Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Gartenbauwirtschaft Nr. 16. 23. 2.192«. Richtet sich dar Arbeitsverhältnis nach einem Tarifverträge, der Vorschriften über die Dauer des Arbeitsvertrages im Sinne des Absatz I, Ziffer 1 oder 2 (einjährige Dauer des Arbeits- Verhältnisses oder dreimonatige Kündigungsfrist) enthält, so ist der Abschlutz eines neuen schrift lichen Vertrages nicht erforderlich, cs genügt vielmehr eine schriftliche gemeinsam vom Arbeit geber und Arbeitnehmer unterzeichnete Er- tlärung, daß sich das ArbeitsverhältniZ nach die sen Vorschriften des Tarifvertrages regelt. Da in den Füllen der Artikel 2 und 5 (Be freiung des Lehrlings) schriftliche Verträge oder Erklärungen vorliegen müssen, genügt nach den geänderten Bestimmungen des Artikel 6 für diese Fälle eine Anzeige, die vom Arbeit geber allein unterzeichnet ist. Die Mit unterzeichnung des Arbeitnehmers wird dadurch entbehrlich, daß sie nur als Schutz gegen die miß bräuchliche Ausnutzung der Befreiungsmöglich keiten des früheren Artikels 2 gedacht war; sie verliert mithin nach Einführung 'des Erforder nisses der Schriftlichkeit für die in Artikel 2 ge nannten Verträge ihre Bedeutung. Hinsichtlich des Artikels 5 (Befreiung der Lehrlinge) war sie überhaupt unwesentlich. Der Anzeige ist je doch in jedem Falle der schriftliche Arbsits- oder Lehrvertrag oder in Fällen des Artikels 2, Abs. 2 l Bezugnahme auf einen Tarifvertrag), die dort vorgesehene schriftliche Erklärung des Arbeite gebsrs und des Arbeitnehmers beizufügen. Für die sonstigen Fülle der Befreiung (Ar tikel I — Eigentümer, Pächter —, Artikel 3 — LauSgehilfen und landwirtschaft licher Gesinde — und Artikel 4 Parten fischerei —) verbleibt es dagegen bei der bisher vorgeschriebenen vom Arbeitgeber und Arbeit nehmer gemeinsam unterzeichneten Anzeige. Dis Verordnung ist am 1. Februar 1926 in Kraft getreten. Mit Rücksicht auf die besonders schwierigen Verhältnisse in der Land- und Forst wirtschaft glaubte man jedoch eine angemessene Frist als UebergangSzeit einschalten zu müssen. Deshalb sollen diejenigen Beschäftigungsverhält nisse, die am I. Februar 1926 bereits bestehen und nach den bisherigen Vorschriften beitragsfrei sind, bis zum 31. Marz auch weiterhin beitrags frei bleiben. Wird jedoch bis zu diesem Zeit punkt dis Schriftlichkeit in denjenigen Fällen, in denen schriftliche Verträge nicht bestehen, nicht nachgeholt, so werden Arbeitgeber und Arbeit nehmer vom 1. April 1926 ab zn den Beitrügen herangezogen. Wollen sich also Arbeitgeber und Arbeitnehmer hiervor schützen, so müssen sie umgehend schriftliche Verträge des in Artikel 2 vorgesehenen Inhalts schließen oder, wo Tarif verträge mit Vorschriften über die Dauer des Arüeitsvertrages im Sinne des Artikels 2, Ab satz 1, Nr. 1 oder 2, bestehen, die erwähnte ge meinsame schriftliche Erklärung aufsetzen und der zuständigen Krankenkasse einrsichen. Von besonderer Bedeutung dürfte es sein, hierbei aus die gleichzeitige vom Reichsrat ange nommene 7. Ausführungsverordnung zur Ver ordnung über Erwerbslosenfürsorge hinzuweisen, durch die auch die höheren Angestellten, soweit sie angestelltenversicherungspflichtig sind, in die Erwerbslosenfürsorge eingeschlossen werden. Für diese Angestellten wird jedoch das Einkommen, das die Krankenversicherungsgrcnze übersteigt (zur Zeit 2700 R.-M.), für die Festsetzung der Beiträge außer Betracht gelassen. Diese Ver ordnung ist bereits am 1. Januar 1926, ohne daß Uebergangssristen angegeben sind, in Kraft getreten. Diese neuen Vorschriften sind von allen Be trieben, die als landwirtschastlichs Betriebe im Sinne der Erwerbslosengesetzgebung gelten, dringlichst zu beachten. Wir verweisen auf den Aufsatz „Ein Beitrag zur Frage der Rechtszu- aehörigkeit des deutschen Gartenbaues", Ver- bondsorgan, Jahrgang 1925, Seite 542. —t—. Im Geltendmachung des Ml- besitzes von Reichsanleihen. Der „Berliner Börsenzeitung" wird vom Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes (E. V.) mitgeteilt: „Die Altbesitzer von Reichsanleihen sind, wie in zahlreichen Fällen festgestellt wird, trotz aller Aufklärung immer noch irriger Ansicht über die Befugnis oder Verpflichtung der Bankverbin dung, welche ihre Reichsanleihen ausbewahrt. Sie glauben, daß diese Bankverbindung, da sie an Hand ihrer Bücher den Altbesiy fcststellen könnte, auch in der Lage sei, ohne Mitwirkung des Alt besitzers die Ansprüche von sich aus anzumelden. Demgegenüber muß immer wieder darauf hin- gswiesen werden, daß die Banken, Spar kassen usw. gar nicht die Möglichkeit haben, vonsich aus eine Anmeldung vorzanehmen. Vielmehr muß der Alt besitzer bei der Ausfüllung der Antragsvordrucke mitwirken. Wer sich darauf verläßt, daß seins Bankverbindung für ihn die Anmeldung vor nehmen wird, läuft Gefahr, seine Altbesitz- ansprüche zu verlieren. . Die Frist läuft bereits Ende Februar ab. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen. Den Altbesitzern, die bisher die Anmeldung versäumt haben, kann nur auf das dringendste geraten werden, sich unverzüg lich, nicht erst am letzten Tage der Frist, um die Beschaffung der Vordrucke zu bemühen und sie bei einer Vermittlungsstelle (Bank usw.) cinzureichen." Wie wir erfahren haben, haben sich die An meldungen von Altbesitzanleihen des Reiches in den letzten Wochen derartig gehäuft, daß den Ver mittlungsstellen die Bearbeitung der bis zum 26. d. M.-eingehenden Anmeldungen innerhalb der Anmeldungssrist kaum möglich sein dürfte. Infolgedessen hat der Reichsfinanzminister den Vermittlungsstellen zur Erledi gung der am 28. d. M. bei ihnen vor liegenden Anträge eine Nachfrist bis zum 30. April d. I. gewährt. Der Reichsfinanzminister will den 'Auftraggebern der Vermittlungsstellen gegenüber keine Bechtsnach- teile auf Grund von'Fristversäumnissen eintretsn lassen, wenn die Anträge bis zum 30. April d. I. bei den Anleihe-Altbesihstellen und der Reichs bank eingegangen sind und die Fristversäumnis nicht auf Verschulden der Vermittlungsstellen zurückzuführen ist. Im Interesse aller Anleihealtbesitzer liegt es, die noch nicht erfolgte Anmeldung schleunigst durchzu sühren, weil mit einer Annahme nach dem 27. d. M. (der 28. Februar fällt auf einen Sonntag) nicht gerechnet werden kau n. ng. Retrschklngen Strr MchWrms. Von H. Koch, Hofgärtner a. D., in Säalfeld-S. Es ist koch eine gewisse Freude darüber vor handen, daß der Gedanke bei so vielen Erwerbs gärtnern immer mehr an Boden gewinnt, sich eine geordnete Buchführung einzurichten, die ihnen Helfer und Berater in allen Steuer- angslegenheiten sein soll, die ihnen andererseits aber jeden Tag und jede Stunde Auskunft geben soll, ob der Vermöaensstand des Geschäftes sich verbessert oder verschlechtert hat. Der Reichs verband des deutschen Gartenbaues wird ja in kurzem eine Buchführung herausgeben. So ein fach und leicht, wie es vielleicht der Laie sich denkt, ist es nicht eine Buchführung zu schaffen, die allen Verhältnissen, großen, mittleren und kleinen Gartenbaubetrieben gerecht wird. Ist die Buchführung zu einfach ausgearbeitet, besteht die Gefahr, daß die Finanzämter sie nicht anerkennen. Ist die Buchführung zu ausführlich, wirk der einzelne ohne Hilfe eines Fachmannes nicht fertig damid Es kostet überflüssiges Geld und die erste Freude, der Ilebereifer, sich mit einer Buchführung zu befreunden, bekommt einen sichtbaren Knacks. Die Landwirtschaft hat sich insofern geholfen, daß sie Fernüuchführungen eingeführt hat. Auf Durchschlagsblättern werden die Einnahmen und Ausgaben, die Molkerei produkte, Viehveränderungen (Zunahme, Ab nahme durch Schlachten, Verkauf, Krankheiten), Berälidsrüngen der Vorräte an Kartoffeln, Runkeln, Heu, Getreide, die Arbeitstage, Forde rungen, Schulden von dem Landwirte täglich genau eingetragen. Am Schluffe des Monats werden die Durchschlagsblätter zur Buchstelle ge schickt. Dort werden dre Aufzeichnungen zu einer geordneten Buchführung verarbeitet und, darauf fußend, die Bilanz aufgestellt, die notwendigen Steuererklärungen einfach und leicht aus den Augsburger kunWrlen lu Ler NenaWnreM. Aus „Jubiläums-Gedenkschrift" des Gärtner vereins für gewerbl. Interessen, Augsburg. Wie die Renaissance in Italien auf allen Ge bieten der Kunst und Wissenschaft, überhaupt des Geisteslebens und der menschlichen Lebens führung großartige Umwälzungen und Erneue rungen hervorbrachte, so schuf sie in Anknüpfung än die im italienischen Volke nie ganz verloren gegangenen altrömischen Ueberlieferungen und wohl auch in Anlehnung an morgenländische Vorbilder auch eine neue Gartenkunst. Diese stand im engsten Zusammenhang mit der im 15. und 16. Jahrhundert in Blüte gekommenen florentinischen und römischen Villenarchitekturen. In italienischem Landhausstil verschmolzen Hausbau und Gartenanlagc zn einer be wundernswerten künstlerischen Einheit. Die süd liche Landschaft in gebirgigem Terrain, mit fel sigen Berghängen und häufig terrassenförmigem Aufbau, mit strenglinigsm Baum- und Pflan zenwuchs, wie er in hochbeschirmtcn Pinien und dunklen Zypressen, in graugrünen Wein- und Oelbaumpflanzungen gegeben ist, forderte förm lich heraus zu architektonischer Gestaltung der Gartenanlage. Die Renaissance hat den Grund gelegt zu der späteren Ausgestaltung der euro päischen Gartenkunst durck den vielseitigen Ba rockstil des 17. und 18. Jahrhunderts, der die älteren Formen in seiner kräftigeren und maffi- peren, aber teilweise auch aufdringlicheren Art umKUdste, erweiterte unk ergänzte. Wie beim Wohnhaus, so verlangte der an italienischen Mustern geschulte Geschmack bald auch beim Gar ten nach mehr großzügiger Anlage, als man sie bisher in dem deutschen Hausgartcn besessen hatte. Schon im Zeitalter des Kaisers Maximilian, in dem ja überhaupt die Prachtliebe der reichen Augsburger zuerst auffallend in Erscheinung tritt, schritt man auch zur Schaffung großer Prunkgärten. Es waren große, teilweise von Gewässern umflossene Baumgärten mit Teichen und Lusthäusern auf Inseln und mit ähnlichen Zutaten. Wir erkennen aus dem Angeführten, wie man in Augsburg bestrebt war, die Gärten nach italienischen Vorbildern auszustatten, freilich, um architektonisch und künstlerisch so einheitlich gestaltete und aufs Große gerichtete Anlagen zu schaffen, wie sie die Renaissance in Italien hervorbrachte, dazu fehlten in Deutsch land doch wesentlich natürliche und künstlerische Vorbedingungen. Das flache Augsburger Ge lände ließ keine mächtigen architektonischen Terrassen und Kaskaden 'zu, wie die felsige und bergige italienische Landschaft. Der rauhe schwäbische Boden trug auch nicht die Baum- und Pflanzenwelt, die in Ita lien im Zusammenklang mit der Villen- und Gartenarchitektur so wundervolle Wirkungen er möglichte. So wandte man in den deutschen Gärten das Augenmerk mehr dem Dekorativen zu, besondere Partien des Parkes, die man mit größter Sorgfalt legte, oder auch dem Zier lichen, der Blumen- und Pflanzenwelt, und nicht zuletzt allerlei Merkwürdigkeiten, Schaustücke und scherzhafte Absonderlichkeiten, die man mit Stolz dem Besucher vorführte. Diese Richtung marke ohnhin gefördert durch den in der deut- schen Art begründeten Sinn für das Intime und für reizvolle kleine Züge in Natur unk Leben, der ja auch in der altkcutscken Kunst lebendig war. Sie wurde gefördert durch die deut sche Regierung zu Humor und kräftigem Scherz, die zu allerlei lustigen Einfällen trieb. Daher in Aufzeichnungen herausgezogen. Die Buchführung kann ich mit jedem Monate beginnen, doch ist es für gärtnerische Betriebe das beste, den 1. Juli zu wählen (vgl. Bsrbandsorgan 1925, Heft 12). Die Bestandsaufnahme für die Bewertung deS Betriebes, des Jnventares, der Vorräte usw. dürfte am einfachsten sein. Kenntnisse und Er fahrungen aber gehören zum Bewerten. Es müssen Normalwcrte eingesetzt werden, denn man schädigt sich ja selber, wenn man auf dem Papier ein hohes Vermögen erhält, in der Praxis kann, Geld zum Leben hat. Für die Bewertung der Wohnhäuser sind die Feuerversicherung-Policen der Vorkriegsjahre maßgebend, und hier können Abschreibungen ein bis zwei Prozent, je nach dem, ob das Haus massiv oder Fachwerk ist, ge macht werden. Auch die Taxation der Obstbäume darf nicht ins Unermeßliche hinaus sich aus- detznen. Vielleicht bedient man sich dabei der Jansonschen Methode, die der Wirklichkeit am nächsten kommt. Will man eine Buchführung mit Erfolg betreiben, sind Voraussetzungen not wendig. Man muß sich dec peinlichsten Ordnung bedienen, die bis auf den heutigen Tag immer noch zum Erfolg geführt hat. Alle unbezahlten Rechnungen kommen in eine 'besondere Mappe, damit man zu jeder Zeit übersehen kann, was sofort zu erledigen ist oder was sich noch auf schieben läßt. Daß man sich von jeder Zahlung, welche man geleistet hat, eine Quittung geben läßt, ist eine Binsenwahrheit, und doch wird es in sehr vielen Fällen nicht gemacht. DaZ Ge dächtnis verlaßt den Betreffenden und nun muß man bittere Erfahrungen macken. Falsch ist es auch, seinen Namen unter eine Rechnung zu setzen, welche man ausgeschrieben hat. Man kennt den Bezieher seiner Ware nicht, und wie leicht läßt sich ein „Erhalten" davor schreiben. Aerger und Verdruß, gepaart mit einem Prozeß, sind die Folgen. Alle Belege sind, geordnet in ein zelnen Mappen, ebenso wie die Buchführung und der geschäftliche Briefwechsel zehn Jahre lang aufzubewahren. Tie noch zu erledigenden Briese gehören ebenfalls in eine besondere'Mappe. Von ollen ausgehenden Briesen sind Kopien herzu stellen. Die Bareinnahmen und die Ausgaben werden in dem Kassabuche vereinigt. Wie unter den Einnahmen eine Rubrik vorhanden sein sollte, die der Umsatzsteuer Vorbehalten ist, so sollte unter Einnahmen und Ausgaben eine Rubrik den Privatsachen eingeräumt werden. Zum Bestreiten des Haushalts mutz der Haus frau monatlich, eine bestimmte Summe gegeben werden, womit sie auszukommen Hat. Zu den Betriebsausgaben gehören u. a. Porto, Schreib material, Frachten, kleine Reparaturen. Als Grundlage der Buchführung soll man einen guten Taschenkalender verwenden, in welchem man eine genaue Aufstellung über jede noch so kleine Aus gabe macht (auch dieser Taschenkalender muß zehn Jahre ausbewahrt werden!), und am Sonn tag setzt man jick hin und überträgt diese Notizen in die Bücher. Alle Eintragungen müssen sauber und leserlich sein. Hat man sich verschrieben, wird das Unrichtige mit einem Lineal so durch strichen, daß man das Falsche noch lesen kann. Radieren oder Usberschreiben der falschen Ein tragung ist verboten und solche Buchführungen werden von dem Finanzamt nicht anerkannt. Wir wollen mit Buchführung Ordnung, Pünkt lichkeit, Genauigkeit erzielen und wollen eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben haben. Weiter sind wir in der Lage, unseren Roh- und Reinertrag nochzuweisen, und können am Schlüsse Kes Jahres feststellen, ob der Ver- mögcnsstand sich vermehrt oder verringert hat. Nicht nur zum Nachdenken über seinen Betrieb wirk man durch die Buchführung angeleitet, sondern auch das Sparen stellt sich von selber ein, wenn die Bücher verkünden, daß die Ans- aaben größer als die Einnahmen sind. Aus die Dauer ist es bei dem heutigen trostlosen Wirt schaftsleben und dem Steuersystem aus- geschlossen, ohne Buchführung aus zu k o m m en. Man muß aber die Buchführung ordnungsgemäß treiben, sonst täuscht man zum Schlüsse sich nur selber und setzt sich Unannehm lichkeiten aus. Treu und Glauben müssen wieder Besitz von der deutschen Seele ergreifen, was leider sehr viele Menschen verlernt haben, und dazu müssen wir erst wieder erzogen werden, damit endlich jeder einzelne wieder Achtung vor seinen Nebenmcnschen bekommt. den Augsburger Gärten die Wasserkünste, Schau stücks und Spielereien, von denen zeitgenössische Berichte mit sichtlichem Vergnügen erzählen, die Jrrgänge zwischen Hecken und Beeten und die Labyrinthe aus Laubengängen, namentlich auch die mannigfachen Malereien an Mauern, an und in Gartenhäusern. Walrad von Waldeck be staunte zum Beispiel besonders eine kunstvoll ge malte Sonnenuhr unk die großen Wandgemälde in einem Lusthause in Georg Fugger? Garten, die er „wahrlich für eines ApelleS oder ZeuxiS würdige Werke" hielt; in Hörbrots Sommer häusern waren dis Wände unter anderem mit Bildnissen römischer Kaiser geziert. Auch in Zeiten, da die aufs Mächtige gerichteten Nc- naissanceauffassungeu in der Bauweise und der Denkmalskunst in Augsburg schon so ziemlich durchgedrungen waren, wie uns die Ssraßen- brunnen »onr Ende des 16. Jahrhunderts und die Bauten Elias Holz zeigen, ließ man in Augsburg nicht von dieser vielseitigen Art der Gartenausstattung, welche übrigens auch durch die ausgezeichneten Brunnen-' und Wasserlci- tungswcrkc der Stadt begünstigt war. Der be rühmte französische Schriftsteller und Philosoph Michel de Montaigne, der 1581 auf einer größe ren Reise sich auch etliche Tage in Augsburg aufhielt, bewunderte hier nichts mehr als diese Brunnenwerkc und Gartenanlagem Umständlich beschreibt er die Kunststücke, die er in den Fugger- schen Gärten sah, wie Wasseruhren und Waffer- orgeln, dann zwischen Ken Weihern Dielen mit zahlreichen kleinen unsichtbaren Spritzen, die un versehens losgingen. „Wenn die Damen sich damit ergötzen, dem Haschen der Fische zuzusehen, wird irgendeine Hemmung frei und alle die Spritzen sprudeln dünne, flinke Strahlen bis zur ManneShöhe und netzen die Unterkleider und Beine der Damen. AnderSwo kann es beim SiuMhmng- Die Erkenntnis, daß die Buchführung di« Voraussetzung sür eine geordnete Betriebsführung ist, ist in weilen Kreisen unseres Berufes der- breitet. Die Schlußfolgerungen aus dieser Er kenntnis konnten jedoch bisher nicht gezogen wer den, da es an einem geeigneten Buchführungs schema fehlte. Der Reichsverband des deutschen Gartenbaues hatte, um den bestehenden Bedürf nissen entsvrschen zu können, mit den Vorarbei- ten zur Schaffung einer besonderen gärtnerischen Betriebsbuchsührang begonnen, konnte diese Ar beiten jedoch nur langsam fördern, da irgend welche Grundlagen, an die unsere Arbeiten hätten anlnüpfen können, nicht vorhanden sind. Warn: diese Arbeiten zum Abschluß gelangen werden, läßt sich bei der außerordentlichen Schwierigkeit der Aufgabe heute noch nicht übersehen. Inzwischen hat sich aus der schweren steuer lichen Belastung, die den Betrieben durch die Steuergesetzc vom IO. August 1925 auferlegt wor den ist, das Bedürfnis ergeben, schnellstens eine Buchführung zu erhalten, die in erster Linie dazu bestimmt ist, dem Betriebsinhabcr die Abgabe ordnungsmäßiger Steuererklärungen und die Be weisführung für die Richtigkeit seiner Steuerer klärungen zu ermöglichen. Diesen vordringlichen Wünschen hat der Reichsverband durch Bearbei tung Sines BuchsührungsschemaS entsprochen, wel ches so einfach gehalten ist, daß cs von jedem Be triebsinhabcr ohne besondere Vorkenntnis und ohne größeren Zeitaufwand geführt werden kann. Die Richtlinien für die Ausarbeitung des Sche mas waren durch die vorläufige Verordnung über die Ordnungsmäßigleit der landwirtschaftlichen Buchführung vom '5. September 1925 gegeben. (Veröffentlicht im Verbanksorgan, Jahrgang 1925, Heft A, 41 und 42.) Außerdem wurden bei der Bearbeitung die Erfahrungen verwertet, die sich aus der Steuerberatung der einzelnen Mitglieder ergeben hatten. Dem Buchführungsheft ist in Anlehnung an die obige Verordnung folgende Gliederung ge geben worden: Erläuterungen Seite 3—8, Ver- mögensverzeichnis unk V mögenSzusammen- stellung Seite 9—19, Gruitz Flicks- und Anbau- Verzeichnis Seite 20—23, Verzeichnis über die Einnahmen und Ausgaben Seite 24—73, Auf zeichnungen über den Eigenverbrauch Seite 74, Aufzeichnungen über die gewährte freie Station Seite 75, Aufzeichnungen'über die Geschäftsfor derungen und Geschäftsschulden Seite 76—87, Monatliche Zusammenstellung Seite 88, Die Be rechnung des steuerpflichtigen Einkommens Seite 89, Raum für Notizen Seite 90—96. Der Entwurf der Buchführung ist sorgfältig daraufhin geprüft worden, daß er den steuerlichen Erfordernissen »oll entspricht; unter curderem ist er vom B^prüfungsdienjt des Landesfinanz amtes Brandenburg hierauf geprüft worden. Durch Bescheid vom 12. Februar 1926 — Tgb. Nr. I Bu. 203/26 — ist unS mitgeteilt worden, daß die Aufzeichnungen nach den Grundsätzen dieser Buchführung als geordnete, den Reiner trag nachweisende Bücher gelten, wenn sie fort laufend und richtig geführt sind. Ihr Ergebnis ist in diesem Falle der Besteuerung zugrunde zu legem Die Entscheidung darüber, ob die genannten Voraussetzungen durch die Buchführung erfüllt werken, steht in jedem Falle den Finanz ämtern zu. Mitglieder, schützt euch vor ungerechter Be steuerung durch vorschriftsmäßige Benutzung un serer Buchführung! Beginn der Buchführung. Obst- unk Gemüse züchter beginnen ihr steuerliches Wirtschaftsjahr in der Regel am 1. März oder 1. April. Auf diesen Stichtag ist ein Vermögensverzeichnis aus zustellen, und von diesem Tage an sind alle Aus zeichnungen lausend zu führen. Sie müssen also die Buchführung sofort bestellen, damit sie recht zeitig die Anfangsinventur aufstellen können. Für alle übrigen Zweige des Gartenbaues Hilt das Wirtschaftsjahr vom l. Juli bis 30. Juni. Sie beginnen also die Buchführung am 1. Juli mit der Ausstellung des VermögensverzeichnisseS. Auch diesen Beirieben empfehlen wir schon jetzt die Beschaffung des Buches, damit sie sich mn den Buchführu'ngSnorschriften eingehend vertraut machen. Der Preis Kes Buches wird voraussichtlich 3,60 Reichsmark betragen. —d. Betrachten eines hübschen Springbrunnens passieren, daß man vor unsichtbare Röhrchen tritt, die einem das Vasser hundertfach in feinsten Strahlen ins Gesicht spritzen." Aber auch ernst hafte neue Bestrebungen im Pflanzenbau und in der Blumenzucht, wie sie damals insbesondere von Holland auS sich ausbreitcten, sanden in Augsburg im 16. Jahrhundert Eingang. Der Patrizier Heinrich Herwart war um 1557 nach zuverlässigen Nachrichten der erste, der hier Tulpen pflanzte, wozu er den Samen aus Kon stantinopel hatte herbeischafsen lassen. Daß der Anbau von Nutzpflanzen durch die Einführung verschiedener fremdländischer Gewächse eine we sentliche Ausdehnung und auch manche Ver besserung erfuhr, ist nicht zweifelhaft. Montaigne erzählt mit besonderem Interesse von einem Fuggerschen Gärtner, „der in Voraussicht der schädlichen Fröste in eine kleine gedeckte Hütte eine Menge Artischocken, Kraut, Lattich, Spinal, Zichorie unk andere Pflanzen zusammengebracht hatte, um sie in besonderer Erde auf Monate hinaus zu konservieren." Dem Franzosen war Kiese probate Methode unbekannt. In dem Jahr hundert, Kas zwischen dem Tode Max I., de? letzten mittelalterlichen Kaisers, im Jahre 1519, und der Vollendung des Hollschen Rathausbaues im Jahre 1620 liegt, Hot Augsburg eine mächtige Zunahme seiner Volkszahl und seines Wohlstan des erfahren, trotz schwerer politischer und reli giöser Wirren. In diesem Zeitraum ist die bür gerliche Stadt auch fast völlig um- und neugebaut worden. Wie wir aus den angeführten zeitge nössischen Schilderungen vernahmen, hatte auch die Gartenkunst an dieser Entwicklung teil in der ihr durch die deutschen Verhältnisse gezogenen Grenzen. (Fortsetzung folgt.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)