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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 17. 26. s. 1926 Die Gartenbauwkrtschaft 3 Wir bitten, die mit *8?0 gezeichneten Artikel durch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzu- stellen. *6?v. Mauüne. Verhängnisvolle Folgen jeder zivilisatorischen Entwicklung ist die zunehmende Vernachlässigung der Lebenshaltung aus Rangel an Zeit und Geld. Das Leben der Großstädte zeitigt in seinen mannigfaltigen NebenumMndsn sozialer und wirtschaftlicher Natur eine derartig u n - gesunde Lebensweise, daß die Volkskraft in erschreckendem Maße schwindet und den Verfall der Rasse beschleunigt. Unter solchen Verhält nissen wird der Ernährung allergrößte Aufmerk samkeit gewidmet werden müllen, um auf diesem Wegs einen Ausgleich zu schaffen und durch zielbewußte Ernährung, gegründet aus klare wissenschaftliche Erkenntnis, der Lebensweise jedes Einzelnen eine ausreichende physiologische Grund lage zu geben. Wir wissen heute, daß unter allen Faktoren des Körperaufbaues die sogenannten Vitamine, wie sie sich z. B. im Obst und Gemüse vornehm lich finden, die entscheidende Rolle spielen. Ihre physiologische Wirkung ist durch Erfahrung und experimentelle Forschung so weit geklärt, daß wir dis absolute Notwendigkeit ihres Vorhandenseins im gesunden körperlichen Organismus mit großer Sicherheit feststellen können. Biele Erscheinungen, denen wir früher ratlos gegenüberstanden, haben durch dis Vitaminlehre ihre überraschend ein fache Lösung gefunden. So wissen wir heute, daß die Beriberikrankheit und Skorbut (Muskel schwund, Blutungen, verlangsamtes Wachstum, Bewegungshemmungen), ebenso Rachitis (eng lische Krankheit) und Hornhautsrweichung, neben anderen Ursachen auf ein unrichtiges Verhältnis in der Ernährung, zur Hauptsache aber aus den Mangel an Vitaminen zurückzuführen ist. Bon einer Forschungsexpedition, die auf dem Meers bereits monatelang keine vitaminhaltige Nahrung ausgenommen hatte, gingen fast alle Teilnehmer an den erwähnten Krankheiten zu grunde. Als die Ueberlebenden endlich Land ge wannen, stürzten sie sich gierig auf junge Weiden triebe, um sie zu verzehren und endlich eine Ab wechselung in der Ernährung zu haben Un bewußt hatten sie das Richtige getroffen, um den unheilvollen Krankheiten zu entgehen. Wie alle Pflanzenteile, so enthalten besonders die grünen Organs Vitamine in sehr reichlicher Menge. In letzter Zeit vertritt (nach einem Vor trag von Geh. Pros. Dr. B i e r) sogar die chirur gische Wissenschaft den Standpunkt, daß Licht, Luft und Diät, bei welcher Vitamine von größter Be deutung sind, mehr und mehr dis Heilungen vollbringen, die man früher nur mit dem Messer heilen zu können glaubte. Frisches Obst und Gsmüse sind, infolge ihres Gehaltes an den ver schiedenen Vitaminen, die vollkommenste Grund lage gesundheitlicher Ernährung. So haben die neuesten Versuchs van Gerson, Bielefeld, und Sauerbruch in München gezeigt, wie mächtig man Lie Tuberkulose durch die Ernährung be einflussen kann. Die Pressewarte werden gebeten, uns Beleg, nummern oller Zeitungen einzusenden, in denen 6.k.L.-Artikel veröffentlicht sind. NchetschtM. Der Gürtuer, bearbeitet von H. Holm, Erfurt, herausaegeben in der Serie k. V 1 von Lachners Lehrheften für Ken Fachunterricht an gewerblichen Fortbildungs-, Berufs« und Fach schulen. Leipzig INS. Preis 1,50 M. Der Verfasser hat in dem vorliegenden Büchlein dis Notizen niedergelegt, dis der Berufsschullehrer sich als Vorbereitung für den Unterricht machen würde. Der gesamte Unterrichtsstoff aus dem großen Gebiete der gärtnerischen Fachkunde, ausschließlich des FachzeichnenS, Fachrechnens und der Blu menbinderei, ist stichwortartig mit kurzen Erklärungen in fünf Abschnitten mit Unterabteilungen anetnandergereiht. I. Bo tanik und Pflanzcnbaulehr«. II. Lhemie und Düngerlehre, lll. Gartenbau IV. Gemüse bau. V. Obstbau und Baumschule. Im In halte wird alles Wesentliche gebracht, was der angehende Gärtner wissen bzw. bei der praktischen Arbeit beachten muß, also das, was auch beim Unterrichte in der Berufs schule nicht unerwähnt bleiben darf. Insofern sind die Aufzeichnungen des Verfassers als wertvoll anzvsprechem, abgesehen davon, daß man in einigen umuejentlichen Punlten an derer Meinung sein kann. Durch Kas g e - dächtnis mäßige Lernen wird im praktischen Beruf wenig erreicht. Der Unter richtsstoff will „begriffen", K. h. mit der Hand begriffen und erarbeitet sein, dann tritt später das Wesentliche und Beachtens werte beim geringsten Anlaß wieder auf die Schwelle des Bewußtseins, was durch Aus wendiglernen wohl scbwer zu erreichen ist. Luch als Gedächtnishilfe für den Schüler, also als „Merkbuch", kommt dieses Lehrheft kaum in Frage, denn «S fehlt die übersicht liche Anordnung, die scharf hervortretende Gliederung für den visuell veranlagten, ju gendlichen Gärtner. Abbildungen und Skizzen, wenn sie auch sehr klein sind, würden den Wert des Inhaltes noch bedeutend erhöhen. Den Lehrern an gärtnerischen Berufsschulen kann ich das Lehrheft als einen Wegweiser in stofflicher Hinsicht empfehlen, doch müssen sie auf der Hut sein, daß der Unterricht nicht durch zu starke Anlehnung an dieses Lehrheft mechanisch abgehalten wird und dadurch die Selbstarbeit des Lehrers und der Schüler, die Selblländigkeit und das Persönliche ver loren geht. „In welchen Fällen und wie hoch wird aus- gewcrtrt?" Ein gemeinverständlicher Führer durch das neue Aufwertungsrecht. Bearbeitet in Verbindung mit der Reichszentrale für Heimat- Fmgelaste«. Antwort S. Abschreibung, Früher, das heißt vor dem Kriege, waren die gesetzlichen Abschreibungen folgende: Für Ge wächshäuser ü Prozent, Heizungsanlagen 10 Pro zent, Mijtbsettästen und -fenster 15 Prozent, div. Gerät 20 Prozent. Ich habe in diesem, wie auch im Vorjahrs, bei meinem Bücherabschluß diese Sätze wie folgt geändert, ohne daß diese bisher beanstandet worden wären: Gewächs häuser 10 Prozent, Heizungsanlagen 12)/ Pro zent, Mistbeetkästen und -fenster 20 Prozent, div. Gerät 25 Prozent. Die erhöhten Abschreibungen -begründe ich mit dem Hinweis, daß doch Ab schreibungen bare Rücklagen sein sollen, die aber durch die Inflation vollständig verloren gegan gen find. Schon aus diesem Grunde find die vorstehenden erhöhten Abschreibungen berechtigt. Auf meinen Antrag hin hat der Landesverband Thüringen diese Satze anerkannt und dem Lan- deSsinanzamt zur Genehmigung eingereicht. G. Blau, München-Bernsdorf. Frage 20. Ist ein notarieller Grundstücks- Tanschvertrag aufzulösen? Im August 1924 habe ich mit meinem Nachbar ein Stück Land einge- tauscht. Derselbe verpflichtete sich, sämtliche Kosten zu trage», welche durch den Tausch ent stehen. Das Vermessen des Grundstücks hat erst im August 1025 stattgefunden. Das Kataster- materiäl ist bis jetzt noch nicht in Ordnung. Das Amtsgericht fordert mich auf, bis zum 28. Februar die Sache in Ordnung zu bringen, oder sie schickt sämtliche Unterlagen nebst Grunderwerbssteuer- bescheid zurück. Ist der Vertrag, wenn er vom Gericht zurückgeschickt wird, für mich noch bin dend? Im Laufe der Zeit ist meine Frau eben- salls als Miteigentümer auf mein Grundstück eingetragen. Durch die Verzögerung und Nach, lässigkeit meines Nachbars bin ich in Geldnot ge raten und kann keine Hypothek erhalten. Das Geld ist flüssig, ich bekomme eS aber nicht ausge zahlt. Mein Nachbar will das Grundstück jetzt nochmals vermessen lassen. Muß ich mit dem zweiten Vermessen einverstanden sein, welches sür mich abermals eine Verzögerung wäre? Mein Slachbar hat das eingstauschte Grundstück sofort bebaut. Äluß ich damit einverstanden sein, wenn mein Nachbar die Sache verlängert? Wir haben beim Vertrag gegenseitig die Auflassung gegeben. Dis getauschten Flächen sind aber noch nicht ge richtlich überschrieben. Kann ich mein Grund, stück zurückverlangen oder meinen Nachbar wegen Schadenersatz belangen? P. D. in G. Frage 21. Spargclanlage. Welchen Ertrag bringt eine in guter Kultur befindliche Spargel anlags pro Morgen im Jahre? Sch. in B. Frage 22. Aufwertung einer nicht hypothe karisch gesicherten Amisprcisreftfordermig. Ich habe im November 1921 ein Grundstück an W. verkauft, der jetzt noch Eigentümer ist. Der Kaufpreis ist gestundet, aber nicht hypothekarisch gesichert worden. M. zahlte die Schuld im Ok tober 1923 in ganz entwertetem Geld« zurück. Kann ich überhaupt Auswertung verlangen und wieviel? Mußte dis Aufwertung bis zum 31. 12. 1925 bei der Aufwertungsstelle ange meldet sein? L. G- in R. Antwort: Nicht hypothelarisch gesicherte Rest kaufsorderungen sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen unk werden als solche nach den all gemeinen Vorschriften des B.GB. über Treu und Glauben aufgewcrtet. Bei der Festsetzung des angemessenen Aufwertungsbetrages sink die Einkommens- und BcrmögensverhäOnisse der Beteiligten und insbesondere der derzeitige Wort des gelausten Grundstückes zu berücksichtige». Zuständig' sind die ordentlichen Gerichte, sofern nicht die Parteien die Zuständigkeit der Anfwer- tungsstelle vereinbare». Eine Anmsldesrijt für den Anspruch ist hier nicht vorgeschriebcn. nx. Frage 23. AnleihEfwertung. Müssen im Reichsschuldbuch eingetragene Kriegsanleihen zwecks Geltendmachung des Altbesitzes ängemeldct werden? R. S. in B. Antwort: Schuldbuchsorderungen der Mark anleihen des Reiches werden von AmtSweaen in Buchschulden der Anleiheablösungsschuld ümgetauscht. Anlsihealtbesitzern solcher Forde rungen werden, soweit sich der Altbssitz aus dem Schuldbuch oder den Schuldbuchalten ergibt, die entsprechenden Auslosungsrechte gleichfalls von Amts wegen gewährt. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern. Ist die Eintragung aber erst nach dem 1. 7. 20 erfolgt, dann muß sich der Gläubiger zwecks Geltendmachung seines Altbe- sitzeS umgehend an die zuständige Schuldbuchver waltung "wenden und dort unter Vorlage der geeigneten Nachweispapjere (Bankausweis, Zeich- nungsschein) Ken Beweis erbringen, daß er sein Geld bereits vor dem 1. 7. 20 zur Verfügung ge stellt oder die Wertpapiere, welche zur Begrün, dunq der Schuldbvchforderung gedient haben, bereits vor diesem Zeitpunkt besessen hat. Die Frist hierfür läuft mit dem 1. 3. 26 ab. n§. Frage 24. Packitverlaugeruug. Mein Pacht vertrag, der ein 2 Hektar großes, gärtnerisch ge« nutztes Grundstück betrifft, läuft Ende dieses Jahres ab. Es wurde am 1. I. 24 auf 3 Jahre geschlossen. Eine VerlängsrungWausel ist im Vortrag nicht vereinbart. Was kann ich tun, um eine Verlängerung herbeizuführcn; denn es ist zweifelhast, ob der Verpächter mir das Land wieder verpachtet. H. M. in N. Antwort: Bei einem auf eins bestimmte .Zeit abgeschlossenen Pachtvertrags über ein gärtnerisch genutztes, weniger als 10 Hektar großes Grund stück kann der Pächter beim Pachteinigungsamt beantragen, daß der Vertrag bis aus die Dauer von 2 Jahren verlängert wird. Das Pachleini- gungsamt entscheidet dann nach billigem Er messen. Der Antrag ist spätestens 6 Monate vor Ablauf des Pachtvertrages zu stellen. Die Anrufung des Pachteinigungsamtes ist nicht möglich, wenn der Pachtvertrag in der Zeit vom 1- 3. 24 bis 30. 9. 25 abgeschlossen worden ist, da hiess Verträge nicht unter die Pacht schutzordnung sollen. dienst von Rechtsanwalt Dr. Fritz Koppe (Berlin). Bersin 1925. Preis 1 M. Kein juristischer Kommentar, sondern ein Hilfsmittel für den Praktischen Gebrauch und ein in Wahrheit gemeinverständlicher Führer ist die rund SO Seiten starke, mit zahlreichen Beispielen versehene Schrift, die es auch jedem Laien möglich macht, aus der Fülle des verwickelten" AufwertungsstofseS seinen Fall hsrauzufinden und sich ein Bild über dessen Aufwertung zu machen Gleichzeitig find damit praktische Hinweise verknüpft, welche Schritts in der Mehrzahl der vor- kommenden Fälle zu unternehmen sind, um. die Aufwertung geltend zu machen uird nicht feines Rechtes verlustig zu gehont Dabei beschränkt sich der Verfasser nicht auf die im AuswertunMesetz und Anleiheablösungs- gesep geregelten Gebiets, sondern gibt eine kurze, klare Darstellung auch der Fälle, deren Aufwertung nach de» bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen von Treu und Glauben erfolgt. ns. MMWge MesMschlsge. AuS der „Zeitschrift sür Deutschlands Buchdrucker unk. verwandte Gewerbe". Dis unklare Fassung her Verfügung des Rsichsposiwinisteriums (Nr. 621/1925) und die schriftliche Auskunft der Oberpostdireklion Leipzig hatte uns zu einer Eingabe an doS ReichSpost- ministerium veranlaßt, deren Wortlaut wir an dieser Stelle in Nr. g der Zeitschrift mitteiltsn. Das Reichspostministerimn antwortete uns Vi? solgt: „D>e in der AmtSblattvsrsügung Nr. 621/1925 festgesetzt« Aufbrauchsfrist bis zum SL Dezember 19K gilt nur für Briefumschlags, bei denen sich die Absenderangaben, verbunden mit auf fälliger Reklame, über den größten Teil der Vorderseite erstrecken, derart, daß sie die Deutlichkeit und die Uebersichtlichkeit der An schrist in unzulässiger Weise beeinträchtigen. Für andere Briefumschläge mit Aufdruck befteht vor läufig noch kein Verbot. Unerwünscht sind aber alle Umschläge, bei denen der Aufdruck den für die Anschrift und di« Beförderungsvermerke usw. GeWftkche Dio Hauptgeschäftsstelle ist iu Kor Lage, über folgende Firme« gegen Berechnung von Ge bühren Auskunft zu erteilen, 248 Sanne rt, Ewald, Gartenbaubetrieb, Sieker (Westfalen). 249 Völkner. Wilhelm, Gärtner, Stallupönen (Ostpreußen). 250 Lepper, Karl, Steinbach bei Baden-Oos. 251 Wassermann, I. G., HandelSboum- schule, Mindelheim (Bayern). 252 Laul, Waldemar, Gartenarchitekt, Bukarest. vorgesehenen Raum über Gebühr einengt. Dis Postanstalton sind deshalb von jeher gehalten, auf die Versender dahin einzuwirken, daß die Absenderangaben aus der Rückseite oder auf dem linken Drittel der Vorder seite der Umschläge angebracht werden. Leider haben diese Einwirkungen nicht den gewünschten Erfolg gehabt, fondern die Mißstände haben einen immer größeren Umsang angenommen, so daß Anordnungen im Sinne der eingangs bezeichneten Amtsblattverfüyung nicht zu um gehen waren, wenn Verzögerungen in der Be arbeitung der Sendungen vermieden werde» sollten. Noch den gemachte» Erfahrungen muß ein Drittel der Vorderseite des Umschlages auch für längere Firmennamen auSreichen. Eventuell wird der Aufdruck, wie es schon jetzt vielfach ge schieht, quer zur Anschrift zu stellen lein. Künst- lerifche Ausführung der Msenderangabs wird gegenüber dem praktischen Bedürfnis einer deut lichen Anschrift in den Hintergrund treten müssen. Sollte es sich als notwendig erweisen, die Beschränkung der Absenderangaben aus das linke Drittel der Umschläge als bindende Vor schrift zu gestalten, jo würde dem Aufbrauch vorhandener Bestände der dann unzulässig ge- wordenen Umschläge in weitgehendem Maße Rechnung getragen werden." Aus diesem Bescheid acht nunmehr einwand frei hervor, daß sich die Aufbrauchsfrist bis zum 31. Dezember 1926 nur auf solche Brief umschläge bezieht, bei denen sich die Msender- angabsn verbunden mit auffälliger Reklame über den größten Teil der Vor- derfeite erstrecken. Für andere Briefumschläge mit Aufdruck besteht vorläufig, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, noch kein Verbot. Wir hoffen, daß hiermit die verschiedenen Zweifel und Unklarheuen behoben sind, über die sich viele MitgliedSfirmsn in Ker letzten Zeit bei un§ beschwert hoben. Wenn auch Umschläge, bei denen die Absenderangaben mehr als Has linke Drittel der Vorderseite beanspruchen und de» für die Anschrift und die Beförderungsvermerke usw. vorgesehenen Raum einenzen, von der Post behörde vorläufig üur als „unerwünscht" be zeichnet werden, so glauben wir doch im Inter esse einer leichteren Abwicklung des Postverkehrs Wallungen 253 Badel, Karl, Gartenbaubetrieb, Grottkau (Schlesien). 254 Löbe, Fritz, Gärtner, Bernsdorf. 255 Reuther, Max, Gartenbaubetrieb, Lhem- nitz-BernSdors. 256 Schönfeld, Richard, Landschaftsgärtner, Chemnitz. Der Hauptgeschäftsstelle sind Auskünfte über nachfolgende Firmen erwünscht: 85 Daniel, Julius, Budapest. 86 Hildner, Eugen, Gürtner, Langenselbold. 87 Honnes, Hermann, Gärtner, Zülpich. unseren Mitgliedern nochmals empfehle« zu müssen, sich möglichst nach den Bestimmungen der Postbehörde zu richten und ihre Auftrag geber auf die bestehenden Anordnungen hinzu- weijen. -j Ans der Fach-und Tagespreise. Die „Deutsche Tageszeitung", Berlin, ver öffentlicht in ihrer Nummer 90 vom 23. Februar d. I. einen ausgezeichneten Leitartikel „Zum deutsch-französischen Handelsabkommen". Nach einer scharssn Kritik des kläglichen Ergebnisses der mehr als einjährigen Verhandlungen schließt der Aufsatz wie folgt: „Zum Schluß noch eine allgemeine Bemer kung, die gleichfalls trübe Aussichten erwecken muß: Das Abkommen ist geschlossen auf drei Monate. Nachdem man 14 Monate gebraucht hat, um ein derartiges Werk zu schaffen, ist nicht anzunehmen, daß man die endgültigen Verhandlungen in drei Monaten zum Abschluß bringen wird. Es wird darnach also die Frage der Verlängerung des Provisoriums akut wer den. Eine solche Verlängerung hatte aber für Frankreich nur Sinn, wenn die Liste der deut schen Zugeständnisse entsprechend geändert würde; denn nachdem es sein ganzes Früh- gemüje, Südfrüchte und Gartenbauerzeugnisse hierher abgesetzt hat, wird eS an diesen Posi tionen kein Interesse mehr, hingegen ein sehr lebhaftes an anderen, beispielsweise an den ObstbErzeugnissen, haben. Genau so, wie man jetzt dem Gartenbau auf seine Bedenken eiu- wenden wird, daß ja nur acht Positionen aus- ashandelt worden seien, daß das Obst nicht m de» Liste enthalten sei, genau so wird man später acht andere Positionen aushcmdeln, in denen die augenblicklichen Zugeständnisse nicht enthalten sind. Durch Austeilung der land wirtschaftlichen Positionen wird man so, einen Betriebszweig nach dem anderen systematisch preisgeben. Später hat man dann sehr leicht« Arbeit. Man braucht die jeweilig erfolgten Zugeständnisse nur zusammenfasse» und hat dann endlich den endgültigen Handelsvertrag. Zwar steht in dem Abkommen, daß die beider seitige» Zugeständnisse keine Präjudiz für die endgültigen Verhandlungen oarstellen sollen, doch ist dies eine hohle Phrase. Juristisch ist es eine Selbstverständlichkeit, daß sie keine Prä judiz bedeuten, praktisch ist es eine ebenso große Selbstverständlichkeit, daß ein endgültiger Handelsvertrag niemals höhere Sätze auf- weisen wird, als sie in dem Provisorium vor gesehen sind. Darum, Reichstag, prinaiviis obsta. Aus deu VarlMenleu. Antrag Fehr und Genosse». Der Reichstag wolle beschließen: den Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Be triebe im Ausmaße bis zu 62 Hektar land wirtschaftlich genutzter Fläche sind Steuerrück stände aus den Jahren 1924 und 1925 ein schließlich der Verzugszinsen uachzulassen, so weit die Nichtbezahlung oder Stundung durch Elementarschäden oder Seuchenfälle veran laßt war. Berlin, den 15. Februar 1926. Fehr und Fraktion: Alpers, Bachmeier, Borr mann, v. Dr. Dr. Bredt, Drewitz (Berlin), Dunkel, Eisenberger, Hampe, Holzamer, Kalten ecker, Kerschbaum, Kling, Lucke, Meyer (Han nover), Mollath, Nolte. Antrag Kling und Genosse«. Der Reichstag wolle beschließen: der Eigenverbrauch im landwirtschaftlich«! Be triebs bleibt umsatzsteuerfrei. MS Eigenver brauch ist der Verzehr aller landwirtschaft lichen Erzeugnisse der eigen«! Wirtschaft zu betrachten, die zur Verpflegung der haus eigenen Personen und der Deputatenempfäng- ger verbraucht werden. "Berlin, den 15. Februar 1926. Kling, Alpers, Bachmeier, Borrmann, v. Dr- Dr. "Bredt, Drewitz (Berlin), Dunkel, Eisen berger, Fehr, Hampe, Holzainer, Kaltenecker, Kerschbaum, Lucke, Meyer (Hannover), Mollath, Nolte. «Ler Ldsl- und Gemüsebau" tzesl 4 vsmU-AsbruarMS enthält u. «.folgende beachtenswerte Aussätze: Bergleichsanball von Tomatensorten. Von E. Junge, Geisenheim. Dis Braunfleckenkrankheit der Tomaten. Bou A. Becker, Bonn-Poppelsdorf. . Einiges über Frühkartoffelkultur. Bon Ist W. Schulze, Arneburg. Frühbeet-Doppelfenster. Von P. Jansen- Büderich b. Wesel a. Rh. Ist eine Bekämpfung des Sellerierostes durch Bespritzung mit Fungiziden möglich? Bou Dr. Flachs, München. Me fortschrittliche Entwicklung der Technik der Obstbaumpslege. Bon Fr. Schonberg, Hohen heim (Wltbg.) Vom Straßsnobstbau in Preußen. Eine amerikanische Unterlagenstatistist Don Js. Zimmer, Bamberg. Bezugspreis monatlich 1,— Mark; Bestellun gen nimmt jedes Postamt entgegen. Für Mit glieder des Reichsverbandes ermäßigter Bezugs preis jährlich 8,— Mark; Einzelnummern OchO Mark. BczugSanmeldung an den Reichsverbank des deutschen Gartenbaues e. B., Berlin NW 40. Schristleitung: K. Fachmann, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin; sür die Verbands nachrichten: R. Sievert, Berlin; für dis Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin, Verlag: Gärtnerische Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin SW 48. Druck: Gebr, Radetzki, Berlin SW. A
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