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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Wir bitten, die mit gezeichnete» Artikel durch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzm stellen. 'o?O. Arühgemüsekuren. Es ist eine alte Erfahrung, daß alle Pflanzen, frisch genossen, weit wirkungs voller sind als getrocknet, gekocht oder ge brüht. Doch fand die Wissenschaft früher dafür keine Erklärung und wollte diese Beobachtungen wohl auch nicht gelten las sen. Zwar hatte der große Hippokrates, wohl der weiseste Arzt aller Zeiten, schon gesagt: Laß es dich nicht gereuen, auch vom gewöhnlichen Manne zu nehmen, was zur Heilung dient. Seit Casimir Funk aber seins Entdeckung von den hohen Lebens werten der Vitamine gemacht hat, wurde cs auf einmal klar, wie richtig auch hier wieder die Vollsmeinung war, daß frische Nahrung weit besser ist als künstlich zubereitete. Der Kochprozeß zerstört den grüßten Teil der Vitamine und führt verschiedene organische Salze, wie den Kalk in der Milch, in weniger leicht verdauliche Form über. Jedenfalls be ruht in der Erhaltung dieser Vitamie der gesundheitssördernde Nährwert aller Frischkost und damit zugleich der der Frühjahrsgemüse- kuren, die unsere Säfte zu einem natürlichen Heilserum umbildsn. Was hier gesagt wurde, gilt vor allem vom Spinat und Kopf salat. Letzteren essen wir ja fast ausschließ lich als Salat und nur selten als Gemüse. Um aber Spinat frisch zu verzehren, muß man schon sehr tapfer sein, sagt Dr. G. Zenker in einem Aufsatz über Frühjahrsturen. Das Wagnis gelingt aber sehr gut, wenn man zu dem Spinat Petersilie und Brunnenkresse mischt. Die Brunnenkresse hat sich übrigens bei uns sehr gut eingeführt, und man kann sie als Salat oder fein geschnitten auf Butterbrot genießen. Heute wird die Brunnenkresse in großer Menge in der Erfurter Gegend ange baut. Wer nun die „Reinigung" seines Blutes recht gründlich betreiben will, der esse nicht nur Kopfsalat in Form von Salat, sondern auch Spinat in der angegebenen Mischung im rohen Zustande. Spinat und Salat sind, wie auch die köstliche Erdbeere, reich an orga nischem Eisen. Nach Dr. D. wird der Spinat durch seinen hohen Natriumgehalt (35°/°) zu einem vorzüglichen Kurmittel bei Lungenkrank heiten. Außerdem enthält der Spinat 2,5°/° Eiweiß. Das Rezept zu einer erfolgreichen Frühlingsgemüsekur ist hierdurch gegeben. Wir bitten, uns von den in den Tageszeitungen erschienenen Ukll-Artikeln stets ein Beleg exemplar cinsenden zu wollen. Sie Zewe-MW MaMbmirl- schssleler GruiiWSe. Nach dem Reichsbewertungsgesetz ist der ge samte Grundbesitz, d. tz. sowohl der landwirt schaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische als auch der bebaute Grundbesitz nach dem Ertragswert zu veranlagen. Hiervon ist durch eine Verordnung vom 25. 3. 1926 (R.G. B>- l, Seite 180) eine Ausnahme für zwangs- bewirtschaftete Grundstücke gemacht worden. Als zwangsbewirtschastet gelten solche bebauten Grundstücke, die vor dem 1. Juli 1918 bezugs fertig geworden sind; ferner Grundstücke, deren Gebäude zwar erst später, aber mit Wieder- aufbauzuschüssen errichtet wurden. Die zwangsbewirtschafteten Grundstücke wer den nicht nach dem Ertragswert bewertet; es wird vielmehr bei ihnen vom Wshrbeitrags- Wert 1913 ausgcgangen. Ist der Wehrbei tragswert anläßlich der Vermögenssteuerver- anlagung 1924 berichtigt worden, so ist der berichtigte Wehrbeitragswert zugrunde zu legen. Unter Umständen kommt eine völlige Neuermittlung des Wehrbeitragswertes in Frage. 1. Bei Einfamilienhäusern (Ei genhäusern, Villen) beträgt der Einheitswert 65°° des berichtigten Wehrbeitragswertes. Die Landessinanzämter können eine weitere Herab setzung bis auf 45°/° zulassen. 2. M i e t w o h n g r u n d st ü ck e sind mit 45°/° des Wehrbeitrages zu bewerten. Die Landessinanzämter können bis zu 30°/», bei Grundstücken in großen Städten mit kleineren Wohnungen sür die minderbemittelte Bevöl kerung sogar bis auf 25°° tzeruntergehen. 3. Gewerbliche Gcschäftsgrund- stücke werden mit 70°/« des Wehrbeitrags- wertes bewertet. Die Landessinanzämter können Ermäßigungen bis zu 45°/° zulassen. Bei Stillegungen, Betrieüscinschränkungen oder Kurzarbeit, die voraussichtlich längere Zeit dauern, ist eine Ermäßigung des obigen Wertes um weitere 30°/°. möglich. Bei Zusammentreffen mehrerer Merkmale auf einem Handwerk ist jeder Teil entspre chend seiner Eigenart nach den obigen Richt linien zu bewerten. Diese Bewcrtungsvorschriftcn gelten nicht sür ausschließlich gärtnerische Wohngrundstücke. ErleichlecunM bei der Reichs- «erMßrusslMr. Durch das Gesetz über die Steuermilderun gen vom 31. März 1926 ist der Vermögens- steuertarif für kleinere Vermögen herabgesetzt worden. Er betrügt: bei Vermögen bis zu 10 000 Lik nur noch 1 v. T., bis zu 20 000 Lik 2 v. T., bis zu 30 000 Lik 3 v. T-, bis zu öO OOO lM 4 v. T. Die am 15. Mai 1926 fällige Ver mögens st euervorauszahlung ist nicht zu entrichten. Im Jahre 1926 sind lediglich noch Vorauszahlungen am 15. August und 15. November zu leisten. Da die Ver anlagung für 1925 noch nicht abgeschlossen ist, findet sür 1926 keine besondere Veranlagung statt. Der sür 1925 veranlagte Vermögenswert wird sür 1926 um 25°/° ermäßigt. Gehen aus Grund dieser Ermäßigung jedoch weniger als 400 000 000 Ltk ein, so werden Nach zahlungen erhoben werden. —ck. Nollaris und Ausnahmelacis lös. Für Speise-, Autter- und Pflanzkarloffeln nur noch 10 °/g Ermäßigung. Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter. Der Nottarif ist mit Gültigkeit vom 1. April bis 30. Juni 1926 neu herausgegeben worden. Er gilt wie bisher für Stückgut und Ladungen, Eil- und Frachtgut, aber nicht für beschleunigtes Eilgut. Die regelrechten Frachtsätze werden wie bisher um 19"/» er mäßigt u. a. für- frische Beeren und frisches Stein- und Kern obst der Klasse C; frische Feld- und Gartcnfrüchte der Klasse L; frischen Kohl (Kraut), ausgenommen Blumen- und Rosenkohl, des Ausnahmetarifs 16; frische Mohrrüben (Karotten) und frische Kohlrüben der Klasse b; Oelsrüchte und Oelsaaten der Klasse E; sämtlich zur Verwendung im Deutschen Reich. Frische Kartoffeln sind aus dem Nottarif ausgeschieden; für sie gilt der Ausnahmetarif 16a (siehe nachstehend). Die Frachtbriefe müssen, wenn der Nottarif von vornherein angewendet werden soll, den Vermerk „Zur Verwendung im Deutschen Reich" in der Jnhaltsspalte enthalten, z. B. also „Frisches Kernobst zur Verwendung im Deut schen Reich". Fehlt dieser Vermerk, so wird der Nottarif nachträglich im Erstattungswege gewährt, wenn der Antrag binnen längstens drei Monaten nach Aufgabe des Gutes bei der der Empfangsstation vorgesetzten Eisenbahn verwaltung gestellt wird. Den Anträgen sind die Originalfrachtbriefe und eins Erklärung über die Verwendung im Deutschen Reich nach bestimmtem Master (siehe Tarif- und Verkehrs- Anzeiger, Stück 30, lfd. Nr. 463) beizusügen. Für Blumen- und Rosenkohl, die vom Ausnahmetarif 16 ausgeschlossen sind, werden die Sätze der Klasse L und der Nebenklasse L 5 und Ll 10 um 19°/° ermäßigt. Der Ausnahmetarif 16 gilt nur bei Aufgabe als Frachtgut, für Wirsingkohl (ermäßigte Eilgut klasse) aber auch bei Ausgabe als Eilgut. Für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1926 wird ein neuer Ausnahmetarif 16a für frische Kartoffeln zur Verwen dung im Deutschen Reich eingesührt. Er gilt sür Frachtgut in Wagenladungen und als Stückgut. Anzuwendcn sind die um 10°/° ermäßigten Frachtsätze: a) der ermäßigten Stückgutklasse (II); b) der Hauptklasse si und der 10-t-Neben klasse ? 10 und . c) für 5 - t - Ladungen: der Reihe 8 in Tafel I deS Tarifs 5, Heft E II. Der Vermerk „Zur Verwendung im Deut schen Reich" darf ebenfalls im Frachtbriefe nicht fehlen. Im übrigen gilt der Aus- nahmetaris ohne Rücksicht aus die Verwen dung (zu Speise- oder Futterzweckcn, zur Stärkeerzeugung usw.) für sämtliche für den Jnlandsvcrbrauch bestimmten frischen Kar toffeln. Für Fabrikkartoffeln bringt der neue Aus nahmetarif aso eine Ermäßigung (um 10°/°). Für alle diejenigen Kartoffeln, die bisher zum Notiarif gehörten (Speisekartoffeln usw.), bringt er aber eine Erhöhung insofern, als die für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 3. 1926 gewährte besondere Ermäßigung wcggc- fallen ist. Während in dieser Zeit die Er mäßigung im ganzen 19°/o betrug, beträgt sie jetzt nur noch 10°/°. Außerdem ist die Ermäßigung für Kartoffeln als Eilgut weg- gesallen. Für frische Kartoffeln zur Ausfuhr nach außerdeutschen Ländern über Seehäfen und über die trockene Grenze gilt, wie bereits mitgeteilt, bis 31. Juli 1926 der Ausnahme tarif 101 (Hauptklasse b) ermäßigt um 10°/o. Der Nottarif und der Ausnahmetarif 16g gelten im Verkehr von und nach allen Reichs bahnstationen sowie den Stationen fast aller deutschen Privatbahnen. Der Ausnahmetarif 101 gilt pon allen Reichsbahnstationen und fast allen Prioatbahnstationen nach den deut schen Seehäfen sowie sämtlichen Grenzstationen und Grenzübergangspunkten der trockenen deut schen Ncichsgrenze. Mcherschau. Delbrück: „Rechtstaschenbuch für Steuerpflichtige". Zu dem bereits mehrfach im Verbandsorgan besprochenen Rechtstaschenbnch für Steuerpflich tige ist nunmehr ein weiterer Nachtrag zum Zahlenanhang nach dem Stande vom 1. März 1926 erschienen, der das Buch wieder auf den neuesten Stand bringt. Zu bemängeln ist, daß der kleine 16seitige Nachtrag 0,95 M. kostet. Da durch dürfte die Verbreitung des Hauptwerkes kaum gefördert werden. Tas kommunale Finanz- und Steuerrecht in Preußen. Bon Karl Stephan, Halle a. S. Preis 5 M. zuzüglich Nachnahmekosten. Das Werk bringt in gedrängter übersichtlicher Zusammenstellung alle gegenwärtig sür die kom munale Verwaltung geltenden Gesetze, Mini sterialerlasse usw., die bisher infolge der fortge setzten Umgestaltung unseres Steuerrechtes in den verschiedensten Gesetzen, Verordnungen u. a. m. zerstreut waren, so daß auch der Sachkundige meist nur unter vielem Zeitverlust auftauchenoe Frage» klären konnte. Die Arbeit von Stephan wird zweifellos von allen denjenigen, die sich be rufsmäßig oder ehrenamtlich mit kommunalen Fragen zu beschäftigen haben, als ein brauch barer Wegweiser auf den: viel verzweigten Ge biet des kommunalen Finanz- und Steuerrechts begrüßt werden. Das Werk wird nicht nur den Gemeinde-, Amts- und Gutsvorslehern, sondern auch den Mitgliedern der Gemeindevertretungen und sonstigen kommunalen Körperschaften ein unentbehrlicher Ratgeber Lei ihrer Tätigkeit sein. Das Buch erscheint gerade im rech ten Zeitpunkt, wo in allen öffent lichen Körperschaften die Haus haltspläne für das kommende Rech nungsjahr beraten werden. Infolge seiner umfaßenden Darstellung ist es ein wichtiges Hilfsmittel für die Zwecke der Nach prüfung der Finanzgebärung von Gemeinden und Gemeindeverbänden und ermöglicht insbe sondere in rechtlicher Beziehung eine eingehende Stellungnahme zu den Realsteuerzuschlägen, d. h. «Will zur Grundvermögen- und Gewerbesteuer. Außer dem hat Stephan die Sparsamkeitserlasse der Minister, weiterhin die Vorschriften über Steuer verteilung sowie die Bestimmungen über das Verhältnis der Belastung des bebauten und un bebauten Grundbesitzes und der Gewerbesteuer in seinem Buch mit ausgenommen. Da es auch die maßgebenden Vorschriften über die Schullasten und Kirchensteuern bringt, kann es als ein ab geschlossenes Nachschlagewerk allen in der Ge meindepolitik tätigen Mitglieder, die als Ge meindevertreter die Aufgabe haben, die Inter essen des Berufes im Gemeindeparlament zu ver treten, sollten sich das Werk umgehend durch unsere gärtnerische Verlags-GmbH, beschaffen. Das Gesetz zur Aufbringung der Jndustrie- belastung (Ausbrmguugsgcsetz) mit sämtlichen Durchführungsbestimmungen und Erlaßen. Für die Praxis erläutert von Rechtsanwalt Dr. Koppe, Hauptschriftleiter der „Deutschen Steuer-Zeitung", Berlin. Preis broschiert 4 M., in Halbleinen gebunden 5,20 M. 207 Seiten. 1926. Das Aufbringungsgesetz enthält die praktische Durchführung der Jndustriebelastung. Die alten Jndustriebelastungsbescheide werden für die innere Umlegung (Aufbringung) durch die neuen Aufbringungsbescheide ersetzt. Der Kreis der Be lasteten ist hier erheblich weiter gezogen, neben der Industrie werden der gesamte Handel, die Banken, Versicherungen, kurz, fast alle Berufsstände, außer der Landwirtschaft und auch des Gartenbaues, ergriffen. Die ersten Zahlungen sind bereits am 15. dis 22. Fe - bruar 1926 fällig gewesen; die Last steigt in den nächsten Jahren an. Die Höhe der Last und deren Sicherstellung im Grundbuch ist unter ge wissen Voraussetzungen abänderungs fähig. Die verschiedenen Anträge und Fristen, die hier zu beachten sind, werden in der vorliegenden Ausgabe eingehend behandelt. Sämtliche Vorschriften sind nach dem neuesten Stande erläutert und mit allen Durchführungs bestimmungen versehen. Kein Angehöriger von Industrie und Handel wird ohne dieses Erläute rungsbuch auskommen können. Geschäftliche MlleilUMN. Die Hauptgeschäftsstelle ist in der Lage, über nachfolgende Firmen Auskunft zu er teilen : 295 Juska, Julius, Berlin W, Kroncn- straße 47. 296 Baum, Dan., Gießen, Steinstraße 35. 297 Kesjel, Hermann, Osterode (Harz), Untere Neustadt 28. 298 Seemann, Albert, Wandsbek bei Ham burg, Rennbahnstraße 50. 299 Breuer, M. Joh., Elmpt bei Brügge i. Nhld. 300 Groote, Walter, Landschaftsgärtner, Cöln-Marienburg, Eugen-Langen-Str. 38. 301 Eis enm en g c r, E-, Gartenarchitekt, Cöln-Bocklemünd. 302 Oste n, Jacob, Gärtner, Cöln-Ehrenfcld, Gutenbergstr. 87. 303 Scheib, Franz, Gärtnereibes., Treptow- Rega. 304 Lnngmus, Stockheim (Oberfranken). 305 Dranb, Robert, Hindenburg, Kania straße 4. 306 Rödel, Erich, CottbuS, Ostaue 15. Der Hauptgeschäftsstelle sind Auskünfte über nachstehende Firma erwünscht: 91 Zwerg, Earl, Stavanger. Von seilen der Kriminalpozei wird uns mit geteilt, daß sich die Diebstähle m Gärtnereien in letzter Zeit erheblich vermehrt haben. Die Ber liner Kriminalpolizei legt Wert darauf, den Auf enthalt des Gärtners Joh. Clausen, geb. am 18. 6. 1870, zu erfahren. Wir bitten, Mitteilun gen an die Dienststelle 8 8 im Berliner Polizei präsidium zu richten. Friedr. Bauer, Bamberg, Franz-Ludwig-Str. 1. Wie wir hören, versucht obige in unserer Liste L. enthaltene Firma unter der Flagge Bamberger Blnmenhaus sich Kredite zu verschaffen. Hermann Schubert, Mockritzcr Gartenbaube trieb, Dresden-Mockritz. Uns wird nachträglich berichtet, daß über das Vermögen obiger Firma bereits Anfang Januar 1926 das Konkursver fahren eröffnet worden ist. Evtl, noch vorhan- oene Forderungen sind unverzüglich beim Amts gericht Dresden A. anzumelden. Wie uns aus Mitgliederkreisen mitgeteilt wird, bemüht sich die Firma I Walter Söhne, Speyer-Dudenhofen, um Ueberlaßung von En- grospreislisten, indem sie die Meinung von sich verbreitet, daß es sich um eine gärtnerische Firma handelt. Die Firma betreibt eine Ma schinenfabrik; sie ist also als Verbraucher und nicht als Wiedcrverkäufer anzusehen. Wir machen hierdurch im Interesse der dortigen Kollegen aufmerksam. 3« W. Das Jahr 1925 wär überreich an peinlichen Ueberraschungen, und manchem Gärtner mag der Gedanke an die Ueberschrift dieses Artikels ge kommen sein, wenn er vor den Trümmern seines Besitzes gestanden hat und den Schaden überrech nete, den höhere Gewalten ihm zugefügt hatten. Was nützen alle guten Einrichtungen der Versicherung,' wenn man allzulange leichtsinnig und gleichgültig dahinlebt, alle gutgemeinten Warnungen und Aufforderungen in den Wind schlägt, Zeitungen und Zuschriften ungelesen oder nur flüchtig betrachtet in oen Papierkorb wirft oder mit Schwanken und Ueberlegen kostbare Wochen versäumt, ehe man endlich zum Entschluß kommt. Tritt überraschend, und Naturereigniße kom men meistens überraschend, ein schwerer Schaden fall ein, ehe eine Versicherung zum Abschluß ge langte, dann schallt dem Betroffenen von allen Seiten ein „zu spät" entgegen. Von irgendeinem Anspruch oder von irgend einer Hilfe kann nicht die Rede sein, wenn man sich nicht selbst geholfen hat. Die Naturgewalten, Hagel und Sturm, über fallen den Gärtner meistens überraschend, an eine Abwehr ist nicht zu denken, tatenlos muß er zu schauen, wie seine mühevolle Arbeit mitunter in wenigen Minuten vernichtet wird. Deshalb sollte die Versicherung der gärtne rischen Erwerbsmittel und Erzeugnisse gegen Hagel- und Sturmschäden in erster Reihe ohne Schwanken und Ueberlegen getätigt werden, da mit endlich die Notschreie in den Fachzcitungcn verschwinden. Die Sturmversicherung für Glasanlagen ist sine Neueinrichtung der Deutschen Hagelversiche- rnngsgesellschast für Gärtnereien usw. zu Berlin, und wird, wenn sie ausreichend in Anspruch ge nommen wird, hoffentlich ebenso segensreich wir ken können wie die Hagelversicherung. Die Hagelversicherung wie die Sturmversiche- rung und keine Wohltätrgkeitseinrichtungen, man kann nicht benutzen, wenn man sich bereits in Not befindet, sondern man muß vorher durch rechtzeitigen Beitritt einer zu erwartenden Not lage vorgreifen. Die ersten Vorboten kommender Ereignisse haben sich bereits angemeldet, jetzt ist noch Zeit, in wenigen Wochen kann es für die Anmeldung zur Versicherung zu spät sein. Die Hagelversicherung ist eine Berufsorgani sation deutscher Gärtner. „Einer für alle, alle für einen" ist ihr Wahlspruch. Sie kann aber ihren Zweck nicht voll erfüllen, wenn nicht alle Gärtner in ihr vereinigt sind. Was wir brauchen, ist ein in sich gefestigter kräftiger Gärtnerstand, der aus sich heraus allen Gefahren trotzen kann, und dazu bietet die Hagel versicherung die Hand. Wer bei der Deutschen Hagelversicherungs-Ge sellschaft Versicherung nimmt, befindet sich in guten Händen und unter Berufskollegen, denn die Gesellschaft ist seit ihrer Gründung (1847) ein rein gärtnerisches Unternehmen auf genossen schaftlicher Grundlage. Die Mitglieder tragen die Schäden und Kosten gemeinsam, Ueberschußanteile kommen nur den Mitgliedern zugute, andere Jnteressentengruppen sind nicht vorhanden. Kostenlose unverbindliche Aufklärung durch den Vorstand der Deutschen Hagelversicherungs- Gesellschaft auf Gegenseitigkeit für Gärtnereien, Kronprinzennfer 27. Das Anauzmnl muß sür die Besteuerung eines jeden Brtricbrs Unterlagen beschaffen. ES nimmt die Resteuerung nach der vom Reichsoccband hcrausgegebcnrn Buchführung vor, wenn die Eintragungen voll ständig und richtig gemacht sind; in Ihrem Interesse liegt es, wenn Sie sich recht bald nach der Gärtnerischen Buchführung umschen. Beschaffen Sie sich sür 3,60 M. durch die Gärtnerische Verlagsgescllschaft Berlin SW 48, Friedrichstr. 16, das P-rch noch vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, damit Sie es rechtzeitig einrichtcn können. Der „Rumen- und Manzenbau" Heft 8 vom 15. April 1826. enthalt u. a. folgende beachtenswerte Aussätze: Clivia miniata und ihr Wert als Han- belspflanze. Von F. Glindemann, Geisen heim. Clivien-Plauderei. Von R. Koenemann, Remscheid. Meine Erfahrungen mit der Gartcnfräse. Von G. Arends, Ronsdorf bei Elberfeld. Die Kultur und der Schnitt der Hausgurke. Von H. Lisges, Straelen, Kr. Geldern. Dankbare Ampel- und Konsolenpflanzcn. Bon E. Gienapp, Hamburg. Eine Königskerze als Zimmerpflanze. Von K. Fr. Töllner, Bremen. Seerosenschädlingc. Von Dr. Flach-, München. Die Braunfleckenkrankheit der Tomaten. Von Dr. A. Becker, Bonn-Poppelsdorf. Kleine Mitteilungen. —Bücherbesprechung — Fragekasten. — Persönliches. — AuS unseren Zeitschriften.
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