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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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5 2 nähme der Negierung bei den Handelsvertrags Verhandlungen und besonders durch die glatte Opferung des Gartenbaues durch das Ministe rium des Äußeren vergrößerte Unsicherheit, eine ' Rentabilität aus dem Gemüsebau herauSzuwirt- 77' schäften, läßt eS ratsamer erscheinen, sine Ein ¬ schränkung dem Umfange nach vorzunehmen und dafür die verfügbaren Mittel und Kräfte für _ . , die Intensivierung deS restlichen Teiles einzu ¬ letzen. Die bisherig.n Erfahrungen mit den itali— nischen, spanischen und holländischen Vcrhand- ' langen lassen für die französischen Berhand- lubgcn noch Schlimmeres erwarten. Der „Geist . . von Locarno" zeigt sich bereits darin, daß in der französischen Presse die Absicht der franzö sischen Regierung bekannt wird, nur auf dem - . Wegs, wirtschaftlichen Entgegenkommens auf deutscher Seite Erleichterungen politischer Art, besonder? im besetzten Gebiet, zuzugestehcn. Bei ss'. der Einstellung unseres Außenministers ist somit zu befürchten, daß in erster Linie wieder der ''. deutsche Gartenbau und Weinbau geopfert ' werden. Die Frachtenpolitik der „Deutschen" Reichs- eisenbahn-Gesellschaft geht ebenfalls mit ihrer - : ' - rein kapitalistischen Einstellung glatt über die --rl Berücksichtigung deutscher Belange hinweg. Schon ist es nach unS zugegangenen Berichten möglich, .- daß der dänische Kohlanbauer infolge besonderer Tarifpereinbarungen seinen Kohl um etwa 10 A billiger nach dem Herzen Deutschlands ve ' ach ten kann als der Holsteiner, also der deutsche - KohlanSauer. Die besonderen Vergünstigungen, ''s die dem italienischen' und schweizerischen Im porteur durch den ReexpeditionSverkehr über München und Frankfurt a. M. zugestandcn sind, lassen ebenso eine Rücksichtnahme auf den deut- schcn Gartenbau vermissen wie die Zollstun. düngen, die die Negierung den Holländern in großzügigster Weise und bereitwilliger gewährt hat, als sie den deutschen Gemüsezüchtern Steuer- r . .. stundungen bewilligt. So vernichtet die Regierung allmählich einen Berufsstand, dessen Loblied sie in den KriegS- und ersten Nachkriegsjahren nicht genug singen konnte. 400 Millionen Goldmark Einfuhrwerte für Gartenbauerzeugnisse, wie sie das Jahr 1024 aufwics, sind ihr ebenso eine Bagatelle wie die -s-S Tatsache, daß nach Schätzungen der Normalwert der deutschen Gartenbauproduktion (Gemüse, c Höst, Pflanzen, Blumen) vor dem Kriege rund 2 Goldmilliardcn auSmachte. Wir aber, die wir dem deutschen Gemüsezüchter als Berater zur . Seite stehen tollen, können nicht daran denken, in gleicher Weise wie die Regierung mit dem deutschen Erzeuger ein Spiel zu treiben, das den Ruin zahlreicher Familien zur Folge haben ... muß, so sehr wir auch überzeugt sind, daß ein Rückgang des deutschen Gemüsebaues auch eine Gefahr für die deutsche Verbraucherschaft dar stellt. Wir müssen uns jedoch jetzt schon dagegen verwahren, daß die deutsche Regierung etwa später dem deutschen Erzeuger die Schuld zu- schiebt für Folgen, die sie einzig und allein selbst verursacht hat. > Gewiß soll anerkannt werden, daß gegenüber der früheren Zollfreiheit jetzt „im Prinzip" ein Zollschutz durchgeführt ist. Was nützt er aber, 7 wenn er „praktisch" infolge seiner Unzulänglich, keit, die er durch die Vertragsverhandlungcn - " erhalten hat, und wegen des Valutadumpings völlig ohne Wirkung bleibt? Das größere Deutschland hatte in. der Vor kriegszeit (1. Oktober M2 bis 30.' Sept. 1013) . eine Einfuhr von 310 Goldmillionen, das jetzige, . - verarmte, im letzten Jahre (1. Oktober 1924 bis 30. September 1925) eine solche von 563 Gold-- Millionen an Gartenbaucrzeugnissen. Sie Geschichte -er Görknerei und Gärlnetschafl in Ulm a.D. (1. Fortsetzung.) Viel besser sind wir über die Gärten der Klöster unterrichtet, insbesondere über den Gar tenbau in dem reichen und angesehenen Bene- diktinerkloster aus der lieblichen Bodenseeinsel Reichenau. Einer der Insassen der Abtei, der ge- , 7. lehrte und feinsinnige Walahfricd Strabo (809 - bis 840), hat der Nachwelt, und ganz besonders ' 7 der deutschen Gärtnerschaft, ein köstliches An- denken hinterlassen in Gestalt eines Gedichtes, ' das er „Tiber äs eubura bortorum", Büchlein über die Pflege der Gärten, benannte. Bruder 7^ tztrado ist selbst Gartenfreund und nicht bloß »iner von der weitverbreiteten Zunft der Zugucker uno Drvmreder, sondern einer, der selbst Hand ans Werk legt. Aus eigener Erfahrung also schildert er uns, wenn auch gleichartigen Dich- 's tungen folgend, in seinschwingendcn lateinischen ° 7 - Versen den Gartenbau, alles so ansprechend, daß man das Werk heute noch, rein al? Gedicht gc- „ S nommen, mit Genuß liest, ganz abgesehen von der höchst willkommenen Belehrung, die über den damaligen Stand der Gartenkunst gewonnen wird: ' c ' Menn hinlerm Zaune in bescheidenem d"'.' Eärtlein ' Du still in Deiner Bäume Schatten sitzest, ' Wo durch des Pfirsichs Laub die Sonne '77 ... And ihre Lichter auf dem Boden spielen < ^7 Dann lies die? Büchlein -- - " so sagt der Dichter selbst in der Widmung an . . seinen ehemaligen Lehrer, den Abt Grimald in St. Gallen. Einleitend schildert er zunächst, wie er da-Z Wurzelwerk der Nesseln nusrodet, die Maul- - 7 , wurfsgänge zerstört, den Loden umhackt, den ' Samen aussät und die Pflanzen steckt. Wenn Die Gartenbauwirtschaft Es erweckt den Anschein, als ob der Regi», rung diese für die Handelsbilanz immerhin nicht ganz unbeträchtlichen Summen keine Sorge be- reiten, der Gartenbauer, besonders der Gemüse züchter, kann sie jedoch nicht unbeachtet lassen. Zwei neue MIniflerialerlasse zur Rundung und Awangs- beilreibung ve» Muern. Von Karl Stephan, Volkswirt R. D, B. in Halle a. S. Der bekannte sozialistische Wirtschaftspolitiker Ealwer berichtet in seinen „Wirtschaftlichen Tagesberichten" von Fällen rigoroser Steuer, beitreibung, Pfändung von Betriebsmitteln und Verschleuderung von gsnfändeten Gegenständen. Wenn . Vie betr. durch die Pfändung betroffenen Landwirte und Gärtner die nachstehenden Be stimmungen gekannt hätten, wären sie in solcher Weise nicht benachteiligt worden. Rcichssteuern. Maßgebend sind die Erlasse de? Reichsfinanz ministers vom 1b. Juli 1914 — II 0! 1. 3210 — und vom 10. Oktober 1925 — III A 18804 —. Danach sind die bisher bereits geltenden Stun- dungSbestimmungen im allgemeinen aufrechter- halten, die wichtigsten Gesichtspunkte für die Steuerstundung und für die Zwangsvollstreckung noch einmal zusammengestellt worden. Bei Lohnsteuer und Umsatzsteuer erfolgt eine Stundung in der Regel über haupt nicht Tie, Zwangsbeitreibung s"ll alsbald nach Fällig'eit durchgcführt werden (vgl. Begleiterlaß zum 3. Ministerialerlaß vom l. Sevtember 1924 — III II 8000 zu II 4. Für Einkommensteuer (außer Lohn steuer), Körperschafts st euer und Reich? vermögen st euer soll eine genaue Prüfung des Einzelsollos erfolgen. Wenn Steuerpflichtige genötigt sind, Stun dungsgesuche einzureichen, so tun sie also gut, ih^e wirtschaftliche Lage ausführlich zu schildern. Tie Finanzämter sind gehalten, die Behandlung der Stundungsgesiicho ganz nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles und mit Ver ständnis für die wirtschaftliche Lage des Steuer pflichtigen zu behandeln. Aus der Prüfung d»s Einzelfalles wird sich dann ergeben, ob. gänzliche oder nur teilweise Stundung zinslos oder gegen Berechnung von Stundung?,zinien erfolgen soll, ob Sicherheitsleistung erforderlich ist und auf welche Dauer die Stundung bewilligt werden kann. Die Stundungszinsen können zwischen 5 und 9?L festgesetzt werden. In welcher Höhe das Finanzamt sie festgesetzt hat, hängt von seiner Beurteilung der wirtschaftlichen Lage deS Steuer pflichtigen ab. Die Bewilligung einer Stundung wird nach de.m Ministerial-Erlaß leichter erreicht werden können» wenn der Steuerschüldirer einen N a t e nz a h l un g s p l a n vorschlägt ünd mit dem Finanzamt darüber verhandelt. Auch die VollstrcckungSmaßnah- men söllcn mit Ueberlegung und wirtschaft lichem Verständnis erfolgen und dürfen nicht zur Verschleuderung der dem Steuerschuldner ge hörenden Werte führe» (vgl. Richtlinien im oben genannten Erlaß vom 15. Juli 1924 betr. Be triebsmittel). Für Pfändung von Betriebsmittel» oder von Hausrat sind folgende Gesichtspunkte hervor gehoben: Das Gesetz (8 323 der Reichsabgabenordnuna, 8 811 der Zivilprozeßordnung) hat ein Verzeich nis der Gegenstände ausgestellt. in die eine Zwangsvollstreckung Nicht zulässig ist (sog. ua- pfändbarc Sachen). Dies bedeutet jedoch (zu vergleiche» hierzu den § 4 der ReichSaügaLenordimng) nicht, daß zum Zwecke der Beitreibung von Steuer» ohae Weiteres ia oll« Gegenstände vollstreckt werden kann, die nicht zu deu unpsäudboren Sachen gehören. Vielmehr ist stets, bevor BollstreckungS- Maßnahmen ergriffen werden, sorgfältig abzu- wägen, ob die Einbuße, die ein Steuerpflichtiger durch Vollstreckung-maßnahme» erleidet, in einem angemessenen Verhältnis zu dem für den FiSkuS zu ernmrtendendeu Vollst reckuugsergelmiS steht. Dies wird z. V. dann nicht der Fall sein, wenn zuw Zwecke der Beitreibung eines Steuerrück- paudeS von beträchtlicher Höhe Gegenständ« deS Hausrats oder Betriebsmittel gepfändet werden, bereu Wert uur einen ganz geringfügige» Bruch teil des Steuerrückstandes ausmacht, deren Ber- steizeruug aber, obwohl eS sich nicht um uupfäud- bare Gegenstände handelt, den Steuerpflichtigen sehr empfindlich treffe» würde. Wo bei Anwendung dieses Grundsatzes die richtige Grenze zu ziehen ist, wird nur von Fall zu Fall nach vernünftigem Ermessen beurteilt werden können. Leitender Gesichtspunkt muß dabei sein, daß unnötige Härten vermieden werden müssen. Daß jener Gc- sichtsvnnkt nicht etwa dam führen darf. Lupus- gegenstände, üvpigs Wohnungseinrichtungen, kostbare Schmucksachen und dgl. dem Zugriss deZ Vollstreckungsbeamten zu entziehen, bedarf keiner näheren Ausführung. Preußische Laudessteueru. Bei der Grundvermögen- und HauSzinSsteucr sind im allgemeinen die gleichen Grundsätze maß- a-^env. rme sie in oben erwähntem Erlaß für die Rcichssteuern nicdcrge'egt sind. Es gilt der Runderlaß d»? Vrcußi'chen Finanzministers vom 27. August 1924 — Hin -Min -Bl S. 190 —. In einem neuerlichen Runderlaß de? Pr. Fi nanzministers und des Innenministers vom 2. 11. 1925 betr. Einziehung von Staats- und Gemeindesteuern tFin.-Mrn-Bl. S. 155) wird auf die vom Rcichsfinanzminillerium im oben genannten Erlaß vom 10. 10. 1925 vorgebrachten Gesichtspunkte hingewiesen und ausgesprochen, daß die Ausführungen de? Rcichsnnanzmini- sterinmS über Stenerstundung und Zwangsvoll streckung auch für die staatlichen und gemeind lichen Stenern zntreffen. Dabei wird gesagt, daß es nicht nur im Jnteresie des Steuerpflich tigen, sondern auch im Interesse des Staates lic^e, daß in Fällen, i» denen durch freiwillige Ab zahlungen die Steuerrückstände abgcdeckt werde», nicht In überstürzter Weise zu Dollst reckungS- maßnahme» geschritten wird. Insbesondere ist eS vom allgemeinen volkswirtschaftliche» Stand punkte aus durchaus unerwünscht, daß Voll- streckungsmaßnahmen zu einer unwirtschaliliche» Verschleuderung von VermLgcnSbcstaadteile» führe». Preußische Gemeindesteuer». Ein staatlicher Zwang aus die Gemeinden zur Stenerstundung kann nicht ouSgeübt werden. Die Gemeinden prüfen daher ihrerseits, ob sie Sttmbnngsgeknchcn wogen Gemeindesteuern ent sprechen wollen oder nicht. Doch wird auch in dem vorstehend erwähnten Ministerialerlaß ge sagt, daß die dmln enthaltenen Stundunasgrund- sätzc und Grundsätze für die Zwangsvollstreckung einem so dringenden Erfordernis entsprechen, daß daher auch von den Gemeinden hinsichtlich der direkten Gemeindesteuern (Grundvermög-n- steucrznschläge, Kmuszinsstenerzuschläge, Gewerbe steuern) deren Beachtung erwartet werden darf. Steuerabzug vom Arbeitslohn. Mit Wirkung vom 1. Januar 1926 ob treten beim Steuerabzug vom Arbeitslohn 2 .wichtige Änderungen ein: I. Der steuerfrei Lokmbctrag van bisher 060 RM jährlich (80 RM monatlich) wird aus 1 2M) RM jährlich (100 RM mvllatlich) er- höht (vgl. Abschnitt .4). der Regen ausbleikt, läßt er Wasserfässer herbei schaffen, um seine Lieblinge mit dem Spritzkrug tropfenweise zu laben. So sehen wir ihn auf mannigfache Art in seinem Reiche sich betätigen, - mit Hacke und Schaufel, Pfropf- und Garten messer umgehen, oder mit seinen Körben beschäf tigt, die Pflanzen, Sämereien oder Erde ent halten. ') Dann werden im ersten Abschnitt die Vorzüge des Gartenbaues aufgezählt, in einem zweiten seine Schwierigkeiten erwähnt, in einem dritten Anweisungen erteilt, wie der Garten instand zu Halton ist, endlich wird in 23 Ab schnitten je ein Gartengewächs aufs anmutigste beschrieben. Salbei, Raute, Stabwurz, Gurke, Melone, Wermut, Mastix, Fenchel, Schwertlilie, Liebstöckel, Kälberkropf, Lilie, Mohn, Sklarea, Minze, Pollei, Sellerie, Betonica, Steinwurz, Meerträubchen, Melisse, Rettich und Rose. Man sieht, in solch einem frühmittelalterlichen Klostergarten ist vielerlei beisammen, neben der Königin der Blumen mit ihrem berückenden Dust da? beißende Wurzelgemüse des Rettichs, das Heilkraut der Minze und die Doldenpflanze des Fenchels, dessen Früchte als Gewürz wie als Heilmittel dienen. Tie Anlage bildet also eine Verbindung von Nutz- und Ziergarten. Sie dient den eigenen Bedürfnissen des Klosters, wie die Gärten in den Pfalzen der Pfalzwirtschaft und die Wuzgärten im Dorf den einzelnen Dorf bewohnern. Schon früh sind die Denedikiiner von der Rei chenau durch' königliche Schenkung zu erheblichem Grundbesitz im Gebiet der Ulmer Pfalz ge kommen. Nach den Angaben des ältesten Ulmer Geschichtschreiber?, des Predigerbruders Felir Fabri sgest. 1502), besaßen die Rcichenauer auch einen O-'st- und Gemüsegarten* **) aus dem spä teren grünen Hof in Ulm. Da der Besitz des *) Bezüglich do? Gedichts folge ich dem Auf satz von Dr' Th. Mauch über Walahfricd Strabo im Schwäbischen Bund, Aug. 1021, S. 368. **I Lome^ium et virickaiium, p?. 24 in Tratois lelicis I'abil Iraetaturi cko civitato Alweusi, Bodenseekloster? hauptsächlich in Dorf und Mark Pfefflingen, dem östlichen Vorort der Pfalz lag, kann dieser Garten einen alten, etwas außerhalb des Dorfes angelegten Besitz darstellen. Ünd da es weiter wohl möglich ist, daß der Grundbesitz, den das Kloster in und bei Pfefflingen. besaß, zeitweise durch einen der Reichenauer Mönche verwaltet wurde, können auch die Fortschritte,, die der Gartenbau im Kloster selbst machte, nach Ulm übertragen worden sein. Den oder die königlichen Obst- und Gemüsegärten müssen wir in dem zweiten vor der eigentlichen Pfalz ge legenen Dorf suchen, in dem dem Psalzherrn gehörigen Ort Westerlingen, und zwar entweder im Fronhof, dem sogenannten Stadelhof selbst oder vor die'em und dem Dorf, am Fuße des sogenannten GalgenbergS. Wesentliche Fortschritte im Gärtnereibetrieb brachte der auf die Zeit der Grundherrschaften folgende Abschnitt dec Städtezeit. In diesem Zeitalter kam es zur LoSlösung der Gärtneret von der Landwirtschaft und zu ihrer Entwicklung zum selbständigen ErwerbSzweig. Das ging in Ulm so zu. Im Laufe de? 12. Jahrhundert? ist der Ort, der schon früher eine Marktsiedlung besaß, zur Marktltadt geworden. Die Vororte der Pfalz, Westerlingen mit dem Stndelhof im Westen, Pfefflingen im Osten und das aus einem königlichen Viehhof hcrausqe- Wachscnc, jenseits der Donau gelegene Schweig hofen blieben dabei außerhalb der städtischen Be festigung und des städtischen Rcchtskreises. In diesen Ortschaften saßen scit Alters außer den Angehörigen der Fronhöke auch richtige Bauern, d h. Leute, welche landwirtschaftliche Betriebe auf eigene Rechnung und Gefahr leiteten. Sie hießen in Ulm Ecburen, Bauleute, später auch Maier. Die Bauleute der Vororte und die in Bruder Felix Fabris Abhandlung von der Stadt Ulm, über die Örtlichkeiten und ihre Be deutung s. M. Aufsatz über die Baugeschichte Ulms i d. Mitt d. Ber f. Kunst u. Altert, in Ulm 1025 (24), S. 29k, insbej. S. 32k., 37 u. 40. 2. Die feste» steuerfreien Beträge nach dem Fa- mklieustaud beim System der festen Abzüge werden 2) für dos viert.» Kind von 600 RM jährlich (SO NM monatlich) auj 720 NM jährlich (60 RM moaaüich), b) für das fünfte und jedes folgende Kind von 600 RM jährlich s50 RM monatlich) ans !>60 AM jährlich (80 RA monatlich) erhöht (vgl. Abschnitt 8). Im übrigen blcivcn die seit dem 1. Oktober 1925 geltenden Bestimmungen weiter in 672fr. Das im DerbandSorgan 1925 ^»-te 1., ver öffentliche amtliche Merkblatt über oen Stcue- a'bzug von Arbeitslohn ist wie folgt zu ändern - Abschnitt h II (Steuerfreie Lohnbctrüge): Es bleiben hiernach bei jeder Lohnzah'ung für den Arbeitnehmer vom Steuerabzug frei (steuerfreie Lohnbcträgs): l. . U Man. NM 2. je Dochi NM !>- NM «- n-eew. RM Steuerfreier Lohn» bl trag 60,— 14,40' 2,40 0,60 Wcrbungskosten 20,- 4M1 0,80 OLO Sonderlristu"acn 20,— 4,80 0,80 0,20 100,- 24,- 4,- 1.- Abschnitt 8 I (Familicnermäßigimg-nl: Es bleiben bei jeder Lohnzahlung für den Arbeitnehmer vom Steuerabzug frei: »> d) 6) ieWachr je je 2 §td. NM RM RM RM FürdicEpeirauund ras erste Kind je 10,— 2,40 0,40 0,10 für das zweite Kind 20,- 4.80 0.80 0,40 für das dritte Kind 40,— 9,60 1,60 0,40 für las vierte Kind 60,- 14,40 2,40 0,60 für das fünfte und jedes folgende Kind 80,- 19,20 3,20 0,80 Für Lohncinkommen, welche die in der nachstehenden Tabelle bezeichneten Schnittpunkte nicht ül-rstcigen, ist das System der festen Ab züge, für Lohncinkommen, die über diesen Schnittpunkten lieg-n, ist das System der pro zentualen Ermäßigungen anzuwenden. Arbeitslohn Familien- slanü Viertel jährlich monal» llch wöchent lich täglich zwei- stündlich NM RM leM > RM , RM 1 Verheirateter Arbeitnehmer. Ehekeau 600,4s 200,4s 48 Fg k-FS 2.« 1 Kind 600^s 200,4» 4.8M 2,ui 2 Kinder 700,n 2^,49 56,ss 9^9 2,9° 8 ,, 900,40 300,49 72,1° 12,1° 3,2s 4 „ 1140,4» 380,4» 91.-1° 15^° 3,ss s ,, 1400,4° 466F» 112,2° 18,7g 4/s 6 „ 1585§d 528,°s 126.9° 21,4° 5,4° 7 1725,4° 575,49 13S,is 23,1» 5,7g cosr c 1833,49 611,4» I4S.R L4,ss ÜFS 2 Verrvi tweter A rbcitnr zmer. 1 Kind 600,48 200.4» 48,°° 8^° 2^° 2 Kinder 750,4» 250,«s 6O.i° 10,is 2,7» 3 1000,4» 333,4» 80,r° 13.7° 3F» 4 „ 12?O,48 425,4° 102,1» 17,1° 4.» 5 ,, 1560,4° 520,4» 124,s° 20^° 5^° 6 „ 1750,4» 583,4° 140.°° 23^9 5,39 7 „ 1885,»o 628FS ISI.A 25,2» 6,e° 8 1987L» 662,os 159,4° 26,»o 6,SS s „ 10 2066^o 688F» 165 F° 27^g — 7,2» Bauern vom Land brachten das in ihren Be trieben' nebenher erzeugte Obst und Gemüse zu Markte oder sonst zum Verlauf und versorgten so die Marktsiedler mit Gärtnereierzeugnissen. Etwa ein Jahrhundert nach der Stadtgründung fing nun die Stadt an, ihren RechtSkreis auf die Vororte auszudehncn. Schon in der ersten Hälfte des 14. Jahrhundetts wurden dann die diesseits gelegenen Dörfer Westerlingen und Pfefflingen in dsn Mauerring einbszogen. Schweighofen, das zunächst noch unbehelligt ge blieben war, wurde oann am Ende des 14. Jahr hunderts abgebrochen und die Bewohnerschaft in die erweiterte Stadt verpflanzt. So gewann die Stadl allmählich eine nicht unbeträchtliche An zahl von Bauern zu Bürgern. Gleichlaufend mit dieser Entwicklung erfolgte die erwähnte LoSlösung der Gärtnerei, haupt sächlich deS Gemüsebaus vom landwirtschaftlichen Betrieb der Ulmer Bauleute. Denn das ist ja gerade einer der bedeutendsten Fortschritte, welche die so wichtige Siedlungsform der Stadt im Ge folge hatte, die Arbeitsteilung in der Form der Berufsteilung. Wie in vielen Städten daS Schusterhandwcrk bald den Flickschuster vom an dern Berufsgcnessrn unterschied, der neue und feine Ware fertigte, wie die Gerber, m ^-ügcrbcr und Weißlcdercr zerfielen, so spaltete stcy nun der Gärtnercibetrieb vom landwirtschaftlichen als eigener BernfSzweig ab Und noch ein anderer Betrieb nahm denzelven Weg, der des KarrerS oder Lohnfuhrmanns. Es sind wahrscheinlich weniger Bemittelte gewesen, die zu dicken neuen Berufen übergingen, da hierzu weniger Grundbe sitz und Fahrnis erforderlich war, als zum bäuer lichen Betrieb. Vielleicht haben jünger» Söhne von Bauleuten den Anfang gemacht.' Auch die Seldner kamen in Frage, jene Angehörigen des geringeren bäuerlichen Stande?, welche im Ge gensatz zu den HauS und Hof besitzenden Bauern ursprünglich über keine'lei Grundeigentum ver fügten; sic könnten sich besonders dem Beruf des KärrenführcrS zugewandt haben. (Fortsetzung folgt.)
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