Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mr bitten, di« mit *Vk0 gezeichneten Artikel durch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzu stellen. »6?v. „vsteru, vstem, HrWngsMheu". Wie bei einem Gespräch über den Winter, oder selbst nur beim Gedanken daran, obgleich das Bild vom Weihnachtsfest wie mit hundert Lich tern vor unserer Seele aufflammt, so sind für Ms wieder Frühling und Osterfest miteinander »-erschmolzen, Aber die Idee, oaß zur Weih, nachtszeit Schnee und Eis und Schliltengeläute nicht fehlen Men, haben wir selbst erschaffen, während es die Natur ist, welche Ostern und Frühling zu einem Gleichklang zusammenge fügt hat. ' Nach den düsteren, lastenden Tagen der Kar woche ist es uns, wenn die Osterglocken wieder läuten, als dürften wir auch wieder ansangen, uns zu freuen — als dürften wir es nicht nur, sondern als müßten wir es auch, weil keine Trauerwolke uns mehr die Frühlingssonne ver dunkelt, weil wir es wieder einmal erfahren haben, Laß der Tod überwunden worden und das Leben Sieger geblieben ist! . Darum blüht auch alles wieder mit erneuter, frischer, froher Kraft, darum ist die Luft so golden und so voll von Glanz und Duft und leisem, weichem Singen und Klingen. Frühlingswehen und Ostern, eines trägt das 'andere, während ihrer beider Zauber die Welt erfüllt und die Erde schmückt. Frühlingswehen hat die Blumen geweckt, die wir nun wieder alle Tage um uns sehen, bei uns haben können, hat sie geweckt aus ihren Träumen, damit sie wie der hervorkommen und da sein sollten zum Schmuck des Osterfestes. Und Ostern wiederum ist es, das den jungen Blumensegen des Früh lings mit einer schönen sinnigen Aufgabe be traut, indem es jeder einzelnen kleinen Blüte zur Pflicht macht: künde auch du das neuerwachte Leben — erzähle auch du von der wiedererwach- tsn Freude. Und auch mit uns geschieht, wie es das Osterfest will: Frühling spielet auf der Erden, Frühling soll's im Herzen werden. Valerie Kutscher. Wir bitte«, uns von de« in den Tageszeitungen erschienenen Lkv-Artikoln stets ein Beleg exemplar einseude« zu wollen. AusuahmeArise sük srische Saüsffe!«. Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter. Ausuahmetaris 16a für frische Kartoffeln. ... Mit Gültigkeit vom 15. März bis 3l. Juli 1926 ist ein Ausnahmetaris I6a für frische Kartoffeln zur Verwendung im Deutschen Reich eingeführt worden. Er gilt zwischen allen Reichsbahnstationen. Auf welche Privatbahnen er ausgedehnt wird, wird noch bekanntgemacht. Die Fracht wird zu den um 10 Prozent gekürzten Frachtsätzen der Hauptklasse und der lö-t-Rebenklasse berechnet. Für 5-t- Ladungen werden die Frachtsätze der Reihe 8 der Tafel I des Tarifs 5, Heft LII (Seite 5—10), um 10 Prozent ermäßigt. Eine weitere Kürzung dieser Frachtsätze nach dem Nottarif tritt nicht ein. Für die unter den Nott arif fallenden Kartoffeln, d. s.' a) srische Kartoffeln in Stückgutsendungen, d) frische Kartoffeln in Ladungen, die zur un mittelbaren menschlichen Ernährung, zum Verpflanzen oder zum Verfuttern ver wendet werden, c) frische Kartoffeln in Ladungen, die zu keinem der unter d) genannten Zwecke mehr geeignet sind, sämtlich zur Verwendung im Deut schen Reich, gilt der Nottarif (Er mäßigung: 10 Prozent) Lis LI. März 1026 w-eiter. Welche Bestimmungen vom 1. April 1926 an gelten, wird noch mitgeteilt werden. Der Ausnahmetarif 16a kommt also zur Zeit für solche Kartoffeln zur Anwendung, die, obgleich sie zur unmittelbaren menschlichen Ernährung noch geeignet waren, in deut schen Stärke- und Kartoffelflockensabriken, Bren nereien usw. verarbeitet werden. Ausnahmetaris 101 für srische Kartoffeln. Mit Gültigkeit vom 15. März bis 31. Juli 1926 ist ein Ausnahmetaris 101 für frische Kartoffeln zur Ausfuhr nach außerdeutschen Ländern über See häfen und über die trockene Grenze eingeführt worden. Er gilt von allen Reichs bahnstationen nach den deutschen Seehafen stationen und den Grenzstationen und Grenz übergangspunkten der trockenen deutschen Reichs grenze. Auf welche Privatbahnen der Ausnahme taris ausgedehnt wird, wird nach bekanntgemacht. Der Ausnahmetaris gilt nicht für Sendungen, die auf den Versandstationen mit der Eisen bahn eingehen, sondern nur kür Sendungen, die mit iandfuhrwerk oder Kleinbahn oder zu Schiff angel'.acht werden. Die Aussuhrkontroll- vörschrtste- . sind zu erfüllen. Tke Fi acht wird zu den um 10 Prozent gekürzten Frachtsätzen der Hauptklasse r be rechnet. Die Frachtsätze der Nebenklasfen werden nicht ermäßigt. Der Nottarif gilt nicht. Allen vorwärlsstrebendeu Gärtnern empfehlen wir die soeben von nns her- ausgegebene einfache SSrlnerische Luchstihmng (Sleuerbuchführung). zu beziehen durch die Gärtnerische Verlaas gefellschaft m. b. H.. Derim SW. 48. Frazekaslen. Frage 34. Rechtzeitige Rüge bei mangel hafter Lieferung. Ich habe lebende Pflanzen bezogen und diese wegen Mangelhaftigkeit nicht behalten. Die diesbezügliche Anzeige an den Absender habe ich erst 8 Tage nach dem Empfang der Ware abgehen lallen. Ist rechtzeitig gerügt worden? S. M. in B. Antwort: Die Bestimmungen des Z 377 HGB., wonach dem Verkäufer unverzüglich Anzeige ge, macht werden muß, wenn sich ein Mangel'zeigt, gelten zwar nicht direkt. Nach Treu und Glauben liegt aber in der Abnahme der Ware und dem unbeanstandeten Behalten während eines länge ren Zeitraumes eine Genehmigung. Da es sich hier um lebende Pflanzen handelt, die bei län gerer Aufbewahrung, wenn sie nicht eingepflänzt ivurdern, dem Verderben ausgesetzt waren, so waren Sie unbedingt verpflichtet, die Ware mög lichst rasch zu untersuchen und, wenn Sie diese nicht behalten wollten, alsbald Anzeige zu er statten, damit der Verkäufer wegen eines ander weitigen Verkaufes eine Anordnung treffen konnte. Wenn Sie die Anzeige erst 8 Tage nach Empfang der Ware angesandt haben, dann ist dies als verspätete Mangelrüge anzusehen, da in dieser Zeit, wie Sie - selbst, angeben, der Zu stand der Ware sich schon verschlechtert hatte, nx. Frage 35. Handelskammerbeitragspslicht. Ich habe einen Gartenbaubetrieb, meine Firma ist aber im Handelsregister eingetragen. Bin ich verpflichtet, einen Handelskammerbeitrag zu bezahlen? B. K. in B. Antwort: Die Beitragspslicht zur Handels kammer hat zur doppelten Voraussetzung, daß es sich um einen Kaufmann handelt, dessen Firma in das Handelsregister eingetragen ist, und daß dieser zur Gewerbesteuer peraNlaat ist. Der Um stand, daß jemand in das Handelsregister ein getragen ist, genügt allein nicht 'zum Nachweis dafür, daß er auch gleichzeitig Kaufmann im Sinne des Gesetzes über hie Industrie und Handelskammern ist; denn ein solcher Beweis kann auch nicht durch Bezugnahme auf § 5 des HGB. geführt werden, weil dieser eine recht liche Bedeutung nur für das Privatrecht, nicht aber für öfsentlichrechtliche Beziehungen hat. Außerdem ist in obigem Gesetz bestimmt, daß von der Beitragspflicht auch solche land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe ausgeschlossen sind, mit denen ein gewerblicher Nebenbetrieb verbunden ist. - vx. Frage 36. Einkommen und Reinertrag. Hat man bei der Vermögenssteuererklärung unter Reinertrag und Einkommen zweierlei zu ver stehen? F. H. S in E. Antwort: Jawohl. Als Einkommen gilt bei Landwirtschaft und Gartenbau der JahreSge- winn. Unter Gewinn ist der Ueberschuß der Ein nahmen über die Ausgaben, zuzüglich des Mehr wertes, abzüglich des Minderwertes der Erzeug nisse, Waren, Vorräte des Betriebes zu ver stehen. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören: 1. Werbungskosten. Das sind solche, die zur Er haltung der Einkommensquelle dienen. 2. Son derleistungen. Hierunter fallen soziale Beiträge, Beiträge zur Sterbekasse, Vermögensprämien. 3. Schuldenzinsen. Renten, Lauernde Lasten. Nicht aüzugsfähige Ausgaben sind dagegen solche, die als Verwendung des Einkommens gelten wie: Aufwendungen zur Verbesserung und Ver mehrung des Vermögens, Ausgaben zur Bestrei tung des Haushaltes, und die zum Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge, endlich die von dem Steuerpflichtigen entrichtete Einkommensteuer, sowie sonstige Personalsteuern. Ferner sind nicht abzugssähig, Zinsen für das im Betrieb angelegte Vermögen. Ueber den Begriff des Reinertrages wurden eingehende Ausführun gen im Steuersonderheft gebracht, woraus wir an dieser Stelle verweisen dürfen. —r. Frage 37. Feuerversicherung. Welcher Kollege kann mrr eine solide Feuerversicherung mit gün stigen Bedingungen empfehlen? Ich beachsichtige mein städtisches massives Wohnhaus, meinen Fachwerlschuppen und meine Treibhäuser einschl. der Pslänzenbestände gegen Feuer zu versichern. L. G. in S. Frage 38. Seidenraupenzucht. Kann der An bau von Pflanzen, die für die Seidenraupenzucht in Frage kommen, als lohnend und aussichtsreich ängesprochen werden? Hat die Seidenraupen zucht in Deutschland für die Zukunft eine blei bende Bedeutung zu erwarten?, S. G. in L. Unsere Lervfsknmkenkasse. Als eine der ersten freien Berufskrankenkaffen ist im Jahre 1882 die Gärtner-Krankenkaffe, jetzt Ersatzkasse, gegründet worden, eine Einrichtung, die ausschließlich der Wohlfahrt unseres Berufs standes dient. Im Lause der vielen Jahre ist es gelungen, di? Gärtner-Krankenkasse bei be ständig wachsender. Mitgliederzahl. z. Z- zirka 35 000 männliche Mitglieder mit einer noch weit höheren Anzahl Familienangehöriger, zu einem vorbildlichen Institut der Sozialversicherung aus zubauen und unseren Berufskollegen bei denkbar billigsten Beiträgen (nur 4 Prozent vom Grund lohn) die vollkommensten Leistungen zu ge währen. Wir gehen sicher nicht zu weit, wenn wir bei einem Vergleich der Beiträge und Lei stungen der Gärtner-Krankenkasf« mit den Orts krankenkaffen der ersteren unbedingt den Vorzug einräumen. Die Gärtner-Krankenkaffs ist neuerdings in der Lage, den selbständigen Gärtnern, sowre den Berufskollegen in gehobener Stellung, soweit die selben nicht der Krankenversicherungspslicht unter stellt sind, mit einer völlig neuen Versicherungs art, wie sie bereits Lei den sogenannten Mittel standskassen für andere Berufe eingesührt worden ist, aufwarten zu können. Wem also daran liegt, bei seinem Hausarzt bzw. bei anerkannten Fach ärzten als Privatpatient eine individuellere Be handlung zu erfahren, kann hiess Art der Kran kenversicherung nur bestens empfohlen werden. Hervorzuheben ist noch, daß auch ine ganze Fa milie mitversichert werden kann. Es ist hier Nicht der Platz, die näheren Einzel heiten dieser neuen Krankenversicherungsart aus zuführen, und muß dieserhalb an die Gärtner- Krankenkasse, Ersatzkasse, Hamburg 21, verwiesen werden. Wir können nur feststellen, daß nunmehr die einzige Lücke, welche die Gärtner-Krankenkasse bisher noch bot, geschlossen ist, so daß jedem unserer Berufskollegen eins ausreichende und zu friedenstellende Krankenversicherung geboten wird und die Gärtner-Krankenkasse sich mit Recht als die Berufskrankenkasse aller Gärtner empfehlen kann. StaWk und Neuer. Bei der Durchführung statistischer Erhebungen werden aus Kreisen der Wirtschaft ständig Be denken geltend gemacht, daß dos statistische Ma terial für Steuerzwecke ausgewcrtet wird, weil die Reichsabgabenordnung den Finanzämtern das Recht gibt, in das statistische Material Einsicht zu nehmen. Dadurch besteht die Gefahr, daß die statistischen Erhebungen unvollständig und un richtig werden können. Um dem vorzubeugen, hat der Reichsfinanzminister durch Erlaß vom 5. März 1026 — III. k. 240 — die Finanzämter wie folgt angewiesen: Geschkislllche Die Hauptgeschäftsstelle ist in der Lage, über nachfolgende Firmen gegen Berechnung von Ge bühren Auskunft zu erteilen: 273 H. Eichler, Gartenbaubetrieb, Gartz a. O. 274 Walter Fitzke, Crummesse. 275 C. Marowski, Lübbenau, Kirchplatz 2. 276 Heinrich Witzel, Fulda, Johannesstr. 24. 277 Ä. Späthi, Luzern (Schweiz). 278 A. Amort, Eggenberg bei Graz, Janz- aasse 6—14. 279 International CommisiehuiS, s' Gravenhags, Scheldestr. 155s. Firma Dr. med. Robert Hahn u. Co., medi zinische Präparate m. b. H., Magdeburg. Wie / wir hören, ist über obige Firma zwecks Ver- Nach § 177 Ler Reichsabgabenordnung kann das Finanzamt Auskunft über die Ergebnisse statistischer Erhebungen, auch soweit sie nicht veröffentlicht werden, verlangen; auch ist ihm Einsicht in das statistische Material zu ge währen (Z 191 der Reichsabgabenordnung). Machen die Finanzämter von diesen Befug nissen in weitgehendem Umfang Gebrauch, so ist damit zu rechnen, daß die Bevölkerung in der Aufnahme der Statistik eine für Steuer- zwecke bestimmte Maßnahme erblickt, und daß infolgedessen die Durchführung statistischer Er hebungen erschwert und die Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse beeinträchtigt wird. Um dem vorzubeugen, erkläre ich mich damit einverstan den, daß die Finanzbehörden bis auf weiteres davon üssehen, statistisches Material, soweit es nicht veröffentlicht wird, für Zwecke der Be steuerung nutzbar zu machen. —ck. Mchbesprechuug. Die Bodenfräse im Gartenbau. Die etwa 50 Seiten starke Broschüre, die überaus reich illustriert ist, bringt eine klare Zusammenfassung von Erfahrungen, die im Laufe jahrelanger Ver suche vorwiegend in der Gärtnerei deS Versuchs gutes der Siemens-Schuckert-Werke in Gieshof bei Neubarnim, aber auch in vielen deutschen Gärtnereien gesammelt worden sind. Die SiemenS-Schuckert-Gartenfräsen, die sich inzwischen in weit über 1000 deutschen Gärt nereien eingeführt haben, sind so bekannt, daß es sich erübrigt, näher an dieser Stelle auf sie einzugehen. Interessant sind die Gesichtspunkts, die das Heft hinsichtlich fortschreitender Mechani sierung unserer Betriebe entwickelt, interessant ist oie Art, wie es den Beweis erbringt, daß trotz weitgehender Ersparung vön Handarbeit ein Be trieb mit Hilfe motorischer Bodenbearbeitungs geräte zu höchstem Reinertrag gebracht werden kann. Die Anregungen, die gegeben werden, sind so vielseitig, uno die Möglichkeiten, die daraus resultieren können, sind so bedeutend, daß wir das Studium der kleinen Schrift nur jedem Gärtner empfehlen möchten. Dieselbe ist unter dem Titel „Die Bodenfräse im Gartenbau" bei der Firma Siemens-Schuckert, Abteilung Bodenfräsen, Berlin SW 11, Schöne berger Str. 3/4, zu beziehen. Die Mitglieder des ReichsverbandeS erhalten sie kostenlos, zusammen mit dem 1. Jahresbericht, zugsstcllt. Das kommunale Finanz- und Steuerrecht in Preußen. Von Karl Stephan, Halle a. S. Preis 5 M. zuzüglich Nachnahmekosten. Das Buch behandelt in gedrängter Kürze alle Gemeindesteuerfragen sowie Verwaltung des Ge- meindcvsrmögcns und der Jnteressentenver« mögen, Ausstellung des Haushaltsplanes, Finan zen der Guts- und Amtsbezirke, Landwirtschafts- »I««»« -»»»MI Mitteilungen. msidung des Konkurses die Geschäftsaufsicht an- geordnst, und zwar am 3. März 1926, vormittags 11 Uhr. Als Aufsichtsperson ist der Kaufmann Ernst Pescheck in Magdeburg, Leiterstr. 17, be- tellt. Die Schuldnerin und jeder vom Ver- ahren betroffene Gläubiger kann innerhalb von >rei Wochen nach Bestellung der Aufsichtsperson unter Darlegung der Gründe bei dem Amtsge richt Magdeburg .4, Abt. 8, andere oder weitere Aufsichtspersonen beantragen. Die Firma Heinrich Dreesen, Süderhastedt in Holstein, ist in Konkurs geraten. Als Konkurs rerwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Iohnsohn, Meldorf, bestellt. Den Aktiven von insgesamt 15 000 M. stehen Passiven von insgesamt 19000 Mark gegenüber. kammerbeiträge, Verteilung der Schullasterk, Kirchensteuern usw. Ausführliche Besprechung Vorbehalten. Lohnsteuertabelle zum sofortigen Ablesen deS Steuerabzugs von Wochenlöhnen, Vierzehntage- und Monatsgehalt, unter Berücksichtigung der ge setzlich steuerfreien Beträge nach dem Stande vom 1. Januar 1926. Preis jeder Tabelle 0,80 Reichsmark bei portofreier Zusendung. Ans derFaA-unv Tagespreise. Aus „vrop» a«ä lllsrksts" rvm 9.1.1926. Die Kohlpreise im Dezember schwankten zwischen 45—70 Dollar (189—297 RM.) pro Tonne. Die Kartoffelernte in Amerika war schlecht. Für einen Zentner wurden bis zu 5 Dollar (21 RM.) bezahlt. Aus Kanada wurden bis Januar 1370 Waggons Kartoffeln in den Vereinigten Staaten eingeführt, gegen 35 Wag gons im Jahre vorher. Für erstklassige Aepfel (2^ Zoll Durchmesser) waren die Preise im De zember fest. „Grünings" in Fässern kosteten in New Jork und Chicago 5,5—5,75 Dollar (23,10 bis 24,15 RM) pro Faß. Die Sorte „Winesap" brachte in Philadelphia 6—6ch0 Dollar (25,20 bis 27P0 RM) pro Faß. Denselben Preis brachte die Sorte „Jonathan". Beste Früchte des Baldwin aus Kühlräumen wurden mit 4,25 Dollar (16,95 RM.) pro Faß gehandelt. Berichte der Internationalen Aepfel-Transport-Eesellschaft besagen, daß in der letzten Dezemberwoche 42 158 Fässer und 110609 Kisten amerikanische Aepfel ausgeführt wurden, das ist etwas mehr wie in derselben Woche i. I. 1924. Die gesamte ameri kanische und kanadische Aepfelausfuhr betrug für die Saison bis jetzt 1 962 166 Fässer und 3 257 263 Kisten, das sind zirka 109 280 Fässer mehr wie für dieselbe Zeit des Vorjahres. Zwiebeln wur den 12 556 000 Bushels (daS sind etwa 56 502 Doppelzentner, 1 Bushel — 60 ameri kanische L °/w deutsche Pfund) geerntet. Die Ernte war um 240 000 Bushels (das sind etwa 1080 Doppelzentner) geringer als im Vorjahre. Die kalifornische Gesellschaft der Pflaumen- und Aprikosenzüchter, San Jose, umfaßt 11 396 Mit glieder, von denen 9705 aktive Erzeuger sind, welche 36 672 Acres (1 Acres — 40,4 Ar) — 14 815,49 Hektar mit Aprikosen und 107 839 Acres (— 43 566,96 Hektar) mit Pflaumen bewirt schaften. Man ist mit allen Kräften bemüht, den Absatz zu steigern. 5-Pfund-Kisten in tadelloser Aufmachung mit der Aufschrift: „Sage es mit Pflaumen in diesem Jahre, werden zu Reklame zwecken nach den östlichen Staaten gesandt. Die intensive Propaganoa erreichte es, daß der Vor teil für die Züchter in vier Monaten, vom 1. 7. bis 1.11.1925 — 4600000 Dollar (19320000 RM) gegenüber 3 200 000 Dollar (13 440 000 RM.) für dieselbe Zeit des Vorjahres ausmachte. Der Präsident dieser Gesellschaft verspricht sich einen noch größeren Absatz von einer Zentralisation aller in Frage kommenden Operationen. Er sagt: „Wir haben zu viele Packhäuser, weit zerstreut, alten Stils, für die Erfassung der Früchte un geeignet gelegen und schlecht ausgestattet für den Handel. Man muß diese verkaufen und das Geschäft zentralisieren." Die Bananen finden in den Vereinigten Staaten immer mehr Ein gang. Die eingeführten Bananen werden in den Eingangshäfen New-Porl, Baltimore und Phila delphia versteigert. Während früher nur 5 bis 10 Großhändler in Frage kamen, haben diese Auktionen dis Zahl der Aufkäufer wesentlich ver mehrt, so daß heute mehr als 400 in Rew-Dork, etwa 150 in Baltimore und 125 in Philadelphia in Frage kommen. Der Wert der auf den Auktionen in den genannten drei Städten ver kauften Bananen betrug in 1923 11'146 792 Dollar (zirka 46 200 000 RM.) gegenüber 2 898 104 Dollar (zirka 8 400 000 RM.) ,n 1913. Die südafrikanische Obsternte wird voraussicht lich in diesem Jahre größer wie im vergangene« und dementsprechend auch der Export. 11 Post dampfer sind gemietet, um in der Zeit vom 1. Januar bis 12. März, wo der Fruchtexport auf der Höhe ist, das Obst von Kapstadt nach Southampton zu befördern. Wenn auch noch andere Schiffe sich mit dem Obsttransport be fassen, so bereitet doch die KühlraUmfrage, zumal oer australische Obstexport hinzukommt, große Sorgen. Südafrika führt hauptsächlich aus: Bir nen, Weintrauben, Pfirsiche, Pflaumen, Nekta rinen, Aprikosen und Aepfel. Strenge Regie rungsvorschriften sorgen dafür, daß nur gute? Obst in bester Verpackung ausgeführt wird. Jeder Züchter muß die Zahl der auszuführenden Kisten, den Beginn der Verschiffung, den Ausfuhrhafen und seine Kistenbezeichnungen angeben. Die Weintrauben, und Orangenausfuhr nimmt im mer mehr zu. In den letzten Jahren litt die Ausfuhr unter dem zur Verfügung stehenden Kühlraunr. Einige Dampferlinicn zögern, ihre Schiffe mit Kühlräumen zu versehen, da sie die selben für Rückfrachten nicht genügend auSnutze» können. Die kürzeste Fahrtdauer zwischen Kap stadt und Southampton oder London dauert 24 Tage. Der Frachtpreis von Südafrika nach einem englischen Hafen beträgt auf Fracht schiffen etwa 21,25 Dollar (89,25 RM.) für 40 Kubiksuß Zeininger. verichligung. Auf der dritten Seite des „Gärtnerischen Ar- Leits- und Grundstücksmarktes" ist in der Anzeige über die gärtnerische Buchführung ein Irrtum unterlaufen. Der berichtete Wortlaut muß fol gendermaßen lauten: Am 1. März oder 1. April beginnt das Wirt schaftsjahr der Obst- und Gemüsezüchter, am 1. Juli das aller übrigen Gartenbaubetriebe. Darum beginne jeder das neue Wirtschaftsjahr mit unserer gärtnerischen Buchführung (Steuerbuchsührung). Schriftleitung: K. Fachmann, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin; sür die Verbands« Nachrichten: R. Sievert, Berlin; für die Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin. Verlag: Gärtnerische VerlagSgesellschaft m. b. H., Berlin SW 48. Druck: Gebr. Radetzki, Berlin SW 48.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)