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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr 2L 16. 3. 1S26. Verbindung hiermit habe man eine Vereinfachung der Deklaration und der Erhebung gebracht, um eine Ueberlastung der Finanzämter und eine Belästigung des Steuerzahlers zu verhindern. Ebenfalls sei bet der Einkommensteuer dafür ge sorgt, daß nicht fünf Termine in das nächste Jahr fallen, sondern im Höchstfälle vier Termine. Als Kernstück der Scnkungsaktion bleibe neben der Fusionssteuer die Umsichsteurr übrig. Hier sei auch die Luxusstcuer zu erwähnen. Die Reichs regierung beabsichtige, die gesamte Lurussteuer in der Versenkung verschwinden zu.lassen. Als Hquptstuck komme dann die Senkung der Umsatz steuer von 1 aus 0,6A in Betracht. Die beab- sichtigte Senkung auf 0,5N wäre nicht durchführ bar mit Rücksicht auf den Etat von 1927, es müsse daher bei 0,6?z bleiben. Diese Maßnahme bedeute für die Reichskasse einen Ausfall von etwa MO Millionen Reichsmark im Jahrs, und es habe eingehender Berechnungen bedurft, um sestzustcllen, ob für 1927 ein solcher Ausfall er tragen werden könne. Doch sei man zu dem Er gebnis gekommen, daß es möglich sei, besonders, da zur Wiederbelebung und Verbilligung der Produktion dieser Schritt unbedingt nötig fei. Die Reichsrcgierung beabsichtige, alles zu tun, daß diese Senkung in der Preisbildung in die Erscheinung tritt. Ob das sofort der Fall jein würde, möge dahingestellt sein. Selbstverständlich aber fei, daß eine solche Entlastung der Wirt schaft und der Produktion auf die Dauer sich schon bei scharfer Kalkulation, zu der die ver- fchärfte Konkurrenz ja zwingen werde, sich in der Senkung der Preise äußern werde, weil sa an der Tatsache nicht vorbcigegangen werden könne, daß die Produktion und der Konsum um MO Mil- lionen allgemeiner Steuerlasten erleichtert werde. Das Steuermilderunasprogramm sei nur ein Schritt vor dem großen Schritt der Verwaltungs- refvrm zur Herbeiführung des Zieles, Steuer, bedürfnis und Steuer!rast wieder eiitanber anzupassen. Die Reichsregie rung habe geglaubt, den zweifellos anormalen Schritt tun zu müssen, erst die Einnahmen und dann die Ausgaben zu senken, weil es für den Augenblick dringende Aufgabe der Regierung sei, alles zu tun, um die Uebsrwindung der jetzigen Krise mit allen Kräften zu beschleunigen. Der Finanzpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaflsrats hat dem Gesetzentwurf zu gestimmt. Die LanSWirtschafiskamMr für Sie Rheiuprovinz faßte einstimmig folgende Entschließung: „Trotz äußerster Arbeitsintensität und größt mögliche Anwendung technischer unk organisato- rischer Fortschritte ermöglichen die Volkswirt- schaftlichen Grundlagen unserer Wirtschaft nicht mehr die rentable Fortführung der landwirt schaftlichen Betriebe, geschweige denn ihre Inten- fivierung. Reichlich 80 Prozent der land wirk- schaftlichen Betriebe der Rheinprovinz haben im letzten Wirtschaftsjahr keinerlei Bodenreinertrag erzielt. Eine gewaltige Verschuldung war die unausbleibliche Folge. Die Ursachen dieser Unrentabilität sind in den unverhältnismäßig gestiegenen Produktionskosten und geringen Preisen der Agrarprodukts zu sinden. Der große Regulator für den Ausgleich zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Produktion, die Zollgesetzgebung, ist in den letzten Jahren ganz einseitig zugunsten der Industrie eingestellt gewesen. Insbesondere sind in den Handelsverträgen mit Italien, Spanien und Bsl- men die landwirtschaftlichen Edelprodukte des Westens — Wein, Obst, Gemüse, Pferde — rück- sichtslos dem Ausfuhrinteresse der Industrie ge opfert und dadurch zahlreichen, gerade kleinen und kleinsten landwirtschaftlichen Betrieben die Existenzgrundlage entzogen worden. Die Landwirtschaftskammer ist der Auffassung, daß für die Rettung der gesamten deutschen Wirt schaft aus schwerer Not die wechselseitige Stär kung des JnlandsMarktes zwischen Industrie und Landwirtschaft die wichtigste Voraussetzung be deutet. Die Erhaltung der heimischen Agrar erzeugung und ihre Steigerung zur Ersparnis der 2 Milliarden unnötiger Agrareinfuhr ist wich tiger als die um den Preis der Vernichtung ein heimischer Produktion erkaufte künstliche Förde rung des Ausfuhrhandels. Die Landwirtschafts kammer fordert demgemäß, daß in künftigen Handelsverträgen nicht unter die Sätze des vor läufigen Zolltarifs für Agrarprodukte Herab aegangen wird. Sie erwartet eine möglichst bal dige Erhöhung der Pferdezölle gegenüber Belgien durch Kündigung des vorläufigen Abkommens und eine Revision der vernichtenden Tarifsätze für Obst und Gemüse im italienischen Vertrag." FraWeWchnung sür ungleich laGerle Güler. Zum Teil FrachterhLhungen. Bon unseremständigen verk (1) Durch den Nachtrag 3 zum Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Tert I Abteilung 8, vom 15. März 1926 werden u. a. die Tarifbestim mungen sür zusammen aus einen Frachtbrief aufacgebene Güler, die verschiedenen' L a d u n g s t l o s s e n angehören, wesentlich ne- ändert. Da diese Acnderungen zum Teil Fracht erhöhungen bringen, treten" sie erst am 15. Mai 1920 in Kraft. Die neuen Bestimmungen sind nachstehend erläutert. l2) Wird das Gewicht im Frachtbriefe nicht getrennt angegeben, so wird die Fracht so be rechnet, als ob die ganze Sendung lediglich aus. dem Teile der Sendung bestände, für den der höchste Frachtsatz gilt. Also: 5600 hx Nüsse lHauptll. Hs und frische Aepfel (Hauptklasse 6); Gewicht nicht getrennt an gegeben. In berechnen: 5000 hx (mit 5 vH. Zuschlag für bedeckten Wagen — 5800 kx) zur Nebenkl. H 5, die teurer ist als 6 5. (3) Bei getre ni.t er Gewichtsangabe wird die Fracht getrennt berechnet; diese Be- ehrs politischen Mitarbeiter. rechnung stellt sich in der Regel billiger als die zum höchsten Satze sür das Gesamtgewicht. L. Frachtgut. (4) Bei getrennter Gewichtsangabe werden angewendet: die Sätze der bei einem wirklichen Gesamt gewichr ui i n d e st e n s wird die Fracht berechnet für ein Gesamtgewicht ö r-Neben- klass-n 10 t-Nebcn- ktaffcn Haupiklasscn >biS zu 9000 kx >v. 9 001 kx bis / 13500 lex >von 13501 kx / und mehr von 5 000 kx . 10 000 , . 15 000 . Das am Gesamtmindestgewicht fehlende Gewicht wird dem Gewichte desjenigen Gutes zu- gcfchlagen, das dem Gewichte nach über- wregt Beispiel: 3000 KZ Gut der Hauptmasse 3 000 HZ Hauptklaffe .4 6600 kx „ „ ,. 0 — 6000 -s- 1000 — 7 000 hx . 0 S 000 hx „ , „ 8 -- 5 000 Ku „ 8 zuj 14 000 hx (5) Bei gleichen Gewichten wird das am Gesamtmindestgewicht fehlende Gewicht dem Ge- 3500 kx Gut der Hauptklasse -4 — 3500 8500 kx- „ 0 -- 2500 hx- „ 8 ' zuj. 9500 Icx (6) Maßgebend dafür, ob die 5 t-Nebenllaßen oder die 10 t-Nebcnklaßen oder die Hauptklassen anzuwenden sind, ist die Summeder unab - gerundeten Einzelgewichte. Dis Ab rundung auf volle 100 kx nach oben erfolgt stets erst am Schluffe dör Gewichtsbercchnung. Bei spiel: Zu berechnen ist auf 800 km für: sm d. Haup ll. — ' SSIrM<S-r Gcwicht k« i Wqerimdet. > tsrwichl ! - I-S Sstz der L r ^ledenN. iür IVOKßi.P-. Fracht U L 3080 ! 3100 X 5-^97 123,10 6 2030 2100 6 5—298 62,60 8 3885 3900 8 5^-168 65,50 zus. 8995 i' S100 251,20 . Wenn z. B. 3891 statt 3885 hx? Gut der Kl. 8, also nur 6 hx mehr aufgegeben werden, so ergibt sich ein Gesamtgewicht von 9001 kx, so daß statt der 5 t-NebenU. die 10 t-Nebcnll. anzuwenden sind, also: Gut der Haupt- llage Wirk. licheS Gelvicht kr Abgerundetes Ecwildt k« Satz Ler 10 t-Nebentl. iürioakzinV. Fracht U L 3080 3100 -t 10 -- 364 112,80 0 2030 2100 010-263 55.20 8 3891 8 10-110 68,60 zuj. 9001 KL iooooi-r -999 zuj. 10000 10100s 236,60 Durch die Zuladung der 6 hx wird also die Anwendung der lO t-Ncbenll. und damit eine billigere Fracht erreicht. 15 000 kx wicht des zum höchsten Frachtsätze zu be rechnenden Gewichts zugefchlagen. Beispiel: -s- 500 — 4 000 KK 10 i-Nebeurtaffe .4 10 8 500 kx „ 0 10 2500 kx „ 8 10 10 000 kx (7) Auch bei Berechnung des Gewichtszuschlages von 5 v. H. für Verwendung eines be deck te n Wogens bleibt die Summe der u n - abgerundeten Einzelgewichte dafür maß- gebend, ob die 5 t-Nebenkläßen, die 10 t-Neben- llassen oder die Hauptklaßen anzuwenden sind. Bei Verwendung eines bedeckten 15 t-Wagens ist z. B. zu berechnen für: Gut der Hauptklasse Wlrwch. Gelvicht k? Zuschlag «itr bedeck». Wagen Zusammen la? ilbge- rundet. Äcwtcht k« »nr tz l- Nevenklage > I 3080 154 3 234 3300 .4 5 0 2030 101„5 2 131,5 2200 0 5 8 3885 194L5 4 079,26 4100 8 5 z»s- §995. 9600 Die 5 t-Nekenllaßen sind hier anzuwenden, weil das wirkliche (unabgerundete) Gesamtgewicht unter 9001 kx bleibt. (8) Bei Verwendung von Wagen vonwenl- ger al Slot Ladegewicht werden die Sätze der Haupt klassen bereits dann an- gcweudet, wenn die Summe der unab- aerun beten Einzelgewichte mindestens das Ladegewicht des gestellten Wagens erreicht. Beispiel für einen offenen Wagen von 12H t Ladegewicht: 3080 kx Auld. Hauptkl. 0-3100 kx Hauptkl. 0 2030 kx ,, „ „ O—2100 kx O 7390 kx „ , „ 8-7400 kx „ 8 zus.12500kx 12600 kx Betrüge die Summe der unabgerundeten Ein« zelgswicht? z. B. 12 499 kx, fo wären die 10 t- Nebenllassen anzmvcnden, weil das Ladegewicht nicht ganz erreicht ist. — Beispiel für einen b e - deckten Wagen von 10 1 Ladegewicht (5 v. H. Gewichtszuschlag): 3 000 kx Gut der Hauptkl. -V --- 3000 — 150 - 8150, abgerundet 3 200 kx zur Hauptkl. h 4 000kx „ „ „ 0 - 4000 — 200->. 4200 „ 4 200kx „ „ 6 3200kx „ „ , 8-3200-r-160^.3360 „ 3 400 kx „ „ 8 zui. 10200 kx wWkx' Betrüge z. B. die Summe der unabgerundeten Einzelgewichte 9000 kx oder weniger, so waren die 5 r-Nebenklasien, betrüge, sie 9001 kx bis 9999 kx, so wären die 10 t-Nebenklossen anzu- wendeiu (9) Bei Verwendung von Wagen von mehr als 15 t Ladegewicht für Sendungen, die ganz oder zum Test aus solchen Gütern bestehen, bei denen die Anwendung derHaupt klassen bei Benutzung solcher Wagen allgemein an die Frachtzahlung fü° mindestens das Lade gewicht des gestellten Wagens geknüpft ist sz. B- fr. Rüben), wird die Kracht zu Ken Haupt ktassen ebenfalls für mindestens das Ladegewicht berechnet; daS am Ladegewicht fehlende Gewicht wird dann dem unabgerundeten Gewichte des jenigen Gutes zugeschwgen, das dem Gewichte nach überwiegt, bei gleichen Gewichten dem un- oKgerundeten Gewichte des höchsttarisierten Gutes. Betspiel für einen offenen 2Vt-Wagcn: . 15 260 Kx fr. Rüben (Hauptkl. 8; mmd. Ladeg.) 4 OOY kx Gut der Hauptkl. Q zus. 19 260 kx; zu berechnen für 15260 u- 740.— 16 000 kx Hauptklasse 8 „ 4 000 kx „ L zus. 20 000 kx tSchluh folgt). lieber die Deiiragspflicht der Görlnereibelüede zu den Handwerkskammer!!. Wenngleich die Beitragsfrage des Garten baues zu den Handwerkskammern in ihren grund sätzlichen Richtlinien sestgel-gt ist, so beweisen die zahlreichen Berichte über unrechtmäßige Heran ziehung zu Handwcrkskammerbeiträgen, daß dis verantwortlichen Gemeindebehörden über die ent scheidenden Erlaße nicht ausreichend unterrichtet sind. Um wenigstens unseren Mitgliedern eine» amtsähigen Anhalt geben zu können, der ihnen in Streitigleitsfällen als Grundlage dienen kann) geben wir in zeitlicher Reihenfolge die in Frage kommenden Verordnungen inhaltlich wieder. Aus einem Erlaß des preußischen Handels- ministrrs vom 2V. Januar 1LÜ2 (HMB2. S. 44) geht hervor, daß Gärlnereibelriebe, soweit sie sich in der Hauptsache aus die Erzeugung und den Verkauf selbstgewonncner Blumen, Sträucher und sonstiger gärtnerischer Erzeugnisse beschränken, als landwirtschaftliche Betriebe anzuschen sink und der Gewerbeordnung nicht unterliegen. Als Gewerbebetriebe sollen dagegen u. a. solche gel ten, die die seilgebotenen Waren nicht selbst er. zeugt oder die die Produkte für den Verkauf weiter bearbeitet haben. Da aber in den meisten Fällen der gewerbliche Teil nur in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen, d. h. erzeugenden Tätigkeit verbunden ist und letztere das Haupl- mirkmal des Betriebes ausmacht, so ist auch in solchen Fällen der Gärtncreibelri-ch nicht als Gewerbebetrieb anzusehen. Es entspricht auch nicht der geschichtlichen Entwicklung und der Ver» tchrsauffassung, die Gärtnerei, selbst dort, wo sie einen gewerblichen Charakter gewonnen hat, als Handwerk anzusehrn. Solche Gartenbaubetriebe unterstehen nicht der Haadwerkstammer und können zu Beitragsleistungeu zu dieser nicht her» ungezogen werden. Das Ministerium sür Landwirtschaft, Ta» mänen und Forsten berichtet anläßlich der Wahlen zu den LandwirlschaitSkammern am 20. I. 1921 — Ille 9246 — über dis Rechts» zugehörigleit des Gartenbaues folgendes: Zwischen Gartenbau und Landwirtschaft besteht lein begrifflicher, sondern nur eia gradueller Unterschied in der Art der Bodennutzung. Der Gartenbau gehört als „Bodenfruchtbau" zum großen landwirtschaftlichen Gewerbe, nicht nur als Nebenbetrisb der Landwirtschaft im engeren Sinne, sondern auch in de» überwiegend oder ausschließlich der Erzeugung van Gartenfrüchlen dienenden Betrieben, ohne Rücksicht auf deren Größe. Diese bisher unbestrittene Nechtsarf- fasfung führte im Jahre 1913 zur Einrichtung von Gürtnereiansschußcn bei den Landwirtschafts, kammern, die also bereits damals als die gesetz» liche Berussvertrctung deS Gartenbaues galten. Nach dem alten Kammergesetz wurden Wahlrecht und Beiiragspflicht von einem bestimmten Min- destgrundsteuerreinertrag abhängig gemacht. Durch die Gesetzesnovelle ist diese Sperrbestim mung aufgehoben, und dadurch dem weitaus größten Teil der Gartenbaubetriebe die Beteili gung an der Landwirtschaftslammer ermöglicht. In UcÜereinstimmung mit dem Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe hat das bayerische StaatSministerium durch Erlaß vom 7. 12. 1922 Nr. 25908 entschieden, daß die Gar tenbaubetriebe, die sich in der Hauptsache mit der Feinkultur und dem Verkauf der eigenen Pflan zen befaßen, die Merkmale und Bedürfnisse eines handwerksmäßigen Betriebes nicht aufweisen und infolgedessen nicht verpflichtet sind, Umlagen für die Handwerkskammer zu entrichten. Weniger einheitlich war bislang die Auf fassung der Gemeinden über KaS Wesen det Blumen- und Kranzbindereien. Nach Mitteilung des preußischen Ministers für Handel und Ge werbe vom 4. Juli 1925 — IV 9740 — fordern nur die Handwerkskammern in Ostpreußen »nd Köln von solchen Betrieben die Zahlung der Handwerkskammerbeiträgs. Die Handwerks kammer Berlin vertritt in einem Schreiben vom 13. 2. 1922 — 456/22 IV - den Standpunkt, daß die Blumen- und Krnnzbindecei nicht handwerkSkammerbeitragspflichtig sei. Wo in anderen Bezirken Gartenbaubetriebe bzw. Alu- men. und Kranzbindereicn zur Zahlung von Hankwerkskammerbciträgen heranaezogen worden sind, geschah dies, um den Sonoerbeftrebungen einzelner Außenseiter zu genügen, obwohl dis Handwerkskammer keinen Wert auf ihre Za- gehSrigkeft legte. Nunmehr ist auch die Lösung Kieser Frage durch einen Erlaß deS Preußischen Ministeriums Der Kreislauf -es Leben-Wn «n- Sie Anslerblichleil. Von E. Schramm in Friedrichshöh b. Flensburg. Eine gleichlautende Ileberschrift hat der Ber- liner Arzt und Schriftsteller Carl Ludwig Schleich einem Abschnitt in seinem Buche „Vom Schaltwerk der Gedanken" gegeben. Der Inhalt des Buches muß jedem denkenden Men- jchen 'das lebhafteste Interesse abnötigen. Den Pflanzenzüchter aber könnte vor allem dieser Abschnitt eine Zeitlang in Fesseln schlagen. Wir sprechen vom „Kreislauf des Wassers" und wißen, was wir uns darunter vorzustellen haben. Wir wissen, daß das Waßer ans dem flüssigen Zustande durch die Verdunstung in die Luft ent- sieigt, daß es als Niederschlag zum Erdboden ,zur''ckkchrl, in den Erdboden sickert, als Quelle erneut -m Tage tritt, ins Meer wandert, wieder verdunstet usw. Wir wißet' auch, daß das Waßer in der Pfllulz» zum Teil zu fester Substanz ver arbeitet wird, ..:bcm feine Grundstoffe sich mit dem Kohlenstoff ve.b'ndcn, den das Blatt aus der Kohlensäure ausscyrchet, die es der Luft ent nommen hat. Bei der V^nmnung der Pflan- zenstofse, nicht nm im K-s Herdes, son dern auch im Körper von Mensch unl Tier schei det das Wasser wieder aus und wird verdunstet oder dem Erdboden wiedergegeben. Auch ein Kreislauf des. Wassers. I» ähnlicher Weise kön nen wir vo» einem „Kreislauf des Stickstoffs" reden, der durch dessen Gewinnung aus der Luft, mittels des elektrischen FlammenbogenS noch viel auffälliger wurde. Wir streuen den so ge wonnenen Stickstoffdünger auf den Garten- und Ackerboden, dis Pflanze nimmt ihn auf. Bei der Verbrennung wird er wieder gasförmig Und der Luft erneut beigemischt. Einen Teil Kes Boden- stickstoffcs entführt das Wasser zum Meere. Hier nimmt die Lebewslt des Meeces, vom kleinsten bis zum größten Lebewesen ihn gierig auf, halt ihn sich zum Teil aus der Luft. Wir sangen big Fische und holen mit ihren Leibern eine große Menge deS Stickstoffes wieder heraus. So liege sich gewiß noch mancher Kreislauf der toten Stoffe ssststellcn. Boni „Kreislauf deS Lebendigen" ober redet Carl Ludwig Schleich. Er spricht zuvor von der Tatsache, daß dis einzelligen Lebewesen tat sächlich keinen Tod kennen. Sie vermehren sich durch Zellteilung. Es gibt also bei ihnen nur eine Vermehrung, kein Sterben. Dis Zelle lebt in ihren Tochterzellen voll und ganz weiter. Nur große Hitze oder Kälte oder .mm Beispiel zersetzende Säuren können ihr den Tod bringen. Wie ist es nun aber niit den vielzelligen Lebe wesen, mit dein aus lauter Einzelzellen zusam mengesetzten Gesamtorganismus derselben? Wir wißen, daß in der allgemeinen Auffassung dieser früher oder später stirbt. Was sagt S ch l e ich? Er weist auf jene winzigen, mikroskopisch Heinen Kerne hin, die sich in jeder Zelle finden, „jene Konzentration keS. protoplasmotlschen Dotters der Zelle, der wie eins Art Zentralorgan, wie ein Gehirn, eine Seele der Zelle, gleichsam wie das Gelbe im Ei als das Wesentliche der mikroskopi schen kleinen Lebenseinheiten ungeschaut werden muß": die Nukleinkerne. Und er behauptet, be trachtet als feststehend, nicht etwa als Hypothese, als Phantasicgedankeu, daß cs für Kiese Nuklcm- ksrne rm gewöhnlichen Lauf der Dings auch kei nen Tod gibt und keine Leiche. Auch sür die Nuklelne gibt eS im Leben des Organismus eine periodische, dauernde Vervielfältigung durch einfache Teilung, von der Befruchtung d'w Eizelle an, bis zum „Hochbau des Leibes". Äei den nöti gen Reparaturen, Heilungen, Wiederersatzbilkun- gen findet genau dasselbe statt wie bei den Ein zelzellen bildenden, Einzelligen: zahllose Neuge burten ohne Tad, einfache Auflösung der Mutter in zwei Töchter ohne Sterben. Tritt nun das ein, was wir Tod nennen, jo zerfällt allerdings der vielzellige Organismus in lauter Einzel wesen, aber „fo bleiben auch diese letzten LebenS- cinheitcn der Zellen, die Ruklelnkerne, unter allen Umständen am Leben, auch hier gibt es kei nen Tod, sondern nur ein svorenanjgcs Ver harren, Abwarten, Bacbarosjiischlafen, bis sie in einem wunderbaren Kreislauf des Lebcns ihre kleinen unsterblichen Energien wieder durch Rhylhmusüüertragung zur Geltung bringen. Keine Verdauung, lein Ferment, keine nicht allzu ätzend wirkende Säure oder Lauge kann ihr fast kristallisiertes Leben vernichten Nur das Feuer löst sie auft Doch Kas liegt nicht im Plane der Natur. Lis dis Lebewesen entständen, war daS Feuer schon tief unter die Erde verbannt. So bleibt also das Nuklelnkcrnchen auch dann noch am Leben, wenn es in der organischen Maße dem Boden zugeführt wirk. Der Zellenleib -rc- sällt in seine Grundstoffe: Stickstoff, Schwefel, Wasserstoff usw, nur die Nuklelne bleiben u>-d sink weder durch Bodenfäste, noch durch mecha nische Gewalten zu'zerstören, weil sie wegen ihrer Winzigkeit letzteren keinen AvgriffspurKt bieten. Wohl aber vermögen sie eö, dmch Aufnahme !a fremde, sich neu entwickelnde Organismen, deren Leben neu zu befruchten, und hier beginnt der Kreislauf des Lebendigen, von dem wir erzählen wollten. ES ist nämlich die gesamte Ernährung, neben Heizung und ArbeilS- lraftübermittlerin, auch ein ständiger Akt der Zeugung. Alle Wesen, die sich untereinander verzehren, befruchten sich miteinander, unp zwar nicht nur in den Ge.nsrationsorganen allein, sondern auch in ollen Zellen, soweit sie der Wte- kerer-eugung fähig sind. Dauernd erneut sich der Zellbcstaud eines Leibes. (Schluß folgt.)
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