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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 22. 16. s. 1926. Die Gartenbauwirtschaft 3 Wir bitte«, die mit gezeichneten Artikel dutch die Prcssewarte den Tageszeitungen zuzu- pellen. '0?V. Unsre ZüiMeu Md d!e Mode. Dis Sammlung von Geboten und Gesetzen, die wir Mode nennen, die einander immer wieder bald verdrängen, bald ergänzen und denen wir Frauen uns so gerne unterwerfen, veil sie unserer Freude an Abwechselungen schmeicheln, die hat sich eigentlich kaum jemals auch über die frischblühenden Blumen zum Herrn gemacht. Denn wenn auch einmal „Blumen- jchmuck" für Hüte und Kleidung als Parole aus- acgeben wird, wie kürzlich erst „die Blume am Mantelkragen", so handelt es sich dabei doch immer um Kunstblumen. Warum muß das aber immer der Fall sein? Blumen aus Samt und Seide haben freilich den Vorzug der längeren Haltbarkeit, dafür wirkt ober z. B. gerade jetzt, wo wir gerade in den Frühling hiiiübergeleitct werden, ein kleiner Strauß von echten duftenden Veilchen am Mantel oder sogar am Pelz oder Muff doch viel natürlicher, denn das wäre ein Stückchen lebendiger Natur, die wir uns damit zu eigen nehmen, mit dem wir leilhaben an dem großen Wunder, das in der nächsten Zeit sich erneuern will: Die Auferstehung und Wieder kehr all des Schönen, dessen wir uns Jahr um Jahr erfreuen dürfen und das wir jetzt so viel? kalte, trübe Tage lang entbehren mußten. — Wenn wir uns selbst schmücken, so schaffen wir damit ein schönes, frohes, Helles Zusammcn- klingcn unserer eigenen Stimmung mit dem neuen Werden in der Natur, und wir kommen ihr näher mit allen unseren besten Empsindun- aen. — Und es ließe sich, dies eine Mal wenig stens, nicht behaupten, daß die Mode töricht sei. Valerie Kutscher. Pir Haude! v. Gewerbe vom 6. 2. 1926 slV 1782) wesentlich gefördert worden. Nach den angsstell- ten Ermittelungen ist die Heranziehung zu Hand- werkskammerbeiträgsn solcher mit nebenbetrreb- licher Binderei ausgestattcten Gartenbaubetriebs ohne Zustimmung der Handwerkskammer durch die Gemeinden erfolgt. . Die Kämmerei und die Aufsichtsbehörden haben sich unserer Auffassung angeschlossen und die beschwerdeführenden Fir men von der Beitragsleistung befreit. Zusammenfasscnd können wir seslstellen, daß die Gartenbaubetriebe grundsätzlich nicht zu Bei tragsleistungen für die Handwerkskammern heran gezogen werden dürfen. Wo es trotzdem geschieht, rst unter Vorlage obiger Darlegungen bei der Gemeinde bzw. der Handwerkskammer Beschwerde einzulegen. —r. Aus den Parlamenten. Der „Berliner Lokal-Anzeiger" schreibt am U. März 1926: Brauche« wir fremdes Obst und Gemüse? Auf die Anfrage wegen der die heimische Pro duktion schädigenden Einfuhr von Obst, Gemüse und Blumen aus südlichen Ländern hat die deutschnationale Stadtver- ordnetensraktion vom Magistrat Berlin folgende vom Oberbürgermeister unterzeichnete Antwort erhalten: „Auch wir sind der Ansicht, daß in Anbetracht der passiven Handelsbilanz die Einfuhr von Ge nußmitteln und Luxuswaren aus dem Auslande möglichst unterbleiben und dafür die deutsche Landwirtschaft in die Lage versetzt wird, sämtliche zur Ernährung der Bevölkerung be nötigten Lebensmittel im eigenen Lande zu er zeugen. Bedauerlicherweise läßt sich dieser Zu stand zurzeit noch nicht erreichen, da die vom Reich abgeschlossenen Handelsverträge eine Einfuhr von Obst, Gemüse und Blumen aus den südlichen Ländern in weitgehendem Maße vorsehen, zum anderen aber die Landwirtschaft selbst zurzeit noch nicht in der Lage ist, den An sprüchen der konsumierenden Bevölkerung in vollem Umfange gerecht zu werden. — Wie der Stadtverordnetenversammlung bekannt ist, haben wir anläßlich des hundertjährigen Bestehens der Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau zu Berlin-Dahlem ein Gelände der Gutsverwaltung Großbeeren in Größe von 18 Hektar bis 1919 z u Versuchszwecken unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Außerdem hat die Stadt ein Drittel der auf 99000 Mark berechneten Kosten für die Errichtung der notwendigen Ge bäude und die Schaffung des erforderlichen In ventars übernommen. Wir erhoffen aus der Tätigkeit der Lehr, und Forschungsanstalt eine durchgreifende Förderung des Löst- und Ge müsebaues in der näheren und weiteren Um- gebung von Berlin, um jo mehr, als eine ver mehrte Inangriffnahme der Kultivierung von Mooren usw. erwartet werden kann. Hier ist «in Weg gegeben, um sich von der Einfuhr gärt nerischer Produkte vom Auslände nach Möglich keit freizumachen." Zeilgebol. Nicht nur im Interesse des Ausstiegs unseres Berufes müßen wir lernen, Buch zu führen, nein, vielmehr zwingt uns die Gegenwart zu schärf ster Kontrolle unseres Geschäftsganges! Im Kamps um den Absatz wird sich auf die Dauer nur der Beruf erhalten und entfalten können, der nicht gefühlsmäßig, sondern auf Grund rech nerischer Ueberlegung eine planmäßige Wirtschaft führt. Ten Weg zeigt uns die Buchführung, ihn zu beschreiten, gebietet uns unser Wille zum Leben. — Darum: Buchführung ist das dringende Gebot der Not. Fragekasten spruchcs kostenfrei erfolgt. n?- ten will. Nur bei bestimmter Verwei gerung der Vertragserfüllung (nicht bei Diffe renzen) erübrigt sich das Setzen einer BcrzugS- krist zum Zwecke des Rücktritts oder zum Zwecke der Erhebung von Schadenersatzansprüchen. Er klärt der Schuldner, daß er nicht zahlen kann oder aus bestimmten Gründen jetzt nicht zur Lieferung in der Lage ist, so liegt eine bestimmte Verweigerung noch nicht vor. In solchen Fällen muß die andere Partei eins Berzugsfrist setzen. Nun ist zwar nicht erforderlich, daß bei der Fristsetzung der Wortlaut des Gesetzes gewählt wird. Es genügt gegebenenfalls, wenn bis zu einem bestimmten Termin der Rücktritt vom Vertrage oder dis Stellung von Schadenersatzansprüchen angedroht wird. Ratsam ist es jedoch, wenn der Laie sich an den Wortlaut des § 326 B.G.B. hält; denn schon das Vergeßen der Androhung des Ab gehens vom Vertrage oder die Umschreibung, daß er dann „vielleicht anderweitig Vorgehen" werde, usw., macht die Fristsetzung wirkungslos. Hält er sich an den Wortlaut des Gesetzes, so bleibt ihm am besten auch das Wahlrecht ge wahrt, so daß er nach erfolglosem Ablauf der Fritz zurücktreten, oder Schadenersatz wegen Nichtersüllung verlangen kann. Er kann sogar vor Ablauf der Frist wieder auf den Er füllungsanspruch zurückgreisen. Dagegen bleibt das Recht zum Rücktritt immer zweifelhaft, wenn eine Berzugsfrist nicht gesetzt worden ist. Die Vertragstreue Partei, die an sich vollkommen in ihrem Rechte sein kann, aber ohne Fristsetzung vom Vertrage abgegangen ist, hat gewöhnlich unerfüllbare Schwierigkeiten, um ihr Rücktrittsrecht wegen positiver Vertrags verletzung oder aus dem Absatz 2 des ß 326 B.G.B. zu beweise«. (Frankfurter Ztg. Nr. 155.) ui?. Frage Nr. SS. Höhe des ZwischenzinseS. Ich will eine kleine Hypothek vorzeitig zurückzahlen unter Abzug des in der Durchführungsverord nung zum AufwertungSgejetz gesetzlich festge setzten Zwischenzinses von 9 Prozent. Der Gläu biger will nur 8 Prozent gelten laßen, da der Reichs!>an?dÄkontsatz inzwischen auch ermäßigt worden sei. G, K. in B. Antwort: Die Ansicht des Gläubigers ist nicht richtig; denn ein direkter Zusammenhang zwischen dem abzugsfähigen Awischcnzins und dem Reichsbankdiskontsatz ist gesetzlich nicht sest- gelegt. Der in der Durchführungsverordnung festgesetzte Satz von 9 Prozent ist vielmehr unter Berücksichtigung der allgemeinen Zinsverhältnissc, insbesondere auf dem Gebiete des Realkredites, bestimmt worden. Ob und wann eine Ermäßi gung auch hier Platz greift, hängt von der wei teren Zinsentwicklung ab und bedarf einer Neu festsetzung im Bsrordnungswege. nF- Frage Rr. 33. Auswertung von Angeftelltcn- einlagen. Ich habe mehrere langjährige Ange stellte, die noch von Frisdenszeitsn her Teilbe träge ihrer Gehälter im Betriebe haben stehen laßen. Besondere Kündigungstermine waren nicht vereinbart. Wie hoch sind diese aufzu- werten? L. G. in F. Antwort: Die Einlagen gelten als Ver- mögtznsanlagen und werden unter Berücksichti gung der gesamten Verhältnisse der Parteien bis zu 25 Prozent des Geldmarkbetrages aufgcwertet. Läßt sich eine Einigung über die Aufwertung nicht erzielen, dann sind die ordentlichen Gerichte zwecks Festsetzung derselben zuständig, sofern nicht die Zuständigkeit der Aufwertungsstelle verein bart wird. Frage Rr. 31. Rücktritt vom Vertrag. Wie muß ich mich verhalten, wenn ich infolge Ver zuges des Vertragsgegnsrs vom Vertrag zurück treten will, insbesondere wann sind die Rechte der Jnverzugsetzung nach den Bestimmungen des B.G.B. zweifelsfrei gewahrt? I. S. in L. Antwort: Zum Zweck der Schaffung klarer Verhältnisse bei unpünktlicher Vertragserfüllung bestimmt der 8 326 B.G.B, daß bei, einem gegen seitigen Vertrage der Vertragstreue Teil dem andern, der sich in Verzug befindet, eine ange meßene Frist mit der Erklärung bestimmen kann, daß er die Leistung nach dem Ablaute der Frist ablehnen werde. Insbesondere ist derjenige ge halten, von dem 8 326 B.G.B. Gebrauch zu machen, der von einem Vertrage zurücktre- Frage 29. Bcrussgenoßeuschaft. Ich ließ im Laufe des Sommsrs ein Gewächshaus erbauen. Wie üblich, mußten die Grundmauern nicht von der ausführenden Firma, sondern durch mich her- gestellt werden. Die Arbeiten wurden von einem Kleinmeister (Maurer) aiisgeführt. Nun wurde mir von der Berufsgenossenschast München eine Anforderung von 10 Prozent des ausgegebenen Arbeitslohnes als Beitrag zur Berussaenoffen- schaft verlangt. Muß ich das bezahlen? M. M. in G. Antwort. Gemäß 8 916 der R.V.O. gelten als Teile des landwirtschaftlichen oder gärt nerischen Betriebes laufende Ausbesserungen an Gebäuden, die zum Betriebe der Land wirtschaft dienen, seiner Bodenkultur- und andere Bauarbeiten für den Wirtschaftsbetrieb, wenn der Unternehmer die Arbeiten auf seinen Grundstücken ausführt, ohne sie an andere Unter nehmer zu übertragen (sogenannte Regiebau- nrbeiten). Voraussetzung für diese Mitversiche rung ist aber, daß der Unternehmer diese Ar beiten ausschließlich oder überwiegend mit seinem eigene» Bctriebspcrsonal ausführt, und besondere Bauhandwerker nur im geringen Umfange hin- zuaezogen werden. Die Zahl her für diese Bau- arbciten besonders eingestellten Arbeitskräfte und der von ihnen geleisteten Arbeitstage muß also geringer sein, als die Zahl der eigenen Betriebs- Arbeitskräfte und der von diesen für die Bau arbeit geleisteten Arbeitstage. Voraussetzung ist ferner, daß die Bauarbeiten sich im Rahmen des Wirtschaftsbetriebes halten, also zu Größe und Umsang des Betriebes im richtigen Verhältnis stehen. — Ausbesserungen an Gewächshäusern, unter Umständen auch Neubau eines Gewächs hauses, können also unter obigen Voraussetzun gen bei der Gartenbau- und Fricdbossberufsgenos- senschaft in Bayern bei der landwirtschaftlichen Berufsgenoßenschaft mitversichert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend mit Ihrer zu ständigen Berufsgenoßenschaft zwecks Regelung des Streitfalles in Verbindung zu setzen. GBG. Frage Rr. 39. Eintragungskosten der Aufwer- tungshypochek. Wer trägt die Kosten der Eintra. guna des Auswertungsbetrages? G. M. in L. Antwort: Soweit hier überhaupt Kosten ent stehen, ist nach Artikel 130, der Durchführungs verordnung vom 29. November 1925 zum Auf- wcrtungsgesetz der Eigentümer des Grund stückes zur Tragung verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, ob der Gläubiger oder der Eigentümer selbst den Antrag aus Eintragung gestellt hat. Meist haben aber dis Länder bestimmt, daß die Eintragung dos gesetzlichen Aufwsrtungs- betrages sowie irie Eintragung und Löschung eines von dem Gläubiger beantragten Wider- Sücherschau. Die Notwendigkeit einer landwirtschaftlichen Son- junktorstatistik. Bon Dr. Axel Schindler, Lei ter der Preisberichtsstelle beim Deutschen Land- wirtschastsrat. Berlin 1926. Preis -2,50 M. broschiert. Die heutige Agrarkrise ist eine Rentabilitäts krise. An Forderungen und Vorschlägen zu ihrer Behebung fehlt es nicht. Neben zoll- und handels politischen Mittelst wird die Erhöhung des Er zeugerpreises durch Verkürzung des Weges vom Erzeuger zum Verbraucher verlangt. In ähn licher Richtung geht das Projekt einer Stabili sierung der Preise durch Monopolisierung oder zwangswirtschaftliche Einwirkungen. Wieder an dere Sachverständige sehen das Heil in einer ver mehrten Qualitätsproduktion und handelsfähige ren Aufmachung der Erzeugnisse, begleitet von einer planmäßigen Absatzwerbung. Der Verfasser obiger Broschüre — Dr. Schind ler — äußert zu dem in Frage stehenden Problem der Preisbesserung etwa folgende Gedankcngänge: „Die Erscheinung, daß der landwirtschaftliche Erzeuger nicht de» »ollen, ihm zustehenden und möglichen Preis erhäli, beruht auf der Tatsache, daß er mangels Einblick in die jeweilige Markt lage und die sie bedingenden Faktoren dem Käufer, d. h. den: Händler stets unterlegen ist. Der Erzeuger „nimmt" keine Preise, sondern er Geschäftliche Die Hauptgeschäftsstelle ist in der Lage, über nachfolgende Firmen gegen Berechnung von Ge bühren Auskunft zu erteilen: 267 Daniel Mielke, Paulinenaue bei Potsdam. 268 Klcmens Rzspus, Landschaftsgärtncr, Lomnitz, P. Schoffschütz, Kr. Rosenberg O.-S. 269 Eduard Simmering, Gartenbau und Gartengestaltung, Sachsenhausen b. Oranien burg, Luisenstr. 16. 270 W. Stengel, Schwab. Gmünd. Arthur Paßauer, Greisswald. Wie wir hören, soll sich die Firma unter Geschäftsaufsicht gestellt haben. Sie beabsichtigt einen Vergleich auf fol gender Grundlage herbeizusühren: MA am l. Juni, 20A am 15. Oktober, 20A am I. Ja nuar 1927, so daß ihm 30A und die Zinsen er laßen werden sollen. Fr. Reichmann, Bürge! k. Thür. Wie Wir hören, übersteigen die Vermögenswerte der untex „bekommt" Preise! ES muß also das Bestreben der landwirtschaftlichen Organisationen sein, diese Unterlegenheit des Erzeugers beim Tausch akt aus der Welt zu schaffen. Nun ist der land wirtschaftliche Preisberichtsdienst an sich wohl organisiert; er weist jedoch den selbstverständlichen Mangel auf, daß er lediglich bereits vollzogene Tatsachen berichtet und im besten Falle aus diesen eine Markttendenz herzustellen versucht. Da die Faktoren, Welchs m der Zukunft die Tendenz be einflußen werden, jedoch so gut wie unbekannt sind, kommt diele Tendenzberichterstattung in die Gefahr, eine reine Prophezeiung zu sein. Hier ist demzufolge der Hebel anzusetzen. Durch sta tistische Erhebungen und Beobachtungen müßen Unterlagen über diejenigen Faktoren beschafft werden, welche die künftige Konjunktur bedingen. Dazu gehören: 1. eine brauchbare Produktionsstatistit, auf in dividuellen Erhebungen aufbebaut, 2. eine brauchbare Borratsstatistik, 3. eine genaue Statistik der Güterbewegimg (Eiseichahnstatistik, Wafferstraßenstatistik, Ein- und Ausfuhrstatistik). Durch methodische Verarbeitung dieser Sta tistiken glaubt der Verfasser, zu einer annähernd richtigen Konjunkturvoroussage kommen zu kön nen, wobei naturgemäß den ausländischen Vor räten und Güterbewegungen besondere Aufmerk samkeit zu schenken sein wird. — MKeiluugeu. Geschäftsaufsicht stehenden Firma die Passiva um das Vierfache. Firma Seyboth n. Co., Zwickau. Neber den Nachlaß des am SO. 11. 1925 verstorbenen Dipl.- JngenieurS und Fabrikbesitzers Wilhelm Sey both, Inhabers obiger Firma, Am Bahnhof 2, wird heute, am 15. 2. 1926, nachmittags 3,15 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwal ter: Syndikus Or. pdil. Fritz Vollgold, Zwickau, Moritzstr. 38. Anmeldung der Forde rungen (unter Angabe des Betrages und des Grundes sowie eines beanspruchten Vorrechtes) bei dem Amtsgericht Zwickau bis zum 16. April 1826. Termin zur Wahl eines etw. anderen Verwalters und cmeS Gläubigerausschußes, ferner nach 8 182 d. Konk. O. der 12. 3. 26, vormittags 10 Uhr. PrüfunqStermin der 4. Mai 1926, Vorm, g Uhr. Offener Arrest (Konk. O. § 118), Anzeige- jrist bis zum IS. 3. !S26. Der von der LandwirtschasiSkammer gemein sam mit dem Reichsverband deS deutschen Garten baues veranstaltete Frühgemiisebllu-Lehrgang in Gorgas! ist auf die Zeit vom Montag, de« 22. März, bis Mittwoch, den 24. März, festgesetzt. Beginn vormittags 10 Uhr. 1. Tag. 22. März 1926. Vormittags 10—I Uhr: > s) Die Bedeutung deS FrühgemüsebäueS untev Glas und gegenwärtiger Stand desselben in Brandenburg. Redner: Gartenbau direktor Gr ob den, Altlangsow. b) Vorbedingungen und Rentabilitätsaussichten des Frühgemüsebaues unter Glas. Redners Gartenbaudirektor Grobben, Altlangsow. e) Welche Kultureinrichtungen sind erforder lich, wie ist deren Bau? (Mit Kostenan schlägen.) Redner: H. Kremers, Be triebsleiter der Frühgemüsezucht-Genoffen schaft in Gorgast. . Nachmittags: Besichtigung des Gorgaster Betriebes und AuZ- jprachs, 2. Tag. 83. Marz 1926. r) Welche Gemüsearten und Sorten kommen kür den Brandenburgischen Frühgemüsebau in erster Linie in Frage? Redner: Garten- baudirektor Grobben, Altlangsow. d) Welche Bodenverhältnisse sind ersorderlich? Vorbereitung und Bearbeitung des Bodens einschließlich Düngung. Redner; H. Kre mers, Gorgast. e) Samenbeschaffung, Aussaat und Pflanzen- a»zücht. Redner: H. KremerS, Gorgast. Nachmittags: Besichtigung von Frühgemüsekulturen in Gor gast und Manschnow. — Aussprache. 3. Tag. 24. März 1926, s) Die Kultur der einzelnen Gemüse unter den verschiedenen Voraussetzungen. (Frühbeet, Kalthaus, Warmhaus.) Redner: H. Kre» mers, Gorgast. b) Absatzfragen. beim Frühgemüseba« (mit Lichtbildern). Redner: Dr. Ebert, Berlin. e) Krankheiten und Schädlings des Gemüse baues unter besonderer Berücksichtigung des Gemüsebaues unter Glas. Redner: Pros. Dr. Ludwigs, Berlin-Dahlem. Nachmittags: Aussprache. Die Teilnehmergebühr beträgt 30 M. einschl. Mittageßsn, jedoch ohne Uebernachtung. Die Teilnehmerzahl wird aus etwa 40 Personen be schränkt. Anmeldungen zur Teilnahme am Lehrgang müßen bis zum 16. März bei der Landwirtschafts kammer (Berlin NW 40, Kronprinzenufer 4—6) eingegangen sein, damit rechtzeitig für Unterkunft gesorgt werden kann. Die Vorträge finden statt im Lokal Geschwister Ripke, Gorgast, wo sich auch die bereits am Sonntag, den 21. März, eintreffenden Teilnehmer zum BegrüßungSabend zusammenfinden. Die Arbeit beruht auf perfönlichen Studiert der amerikanischen Verhältnisse durch den Ver fasser; sie gibt eine Fülle von Anregungen und ist in sich schlüssig durchgeführt. Auf das Problem selbst wird in der „Gartenbauwirtschaft" noch weiterhin einzugshen sein. Welche Wichtigkeit wir grundsätzlich'der Frage seit langem zumessen, geht bereits aus unserer srüheren Stellungnahme zu dem Aufsatz Steinbrücks in Nr. 15'der „Gar tenbauwirtschaft" hervor. „Der Blumen- und Pflanzenbau" Heft 6 vom 18. Marz Mö enthält u. a. folgende beachtenswerte Aufsätze: Neus Edelwicken. Von P. Schmidt, Erfurt. Die Frühkultur von Latd^rus oäoratus. Bo« H. Triebels, Krefsld-Sinn. Einiges über Remontantnelken, Von W. Kretschmer, Hainewalde. Reue Geraniensorten. Vo« H. Bietzen, Neu- Ulm. Neber figürlichen Schmuck im Garten. Boft D. Mohr, Hamburg. Errichtung eines Dachgartens. Ein zerlegbarer Pikierkasten. Bon T. Lorenz, Bsraisch-Glaobach. Schutzdecken. Von A. Spranger, Muskau. Eine interessante Beobachtung der Wirkung von Torfmull auf das Wurzelwachstum. Bon Lochner, Miltenberg. krimulL ve-w eiatior LranckiNora als Topf pflanze. Von H. Aldinger, Waiblingen. Lntkemis nodilis Noro plenoi Bon C. Kar städt, Tzschetzschnow. Die Bekämpfung der Miniermaden. Dog E. Gaupp, Berlin-Charlottenburg. Krankheitserschcinungen bei krimula obcomcs, Bon C. Arends, Ronsdorf. Arica cranea sNw und rar. rossa. Boy; H. Wienker, Recklinghausen. Kleine Mitteilungen. Fraaekasten. Bücherbesprechung. Persönliches. Aus unseren Zeitschriften. Bezugspreis monatlich 1,— Mark; Bestellun gen nimmt jedes Postamt entgegen. Für Mit glieder deS RcichSverbandes ermäßigter Bezugs preis jährlich 8,— Mark; Einzelnummern OM Mark. Bezugs«»Meldung an den Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V., Berlin NW 49. Schristleilung: K Fachmann, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teils K. Fachmann, Berlin; für die Berbands- nachrichten: R. Sievert, Berlin; für di« Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin, Verlag: Gärtnerische Berlogsgesellschoft m. b. Berlin SW 43. Druck: Gevr. Radetzki, .Berlin SH,
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