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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 16. 23. 2. 1926. Die Gartenbauwirtschaft 8 ZwzeWm zu werden Geräte ! Lekannlmachuug dl. In Nr. 7 der „Gartenbauwrrtschast" hatten wir unseren Mitglieder« davon Mittellung ge wacht, daß sich der Hauptvorstand und der Haupt ausschutz des Reichsvcrbandes mit den Aeutze- rungen Bartz in der „Gärtnerischen Rundschau" beschäftigen werde. Um Herrn Bartz Gelegenheit zu geben, seine Kritik an den Arbeiten des Reichsverbandes und seiner Organisation sachlich zu begründen, war der Verwaltungsrat bereit, Herrn Bartz an der Hauptausschußsitzung zur Erledigung dieser An- 3H 4B 8A 20?S 10 10A körperlicher Beziehung. Er kann aber seine Auf gaben nur dann erfüllen, wenn er seine Wirt schaftsbetriebe in unvermindertem Matze auf- rechterhalten kann, und ihm die Mittel gegeben werden, die Hauptkraft der Landwirtschaft zu er halten. Daran hat auch die deutsche Industrie ein sehr großes Interesse. Nachdem ihr Lurch die Zvllschutzmauern der europäischen Länder die Ausfuhr versperrt ist, mutz sich die Industrie aus die Landwirtschaft stützen. Die Regierung ist durchaus gewillt, hier helfend einzugreifen. Sie erfüllt die Blutleere des landwirtschaft lichen Körpers mit neuer Kraft, indem sie neue Kredite gibt und die kurzfristigen Realkredite in langfristige überführt und die Senkung der Preise für die Betriebsmittel durchführt. Aber gerade die Preiskrise ist dadurch entstanden, daß eben Preise für landwirtschaftliche Bedarfsartikel zum Teil 20 bis 40 Prozent höher, sind, als vor dem Kriege, die Erzeugerpreise der Landmirtsch-ft aber unter den eigenen Kosten stehen. Wenn die Regierung auch gewillt ist, die Krise zu mildern, so kann die Gesundung der Landwirtschaft aber nur durch eine Mitarbeit der Landwirtschaft selbst herbeigeführt werden. Während die Industrie ihre Gesundung dadurch bewerkstelligt, daß sie kranke Teile ausscheidet, ist dies, bei der deutschen Landwirtschaft weder möglich, noch er wünscht. Es kommt gegenwärtig weniger darauf an, die Wirtschaftsperbesserung auf lange Sicht zu treffen, als die Betriebsmittel auf die notwendigen Maßnahmen der Düngung, der Verwendung des Saatgutes und der sorgfältigsten Ackerbestellung zu konzentrieren. Der Minister gab zum Schluß der Hoffnung Ausdruck, daß die Grüne Woche zu ihrem Teil beitragen möge, die Erkenntnis dieser Notwendigkeiten zu ver tiefen." Keichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Die Hauptgeschäftsstelle. Fachmann. besetzten Gebiete zu machen. Dann wäre der Posten des Ernährungsministers neu zu besetzen. Im Reichstag verlautet, daß man bei dieser Neu besetzung an eine Wiederholung des Falles Kanitz denkt, der bekanntlich seinerzeit aus der dcutschnationalen Fraktion austrat, um in ein Kabinett einzutreten, in dem die Deutschnatio nalen als Regierungspartei nicht vertreten waren. Auch jetzt käme vielleicht ein früherer deutschnationaler Abgeordneter aus der Land wirtschaft für das Ernährungsministerium in Be tracht. Es handelt sich um den Freiherr« v. Richthofen, der bekanntlich vor kurzem sein RclchstagSmaudat niedergelegt hat. Ob er tatsächlich Ernährungsminister wird, ist vorläufig natürlich noch unbestimmt, aber cs sei erwähnt, daß man in parlamentarischen Kreisen eine der artige Lösung der latenten Krisis im Ernährungs- Ministerium nicht für unmöglich hält. Der „Berliner Lokal-Anzeiger" vom 20. 2. berichtet über die Eröffnung der „Grünen Woche- folgendes: „Nach kurzen Bsgrüßungsworten Les Leiters der Grünen Woche beim Berliner Messe- , HNt, Hans Jürgen v o n H ake, nahm der preu- Antwort 9. Abschreibung. Ueber die Höhe der zulässigen Abschreibungen äußert sich zunächst die Reichsabgabenordnung in ff ILO dahin, daß die selben den Buchwert - des betreffenden Gegenstandes nicht unter den „wirklichen Wert" hcrabdrücken dürfen, wobei der wirkliche Wert durch die vor aussichtliche Nutzungsdauer dargestellt wird. Den selben Standpunkt vertritt das Rcich^cinkommcn- sleiuwgcsctz in seinem f; 18. Die Höhe der zu lässigen Abschreibung, die stets in Prozenten an gegeben werden muß, errechnet sich also aus der vörgussichtlichen Lebensdauer des betreffenden SteuetwbjekiS, wobei die Abschreibungen stets vom ursprünglichen Anschaffungswert, nicht etwa Hom letztjährigen Bilanzwert ausgehen sollen, Hat z. B. ein Wohnhaus eine mutmaß liche Lebensdauer von 50 Jahren, so beträgt die jährliche Abschreibung des ursprünglichen Bauwerts. Es haben sich nun mit der Zeit folgende Sätze herausgebildet, welche von den Finanzämtern nicht beanstandet „Der Obst- und Gemüsebau- Heft 4 vomN.AebruarMö enthält u.a.solgenbe beachtenswerte MWe: McherfchüN. Zusammenstellung der Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter, bearbeitet vom Mitteldeutschen Arbeitgeberverband. Preis 0,35 M. Delbrück, Dr. H., Rechtsanwalt, RechtstaschenLuch für Steuerpflichtige. 1926! 800 Seiten in Taschenformat auf holzfreiem Papier, in mehr farbigem Ganzleinenband. Preis 7,80 M. Zu diesem praktischen Ratgeber für das schwierige Gebiet des Steuerrechts ist soeben ein neuer Zahlenanhang erschienen, der alle Neue rungen und Gesetzesänderungen bis zum 15. 1. 1926 enthält. Dadurch wurde das „Rechts taschenbuch für Steuerpflichtige" wieder auf den neuests-n Stand gebracht. Die sämtlichen Durchführungsbestimmungen zu den Aunvertungsgesetzen nach dem Stande von Ende 1925 mit systematischer Ein führung und neuem ergäuzteu Aufwertungs kalender von Dr..Fritz Koppe, Rechtsanwalt, Hauptschriftleiter der Deutsche» Steüerzcitung, Berlin, Preis 4,20 M. 134 Seiten. 1025. Die vorliegende Schrift Lüthält die sämtlichen bisher ergangenen Äusführungsbestimmungcn des Reichs und Preußens, insbesondere die erste große, die Ergänzung zum Aufwertungsgesetz bildende wichtige Durchführungsverordnung von: 29. 11. 1925 sowie die Durchführungsverordnung zum AnleiheablösungsgesStz, die vor allem die Geltendmachung des Altbesitzes von Reichsan leihen regelt. Von besonderem Wert ist die auch für jeden Laien verständliche Einführung, die einen zusammenfassenden, klaren Ueberblick über die Aufwertung der in den beiden Gesetzen ge regelten Gebiete gibt, sowohl hinsichtlich des ma teriellen Rechtes als auch der formellen Geltend machung. Ein innrer vervollständigter Aufwer- tungskalendsr macht auf die Reihe von Ter minen und Fristen, die in den nächsten Monaten zu beachten sind, besonders aufmerksam. Die Hauptgeschäftsstelle bittet Ent-- scheidungen in Aufwertungssachen aller Art, insbesondere aber solche, in denen über die erhöhte Auswertung von Lauf geldrest- und Erbauseinandersetzungs forderungen entschieden worden ist. zur Einsichtnahme einzusenden. Ans dm Varlameule«. hMZDssieAer auch Kr die Landwirt- schaff. Der Hauptausschutz des Preutzi- schen Landtages begann heute die zweite Lesung des Entwurfes über die Gebäude- , entschuldungssteuer. Es wurde der An trag angenommen, die Steuer nicht Gebäudeent schuldungssteuer, wie die Regierung die Bezeich nung abgeändert hatte, sondern wiederum, wie bisher, HauSzinsst euer zu nennen. Die Einbeziehung der Landwirtschaft wurde wiederum beschlossen, da die beiden Zcntrumsmitglieber, die in der ersten Lesung im Ausschuß sich Ler Stimme enthalten hatten, dies mal dafür stimmten, daß die Landwirtschaft an der Steuer zu beteiligen sei. Geräte 502L AP unterste Abschreibungsgrenze gilt bei Ge bäuden der mutmaßliche Abbruchswert, bei Ma schinen der Schrottwert. Abschreibungen vom Ms SsrZach-md Tagespreise. Der „Berliner Lokal-Anzeiger" vom 20.2. 1020 schreibt: Wechsel N LMMMaffsmimfferium? Mehrere auswärtige Blätter haben fälschlich über Unstimmigkeiten iin Landwirtschasts- und ErnährungSmimsterium berichtet, die darin be stehen sollten, daß der neue Minister Dr. Haas- linde von seinen Beamten gewissermaßen „sabotiert" worden sei. Dagegen steht fest, daß Dr. Hanslinde sich alsbald nach Antritt seines Amtes in Urlaub begeben hat, und wie wir in parlamentarischen Kpeisen hören, wird er wahr scheinlich auch nicht wieder auf feinen Posten zurückkehren, sondern es sind Be strebungen im Gange, ihn zum Minister für die gelegenheit trilnehmen zu lassen. Der Haupt- ausschutz hat es jedoch imker der Zustimmung aller Vertreter unserer 21 Landesverbände ein stimmig abgclehnt, sich mit einer Person in Be sprechungen einzulassen, die den Boden einer sachlichen Kritik völlig verlassen und Gesallen daran gesunden hat, sich in ungehörigen und be leidigenden Formen zu bewegen. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls in der „Gartenbauwirtschaft" auf die Angelegenheit zurüLzukommm. Grund und Boden sind nur bei vorliegender Substauzzminderung (Kiesgruben u. dergl.) zu lässig. H-ind die ordnungsmäßigen Mschreibungen einige Jahre ganz oder teilweise unterblieben, so dürfen dieselben zwar zur Berechnung des Vermögens, nicht jedoch zur Berechnung des Einkommens nachgeholt werden. Außerordent liche, cflso über die genannten Normalsätze hm- ausgehende Abschreibungen sind dann zulässig, wenn durch irgendwelche Unstände eins Wert minderung eingetreten ist, die durch die nor male Wschreibung nicht genügend erfaßt wird. Dies ist in der Steuererklärung stets zu vermer ken und zu begründen. Büvücrrevisor Müller, Lehnin. Frage 17. Frachten. Gibt es einen Fracht anzeiger, der speziell über die Frachten der ein- zelnen gartenbaulichen Erzeugnisse Ausschluß gibt? H. L. in P. Antwort: Wir verweisen auf die laufenden Veröffentlichungen unseres ständigen verkehrs politischen Mitarbeiters in der „Gartenbauwirt schaft" und empfehlen Interessenten, diese zu sammeln. Außerdem ist auf Seite 63—86 unseres Handbuches eine genaue, eingehende Zusammen stellung erschienen. Hauptgeschäftsstelle. Frage 18. Zoll. Wie hoch sind die Zölle auf Blumenzwiebeln? G. S. in B. Antwort: Begonien-, Gloxinien-, Gladiolen- Knollen, sofern sie in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich eingehcn, 20 Mark per 100 Kilogramm; Hyazinthen,' Tul pen, Narzissen in beliebiger Verpackung 20 M. per 100 Kilogramm; Orchideenbnlben, nicht ein gewurzelt, 50 M. Per 100 Kilogramm; alle übrigen Blumenzwiebeln-Knollen und Bulben, nicht angetrieben, 30 M. per 100 Kilogramm. Hauptgeschäftsstelle. Frage 19. Erwcrbslosenfürsorge. Bin ich verpflichtet, für meine Arbeitnehmer Beitrüge zur Erwerbslosenfürsorge zu leisten? Die Kran kenkasse behauptet, auf den Gartenbau fänden die für die Landwirtschaft geschaffenen Bc- sreiungsvorschristcn keine-Anwendung. F. Z. i. V. Antwort: E rw e r b s l o s e n f ü r s o r g e. Der Bescheid der Krankenkasse ist nur bedingt richtig. Die Frage, aus welche Gartenbaube- ßische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Staatsminister Steiger, das Wort zu einer längeren Rede. Er führte aus: „Ich habe die Ehre, die erste Grüne Woche zu eröffnen. Sie fällt allerdings in eine Zeit schwer sten wirtschaftlichen -Niedergangs, wovon die Landwirtschaft jn besonders hohem Maße betrof fen ist. Deshalb gilt es, die Landwirtschaft be sonders zu stützen, damit sie ihre hohe Ausgabe erfüllen kann, das Volk zu ernähren. Im Kriege gingen die Erträge der Landwirtschaft stark zu rück. Jn der Nachkriegszeit hat die deutsche Landwirtschaft jedoch jedes Mittel angewandt, um die Erträge zu steigern, und im letzten Jahre war die deutsche Ernte so groß, daß die deutsche Landwirtschaft die Bevölkerung völlig aus eigener Scholle ernährt hat. Ja, die Erzeugung war noch größer als der Verbrauch an Brotgetreide zwei Jahre vorher. Zweifellos ist die Landwirtschaft in der Lage, auch andere Lebensmittel in gleich großer Menge zu erzeugen. Das ist aber für die deutsche Bevölkerung von allergrößtem Interesse, denn dadurch wird die Möglichkeit gegeben, unsere Einfuhr zu verringern und die Handels bilanz wieder aktiv zu gestalten. Der Nährstand ist immer noch die Quelle für die Erneuerung der Volkskraft in geistiger Wh Vergleichsanbau von Tomatensorten. Von E. Junge, Geisenheim. Die Braunfleckenkrankheit der Tomaten. Bon Becker, Bonn-Poppelsdorf. Einiges über Frühkartoffelkultur. Von Ri W. Schulze, Arneburg. Frühbeet-Doppelfenster. Von P. Jansen, Büderich b. Wesel a. Rh. Ist eine Bekämpfung des Sellerierostes durch Bespritzung mit Fungiziden möglich? Von Dr. Flachs, München. Die fortschrittliche Entwicklung der Technik der Obstbaumpflrge. Von Fr. Schönberg, Hohen heim (Wttbg.). Vom Straßenobstban in Preußen. Eine amerikanische lluterlagenstatistik. Von Schriftleitung: K Fachmann, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin; für die Verbands nachrichten: R. Sievert, Berlin; für die Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin. Verlag: Gärtnerische Verlagsgesellschaft m. b. Berlin SW 48. »W«! Lrbr. Kgdztztt, LeM UW. 45 IS. Zimmer, Bamberg. Bezugspreis monatlich 1,— Mark; Bestellun gen nimmt jedes Postamt entgegen. Für Mit glieder des Reichsverbandes ermäßigter Bezugs preis jährlich 8,— Mark; Einzelnummern 0,50 Mark. Bezugsanmeldung an den Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V., Berlin NW 40. triebe die Befreiungsvorschriften Anwendung finden, ist durch einen Bescheid des Reichsarbeits- ministcrs vom 6. 1. 1025 (Ein Beitrag zur gärtnerischen Rechtsfrage), vorläufig geregelt. Danach sollen nur Freilnndbctriebe bei Erfül lung der Voraussetzungen die Beitragsfreiheit ge nießen. Am 1. Februar ist eine Abänderungs- Verordnung in Kraft getreten, die die Beitrags- frciheit außerdem noch an den Abschluß eines schriftlichen Arbeitsvertrages knüpft. Vergleiche den Aufsatz „Erwerbslosensürsorge" in dieser Mmmsr. Frage 7: Kann der Pächter noch nachträglich Anspruch auf Sträucher erheben, die er bei Be endigung des Pachtverhältnisses aus dem Pacht land zurückgelassen hat? Bei Räumung einer Pachigärtnerei sind die Beerensträucher auf dem Grundstück zurückgeblieben. Kann hieraus nun mehr eine Forderung gegen den Verpächter ab geleitet werden? Mit welchem Augenblick sind die Beerensträucher Bestandteil des Grundstücks geworden? A. K. in CH. Antwort. 1. Bestandteil des Grundstücks werden die Sträucher m E. sofort mit der Räu- nmng des Grundstücks, falls nicht der Pächter vor öder bei der Räumung sein Eigentumsrecht daran geltend gemacht hat. Denn durch diese Unterlassung ist festgestellt, daß die Sträucher, sei es von Anfang an, sei es seit der Räumung, dauernd mit dem Grundstück verbunden sind. 2. Durch den Erwerb des Eigentums an den Sträuchern ist der Grundstücksbesitzer aber un gerechtfertigt, und zwar auf Kosten "des Pächters, der sie angepflanzt hat, bereichert. Wer auf Kosten eines anderen ungerechtfertigt bereichert ist, muß die Sache, die er ohne Rechtsgrund er langt hat, wieder herausgeben. Ist aber die Her ausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich, oöer ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen. § 818 BGB. Abs. 2. Der Grundbesitzer ist außerstande, die Sträucher später, nach der Räumung, zurückzugeben, denn sie sind als beweglich? Sachen nicht mehr vor- hcmoen, sondern Bestandteil des Grundstücks ge- wcrden. Jedenfalls aber ist die Herausgabe un tunlich, und das genügt schön, sie zu ver weigern. Der Pächter ist deshalb darauf an gewiesen, den Wert dsr Bereicherung erstattet zu verlangen. Darunter würde aber, nicht der Wert der Sträucher zu verstehen sein, sondern der Mehrwert, den das Grundstück durch die Zurück erstattung der Sträucher gewonnen hat. Dieser Mehrwert wird oft den Wert der Sträucher lange nicht erreichen. Wenn der Pächter auf einem Grundstücke im Werte von 100 000 M. 300 Sträu cher -iin Werte von 500 M. zurückgelassen hat, so wird der Wert des Grundstücks dadurch kaum erhöht sein. Es wird für den Mehrwert auf die Lage des einzelnen Falles ankommen. Tie Ver pflichtung zur Herausgabe oder zum Ersätze des Wertes ist aber ausgeschlossen, wenn der Emp- fänger zu der Zeit, wo der Bereicherungsanspruch geltend gemacht wird, nicht mehr bereichert ist. Ist das Grundstück z. B. bebaut worden und sind deshalb die Sträucher herausgerissen und weg geworfen, bevor der Pächter einen Anspruch gel tend gemacht hat, so wird er mit seinem Anspruch abgewieien werden. Sonst aber verjährt der Anspruch erst in 30 Jahren, vorausgesetzt, daß die Bereicherung noch bis zur Erhebung des An- svruchs fortdauert. Hiernach beantworte ich die Frage dahin: Das Eigentum des Pächters an den Beerensträuchern ist gleich mit der Räumung erloschen, sofern nicht der Pächter vor oder bei der Räumung sich sein Eigentum Vorbehalten hat. Der Anspruch auf Ersatz für die ungerecht fertigte Bereicherung bleibt gesetzlich 30 Jahre lang bestehen, wird aber schon nach einiger Zeit kaum noch durchführbar sein. Justizrat Hartwich, Berlin, LmgWige Srediie -er KeNleOM-Ske-ilsHM. Unter Hinweis ans unsere Wröffentlichungen in Nr. 9, 12 und 14 der „Gartenbauwirtschaft" teilen wir ergänzens folgendes mit: Aus einer bei uns eingegangenen Rückfrage ersehen wir, daß seitens eines Finanzamtes einem Mitglied dis-irrige Auskunft gegeben worden ist, üs kämen für die Kredite nur diejenigen Be triebe in Frage, Mlche zur Renieubankgrund- Muld hcrangczogen worden sind. Das würde be deuten, daß Kleinbetriebe mit einem Wehrbei tragswert non unter 6000 M. nicht kredit- Lerechtigt sein konnten. Die Auskunft dieses Finanzamtes ist falsch. Wie wir uns durch Rück frage bei Ler Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt Vergewissert haben, sind grundsätzlich Betriebe jeder Größe dann krÄitberechtigt, wenn sie eine produktive Verwendung des Kredites gewähr leisten -können. Auf vielfache Mitteilungen fei firner wiederholt niitgeteilt, daß weder der Reichsverband des deutschen Gartenbaues noch die Deutsche Gartenbau-Kredit A. G. für eine Vermittlung langfristiger Hypothekenkrcdite in (Frage kommen können, sondern daß gemäß ge setzlicher Bestimmungen hierzu nur die das Hypothekengeschäjt betreibenden Bankinstitute sowie Sparkassen ermächtigt sind. Sofern einem Mitglied aus Ansrage der Bescheid gegeben wer den sollte, daß die erste Rate des Rentenbank- tredits bereits überzeichnet sei, so raten wir, trotzdem das Gesuch ordnungsgemäß bei der betreffenden Bank einzureichen, da voraussichtlich , weitere Darlehnsraten folgen werden. Im übrigen bitten wir, zn bedenken, daß wir in Deutschland < ca. 5,7 Millionen landwirtschaftliche Betriebe haben. Zu ihrer Krcditversorgung sind demnach sehr hohe Summen notwendig. Diejenigen Bc-. triebe, welche einen Rentenbankkrcdit erhalten haben, bitten wir um gelegentliche Mitteilung darüber, damit wir prüfen können, inwieweit GartenbauÜLtriebe berücksichtigt worden sind. —e. Wir bittcit, die mit gezeichneten Artikel durch die Pressewurts den Tageszeitungen zuzu stellen. »OPV: Zis weiße Kuh. > Von den ersten Veilchen an bis zu den /„letzten roten Astern" nehmen wir es nicht anders als einen schuldigen Tribut hin, daß Blütenglanz und Duft uns ein Dreivierteljahr lang umgeben und ergötzen, und sorgen oder .lassen dasür sorgen, daß wir unsere Freude daran rwch im Winter nicht ganz entbehren brauchen. Und wenn unsere Blicke über die schimmernd- wnßc Schneedecke gleiten, und wir auch die Schönheit eine 7 Wiukerlandschyst niemals lcug- »rn werden, allzu lange will sie uns denn doch picht gefallen, und in wehmütigem Gedenken tn die bunte Pracht der Spmmermonate fchilt per Blumenfreund dann auf die weiße Ein tönigkeit. ) Aber nicht doch! Diese Eintönigkeit ist ja Puh.-, wohltuende und sicher wohlverdiente Ruhe sür alle dis Kruste, mit denen in jedem Jahre auss neue das Blühen und Prangen anhebt, das wir so lieben und das doch dann viel länger spühtt als diese stille, weiße Ruh! Wie rasch er- rsiüdcu doch wir Menschen von unserem Schaffen, wie bald Huben wir Pause und Erholung nötig! lind die zarten, feinen Blumen, die muH tapfer »in und ihren eigenen Kaiypf umS Dasein führen muffen, die Len scharfen Regen und den Karten Hagel auszuhakten Habmund dann wieder brennenden Durst unter allzu heißen Sonnen strahlen — die sollen immer auf dem Posten sein, sollen da sein, wcim wir zr sehen begehren, ünö ihre kurze Rast ist zu lang! für unsere Un geduld? — Nein — schlaft! ihr Kühlingskinder, ihr Sommerfreuden — schlaft! ihr zarten Farben- kronen, dip über schwankenden Stielen erblühen Wollen; schlaf! süßer„ schmeichelnder Duft, der sich in schimmernden Kelchen stmmeln will. — Nicht lange mehr, und ihr stid wieder unser — nicht lunge„ und die wärmci-^ Sonne weckt euch aufs neue„jcheucht lachend eiye weiße sttuh! Vcherie Kutscher. pflegen: Massive Wohngebäude . BindewerWauten . . . Holzschuppen . . . . . Gewächshäuser . . , . Heizungsnnlagen . . . 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