoben, wenn der Güterabfertigung ausdrücklich eine Anweisung zu einer außerhalb des eigentlichen Fracht vertrages liegenden besonderen Leistung gegeben ist, zu deren Ausführung die Eisenbahn nicht ohnehin verpflichtet ist. Die Gebühr wird alfo z. B- nicht erhoben, wenn der Empfänger den Frachtbrief einlöst und die Sendung nach oder auch ohne Umladung mit neuem Frachtbriefe zur Weiterbeförderung auf gibt, ohne im übrigen irgendwelche besondere Arbeitsleistung der Güterabfertigung in An spruch zu nehmen. Vollmachten der Empfän ger zur Abholung ihrer Güter an Spediteure usw., sowie ferner Anträge der Empfänger auf Weiterbeförderung ihrer Sendungen ans der Kleinbahn, die auf der UebergangSstativn von Fall zu Fall oder ein für allemal ge stellt werden können, gelten nicht als Empfün» gcrauweisungen im Sinne des Tarifs. Wir bitten, die mit gezeichneten Artikel durch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzu- stellen. ritutterehrung durch Blumen. Die Liebe zur Mutter ist der den Lebe wesen eigene natürliche Anlehnungstricb, ver edelt durch Lebenshaltung und Erziehung. Die Aöutter ist der Mittelpunkt des häuslichen Lebens. Mutters Geburtstag ist ein Fest und Feiertag im Familienkreise, und wo Feste ge feiert werden, sind Blumengrüße und Bluinen- gcchcn besonders geeignet, Stimmung und Freude zu erwecken. Bietet doch jede Jahres zeit Pflanzen und Blumen in Fülle, um je nach Wollen und Können ein äußeres Zeichen der Liebe und Dankbarkeit zu bieten, das immer willkommen ist und jede weitere Gabe sinniger und würdiger zu machen geeignet ist. Blumengrüße sendet der in der Ferne weilende Zragekaslen. Frage 43. Ist die Einnahme aus den aus Holland cingcsührtcn Blumenzwiebeln umsatz- steuerfrei? ES geht in hiesigen Kollegeukrcisen die Meinung, das; wir berechtigt seien, die Ein nahme aus Blumenzwiebeln als umsnhsteucrfrei zu buchen. A. R. in D. Antwort: Der Absatz selbsteingeführter Blu menzwiebeln ist auf Grund der Umsatzsteuerfrei liste 1 d nur dann umsapsteucrfrci, wenn die Blumenzwiebeln in dem Zustand, wie eiugeführt, d. h. als trockene Blumenzwiebeln, an Wie der Verkäufer, nicht an Sclbftvcrbraucher, veräußert werden. Umsatzsteuerpslichtig dagegen ist der Absatz der Blumenzwiebeln, sobald sie' in Kultur genommen wurden, und zwar sowohl der Absatz der zur Blüte gebrachten eingetopften Blumenzwiebeln als auch der abgeschuittenen Blumen. —ck. Frage 44. Buchführung. Zwecks Jnventur- aufstcllung bitte ich um gcfl. Mitteilung, mit welchen Werten alte tragbare Obstbänme und Rebstöcke unter Glas einzusetzen sind? H. H. in L. Antwort. Nach den für die landwirt schaftliche und gärtnerische Buchführung gel tenden Grundsätzen sind der Grund und Boden und die mit dem Grund und Boden fest ver ¬ bundenen Pflanzen, Bäume usw. nicht in die Inventur aufzunchmen (siehe Seite b Spalts 1 unter der „Anleitung zu unserer Buch- sührung"). Die Ausnahme von Obstbäumen in die Inventur würde auch großen Schwierig keiten begegnen, weil der Wert eines Obst- baumcs im Laufe der Jahre und Jahrzehnte sich verändert. Die Höhe der Veränderung zutreffend zu ermitteln, ist aber mit einem großen Mühcaufwand verbunden, und cs bleibt zweifelhaft, ob der richtige Wert gefunden wird. Es besteht jedoch dis Möglichkeit, sie im Buch sestzuhaltcn, uämlich im Grundstücks- nud Anbauvcrzeichuis. In Obstbaubctricben z. B. dürfte es aus betriebswirtschaftlichen Gründen durchaus zweckmäßig sein, in dem Grundstücks- und Anbauvcrzeichuis eine genaue Ausstellung der auf dem Grundstück vorhan denen Obstbäumc, gegliedert nach Sorten und weiter gegliedert nach Alter und Ertragfähig keit, zu geben, weil dadurch erst der richtige Einblick iu die Betriebsvcrhältnisse ermöglicht wird. In diesem Verzeichnis braucht nur die Stückzahl und die insgesamt davon ein genommene Fläche vermerkt zu werden, nicht aber der Wert. Man umgeht also damit die Schwierigkeit der Bewertung dieser Ver mögensteile. —ck. Aus der Zach-und Tagespresfe. Zollausnutzung. Um den deutschen Einfuhrzoll, der bis zrl einer gewissen Zeit auf dem holländischen Gemüse und Obst ruht, zu umgehen, stellt man iu letzter Zeit in Holland Versuche an, Gemüse und Obst, welches während einer bestimmten Zeit stark belastet ist, in Kühlhäusern zu lagern, um fie dann nach Eintritt des ermäßigten Zollsatzes nach Deutschland ausführcn zn können. - -> Man hat den Versuch einstweilen mit Rosen kohl angestellt. Der Kohl wurde sofort nach der Ernte in ein Kühlhaus gebracht und die Qualität von Zeit zu Zeit kontrolliert. Nach einem Monat war die Ware noch einwandfrei und erzielte den gleichen Preis wie frisches Gemüse. Da Deutschland bis zum 1. Dezem ber für diesen Kohl einen Eingangszoll von 12 ctS. pro Kilogramm erhebt, will man in Zukunft den im Lause des Monats Novem ber geernteten Rosenkohl in geeigneten Kühl räumen unterbringen, um dann im Dezember, wenn der Zollsatz mir noch 3 cts. beträgt, den Export nach Deutschland äufzunehmen. Gleiche Versuche will man auch mit anderen Obst- und Gemüsesorten, welche einer wechseln den Belastung unterworfen find, anstcllen. Amchlberechnung für Spargel. Von uns. ständigen verkchrspol. Mitarbeiter. Dec Spargclversand hat begonnen. Wir machen deshalb darauf aufmcrsam, daß die Inhaltsangabe zur Vermeidung von zu hoher Frachtbcrcchnung stets lauten muß: „Frischer Spargel zur Verwendung im Deutschen Reiche". Bei dieser Inhaltsangabe werden bei Auf gabe als Fracbtstückgnt die ermäßigte Stück gutklasse, bei Ausgabe als Eilstückgut die er mäßigte Eilgutklasse angcwcndet, außerdem wird in beiden Füllen die 19proz. Ermäßigung des Nottarifs gewährt. Bei Ladungen stellt sich die Aufgabe als Eilgut nicht teurer als die Aufgabe als Fracht gut. Angewendet werden die Klasse L und der Nottaris. Bei Aufgabe als beschleunigtes Eilstückgut wird die Fracht zur Allgemeinen Eilstückgut klasse für das anderthalbfache wirkliche Ge wicht, mindestens für 30 KZ-, berechnet, der Nottarif wird nicht gewährt. AuMchmelarif 11 für Düngemittel. Mit Gültigkeit vom 1. April 1926 werden im Warenverzeichnis, des Ausnahmetarifs 11 unter Ziffer 1 „Güter der Klasse 0 des Dent- sehest Eisenbahn-Gütertarifs, Teil 1 Abt L" nachgetragen: „Phosphorsaures Ammoniak (Diammonphos phat, Diammonphos); Lcunaammonphosphat (Lsunaphos, Azophos); Harnstosfammouphosphat (Harnstoffphos, Urcaphos)." Das bedeutet, daß für diese Güter an Stelle der Frachtsätze der Klassen I), 0 10 und O 5 die Frachtsätze der Klassen 8, L 10 und bi 5 (ungekürzt) auzuwcnden sind, wenn die Inhaltsangabe im Frachtbriefe den Zusatz enthält: „Zum Düngen im Deutschen Reich." Tragbare Ehrenzeichen der sächsischen Aachkammer siir Gartenbau. Die Fachkammcr für Gartenbau in Dresden hat ein tragbares Ehrenzeichen am weiß-grünen Bande gestiftet, und zwar für besonders Verdienste u in den sächsischen Gar tenbau und für Arbeitnehmer, die minde stens fünfundzwanzig Jahre ununter brochen in ein und dcmfelben gärtnerischen Betriebs tätig gewesen sind. Das Ehren zeichen in S i l b e r hat dis Fachkammcr bis her vier sächsischen Fachleuten verliehen, und zwar den Herren Gärtnercibesitzer Fr. Otto Dehne, Ehcmnitz, Mitglied der Fachkammer für Gartenbau, aus Anlaß seiner sünfünd- zwanzigjährigcn Tätigkeit als Obmann der Bez.-Gr. Sächsisches Erzgebirge im Neichsvcr- band des deutschen Gartenbaues, Gärtnerei- bcsitzcc Oskar K n o ch „Chemnitz-Bernsdorf, aus Anlaß seiner dreißigjährigen Tätigkeit als Vor sitzender des Erzgebirgischcn Gartenbauvereins, Obcrgartendircktor a. D. Hofrat Fr.Bonche, Dresden, Ehrenvorsitzender der „Flora", Säch sische Gesellschaft für Botanik und Gartenbau, und Stadtgartendirektor v. Uslar, Dresden, Vorsitzender der „Flora", beiden aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens dieser Gesell schaft. Das Ehrenzeichen in Bronze haben bisher 32 in Erwerbsgärtnereien, Gartenvcr- waltnugen und Privatgärtnereicn tätige Arbeit nehmer erhalten. Vom pfälzischen Obstbau. Die veränderte Wirtschaftslage erfordert im Gebiete des Pfälzischen Großobstbaues eine Anpassung. Im Vorderpsälzischcn Obstbau gebiet ist schon in weitem Maße eine Ent fernung älterer, nicht mehr rentabler Obst sorten vorgenommen worden. Statt dessen wurden große moderne Neuanlagcn errichtet. In geeigneten Böden werden nunmehr Erdbcer- kultnren im Großen betrieben. Die Vorräte in einheimischem Obst sind zur Zeit nicht mehr be deutend. Die Lage im Pfälzischen Obstbau und Obsthandel wird mit Ruhe und großer Aufmerksamkeit in bezug auf Auslandseinfuhr beobachtet. Denkt an Dresden! Der IV. Deutsche Gartenbautag findet vom 7.-S. August in Dresden statt. Buchbesprechung. Gärtnerische Buchführung Hcrausgeg. v. Reichsv. d. d. Gartenbaues c.V. Ein Mitglied schreibt uns: Da ich längere Zeit bei Banken und Firmen als Buchhalter tätig war, habe ich als Kenner aller Buchführungsmethoden Ihr seit längerer Zeit angckündigtes „B u ch s ü h r u n g s h c s t" mit großer Spannung erwartet und war wirklich über die Einfachheit, Sachlichkeit und Uebersicht überrascht, da ich mir es schwieriger vorgestellt hatte. Durch die Erklärungen und Beispiele ist die Buchführung so einfach, daß es von jedem ohne Vorkenntnisse in der Buchführung gehand habt werden kann. Es muß eine Freude sein und soll schon wegen der Gcschäftsübersicht, Er sparnis an Zeit und Kosten in keinem Betrieb fehlen. Im Anfang wird es wohl nicht so flott gehen und muß man etwas dabei denken, aber bei kleiner Hebung macht man seine Buchungen nebenher. Obwohl das vorliegende Werk nur für den Uebergang geschaffen ist, so glaube ich, daß das wichtigste darin enthalten ist, und ist dem Reichs verband dafür zu danken, daß er auch in kauf männischer Hinsicht seinen Mitgliedern nur Gutes will. Eckmann, H. — Gedichte. Eckmann ist von Beruf Gärtner und ein berufener Dichter. Er ist ein Gärtner aus Passion, wie er ein Dichter ist aus innerem Drang. Seine Gedichte sind un mittelbare Wiedergabe innerer Impulse; nicht literarische Konstruktion. Sie zeugen von einer Tiefe des Gemütes, die groß genug ist, die äußeren Schwierigkeiten des technischen Auf baues ebenso leicht wie geschickt zu über- brücken. Man hört in jedem Gedicht den Dichter sprechen, der daS Problematische seiner Liebe in religiöse Formen gießt und dadurch seinen Gedichten unbewußt einen philosophisch gläubigen Charakter verleiht, der die Tiefe des menschlichen Schicksals nur umso deutlicher hervortrctcm läßt. Nicht überschwenglich, aber mit einfachen Mitteln eine Wucht des Aus drucks, wie sie nur aus de» Tiefen eines reichen Gemütes erwartet werden kann. Wert voll erscheint daS Büchlein uns besonders auch dadurch, daß cs in einer Zeit, wo Dichtkunst mehr Vcrstaudcsarbeit und weniger Gcsübls- auSdruck darstellt, doch noch erkennen läßt, daß jene Ursprünglichkeit des Empfindens nicht ganz erloschen ist im deutschen Vaterlands. —r. Geschäftliche Mitteilungen. Firma Wilh. Fabia», Leipzig, O.urrstr. 4—6. In der am Dienstag, dem 27. April, in Leipzig, Hotel Fröhlich, Wintergartenstr. 14, slattsindendcu Glänbigerversammlung der Firma Wilb. Fabian, Leipzig, Onerstr. 4—6, schlügt der Schuldner einen Vergleich auf der Basis von 50"« vor, von denen je IO"« am l. 5., 1. 8., 1. II., 1. 3., 1. 4. l926 bzw. 1927 unter Bürgschaft einer dritten Firma auSbczahlt werden sollen. Die HallPtgcschästSstellc ist in der Lage, über nachfolgende Firmen Auskunft zn er teilen: 311 Lohde, Karl, Werder n. d. Havel. 312 Faßbender, Gärtner, § tommeln. 313 Pesce, Giovanni, Blättcrvcrsand, Chi asso Schweiz. 314 Große, Rickard, Nachslg., Berlin TW, Anhaltstr. 14." Produktionskosten und Reklamewesen. Wie der „Organisator" meldet, ist vor einiger Zeit an etwa 2000 Handelskammer- Mitglieder eine Umfrage über das Verhältnis vom Prodnktionskostenabbau und Reklamewcscn gerichtet worden. DaS Resultat dieser Um frage ist höchst beachtenswert. Die meisten Geschäftsleute beantworten die Frage, ob zu sammen mit dem Abbau der Produktionskosten auch ein Abbau der Ausgaben für Kunden werbung und Reklame verbunden sein könne, dahin,, daß die Reklameaufweudungen auf keinen Fall eingeschränkt werden dürsten. Im Gegen teil sei in Zeiten der Wirtschaftsnot und der verschlechterten Konjunktur die Durch- sührung einer planmäßigen Reklame in allen Wirtschaftsziveigen unbedingt notwendig. Einige der Handelskammermitglieder vertreten sogar den Standpunkt, daß Ausgaben für Reklame, insbesondere für Inserate, nicht z» dcn all gemeinen Geschäftsspesen gerechnet werden dürften, sondern daß dis Jnsernten- reklame als Kapitalsanlage zu be trachten sei. Menuokiz. Telephonische Anfrage Regierungsrat Rieder vom Neichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 21. April 1926. Regierungsrat Rieder teilt mit, daß unsere Forderungen zn den Handclsvcrtragsvcrhand- lungen mit Schweden, welche dahin gehen, daß blühende Pflanzen oder solche mit farbezeigcn- den Knosvcn zn dcn Pflanzenzollsätzcn eilige- führt werden können, nicht allgemein durchzu- setzcn seien. Die schwedische Delegation hätte sich bereit erklärt, zu prüfen, ob für bestimmte Spezialerzeugnisse diese Bedingungen einge- räumt werden können. Als solche Spezial- erz'eugnisse werden vorbehaltlich Nachmelduug folgende genannt: 1. Azaleen, Eriken, Rhododendron, Kamel« lien, Maiblumen, Flieder in Töpfen; 2. Hortensien, Cyclamen, Primeln. Ostengelassene Stellen in Drucksachen. Das Amtsblatt des Reichspostministcriums (Nr. 35 v. 20. April) enthält folgende Ver fügung: „Sind in Drucksachen osfengelassene Stellen des gedruckten Wortlautes — z. B. für dis Eintragung von Zahlen vorgesehene Spalten in Preislisten — durch Strichs, aus gefüllt, so gelten diese als Aenderungcn im Sinne des Z 7, X zu 2 der Postordnung." Das Finanzamt muß für die Besteuerung eines jeden BclriebrS Unterlagen beschaffen. Es nimmt die Besteuerung nach der vom Reichsvcrband hcrausgegebcnen Buchführung vor, wenn die Eintragungen voll ständig und richtig gemacht find; in Ihrem Meresse liegt es, wenn Sie sich recht bald nach der Gärtnerischen Buchführung uuischcn. Beschaffen Sie sich für 3,6V M. durch die Gärtnerische VcrlagSgescllschaft Berlin SW 48, Friedrichstr. 16, das Buch noch vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, damit Sic es rechtzeitig einrichten können. „Der Obst- und Gemüsebau" Heft 8 und „Ler Blumen- und Pflanzenbau" Heft 8 vom 22. Wril 1826, enthalten u. a. folgende beachtenswerte Aussätze: Zur Eröffnung der JnbiläumS-Gartenban- AuSstcllung Dresden 1926. I. Dresden als Ansstellungsstadt und dis Jubiläums-Gartcnbau-Ausstellung. II. Die Grünanlagen der Stadt Dresden. III. Der Dresdener Gartenbau: 1. Die Soudcrkultureu. 2. Der Gemüsebau. 3. Ein Rundgaug durch die Garten baubetriebs östlich von Dresden. AuS unseren Zeitschriften.
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